Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung – finan­zi­el­ler Schutz bei Still­stand des Unter­neh­mens

Ein Aus­fall durch Krank­heit, Unfall oder behörd­li­che Schlie­ßung kann teu­er wer­den – die­se Ver­si­che­rung sichert lau­fen­de Kos­ten ab

Nachdenklicher Unternehmer sitzt vor dem Laptop – Sorge wegen möglichem Betriebsausfall ohne Versicherungsschutz

Wenn der Betriebs­in­ha­ber krank­heits­be­dingt oder nach einem Unfall aus­fällt, steht oft der gesam­te Betrieb auf dem Spiel – ins­be­son­de­re bei klei­ne­ren Unter­neh­men, Pra­xen oder Hand­werks­be­trie­ben, in denen alles von einer Per­son abhängt. Lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter, Lea­sing­ver­trä­ge oder Dar­le­hen lau­fen jedoch unge­hin­dert wei­ter – auch wenn kei­ne Ein­nah­men mehr flie­ßen.

Genau hier greift die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung: Sie schützt Sie vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen in einer Pha­se, in der der Geschäfts­be­trieb teil­wei­se oder voll­stän­dig ruht. Wir hel­fen Ihnen dabei, Ihr Unter­neh­men in die­ser kri­ti­schen Zeit hand­lungs­fä­hig zu hal­ten – mit einer indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Absi­che­rung, die fort­lau­fen­de Kos­ten über­nimmt und ent­gan­ge­nen Gewinn aus­gleicht. So kön­nen Sie sich auf Ihre Gene­sung kon­zen­trie­ren, wäh­rend der Ver­si­che­rungs­schutz die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät sichert.

Mit einer Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung schaf­fen Sie die Basis für ech­tes Kri­sen­ma­nage­ment – unkom­pli­ziert, fle­xi­bel und exis­tenz­si­chernd.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Finan­zi­el­ler Schutz bei Aus­fall des Betriebs­in­ha­bers: Über­nah­me von lau­fen­den Kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter und Lea­sing­ra­ten.

  • Absi­che­rung des ent­gan­ge­nen Gewinns: Kom­pen­sa­ti­on für den Gewinn, der durch den Betriebs­still­stand ver­lo­ren geht.

  • Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Ver­si­che­rungs­schutz kann auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens zuge­schnit­ten wer­den.

  • Wich­ti­ge Ziel­grup­pen: Beson­ders rele­vant für Ein­zel­un­ter­neh­mer, Frei­be­ruf­ler und klei­ne bis mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men.

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Was ist eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung?

Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men, wenn der Inha­ber – also meist die Schlüs­sel­per­son des Unter­neh­mens – krank­heits­be­dingt oder unfall­be­dingt aus­fällt und der Geschäfts­be­trieb dadurch zum Erlie­gen kommt. Beson­ders bei Ein­zel­un­ter­neh­men, klei­nen Betrie­ben, Frei­be­ruf­lern und Hand­werks­be­trie­ben ist die­ser Aus­fall exis­tenz­be­dro­hend, da häu­fig kei­ne aus­rei­chen­den Rück­la­gen bestehen und die Abhän­gig­keit von der Arbeits­kraft des Inha­bers beson­ders hoch ist.

Im Gegen­satz zur klas­si­schen Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung, die sich auf Sach­schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm bezieht, greift die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung bei der Per­son des Unter­neh­mers selbst. Sie über­nimmt lau­fen­de Betriebs­kos­ten wie Mie­te, Per­so­nal­kos­ten, Lea­sing­ra­ten und ande­re ver­trag­lich gebun­de­ne Aus­ga­ben, wäh­rend gleich­zei­tig der ent­gan­ge­ne Betriebs­ge­winn ersetzt wer­den kann.

Der Ver­si­che­rungs­schutz wird indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men abge­stimmt. Wich­ti­ge Fak­to­ren bei der Bei­trags­be­rech­nung sind etwa die Betriebs­aus­ga­ben, das Umsatz­vo­lu­men, die Selbst­be­tei­li­gung sowie die gewünsch­te Haft­zeit. In vie­len Fäl­len lässt sich die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung zudem mit wei­te­ren Absi­che­run­gen wie einer Mehr­kos­ten­ver­si­che­rung oder einer Cyber­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren, um einen umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten.

Ein wirk­sa­mer Ver­si­che­rungs­schutz beginnt hier mit einer prä­zi­sen Risi­ko­ana­ly­se und einem maß­ge­schnei­der­ten Ange­bot – genau dabei unter­stüt­zen wir Sie.

Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung rich­tet sich ins­be­son­de­re an Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men, bei denen der Geschäfts­be­trieb stark von einer ein­zel­nen Per­son abhän­gig ist – meist dem Inha­ber selbst. Gera­de klei­ne­re Betrie­be haben sel­ten die Mög­lich­keit, län­ger­fris­ti­ge Aus­fäl­le abzu­fe­dern. Für fol­gen­de Grup­pen ist die Ver­si­che­rung beson­ders wich­tig:

  • Ein­zel­un­ter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler, z. B. Ärz­te, Steu­er­be­ra­ter, Archi­tek­ten, Anwäl­te

  • Hand­werks­be­trie­be, vor allem zulas­sungs­pflich­ti­ge Gewer­ke mit Werk­statt oder Laden­ge­schäft

  • Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU), bei denen kei­ne Ver­tre­tungs­lö­sun­gen intern mög­lich sind

  • Inha­ber von Dienst­leis­tungs­be­trie­ben, wie Kos­me­tik­stu­di­os, Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen oder Agen­tu­ren

  • Pra­xis­ge­mein­schaf­ten, bei denen das Weg­fal­len eines Part­ners die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge gefähr­det

Wenn kei­ne Ver­tre­tung orga­ni­siert wer­den kann oder der Aus­fall län­ger dau­ert, dro­hen Liqui­di­täts­eng­päs­se, Ver­trags­stra­fen und Kun­den­ver­lus­te. Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung schafft hier Sicher­heit und Zeit zum Han­deln.

Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung leis­tet in ver­schie­de­nen Berei­chen – je nach ver­trag­li­cher Aus­ge­stal­tung. Im Scha­den­fall springt der Ver­si­che­rer mit fol­gen­den Leis­tun­gen ein:

Ver­si­cher­te Leis­tun­gen im Über­blick:

✅ Über­nah­me lau­fen­der Betriebs­kos­ten (Mie­te, Gehäl­ter, Lea­sing­ra­ten)

✅ Ersatz des ent­gan­ge­nen Betriebs­ge­winns

✅ Kos­ten­über­nah­me für Aus­hilfs­kräf­te oder exter­ne Ver­tre­tung

✅ Unter­stüt­zung bei Betriebser­hal­tung (z. B. IT, Ener­gie­ver­sor­gung)

✅ Über­brü­ckungs­kos­ten bei tem­po­rä­rer Still­le­gung

Optio­nal erwei­ter­bar um:

🔧 Mehr­kos­ten­ver­si­che­rung (z. B. für zusätz­li­che Büro­flä­chen oder Equip­ment)

🌐 Cyber-Betriebs­un­ter­bre­chung (z. B. nach Hacker­an­grif­fen)

🔄 Rück­wir­kungs­schä­den durch Zulie­fe­rer­aus­fall (für grö­ße­re Betrie­be)

Die genau­en Leis­tun­gen hän­gen vom gewähl­ten Tarif und Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab – wir bera­ten Sie dazu per­sön­lich und neu­tral.

Finan­zi­el­ler Schutz bei Aus­fall des Betriebs­in­ha­bers

Leis­tun­gen der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung

Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung sichert Ihr Unter­neh­men ab, wenn der Betriebs­in­ha­ber durch Krank­heit oder Unfall aus­fällt. Sie über­nimmt lau­fen­de Kos­ten und schützt vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen.

Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung leis­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn der Betriebs­in­ha­ber durch Krank­heit, Unfall oder eine behörd­lich ange­ord­ne­te Qua­ran­tä­ne vor­über­ge­hend aus­fällt. Sie ersetzt dabei nicht nur den ent­gan­ge­nen Gewinn, son­dern auch lau­fen­de betrieb­li­che Fix­kos­ten – etwa Mie­ten, Per­so­nal­kos­ten, Lea­sing­ver­pflich­tun­gen, Ener­gie­kos­ten, betrieb­li­che Ver­si­che­run­gen und in vie­len Fäl­len sogar die Kos­ten für eine qua­li­fi­zier­te Ver­tre­tung. Grund­la­ge für die Leis­tung ist eine vor­her ver­trag­lich fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me oder ein indi­vi­du­el­ler Tages­satz, der sich an den betrieb­li­chen Aus­ga­ben und Umsät­zen ori­en­tiert. In der Regel wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me durch 365 Tage geteilt, um eine täg­li­che Ent­schä­di­gung zu berech­nen, die im Scha­den­fall gezahlt wird. Die­se Zah­lun­gen erfol­gen bis zur voll­stän­di­gen Wie­der­her­stel­lung des Betriebs – längs­tens jedoch bis zum Ende der ver­ein­bar­ten Haft­zeit, die je nach Anbie­ter meist 12 Mona­te beträgt, aber auch indi­vi­du­ell ver­län­gert wer­den kann.

Typisch für vie­le Tari­fe ist eine soge­nann­te Karenz­zeit: Die­se Frist – häu­fig 7 oder 14 Tage – muss ver­stri­chen sein, bevor ers­te Leis­tun­gen flie­ßen. Dadurch sol­len kurz­fris­ti­ge Aus­fäl­le vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz greift übri­gens nicht nur bei einem voll­stän­di­gen Still­stand des Unter­neh­mens. Je nach Tarif genügt es bereits, wenn min­des­tens 50 bis 70 Pro­zent des Betriebs beein­träch­tigt sind, um die Leis­tung aus­zu­lö­sen. Die Absi­che­rung rich­tet sich also nicht nur an Worst-Case-Sze­na­ri­en, son­dern deckt auch teil­wei­se Betriebs­aus­fäl­le ab, die wirt­schaft­lich belas­tend sind. Beson­ders für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie frei­be­ruf­lich geführ­te Pra­xen ist das essen­zi­ell, da schon weni­ge Wochen Aus­fall erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben kön­nen. Mit der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung lässt sich die­se kri­ti­sche Pha­se über­brü­cken – plan­bar, liqui­di­täts­scho­nend und auf den indi­vi­du­el­len Bedarf abge­stimmt.

Indi­vi­du­el­le Prä­mi­en basie­rend auf Unter­neh­mens­pro­fil

Kos­ten der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung

Die Kos­ten einer Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Unter­neh­mens­grö­ße, Bran­che und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang. Für klei­ne­re Unter­neh­men begin­nen die monat­li­chen Bei­trä­ge oft bei etwa 30 Euro, wäh­rend mit­tel­stän­di­sche Betrie­be mit höhe­ren Risi­ken monat­lich über 300 Euro zah­len kön­nen.

Die Prä­mi­en­hö­he wird durch meh­re­re Fak­to­ren beein­flusst:

  • Bran­che und Tätig­keits­be­reich: Höhe­re Risi­ken in bestimm­ten Bran­chen füh­ren zu höhe­ren Prä­mi­en.

  • Deckungs­sum­me: Eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me erhöht die Prä­mie.

  • Gesund­heits­zu­stand des Ver­si­cher­ten: Vor­er­kran­kun­gen kön­nen die Prä­mie beein­flus­sen.

  • Zusätz­li­che Leis­tun­gen: Erwei­ter­ter Schutz, z. B. für Inva­li­di­tät oder Ersatz­kräf­te, erhöht die Prä­mie.

Ein Bei­spiel: Ein Hand­werks­be­trieb mit drei Ange­stell­ten und einem Jah­res­um­satz von 500.000 Euro könn­te bei einem krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Inha­bers 70 % Umsatz­ein­bu­ßen erlei­den. Die Ver­si­che­rung wür­de in die­sem Fall die lau­fen­den Kos­ten und den ent­gan­ge­nen Gewinn bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me über­neh­men.

Zusätz­lich kön­nen indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den, wie z. B. die Dau­er der Haft­zeit oder die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung, die eben­falls die Prä­mi­en­hö­he beein­flus­sen. Eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se des eige­nen Unter­neh­mens­pro­fils und eine indi­vi­du­el­le Bera­tung sind daher wich­tig, um den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten.

Opti­mal abge­si­chert – auch über den Betriebs­aus­fall hin­aus

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz endet nicht beim Aus­fall des Betriebs­in­ha­bers. Für einen ganz­heit­li­chen Risi­ko­schutz emp­feh­len wir ergän­zen­de Gewer­be­ver­si­che­run­gen, die auf Ihre Bran­che und Unter­neh­mens­grö­ße abge­stimmt sind.

Handwerker bei Montagearbeiten an einem Haus – Symbolbild für betriebliche Haftung und Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebs­haft­pflicht

Ob Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den – mit der Betriebs­haft­pflicht schüt­zen Sie sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen berech­tig­ter und unbe­rech­tig­ter Scha­den­er­satz­for­de­run­gen.

Modernes Großraumbüro mit mehreren Mitarbeitenden an Computern – symbolisch für den Schutz durch Elektronikversicherung

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Für Unter­neh­men mit tech­ni­scher Infra­struk­tur ist die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Sie schützt Ihre Gerä­te z. B. bei Kurz­schluss, Bedien­feh­lern oder Über­span­nungs­schä­den – vom Lap­top bis zur Ser­ver­an­la­ge.

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Mit der Inhalts­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Betriebs­ein­rich­tung, Waren und Vor­rä­te gegen Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch­dieb­stahl zuver­läs­sig ab – auch in Lager- und Werk­statt­räu­men.

Je nach Ursa­che des Aus­falls – der pas­sen­de Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Unter­neh­men

Wel­che Arten von Aus­fall­ver­si­che­run­gen gibt es?

Unter­neh­men ste­hen ver­schie­de­nen Risi­ken gegen­über, die zu einem Aus­fall füh­ren kön­nen. Drei Haupt­ar­ten von Aus­fall­ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­fi­schen Schutz:

Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men, wenn der Inha­ber oder eine Schlüs­sel­per­son durch Krank­heit, Unfall oder behörd­lich ange­ord­ne­te Qua­ran­tä­ne aus­fällt. Sie über­nimmt lau­fen­de Betriebs­kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter und Lea­sing­ra­ten und ersetzt den ent­gan­ge­nen Gewinn. Beson­ders für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men sowie Frei­be­ruf­ler wie Ärz­te, Anwäl­te oder Archi­tek­ten ist die­se Ver­si­che­rung essen­zi­ell, da der Geschäfts­be­trieb stark von ein­zel­nen Per­so­nen abhängt. Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung, die sich gezielt an medi­zi­ni­sche Beru­fe rich­tet.

Die­se Ver­si­che­rung greift, wenn der Betrieb auf­grund eines Sach­scha­dens – etwa durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch­dieb­stahl – unter­bro­chen wird. Sie deckt die fort­lau­fen­den Fix­kos­ten und den ent­gan­ge­nen Gewinn wäh­rend der Wie­der­her­stel­lungs­pha­se ab. Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ist beson­ders für pro­du­zie­ren­de Unter­neh­men und sol­che mit umfang­rei­cher tech­ni­scher Aus­stat­tung rele­vant.

Die­se spe­zi­el­le Form der Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung tritt ein, wenn Behör­den auf­grund des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes eine Betriebs­schlie­ßung anord­nen – bei­spiels­wei­se bei Aus­bruch einer mel­de­pflich­ti­gen Krank­heit. Sie über­nimmt die lau­fen­den Kos­ten, den ent­gan­ge­nen Gewinn sowie zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen für Des­in­fek­ti­on und Wie­der­eröff­nung. Beson­ders Unter­neh­men in der Lebens­mit­tel­bran­che, Gas­tro­no­mie oder im Gesund­heits­we­sen pro­fi­tie­ren von einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung.

Berufs­spe­zi­fi­sche Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen im Über­blick

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che hat ihre eige­nen Risi­ken – und damit auch ganz unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz. Ob betrieb­li­che Haf­tung, tech­ni­sche Aus­fäl­le, Betriebs­un­ter­bre­chung oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten: Wir bie­ten Ihnen Lösun­gen, die genau zu Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit pas­sen. So blei­ben Sie wirt­schaft­lich hand­lungs­fä­hig – unab­hän­gig davon, was pas­siert.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhändlerin verkauft Kleidung in Boutique mit direktem Kundenkontakt

Vom Ein­zel­han­del über das Dienst­leis­tungs­ge­wer­be bis hin zu pro­du­zie­ren­den Unter­neh­men: Gewer­be­be­trie­be benö­ti­gen zuver­läs­si­ge Absi­che­rung in Berei­chen wie Betriebs­haft­pflicht, Inhalts­ver­si­che­rung, Ertrags­aus­fall und Rechts­schutz. Die pas­sen­de Kom­bi­na­ti­on sorgt dafür, dass auch bei Schä­den oder Aus­fäl­len die Liqui­di­tät gesi­chert bleibt.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerker plant in seiner Werkstatt am Laptop die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebs mit Katze an seiner Seite

Für Hand­wer­ker sind Maschi­nen, Werk­zeu­ge und Arbeits­kraft essen­zi­ell – genau­so wie der Schutz vor Schä­den an Drit­ten oder eige­nen Arbeits­ma­te­ria­li­en. Ver­si­che­run­gen für Hand­werks­be­trie­be decken Risi­ken wie Haf­tung, Tech­nik­de­fek­te, Unter­bre­chun­gen oder For­de­rungs­aus­fäl­le zuver­läs­sig ab.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Junge Fotografin mit grünblonden Haaren sitzt an einem Schreibtisch und hält eine Kamera in der Hand, im Hintergrund ein Monitor mit Bildbearbeitung

Ob bera­tend, hei­lend oder krea­tiv tätig – Frei­be­ruf­ler ste­hen beson­de­ren Anfor­de­run­gen gegen­über: Daten­schutz, Feh­ler­haf­tung, IT-Pro­ble­me oder krank­heits­be­ding­ter Aus­fall. Vom Berufs­haft­pflicht­schutz über Cyber-Absi­che­rung bis zur Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung – wir bie­ten Lösun­gen, die zu Ihrem Berufs­all­tag pas­sen.

So schützt die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung im Ernst­fall

Scha­dens­fäl­le aus der Pra­xis

Ein Betriebs­aus­fall kann jedes Unter­neh­men uner­war­tet tref­fen – sei es durch Krank­heit, Unfall oder Sach­schä­den. Nach­fol­gen­de rea­le Bei­spie­le zei­gen, wie eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung in sol­chen Situa­tio­nen finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät gewähr­leis­tet.

Band­schei­ben­vor­fall bei einem Arzt

Ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt erlei­det einen Band­schei­ben­vor­fall und ist fünf Mona­te arbeits­un­fä­hig. Nach einer Karenz­zeit von 28 Tagen zahlt die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung einen ver­ein­bar­ten Tages­satz von 250 Euro, ins­ge­samt 30.500 Euro, um lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te und Gehäl­ter zu decken.

Unfall eines Archi­tek­ten

Ein selbst­stän­di­ger Archi­tekt stürzt bei einem pri­va­ten Aus­flug und erlei­det einen kom­pli­zier­ten Bein­bruch. Er ist für meh­re­re Wochen arbeits­un­fä­hig. Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung über­nimmt nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit die lau­fen­den Betriebs­kos­ten und ersetzt den ent­gan­ge­nen Gewinn, sodass der Archi­tekt sei­ne finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen wei­ter­hin erfül­len kann.

Erkran­kung eines Elek­tri­ker­meis­ters

Ein 49-jäh­ri­ger Elek­tri­ker­meis­ter erkrankt an COVID-19 und ist meh­re­re Wochen arbeits­un­fä­hig. Wäh­rend die­ser Zeit steht der Betrieb still. Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung über­nimmt die lau­fen­den Kos­ten wie Mie­te, Gehäl­ter und Lea­sing­ra­ten, wodurch ein finan­zi­el­ler Eng­pass ver­mie­den wird.

Klar­heit im Scha­dens­fall

Wann leis­tet die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung?

Die Betriebsausfall­versicherung zahlt, wenn …

Die Betriebsausfall­versicherung zahlt nicht, wenn …

Zusam­men­fas­sung

Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn der Inha­ber oder Geschäfts­füh­rer uner­war­tet durch Krank­heit, Unfall oder Qua­ran­tä­ne aus­fällt. Sie über­nimmt lau­fen­de Betriebs­kos­ten, ersetzt ent­gan­ge­nen Gewinn und sorgt für wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät wäh­rend der Aus­fall­zeit. Beson­ders für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men sowie Frei­be­ruf­ler ist die­ser Schutz unver­zicht­bar. Die Kos­ten sind indi­vi­du­ell kal­ku­lier­bar, abhän­gig von Fak­to­ren wie Selbst­stän­dig­keits­grad, Ver­si­che­rungs­sum­me und Haft­zeit. Wer auf die eige­ne Arbeits­kraft ange­wie­sen ist, soll­te recht­zei­tig vor­sor­gen – mit einer auf den Betrieb zuge­schnit­te­nen Aus­fall­ver­si­che­rung.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein – sie unter­schei­den sich deut­lich im Leis­tungs­um­fang. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sichert das per­sön­li­che Ein­kom­men der ver­si­cher­ten Per­son ab. Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt das Unter­neh­men selbst und über­nimmt lau­fen­de Betriebs­aus­ga­ben wie Mie­te, Gehäl­ter oder Lea­sing­ra­ten.

Eine Aus­fall­ver­si­che­rung für Unter­neh­men ist ein über­ge­ord­ne­ter Begriff, unter den ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen fal­len – etwa die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung (bei Erkran­kung des Inha­bers), die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung (bei Sach­schä­den) oder die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung (bei behörd­li­chen Anord­nun­gen). Sie alle haben das Ziel, finan­zi­el­le Risi­ken bei Aus­fall des Betriebs abzu­si­chern.

Die Karenz­zeit ist der Zeit­raum, den der Ver­si­cher­te nach Ein­tritt des ver­si­cher­ten Ereig­nis­ses (z. B. Krank­mel­dung) abwar­ten muss, bevor die Ver­si­che­rung zahlt. Typisch sind 7 bis 28 Tage. Erst nach Ablauf die­ser Frist wer­den Leis­tun­gen wie Betriebs­kos­ten­über­nah­me oder Ersatz des Betriebs­ge­winns erbracht.

Der Nach­haf­tungs­be­trag bezeich­net eine mög­li­che ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ent­schä­di­gung, die über den regu­lä­ren Leis­tungs­zeit­raum hin­aus gezahlt wird – zum Bei­spiel, wenn die wirt­schaft­li­chen Fol­gen eines Aus­falls län­ger andau­ern als die ver­ein­bar­te Haft­zeit. Er ist meist optio­nal und kann die Absi­che­rung erwei­tern.