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Betriebsausfallversicherung: Risiken für Unternehmen absichern

Betriebsausfallversicherung - schützen Sie sich finanziell vor diesem Risiko

Schäden lassen sich im beruflichen Alltag leider nicht verhindern. Neben Schäden an Maschinen und Anlagen kann der Betriebsausfall von führendem Personal oder bestimmten Mitarbeitern tiefe Spuren in Ihren unternehmerischen Abläufen hinterlassen.

Ein langfristiger Ausfall beeinflusst die wirtschaftliche Gesundheit Ihres Unternehmens und kann zur existenziellen Bedrohung werden. Mit einer individuell abgestimmten Betriebsausfallversicherung schützen Sie sich finanziell vor diesem Risiko.


Was genau wird als Betriebsausfall verstanden?

Ein Betriebsausfall oder eine Betriebsunterbrechung liegen vor, wenn Ihre gewohnten betrieblichen Abläufe gefährdet sind und finanzielle Schäden drohen. In der Praxis wird zwischen zwei wesentlichen Art von Betriebsausfällen unterschieden. Zum einen können Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder die Elektronik Ihres Unternehmen für Ausfälle sorgen. Diese Risiken werden im Regelfall durch eine gesonderte Inhalts-, Inventar- oder Elektronik Betriebsunterbrechnungsversicherung abgesichert.

Die Betriebsausfallversicherung setzt einen stärkeren Schwerpunkt auf das menschliche Kapital Ihres Unternehmens. Dieses reicht vom Facharbeiter bis zur Geschäftsführung, die durch einen Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung für Wochen und Monate ausfallen können. Der Ausfall spiegelt sich schnell in einer Fülle betrieblicher Abläufe wider und ist oft mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko verbunden.

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Während des Ausfalls Ihres Betriebs haben Sie weiterhin Gehälter, Mieten und andere Ausgaben zu zahlen. Neben der fehlenden fachlichen Kompetenz fehlt eine Arbeitskraft, deren Potenzial nicht so einfach zu ersetzen ist. Auch ein Ertragsausfall ist einzurechnen, z. B. wenn der erkrankte Mitarbeiter dauerhaft im Außendienst tätig ist. Für diese und weitere Risiken ist die Betriebsausfallversicherung die richtige Wahl.

Welche Schäden müssen genau vorliegen?

In einigen Bereichen und Unternehmen führt der Verlust von Arbeitskräften ebenfalls zu Betriebsstilllegungen. Besonders in Unternehmen, in denen der Eigentümer die wichtigsten Aufgaben übernimmt, kann die Krankheit des Eigentümers zu Geschäftsausfällen und finanzieller Belastung führen.

Am Ende ist nur ein geringer oder gar kein Gewinn zu erzielen, aber es fallen immer noch Mieten und ähnliche Kosten an. Diese Konstellation ist besonders bedrohlich, wenn die Krankheit sehr lange andauert; dies kann die Existenz des Unternehmens und des Unternehmers gefährden. Die Betriebsausfallversicherung bietet gegen solches Szenario den finanzielle Schutz, die eine Leistung erbringt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder sogar Krankheit arbeitsunfähig ist.

Ausfallversicherung für Selbstständige

 

Neben dem Ausfall einzelner Mitarbeiter ist eine drohende Betriebsstörung an eine Schädigung Ihres Firmeninventars gebunden. Ein zeitgemäßer Versicherungsvertrag fasst sämtliche Risiken an Sachen und Per­sonen in einer starken Inhaltsversicherung zusammen und greift alle erdenklichen Arten des Betriebsausfalls auf. Im Falle eines Betriebsausfall aufgrund von inhaltlichen Schäden sind die häufigsten Risiken:

  •  Brand und Gewitter
  •  Sturm, Hagel und andere Niederschläge
  •  Wasserschäden durch Rohrbrüche
  •  Diebstahl und Vandalismus

Eine zusätzliche Absicherung von elementaren Risiken wie Hochwasser oder der Abgang von Lawinen ist möglich. Dies erfolgt im Regelfall über eine separate Elementarversicherung, die sich mit Ihrer Inhaltsversicherung koppeln lässt. Gerne berate ich Sie als Ver­sicherungs­makler, wie sich das beste Paket an Gewerbeversicherungen für Ihre Zwecke zusammenstellen lässt.

Gibt es Unterschiede zu einer Betriebsschließung?

Beachten Sie, dass ein Betriebsausfall nicht mit einer Betriebsschließung zu verwechseln ist. Der Ausfall von Inhalten Ihres Betriebs oder Ihres Personals ist ausschließlich über die Betriebsausfallsversicherung bzw. Betriebsunterbrechnungsversicherung abgesichert. Kommt es zu einer behördlichen Anordnung, dass Ihr Betrieb oder Betriebsstätten für absehbare oder unbestimmte Zeit zu schließen ist, fällt dies in den Bereich Betriebsschließungsversicherung.

Es ist empfehlenswert, das Risiko einer angeordneten Betriebsschließung zusätzlich in Ihre gewerblichen Versicherungen mit einzubinden. Dieser Baustein ist eine sehr sinnvolle Ergänzung für Firmen aller Branchen, in denen eine Schließung durch die Gemeinde oder sonstige Behörden angeordnet werden kann. Gerne mache ich Sie mit den Feinheiten der einzelnen Versicherungsarten vertraut.

Welche Leistungen werden in der Betriebsausfallversicherung abgedeckt?

Zu den wichtigsten Leistungen für Sie als Inhaber, die Ihnen eine gute Betriebsausfallversicherung bietet, gehören:

  • Ersatzleistungen für Ihren Ertragsausfall
  • Absicherung fortlaufender Fixkosten wie Miete und Gehälter
  • Leistungsübernahme für die verunfallte oder erkrankte Person
  • Übernahme von Sachschäden (im Rahmen einer gekoppelten Inhaltsversicherung)

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass der Inhalt der Betriebsausfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Inhaltsversicherung eng miteinander verwandt sind. Bei der Betriebsunterbrechung und Ertragsausfallversicherung stehen stärker Sachschäden im Vordergrund, während bei der Betriebsausfallversicherung die Absicherung zentraler Per­sonen wie ein Handwerksmeister oder ein Selbstständiger und Freiberufler z. B. ein Arzt mit wenigen Angestellten das Ziel ist. 

Ebenso leistet die Betriebsausfallversicherung nur bei einem Ausfall des Inhabers aufgrund Krankheit, Unfall oder verordneter Quarantäne.

Wie lange zahlt die Versicherung

Wichtig ist außerdem die Beachtung der Haftzeit. Hiermit ist die abgeschätzte Dauer für den entgangenen Gewinn bzw. Ertrag des Unternehmens gemeint. Der Standardwert bei der Haftzeit beträgt zwölf Monate nach Schadenseintritt, eine Verlängerung auf 24 oder 36 Monate ist denkbar.

Wie hoch sind die Kosten des Versicherungsschutz?

Eine pauschale Aussage läst sich hier nicht treffen, da die Kosten für jede Firma individuell berechnet werden. Diese Kosten werden unter anderem von folgenden Faktoren mitbestimmt:

 Personalkosten
 Betriebskosten
 gewünscht Haftzeit
 Versicherungssumme

Unterschied kleine, mittlere und große Betriebsausfallversicherung

Das Thema Betriebsausfallversicherung und Betriebsunterbrechung wird durch verschiedene Vertragsarten noch komplexer. So gibt es die klein Betriebsunterbrechnungsversicherung, die stets an eine Betriebsinhaltsversicherung gekoppelt ist. Hierneben wird die mittlere oder große BA als selbstständiger Vertrag abgeschlossen, die sich durch höhere Versicherungssummen und längere Haftzeiten auszeichnen. Grob eingeteilt sollte die Größe des Versicherungsschutz der Größe des Betriebs entsprechen. Da es hier viele Feinheiten zu bedenken gibt, ist die kompetente Beratung durch einen Branchenfachmann entscheidend.

Ein wichtiger Schutz zur Inhaltsversicherung

Ob als Ergänzung in Form einer kleinen Betriebsausfallversicherung oder als großer und eigenständiger Vertrag – auf eine weiterführende Inhaltsversicherung sollte kein Unternehmen und kein Selbstständiger verzichten. Beruflich müssen Sie mit vielen Risiken planen, die Einfluss auf Ihre Betriebsinhalte und Ihre Arbeitskraft nehmen. Wichtig ist, Ihre Gewerbeversicherungen exakt auf den betrieblichen Bedarf und die konkrete Risikosituation Ihres Unternehmens abzustimmen. 

Mit mir als Ver­sicherungs­makler in der Allgäuer Region genießen Sie eine umfassende Beratung und Betreuung vor Ort. Ebenso stehe ich Ihnen bundesweit für Ihr Anliegen zur Verfügung. Gerne zeige ich Ihnen, wie sich Betriebsausfallversicherung oder -unterbrechung passend zu Ihrem Betrieb absichern lässt. Hierbei bin ich Ihr neutraler Partner, der keiner bestimmten Versicherung verpflichtet ist und in Ihrem Interesse den besten Schutz findet. Seien Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb so optimal auf alle Eventualitäten vorbereitet! 


Beratung Betriebsausfallversicherung

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