unverbindlich Ihre individuelle Tierhalterhaftpflicht berechnen
Haftpflicht für Gifttiere, Gefahrentiere & Wildtiere
Versicherungssumme: 10 Mio EUR
Such- und Rettungskosten bis 1.5 Mio EUR
Ausgabe einer behördlichen Versicherungsbestätigung
Exoten Tierversicherung - Haftpflicht |
Exotische Tiere zu halten erfreut sich in Deutschland immer größer werdender Beliebtheit. Nur die Versicherer reagieren sehr träge auf die vermehrte Nachfrage und die, zum Teil neuen, gesetzlichen Vorgaben.
Wer sich allerdings nicht mit den speziellen Mitbewohnern auseinandersetzt, ist schnell verunsichert und hat vielleicht sogar Angst. Daher ist es für die Halter dieser Tiere besonders wichtig sich mit der passenden exotischen Tierversicherung gut abzusichern.
Ein freilaufender Hund erschreckt wahrscheinlich weniger Menschen als eine Schlange, welche gerade stiften geht. Mangelndes Wissen über die Rückzugsgewohnheiten eines exotischen Tieres und über das zu durchsuchende Gebiet kommt es immer wieder zu enormen Suchaktionen, auch bei ungiftigen Tieren. Das Herbeirufen von Feuerwehr und anderen Behörden ist nicht nur zeitaufwendig, sondern kostet den Besitzer auch eine Menge Geld.
Das wertvolle exotische Haustier bedarf einer Absicherung, die Sie bei einem Spezialisten wie mir abschließen können. Bei mir erhalten Sie eine Haftpflichtversicherung für Exoten, die sich auf die Absicherung unterschiedlichster Tiere, wie z. B. Schlangen, Spinnen oder Skorpione spezialisiert hat. Das macht nicht nur den Abschluss, sondern auch die Kommunikation sehr viel einfacher.
Tierhalterhaftpflicht für Exoten: Ihre Vorteile & Leistungen |
Die exotische Haftpflichtversicherung für Schlangen, Spinnen & Skorpione, sichert Sie als privater Halter eines Gifttiers oder Gefahrtiers finanziell ab. Der Verlust einer Giftschlange ist nicht nur für Sie ein Desaster, Ihre Nachbarschaft wird unter Umständen in erhebliche Mitleidenschaft gezogen. Die spezielle Haftpflichtversicherung für Gifttiere und Gefahrentiere, schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden.
Besondere Bedingungen zur exotischen Tierhalterhaftpflichtversicherung (Risikoträge GVO Versicherungen)
7.0 Bei der Haltung von exotischen Tieren gilt zusätzlich eingeschlossen |
7.1 Rettungs- und Bergungskosten | Mitversichert sind die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berech- net werden, und die Sie für Ihr im Versicherungsvertrag bezeichnetes und gehaltenes Tier zu dessen Bergung zu erbringen haben. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 1.500.000 €. |
7.2 Jungtiere | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jungtieren eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von zwölf Monaten, ohne dass diese Jungtiere bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen sind. Voraussetzung ist, dass die Jungtiere im Besitz des Versicherungsnehmers sind, und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. |
7.3 Mietsachschäden an Gebäuden |
Mitversichert ist - abweichend von Ziff. 7.6 AHB GVO - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 1.000.000 € im Rahmen der Sachschadendeckungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. |
7.4 Tierische Ausscheidungen | Mitversichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen. |
Im Rahmen einer üblichen privaten Haftpflichtversicherung finden unsere Exoten keine oder nur selten Berücksichtigung. Die Privathaftpflicht deckt unsere Haustiere, übliche Kleintiere aber nur selten wilde Kleintiere ab. Ebenso ist nur die erlaubte Haltung in Form einer gesetzlichen Haftpflicht abgedeckt, somit fallen genehmigungspflichtige exotische Tiere hier gänzlich raus.
Die größten Probleme sind jedoch die gesetzliche Anforderung als Pflichtversicherung und der Bereich der Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Beides ist kaum über eine Privathaftpflichtversicherung darstellbar.
Welche Tiere können versichert werden? |
In unserer exotischen Tierhalterhaftpflichtversicherung für private Tierhalter (für Züchter oder Händler von Wirbeltieren wie Schlangen oder wirbellosen Tieren wie Spinnen bieten wir eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung an) ist die Versicherung folgender Tierarten möglich.
Welche Schäden sind versichert? |
Schlangen, Spinnen, Skorpione oder Echsen werden nicht selten zum wertvollen Mitbewohner. Nur allzu leicht wird vergessen, was ein entlaufener oder entfleuchter kleiner Exot so alles an Kosten verursachen kann.
Ein freilaufender Hund erschreckt vermutlich weniger Menschen, als eine entlaufene Vogelspinne. Durch die Unkenntnis über die Rückzugsgepflogenheiten eines exotischen Tieres, sowie der abzusuchenden Umgebung, werden auch für ungiftige Tiere immer wieder riesige Suchaktionen betrieben.
Wie 2010 in Mühlheim an der Ruhr, als eine Monokel Kobra auf der Flucht war. In Herne ist im August 2019 eine Kobra entflohen. Der Einsatz der Hilfskräfte und Behörden ist nicht nur zeitaufwendig, sondern kommt den Halter auch schnell teuer zu stehen.
Sicherlich kennen Sie weitere Presseartikel von entlaufenen Reptilien, Vogelspinnen oder Schlangen. Die Folgekosten gehen ins Uferlose, dazu braucht es nicht viel Fantasie. Nicht auszudenken, welche Kosten ein evakuiertes Wohngebiet verursacht. Gar nicht daran zu denken, wenn auch noch ärztliche Behandlungskosten aufgrund eines Schlangen- oder Spinnenbisses entstehen.
Eine sinnvolle und in der Regel kostengünstig abzuschließende Versicherung, deckt nicht nur die Kosten einer groß angelegten Suchaktion, sondern ggfs. auch Schadensersatzansprüche, sollte mal ein ganzes Wohnhaus evakuiert werden müssen, weil unser „Liebling“ auf Exkursion gegangen ist.
Doch bevor wir über die Schadensansprüche der sogenannten „Dritten“ sprechen, wollen wir natürlich sicherstellen, dass Ihr Haustier wohlbehalten und unversehrt in Ihre Obhut zurückkehren kann.
Sollten Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, prüft die Versicherung zuerst, dass diese Ansprüche ihre Richtigkeit haben. Sollte dies der Fall sein, leistet die Gesellschaft mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz für entstandene Schäden. Nach Prüfung der Schadensansprüche wird die finanzielle Wiedergutmachung veranlasst. Selbstverständlich werden alle Ansprüche genau geprüft, unbegründete Ansprüche werden von Ihnen ferngehalten, ggfs. werden hier zu Ihrem Schutz auch gerichtliche Maßnahmen ergriffen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Exoten beantragen |
Nehmen Sie hierzu ganz einfach über das Anfrageformular Kontakt mit mir auf. Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden.
Anfrage zur exotischen Tierhalterhaftpflichtversicherung |
Gesetz in Nordrhein-Westfalen |
Nordrhein-Westfalen hat eine Verordnung zur Haltung von Gifttieren beschlossen und auch schon in Kraft gesetzt.
Das sog. Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) in NRW ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Dadurch soll die Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, wie Vogelspinnen, Skorpione und Schlangen erfolgen.
Sehr giftige Tiere sind Tiere, die aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten. Die Haltung dieser Tiere ist verboten.
Das sogenannte Gifttiergesetz gilt seit dem 01.01.2021 und definiert folgende Arten als sehr giftig:
Die vorstehende Aufzählung von Arten umfasst auch die Unterarten und die Kreuzungen (Hybridformen) mit anderen Unterarten und Arten.
Zusätzlich legt das Gesetz Folgendes fest: Das für den Artenschutz und für das Veterinärwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch ordnungsbehördliche Verordnung über Absatz 1 hinaus Tierarten zu bestimmen, die als sehr giftige Tiere einzustufen sind.
Wer solche Tiere in Nordrhein-Westfalen hält, musste diese unter Angabe der Art, des Haltungsortes und der Anzahl beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bis zum 30.06.2021 melden und bis 31.07.2021 eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Das Abgeben ohne Mitteilung, das Aussetzen und eine Anschaffung neuer Tiere ist nicht erlaubt.
Neben einer persönlichen Eignung musste auch ein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber verlangt eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 000 000 Euro für Personenschäden und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
ABER ACHTUNG: Durch das sog. GiftTierG haben wir ein Haltungsverbot! Somit besteht über die Privathaftpflicht in der Regel keinerlei Deckung. Ferner sind die Einfangkosten nicht in der Höhe der gesetzlichen Vorschrift versichert! Werfen Sie dringend einen Blick in die Bedingungen, gerne unterstützte ich Sie hierbei.
Andere Tiere, wie beispielsweise Kornnattern, gemeine Vogelspinnen oder Würgeschlangen fallen nicht unter dieses Gesetz. Dennoch ist auch hier eine vernünftige Versicherung Ihrer Exoten notwendig und ratsam.
Wer die Haltung der bereits im Besitz befindlichen Tiere fortsetzen wollte, musste bis zum 31.07.2021 folgendes, gegenüber dem Landesamt (LANUV) nachweisen:
1. Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet und
2. Sie sind persönlich zuverlässig (Führungszeugnis)
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung ("abzuschließen und aufrechtzuerhalten").
Auf einen Blick |