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Alles über Betriebshaftpflicht: Schutz für Ihr Geschäft

Betriebshaftpflichtversicherung

Nicht nur Privatleute, auch Unternehmen haben Haftungsrisiken. Und wie bei uns allen – eben um diese Risiken abzusichern – eine Privathaftpflicht existenziell nötig ist, so zählt bei Firmen und Gewerbetreibenden fast immer die Betriebshaftpflichtversicherung zur alternativlosen Vorsorgestrategie.
 
Betriebshaftpflichtversicherung
 

Ohne Gewerbehaftpflichtversicherung – so lautet die andere Bezeichnung für diese Art von Risikoschutz – setzen Inhaber im Ernstfall ihr Lebenswerk aufs Spiel, das Privatvermögen, sowie das Vermögen des Unternehmens und nicht zuletzt die finanzielle Zukunft aller Mitarbeiter. Fordern Sie jetzt mit nur einem Klick die passenden Versicherungslösungen an oder machen Sie den Versicherungsvergleich Betriebshaftpflicht (BHV).

Denn klar ist: Statistisch gesehen ist es für einen Betrieb qualitativ und quantitativ schwieriger, Schadensersatzansprüche zu begrenzen, als für Privatleute. Eine plausible Einschätzung. Ist doch die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Unternehmen mit – angenommen – 1.000 Mitarbeitern dem einen oder anderen ein Missgeschick passiert, vergleichsweise hoch. Zumindest höher als bei jedem von uns, der oder die letztlich nur das eigene Handeln und vielleicht das der Kinder im Auge behalten sollte. Als Ihr Ansprechpartner für Betriebshaftpflicht kläre ich gerne Ihre offenen Fragen.


 

das Wichtigste im Überblick

 

 Als Geschäftsinhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihre Produkte zufügen

 Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den existenzgefährdenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Per­sonen- oder Sachschäden entstehen können

 Abwehr unberechtigter Ansprüche (inkl. passiver Rechtsschutz)

 Die gewerbliche Haft­pflichtversicherung ist daher ein unverzichtbarer Schutz für Selbstständige und Unternehmen

 Wir passen den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab und ver­sichern die wichtigsten Risiken


 

Betriebshaftpflichtversicherung – Bestens versichert mit der passenden Gewerbehaftpflicht

 
Mit einer starken Betriebshaftpflicht geben Sie als Betriebsinhaber eventuelle Schadensersatzforderungen an einen Versicherungspartner weiter. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz passend zu Ihrem Betrieb und Ihrer Branche ist dabei genauso wichtig wie eine ausreichende Versicherungssumme. Als Ver­sicherungs­makler zeige ich Ihnen, wie Sie als Inhaber eines Betriebes diesen wertvollen Schutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen bekommen.
 
Betriebshaftpflichtversicherung
 
 

Was versteht man unter einer Betriebshaftpflichtversicherung?

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für die meisten Gewerbetreibenden zur sinnvollen, besser: existenziell notwendigen Risikovorsorge. Im Fall von Schadenersatzansprüchen Externer sind Unternehmen, deren Mitarbeiter (wie etwa Mini Jobber) sowie auch Selbstständige abgesichert. Und zwar bei Per­sonen und Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden.

Ohne eine Firmenhaftpflicht, man kann es nicht oft genug wiederholen, müssten Unternehmen Schäden selbst bezahlen. Das ginge entweder zulasten der Liquidität oder des Firmenvermögens. Gegebenenfalls wäre auch ein teurer Kredit bei der Hausbank nötig, um einen Schaden zu regulieren. Abhängig von der Finanzstärke eines Unternehmens respektive seiner Kreditwürdigkeit wäre im Ernstfall die Existenz der Betriebe gefährdet. Mit den üblichen wirtschaftlichen und auch sozialen Folgen, die schon mehrfach erwähnt wurden.

 In den vergangenen Jahren sind die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung in punkto Haftung spürbar strenger geworden – zumindest aus Sicht von Unternehmen und Gewerbetreibenden. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Arbeitsschutz, Umweltschutz sowie Datenschutz, hier vor allem wegen der die DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung.

Ohne in die Details zu gehen, dürfte aber jedem Firmenchef klar sein: Vor allem in den drei erwähnten, aber auch in einigen anderen firmenspezifischen Bereichen sind – eben dank Rechtsprechung und weitaus strengerer gesetzlicher Vorgaben als früher – die Haftungsrisiken enorm gewachsen. Folge: War die Betriebshaftpflichtversicherung bereits vor 20 oder 30 Jahren für praktisch alle Betriebe eine mehr als nur sinnvolle Risikovorsorge, so ist es diese Form der betrieblichen Risikovorsorge seit ein paar Jahren erst recht.
 
 

Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung

 

Ganz gleich, welche Rechtsform ein Unternehmen hat – jeder Firmenchef ist bestens beraten, wenn er auf die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten achtet. Grundsätzlich sollte dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Produktes oder einer Dienstleistung angemessen sein. Doch anders als beim Kauf beispielsweise zehn neuer Notebooks für die Firma kann niemand die Kosten – die Höhe der Versicherungsbeiträge – einer Betriebshaftpflichtversicherung gleichsam auf Knopfdruck ermitteln.

Dafür gibt es viele unterschiedliche Kriterien, wovon die Beitragshöhe bei der Gewerbehaftpflichtversicherung abhängt. (u. a.)
 
 Anzahl Mitarbeiter
 Jahresumsatz
 Betriebsgröße
 Ort der Betriebsstätte
 Betriebsart
 
Grundsätzlich korrespondieren das potenzielle Schadens- und Leistungsrisiko auf Seiten des Versicherers mit der Höhe des Versicherungsbeitrags. Für einen ersten Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich können Sie unseren online Rechner verwenden.
 
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung
 

Laut Statistiken der Versicherungswirtschaft scheint eine Versicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro je Schadensfall (Per­sonen und Sachschäden) in der Betriebshaftpflichtversicherung angemessen. Doch kein Firmenchef sollte sich darauf verlassen, dass eine Versicherungssumme in der genannten Höhe auch in seinem Fall ausreicht.

Deshalb sollten versierte Profis im Bereich Gewerbeversicherungen bzw. Firmenversicherung eine präzise Analyse des individuellen betrieblichen Haftungsrisikos vornehmen und auf dieser Grundlage eine leistungsadäquate Beitragskalkulation vornehmen. Besonders bei der Gewerbehaftpflicht gilt: Risikoschutz und Versicherungsvorsorge gehören in die Hände von Experten. Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihre Expertenberatung an, damit wir Ihnen als Unternehmer den richtigen Versicherungsumfang im Tarifvergleich ermitteln können.

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Eine deutliche Leistungserweiterung erhalten Sie über unseren Sideletter für Betriebshaftpflichtversicherung. Hierbei sind für Sie kostenlose Erweiterung der Klauseln mit verschiedenen Gesellschaften vereinbart.
 
Gewerbehaftpflichtversicherung – Risiken & Leistungen
Zweifellos, jeder Gewerbebetrieb hat seine eigenen Risiken. Mal sind diese Risiken größer, mal weniger ausgeprägt. Zudem unterscheiden sie sich teils erheblich, da sie branchenabhängig sind. Grundsätzlich gilt: Die Gewerbehaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und reguliert Per­sonenschäden und Sachschäden, die aus dem Geschäftsbetrieb der Betriebe resultieren.
 
Gewerbehaftpflichtversicherung
 

Geschädigte können dabei Kunden und auch Geschäftspartner sein. Sofern keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, haftet der Betreiber im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen. Abhängig von der Höhe des Schadens stünde dann die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel – inklusive jener der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien.

Beispiele für gewerbliche Haftungsrisiken gibt es – gefühlt – unzählige. Diese auch nur ansatzweise hier zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Es macht halt einen Unterschied, ob es sich um einen Handwerksbetrieb mit Meister, fünf Gesellen und zwei Auszubildenden handelt. Oder aber um ein größeres Unternehmen aus der Chemiebranche mit mehreren zehntausend Beschäftigten.

Hier die Risiken professionell einzuschätzen und daraus eine maßgeschneiderte Absicherungsstrategie für das Unternehmen zu entwickeln, überlässt der Firmenchef am besten einem anbieterunabhängigen Ver­sicherungs­makler. Ein solcher Profi kann dann auch beurteilen, ob eine Gewerbehaftpflichtversicherung angesichts des Geschäftsmodells und der Größe eines Unternehmens überhaupt sinnvoll und nötig ist. Oder ob – wie bei Architekten, Finanzberatern oder Steuerberatern – nicht doch die Berufshaftpflicht oder eine Vermögensschadenversicherung die optimale betriebliche Risikovorsorge darstellt.

Aus dieser Analyse ergibt sich dann in der Regel zwangsläufig, wie hoch die Versicherungssumme respektive Deckungs­summe bei einer Gewerbehaftpflicht tunlichst sein sollte. Als Basisschutz sind 3 Millionen Euro in der Betriebshaftpflichtversicherung anzusetzen. Eine Erhöhung auf 5 Millionen Euro oder mehr ist für einen geringen Mehrbeitrag möglich.
 
 

Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht – Wer braucht diese Versicherungsvorsorge?

 
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist gleichsam ein Rundumschutz, damit Haftungsrisiken weitestreichend abgedeckt sind. Diese Art der Vorsorge sollte im Versicherungsportfolio praktisch keiner Firma fehlen und ist ebenso für den Betrieb eines Kleingewerbes ratsam und sinnvoll. Nutzen Sie hierfür unseren online Rechner und ermitteln Ihren individuellen Beitrag.
 
Betriebshaftpflichtversicherung Einzelunternehmen
 
Zugleich gibt es einige Berufe, die sozusagen einer Veredlung respektive Anreicherung der Betriebshaftpflicht bedürfen. Es geht hier etwa um Anwälte, Steuerberater, Hausverwalter, aber auch Ärzte und Finanzberater. An anderer Stelle Details über die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
 

Unterschied Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Alle vorgenannten Versicherungen sind gewerbliche Haft­pflichtversicherungen, die Sie im Falle von Ansprüchen Dritter schützen, denen Sie Schaden zugefügt haben oder die behaupten, dass Sie ihnen Schaden zugefügt haben. Wenn dieser Anspruch unrechtmäßig ist, hilft Ihnen die Versicherung, den Anspruch abzuwehren.

Bei berechtigten Ansprüchen erbringt die Versicherung Leistungen im Rahmen der vereinbarten Deckungs­summe. Für einige Arten von Unternehmen ist es sogar Pflicht, eine  Haft­pflichtversicherung abzuschließen: Dazu gehören Anwälte, Steuerberater und seit kurzem auch Hausverwalter. Aber im Prinzip benötigt jeder, der ein Unternehmen betreibt, eine betriebliche Haft­pflichtversicherung.
 
 

Die Betriebshaftpflichtversicherung

 
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Per­sonen- und Sachschäden ab. Zum Beispiel: Es befindet sich der Kunde von Ihnen in Ihren Geschäftsräumen und wird er dort verletzt, weil er über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stürzt (Per­sonenschaden) oder wenn Sie ein Getränk auf den Laptop Ihres Kunden verschütten (Sachschaden).
 
Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
 

Nun werden aber einige sagen: In einer Betriebshaftpflichtversicherung gibt es immer eine Versicherungssumme für Vermögensschäden. Dies ist soweit Korrekt. Vermögensschäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sofern sie die Folge von Per­sonen- oder Sachschäden sind. Dies wird als "unechte" Vermögensschadendeckung bezeichnet.

Beispiel: Sie betreiben ein Geschäft und kommen seiner Verpflichtung zur Schneeräumung nicht sofort nach, wenn es schneit. Ein Passant rutscht aus und bricht sich den rechten Arm. Der Passant muss ins Krankenhaus und die Fraktur muss operiert werden, da Komplikationen auftreten muss eine Anschlussrehabilitation gemacht werden. Hieraus enstehende Reha Kosten werden zusätzlich bei Ihnen geltend gemacht. Bei dem Verletzten handelt es sich um einen Selbständigen, der aufgrund der Operation und der Fraktur seines Arms für eine Weile nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben.
 
Betriebshaftpflichtversicherung brauchen
 

An erster Stelle steht ein Per­sonenschaden, und da der Geschädigte seine Arbeit nicht ausführen kann, entsteht auch ein finanzieller Verlust (sog. Vermögensfolgeschäden). Da ihr ein Per­sonenschaden vorausgeht, handelt es sich um einen "unechten" Vermögensfolgeschaden.

 
Zusatzleistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Produkthaftpflicht

Per­sonen und Sachschäden, die durch eigene oder fremde fehlerhafte Waren verursacht werden, sind durch die Produkthaftung abgedeckt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haft­pflichtversicherung deckt versicherte Schäden an allen Gebäuden und Grundstücken, die Sie als Eigentümer oder Mieter für Ihr Unternehmen nutzen, ab.

Diskriminierungshaftpflicht

Ansprüche wegen Feindseligkeit, Belästigung und ungleicher Behandlung sind in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

Bau­herren­haft­pflicht

Die Versicherung deckt auch Haft­pflichtschäden bei Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten für Ihr eigenes Unternehmen in Ihren Räumlichkeiten ab.


Individuelle Betriebshaftpflichtversicherung für viele Branchen

Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Art von Unternehmen unterschiedliche und spezifische Haftungsrisiken aufweist. So benötigen beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen und Ärzte einen anderen Versicherungsschutz als Dienstleistungsunternehmen, Selbständige, Freiberufler, Kosmetik & Körperpflege, Baugewerbe oder Handwerker. Wir berücksichtigen Ihre Branche, Ihre Betriebsart und Ihre Bedürfnisse um hier einen individuellen und genauen Versicherungsschutz für Sie zu erhalten.


Firmen und Gewerbetreibende

 Gastronomie
 Einzelhändler
 Produktionsbetriebe
 Einzelunternehmen
 

Ärzte

 Zahnärzte
 Tierärzte
 Ärzte mit eigener Praxis 

Freiberufler

 Ingenieure
 Immobilienmakler
 Medienberufe

Handwerk

 Schreinerei
 Elektriker
 KfZ-Werkstätten
 Gebäudereinigung

 

Die Berufshaftpflichtversicherung

 

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt hauptsächlich "echte" Vermögensschäden ab und wird daher oft als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Ab und zu ist eine Berufshaftpflicht auch eine Kombination aus Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht.

Einmal zur Vereinfachung stellen Sie sich bitte folgenden Frage:

 Ist dem Vermögensschaden ein Per­sonen- oder Sachschaden voraus gegangen?  
 

 NEIN: Dann handelt es sich um einen "echten" Vermögensschaden

 JA: so haben wir hier einen "unechten" Vermögensschaden
 

Ein Beispiel: Sie sind Architekt und weisen ihren Kunden im Gespräch nicht auf einen wichtigen Faktor hin, der ihm finanzielle Verluste verursacht. 

Als Fazit hieraus lässt sich sagen, das alle Berufe, die in beratender Funktion tätig sind, eine "echte" Vermögensschadendeckung benötigen.
 
Betriebshaftpflicht Architekt
 

Als Berufshaftpflicht wird die Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht für Ärzte, Architekten und Ingenieure bezeichnet. 

Für Unternehmen aus dem IT-Bereich wird diese Versicherung als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Hier können Sie oft als zusätzlichen Baustein die Betriebshaftpflichtversicherung (Bürohaftpflicht) mit einbeziehen, welches in den meisten Fällen günstiger ist, als der Abschluss einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung.
 
 

Besondere Vermögensrisiken des eigenen Unternehmens erkennen

 

Eine Besonderheit für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Umgang mit Vermögensschäden. Grundsätzlich sind diese in jedem Tarif enthalten, allerdings geht es nur um die direkt erlittenen Vermögensschäden eines Unternehmens. Denken Sie beispielsweise an die Situation, dass Ihre Monteure die Maschine eines Kunden fehlerhaft warten und hierdurch ein Betriebsausfall über wenige Tage stattfindet. Der Kunde wird Vermögensfolgeschäden Ihnen gegenüber geltend machen, der von einer Betriebshaftpflicht abgedeckt wird.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Fehler einen direkten finanziellen Verlust des Kunden bedeutet. Dies ist vor allem in der Architekten- oder Rechtsbranche ein großes Risiko. Hier ist die Ergänzung um eine starke Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar, mit der Sie explizit auf diese Risiken eingehen und die Versicherungssummen hierfür individuell festlegen.
 

Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen, Vergleich Betriebshaftpflichtversicherung

 
 

Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar

 

Auch wenn die Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken sehr sinnvoll ist, handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Gerade bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zögern deshalb viele Gründer, den sinnvollen Versicherungsschutz abzuschließen. Dabei ist gerade in den Anfängen eines Unternehmens eine umfassende Sicherheit wichtig. Schließlich lassen sich gerade in der Anfangsphase Fehler nicht vermeiden.

Damit der Abschluss der wichtigen Betriebshaftpflichtversicherung nicht an den Kosten scheitert, ist vor dem Abschluss der Versicherung ein unabhängiger online Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Bei diesem lernen Sie mit Ihrem Gewerbe die verschiedenen Versicherungen in Deutschland mit Ihren jeweiligen Tarifen passend zu Ihrer Branche kennen.

LESETIPPS:

 Betriebshaftpflichtversicherung: Vergleichsportal oder Service?

 Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich & online abschließen

 
Wichtig ist, sich im Vorfeld auf eine adäquate Versicherungssumme festzulegen. Ist diese ermittelt, sollte hierauf aufbauend eine Optimierung der jährlich zu zahlenden Beiträge erfolgen. So verhindern Sie, aus Unwissenheit oder dem Wunsch nach Einsparungen einen nicht ausreichenden Versicherungsschutz für Ihr Gewerbe abzuschließen.
 

Betriebshaftpflicht Vergleich


Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Mit Hilfe von unserem Betriebshaftpflichtversicherung online-Rechner finden Sie mit Eingabe der notwenigen Angaben schnell eine passende Betriebshaftpflicht, welche auf Ihre individuellen und betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Sollten Sie Fragen zum Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich haben, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner rund um das Thema Betriebshaftpflicht zur Verfügung.
 
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Fazit zur Betriebshaftpflichtversicherung

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt für praktisch jedes Unternehmen zur elementaren Risikovorsorge. Leistungsumfang und Kosten, also die Höhe des Versicherungsbeitrags, hängen ab von den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens. Wichtig ist, dass Firmenchefs auch diese Risikovorsorge nicht ohne die Hilfe versierter Versicherungsexperten realisieren.

Überdies ist bestimmten Berufsgruppen dringend zu empfehlen, den eigenen Risikoschutz über eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Vermögensschadenhaftpflicht zu optimieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen als Ihr Ansprechpartner zur Betriebshaftpflicht gerne zur Verfügung. Sie können mich jederzeit per e mail oder über das Anfrageformular kontaktieren.


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häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Per­sonen- und Sachschäden sowie "unechte" Vermögensschäden ab. Jeder gewerbetreibende braucht diese Deckung. Per­sonen, die in einer beratenden Funktion tätig sind, benötigen eine zusätzliche Deckung für "echte" Vermögensschäden.

Dies wird als Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Dies zählt für: Ärzte, Architekten, Ingenieure, Datenschützer, Dienstleister, IT-Unternehmen, IT-Freiberufler, Internet-Plattformen, Online-Shops, Medienberufe, die Werbewelt, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Personalvermittler oder Zeitarbeitsfirmen, Management- und Personalberater, Fotografen, Journalisten, Hausverwalter, Hauseigentümerverbände und auch Immobilienmakler.

Die Haftung für Betriebs- und Vermögensschäden kann auch kombiniert werden - in diesem Fall werden sie in der Regel unter dem Risiko Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht geführt. Betriebshaftpflichtversicherung oder auch Bürohaftpflicht kann eingeschlossen werden, wird aber nicht erwähnt. Umgekehrt ist das nie der Fall. Wenn es eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt, gibt es nie eine "echte" Vermögensfolgeschadendeckung.

Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Große und kleine Schäden lassen sich im Alltag nicht verhindern. Während Sie als Privatperson durch eine Privat-Haft­pflichtversicherung finanziell geschützt sind, gilt dieser Schutz im beruflichen Umfeld nicht. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflicht schließen Sie eine der wichtigsten Versicherungen ab, um sich vor finanziellen Folgen eines Schadenersatzes gegenüber Dritten zu schützen.

In jeder Branche gibt es Risiken, durch die Sie anderen einen Schaden herbeiführen und Ihr Betrieb zu einem Schadenersatz verpflichtet ist. Denken Sie beispielsweise an einen Azubi, der durch eine fehlerhafte Reparatur einer Maschine oder Anlage große Schäden bei einem Ihrer Kunden anrichtet. Diese und viele weitere Schadensrisiken sollten nicht zu Lasten Ihrer Betriebskasse gehen und Ihren Umsatz mindern. Im Vergleich hierzu ist der Abschluss einer Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung deutlich lohnenswerter.

Was ist in der betrieblichen Haft­pflicht versichert?

Die Versicherung deckt alle klassischen Haft­pflichtrisiken ab, die Sie auch aus dem privaten Bereich kennen. Es werden somit die Kosten für einen Schadenersatz übernommen, die bei Per­sonen- und Sachschäden gegenüber Dritten anfallen. Das Spektrum ist grob mit den Leistungen einer privaten Haft­pflichtversicherung zu ver­gleichen, gilt jedoch explizit nur für den betrieblichen Bereich.

Beachten Sie, dass in der Praxis je nach Branche spezielle Haft­pflichtrisiken gegeben sein können. Vielleicht ist das Risiko für bestimmte Formen von Schäden größer. Wenn Ihr Betrieb beispielsweise mit Gefahren und Giftstoffen hantiert, ist ein anderer Schutz als bei einem Restaurant oder Reisebüro sinnvoll. Hier hilft Ihnen ein unabhängiger Ver­sicherungs­makler, den passenden Schutz für Ihren Betrieb zu finden.

Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflicht ist keine Berufshaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber trennt diese Begriffe streng voneinander ab. Es werden somit keine Ersatzleistungen erbracht, wenn Sie bei der Ausübung Ihres Berufes Fehler begehen und hierdurch Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Typische Beispiele sind die fehlerhafte Behandlung durch einen Arzt oder die Fehlberatung durch einen Finanzmakler.

Während die Betriebshaftpflichtversicherung immer auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird, ist die Berufshaftpflicht für einige Berufszweige verpflichtend. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, ob sich ein ergänzender Schutz durch eine Berufs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen anbietet.

Was machen, wenn ein Schaden eintritt?

Sofern eine andere Person durch Ihre betriebliche Tätigkeit geschädigt wurde, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen. Natürlich können Sie auch auf mich als Makler zukommen, der Ihnen gerne bei allen formalen Schritten weiterhilft. Der Kontakt zu Ihrer Versicherung stellt noch kein Eingeständnis Ihrer Schuld dar. Sie bereiten lediglich den Versicherer auf die neue Situation vor.

In manchen Fällen ist die Sachlage klar und es kommt zu einer unkomplizierten Abwicklung des Schadenersatzes zwischen Ihrer Versicherung und der dritten Partei. In anderen Fällen kann die Erstellung eines Gutachtens auf Sie zukommen. Bei einer unklaren Sachlage kann ein Gericht über den Schadenersatz entscheiden, beispielsweise wenn Sie eine Mitschuld des Geschädigten erkennen.

Kann ich die Beiträge von den Steuern absetzen?

Bei den Beiträgen für eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung handelt es sich um eine klassische Betriebsausgabe. Diese können Sie somit von der Steuer absetzen und hierdurch Ihren zu versteuernden Umsatz mindern. Dies ist ein weiterer Vorteil dieses sinnvollen Versicherungsschutzes, der deshalb von vielen Unternehmen gerne abgeschlossen wird.

Auf was bei einem Wechsel der Betriebshaftpflichtversicherung achten?

Ein Wechsel des Versicherers ist im Regelfall zu jedem neuen Versicherungsjahr hin möglich. Oft ergibt sich die Möglichkeit, durch einen Wechsel Ihre Versicherungsbeiträge zu senken oder bei gleichem Beitrag bessere Leistungen zu erhalten. Beachten Sie, dass Sie den bestehenden Vertrag spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen, da dieser nur so formal aufgehoben werden kann.

Treffen Sie außerdem die Entscheidung zu einem Wechsel nicht zu voreilig. Damit sich dieser lohnt und Ihre Betriebsausgaben für zu zahlende Beiträge senkt, ist ein ruhiger und sachlicher Vergleich der richtige Schritt. Ebenso sollten Sie immer eine aktuelle Schadenaufstellung Ihrer bisherigen Versicherung zur Verfügung haben, da bei einer hohen Schadensfrequenz ein Wechsel sehr schwer zu realisieren ist. Diesen Wechsle Ihrer Betriebshaftpflicht führe ich als unabhängiger Makler gerne für Sie durch, ergänzt um die Auswahl weiterer Tarife aus dem Bereich der Gewerbeversicherungen.


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