Als Unternehmen unterliegen Sie einer Vielzahl von Haftungsrisiken. Im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit kann es schließlich zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommen, die im Extremfall in die Millionen gehen. Denken Sie beispielsweise an Montageschäden als Handwerksbetrieb mit all ihren Folgen oder eine falsche Beratung durch Sie als Anwalt, Arzt.
kostenlose Vertragsprüfung anfordern Sofort Betriebshaftpflicht vergleichen
Mit einer starken Gewerbehaftpflicht geben Sie eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz an einen Versicherungspartner weiter. Ein maßgeschneiderter Schutz passend zu Ihrem Betrieb und Ihrer Branche ist dabei genauso wichtig wie eine ausreichende Versicherungssumme. Als Versicherungsmakler zeige ich Ihnen, wie Sie diesen wertvollen Schutz durch eine Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen bekommen.
Angebot zur Betriebshaftpflicht anfordern
Mit der Gewerbehaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung decken Sie alle Risiken ab, die sich direkt aus Ihrem Geschäftsbetrieb heraus ergeben. Hierbei geht es vor allem um Schäden an Personen und Sachen, die im Rahmen Ihrer Leistungserbringung und Ausführung von Auftragen an Kunden und Geschäftspartnern entstehen.
Kommt es zu Schäden und würde kein Versicherungsschutz bestehen, haften Sie mit Ihrem Unternehmen mit sämtlichen Vermögenswerten. Dies kann über die Einschränkung der Haftung je nach Gesellschaftsform hinausgehen, falls es nachweislich zu grob fahrlässigen Verletzungen Ihrer betrieblichen Pflichten gekommen ist. Dieses Risiko sollte kein Unternehmen in Zeiten von strengen Regelungen im Arbeitsschutz oder der DSGVO eingehen.
Beachten Sie, dass im Rahmen der Gewerbehaftpflicht nicht alle Schadenssituationen abgedeckt sind, die Sie oder Ihr Unternehmen erleiden. Eine Transportversicherung ist beispielsweise eine sinnvolle Ergänzung, um sich selbst vor einem Warenverlust durch elementare Außeneinwirkungen zu schützen. Je nach Branche ist eine zusätzliche Berufshaftpflicht dringend anzuraten, zum Beispiel um Sie vor Folgen einer fehlerhaften Beratung des Kunden zu schützen.
Die Kosten für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kalkuliert jede Gesellschaft auf eigene Weise. Hierbei spielt vor allem die Größe Ihres Unternehmens und der Umfang potenzieller Schadenssummen ein. Als kleiner Dienstleister unterliegen Sie naturgemäß anderen Risiken als ein großer Chemiekonzern, der täglich Gefahrenstoffe im öffentlichen Raum transportiert.
Entsprechend individuell erfolgt auch die Kalkulation der Beiträge, die Sie für eine angemessene Versicherungssumme Ihres Schutzes zahlen. Bei vielen Schadensarten ist ein Schadenersatz in Millionenhöhe keine Seltenheit, der ohne einen starken Versicherungsschutz zur existenziellen Bedrohung Ihres Betriebs wird. Mit einer starken Betriebshaftpflicht führen Sie Ihren Geschäftsbetrieb deutlich entspannter und müssen keine verheerenden finanziellen Folgen von nur einer Sekunde der Unachtsamkeit fürchten.
Alle vorgenannten Versicherungen sind gewerbliche Haftpflichtversicherungen, die Sie im Falle von Ansprüchen Dritter schützen, denen Sie Schaden zugefügt haben oder die behaupten, dass Sie ihnen Schaden zugefügt haben. Wenn dieser Anspruch unrechtmäßig ist, hilft Ihnen die Versicherung, den Anspruch abzuwehren.
Bei berechtigten Ansprüchen erbringt die Versicherung Leistungen im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Für einige Arten von Unternehmen ist es sogar Pflicht, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen: Dazu gehören Anwälte, Steuerberater und seit kurzem auch Hausverwalter. Aber im Prinzip benötigt jeder, der ein Unternehmen betreibt, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Zum Beispiel: Es befindet sich der Kunde von Ihnen in Ihren Geschäftsräumen und wird er dort verletzt, weil er über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stürzt (Personenschaden) oder wenn Sie ein Getränk auf den Laptop Ihres Kunden verschütten (Sachschaden).
Nun werden aber einige sagen: In einer Betriebshaftpflichtversicherung gibt es immer eine Versicherungssumme für Vermögensschäden. Dies ist soweit Korrekt. Vermögensschäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sofern sie die Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Dies wird als "unechte" Vermögensschadendeckung bezeichnet.
Beispiel: Sie betreiben ein Geschäft und kommen seiner Verpflichtung zur Schneeräumung nicht sofort nach, wenn es schneit. Ein Passant rutscht aus und bricht sich den rechten Arm. Der Passant muss ins Krankenhaus und die Fraktur muss operiert werden. Bei dem Verletzten handelt es sich um einen Selbständigen, der aufgrund der Operation und der Fraktur seines Arms für eine Weile nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben.
An erster Stelle steht ein Personenschaden, und da der Geschädigte seine Arbeit nicht ausführen kann, entsteht auch ein finanzieller Verlust (ein sog. Vermögensschaden). Da ihr ein Personenschaden vorausgeht, handelt es sich um einen "unechten" Vermögensschaden.
Jetzt Angebot für Betriebshaftpflicht anfordern
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt hauptsächlich "echte" Vermögensschäden ab und wird daher oft als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Ab und zu ist eine Berufshaftpflicht auch eine Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht.
Einmal zur Vereinfachung stellen Sie sich bitte folgenden Frage: Ist dem Vermögensschaden ein Personen- oder Sachschaden voraus gegangen?
Ein Beispiel: Sie sind Architekt und weisen ihren Kunden im Gespräch nicht auf einen wichtigen Faktor hin, der ihm finanzielle Verluste verursacht.
Als Fazit hieraus lässt sich sagen, das alle Berufe, die in beratender Funktion tätig sind, eine "echte" Vermögensschadendeckung benötigen.
Als Berufshaftpflicht wird die Kombination aus Vermögensschaden und Betriebshaftpflicht für Ärzte, Architekten und Ingenieure bezeichnet.
Für Unternehmen aus dem IT-Bereich wird diese Versicherung als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Hier können Sie oft als zusätzlichen Baustein die Betriebshaftpflicht mit einbeziehen, welches in den meisten Fällen günstiger ist, als der Abschluss einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung.
Angebot für Berufshaftpflicht anfordern
Eine Besonderheit für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Umgang mit Vermögensschäden. Grundsätzlich sind diese in jedem Tarif enthalten, allerdings geht es nur um die direkt erlittenen Vermögensschäden eines Unternehmens. Denken Sie beispielsweise an die Situation, dass Ihre Monteure die Maschine eines Kunden fehlerhaft warten und hierdurch ein Betriebsausfall über wenige Tage stattfindet. Der Kunde wird einen Vermögensschaden Ihnen gegenüber geltend machen, der von einer Betriebshaftpflicht abgedeckt wird.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Fehler einen direkten finanziellen Verlust des Kunden bedeutet. Dies ist vor allem in der Architekten- oder Rechtsbranche ein großes Risiko. Hier ist die Ergänzung um eine starke Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenversicherung unverzichtbar, mit der Sie explizit auf diese Risiken eingehen und die Versicherungssummen hierfür individuell festlegen.
Für die Deckungssumme bei drohenden Schäden ist eine individuelle Bewertung Ihrer betrieblichen Situation ratsam. Grob Richtwerte für die Versicherungssumme bei Sach- und Personenschäden sind mit der Absicherung über eine private Haftpfichtversicherung vergleichbar. AMBA Versicherungsmakler empfiehlt einen Abschluss über wenigstens fünf Millionen Euro pro Schadensfall, was im Regelfall allen gängigen Risiken im gewerblichen Umfeld gerecht wird.
Natürlich kann die Erhöhung der Versicherungssumme sinnvoll sein. Vor allem Ihre Branche, die Größe Ihres Unternehmens und Art und Größe Ihres Kundenstamms nehmen hierauf Einfluss. Von vielen Betrieben werden die finanziellen Folgen von Umweltschäden oder Verstößen gegen die DSGVO noch immer unterschätzt. Hier heißt es, bei der Absicherung besser höher anzusetzen, um das hohe Schadenspotenzial in diesen Feldern nicht teuer zu bezahlen.
Auch wenn die Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken sehr sinnvoll ist, handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Gerade bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zögern deshalb viele Gründer, den sinnvollen Schutz abzuschließen. Dabei ist gerade in den Anfängen eines Unternehmens eine umfassende Sicherheit wichtig. Schließlich lassen sich gerade in der Anfangsphase Fehler nicht vermeiden.
Damit der Abschluss der wichtigen Versicherung nicht an den Kosten scheitert, ist vor dem Abschluss der Versicherung ein unabhängiger Vergleich wichtig. Bei diesem lernen Sie mit Ihrem Gewerbe die verschiedenen Versicherungen in Deutschland mit Ihren jeweiligen Tarifen passend zu Ihrer Branche kennen.
Wichtig ist, sich im Vorfeld auf eine adäquate Versicherungssumme festzulegen. Ist diese ermittelt, sollte hierauf aufbauend eine Optimierung der jährlich zu zahlenden Beiträge erfolgen. So verhindern Sie, aus Unwissenheit oder dem Wunsch nach Einsparungen einen nicht ausreichenden Schutz für Ihr Gewerbe abzuschließen.
Betriebshaftpflicht vergleichen
Damit Sie und Ihr Gewerbe auf alle Risiken des Geschäftslebens finanziell vorbereitet sind, helfe ich Ihnen als kompetenter Partner weiter. Wir beraten Sie als Versicherungsmakler zur Gewerbehaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung unabhängig und zeigen Ihnen, welche Versicherungen in Deutschland Ihnen zur besten Absicherung verhelfen. Hierbei nehmen wir eine kluge Analyse für die benötigte Versicherungssumme und den Einschluss von Spezialrisiken vor.
Kommen Sie auf uns zu und erleben Sie unseren starken Service als Gewerbekunde, um Ihren gesamten Betrieb umfassend abzusichern. Hierneben stehe Ich Ihnen auch für die Absicherung Ihrer Privatrisiken, ob private Krankenversicherung, Wohngebäude, Hausrat oder Unfallversicherung kompetent zur Verfügung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie "unechte" Vermögensschäden ab. Jeder gewerbetreibende braucht diese Deckung. Personen, die in einer beratenden Funktion tätig sind, benötigen eine zusätzliche Deckung für "echte" Vermögensschäden.
Dies wird als Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Dies zählt für: Ärzte, Architekten, Ingenieure, Datenschützer, Dienstleister, IT-Unternehmen, IT-Freiberufler, Internet-Plattformen, Online-Shops, Medienberufe, die Werbewelt, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Personalvermittler oder Zeitarbeitsfirmen, Management- und Personalberater, Fotografen, Journalisten, Hausverwalter, Hauseigentümerverbände und auch Immobilienmakler.
Die Haftung für Betriebs- und Vermögensschäden kann auch kombiniert werden - in diesem Fall werden sie in der Regel unter dem Risiko Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht geführt. Betriebshaftpflicht oder auch Bürohaftpflicht kann eingeschlossen werden, wird aber nicht erwähnt. Umgekehrt ist das nie der Fall. Wenn es eine Betriebshaftpflicht gibt, gibt es nie eine "echte" Vermögensschadendeckung.
Große und kleine Schäden lassen sich im Alltag nicht verhindern. Während Sie als Privatperson durch eine Privat-Haftpflichtversicherung finanziell geschützt sind, gilt dieser Schutz im beruflichen Umfeld nicht. Mit einer Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht schließen Sie eine der wichtigsten Versicherungen ab, um sich vor finanziellen Folgen eines Schadenersatzes gegenüber Dritten zu schützen.
In jeder Branche gibt es Risiken, durch die Sie anderen einen Schaden herbeiführen und Ihr Betrieb zu einem Schadenersatz verpflichtet ist. Denken Sie beispielsweise an einen Azubi, der durch eine fehlerhafte Reparatur einer Maschine oder Anlage große Schäden bei einem Ihrer Kunden anrichtet. Diese und viele weitere Schadensrisiken sollten nicht zu Lasten Ihrer Betriebskasse gehen und Ihren Umsatz mindern. Im Vergleich hierzu ist der Abschluss einer Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung deutlich lohnenswerter.
Die Versicherung deckt alle klassischen Haftpflichtrisiken ab, die Sie auch aus dem privaten Bereich kennen. Es werden somit die Kosten für einen Schadenersatz übernommen, die bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten anfallen. Das Spektrum ist grob mit den Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung zu vergleichen, gilt jedoch explizit nur für den betrieblichen Bereich.
Beachten Sie, dass in der Praxis je nach Branche spezielle Haftpflichtrisiken gegeben sein können. Vielleicht ist das Risiko für bestimmte Formen von Schäden größer. Wenn Ihr Betrieb beispielsweise mit Gefahren und Giftstoffen hantiert, ist ein anderer Schutz als bei einem Restaurant oder Reisebüro sinnvoll. Hier hilft Ihnen ein unabhängiger Versicherungsmakler, den passenden Schutz für Ihren Betrieb zu finden.
Die Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht ist keine Berufshaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber trennt diese Begriffe streng voneinander ab. Es werden somit keine Ersatzleistungen erbracht, wenn Sie bei der Ausübung Ihres Berufes Fehler begehen und hierdurch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Typische Beispiele sind die fehlerhafte Behandlung durch einen Arzt oder die Fehlberatung durch einen Finanzmakler.
Während die Betriebshaftpflicht immer auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird, ist die Berufshaftpflicht für einige Berufszweige verpflichtend. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, ob sich ein ergänzender Schutz durch eine Berufs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen anbietet.
Sofern eine andere Person durch Ihre betriebliche Tätigkeit geschädigt wurde, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen. Natürlich können Sie auch auf mich als Makler zukommen, der Ihnen gerne bei allen formalen Schritten weiterhilft. Der Kontakt zu Ihrer Versicherung stellt noch kein Eingeständnis Ihrer Schuld dar. Sie bereiten lediglich den Versicherer auf die neue Situation vor.
In manchen Fällen ist die Sachlage klar und es kommt zu einer unkomplizierten Abwicklung des Schadenersatzes zwischen Ihrer Versicherung und der dritten Partei. In anderen Fällen kann die Erstellung eines Gutachtens auf Sie zukommen. Bei einer unklaren Sachlage kann ein Gericht über den Schadenersatz entscheiden, beispielsweise wenn Sie eine Mitschuld des Geschädigten erkennen.
Bei den Beiträgen für eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung handelt es sich um eine klassische Betriebsausgabe. Diese können Sie somit von der Steuer absetzen und hierdurch Ihren zu versteuernden Umsatz mindern. Dies ist ein weiterer Vorteil dieses sinnvollen Versicherungsschutzes, der deshalb von vielen Unternehmen gerne abgeschlossen wird.
Ein Wechsel des Versicherers ist im Regelfall zu jedem neuen Versicherungsjahr hin möglich. Oft ergibt sich die Möglichkeit, durch einen Wechsel Ihre Versicherungsbeiträge zu senken oder bei gleichem Beitrag bessere Leistungen zu erhalten. Beachten Sie, dass Sie den bestehenden Vertrag spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen, da dieser nur so formal aufgehoben werden kann.
Treffen Sie außerdem die Entscheidung zu einem Wechsel nicht zu voreilig. Damit sich dieser lohnt und Ihre Betriebsausgaben für zu zahlende Beiträge senkt, ist ein ruhiger und sachlicher Vergleich der richtige Schritt. Ebenso sollten Sie immer eine aktuelle Schadenaufstellung Ihrer bisherigen Versicherung zur Verfügung haben, da bei einer hohen Schadensfrequenz ein Wechsel sehr schwer zu realisieren ist. Diesen Wechsle Ihrer Betriebshaftpflicht führe ich als unabhängiger Makler gerne für Sie durch, ergänzt um die Auswahl weiterer Tarife aus dem Bereich der Gewerbeversicherungen.
Jetzt unverbindliche Ihre Gewerbehaftpflicht / Betriebshaftpflicht vergleichen