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Anonyme Risikovoranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Risikovoranfrage – Bedeutung & Hintergründe

Weltweit gilt das staatliche Fürsorgesystem in Deutschland als vorbildlich. Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung, gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung, Rente bei einer Erwerbsminderung und vieles andere mehr – unser soziales Netz sorgt dafür, dass praktisch jeder im Ernstfall aufgefangen wird.

Zwar reichen die staatlichen Leistungen letztlich nicht aus, um im Fall der Fälle in Saus und Braus zu leben. Doch das muss ja auch nicht unbedingt sein. Und wer den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter, bei längerer Krankheit oder auch bei Erwerbsminderung in etwa beibehalten möchte, kann und sollte rechtzeitig privat vorsorgen. Sinnvolle und zugleich bewährte Angebote und Möglichkeiten gibt es – gefühlt – unzählige. Diese stammen überwiegend von Versicherern oder, sobald es um die eigene Alters­vorsorge geht, von Investmentgesellschaften, die die langfristige Geldanlage in Investmentfonds wärmstens empfehlen, um später die gesetzliche Rente spürbar aufzubessern.


Hintergründe:

Bei der eigenen Alters­vorsorge ähnlich beliebt wie private Rentenversicherungen und Investmentfonds sind insbesondere in Deutschland Häuser und Wohnungen – ob nun selbst genutzt oder vermietet.

Zwischen staatlicher Hilfe im Fall der Fälle und Eigeninitiative bei Risikoschutz und Vorsorge besteht ein gravierender Unterschied. So basieren die staatlichen Fürsorgesysteme auf dem Solidarprinzip, finanziert durch das sogenannte Umlageverfahren. Der Gesetzgeber legt in der Regel einmal jährlich fest, wie viel Beitrag gesetzliche Rentenversicherte oder Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen.
 
Welche Ablehnungsgründe gibt es bei Berufsunfähigkeit
 

Versicherungsangebote zur Eigenvorsorge funktionieren hingegen nicht nach dem Solidarprinzip. Ob sich überhaupt jemand ver­sichern kann und – falls ja – wie viel ihn das kostet, hängt ab vom Risiko, das eine Versicherungsgesellschaft im konkreten Fall eingeht. Und zwar Risiko in dem Sinne, wie wahrscheinlich es ist, dass und wie viel die Versicherungsgesellschaft im sogenannten Leistungsfall zahlen muss.

Besonders penibel gehen Versicherungsgesellschaften vor, sobald speziell bei der privaten Kranken­ver­si­che­rung und der Berufs­unfähig­keitsversicherung das eigene Leistungsrisiko ermittelt werden soll. Die Begründung dafür ist vergleichsweise simpel. Denn bei beiden Versicherungen geht es letztlich um die Gesundheit des Versicherten – um die aktuelle Gesundheit, frühere Erkrankungen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Änderungen des momentanen Gesundheitszustands. Daraus wiederum kann der Versicherer ableiten, wie hoch das eigene Leistungsrisiko im Fall des Versicherten sein könnte. Und auf Grundlage dieser Einschätzung entscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob sie überhaupt eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt und – falls ja – zu welchem Preis, also wie viel Beitrag der Versicherungskunde dafür zahlen muss.
 
 

Gesundheitsfragen bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

Entscheidend für die Risikoprüfung in der Berufs­unfähig­keitsversicherung sind u. a. die Gesundheitsfragen, die der Antragsteller vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Werden die Gesundheitsfragen – auch zum Teil – wissentlich oder fahrlässig falsch beantwortet, kann die Versicherungsgesellschaft im Falle einer Berufs­unfähig­keit die Zahlung der eigentlich vertraglich vereinbarten BU-Rente verweigern.

 
Wodurch wird man Berufsunfähig
 

Grundsätzlich gilt bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung Folgendes: Sobald aus Sicht der Versicherungsgesellschaft ein zu großes Leistungsrisiko besteht, wird der Antrag auf eine BU-Versicherung entweder abgelehnt oder nur angenommen mit teils sehr hohen Risikozuschlägen auf den Versicherungsbeitrag.

Beides, Ablehnung und sehr hohe Versicherungsbeiträge sind für jemanden, der mit Hilfe einer BU-Versicherung private Risikovorsorge betreiben möchte, nicht gerade erfreulich. Denn – leider, leider: Falls der Antrag auf eine BU‑Versicherung vom Versicherer A abgelehnt wird, werden in der Regel auch die anderen Versicherungsgesellschaften abwinken. Denn obwohl die Versicherungsgesellschaften Wettbewerber sind und sich zum Teil aufs Heftigste Konkurrenz machen, sitzen sie in punkto Risikoermittlung bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung alle in einem Boot. Jeder in Deutschland aktive BU‑Versicherung hat nämlich Zugang, und dies übrigens völlig legal, zu einem Datenpool.

Folge, wie bereits erwähnt: Sofern also Versicherer A den BU-Antrag von Kunde ABC abgelehnt hat, wissen alle anderen Versicherungsgesellschaften dies auch. Hier ist dann die Wahrscheinlichkeit, besser: die Gefahr groß, dass Antragsteller ABC bei ausnahmslos allen Versicherungsgesellschaften unten durch ist. Im Klartext: Sein Antrag auf eine BU-Police kommt nirgendwo durch, alle Versicherer lehnen ihn ab. Wo eigentlich werden diese doch teils sehr sensiblen Daten eines potenziellen Kunden gesammelt? Und was hat es damit auf sich? Hierzu einige Hintergrundinformationen.
 
anonyme Risikovoranfrage BU
 
 

Was hat es bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit der HIS-Wagnisdatei auf sich?

 

So sehr die in Deutschland aktiven Versicherungsgesellschaften auch im Wettbewerb miteinander stehen, einiges haben sie doch gemeinsam und ziehen deshalb an einem Strang. Beispielsweise beim sogenannten HIS, dem „Hinweis- und Informationssystem“, das von der Branchenvereinigung „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) ins Leben gerufen wurde.

Sinn und Zweck der auch HIS-Wagnisdatei genannten Datensammlung ist Folgendes: Sammlung sowie Austausch von Informationen über Kunden. Dies bedeutet konkret: Die Informationen, die die Versicherungsgesellschaft A über ihren Kunden A hat, sind auch der Konkurrenz zugänglich, beispielsweise dem Versicherer B, dem Versicherer C usw. Dieses Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft dient insbesondere und nicht zuletzt dazu, Versicherungsbetrug aufzudecken und Versicherungsbetrügern auf die Spur zu kommen.

Doch auch im Bereich der Berufs­unfähig­keitssicherung ist die HIS-Wagnisdatei überaus bedeutsam. Denn letztlich entscheiden die vielfältigen Informationen dieser Datensammlung darüber, ob jemand überhaupt eine Berufs­unfähig­keitsversicherung erhält und – falls ja – zu welchem Preis. Dies mag erstaunlich klingen, ist aber plausibel. Dies zeigt die folgende – zugegeben: stark vereinfachte Funktionsweise der HIS-Datei.
 

Welche Bedeutung hat die HIS-Wagnisdatei beim Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Um die Antwort auf diese Frage gleich vorwegzunehmen: Die in der HIS‑Datei gespeicherten Kundendaten entscheiden letztlich über die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufs­unfähig­keitsversicherung, sofern der BU-Antrag angenommen wird. Sobald also ein angehender Versicherungskunde individuelle Risikovorsorge betreiben möchte und deshalb einen Antrag auf BU-Schutz stellt, geschieht Folgendes:
 
Der Antragsteller beantwortet die Gesundheitsfragen
Diese Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu ist der angehende BU-Kunde verpflichtet. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen zählt zu den sogenannten Obliegenheiten des künftig Versicherten. Werden die Gesundheitsfragen beim Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht vollständig und/oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet, gefährdet der BU‑Versicherte im Falle seiner Berufs­unfähig­keit die mit der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbarten Leistungen.
 
Der Versicherungskunde schickt seinen vollständig ausgefüllten BU-Antrag an die Versicherungsgesellschaft

Beim Versicherer wirft nunmehr der Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung geprüft. Besonders sorgfältig unter die Lupe genommen werden die Antworten auf die Gesundheitsfragen und Informationen zu möglichen Vorerkrankungen. Auf dieser Grundlage trifft die Versicherungsgesellschaft dann die Entscheidung, ob der BU‑Antrag angenommen wird oder nicht. Und, bei positiver Entscheidung, ob mögliche Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse erforderlich sind.

 Am Ende dieses Prüfprozesses kommt dann die HIS-Wagnisdatei ins Spiel. Denn der Versicherer, bei dem der Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung eingegangen ist, speichert die Daten: mit Namen und Anschrift des Antragstellers, den Infos über seinen Gesundheitszustand und auch mit der Angabe, ob der Antrag auf eine BU-Versicherung akzeptiert wurde oder nicht. Diese Informationen sind, weil sie im Datenpool hinterlegt wurden, für alle anderen Versicherungsgesellschaften zugänglich.
 
Wir übernehme die Arbeit für Sie
 

Folge: Falls Versicherer A den Antrag auf eine BU-Police abgelehnt hat, wissen dies auch die anderen Versicherer. Und genau dies kann sehr unliebsame Folgen haben. Lehnt ein Versicherer den Antrag auf BU-Schutz ab, werden dies mit größter Wahrscheinlichkeit auch die Konkurrenten tun. Eben weil jede Versicherungsgesellschaft Zugriff auf die Informationen in der HIS-Wagnisdatei hat. Der etwa bei der Versicherungsgesellschaft A abgelehnte Antragsteller braucht sich deshalb letztlich nicht mehr die Mühe machen, einen Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung bei einem konkurrierenden Versicherer zu stellen.

Um das zu vermeiden, ist im Zusammenhang mit einem Antrag auf BU-Schutz zweierlei zu empfehlen:

 Der potenzielle Kunde sollte den BU-Antrag keinesfalls allein, sondern grundsätzlich gemeinsam mit einem versierten und erfahrenen Versicherungsexperte.

 Als erstes sollte eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage Berufs­unfähig­keitsversicherung dem oder gleich mehreren Versicherer(n) zugesendet werden. Hier werden selbstverständlich sämtliche Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Aber die Risikovoranfrage wird nicht mit Klarnamen des Versicherungsinteressenten gestellt, sondern anonymisiert. Vorteil dieser Vorgehensweise ist tatsächlich, dass solche anonymen Risikovorfragen bei mehreren BU‑Versicherern gestellt werden können, ohne dass daraus negative Folgen für den Antragsteller erwachsen. Mithilfe einer solchen anonymen Risikovoranfrage kann also jeder Antragsteller auf BU-Schutz letztlich doch noch den Wettbewerb der Versicherungsgesellschaften untereinander nutzen. Dies zeigen folgende drei Beispielfälle, die sich tatsächlich so ereignet haben.
 
 

Drei Beispiele, weshalb eine anonyme Risikovoranfrage Berufs­unfähig­keitsversicherung so sinnvoll ist

 
Die HIS-Wagnisdatei weiß von uns zwar weniger als Google, Facebook oder Payback. Dennoch reichen die im Datenpool enthaltenen Informationen völlig aus, um den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ein für alle Mal unmöglich zu machen. Genau dies lässt sich mithilfe der anonymen Risikovoranfrage für Berufs­unfähig­keitsversicherung verhindern. Bei einer solchen sind die Zahlen, Daten und Fakten insbesondere zur aktuellen Gesundheit und zu Vorerkrankungen wahrheitsgemäß aufgelistet. Aber in der Datenbank werden sie eben keiner konkreten Person zugeordnet, weil die Voranfrage halt anonym ist. Genauso gehen wir bei AMBA auch vor. Drei Beispiele zeigen, was in punkto BU-Versicherung trotz angeschlagener Gesundheit noch möglich ist.
 

# Anonyme Risikovoranfrage 1

Der Antragsteller ist Bankkaufmann und 36 Jahre alt. Er beantragt eine BU‑Rente in Höhe von 1.500 Euro monatlich zum Endalter mit 67 Jahren und der technischen Ausgestaltung mit einem AU Baustein und eine Leistungsdynamik von 2 Prozent. Zur Krankengeschichte: Schmerzen im rechten Knie, MRT ohne Befund; erhöhter Bilirubin-Wert (Morbus Meulengracht), Prinzmetal-Angina.

Das Votum der Versicherer über den Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung

Versicherer A am 25.02.2020 –  Abgelehnt 

Versicherer B am 26.02.2020 –  Abgelehnt

Versicherer C am 28.02.2020 –  Abgelehnt

Versicherer D am 02.03.2020 –  Angenommen mit 25 Prozent Risiko-Beitragszuschlag aus medizinischen Gründen
 

# Anonyme Risikovoranfrage 2

Der Kunde ist 41 Jahre alt und arbeitet als Gesellschafter-Geschäftsführer. Er beantragt eine monatliche BU‑Rente in Höhe von 3.000 Euro mit Endalter 67 Jahren. Integriert ist auch hier der AU‑Baustein.

Der GmbH-Chef Und GmbH-Gesellschafter ist begeisterter Flugsportler, er verbringt etwa 50 bis 100 Stunden im Jahr mit seinem Hobby, dem Gleitschirmfliegen. In gesundheitlicher Hinsicht belastet ihn ein abends wiederkehrender Husten (Bronchitis). Überdies hat er Probleme im Halswirbel- und Lendenwirbelbereich (Hexenschuss) mit Kopfschmerzen und Rückenschmerzen.

Das Votum der Versicherer über den Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung

Versicherer A am 06.04.2021 –  Abgelehnt

Versicherer B am 06.04.2021 –  Antrag akzeptiert

Versicherer C am 09.04.2021 –  Akzeptiert mit Risikozuschlag 100 Prozent wegen Gleitschirmfliegen plus Ausschlussklausel wegen Wirbelsäulenbeschwerden

Versicherer D am 09.04.2021 –  Antrag akzeptiert ebenfalls mit Risikozuschlag von 100 Prozent wegen Gleitschirmfliegens

Versicherer E am 09.04.2021 –  Abgelehnt

Versicherer F am 14.04.2021 –  Antrag angenommen mit Ausschluss Wirbelsäulenbeschwerden und Atemwegserkrankungen plus 20 Prozent Risikozuschlag wegen Gleitschirmfliegens
 

# Anonyme Risikovoranfrage 3

Die 32-jährige Produktionsplanerin beantragt eine monatliche Berufs­unfähig­keitsrente in Höhe von 2.400 Euro mit Endalter 67 Jahren. Erneut vorgesehen ist ein AU‑Baustein, die Leistungsdynamik soll 1 Prozent jährlich betragen.

Die Hobbys der jungen Antragstellerin sind nicht alltäglich. Sie mag Westernreiten, den Bergsport, das Klettersteiggehen sowie Bergwandern. Ihre Krankenhistorie listet eine Knieprellung aufgrund eines Reitunfalls auf sowie eine Hüftdysplasie, Skoliose und eine Tendinitis an der rechten Hand.

Das Votum der Versicherungsgesellschaften über den Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung

Versicherer A am 01.04.2021 –  Antrag angenommen mit Ausschluss Hüfte

Versicherer B am 01.04.2021 –  ebenfalls Antrag akzeptiert mit Ausschluss Hüftbeschwerden

Versicherer C am 01.04.2021 –  Antragsannahme unter folgenden Voraussetzungen:
Entweder Risikozuschlag von jeweils 50 Prozent wegen Hüfte und Bergsport oder jeweils Ausschluss der beiden Risiken

Versicherer D am 06.04.2021 –  Annahme des BU-Antrags ohne jegliche Einschränkungen oder Risikozuschläge

Versicherer E am 08.04.2021 –  Antrag akzeptiert unter Ausschluss Hüfte und der Tendinitis an der rechten Hand
 

Fazit

Nur die wenigsten Menschen strotzen nur so vor Gesundheit. Manche haben eher kleinere Wehwehchen, andere durchaus ernstzunehmende Erkrankungen oder Molesten. Weil sich daraus nicht selten gravierende gesundheitliche Probleme entwickeln können, die die Arbeitskraft und somit das Arbeitseinkommen gefährden, zählt die Berufs­unfähig­keitsversicherung zur existenziellen Vorsorge für fast jeden von uns. Deswegen ist auch ein idealer Einstieg als Schüler oder Student eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz gesundheitlicher Probleme akzeptiert wird, sind zwei Dinge unerlässlich: die Zusammenarbeit mit einem versierten und erfahrenen Ver­sicherungs­makler - mit einem klaren Ablauf der BU-Beratung - sowie die anonyme Risikovoranfrage Berufs­unfähig­keitsversicherung. Wie wichtig beides ist, dokumentieren eindrucksvoll die genannten Beispiele.


Beratung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

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