Weltweit gilt das staatliche Fürsorgesystem in Deutschland als vorbildlich. Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Rente bei einer Erwerbsminderung und vieles andere mehr – unser soziales Netz sorgt dafür, dass praktisch jeder im Ernstfall aufgefangen wird.
Zwar reichen die staatlichen Leistungen letztlich nicht aus, um im Fall der Fälle in Saus und Braus zu leben. Doch das muss ja auch nicht unbedingt sein. Und wer den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter, bei längerer Krankheit oder auch bei Erwerbsminderung in etwa beibehalten möchte, kann und sollte rechtzeitig privat vorsorgen. Sinnvolle und zugleich bewährte Angebote und Möglichkeiten gibt es – gefühlt – unzählige. Diese stammen überwiegend von Versicherern oder, sobald es um die eigene Altersvorsorge geht, von Investmentgesellschaften, die die langfristige Geldanlage in Investmentfonds wärmstens empfehlen, um später die gesetzliche Rente spürbar aufzubessern.
Bei der eigenen Altersvorsorge ähnlich beliebt wie private Rentenversicherungen und Investmentfonds sind insbesondere in Deutschland Häuser und Wohnungen – ob nun selbst genutzt oder vermietet.
Versicherungsangebote zur Eigenvorsorge funktionieren hingegen nicht nach dem Solidarprinzip. Ob sich überhaupt jemand versichern kann und – falls ja – wie viel ihn das kostet, hängt ab vom Risiko, das eine Versicherungsgesellschaft im konkreten Fall eingeht. Und zwar Risiko in dem Sinne, wie wahrscheinlich es ist, dass und wie viel die Versicherungsgesellschaft im sogenannten Leistungsfall zahlen muss.
Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung |
Entscheidend für die Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind u. a. die Gesundheitsfragen, die der Antragsteller vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Werden die Gesundheitsfragen – auch zum Teil – wissentlich oder fahrlässig falsch beantwortet, kann die Versicherungsgesellschaft im Falle einer Berufsunfähigkeit die Zahlung der eigentlich vertraglich vereinbarten BU-Rente verweigern.
Grundsätzlich gilt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Folgendes: Sobald aus Sicht der Versicherungsgesellschaft ein zu großes Leistungsrisiko besteht, wird der Antrag auf eine BU-Versicherung entweder abgelehnt oder nur angenommen mit teils sehr hohen Risikozuschlägen auf den Versicherungsbeitrag.
Beides, Ablehnung und sehr hohe Versicherungsbeiträge sind für jemanden, der mit Hilfe einer BU-Versicherung private Risikovorsorge betreiben möchte, nicht gerade erfreulich. Denn – leider, leider: Falls der Antrag auf eine BU‑Versicherung vom Versicherer A abgelehnt wird, werden in der Regel auch die anderen Versicherungsgesellschaften abwinken. Denn obwohl die Versicherungsgesellschaften Wettbewerber sind und sich zum Teil aufs Heftigste Konkurrenz machen, sitzen sie in punkto Risikoermittlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung alle in einem Boot. Jeder in Deutschland aktive BU‑Versicherung hat nämlich Zugang, und dies übrigens völlig legal, zu einem Datenpool.
Was hat es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der HIS-Wagnisdatei auf sich? |
So sehr die in Deutschland aktiven Versicherungsgesellschaften auch im Wettbewerb miteinander stehen, einiges haben sie doch gemeinsam und ziehen deshalb an einem Strang. Beispielsweise beim sogenannten HIS, dem „Hinweis- und Informationssystem“, das von der Branchenvereinigung „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) ins Leben gerufen wurde.
Sinn und Zweck der auch HIS-Wagnisdatei genannten Datensammlung ist Folgendes: Sammlung sowie Austausch von Informationen über Kunden. Dies bedeutet konkret: Die Informationen, die die Versicherungsgesellschaft A über ihren Kunden A hat, sind auch der Konkurrenz zugänglich, beispielsweise dem Versicherer B, dem Versicherer C usw. Dieses Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft dient insbesondere und nicht zuletzt dazu, Versicherungsbetrug aufzudecken und Versicherungsbetrügern auf die Spur zu kommen.
Beim Versicherer wirft nunmehr der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft. Besonders sorgfältig unter die Lupe genommen werden die Antworten auf die Gesundheitsfragen und Informationen zu möglichen Vorerkrankungen. Auf dieser Grundlage trifft die Versicherungsgesellschaft dann die Entscheidung, ob der BU‑Antrag angenommen wird oder nicht. Und, bei positiver Entscheidung, ob mögliche Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse erforderlich sind.
Folge: Falls Versicherer A den Antrag auf eine BU-Police abgelehnt hat, wissen dies auch die anderen Versicherer. Und genau dies kann sehr unliebsame Folgen haben. Lehnt ein Versicherer den Antrag auf BU-Schutz ab, werden dies mit größter Wahrscheinlichkeit auch die Konkurrenten tun. Eben weil jede Versicherungsgesellschaft Zugriff auf die Informationen in der HIS-Wagnisdatei hat. Der etwa bei der Versicherungsgesellschaft A abgelehnte Antragsteller braucht sich deshalb letztlich nicht mehr die Mühe machen, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem konkurrierenden Versicherer zu stellen.
Um das zu vermeiden, ist im Zusammenhang mit einem Antrag auf BU-Schutz zweierlei zu empfehlen:
Der potenzielle Kunde sollte den BU-Antrag keinesfalls allein, sondern grundsätzlich gemeinsam mit einem versierten und erfahrenen Versicherungsexperte.
Drei Beispiele, weshalb eine anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung so sinnvoll ist |
Der Antragsteller ist Bankkaufmann und 36 Jahre alt. Er beantragt eine BU‑Rente in Höhe von 1.500 Euro monatlich zum Endalter mit 67 Jahren und der technischen Ausgestaltung mit einem AU Baustein und eine Leistungsdynamik von 2 Prozent. Zur Krankengeschichte: Schmerzen im rechten Knie, MRT ohne Befund; erhöhter Bilirubin-Wert (Morbus Meulengracht), Prinzmetal-Angina.
Das Votum der Versicherer über den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer A am 25.02.2020 – Abgelehnt
Versicherer B am 26.02.2020 – Abgelehnt
Versicherer C am 28.02.2020 – Abgelehnt
Der Kunde ist 41 Jahre alt und arbeitet als Gesellschafter-Geschäftsführer. Er beantragt eine monatliche BU‑Rente in Höhe von 3.000 Euro mit Endalter 67 Jahren. Integriert ist auch hier der AU‑Baustein.
Der GmbH-Chef Und GmbH-Gesellschafter ist begeisterter Flugsportler, er verbringt etwa 50 bis 100 Stunden im Jahr mit seinem Hobby, dem Gleitschirmfliegen. In gesundheitlicher Hinsicht belastet ihn ein abends wiederkehrender Husten (Bronchitis). Überdies hat er Probleme im Halswirbel- und Lendenwirbelbereich (Hexenschuss) mit Kopfschmerzen und Rückenschmerzen.
Das Votum der Versicherer über den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer A am 06.04.2021 – Abgelehnt
Versicherer B am 06.04.2021 – Antrag akzeptiert
Versicherer C am 09.04.2021 – Akzeptiert mit Risikozuschlag 100 Prozent wegen Gleitschirmfliegen plus Ausschlussklausel wegen Wirbelsäulenbeschwerden
Versicherer D am 09.04.2021 – Antrag akzeptiert ebenfalls mit Risikozuschlag von 100 Prozent wegen Gleitschirmfliegens
Versicherer E am 09.04.2021 – Abgelehnt
Die 32-jährige Produktionsplanerin beantragt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.400 Euro mit Endalter 67 Jahren. Erneut vorgesehen ist ein AU‑Baustein, die Leistungsdynamik soll 1 Prozent jährlich betragen.
Die Hobbys der jungen Antragstellerin sind nicht alltäglich. Sie mag Westernreiten, den Bergsport, das Klettersteiggehen sowie Bergwandern. Ihre Krankenhistorie listet eine Knieprellung aufgrund eines Reitunfalls auf sowie eine Hüftdysplasie, Skoliose und eine Tendinitis an der rechten Hand.
Das Votum der Versicherungsgesellschaften über den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherer A am 01.04.2021 – Antrag angenommen mit Ausschluss Hüfte
Versicherer B am 01.04.2021 – ebenfalls Antrag akzeptiert mit Ausschluss Hüftbeschwerden
Versicherer C am 01.04.2021 – Antragsannahme unter folgenden Voraussetzungen:
Entweder Risikozuschlag von jeweils 50 Prozent wegen Hüfte und Bergsport oder jeweils Ausschluss der beiden Risiken
Versicherer D am 06.04.2021 – Annahme des BU-Antrags ohne jegliche Einschränkungen oder Risikozuschläge
Nur die wenigsten Menschen strotzen nur so vor Gesundheit. Manche haben eher kleinere Wehwehchen, andere durchaus ernstzunehmende Erkrankungen oder Molesten. Weil sich daraus nicht selten gravierende gesundheitliche Probleme entwickeln können, die die Arbeitskraft und somit das Arbeitseinkommen gefährden, zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zur existenziellen Vorsorge für fast jeden von uns. Deswegen ist auch ein idealer Einstieg als Schüler oder Student eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung trotz gesundheitlicher Probleme akzeptiert wird, sind zwei Dinge unerlässlich: die Zusammenarbeit mit einem versierten und erfahrenen Versicherungsmakler - mit einem klaren Ablauf der BU-Beratung - sowie die anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie wichtig beides ist, dokumentieren eindrucksvoll die genannten Beispiele.