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Versicherungen für Familien | Was ist wichtig?

Die wichtigsten Versicherungen für Familien im Überblick

Wer aus dem Single-Dasein in das Familienleben hineinwächst und mit Kindern das Zusammenleben bereichert, indem man Eltern wird, muss seine Versicherungssituation auf den Prüfstand stellen. Eine Familie braucht andere Versicherungen als ein Single-Haushalt.

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Was sind die wichtigsten Versicherungen für Familien, was hat es mit Risiko­lebens­ver­si­che­rung (RLV), Grundfähigkeit und Riester auf sich. Braucht man wirklich eine Haft­pflicht-/Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Familienunfallversicherung? Sollte man eine Nachversicherung in der Berufs­unfähig­keitsversicherung vornehmen? Eltern mit Kindern können hier prüfen, ob in Sachen Familien Versicherung noch Optimierungspotential ist und notwendige Versicherungen bestehen.

 

Welche Versicherung für Familie

 
 
 

6 Versicherungen, die für Familien häufig sinnvoll sind

 

Beim Zusammenleben in einer Familie sind es immer wieder sechs Versicherungen, die häufig sinnvoll sind, die sind die Familienunfallversicherung, die Haft­pflichtversicherung, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sowie die Grundfähigkeitsversicherung und ein Riestervertrag.

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) ist z.B. gut geeignet, das Hauptfamilieneinkommen des Hauptverdieners abzusichern, - wenn der Partner z.B. in Elternzeit ist oder sich um Kindererziehung kümmert. Hat man eine Nachversicherung dazu integriert, lassen sich BU-Renten und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen. Einmal gut beraten, sichert das so – auch bei Inflation – das Familieneinkommen.

Bei der Haft­pflichtversicherung, die zwar nicht wie bei der Kfz-Haft­pflicht verpflichtend ist, aber jede Familie haben sollte, muss man bei Familiengründung unbedingt überprüfen, ob Kinder mitversichert sind und ggf. auch eine Deliktunfähigkeitsklausel vorhanden ist. Häufig können Paartarife in Familientarife gewandelt werden.

Weil die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung nur am Arbeitsplatz und dem Weg dorthin eine Versicherungsleistung erbringt, aber Unfälle in der Freizeit z.B. überhaupt nicht abdeckt, ist für Familien eine Familienunfallversicherung sinnvoll, - gerade, wenn Kinder mit Bewegungsdrang vorhanden sind, die ja Gefahren häufig noch nicht so einschätzen können.

Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung kann man den Ausfall eines Hauptverdieners im Todesfall abfedern, - dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Kredite, wie z.B. Pkw- oder Hausfinanzierungen noch zurückgezahlt werden, sonst lauert die Schuldenfalle: Große Kredite bei wegfallendem Hauptverdiener. Mit niedrigen Prämien kann man dort schon große Summen absichern. Wenn man sie früh genug abschließt.

Wer Familie mit Kindern hat, bekommt vom Staat Geld geschenkt. Jedes Jahr. Aber nur dann, wenn man auch einen Riestervertrag hat. Es wäre ökonomisch arg unklug, über die Jahre auf Tausende von Euros vom Staat zu verzichten, daher ist ein Riestervertrag für Familien mit Kindern im Regelfall ein guter Rat.

Mit Hilfe einer Grundfähigkeitsversicherung kann man sich von der Versicherung das Familieneinkommen sichern, wenn die Anspruchsgrundlage für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung noch nicht da ist, aber wesentliche Funktionen am Körper auf einmal ausfallen, sei es durch Krankheit, Operation, Unfall oder andere Ursachen. Dies kann schon im Kindesalter Sinn machen, denn manche Kinder entwickeln irgendwann zwischen Geburt und dem 18.Lebensjahr Krank­hei­ten, mit denen niemand gerechnet hat, die aber ggf. zur Fesselung an einen Rollstuhl zwingen. Dies wünscht sich niemand, kann aber das Leben ganz einschneidend verändern.

 
 

Familienunfallversicherung

 

Ein Unfall innerhalb der Familie ist oft genug schon tragisch genug und auch eine Familienunfallversicherung kann den Unfall nicht rückgängig machen, aber die finanziellen Folgen abfedern. Wenn z.B. der Haupternährer der Familie (Mutter oder Vater) durch einen Unfall überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann, entstehen oft Situationen mit Existenzängsten: Kinder und der Ehepartner sind besonders betroffen, wenn durch einen Unfallschaden die körperliche Leistungsfähigkeit dessen beeinträchtigt wird, der den größten Teil zum Haushaltseinkommen beigetragen hat.

Daher sollte in der Familienunfallversicherung sowohl eine Todesfallleistung wie auch eine Unfallrente integriert sein. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung greift nur auf der Arbeit und dem direkten Weg dorthin. Ein Umweg über den Supermarkt wird dort schon nicht mehr versichert, sodass eine private Familienunfallversicherung, in der beide Ehepartner und auch die Kinder abgesichert sind, Sinn macht. Dann ist man das ganze Jahr rund um die Uhr – egal wo – ausreichend unfallversichert.

Die Unfall­ver­si­che­rung leistet, wenn man sich in der Freizeit, im Urlaub oder auch auf dem Weg zur Arbeit/Schule/Kindergarten durch Unfall verletzt. Jedes Jahr gibt es in Deutschland allein über 2 Millionen Unfälle, was oft hohe Kosten und finanzielle Schäden für die betroffenen Familien nach sich zieht.

Die Höhe der Leistung kann individuelle festgelegt werden und ist abhängig von:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Festgestellter Grad der körperlichen Beeinträchtigung
  • Gliedertaxe (Festlegung von Invaliditätsgraden für bestimmte Körperteile)

 

 

Private Haft­pflichtversicherung

 

Eine Haft­pflichtversicherung und eine Haus­rat­ver­si­che­rung sollte jede Familie haben, häufig wird dies in einem Vertrag kombiniert, kann aber auch in separaten Versicherungen abgeschlossen werden.

War die Haft­pflicht bisher nur für eine Person abgeschlossen worden, muss diese auf eine Familienhaftpflichtversicherung umgeschrieben werden, um vollen Schutz für alle Familienmitglieder zu bieten. Bei einer Familienhaftpflichtversicherung sollte immer auch geprüft werden, ob in dem Tarif auch Folgendes versichert ist:

  • Schäden, die durch deliktunfähige (junge) Kinder entstehen
  • Verrichtungen einer Tagesmutter und/oder Haushaltshilfe

Grundsätzlich deckt eine private Haft­pflichtversicherung alle Schäden ab, die durch berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter entstehen. Schäden, die der Versicherte am Eigentum anderer verursacht hat, werden durch die Haft­pflichtversicherung abgedeckt. Der Klassiker ist der vom Kind in das Fenster der Nachbarn geschossene Fußball. Oder die Ming-Vase, die man besuchten Freunden aus Unachtsamkeit umstößt. Oder der Rotweinfleck auf dem teuren Teppich der Wohnungsnachbarn.

Was auch versichert ist:

  • Vor Ihrem Haus rutsch jemand auf dem vereisten Bürgersteig aus, weil sie noch nicht dazu gekommen sind, Schnee zu räumen oder zu streuen – dafür sind sie haftbar. Eine Haft­pflichtversicherung würde den Schaden übernehmen.
  • Per­sonen und Sachschäden, für die Sie haftbar gemacht werden können, auch verursachte Krankenhausaufenthalte

Gerade bei Kindern in der Familie ist eine Haft­pflichtversicherung besonders empfehlenswert. Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber es ist klug, eine solche Versicherung zu haben, weil Kinder oft die mögliche Tragweite ihres Handels nicht erfassen können.

Häufig entstehen sehr große Schäden, deswegen empfehlen sich hier auch Deckungs­summen im Bereich von 10 Millionen Euro für die versicherten Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Prüfen sollte man, ob man folgende Bestandteile benötigt:

  • Mietsachschäden – Schäden, die beispielsweise an einer angemieteten Wohnung entstehen, weil z.B. etwas in das Waschbecken fällt und dort ein Sprung entsteht oder man die Geschirrspülmaschine laufen lässt, während man die Wohnung verlässt und dann ein Schlauch platzt etc.
  • Absicherung im Ausland: Prüfen sollte man, ob die Haft­pflichtversicherung auch im Ausland, z.B. im Urlaub oder beim Aufenthalt der Kinder im Austauschjahr haftet – hier gibt es Unterschiede von Versicherung zu Versicherung.
  • Schäden durch Internetnutzung und Datenübertragung: Schon so mancher Schaden ist entstanden, weil man einfach mit einem USB-Stick eine Datei von einem Rechner zum anderen befördern wollte und plötzlich zerstört ein Virus Datenbestände auf dem Empfangsrechner (z.B. in der Firma) – hier sollte man prüfen, ob auch solche Schäden mit im Versicherungsumfang enthalten sind
  • Gefälligkeitsschäden: Wer unentgeltlich seinem Nachbarn hilft und dabei etwas kaputt macht, wird häufig in der Haft­pflichtversicherung ausgenommen – eine Versicherung für Gefälligkeitsschäden sollte eingeschlossen sein

Natürlich zahlt eine Haft­pflichtversicherung nicht für:

  • Schäden, die man absichtlich verursacht hat
  • Schäden durch Bußgelder oder Strafen
  • Selbst verursachte Schäden am eigenen Besitz oder gar an sich selbst

Bei der Familienhaftpflicht muss man darauf achten, dass alle Familienmitglieder im Versicherungsschutz explizit eingeschlossen sind (Partner und Kinder). 

 
 

Haus­rat­ver­si­che­rung

 

Sobald man einen eigenen Hausstand hat, d.h. in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, sollte man eine Haus­rat­ver­si­che­rung haben. Je länger die Familie zusammenwohnt, desto mehr Hausrat und Vermögen sammelt sich in der Wohnung an: Von der Wohnungseinrichtung über technische Geräte, die in der Wohnung befindlich sind.

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung deckt dabei die finanziellen Schäden aus folgenden Risiken ab:

  • Einbruch
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Die meisten Haus­rat­ver­si­che­rungen gelten auch mobil, d.h. wenn Sie unterwegs sind und ihr Eigentum dort gestohlen wird, kann dies auch abgedeckt sein.

Was in den meisten Haus­rat­ver­si­che­rungen separat versichert werden muss, ist die Glasversicherung. Damit sind dann auch Fensterscheiben, Ceranfelder oder Spiegel in der Wohnung versichert.

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