Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann man einzelne Fähigkeiten, wie z.B. Gehen, Sitzen, Hören, Schreiben etc. absichern. Bereits, wenn einzelne dieser Fähigkeiten wegfallen, ist das Leben oft extrem eingeschränkt und finanzieller Zusatzaufwand fällt an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde bei Verlust einzelner Fähigkeiten ggf. aber noch nicht greifen, da auch jemand mit nur noch einer Hand oftmals seinen Beruf noch ausüben kann, auch wenn die zweite Hand (z.B. durch Unfall) verloren gegangen ist.
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung sichert man also – unabhängig von einer eingetretenen Berufsunfähigkeit – einzelne körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab, für die man bei entsprechender Beeinträchtigung eine finanzielle Entschädigung (Einmalzahlung und/oder Rentenzahlung) erhält.
Grundfähigkeitsversicherung waren früher nur im angelsächsischen Raum, vor allen Dingen Großbritannien, üblich, werden aber heute auch häufig in Deutschland abgeschlossen.
Im Rahmen einer Risikoversicherung deckt die Grundfähigkeitsversicherung den Fall ab, dass man in einem bestimmten Prozentsatz z.B. die o.a. Grundfähigkeiten nicht mehr darstellen kann. Dazu sind in der Versicherungspolice genaue Anforderungen definiert.
Am Beispiel einer Versicherungsgesellschaft hier einmal typische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherer aus der Grundfähigkeitsversicherung leistet:
Ein gesunder Mensch wird all diese Tätigkeiten wie selbstverständlich können. Was es bedeutet, wenn man eine von diesen Grundfähigkeiten nicht mehr kann, wird einem meist erst klar, wenn der Fall eintritt.
Wer nicht mehr stehen kann, kann oft noch auf andere Arbeiten verwiesen werden, sodass eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht greift. Das Leben ist dann aber so eingeschränkt, dass die finanziellen Leistungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung für Entspannung sorgen.
Beispiel ist z.B. der Politiker Wolfgang Schäuble: Durch einen Anschlag wurde er an einen Rollstuhl gefesselt und kann bestimmte Grundfähigkeiten (z.B. Stehen) nicht mehr ausüben. Er ist deshalb zwar weder berufsunfähig noch erwerbsunfähig, aber könnte durch einen Grundfähigkeitsversicherung die erhöhten Kosten durch die Fesselung an den Rollstuhl ausgleichen.
Wichtig zu wissen: Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist es nicht entscheidend, ob man seinen Beruf noch ausüben kann. Es ist auch nicht entscheidend, ob eine andere Versicherung leistet oder nicht. Entscheidend ist die bloße Unfähigkeit, bestimmte Grundfähigkeiten auszuüben: Dann leistet die Grundfähigkeitsversicherung und sorgt für finanzielle Sicherheit in der Familie.
Wenn man also z.B. weiter arbeitet – ggf. an einem angepassten Arbeitsplatz bekommt man die Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung zusätzlich zu seinem Gehalt.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber kein Ersatz für eine BU-Versicherung, sondern eine gute Ergänzung. Welche Police nun sinnvoller für Sie ist, muss in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden.
Wer manchmal die Beweisführung in Sachen Berufsunfähigkeit schwierig ist, kann das Fehlen von Grundfähigkeiten leicht und an definierten Praxisbeispielen nachgewiesen werden. Die Anspruchsgrundlagen sind klar definiert, sodass im Leistungsfall schnell ausgezahlt werden kann.
Die Zahlung aus der Grundfähigkeitsversicherung ist auch nicht davon abhängig, dass man nachweist, dass man arbeitsunfähig ist.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aufgrund ihrer klar definierten Risiken eine günstige Versicherung, die man dazu einsetzen kann, bestimmte existentielle Risiken abzudecken.
Gerade für Handwerker sollte eine Grundfähigkeitsversicherung existentiell wichtig sein: Ein Dachdecker, der nicht mehr stehen kann oder seine Hände nicht mehr einsetzen kann, steht vor einem existentiellen Problem. Dies sollte er durch einen entsprechende Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt haben.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber nicht nur für Handwerker gedacht, sondern kann auch von Akademikern abgeschlossen werden: Auch ein Akademiker, der sonst vielleicht nur am Schreibtisch arbeitet, kann dies bei Verlust der Treppensteig-Fähigkeit oder Stehfähigkeit vielleicht immer noch tun, wird sich aber schwer tun, zuhause Rasen zu mähen oder in der Maisonette-Wohnung die Stufen zum Obergeschoss zu erreichen. Das Leben bringt im Falle des Verlustes von Grundfähigkeiten oft eine wesentliche Einschränkung mit sich, oft auch im Einkommensbereich.
Durch eine entsprechende Grundfähigkeitsversicherung kann dies gedeckelt werden.
Auch wer innerhalb einer Familie den Part der Hausfrau / des Hausmannes übernommen hat, wird aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nichts erwarten können, weil ja gar kein Beruf ausgeübt wird (in den Augen der Versicherung). Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann man auch für die Hausfrau / den Hausmann für einen finanzielle Entschädigung im Falle des Verlustes von Grundfähigkeiten sorgen.
Wesentliches Merkmal für die Grundfähigkeitsversicherung ist es, dass es der Versicherung egal ist, durch welche Ursache der Verlust der Grundfähigkeit eingetreten ist (außer z.B. Selbstverstümmelung). Es ist also unerheblich, ob man den Grundfähigkeitsverlust erlitten hat durch:
Die Grundfähigkeitsversicherung hinterfragt nur, ob man die versicherten Grundfähigkeiten noch ausüben kann. Geht das nicht mehr, muss die Versicherung zahlen. Egal aus welchem Grund der Leistungsausfall eingetreten ist.
Manch Versicherungsnehmer hat Schwierigkeiten, in einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterzukommen. Versicherer lehnen z.B. häufig Berufsunfähigkeitsversicherungen ab, wenn der Antragsteller in der Vergangenheit auch nur einmal bei einem Psychotherapeuten war. Aus Angst davor, dass später einer frühe Berufsunfähigkeit wegen Burnout oder Depressionen eintreten könnte, die hohe Zahlungen zur Folge hat.
Bei einer Grundfähigkeitsversicherung wird man häufig auch mit solchen Psychotherapie-Besuchen aufgenommen. Das Aufnahmeverhalten ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, aber im Grundsatz ist es leichter, eine Grundfähigkeitsversicherung zu bekommen als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer keine Lust hat, sich durch viele Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzuarbeiten, hat es bei der Grundfähigkeitsversicherung mit oft nur wenigen Fragen häufig leichter.
In der Familie ist eine Grundfähigkeitsversicherung bereits für Kinder ab dem 3.Lebensjahr sinnvoll. Aus zwei Gründen:
Gerade Kinder, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung ggf. an den Rollstuhl gefesselt werden, haben es leichter, wenn finanzielle Entspannung im Familienhaushalt dadurch eintritt, dass monatliche Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung z.B. dazu beitragen, dass es sich ein Elternteil leisten kann, zuhause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern.
Häufige Fälle sind z.B.
In Deutschland sind jedes Jahr rund 1.800 junge Patienten unter 15 Jahren von Krebs betroffen, die bei der Geburt kerngesund waren. Die häufigste Krebsart bei Kindern ist dabei Leukämie.
Wer glaubt, Fälle des Verlustes einer Grundfähigkeit sind selten, täuscht sich. In Deutschland leben allein (Stand 2019) rund 7,9 Millionen (!) Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind 9,5% der Gesamtbevölkerung. Als schwerbehindert gelten in Deutschland Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen.
Rund 8% der Schwerbehinderten sind unter 25 Jahre alt. Es trifft Menschen also häufig im jungen Alter. Dort, wo niemand damit rechnet. Wohl dem, der durch eine Grundfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat. Fürsorgende Eltern können so zwar nicht die Schwerbehinderung beseitigen, aber die finanziellen Folgen erträglich machen. Was häufig zur Entspannung beiträgt.
Bekannte Anbieter für Grundfähigkeitsversicherungen
Einige der bekanntesten Anbieter für Grundfähigkeitsversicherungen sind:
Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor.
Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.
Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufsunfähigkeitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufsunfähigkeit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.
Der Unterschied zur "klassischen" Berufsunfähigkeitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Aber eine Grundfähigkeitsversicherung ist kein vollständiger Ersatz für eine BU.
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