Ihr Versicherungsmakler | Sicherheit für Sie & Ihre Familie
Grundfähigkeitsversicherung | Alternative zu BU?

Grundfähigkeitsversicherung - ein sinnvoller Schutz zur Absicherung der Grundfähigkeiten

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann man einzelne Fähigkeiten, wie z.B. Gehen, Sitzen, Hören, Schreiben etc. absichern. Bereits, wenn einzelne dieser Fähigkeiten wegfallen, ist das Leben oft extrem eingeschränkt und finanzieller Zusatzaufwand fällt an. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung würde bei Verlust einzelner Fähigkeiten ggf. aber noch nicht greifen, da auch jemand mit nur noch einer Hand oftmals seinen Beruf noch ausüben kann, auch wenn die zweite Hand (z.B. durch Unfall) verloren gegangen ist.


 

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

 

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung sichert man also – unabhängig von einer eingetretenen Berufs­unfähig­keit – einzelne körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab, für die man bei entsprechender Beeinträchtigung eine finanzielle Entschädigung (Einmalzahlung und/oder Rentenzahlung) erhält.

Grundfähigkeitsversicherung waren früher nur im angelsächsischen Raum, vor allen Dingen Großbritannien, üblich, werden aber heute auch häufig in Deutschland abgeschlossen.
 
 

Typische Grundfähigkeiten, die versicherbar sind

 

 Gehen können

 Treppensteigen können

 Stehen können

 Sehen können

 Sprechen können

 Hören können

 Autofahren können

 Fahrradfahren können
 
Im Rahmen einer Risikoversicherung deckt die Grundfähigkeitsversicherung den Fall ab, dass man in einem bestimmten Prozentsatz z.B. die o.a. Grundfähigkeiten nicht mehr darstellen kann. Dazu sind in der Versicherungspolice genaue Anforderungen definiert.
 
 

Beispiele, wann ein Versicherer in der Grundfähigkeit zahlen würde

 

Am Beispiel einer Versicherungsgesellschaft hier einmal typische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherer aus der Grundfähigkeitsversicherung leistet:

 Hören: Wenn ein Hörverlust auf beiden Ohren von mindestens 75% eintritt – oder ab 60 dB

 Autofahren: Wenn die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen von der zuständigen Behörde entzogen oder gar nicht erst erteilt wird.

 Schreiben: Wer weder mit der rechten noch mit der linken Hand keine 5 Wörter mit je 10 Buchstaben schreiben kann

 Arme: Wer den linken oder rechten Arm nicht für mindestens 10 Sekunden in Schulterhöhe abspreizen kann und sich dabei nach links oder rechts drehen kann

 Sitzen: Wer nicht mehr für mind. 20 Minuten sitzen kann, - auch dann nicht, wenn die Sitzposition verändert wird oder sich auf den Armlehnen abgestützt wird

 Gehen: Wer keine 400 Meter mehr selbstständig gehen kann – auch dann nicht, wenn eine Pause von maximal 1 Minute eingelegt wird

 Stehen: Wer nicht mehr 10 Minuten stehen kann, ohne sich abzustützen. Auch dann nicht, wenn die Kopfhaltung verändert wird

 Treppensteigen: Wenn man eine Treppe mit 12 Stufen nicht mehr hinab- und hinaufsteigen kann – auch dann nicht, wenn man mindestens 1 Minute Pause macht

 Heben und Tragen: Wer einen 2kg schweren Gegenstand mit einem Griff nicht eigenständig anheben und 5 Meter weit tragen kann

 Gleichgewicht: Wenn man eine Leiter oder ein Gerüst nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr besteigen kann

 Geistige Leistungsfähigkeit: Wenn man aufgrund Mangel an Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung und Handlungsplanung alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann

 Sprechen: Wenn Verständigung nicht mehr möglich ist, weil man keine verständlichen Worte mehr sprechen kann

 Gebrauch der Hände: Wenn man ein leeres Wasserglas auf einem Tisch nicht mehr greifen und umdrehen oder 5 Minuten halten kann
 

Ein gesunder Mensch wird all diese Tätigkeiten wie selbstverständlich können. Was es bedeutet, wenn man eine von diesen Grundfähigkeiten nicht mehr kann, wird einem meist erst klar, wenn der Fall eintritt.

Wer nicht mehr stehen kann, kann oft noch auf andere Arbeiten verwiesen werden, sodass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht greift. Das Leben ist dann aber so eingeschränkt, dass die finanziellen Leistungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung für Entspannung sorgen.

Beispiel ist z.B. der Politiker Wolfgang Schäuble: Durch einen Anschlag wurde er an einen Rollstuhl gefesselt und kann bestimmte Grundfähigkeiten (z.B. Stehen) nicht mehr ausüben. Er ist deshalb zwar weder berufsunfähig noch erwerbsunfähig, aber könnte durch einen Grundfähigkeitsversicherung die erhöhten Kosten durch die Fesselung an den Rollstuhl ausgleichen.
 
 

Grundfähigkeitsversicherung vs. Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

Wichtig zu wissen: Bei einer Grundfähigkeitsversicherung ist es nicht entscheidend, ob man seinen Beruf noch ausüben kann. Es ist auch nicht entscheidend, ob eine andere Versicherung leistet oder nicht. Entscheidend ist die bloße Unfähigkeit, bestimmte Grundfähigkeiten auszuüben: Dann leistet die Grundfähigkeitsversicherung und sorgt für finanzielle Sicherheit in der Familie.

Wenn man also z.B. weiter arbeitet – ggf. an einem angepassten Arbeitsplatz bekommt man die Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung zusätzlich zu seinem Gehalt.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber kein Ersatz für eine BU-Versicherung, sondern eine gute Ergänzung. Welche Police nun sinnvoller für Sie ist, muss in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden.
 

Annahmequote in der Grundfähigkeitsversicherung ist besser

Manch Versicherungsnehmer hat Schwierigkeiten, in einer Berufs­unfähig­keitsversicherung unterzukommen. Versicherer lehnen z.B. häufig Berufs­unfähig­keitsversicherungen ab, wenn der Antragsteller in der Vergangenheit auch nur einmal bei einem Psychotherapeuten war. Aus Angst davor, dass später einer frühe Berufs­unfähig­keit wegen Burnout oder Depressionen eintreten könnte, die hohe Zahlungen zur Folge hat.

Bei einer Grundfähigkeitsversicherung wird man häufig auch mit solchen Psychotherapie-Besuchen aufgenommen. Das Aufnahmeverhalten ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, aber im Grundsatz ist es leichter, eine Grundfähigkeitsversicherung zu bekommen als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung.
 

Oft weniger Gesundheitsfragen bei der Grundfähigkeitsversicherung

Wer keine Lust hat, sich durch viele Gesundheitsfragen bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung durchzuarbeiten, hat es bei der Grundfähigkeitsversicherung mit oft nur wenigen Fragen häufig leichter.

 
 

Was könnte alles eine Grundfähigkeitsversicherung auslösen?

 

 Man bekommt eine Chemikalie ins Gesicht und kann nicht mehr sehen

 Durch einen lauten Knall oder Explosion wird das Trommelfell beschädigt und das Hörvermögen deutlich eingeschränkt

 Durch eine Krankheit oder Unfall ist man aber der Hüfte abwärts gelähmt

 Bei der Ausübung eines Hobbys kommt es zu einem Unfall, der zu Teillähmungen führt

 Durch eine Krankheit tritt eine Knieversteifung ein

 Man bekommt Parkinson und kann nichts mehr heben
 

Vorteil: Grundfähigkeiten sind leicht zu beweisen

Wer manchmal die Beweisführung in Sachen Berufs­unfähig­keit schwierig ist, kann das Fehlen von Grundfähigkeiten leicht und an definierten Praxisbeispielen nachgewiesen werden. Die Anspruchsgrundlagen sind klar definiert, sodass im Leistungsfall schnell ausgezahlt werden kann.

Die Zahlung aus der Grundfähigkeitsversicherung ist auch nicht davon abhängig, dass man nachweist, dass man arbeitsunfähig ist.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aufgrund ihrer klar definierten Risiken eine günstige Versicherung, die man dazu einsetzen kann, bestimmte existentielle Risiken abzudecken.

Gerade für Handwerker sollte eine Grundfähigkeitsversicherung existentiell wichtig sein: Ein Dachdecker, der nicht mehr stehen kann oder seine Hände nicht mehr einsetzen kann, steht vor einem existentiellen Problem. Dies sollte er durch einen entsprechende Grundfähigkeitsversicherung abgedeckt haben.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber nicht nur für Handwerker gedacht, sondern kann auch von Akademikern abgeschlossen werden: Auch ein Akademiker, der sonst vielleicht nur am Schreibtisch arbeitet, kann dies bei Verlust der Treppensteig-Fähigkeit oder Stehfähigkeit vielleicht immer noch tun, wird sich aber schwer tun, zuhause Rasen zu mähen oder in der Maisonette-Wohnung die Stufen zum Obergeschoss zu erreichen. Das Leben bringt im Falle des Verlustes von Grundfähigkeiten oft eine wesentliche Einschränkung mit sich, oft auch im Einkommensbereich.

Durch eine entsprechende Grundfähigkeitsversicherung kann dies gedeckelt werden.
 

Grundfähigkeitsversicherung für Hausfrauen / Hausmänner

Auch wer innerhalb einer Familie den Part der Hausfrau / des Hausmannes übernommen hat, wird aus einer Berufs­unfähig­keitsversicherung nichts erwarten können, weil ja gar kein Beruf ausgeübt wird (in den Augen der Versicherung). Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann man auch für die Hausfrau / den Hausmann für einen finanzielle Entschädigung im Falle des Verlustes von Grundfähigkeiten sorgen.
 
 

Ursache für Grundfähigkeitsverlust

 

Wesentliches Merkmal für die Grundfähigkeitsversicherung ist es, dass es der Versicherung egal ist, durch welche Ursache der Verlust der Grundfähigkeit eingetreten ist (außer z.B. Selbstverstümmelung). Es ist also unerheblich, ob man den Grundfähigkeitsverlust erlitten hat durch:

 Unfall

 Krankheit

 oder sonstige Gründe

Die Grundfähigkeitsversicherung hinterfragt nur, ob man die versicherten Grundfähigkeiten noch ausüben kann. Geht das nicht mehr, muss die Versicherung zahlen. Egal aus welchem Grund der Leistungsausfall eingetreten ist.
 

Grundfähigkeitsversicherung bereits für Kinder sinnvoll

In der Familie ist eine Grundfähigkeitsversicherung bereits für Kinder ab dem 3.Lebensjahr sinnvoll. Aus zwei Gründen:

 Kinder haben oftmals noch keine Vorerkrankungen und bekommen schnell eine Police, wenn man diese in jungen Jahren beantragt

 In Deutschland lebt eine sechsstellige Zahl von Kindern, die nach der Geburt bis zum 16.Lebensjahr irgendwann – meist durch Krankheit – in eine Schwerbehinderung fallen. Bei der Geburt ist dies oftmals nicht ersichtlich, sondern tritt in den Folgejahren ein und begleitet das Kind oft das ganze Leben oder über eine lange Strecke. Eine im frühen Kindesalter bereits abgeschlossene Grundfähigkeitsversicherung kann dann entschieden zur finanziellen Entspannung beitragen.
 

Gerade Kinder, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung ggf. an den Rollstuhl gefesselt werden, haben es leichter, wenn finanzielle Entspannung im Familienhaushalt dadurch eintritt, dass monatliche Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung z.B. dazu beitragen, dass es sich ein Elternteil leisten kann, zuhause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern.

Häufige Fälle sind z.B.

 Unfallschäden mir Lähmungen

 Krebs im Kindesalter

In Deutschland sind jedes Jahr rund 1.800 junge Patienten unter 15 Jahren von Krebs betroffen, die bei der Geburt kerngesund waren. Die häufigste Krebsart bei Kindern ist dabei Leukämie.
 

Schwerbehinderung führt häufig zum Verlust von Grundfähigkeiten

Wer glaubt, Fälle des Verlustes einer Grundfähigkeit sind selten, täuscht sich. In Deutschland leben allein (Stand 2019) rund 7,9 Millionen (!) Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind 9,5% der Gesamtbevölkerung. Als schwerbehindert gelten in Deutschland Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen.

Rund 8% der Schwerbehinderten sind unter 25 Jahre alt. Es trifft Menschen also häufig im jungen Alter. Dort, wo niemand damit rechnet. Wohl dem, der durch eine Grundfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat. Fürsorgende Eltern können so zwar nicht die Schwerbehinderung beseitigen, aber die finanziellen Folgen erträglich machen. Was häufig zur Entspannung beiträgt.
 
 

Bekannte Anbieter für Grundfähigkeitsversicherungen

 

Einige der bekanntesten Anbieter für Grundfähigkeitsversicherungen sind:

 Canada Life – Grundfähigkeitsschutz Premium

 Die Dortmunder (Volkswohlbund) – Plan D

 Gothaer Fähigkeitsschutz

 Stuttgarter Grundschutz +

 Swiss Life – Vitalschutz

 WWK – BioRisk GF

 Nürnberger – Grundfähigkeitsversicherung Comfort od. Premium

 Die Bayerische - ExistenzPlan

 Allianz – KörperSchutzPolice

 Signal Iduna - VitaLife


Beratung gewünscht

Haben Sie Fragen?


Kunden fragten auch

Wann zahlt eine Grundfähigkeitsversicherung?

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor.

Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Grundfähigkeitsversicherung - eine alternative zur Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.

Unterschied Grundfähigkeitsversicherung zu Berufs­unfähig­keitsversicherung

Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Aber eine Grundfähigkeitsversicherung ist kein vollständiger Ersatz für eine BU.


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
AMBA Assekuranz-Makler-Büro-Allgäu hat 4,96 von 5 Sternen 325 Bewertungen auf ProvenExpert.com