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Reiseversicherung im Vergleich

 

Wer viel reist, vor allen Dingen ins Ausland, braucht spezielle Reiseversicherungen, die die Risiken solcher Reisen abdecken. Manchmal werden solche Reiseversicherungen überteuert direkt bei der Reisebuchung angeboten.

Oft ist es aber günstiger, sich seine Reiseversicherung selbst zu buchen und vorher die Leistungen zu ver­gleichen. Einem Reisebuchungsportal ist es im Zweifel egal, ob eine Reiseversicherung in Ihrem Fall hinterher auch leistet oder ob eigentliche wichtige Bestandteile z.B. bei einer Reiserücktrittsversicherung fehlen.

Wir bieten hier Informationen und einen Vergleich unterschiedlicher Reiseversicherungen wie z.B.:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reise­kranken­ver­si­che­rung / Auslandskrankenversicherung
  • Au-Pair Versicherung
  • Reiseversicherung Studenten
  • Reiseversicherung Work & Travel

Reiseversicherung Vergleich

Reiseversicherung Vergleich


Arten von Reisen

Für unterschiedliche Arten von Reisen gibt es auch unterschiedliche Reiseversicherungen. So braucht ein Au-Pair, welches z.B. für ein Jahr in die USA geht, dort eine andere Versicherung als ein Deutscher, der nur 1x pro Jahr für 2 Wochen nach Mallorca fliegt. Reiseversicherungen werden daher nach der Art der Reise unterschieden:

  • Private und geschäftliche Reisen
  • Au-Pair Versicherungen
  • Work & Travel Versicherungen
  • Studenten & Schüler Versicherungen

Während bei privaten wie geschäftlichen Reisen meist nur ein kurzer Aufenthalt z.B. im Ausland während einer Reise anfällt, erfordert eine einjähriger Au-Pair-Aufenthalt ganz andere Versicherungen für das Au-Pair. Zumeist wird eine Au-Pair Versicherung folgende Bestandteile beinhalten:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reise-Haft­pflichtversicherung
  • Notfallversicherung

Optional kann eine Reisegepäckversicherung für ein Au-Pair auch sinnvoll sein.

Für Schüler und Studenten, die z.B. mehrere Jahre im Ausland studieren, wird eine Auslandskrankenversicherung für Studenten und Schüler erforderlich, deren Versicherungsabschluss vor dem 35.Lebensjahr erfolgen sollte. Optional können folgende Versicherungen sinnvoll sein:

  • Reise-Haft­pflicht
  • Reise-Unfall
  • Reise-Gepäck
  • Notfallversicherung

Wer unter einem Work & Travel Programm ins Ausland geht, sollte sich vor hohen Kosten im Ausland schützen, die anfallen könnten, falls man dort krank wird. Langzeit-Auslands-Kranken­ver­si­che­rungen leisten z.B.:

  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Medikamente und Verbandmittel
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung inkl. Füllungen
  • Massagen, Inhalationen
  • Verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
  • Röntgendiagnostik
  • Unaufschiebbare Operationen
  • Überführung und Bestattung

Die Versicherungen zu einem Work & Travel – Programm unterscheiden meist zwischen Reisezielen mit oder ohne USA/Kanada.

Bausteine einer Reiseversicherung

Klassischerweise verstehen viele unter einer Reiseversicherung eine Reiserücktrittsversicherung, aber das ist nur eine mögliche Reiseversicherung. Die Haupt-Bausteine einer Reiseversicherung sind:

Reiserücktrittsversicherung

Eine der am häufigsten abgeschlossenen Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung, um zu vermeiden, dass man bei einem kurzfristig erforderlichen Reisestorno auf den Stornokosten sitzenbleibt, die häufig auch die kompletten Reisekosten umfassen können.

Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein versicherter Grund vorliegen, wie z.B. schwerer Unfall, schwere Erkrankung, Tod, Impfunverträglichkeit oder ähnliche Gründe. Wer bereits vor Abschluss der Versicherung und Buchung der Reise eine schwere Krankheit hatte, die behandelt wird, kann diese allerdings nicht als versicherten Stornogrund nutzen.

Reiseveranstalter müssen auf die Möglichkeit solcher Reiserücktrittsversicherungen hinweisen, unterliegen aber nicht dem Zwang, die billigste oder beste Lösung anzubieten. Der Reisende ist frei in seiner Entscheidung, ob und bei welchem Anbieter er eine solche Versicherung bucht.

Welche Reiserücktrittsversicherung welche Tarife bietet sieht man hier:

Reiserücktrittsversicherung Vergleich

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung sollte man immer zusammen mit der Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man nach Reiseantritt aus triftigem Grund Reiseleitungen zum Teil nicht in Anspruch nehmen kann und früher oder später zurückreisen muss. Bekannte Anbieter sind z.B.

  • Barmenia
  • Allianz Travel
  • ERGO Reiseversicherung

Zum Tarifvergleich der Reiseabbruchversicherungen geht es hier:

Vergleich Reiseabbruchversicherung

 


Vergleich Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist für Reisende ein wichtiger Schutz vor und auf Reisen. Etwas Unwägbares kann immer passieren. Mit der richtigen Versicherung, die man meist für kleine Beträge abschließen kann, ist man vor großen Kosten gut geschützt.

Ein kostenloser digitaler Versicherungsordner wird nach Abschluss angelegt, in dem man meist schon 1 Stunde nach Vertragsschluss seinen Vertrag sieht.


Reiseversicherung Vergleich

Reiseversicherung Vergleich


FAQ Reiseversicherung

Zu den Reiseversicherungen gibt es immer wieder eine Vielzahl von Franken. Die häufigsten Fragen haben wir zusammengefasst:

 Ist in meiner Haus­rat­ver­si­che­rung das Reisegepäck nicht ohnehin versichert?

Antwort: Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur Schäden aus Raub oder Einbruchdiebstahl ab, nicht aber z.B. einfachen Diebstahl. Bei Diebstahl von Koffer oder Handtasche aus dem Hotelzimmer leistet z.B. die Reisegepäckversicherung.

Muss man bei einer Reiserücktrittsversicherung als Paar die gleiche Adresse haben?

Antwort: Nein. Dafür muss man weder verheiratet sein noch den gleichen Wohnsitz haben.

Wann muss ich eine Jahresversicherung kündigen?

Die meisten Reiseversicherungen auf jährlicher Basis verlängern sich automatisch, wenn sie nicht einen Monat vor Laufzeitende gekündigt werden.

Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung auch kurz vor der Reise abschließen?

Antwort: Nein, das geht nicht. Meist ist dafür eine Frist von mindestens 30 Tagen vor Reiseantritt notwendig. Kurz vor Reiseantritt kann man jedoch noch eine Reise­kranken­ver­si­che­rung abschließen.

Wie lange gilt meine Reiseversicherung?

Antwort: Das hängt davon ab, ob für eine einzelne Reise oder für ein Jahr abgeschlossen wurde. Bei Versicherungen für Einzelreisen gilt die Versicherung bis zum Ende der Reise. Bei Versicherungen für ein Jahr gilt die Versicherung innerhalb der 12 vereinbarten Monate und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ende gekündigt wurde.

Ich habe eine Kredit­karte, bin ich dann nicht schon ausreichend geschützt?

Antwort: Meistens nicht, denn viele Versicherungen bei Kredit­karten sind nur sogenannte Ausschnittsdeckungs-Versicherungen, die nur einen Teil abdecken, z.B. Rücktransport bei bestimmten Krank­hei­ten, die nicht im Ausland kuriert werden können. Oft gilt die Deckung aber auch nur dann, wenn die Reise mit der Kredit­karte bezahlt wurde. Überdies muss geprüft werden, ob die Deckung nur für den Karteninhaber oder z.B. die ganze mitreisende Familie gilt.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch die Stornokosten für meinen Flug, wenn das Hotel die Buchung storniert?

Antwort: Nein, wenn der Veranstalter oder das Hotel die Reise oder einen Reiseteil storniert, ist dies nicht ein Haftungsfall für die Rücktrittsversicherung, sondern hier muss man sich dann an Veranstalter oder das Hotel werden.

Sind über die Reiserücktrittsversicherung auch Flüge versichert, die man nicht stornieren kann?

Antwort: Ja. Wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können, sind auch solche Flüge versichert.

Wie hoch ist die Versicherungssumme / Reisepreis bei selbst organisierten Reisen?

Antwort: Grundsätzlich ergibt sich die Versicherungssumme aus dem Gesamtreisepreis (Addition der einzelnen Reiseleistungen wie Anreise, Unterkunft etc.). Häufig wird bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung der Reisepreis, maximal aber eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart.

Wer muss bei einem versicherten Reiserücktritt die Reise stornieren?

Antwort: Stornieren kann immer nur derjenige, der auch die Reise gebucht hat. Zumeist ist dies der Reisende. Es empfiehlt sich, die Reise dann zeitnah zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. (Schadensminderungspflicht)

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Antwort: Jeder Schaden muss grundsätzlich unverzüglich gemeldet werden. Bei eine Reiserücktrittsversicherung muss die Reise auch unverzüglich nach Eintreten des Rücktrittgrundes storniert werden.

Ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ein versicherter Reiserücktrittsgrund?

Antwort: Nein. In den meisten Policen ist dies kein versicherter Grund und berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Versicherung. Hier muss man sich an den Reiseveranstalter wenden. Spezielle Corona-Bausteine bei Reiserücktrittskostenversicherungen sehen jedoch einen Schutz vor, fall das Auswärtige Amt wegen des Coronavirus vor einer Reise in das Land warnt.

Kann ich von der Reise zurücktreten, wenn am Reiseort Einschränkungen gelten, wie z.B. eine abendliche Ausgangssperre?

Antwort: Das ist kein Fall für eine Reiserücktrittsversicherung, sondern hier muss man sich an den Veranstalter wenden.


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