Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – Jetzt ver­glei­chen & Eigen­tum opti­mal absi­chern

Schüt­zen Sie Ihr Zuhau­se vor Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser und Natur­ge­fah­ren – mit indi­vi­du­ell pas­sen­den Tari­fen und neu­tra­ler Bera­tung.

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Ein Haus ist mehr als nur ein Gebäu­de – es ist Rück­zugs­ort, Ver­mö­gens­wert und Lebens­mit­tel­punkt zugleich. Doch was pas­siert, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, ein Feu­er aus­bricht oder ein Rohr­bruch das Mau­er­werk durch­weicht? Die finan­zi­el­len Fol­gen kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Eigen­tum gegen genau die­se Risi­ken ab. Ihr Eigen­heim ist eine zen­tra­le Inves­ti­ti­on und Ihr Lebens­mit­tel­punkt – die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie zuver­läs­sig vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Schä­den am Eigen­heim. Sie über­nimmt Repa­ra­tur­kos­ten, kommt für den Wie­der­auf­bau auf und schützt damit den Wert Ihrer Immo­bi­lie. Ob Ein­fa­mi­li­en­haus, ver­mie­te­te Immo­bi­lie oder Mehr­fa­mi­li­en­haus – wir fin­den gemein­sam den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz.

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler unter­stüt­zen wir Sie dabei, die Tari­fe zahl­rei­cher Anbie­ter zu ver­glei­chen und eine leis­tungs­star­ke Lösung zu wäh­len, die zu Ihrer Immo­bi­lie und Ihrem Bud­get passt. Dank unse­res Online-Rech­ners erhal­ten Sie schnell und unkom­pli­ziert einen Über­blick über Prei­se, Leis­tun­gen und Optio­nen – auf Wunsch inklu­si­ve Zusatz­schutz wie Ele­men­tar­schä­den, Glas­bruch oder Pho­to­vol­ta­ik. Der Rech­ner hilft Ihnen dabei, gezielt den per­sön­li­chen Test­sie­ger unter den Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen zu fin­den und ermög­licht eine geziel­te Suche nach dem bes­ten Test­sie­ger-Tarif.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

War­um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Unvor­her­seh­ba­re Schä­den kön­nen jeden tref­fen – und sie kos­ten schnell meh­re­re Zehn­tau­send Euro. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Zuhau­se zuver­läs­sig vor den häu­figs­ten Risi­ken und Gefah­ren wie Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser.

Natur­ge­wal­ten neh­men zu
Gewitterfront mit Starkregen und dunklen Wolken über bewaldeter Landschaft und Stadtgebiet

Ob Orkan, Stark­re­gen oder Schnee­druck – Wet­ter­ex­tre­me ver­ur­sa­chen jähr­lich Schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he und stel­len eine zuneh­men­de Gefahr für Immo­bi­li­en dar. Mit dem pas­sen­den Schutz blei­ben Sie nicht auf den Kos­ten sit­zen.

Schä­den sind oft exis­tenz­be­dro­hend
Wohnhaus in Flammen bei nächtlichem Großbrand mit starker Rauch- und Hitzeentwicklung

Ein Rohr­bruch oder Brand kann nicht nur die Sub­stanz des Gebäu­des zer­stö­ren, son­dern auch erheb­li­che Repa­ra­tur­kos­ten ver­ur­sa­chen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fängt das ab.

Sicher­heits­netz für Eigen­tü­mer
Familie mit zwei Kindern steht lächelnd vor dem eigenen Wohnhaus mit hell verputzter Fassade

Haus­ei­gen­tü­mer tra­gen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung gegen­über Gefah­ren wie Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser, die das eige­ne Haus bedro­hen kön­nen. Wer eine Immo­bi­lie besitzt, trägt Ver­ant­wor­tung. Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt nicht nur das Haus, son­dern auch Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit – dau­er­haft und zuver­läs­sig.

Umfas­sen­der Schutz bei klas­si­schen Gebäu­de­schä­den

Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift bei typi­schen Gefah­ren, die einem Haus erheb­li­chen Scha­den zufü­gen kön­nen. Sie sichert nicht nur das Gebäu­de selbst, son­dern auch alle fest ver­bau­ten Bestand­tei­le – vom Dach bis zur Hei­zung.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht aus ver­schie­de­nen Bau­stei­nen, die als modu­la­re Bestand­tei­le des Ver­si­che­rungs­schut­zes unter­schied­li­che Risi­ken abde­cken und indi­vi­du­ell kom­bi­niert wer­den kön­nen. Im Fol­gen­den fin­den Sie eine Über­sicht der wich­tigs­ten ver­si­cher­ten Risi­ken.

Ver­si­chert sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich alle fest ver­bun­de­nen Gebäu­de­be­stand­tei­le – dazu zäh­len Außen­wän­de, Dach, Fas­sa­de, Fens­ter, Türen, aber auch Sani­tär­in­stal­la­tio­nen, Hei­zungs­an­la­gen oder Ein­bau­kü­chen. Die Poli­ce über­nimmt im Scha­dens­fall die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau – je nach Umfang des Vor­falls. Der Ver­si­che­rungs­um­fang und die Bedeu­tung des Ver­si­che­rungs­schut­zes erstre­cken sich dabei auf ver­schie­de­ne Scha­dens­ar­ten wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ele­men­tar­schä­den.

Ver­si­chert ist außer­dem typi­scher­wei­se das Zube­hör auf dem Grund­stück, das der Nut­zung des Gebäu­des dient – zum Bei­spiel Car­ports, Ter­ras­sen, Gar­ten­zäu­ne oder Müll­bo­xen. Auch Fol­ge­kos­ten, wie Auf­räum- und Abbruch­ar­bei­ten, Miet­aus­fall bei ver­mie­te­ten Objek­ten oder Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit, kön­nen mit­ver­si­chert sein.

Die genaue Leis­tungs­stär­ke hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Die nach­fol­gen­den Punk­te zei­gen die typi­schen ver­si­cher­ten Risi­ken, die in der Regel im Grund­schutz ent­hal­ten sind:

Brän­de gehö­ren zu den gra­vie­rends­ten Schä­den an Gebäu­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt in der Regel gegen direk­te und indi­rek­te Schä­den durch Feu­er und Hit­ze­ein­wir­kung.

  • Ver­si­chert sind Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on.

  • Auch Fol­ge­schä­den durch Rauch, Ruß und Lösch­was­ser sind in der Regel mit­ver­si­chert.

  • Ein­ge­schlos­sen sind fest ver­bau­te Gebäu­de­be­stand­tei­le – z. B. Dach, Fas­sa­de, Fens­ter, Böden oder tech­ni­sche Anla­gen.

  • Wich­tig: Wird ein Brand durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht (z. B. unbe­auf­sich­tig­te Ker­ze), kann der Ver­si­che­rer je nach Tarif die Leis­tung kür­zen.

Die­se Risi­ken zäh­len zu den klas­si­schen Gefah­ren in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Neben unmit­tel­ba­ren Schä­den am Gebäu­de wer­den auch Fol­ge­ef­fek­te durch Hit­ze oder Druck berück­sich­tigt.

  • Schä­den durch direk­ten Blitz­schlag (z. B. Ein­schlag ins Dach oder den Schorn­stein) sind ver­si­chert.

  • Explo­sio­nen (z. B. durch defek­te Hei­zungs­an­la­gen) und Implo­sio­nen (z. B. durch Druck­ab­fall in geschlos­se­nen Sys­te­men) gel­ten als ver­si­cher­te Gefah­ren.

  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlä­ge sind in vie­len Tari­fen ent­hal­ten – meist für elek­tri­sche Lei­tun­gen und Gerä­te, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind.

  • Hin­weis: In güns­ti­gen Tari­fen ist Über­span­nung häu­fig nicht ent­hal­ten oder muss sepa­rat ein­ge­schlos­sen wer­den.

Schä­den durch Natur­ge­wal­ten gehö­ren zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Gebäu­de­schä­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz greift ab bestimm­ten Bedin­gun­gen – abhän­gig vom Tarif.

  • Ver­si­chert sind Schä­den durch Sturm ab Wind­stär­ke 8, z. B. abge­deck­te Dächer, zer­stör­te Fens­ter, ein­ge­drück­te Roll­lä­den oder umge­stürz­te Schorn­stei­ne.

  • Hagel­schä­den sind meist unab­hän­gig von der Wind­stär­ke mit­ver­si­chert – typi­scher­wei­se bei beschä­dig­ten Dach­ele­men­ten, Fas­sa­den oder Dach­fens­tern.

  • Auch Schä­den an Neben­ge­bäu­den, Car­ports oder Solar­an­la­gen kön­nen mit­ver­si­chert sein – je nach Tarif auto­ma­tisch oder optio­nal.

  • In bes­se­ren Tari­fen sind oft auch Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten bei Sturm­schä­den ent­hal­ten.

Lei­tungs­was­ser­schä­den zäh­len zu den teu­ers­ten Risi­ken in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Je nach Tarif sind Ursa­che und Fol­ge­schä­den unter­schied­lich abge­si­chert.

  • Ver­si­chert sind Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser, z. B. Rohr­bruch, Frost­schä­den oder undich­te Stel­len in Heizungs‑, Kli­ma- und Was­ser­rohr­sys­te­men. Dabei kön­nen ver­schie­de­ne Scha­dens­ar­ten wie Näs­se­schä­den, Schim­mel­bil­dung oder sogar Ele­men­tar­schä­den auf­tre­ten.

  • Auch Näs­se­schä­den in Wän­den, Böden oder Decken wer­den in der Regel über­nom­men – inklu­si­ve Trock­nungs­kos­ten.

  • In höher­wer­ti­gen Tari­fen ist oft auch die Absi­che­rung von Fuß­bo­den­hei­zun­gen und ver­steck­ten Lei­tun­gen ent­hal­ten.

  • Nicht ver­si­chert sind in den meis­ten Tari­fen Schä­den durch auf­stei­gen­des Grund­was­ser oder Rück­stau – hier sind Zusatz­bau­stei­ne erfor­der­lich.

  • Ach­ten Sie auf die Mit­ver­si­che­rung von Fol­ge­schä­den, etwa durch Schim­mel­bil­dung oder erfor­der­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men.

Über­span­nungs­schä­den ent­ste­hen meist infol­ge eines indi­rek­ten Blitz­schlags – etwa durch Span­nungs­spit­zen im Strom­netz. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann sol­che Schä­den je nach Tarif abde­cken.

  • Ver­si­chert sind Über­span­nungs­schä­den an fest instal­lier­ten elek­tri­schen Anla­gen im Gebäu­de, z. B. Hei­zungs­steue­rung, Gegen­sprech­an­la­gen oder fest ver­bau­te Smar­thome-Tech­nik.

  • In vie­len Tari­fen sind auch fest mon­tier­te Pho­to­vol­ta­ik- oder Solar­an­la­gen mit­ver­si­chert – teil­wei­se bis zu einer bestimm­ten Sum­me.

  • Die Ent­schä­di­gung erfolgt häu­fig nur dann, wenn der Scha­den nach­weis­lich durch Blitz und Über­span­nung ver­ur­sacht wur­de.

  • In Basis­ta­ri­fen ist Über­span­nung häu­fig nicht auto­ma­tisch ein­ge­schlos­sen oder nur bis zu einer gerin­gen Ent­schä­di­gungs­gren­ze abge­si­chert.

  • Hin­weis: Für mobi­le Gerä­te wie Fern­se­her oder Com­pu­ter ist in der Regel die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig – nicht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen beinhal­ten neben dem Schutz gegen direk­te Sach­schä­den auch die Über­nah­me bestimm­ter Zusatz­kos­ten. Die­se kön­nen im Scha­dens­fall erheb­lich sein.

  • Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten: Über­nah­me der Kos­ten für die Besei­ti­gung zer­stör­ter Gebäu­de­tei­le, Abbruch­ar­bei­ten und kon­ta­mi­nier­ter Rück­stän­de.

  • Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten: Wenn z. B. Möbel, Küchen oder fest instal­lier­te Ein­bau­ten ent­fernt wer­den müs­sen, um Repa­ra­tu­ren am Gebäu­de durch­zu­füh­ren.

  • Mehr­kos­ten durch behörd­li­che Auf­la­gen: Etwa beim Wie­der­auf­bau nach den aktu­el­len ener­ge­ti­schen oder bau­recht­li­chen Vor­ga­ben.

  • Hotel­kos­ten oder Miet­aus­fall: Wenn das Gebäu­de unbe­wohn­bar ist, wer­den ent­we­der die Unter­brin­gungs­kos­ten oder der Miet­aus­fall erstat­tet – je nach Nut­zung.

  • Kos­ten für Repa­ra­tur von Gebäu­de­be­stand­tei­len: z. B. für Ter­ras­sen, Außen­trep­pen oder Anbau­ten – abhän­gig vom ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang.

Hin­weis: Die genau­en Leis­tun­gen und Erstat­tungs­gren­zen vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rer und Tarif. Ein detail­lier­ter Ver­gleich lohnt sich daher immer, ins­be­son­de­re aber bei Alt­bau­ten, hoch­wer­ti­ger Aus­stat­tung oder älte­ren Poli­cen. Der Grund: Vie­le neue Tari­fe sichern umfas­sen­der ab – etwa bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Dekon­ta­mi­na­ti­ons­kos­ten oder Schä­den an Außen­an­la­gen.

Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Kos­ten­fak­to­ren im Über­blick

Die Kos­ten einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung las­sen sich nicht pau­schal bezif­fern – sie hän­gen von vie­len Fak­to­ren ab. Ein genau­er Ver­gleich lohnt sich in jedem Fall.

Die Bei­trä­ge für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den indi­vi­du­ell kal­ku­liert – je nach Immo­bi­lie, Lage, Aus­stat­tung und gewähl­tem Ver­si­che­rungs­schutz. Ein ein­fa­cher Tarif für ein klei­ne­res Ein­fa­mi­li­en­haus kann bei rund 150 bis 300 Euro pro Jahr lie­gen. Für hoch­wer­ti­ge Gebäu­de, Objek­te in Risi­ko­zo­nen oder bei umfang­rei­chen Zusatz­leis­tun­gen kann die Prä­mie jedoch auch 800 Euro oder mehr pro Jahr betra­gen.

Die­se Fak­to­ren beein­flus­sen den Bei­trag maß­geb­lich:

  • Lage des Gebäu­des: Häu­ser in hoch­was­ser- oder sturm­ge­fähr­de­ten Regio­nen ver­ur­sa­chen höhe­re Prä­mi­en.

  • Gebäu­de­typ und Bau­art­klas­se: Mas­siv­bau­wei­se ist güns­ti­ger ver­si­cher­bar als Fach­werk oder Holz­bau.

  • Wohn­flä­che und Aus­stat­tung: Grö­ße­re Flä­chen und hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tun­gen wie Fuß­bo­den­hei­zung oder Kamin erhö­hen den Wert – und damit den Bei­trag.

  • Wer bereit ist, im Scha­dens­fall eine Selbst­be­tei­li­gung zu wäh­len und einen bestimm­ten Betrag selbst zu tra­gen, spart meist deut­lich bei der Prä­mie. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung führt in der Regel zu güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen.

  • Wert 1914 & glei­ten­der Neu­wert: Die Berech­nungs­grund­la­ge stellt sicher, dass das Haus stets zum aktu­el­len Wie­der­her­stel­lungs­wert ver­si­chert ist – beein­flusst aber auch die Bei­trags­hö­he.

  • Tarif­aus­wahl & Leis­tungs­um­fang: Basis‑, Kom­fort- oder Pre­mi­um­schutz – je mehr Leis­tun­gen ein­ge­schlos­sen sind, des­to höher der Bei­trag.

Bei­spiel­rech­nung:Ein Haus mit 140 m² Wohn­flä­che in einer Regi­on ohne beson­de­re Natur­ge­fah­ren (Bau­art­klas­se 1) ver­ur­sacht durch­schnitt­lich 250 – 400 Euro Jah­res­bei­trag. Mit erwei­ter­tem Schutz inkl. Ele­men­tar­ver­si­che­rung und Hotel­kos­ten­ab­si­che­rung kann sich die­ser Betrag auf 450 – 600 Euro erhö­hen. Die tat­säch­li­chen Kos­ten kön­nen je nach gewähl­ter Zahl­wei­se (jähr­lich, halb­jähr­lich oder monat­lich) vari­ie­ren.

Indi­vi­du­el­le Lösun­gen für Eigen­tü­mer und Haus­ver­wal­ter

Für jede Wohn­si­tua­ti­on die pas­sen­de Absi­che­rung

Ob Sie ein Ein­fa­mi­li­en­haus selbst nut­zen, meh­re­re Woh­nun­gen ver­mie­ten oder eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft ver­tre­ten – die Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz unter­schei­den sich. Ver­schie­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für unter­schied­li­che Eigen­tü­mer­grup­pen an. Mit geziel­tem Wis­sen und dem rich­ti­gen Tarif­kon­zept lässt sich das Risi­ko effi­zi­ent absi­chern.

Zwei Frauen unterhalten sich vor einer modernen Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen
Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten

Die Absi­che­rung von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder WEGs erfor­dert spe­zi­el­le Tari­fe, da es nicht nur um ein Ein­fa­mi­li­en­haus, son­dern oft um gan­ze Wohn­an­la­gen geht. Wich­tig ist hier u. a. die Klä­rung der Zustän­dig­kei­ten im Scha­dens­fall.

Nachdenklicher Hausverwalter am Schreibtisch vor dem Laptop mit Unterlagen und Kaffeetasse
Haus­ver­wal­tun­gen

Haus­ver­wal­ter benö­ti­gen pro­fes­sio­nel­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen, die wirt­schaft­lich kal­ku­liert sind und zugleich zuver­läs­sig im Scha­den­fall grei­fen. Eine trans­pa­ren­te Scha­dens­ab­wick­lung ist dabei uner­läss­lich.

Rat­ge­ber Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Der Rat­ge­ber bie­tet umfas­sen­de Hin­ter­grund­in­fos, Pra­xis­bei­spie­le und recht­li­che Hin­wei­se für alle Eigen­tü­mer – kom­pakt, ver­ständ­lich und lau­fend aktua­li­siert.

Tari­fe ver­glei­chen und opti­mal absi­chern

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Ver­gleich

Nicht jede Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet den­sel­ben Schutz – die Unter­schie­de lie­gen oft im Detail: Leis­tungs­um­fang, Ent­schä­di­gungs­gren­zen, Absi­che­rung von Neben­ge­bäu­den, Hotel­kos­ten, Über­span­nung oder gro­be Fahr­läs­sig­keit – all das vari­iert je nach Anbie­ter und Tarif erheb­lich. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich ist daher uner­läss­lich, um den opti­ma­len Tarif zu fin­den und die Leis­tun­gen der ver­schie­de­nen Ver­si­che­rers gezielt zu ver­glei­chen.

Ein pau­scha­ler Abschluss kann dazu füh­ren, dass Sie im Ernst­fall zu wenig ersetzt bekom­men oder zu hohe Bei­trä­ge zah­len. Beson­ders bei älte­ren Poli­cen lohnt sich ein geziel­ter Blick auf moder­ne Tarif­mo­del­le, da die Unter­schie­de zwi­schen den Ver­si­che­rers erheb­lich sein kön­nen.

Mit unse­rem Ver­gleichs­rech­ner kön­nen Sie gezielt nach dem pas­sen­den Tarif suchen und ver­schie­de­ne Ange­bo­te direkt mit­ein­an­der ver­glei­chen. Als eta­blier­tes Ver­gleichs­por­tal dient bei­spiels­wei­se Veri­vox, das für Kom­pe­tenz und Unab­hän­gig­keit steht. So stel­len Sie sicher, dass Sie weder unter- noch über­ver­si­chert sind – und im Scha­den­fall tat­säch­lich abge­si­chert.

Mehr Sicher­heit für Ihr Eigen­tum

Wich­ti­ge Zusatz­bau­stei­ne zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung lässt sich durch ver­schie­de­ne Zusatz­bau­stei­ne erwei­tern – je nach Gebäu­de­la­ge, Aus­stat­tung, Nut­zung oder vor­han­de­nen Vor­schä­den kann das sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein. Mit den fol­gen­den Optio­nen sichern Sie sich gezielt gegen häu­fi­ge, teu­re oder exis­ten­zi­el­le Risi­ken ab.

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft
Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Extre­me Wet­ter­ereig­nis­se wie Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Erd­rutsch oder Schnee­druck neh­men zu. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung um genau die­se Risi­ken. Gera­de in gefähr­de­ten Regio­nen schützt sie Sie vor hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen. Je nach Lage ist sie mitt­ler­wei­le nahe­zu unver­zicht­bar. Infor­mie­ren Sie sich, wann die­ser Schutz sinn­voll ist.

Vater und Sohn blicken gemeinsam durch eine große Fensterscheibe ins Freie
Glas­bruch­ver­si­che­rung

Eine Glas­bruch­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Gebäu­de- oder Mobi­li­ar­ver­gla­sung zuver­läs­sig ab. Beson­ders bei gro­ßen Fens­ter­fron­ten, Win­ter­gär­ten oder Glas­tü­ren lohnt sich die­ser Zusatz­bau­stein. Auch Schä­den durch Sturm, Van­da­lis­mus oder Unfäl­le sind in vie­len Tari­fen ein­ge­schlos­sen. Damit ver­mei­den Sie hohe Repa­ra­tur­kos­ten bei Glas­bruch. Jetzt mehr zu den Leis­tun­gen erfah­ren.

Reihen moderner Wohnhäuser bei Nacht mit beleuchteten Fenstern in ruhiger Siedlung
Unbe­nann­te Gefah­ren

Die­ser Zusatz­schutz erwei­tert Ihre Absi­che­rung um Gefah­ren, die nicht aus­drück­lich genannt sind – z. B. unge­wöhn­li­che Gebäu­de­schä­den oder Son­der­er­eig­nis­se. Gera­de bei hoch­wer­ti­gen Immo­bi­li­en oder indi­vi­du­el­len Bau­wei­sen ist die­ser Bau­stein sinn­voll. Er greift dort, wo klas­si­sche Poli­cen nicht aus­rei­chen. Prü­fen Sie, ob Ihre Immo­bi­lie hier­von pro­fi­tie­ren kann.

Paar steht vor dem Hauseingang eines Stadthauses und blickt sich lächelnd an
Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Wer ein Grund­stück oder Haus besitzt, haf­tet für Schä­den, die ande­ren dort ent­ste­hen – etwa durch Glatt­eis oder bau­li­che Män­gel. Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht schützt Sie vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter. Das gilt beson­ders für ver­mie­te­te Objek­te oder Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Ein Muss für alle, die selbst nicht stän­dig vor Ort sind.

Drohnenaufnahme eines Industriegebäudes mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach – Symbolbild für Photovoltaik-Versicherung
Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind wert­voll – und anfäl­lig für Sturm­schä­den, Blitz­schlag oder Van­da­lis­mus. Die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung bie­tet geziel­ten Schutz für die Tech­nik auf dem Dach. Sie kann sepa­rat abge­schlos­sen oder als Bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ergänzt wer­den. Auch Ertrags­aus­fäl­le und Dieb­stahl las­sen sich absi­chern. Ide­al für Eigen­tü­mer mit Solar­an­la­ge.

Wenn’s pas­siert – die­se Fäl­le kom­men häu­fi­ger vor, als gedacht

Typi­sche Scha­dens­fäl­le aus der Pra­xis

Ein klei­ner Defekt, ein hef­ti­ger Sturm oder ein unbe­merk­ter Rohr­bruch – Gebäu­de­schä­den ent­ste­hen oft plötz­lich und unvor­her­ge­se­hen. Damit Sie sich ein rea­lis­ti­sches Bild machen kön­nen, zei­gen wir drei kon­kre­te Scha­dens­sze­na­ri­en als Bei­spie­le für typi­sche Ver­si­che­rungs­fäl­le, die in Deutsch­land immer wie­der vor­kom­men.

Rohr­bruch im Alt­bau
Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

In einem älte­ren Ein­fa­mi­li­en­haus platz­te eine unent­deck­te Hei­zungs­lei­tung im Kel­ler. Das Was­ser drang über meh­re­re Stun­den unbe­merkt in den Boden ein. Est­rich, Däm­mung und Wand­putz muss­ten voll­stän­dig erneu­ert wer­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nahm den Groß­teil der Sanie­rungs­kos­ten, sodass die finan­zi­el­len Fol­gen für die Eigen­tü­mer gering blie­ben.

Sturm­scha­den nach Orkan
Stark beschädigtes Ziegeldach nach einem Sturm mit freiliegender Dachkonstruktion

Ein Orkan mit Wind­stär­ken über 100 km/h deck­te gro­ße Tei­le des Zie­gel­dachs eines Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses ab. Durch ein­drin­gen­den Regen wur­den Decken und Böden in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Die Ver­si­che­rung griff – inklu­si­ve Kos­ten für Not­ab­dich­tung und Trock­nung.

Brand durch Elek­tro­feh­ler
Verbrannte Küche nach Schmorbrand mit Rußschäden an Wänden, Möbeln und Elektrogeräten

Ein tech­ni­scher Defekt an einem alten Küchen­ge­rät lös­te nachts einen Schmor­brand aus. Die Feu­er­wehr konn­te Schlim­me­res ver­hin­dern, den­noch ent­stan­den Rauch- und Ruß­schä­den in meh­re­ren Räu­men. Auch hier über­nahm die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Sanie­rungs­ar­bei­ten.

Klar­heit im Scha­dens­fall

Was über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – und was nicht?

Nie­mand liest ger­ne das Klein­ge­druck­te – wir haben es für Sie getan. Damit Sie wis­sen, wor­auf Sie sich ver­las­sen kön­nen, zei­gen wir Ihnen trans­pa­rent, wel­che Schä­den typi­scher­wei­se im Ver­si­che­rungs­um­fang je nach Tarif abge­si­chert sind und wo die Gren­zen lie­gen. Die genau­en Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se sind in den jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gere­gelt.

Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt, bei …

Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt nicht, bei …

Zwei Ver­si­che­run­gen – zwei völ­lig unter­schied­li­che Auf­ga­ben

Unter­schied zwi­schen Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung

Vie­le Haus­be­sit­zer glau­ben, mit einer Poli­ce sei alles abge­si­chert. Doch Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung decken unter­schied­li­che Schä­den ab. Damit Sie im Ernst­fall genau wis­sen, wel­che Ver­si­che­rung greift, erklä­ren wir den Unter­schied ein­fach und ver­ständ­lich.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

Sie schützt das Haus als fes­tes Bau­werk – also alle dau­er­haft ein­ge­bau­ten Bestand­tei­le wie:

  • Dach, Wän­de, Fens­ter, Türen

  • Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen

  • Gara­ge, Car­port und Neben­ge­bäu­de

Ver­si­chert sind Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser, Hagel oder Blitz­schlag. Auch Repa­ra­tu­ren oder Wie­der­auf­bau nach einem Scha­den­fall sind je nach Tarif abge­deckt.

Haus­rat­ver­si­che­rung:

Sie deckt das beweg­li­che Inven­tar inner­halb des Hau­ses – also alles, was Sie theo­re­tisch bei einem Umzug mit­neh­men könn­ten:

  • Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Tep­pi­che

  • Küchen­in­ven­tar, Fahr­rä­der und per­sön­li­che Gegen­stän­de

Geschützt sind Sie gegen Schä­den durch Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Brand, Lei­tungs­was­ser oder Sturm.

Mehr Wis­sen, gezielt ver­tieft

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Sie möch­ten noch tie­fer ins The­ma ein­stei­gen oder ste­hen vor einer kon­kre­ten Ent­schei­dung? Hier fin­den Sie hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen für beson­de­re Gebäu­de­ar­ten, steu­er­li­che Fra­gen und häu­fi­ge Sze­na­ri­en wie einen Eigen­tü­mer­wech­sel.

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Ein­fa­mi­li­en­haus

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus ist für vie­le mehr als nur ein Zuhau­se – es ist Lebens­mit­tel­punkt und Wert­an­la­ge. Wor­auf es bei der Absi­che­rung ankommt, wel­che Leis­tun­gen sinn­voll sind und was Eigen­tü­mer wirk­lich wis­sen soll­ten, erfah­ren Sie hier.

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Eigen­tü­mer­wech­sel

Beim Ver­kauf oder Erwerb eines Hau­ses geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf die neu­en Eigen­tü­mer über. Doch was bedeu­tet das kon­kret für Käu­fer und Ver­käu­fer? Hier klä­ren wir, was zu beach­ten ist.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen – kom­pakt und ver­ständ­lich

Was Sie schon immer über Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist ein kom­ple­xes The­ma mit vie­len Facet­ten. Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen, die uns gestellt wer­den. Die Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen kön­nen je nach Ver­si­che­rern unter­schied­lich aus­fal­len.

Die Kos­ten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hän­gen von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab – etwa Bau­art, Wohn­flä­che, Lage des Gebäu­des, Aus­stat­tung, Bau­jahr und gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang. Für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus begin­nen die Bei­trä­ge bei etwa 200 bis 400 Euro jähr­lich. Ein höhe­rer Schutz­um­fang, z. B. mit Ele­men­tar­de­ckung, kann die Prä­mie deut­lich anstei­gen las­sen. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich lohnt sich.

Emp­feh­lens­wert ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die min­des­tens Schutz vor Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel bie­tet – ergänzt um optio­na­len Ele­men­tar­schutz. Ach­ten Sie zudem auf eine glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung, einen Ver­zicht auf Ein­re­de gro­ber Fahr­läs­sig­keit und trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen. Anbie­ter mit sta­bi­ler Scha­den­re­gu­lie­rung und guter Bewer­tung durch unab­hän­gi­ge Tests sind beson­ders rele­vant.

Zu den größ­ten Anbie­tern am deut­schen Markt zäh­len laut aktu­el­len Bran­chen­ana­ly­sen u. a. Alli­anz, R+V, HUK-Coburg und LVM. Die­se Unter­neh­men ver­si­chern zusam­men einen Groß­teil der Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land. Ein Markt­füh­rer im Sin­ne eines objek­ti­ven Ran­kings ist jedoch schwer zu defi­nie­ren, da die Markt­an­tei­le je nach Regi­on vari­ie­ren.

Die Stan­dard­de­ckung umfasst Schä­den am Gebäu­de durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Ver­si­chert sind dabei fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­ne Tei­le wie Dach, Fas­sa­de, Türen, Fens­ter, Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Instal­la­tio­nen sowie Neben­ge­bäu­de, Car­ports oder Gara­gen – sofern im Ver­trag ent­hal­ten. Optio­nal kön­nen Ele­men­tar­ge­fah­ren mit­ver­si­chert wer­den.

Unab­hän­gi­ge Ver­glei­che wie die der Stif­tung Waren­test oder Fran­ke und Born­berg zei­gen regel­mä­ßig, dass es kei­ne pau­schal „bes­te“ Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt. Viel­mehr kommt es auf Ihre indi­vi­du­el­le Wohn­si­tua­ti­on und Risi­ko­ein­schät­zung an. Tari­fe mit guter Regu­lie­rungs­pra­xis, umfas­sen­dem Schutz und kla­ren Bedin­gun­gen gel­ten all­ge­mein als emp­feh­lens­wert.

Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Feu­er (ein­schließ­lich Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on), Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ab. In vie­len Fäl­len las­sen sich auch Graf­fi­ti­schä­den, Ablei­tungs­roh­re auf dem Grund­stück oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit­ver­si­chern. Wich­tig ist, den genau­en Umfang mit dem Ver­si­che­rer abzu­stim­men.

Ver­si­chert sind das Wohn­ge­bäu­de selbst sowie alle fest ein­ge­bau­ten Bestand­tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen, Sani­tär­in­stal­la­tio­nen, Ein­bau­kü­chen (falls mit­ver­si­chert), Boden­be­lä­ge und Wän­de. Auch Neben­ge­bäu­de, Gara­gen oder Gar­ten­häu­ser kön­nen ein­ge­schlos­sen sein. Nicht ver­si­chert sind in der Regel beweg­li­che Gegen­stän­de – hier­für ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig.

Eine Kün­di­gung kann sinn­voll sein, wenn die bestehen­de Ver­si­che­rung ver­al­te­te Bedin­gun­gen oder unzu­rei­chen­den Schutz bie­tet. Vor einer Kün­di­gung soll­ten Sie jedoch prü­fen, ob ein naht­lo­ser Über­gang zu einem bes­se­ren Tarif mög­lich ist. Beach­ten Sie Kün­di­gungs­fris­ten und even­tu­el­le Son­der­kün­di­gungs­rech­te, etwa bei Bei­trags­er­hö­hun­gen.

Bei selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­li­en ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar. Anders sieht es bei ver­mie­te­ten Objek­ten aus: Dort kann der Bei­trag als Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht wer­den. Im Zwei­fel hilft ein Steu­er­be­ra­ter wei­ter.

In der Pra­xis wer­den bei­de Begrif­fe meist syn­onym ver­wen­det. Streng genom­men bezeich­net die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung jedoch den Schutz für pri­vat genutz­te Wohn­häu­ser, wäh­rend eine „Gebäu­de­ver­si­che­rung“ auch gewerb­lich genutz­te oder Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en umfas­sen kann. Wich­tig ist der tat­säch­li­che Ver­trags­in­halt, nicht nur die Bezeich­nung.

Unser Tipp: Wei­te­re, wich­ti­ge Ant­wor­ten zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fin­den Sie in unse­ren häu­fig gestell­ten Fra­gen.

Rund­um abge­si­chert – über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­aus

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Immo­bi­li­en­be­sit­zer

Als Eigen­tü­mer tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für Ihr Haus, son­dern auch für recht­li­che, tech­ni­sche und haf­tungs­be­zo­ge­ne Risi­ken. Neben der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt es daher wei­te­re Poli­cen, die je nach Nut­zung und Aus­stat­tung Ihrer Immo­bi­lie sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein kön­nen. Wir zei­gen Ihnen drei häu­fig über­se­he­ne, aber wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Haus­be­sit­zer.

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.
Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ob Streit mit einem Hand­wer­ker, Ärger mit Nach­barn oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mie­tern – recht­li­che Kon­flik­te rund um Immo­bi­li­en sind kei­ne Sel­ten­heit. Eine Woh­nungs- oder Immo­bi­li­en­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und stärkt Ihre Posi­ti­on als Eigen­tü­mer.

Techniker prüft Leitungen und Ventile an einem Öltank in einem Heizungsraum
Öltank­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wird Heiz­öl frei­ge­setzt, kann das Umwelt- und Gebäu­de­schä­den ver­ur­sa­chen – die Ver­ant­wor­tung liegt immer beim Eigen­tü­mer. Die Öltank­haft­pflicht sichert die­ses Risi­ko ab und ist in vie­len Fäl­len gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Älterer Mann räumt bei starkem Schneefall den Gehweg vor seinem Einfamilienhaus frei
Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Auch für selbst genutz­te Immo­bi­li­en gilt: Kommt z. B. ein Pas­sant auf dem ver­eis­ten Geh­weg zu Scha­den, haf­ten Sie als Eigen­tü­mer. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Risi­ken ab – ein unver­zicht­ba­rer Basis­schutz für jeden Haus­be­sit­zer.

Zusam­men­fas­sung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Immo­bi­li­en­be­sit­zer unver­zicht­bar. Sie schützt das Gebäu­de und sei­ne fest ver­bau­ten Bestand­tei­le – vom Dach bis zum Heiz­kes­sel – gegen eine Viel­zahl exis­tenz­be­dro­hen­der Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Wer zusätz­lich gegen Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Stark­re­gen oder Erd­rutsch abge­si­chert sein möch­te, kann die Ver­si­che­rung um Ele­men­tar­schutz erwei­tern.

Die Kos­ten hän­gen von Fak­to­ren wie Bau­art, Lage, Wohn­flä­che, Aus­stat­tung und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen ab. Ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich lohnt sich, da sich Leis­tun­gen und Prä­mi­en der Anbie­ter teils erheb­lich unter­schei­den.

Wich­tig ist auch, den Ver­si­che­rungs­schutz regel­mä­ßig zu über­prü­fen – zum Bei­spiel nach Moder­ni­sie­run­gen, dem Ein­bau einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder einer geän­der­ten Nut­zung. Nur so lässt sich Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den. Auch ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie Hausrat‑, Rechts­schutz- oder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen je nach Situa­ti­on sinn­voll sein.

Unser Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Haus­be­sit­zer – sie schützt Ihr Eigen­tum und Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz im Ernst­fall. Wer rich­tig ver­gleicht, spart nicht nur Bei­trä­ge, son­dern sichert sich im Scha­den­fall ver­läss­li­che Hil­fe.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rol­le spielt der „Wert 1914“ bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Der „Wert 1914“ ist eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße, die zur Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me dient. Er beschreibt den Gebäu­den­eu­bau­wert im Jahr 1914 und wird mit dem aktu­el­len Bau­preis­in­dex mul­ti­pli­ziert. So lässt sich der heu­ti­ge Wie­der­auf­bau­wert unab­hän­gig von Infla­ti­on oder Bau­kos­ten­ent­wick­lun­gen berech­nen. Der Vor­teil: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird auto­ma­tisch ange­passt und schützt vor Unter­ver­si­che­rung.

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen wie Anbau­ten, Win­ter­gär­ten oder Dach­aus­bau­ten müs­sen der Ver­si­che­rung gemel­det wer­den. Sie beein­flus­sen den Wert und die Risi­ko­si­tua­ti­on des Gebäu­des. Ohne ent­spre­chen­de Anpas­sung des Ver­trags kann es im Scha­dens­fall zu Leis­tungs­kür­zun­gen kom­men. Mel­den Sie Ände­run­gen daher recht­zei­tig.

Ange­sichts zuneh­men­der Wet­ter­ex­tre­me ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in vie­len Regio­nen drin­gend zu emp­feh­len. Sie deckt Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch oder Schnee­druck ab – Risi­ken, die in der Stan­dard­de­ckung nicht ent­hal­ten sind. Die Mehr­kos­ten loh­nen sich, beson­ders bei Immo­bi­li­en in gefähr­de­ten Gebie­ten.

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht stellt sicher, dass im Scha­dens­fall kei­ne Kür­zung der Ent­schä­di­gung erfolgt – selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig ange­setzt war. Vor­aus­set­zung ist, dass bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt wer­den, etwa die Ver­si­che­rung zum glei­ten­den Neu­wert. Damit erhal­ten Sie im Scha­den­fall die vol­le Leis­tung, ohne Abzü­ge wegen mög­li­cher Unter­ver­si­che­rung.