Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung schützt Ihr Eigentum vor finanziellen Verlusten durch Schäden wie Feuer, Sturm oder Wasser. Ob ein Rohrbruch die Wände beschädigt oder ein Sturm das Dach abdeckt – im Schadensfall übernimmt die Versicherung die teuren Reparaturen oder den Wiederaufbau und bietet damit eine unverzichtbare Sicherheit für Immobilieneigentümer.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Gebäudeversicherung: welche Schäden abgedeckt sind, wie die Kosten berechnet werden und worauf Sie bei der Wahl des Anbieters achten sollten.
➤ Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; für Elementarschäden wie Hochwasser und Erdrutsche ist jedoch oft eine separate Absicherung erforderlich.
➤ Die Kosten der Gebäudeversicherung hängen von Faktoren wie Gebäudetyp, Standort und Alter ab. Ein Vergleich der Angebote ist entscheidend, um den besten Preis-Leistungs-Tarif zu finden.
➤ Versicherungsnehmer müssen gesetzliche Auflagen einhalten und den Versicherer über bauliche Änderungen informieren, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.
Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer unerlässlich, um sich vor unerwartet hohen Kosten durch Sachschäden abzusichern. Stellen Sie sich vor, ein Sturm deckt Ihr Dach ab, ein Feuer zerstört Teile Ihres Hauses, oder ein Blitzschlag setzt Ihre Elektroinstallationen außer Betrieb – ohne Versicherungsschutz wären die finanziellen Folgen verheerend. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor solchen Belastungen und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau. In einer Situation, in der ein Rohrbruch zu einem Wasserschaden führt, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten.
Dieser Schutz greift nicht nur bei offensichtlichen Risiken wie Feuer oder Sturm, sondern auch bei weniger sichtbaren Gefahren wie Leitungswasserschäden. Ein unbemerkter Rohrbruch kann gravierende Schäden verursachen, die ohne Versicherung eine immense finanzielle Last wären. Auch ein Wasserschaden durch eine undichte Heizung oder ein Rohr in der Wand kann schnell tausende Euro kosten.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen verschiedenster Schadensereignisse. Zu den wichtigsten abgedeckten Risiken gehören:
✔ Feuer und Explosionen: Diese zählen zu den schwerwiegendsten Schäden und erfordern oft eine umfassende Sanierung oder den Wiederaufbau.
✔ Sturm- und Hagelschäden: Ab einer Windstärke von 8 greift der Versicherungsschutz bei Sturmschäden.
Einige Schäden, wie Elementarschäden durch extreme Wetterereignisse wie Hochwasser, Starkregen und Erdbeben, sind in der Standarddeckung oft nicht enthalten. Hierfür kann eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die solche Risiken speziell absichert – besonders in Regionen mit erhöhtem Risiko ist dieser Zusatzschutz empfehlenswert.
Wichtig ist auch zu beachten, dass bestimmte Schäden ausgeschlossen sein können. So sind etwa Regenwasserschäden aus Fallrohren oder indirekte Blitzschäden an elektrischen Geräten meist nicht standardmäßig versichert und müssen separat eingeschlossen werden. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam, um sicherzugehen, dass der Schutz Ihren Anforderungen entspricht.
Gebäudeversicherung
Die Beitragshöhe zur Gebäudeversicherung basiert auf mehreren entscheidenden Faktoren, die sicherstellen, dass der Versicherungsschutz sowohl kosteneffizient als auch ausreichend ist. Ein zentrales Berechnungsinstrument ist der gleitende Neuwert, der den Versicherungsschutz stets an die aktuellen Baukosten anpasst.
Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Wert 1914, der als Grundlage für die Berechnung des gleitenden Neuwerts dient. Dieser historische Wert wird mithilfe eines Umrechnungsfaktors auf die heutigen Preise angepasst. Der Wert 1914 bietet eine stabile Vergleichsbasis, die unabhängig von den wirtschaftlichen Schwankungen ist.
Zusätzlich beeinflussen die spezifischen Merkmale des Gebäudes, wie Bauart, Baujahr, Wohnfläche und Standort, die Beitragshöhe. Gebäude in Regionen mit höherem Risiko für Naturkatastrophen erfordern höhere Prämien. Auch die Ausstattung und der Zustand des Gebäudes spielen eine Rolle. Modernisierungen und Renovierungen können den Wert des Gebäudes erhöhen und sollten dem Versicherer gemeldet werden, um den Versicherungsschutz anzupassen.
Die Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zu tragen bereit ist, beeinflusst ebenfalls die Prämienhöhe. Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu niedrigeren Beiträgen, da der Versicherer im Schadensfall weniger zahlen muss.
Ein detaillierter Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter ist entscheidend, um den besten Tarif zu finden. Oft wird die Gebäudeversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung angeboten, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Unser Online-Rechner und wir als Versicherungsmakler können dabei helfen, die verschiedenen Angebote zu bewerten und den optimalen Versicherungsschutz zu ermitteln.
Der Begriff "Wert 1914" spielt in der Gebäudeversicherung eine entscheidende Rolle, da er als Basis für die Berechnung des gleitenden Neuwerts dient. Der Wert 1914 bezieht sich auf den Bauwert eines Gebäudes im Jahr 1914, einem Jahr, das als Referenz für stabile Baukosten vor den wirtschaftlichen Umwälzungen des Ersten Weltkriegs gewählt wurde. Dieser Wert wird mithilfe eines Umrechnungsfaktors auf die heutigen Baupreise angepasst, um die Versicherungssumme zu bestimmen.
Die Bedeutung des Werts 1914 liegt darin, dass er eine gleichbleibende Vergleichsgrundlage bietet, die unabhängig von Inflation und Preisschwankungen im Baugewerbe ist. Durch die regelmäßige Anpassung des Umrechnungsfaktors wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch bei steigenden Baukosten ausreichend bleibt. Dies verhindert eine Unterversicherung und gewährleistet, dass im Schadensfall die tatsächlichen Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes gedeckt sind.
Die Höhe der Selbstbeteiligung spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Versicherungsprämie. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Daher sollte die Selbstbeteiligung strategisch gewählt werden, um die Kosten der Versicherung optimal zu gestalten.
Im Schadensfall entsprechen die selbst zu tragenden Kosten dem festgelegten Selbstbeteiligungsbetrag, bevor die Versicherung greift. Dies bedeutet, dass Versicherte abwägen sollten, ob sie im Schadensfall bereit sind, diesen Betrag aus eigener Tasche zu zahlen.
In der Wohngebäudeversicherung sind bestimmte Schäden standardmäßig ausgeschlossen, um eine gerechte Prämiengestaltung zu ermöglichen und die Versichertengemeinschaft vor übermäßigen Risiken zu schützen. Die häufigsten Ausschlüssen sind:
✘ Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
✘ Krieg und innere Unruhen: Schäden durch Kriegsereignissen, innere Unruhen oder ähnlichen Katastrophenereignisse sind nicht versichert.
✘ Kernenergie: Schäden durch nukleare Ereignisse oder durch die Nutzung von Kernenergie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
✘ Elementarschäden: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen sind in der Regel nicht in der Grunddeckung enthalten. Für diese Risiken ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig.
✘ Schäden durch Grundwasser: Schäden durch aufsteigendes oder natürlich eindringendes Grundwasser sind in der Regel nicht versichert.
✘ Schäden durch grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.
Naturgefahren, die im Rahmen einer Elementarschadenversicherung versichert werden können, umfassen:
✔ Überschwemmungen und Hochwasser
✔ Starkregen und Rückstau
✔ Erdrutsche und Erdsenkungen
✔ Schneedruck und Lawinen
✔ Erdbeben und Vulkanausbrüche
Dieser Zusatzschutz ist besonders wertvoll für Immobilienbesitzer in Risikogebieten und erhöht die Sicherheit vor finanziellen Verlusten erheblich. Zwar erhöht der zusätzliche Schutz die Versicherungskosten, jedoch ist er eine wichtige Investition in die Absicherung des eigenen Eigentums.
Gebäudeversicherung
Die Wahl der passenden Deckungssumme ist entscheidend, um im Schadensfall eine vollständige Absicherung zu gewährleisten. Eine weit verbreitete Methode zur Berechnung der Versicherungssumme ist der sogenannte gleitende Neuwertfaktor, der auf dem Baupreisindex basiert. Grundlage ist der sogenannte Wert 1914, der durch den aktuellen Baupreisindex auf heutige Baukosten angepasst wird. Diese Methode stellt sicher, dass die Versicherungssumme immer den aktuellen Wiederaufbaukosten des Gebäudes entspricht und das Risiko einer Unterversicherung minimiert wird.
Alternativ nutzen einige Versicherer das Wohnflächenmodell. Hier wird die Versicherungssumme auf Basis der Wohnfläche, des Baujahrs und der Ausstattung des Gebäudes ermittelt, statt auf einem festen Wert zu basieren. Dieses Modell legt eine Höchstentschädigungsgrenze fest, was ebenfalls eine effiziente Methode zur Vermeidung einer Unterversicherung darstellt.
Umbauten und Renovierungen können das Risiko eines Schadens erhöhen. Daher ist es essenziell, größere bauliche Veränderungen Ihrer Versicherung schriftlich und möglichst vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Das verhindert, dass sich im Schadensfall Probleme bei der Schadensregulierung ergeben, da die Versicherung in manchen Fällen ohne vorherige Meldung wertsteigernde Veränderungen nicht absichert.
Ein Wohnungsschutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer Gebäudeversicherung, da er den Versicherungsnehmer vor unerwarteten Kosten schützt, die durch Schäden an seinem Gebäude entstehen können. Der Wohnungsschutzbrief bietet beispielsweise Hilfe bei der Suche nach einem Schlüsseldienst oder einem Handwerker, wenn der Versicherungsnehmer sein Gebäude nicht mehr betreten kann.
Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Fest installierte Wärmepumpen, die fest zum Gebäude gehören, sind meist in diesen Schutz eingeschlossen. Jedoch sind Diebstahl und Vandalismus, wie z. B. Graffiti, oft nicht im Basistarif enthalten. Für einen umfassenderen Schutz ist es daher ratsam, einen erweiterten Tarif oder eine Zusatzdeckung, wie z. B. eine Elementarschadenversicherung, zu erwägen.
Wärmepumpen, insbesondere Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen, sind durch ihre Beliebtheit und exponierte Lage oft Diebstahlrisiken ausgesetzt. Es empfiehlt sich daher, zu prüfen, ob Ihre Wohngebäudeversicherung Schutz vor Diebstahl und Vandalismus an Wärmepumpen bietet. Einige Versicherer haben diesen Schutz als Zusatzklausel im Angebot, allerdings häufig mit Entschädigungsobergrenzen – beispielsweise bietet der Tarif WohngebäudePlus der LVM eine Absicherung bis zu 10.000 Euro für Vandalismus und 5.000 Euro für Diebstahl.
Um sicherzugehen, dass Ihre Wärmepumpe gegen Diebstahl geschützt ist, sollte sie explizit in Ihrer Versicherungspolice erwähnt sein. Falls diese Deckung in Ihrem derzeitigen Tarif nicht enthalten ist, besteht die Möglichkeit, durch einen Mehrbeitrag eine erweiterte Absicherung hinzuzufügen. Einige Anbieter, wie die Alte Leipziger, haben bereits reagiert und bieten in ihrem „comfort“-Tarif seit Juli 2023 eine Diebstahlabsicherung für Wärmepumpen bis zu einem Wert von 30.000 Euro an.
Beim Kauf einer Immobilie tritt der neue Eigentümer gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) automatisch in den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag ein. Dies gewährleistet einen lückenlosen Versicherungsschutz und schützt den neuen Eigentümer vor unversicherten Risiken. Dennoch hat der Käufer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.
Damit die Versicherung ordnungsgemäß übertragen werden kann, ist es wichtig, dass der Verkäufer den Versicherer zeitnah über den Eigentümerwechsel informiert. Ein einfaches, formloses Schreiben reicht aus, in dem die Adresse des Gebäudes sowie die Versicherungsscheinnummer angegeben sind.
Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung erfordert die Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen, um den Wechsel des Anbieters oder die Vertragsbeendigung reibungslos zu gestalten.
Für die ordentliche Kündigung gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Verpasst der Versicherungsnehmer diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung sollte schriftlich und rechtzeitig beim Versicherer eingehen, um Komplikationen zu vermeiden.
In einigen Fällen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht, das eine außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung ermöglicht. Dazu gehören folgende Umstände:
☛ Schadensfall: Nach der Regulierung eines Schadensfalls können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
☛ Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung: Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
☛ Eigentümerwechsel: Wenn das Eigentum an der Immobilie wechselt, geht die bestehende Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch zu kündigen.
Hinweis: Zum einen muss der Kündigungsgrund im Schreiben angegeben werden, da der Versicherer die Kündigung sonst möglicherweise ablehnt. Bei finanzierten Immobilien ist oft die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, da Banken auf den Fortbestand einer Gebäudeversicherung bestehen, um den Kredit abzusichern. Zudem empfiehlt es sich, vor der Kündigung bereits eine neue Versicherung abzuschließen, um eine nahtlose Absicherung und den lückenlosen Schutz der Immobilie sicherzustellen.
Wohngebäudeversicherung
Nach einem Schadensereignis sind Versicherungsnehmer verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Das bedeutet, bei einem Rohrbruch sollte beispielsweise sofort das Wasser abgestellt werden, um weiteren Schaden zu verhindern. Diese Pflicht zur Schadensbegrenzung ist in den meisten Versicherungsverträgen festgelegt.
➀ Schadensmeldung
Es ist entscheidend, den Schaden so schnell wie möglich bei der Versicherung zu melden. Eine unverzügliche Meldung sichert den Anspruch auf Versicherungsleistungen und stellt sicher, dass der Versicherer den Schaden ordnungsgemäß regulieren kann.
➁ Dokumentation
Halten Sie den entstandenen Schaden umfassend fest. Fotos des Schadens sowie eine detaillierte Liste der beschädigten Gegenstände erleichtern die spätere Abwicklung und stellen sicher, dass alle betroffenen Bereiche dokumentiert sind.
Um im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Versicherungsnehmer einige grundlegende Pflichten beachten:
☛ Regelmäßige Wartung: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle wasserführenden Anlagen, Dächer und Fassaden in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Mängel sollten sofort behoben werden, um das Schadensrisiko zu minimieren.
☛ Kontrolle ungenutzter Gebäudeabschnitte: Nicht genutzte Teile des Gebäudes sollten regelmäßig kontrolliert und wasserführende Systeme in diesen Bereichen bei Frostgefahr entleert werden.
☛ Heizpflicht im Winter: Während der kalten Jahreszeit besteht eine Heizungspflicht, um Frostschäden zu vermeiden. Alternativ kann eine Entleerung der wasserführenden Systeme erfolgen.
☛ Rückstausicherungen und Abflussleitungen: Rückstausicherungen müssen funktionsfähig gehalten und Abflussleitungen freigehalten werden, um Überschwemmungen und Rückstauschäden zu verhindern.
Das Nichteinhalten dieser Pflichten kann dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung ganz oder teilweise verweigert. Wichtige Hinweise:
☛ Grobe Fahrlässigkeit: Wenn eine Pflicht grob fahrlässig verletzt wird, kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen. Bei vorsätzlichen Pflichtverstößen ist sie in der Regel von der Leistungspflicht befreit.
☛ Alte Leipziger Wohngebäudeversicherung
☛ Barmenia Gebäudeversicherung
☛ Degenia Gebäudeversicherung
☛ DOMCURA Gebäudeversicherung
☛ VHV Gebäudeversicherung
K&M beispielsweise ist für viele Hausbesitzer eine der bevorzugten Optionen. Der Abschluss ist unkompliziert, und die Versicherungspolice wird schnell per E-Mail oder Post zugestellt. Bei schweren Naturereignissen, wie Hochwasser oder Sturmschäden, bietet K&M zuverlässige Unterstützung und kompetente Beratung.
Die Schadenbearbeitung bei K&M ist besonders effektiv – die Kommunikation erfolgt direkt, ohne Callcenter, und Schäden werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden geprüft. Ein herausragendes Merkmal des Unternehmens ist die umfassende Risikoabdeckung: Alle Risiken sind versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, was bei anderen Versicherern häufig umgekehrt der Fall ist.
Zudem ist es möglich, die Wohngebäudeversicherung mit einer Hausratversicherung zu kombinieren, um sowohl das Gebäude als auch den Hausrat durch einen einzigen Vertrag zu schützen – bei K&M auch bekannt als "allsafe casa".
Als neutraler und erfahrener Versicherungsmakler unterstütze ich Sie gerne bei der Suche nach dem optimalen Schutz für Ihre Immobilie. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zu verschiedenen Tarifen, die von der Wohngebäudeversicherung bis zur Hausratversicherung reicht. Da ich als freier Makler keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet bin, kann ich Ihnen den individuell besten Schutz und das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen. Nutzen Sie diesen Service, um sicherzustellen, dass Ihr Gebäude umfassend und passend abgesichert ist.
Wohngebäudeversicherung
Da ich als Versicherungsmakler unabhängig von Versicherungsunternehmen arbeite, ist es mein Ziel, für meine Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden. Ich biete Ihnen einen neutralen und objektiven Vergleich und stehe Ihnen bei allen Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung zur Seite. Darüber hinaus informiere ich Sie auch gerne zu weiteren Versicherungsmöglichkeiten und überprüfe auf Wunsch Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit mir auf – ich bin telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Alternativ können Sie direkt hier auf der Website einen Termin für eine persönliche Beratung buchen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen. Es ist wichtig, die richtige Deckungssumme zu wählen, Umbauten zu melden und die Pflichten als Versicherungsnehmer zu kennen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Ein umfassender Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife hilft, die besten Konditionen zu finden und die Kosten zu optimieren. Indem Sie die hier gegebenen Tipps und Informationen beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihr Eigenheim optimal versichert ist.
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Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Für elementare Schäden wie Hochwasser und Erdbeben ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung werden maßgeblich durch die Bauart, den Wert, den Standort und das Alter des Gebäudes sowie die Wohnfläche bestimmt. Diese Faktoren sind entscheidend für die Prämiengestaltung der Versicherung.
Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall eigenständig tragen muss. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Prämien.
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften einzuhalten, den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes sicherzustellen und Mängel umgehend zu beheben. Zudem müssen sie nicht genutzte Bereiche regelmäßig kontrollieren und wasserführende Systeme vor Frost entleeren.
Die steuerlichen Vorteile der Wohngebäudeversicherung können genutzt werden, indem Vermieter die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Verträge sorgfältig zu dokumentieren.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |