Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann man vor allen Dingen in jungen Jahren sein Leben absichern. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn eine größere Finanzierung, wie z.B. eine Hausfinanzierung läuft. Ansonsten riskiert man beim Tod des Hauptverdieners, dass das Haus, in dem die Familie wohnt, zwangsversteigert und geräumt werden muss.
Eine Risikoversicherung ist mit keinem Sparvorgang verbunden (sonst wäre es eine Kapitallebensversicherung), sondern dient rein der Todesfallabsicherung. Man zahlt eine Prämie, damit die Versicherung im Todesfall die Versicherungssumme auszahlt. Die Prämien für solche Versicherungen sind im Regelfall in jungen Jahren niedrig, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man in jungen Jahren verstirbt, relativ gering ist.
Risikolebensversicherung
Was ist eine Risikolebensversicherung genau? |
Wann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen? |
Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist immer dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene nach dem Tod der eigenen Person finanzielle Unterstützung benötigen. Das ist regelmäßig der Fall bei großen Krediten, die man aufgenommen hat, z.B. einer Hausfinanzierung oder einer Autofinanzierung.
Man kann aber auch die Familie oder den Partner damit absichern. Wenn man verstirbt, erhält dann der Hinterbliebene die Versicherungssumme und hat erstmal keine größeren finanziellen Sorgen (je nach Versicherungssumme).
Häufig werden Risikolebensversicherungen in den folgenden Situationen abgeschlossen:
Geburt eines Kindes
Aufnahme einer Immobilienfinanzierung
Aufnahme eines Auto-Darlehens
Aufnahme einer Geschäftstätigkeit mit einem Geschäftspartner – hier wird oft gegenseitig abgeschlossen
Risikolebensversicherungen machen häufig keinen Sinn für:
Singles
Studenten
Junge Paare, wo beide sehr gut verdienen und keine Kinder da sind
Ältere Ehepartner im Seniorenalter, weil dort die Beiträge zu hoch sind
Wie hoch sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen? |
Üblicherweise werden Risikolebensversicherungen mindestens so hoch abgeschlossen, wie noch Kredit in der Familie vorhanden sind plus einem kleinen Zuschlag. Dadurch kann man gewährleisten, dass im Todesfall etwaige Kredite sofort abgelöst werden und die Hinterbliebenen eine Weile von einem dann noch vorhandenem Überschuss leben können.
Wie lange die Hinterbliebenen dann noch, ohne wieder arbeiten zu müssen, davon leben können, kann man durch Festlegung der Versicherungssumme frei bestimmen. Üblich sind Lebensversicherungen von 100.000 Euro oder mehreren Hunderttausend Euro Versicherungssumme.
Häufig ist dies eine Frage, wieviel Beitrag man aufbringen kann.
Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit |
Paare schließen häufig eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit ab. Wer eine Risikoversicherung über Kreuz abschließt, hat zwei Verträge. Versicherte Person ist jeweils der andere. Wenn bei dieser Konstruktion beide Personen sterben, wird die Versicherungssumme 2x an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Vertraglich ist jeweils das Leben des anderen Partners abgesichert. Wenn dann einer von beiden stirbt, bekommt der andere das Geld und der zweite Vertrag bleibt bestehen. Dies hat den Zusatznutzen, dass keine Erbschaftssteuer anfällt.
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz |
Man kann eine Risikolebensversicherung auch mit einem Zusatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung versehen. Die Versicherung zahlt dann an die Hinterbliebenen, wenn man verstirbt und an einen selbst, wenn man berufsunfähig wird. Bei solchen Konstruktionen muss man genau auf etwaige Laufzeiten achten.
Häufigster Fehler ist, dass die Zusatzkomponente „Berufsunfähigkeit“ viel zu früh endet und gerade in den Jahren, wenn man typischerweise berufsunfähig werden könnte (ab Ende 40) dann schon nicht mehr besteht.
Risikovoranfrage für eine Risikolebensversicherung |
Bevor ein Versicherungsunternehmen eine Risikolebensversicherung abschließt, stellt es Gesundheitsfragen. Am liebsten versichern die Versicherer natürlich völlig gesunde Menschen, weil bei denen das Risiko, dass die Versicherungssumme fällig wird, am kleinsten ist. Etwaige Vorerkrankungen oder Arztbesuche muss man in den Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, sonst gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Wer unsicher ist, ob er bei seiner Krankenvorgeschichte überhaupt eine Risikolebensversicherung erhält, kann eine sogenannte Risikovoranfrage stellen lassen, welche wir nur anhand einer anonymen Risikovoranfrage zur Risikoleben machen.
Dabei wird anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen geprüft, ob die Versicherungsgesellschaft überhaupt policieren würde und wenn ja, ob ggf. Aufschläge für bestimmte Krankheiten oder Ausschlüsse vereinbart werden würden.
Mit einer solchen unverbindlichen Risikovoranfrage geht man aber keinen Vertrag, sondern erfährt nur, ob die Gesellschaft bei konkreter Krankengeschichte einen Vertrag abschließen würde und zu welchen Konditionen.
Risikolebensversicherung vergleichen |
Es gibt am Markt zahlreiche Risikolebensversicherungen, die man meist nicht einfach über den Beitrag vergleich kann, weil sich die Bedingungen unterscheiden. Hier sollte man sich beraten lassen. Nicht immer muss die Versicherung, die den niedrigsten Beitrag hat, auch die beste Versicherung sein.
Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung Anbieter und Kosten |
Höhe der Risikolebensversicherung |
Die Faustformel lautet bei jungen Menschen bis 30: Das Fünf- bis Siebenfache des Bruttojahreseinkommens plus die noch offenen Kredite aus Hausfinanzierung, Autofinanzierung etc.
Ist jemand schon 40-50, kann man auf das Dreifache des Bruttojahreseinkommens plus die Restschulden berechnen.
Wie hoch ist das Einkommen des hinterbliebenen Partners – kann er bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen allein decken?
Wieviel Kinder haben Sie und wie lange werden diese noch auf Zuwendungen angewiesen sein – ggf. incl. Studium?
Gibt es Darlehen/Kredite z.B. für Hauskauf/Autokauf, die noch zu decken sind?
Wie hoch sind die laufenden Kosten, die jeden Monat anfallen, z.B. für Miete, Autos, Kosten der Lebenshaltung der Hinterbliebenen?
Wieviel monatliches Einkommen würde durch den Tod der versicherten Person wegfallen?
Statische, steigende oder fallende Versicherungssumme? |
Es gibt Risikolebensversicherungen:
Wer z.B. nur das Risiko einer Immobilienfinanzierung abdecken möchte, deren Kredit er regelmäßig tilgt, kann auch einen fallende Versicherungssumme vereinbaren, die ähnlich stark zurückgeht wie die Restschuld auf dem Haus.
Versicherte Person
Das ist die Person, dessen Tod abgesichert werden soll. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt
Versicherungsnehmer
Das ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Das muss aber nicht zeitgleich die versicherte Person und auch nicht zwanghaft der Bezugsberechtigte sein.
Bezugsberechtigter
Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Vertrag als Empfänger der Versicherungssumme bestimmt ist, wenn die versicherte Person stirbt. Im Todesfall erhält der Bezugsberechtigte die Auszahlung.
Versicherungssumme
Die Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Versicherung, die in bestimmten Fallkonstruktionen (z.B. bei Vorhandensein größerer Darlehen) durchaus ihre Berechtigung hat. Man sollte aber bedenken, dass die Versicherung im Regelfall nur bei TOD der versicherten Person ausgezahlt wird.
Insofern keine Sonderkonstruktionen bestehen, wird bei schweren Krankheiten, Erwerbsunfähigkeit, Verlust von Gliedmaßen etc. nichts aus der Risikolebensversicherung ausgezahlt. Mittlerweile gibt es am Markt auch schon Ausnahmen, die Zusatzmodule anbieten, die auch bei der Feststellung von Krebserkrankungen o.ä. eine Teilauszahlung vornehmen.
Will man auch Risiken außerhalb des Todesfalles abdecken, sollte man darüber nachdenken, ob nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder Grundfähigkeitsversicherung wichtig sein können.
Überblick |
Risikolebensversicherung Vergleich |
Vergleichen Sie in wenigen Schritten mit dem Risikolebensversicherung Rechner die Tarife.
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