Mit einer Risikolebensversicherung kann man vor allen Dingen in jungen Jahren sein Leben absichern. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn eine größere Finanzierung, wie z.B. eine Hausfinanzierung läuft. Ansonsten riskiert man beim Tod des Hauptverdieners, dass das Haus, in dem die Familie wohnt, zwangsversteigert und geräumt werden muss.
Eine Risikoversicherung ist mit keinem Sparvorgang verbunden (sonst wäre es eine Kapitallebensversicherung), sondern dient rein der Todesfallabsicherung. Man zahlt eine Prämie, damit die Versicherung im Todesfall die Versicherungssumme auszahlt. Die Prämien für solche Versicherungen sind im Regelfall in jungen Jahren niedrig, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man in jungen Jahren verstirbt, relativ gering ist.
Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person ab. Nur, wenn die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit verstirbt, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer während der Laufzeit die Versicherungsprämien zu bezahlen. Wenn man den Ablauf der Versicherungssumme erlebt und nicht verstirbt, wird nichts ausgezahlt. Wenn man schwer verunfallt, krank wird oder gar erwerbsunfähig, wird nichts ausgezahlt. Versichert ist nur der Tod der versicherten Person.
Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist immer dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene nach dem Tod der eigenen Person finanzielle Unterstützung benötigen. Das ist regelmäßig der Fall bei großen Krediten, die man aufgenommen hat, z.B. einer Hausfinanzierung oder einer Autofinanzierung.
Man kann aber auch die Familie oder den Partner damit absichern. Wenn man verstirbt, erhält dann der Hinterbliebene die Versicherungssumme und hat erstmal keine größeren finanziellen Sorgen (je nach Versicherungssumme).
Aus gesetzlichen Kassen kommt allenfalls eine Witwenrente, aber keine Einmalzahlung wie aus einer Risikolebensversicherung. Wenn durch einen plötzlichen Tod der Hauptverdiener in einer Partnerschaft oder Familie wegfällt und noch ein Haus abzubezahlen ist, ist eine Risikolebensversicherung durchaus sinnvoll. In der Regel wird sie so abgeschlossen, dass im Todesfall der gesamte Restkredit auf einmal getilgt wird, damit die Hinterbliebenen keine finanziellen Sorgen mehr haben.
Häufig werden Risikolebensversicherungen in den folgenden Situationen abgeschlossen:
Risikolebensversicherungen machen häufig keinen Sinn für:
Üblicherweise werden Risikolebensversicherungen mindestens so hoch abgeschlossen, wie noch Kredit in der Familie vorhanden sind plus einem kleinen Zuschlag. Dadurch kann man gewährleisten, dass im Todesfall etwaige Kredite sofort abgelöst werden und die Hinterbliebenen eine Weile von einem dann noch vorhandenem Überschuss leben können.
Wie lange die Hinterbliebenen dann noch, ohne wieder arbeiten zu müssen, davon leben können, kann man durch Festlegung der Versicherungssumme frei bestimmen. Üblich sind Lebensversicherungen von 100.000 Euro oder mehreren Hunderttausend Euro Versicherungssumme.
Häufig ist dies eine Frage, wieviel Beitrag man aufbringen kann.
Sinnvoll ist die Faustregel, dass man das fünf- bis siebenfache des Bruttojahresgehalts bei 30-Jährigen versichert. Ist jemand älter, kann man etwas heruntergehen. Eine etwaige Restschuld aus einem Hauskredit ist ggf. noch zu addieren.
Paare schließen häufig eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit ab. Wer eine Risikoversicherung über Kreuz abschließt, hat zwei Verträge. Versicherte Person ist jeweils der andere. Wenn bei dieser Konstruktion beide Personen sterben, wird die Versicherungssumme 2x an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Vertraglich ist jeweils das Leben des anderen Partners abgesichert. Wenn dann einer von beiden stirbt, bekommt der andere das Geld und der zweite Vertrag bleibt bestehen. Dies hat den Zusatznutzen, dass keine Erbschaftssteuer anfällt.
Möglich wäre alternativ auch eine Konstruktion mit einem Vertrag, einem Beitrag, aber zwei versicherten Personen. Das führt dann nur zur einmaligen Auszahlung. Solche Konstruktionen werden von Paaren gewählt, die keine Kinder haben und daher auch nicht für Kinder vorsorgen wollen.
Man kann eine Risikolebensversicherung auch mit einem Zusatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung versehen. Die Versicherung zahlt dann an die Hinterbliebenen, wenn man verstirbt und an einen selbst, wenn man berufsunfähig wird. Bei solchen Konstruktionen muss man genau auf etwaige Laufzeiten achten.
Häufigster Fehler ist, dass die Zusatzkomponente „Berufsunfähigkeit“ viel zu früh endet und gerade in den Jahren, wenn man typischerweise berufsunfähig werden könnte (ab Ende 40) dann schon nicht mehr besteht.
Möglich ist auch, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Versicherung die weiteren Prämien für die Risikoversicherung übernimmt.
Bevor ein Versicherungsunternehmen eine Risikolebensversicherung abschließt, stellt es Gesundheitsfragen. Am liebsten versichern die Versicherer natürlich völlig gesunde Menschen, weil bei denen das Risiko, dass die Versicherungssumme fällig wird, am kleinsten ist. Etwaige Vorerkrankungen oder Arztbesuche muss man in den Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, sonst gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Wer unsicher ist, ob er bei seiner Krankenvorgeschichte überhaupt eine Risikolebensversicherung erhält, kann eine sogenannte Risikovoranfrage stellen lassen, welche wir nur anhand einer anonymen Risikovoranfrage zur Risikoleben machen.
Dabei wird anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen geprüft, ob die Versicherungsgesellschaft überhaupt policieren würde und wenn ja, ob ggf. Aufschläge für bestimmte Krankheiten oder Ausschlüsse vereinbart werden würden.
Mit einer solchen unverbindlichen Risikovoranfrage geht man aber keinen Vertrag, sondern erfährt nur, ob die Gesellschaft bei konkreter Krankengeschichte einen Vertrag abschließen würde und zu welchen Konditionen.
Einige Gesellschaften weigern sich aber, Risikovoranfragen zu bearbeiten oder beantworten diese nur bei kurzer Krankenvorgeschichte.
Es gibt am Markt zahlreiche Risikolebensversicherungen, die man meist nicht einfach über den Beitrag vergleich kann, weil sich die Bedingungen unterscheiden. Hier sollte man sich beraten lassen. Nicht immer muss die Versicherung, die den niedrigsten Beitrag hat, auch die beste Versicherung sein.
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Die unterschiedlichen Anbieter für Risikolebensversicherungen unterscheiden sich zum Teil deutlich bei den Kosten, aber auch bei der Annahmequote. Manche Versicherungsgesellschaften lehnen bestimmte Risiken rigoros ab, andere sind da kulanter. Einige Versicherer lassen auch keine Risikovoranfrage mehr zu, weil denen der Arbeitsaufwand zu hoch ist.
Die Faustformel lautet bei jungen Menschen bis 30: Das Fünf- bis Siebenfache des Bruttojahreseinkommens plus die noch offenen Kredite aus Hausfinanzierung, Autofinanzierung etc.
Ist jemand schon 40-50, kann man auf das Dreifache des Bruttojahreseinkommens plus die Restschulden berechnen.
Die Versicherungssumme kann man aber frei festlegen und ist im Wesentlichen davon abhängig, wie sehr einem die Hinterbliebenen am Herz liegen und wieviel Beitrag man für die Vorsorge aufbringen kann.
Wenn man sich diese Fragen und die Antwort klar macht, ist es meist leichter, die Höhe einer etwaigen Risikolebensversicherung zu bestimmen.
Es gibt Risikolebensversicherungen:
Wer z.B. nur das Risiko einer Immobilienfinanzierung abdecken möchte, deren Kredit er regelmäßig tilgt, kann auch einen fallende Versicherungssumme vereinbaren, die ähnlich stark zurückgeht wie die Restschuld auf dem Haus.
Im Regelfall wird jedoch eine statische oder jedes Jahr leicht steigende Risikolebensversicherung vereinbart. Eine leichte Steigung im einstelligen Prozentbereich hat den Vorteil, dass dazu meist keine zusätzliche Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Auszahlung der Versicherungssumme sich an den Geldwertverlust durch Inflation angleicht.
Versicherte Person
Das ist die Person, dessen Tod abgesichert werden soll. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt
Versicherungsnehmer
Das ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Das muss aber nicht zeitgleich die versicherte Person und auch nicht zwanghaft der Bezugsberechtigte sein.
Bezugsberechtigter
Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Vertrag als Empfänger der Versicherungssumme bestimmt ist, wenn die versicherte Person stirbt. Im Todesfall erhält der Bezugsberechtigte die Auszahlung.
Versicherungssumme
Das ist der Betrag, der im Todesfall der versicherten Person an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird, weil es der Versicherungsnehmer so bestimmt hat. Die Versicherungssumme wird manchmal auch Todesfallsumme genannt und ist ein finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen.
Die Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Versicherung, die in bestimmten Fallkonstruktionen (z.B. bei Vorhandensein größerer Darlehen) durchaus ihre Berechtigung hat. Man sollte aber bedenken, dass die Versicherung im Regelfall nur bei TOD der versicherten Person ausgezahlt wird.
Insofern keine Sonderkonstruktionen bestehen, wird bei schweren Krankheiten, Erwerbsunfähigkeit, Verlust von Gliedmaßen etc. nichts aus der Risikolebensversicherung ausgezahlt. Mittlerweile gibt es am Markt auch schon Ausnahmen, die Zusatzmodule anbieten, die auch bei der Feststellung von Krebserkrankungen o.ä. eine Teilauszahlung vornehmen.
Will man auch Risiken außerhalb des Todesfalles abdecken, sollte man darüber nachdenken, ob nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder Grundfähigkeitsversicherung wichtig sein können.
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