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Risiko­lebens­ver­si­che­rung | sinnvoller Schutz

Risiko­lebens­ver­si­che­rung - finanzieller Schutz für Ihre Hinterbliebene

Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung kann man vor allen Dingen in jungen Jahren sein Leben absichern. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn eine größere Finanzierung, wie z.B. eine Hausfinanzierung läuft. Ansonsten riskiert man beim Tod des Hauptverdieners, dass das Haus, in dem die Familie wohnt, zwangsversteigert und geräumt werden muss.

Eine Risikoversicherung ist mit keinem Sparvorgang verbunden (sonst wäre es eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung), sondern dient rein der Todesfallabsicherung. Man zahlt eine Prämie, damit die Versicherung im Todesfall die Versicherungssumme auszahlt. Die Prämien für solche Versicherungen sind im Regelfall in jungen Jahren niedrig, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man in jungen Jahren verstirbt, relativ gering ist.


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Was ist eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung genau?

 
Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sichert die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person ab. Nur, wenn die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit verstirbt, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer während der Laufzeit die Versicherungsprämien zu bezahlen. Wenn man den Ablauf der Versicherungssumme erlebt und nicht verstirbt, wird nichts ausgezahlt. Wenn man schwer verunfallt, krank wird oder gar erwerbsunfähig, wird nichts ausgezahlt. Versichert ist nur der Tod der versicherten Person.
 
 

Wann sollte man eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen?

 

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung (RLV) ist immer dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene nach dem Tod der eigenen Person finanzielle Unterstützung benötigen.  Das ist regelmäßig der Fall bei großen Krediten, die man aufgenommen hat, z.B. einer Hausfinanzierung oder einer Autofinanzierung.

Man kann aber auch die Familie oder den Partner damit absichern. Wenn man verstirbt, erhält dann der Hinterbliebene die Versicherungssumme und hat erstmal keine größeren finanziellen Sorgen (je nach Versicherungssumme).

Aus gesetzlichen Kassen kommt allenfalls eine Witwenrente, aber keine Einmalzahlung wie aus einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Wenn durch einen plötzlichen Tod der Hauptverdiener in einer Partnerschaft oder Familie wegfällt und noch ein Haus abzubezahlen ist, ist eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung durchaus sinnvoll. In der Regel wird sie so abgeschlossen, dass im Todesfall der gesamte Restkredit auf einmal getilgt wird, damit die Hinterbliebenen keine finanziellen Sorgen mehr haben.
 

Typische Zeitpunkte für den Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Häufig werden Risiko­lebens­ver­si­che­rungen in den folgenden Situationen abgeschlossen:

 Geburt eines Kindes

 Aufnahme einer Immobilienfinanzierung

 Aufnahme eines Auto-Darlehens

 Aufnahme einer Geschäftstätigkeit mit einem Geschäftspartner – hier wird oft gegenseitig abgeschlossen

 

Wer braucht im Regelfall keine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Risiko­lebens­ver­si­che­rungen machen häufig keinen Sinn für:

 Singles

 Studenten

 Junge Paare, wo beide sehr gut verdienen und keine Kinder da sind

 Ältere Ehepartner im Seniorenalter, weil dort die Beiträge zu hoch sind

 
 

Wie hoch sollte man eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen?

 

Üblicherweise werden Risiko­lebens­ver­si­che­rungen mindestens so hoch abgeschlossen, wie noch Kredit in der Familie vorhanden sind plus einem kleinen Zuschlag. Dadurch kann man gewährleisten, dass im Todesfall etwaige Kredite sofort abgelöst werden und die Hinterbliebenen eine Weile von einem dann noch vorhandenem Überschuss leben können.

Wie lange die Hinterbliebenen dann noch, ohne wieder arbeiten zu müssen, davon leben können, kann man durch Festlegung der Versicherungssumme frei bestimmen. Üblich sind Lebensversicherungen von 100.000 Euro oder mehreren Hunderttausend Euro Versicherungssumme.

Häufig ist dies eine Frage, wieviel Beitrag man aufbringen kann.

Sinnvoll ist die Faustregel, dass man das fünf- bis siebenfache des Bruttojahresgehalts bei 30-Jährigen versichert. Ist jemand älter, kann man etwas heruntergehen. Eine etwaige Restschuld aus einem Hauskredit ist ggf. noch zu addieren.
 
 

Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit

 

Paare schließen häufig eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf Gegenseitigkeit ab. Wer eine Risikoversicherung über Kreuz abschließt, hat zwei Verträge. Versicherte Person ist jeweils der andere. Wenn bei dieser Konstruktion beide Per­sonen sterben, wird die Versicherungssumme 2x an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Vertraglich ist jeweils das Leben des anderen Partners abgesichert. Wenn dann einer von beiden stirbt, bekommt der andere das Geld und der zweite  Vertrag bleibt bestehen. Dies hat den Zusatznutzen, dass keine Erbschaftssteuer anfällt.

Möglich wäre alternativ auch eine Konstruktion mit einem Vertrag, einem Beitrag, aber zwei versicherten Per­sonen. Das führt dann nur zur einmaligen Auszahlung. Solche Konstruktionen werden von Paaren gewählt, die keine Kinder haben und daher auch nicht für Kinder vorsorgen wollen.
 
 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit Berufs­unfähig­keitsschutz

 

Man kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auch mit einem Zusatz einer Berufs­unfähig­keitsversicherung versehen. Die Versicherung zahlt dann an die Hinterbliebenen, wenn man verstirbt und an einen selbst, wenn man berufsunfähig wird. Bei solchen Konstruktionen muss man genau auf etwaige Laufzeiten achten.

Häufigster Fehler ist, dass die Zusatzkomponente „Berufs­unfähig­keit“ viel zu früh endet und gerade in den Jahren, wenn man typischerweise berufsunfähig werden könnte (ab Ende 40) dann schon nicht mehr besteht.

Möglich ist auch, dass im Falle einer Berufs­unfähig­keit die Versicherung die weiteren Prämien für die Risikoversicherung übernimmt.
 
 

Risikovoranfrage für eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 

Bevor ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließt, stellt es Gesundheitsfragen. Am liebsten ver­sichern die Versicherer natürlich völlig gesunde Menschen, weil bei denen das Risiko, dass die Versicherungssumme fällig wird, am kleinsten ist. Etwaige Vorerkrankungen oder Arztbesuche muss man in den Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, sonst gefährdet man seinen Versicherungsschutz.

Wer unsicher ist, ob er bei seiner Krankenvorgeschichte überhaupt eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung erhält, kann eine sogenannte Risikovoranfrage stellen lassen, welche wir nur anhand einer anonymen Risikovoranfrage zur Risikoleben machen.

Dabei wird anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen geprüft, ob die Versicherungsgesellschaft überhaupt policieren würde und wenn ja, ob ggf. Aufschläge für bestimmte Krank­hei­ten oder Ausschlüsse vereinbart werden würden.

Mit einer solchen unverbindlichen Risikovoranfrage geht man aber keinen Vertrag, sondern erfährt nur, ob die Gesellschaft bei konkreter Krankengeschichte einen Vertrag abschließen würde und zu welchen Konditionen.

Einige Gesellschaften weigern sich aber, Risikovoranfragen zu bearbeiten oder beantworten diese nur bei kurzer Krankenvorgeschichte.
 
 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung ver­gleichen

 

Es gibt am Markt zahlreiche Risiko­lebens­ver­si­che­rungen, die man meist nicht einfach über den Beitrag vergleich kann, weil sich die Bedingungen unterscheiden. Hier sollte man sich beraten lassen. Nicht immer muss die Versicherung, die den niedrigsten Beitrag hat, auch die beste Versicherung sein.


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Risiko­lebens­ver­si­che­rung Anbieter und Kosten

 
Die unterschiedlichen Anbieter für Risiko­lebens­ver­si­che­rungen unterscheiden sich zum Teil deutlich bei den Kosten, aber auch bei der Annahmequote. Manche Versicherungsgesellschaften lehnen bestimmte Risiken rigoros ab, andere sind da kulanter. Einige Versicherer lassen auch keine Risikovoranfrage mehr zu, weil denen der Arbeitsaufwand zu hoch ist.
 
 

Höhe der Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 

Die Faustformel lautet bei jungen Menschen bis 30: Das Fünf- bis Siebenfache des Bruttojahreseinkommens plus die noch offenen Kredite aus Hausfinanzierung, Autofinanzierung etc.

Ist jemand schon 40-50, kann man auf das Dreifache des Bruttojahreseinkommens plus die Restschulden berechnen.

Die Versicherungssumme kann man aber frei festlegen und ist im Wesentlichen davon abhängig, wie sehr einem die Hinterbliebenen am Herz liegen und wieviel Beitrag man für die Vorsorge aufbringen kann.
 

Diese Fragen sollte man bei der Festlegung der Höhe einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung berücksichtigen

 

 Wie hoch ist das Einkommen des hinterbliebenen Partners – kann er bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen allein decken?

 Wieviel Kinder haben Sie und wie lange werden diese noch auf Zuwendungen angewiesen sein – ggf. incl. Studium?

 Gibt es Darlehen/Kredite z.B. für Hauskauf/Autokauf, die noch zu decken sind?

 Wie hoch sind die laufenden Kosten, die jeden Monat anfallen, z.B. für Miete, Autos, Kosten der Lebenshaltung der Hinterbliebenen?

 Wieviel monatliches Einkommen würde durch den Tod der versicherten Person wegfallen?

 Wenn man sich diese Fragen und die Antwort klar macht, ist es meist leichter, die Höhe einer etwaigen Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu bestimmen.
 
 

Statische, steigende oder fallende Versicherungssumme?

 

Es gibt Risiko­lebens­ver­si­che­rungen:

 mit statischer Versicherungssumme
 mit jedes Jahr steigender Versicherungssumme – in Anpassung an die Lebenshaltungskosten
 mit abnehmender Versicherungssumme
 

Wer z.B. nur das Risiko einer Immobilienfinanzierung abdecken möchte, deren Kredit er regelmäßig tilgt, kann auch einen fallende Versicherungssumme vereinbaren, die ähnlich stark zurückgeht wie die Restschuld auf dem Haus.

Im Regelfall wird jedoch eine statische oder jedes Jahr leicht steigende Risiko­lebens­ver­si­che­rung vereinbart. Eine leichte Steigung im einstelligen Prozentbereich hat den Vorteil, dass dazu meist keine zusätzliche Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Auszahlung der Versicherungssumme sich an den Geldwertverlust durch Inflation angleicht.
 

Begriffe zur Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Versicherte Person

Das ist die Person, dessen Tod abgesichert werden soll. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt

Versicherungsnehmer

Das ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Das muss aber nicht zeitgleich die versicherte Person und auch nicht zwanghaft der Bezugsberechtigte sein.

Bezugsberechtigter

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Vertrag als Empfänger der Versicherungssumme bestimmt ist, wenn die versicherte Person stirbt. Im Todesfall erhält der Bezugsberechtigte die Auszahlung.

Versicherungssumme

Das ist der Betrag, der im Todesfall der versicherten Person an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird, weil es der Versicherungsnehmer so bestimmt hat. Die Versicherungssumme wird manchmal auch Todesfallsumme genannt und ist ein finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen.
 

Was man bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung beachten sollte

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist eine preiswerte Versicherung, die in bestimmten Fallkonstruktionen (z.B. bei Vorhandensein größerer Darlehen) durchaus ihre Berechtigung hat. Man sollte aber bedenken, dass die Versicherung im Regelfall nur bei TOD der versicherten Person ausgezahlt wird.

Insofern keine Sonderkonstruktionen bestehen, wird bei schweren Krank­hei­ten, Erwerbsunfähigkeit, Verlust von Gliedmaßen etc. nichts aus der Risiko­lebens­ver­si­che­rung ausgezahlt. Mittlerweile gibt es am Markt auch schon Ausnahmen, die Zusatzmodule anbieten, die auch bei der Feststellung von Krebserkrankungen o.ä. eine Teilauszahlung vornehmen.

Will man auch Risiken außerhalb des Todesfalles abdecken, sollte man darüber nachdenken, ob nicht eine Berufs­unfähig­keitsversicherung und/oder Grundfähigkeitsversicherung wichtig sein können.


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