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Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantragen | Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung – maßgeschneiderter BU Schutz sichert die eigene Existenz


„Isch hab‘ Rücken“ – Reporter Horst Schlämmer, alias Hape Kerkeling, brachte mit diesem Satz halb Deutschland zum Lachen. Für den begnadeten Komiker und Menschenkenner kennt „Witzischkeit keine Grenzen“, so der Titel eines seiner bekanntesten Tralala-Lieder. Doch wer selbst Rücken hat, findet das sicher gar nicht so witzig.

Tatsächlich ist es so, dass die Fähigkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, für die meisten Menschen eine der wichtigsten Grundlagen ihres Lebens darstellt. Sie ermöglicht nicht nur finanzielle Unabhängigkeit, sondern stiftet auch persönliche Identität und Zufriedenheit. Wenn diese Fähigkeit durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt wird, steht plötzlich mehr auf dem Spiel als nur der Verlust des Einkommens. Die emotionale und soziale Tragweite kann tiefgreifend sein. In solchen Momenten erweist sich die Berufs­unfähig­keitsversicherung als ein unverzichtbarer Schutz.
 
Wie viele Menschen berufsunfähig
 

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet finanzielle Sicherheit in Zeiten, in denen körperliche oder geistige Gesundheit einem nicht erlaubt, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn statistisch gesehen wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Dennoch wird ihre Bedeutung oft unterschätzt, bis es zu spät ist.

In einer Welt, in der die Unsicherheit über die eigene Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eine ständige Sorge darstellt, bietet die Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Sicherheit. Sie ermöglicht es den Betroffenen, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich sorgen zu müssen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen. In diesem Sinne ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Stütze – ein Sicherheitsnetz, das hilft, das Leben mit weniger Sorgen zu meistern.

 

 

das Wichtigste in Kürze

 

 eines der größten existenziellen Risiken im Leben ist die Berufs­unfähig­keit: Wenn Sie schwer krank werden oder einen schweren Unfall haben und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, führt das meist zu finanziellen Engpässen - die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet oft keinen ausreichenden Schutz.

 Die BU-Versicherung zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente und befreit Sie - je nach Tarif - von der Beitragszahlung, auch wenn Sie mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind. Zusätzlich können Sie weitere Bausteine integrieren, wie z.B. ein Pflegepaket.

 So flexibel wie Ihre Zukunftspläne: Die Berufs­unfähig­keitsversicherung kann flexibel angepasst werden, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, ins Ausland gehen oder arbeitslos werden. Wenn Sie sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung.

 Die Beiträge sind niedriger, je früher Sie die Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen.


Berufsunfähigkeitsversicherung - Ursachen & Tipps


Beratung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

Fragen zur Berufs­unfähig­keitsversicherung


Mit schwerwiegenden Folgen im Übrigen – nicht nur körperlichen und häufig auch seelischen. Fast immer auch mit gravierenden finanziellen Konsequenzen. Bei wem Berufs­unfähig­keit festgestellt wird und wer deshalb nicht mehr arbeiten kann, hat von heute auf morgen kein Einkommen mehr.

Wie soll er da noch seinen Lebensunterhalt – Miete und Nebenkosten, Essen und Trinken, Kleidung und Hygiene – bestreiten? Sobald der Patient Familie hat und sogar Alleinverdiener ist, droht das Leben komplett aus den Fugen zu geraten.

Allein dies zeigt überdeutlich, wie sinnvoll, ja dringend nötig die private Vorsorge in Form einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist. Denn wer nicht arbeiten kann und dem deshalb das Einkommen fehlt, hat mit einer BU-Versicherung die bestmögliche Vorsorge, um das Schlimmste bei BU zu verhindern.

Zwar ist diese Form der privaten Risikovorsorge – leider – nicht Pflicht. Doch praktisch jeder ist bestens beraten, eine solche BU-Versicherung abzuschließen.

Übrigens: Risikovorsorge durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist eine durchaus komplexe Angelegenheit. Da gibt es viel zu beachten, um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu realisieren. Überdies haben Versicherte bestimmte sogenannte Obliegenheiten, also Pflichten, gegenüber der Versicherung. Sowohl bei Vertragsabschluss als auch im möglichen Leistungsfall. Eine kompetente Berufs­unfähig­keitsversicherungs-Beratung schützt Sie vor ungewollten Überraschungen.

Unsere Dringende Empfehlung deshalb: Tun Sie sich unbedingt mit einem versierten Ver­sicherungs­makler zusammen, der Ihnen durch erstklassige Beratung beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung und auch bei einem möglichen Leistungsfall zur Seite steht. Da ein Ver­sicherungs­makler eben nicht im Auftrag eines bestimmten Versicherers handelt, sondern im Auftrag seines Kunden, sind Anbieterunabhängigkeit, Kompetenz sowie Transparenz die üblichen Qualitätskriterien von Ver­sicherungs­maklern. Und das ist insbesondere im Zusammenhang mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung Gold wert.
 
Ist die BU sinnvoll
 
 

Berufs­unfähig­keit – Bedeutung & Hintergründe

 

Rente oder Alters­vorsorge mit BU, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit, soziale Bedürftigkeit – im weltweiten Vergleich hat die Bundesrepublik Deutschland ein vorbildliches staatliches Fürsorgesystem, wenn nicht gar das Beste. Im Fall der Fälle fängt das viel zitierte „soziale Netz“ jeden von uns auf. Klar ist aber auch, dass der Staat weder bei Rente noch bei längerer Erkrankung und auch nicht bei Verlust des Arbeitsplatzes das vorherige Einkommen des Betroffenen sichert. Finanzielle Abstriche muss dann jeder machen. Die Leistungen reichen normalerweise halbwegs aus, um das Nötigste im Leben zu bezahlen. Zumindest theoretisch.

Doch angenommen, der Hauptverdiener verstirbt und hinterlässt seine Familie. Damit aber nicht genug. Denn die hinterbliebene Familie wohnt in einem schmucken Einfamilienhaus, das sie kürzlich gemeinsam mit dem Verstorbenen bezogen hatte und auf dem noch eine Hypothek in sechsstelliger Höhe ruht, die jeden Monat mehr als tausend Euro Darlehenszins und Tilgung kostet.

Ohne private Vorsorge, etwa über eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung bzw. Restschuldversicherung, lässt sich dies mit Witwenrente und Waisenrente allein nicht schaffen. In den meisten Fällen muss das Haus verkauft oder gar versteigert werden.

Vergleichbares droht, sobald – einmal mehr – der Hauptverdiener krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. In dem Fall ist von einer sogenannten Erwerbsminderung die Rede. Auch dafür wurden in unserem sozialen Sicherungssystem Vorkehrungen getroffen, und zwar durch die „Erwerbsminderungsrente“, in der Fachsprache auch EM-Rente genannt.

Info am Rande: Derzeit (Stand: Anfang 2021) beziehen nahezu 2 Millionen Menschen in Deutschland eine EM-Rente – im Monatsschnitt knapp 850 Euro, Frauen in Westdeutschland gerade einmal 760 im monatlichen Durchschnitt. Im Jahr 2019 betrug das durchschnittliche Alter bei erstmaligem Bezug einer Erwerbsminderungsrente knapp 53 Jahre.
 

Volle und halbe EM-Rente

Unterschieden wird hier zwischen der „vollen“ Erwerbsminderungsrente und einer „halben“ Erwerbsminderungsrente. Entscheidend für deren Höhe ist grundgesetzlich der individuelle Rentenanspruch des Betroffenen. Dieser orientiert sich an der Anzahl der Jahre, in denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, an der Zahl der sogenannten Entgeltpunkte sowie an der noch verbleibenden Zeit bis zum Beginn der Altersrente. Immer mehr Menschen sorgen mit einer privaten Rentenversicherung für mehr Sicherheit im Alter vor.

 Bei wem schon in frühen Jahren eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, der erhält sehr wenig Erwerbsminderungsrente.

Die oben genannten Durchschnittswerte signalisieren, dass eine Erwerbsminderung des Hauptverdieners in der Familie dem existenziellen Super-GAU nahekommt.

Nach wie vor ist das staatliche Fürsorgesystem bei uns in Deutschland vorbildlich. Gleichwohl ist das soziale Netz in den vergangenen Jahrzehnten dank einiger Reformen arg löchrig geworden. Durch all diese Reformen wurden letztlich die staatlichen Leistungen gekürzt und die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge verstärkt. Um die finanziellen und existenziellen Risiken, die sich aus einer Erwerbsminderung ergeben, zumindest abzufedern, ist eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung die ideale Vorsorge. Wir haben für Sie eine Berufs­unfähig­keits Checkliste zusammengestellt, dann sehen Sie genau was Sie benötigen.

 Die BU-Police, so die Abkürzung für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, zählt nicht nur zu den sinnvollsten, sondern auch zu den kompliziertesten Varianten der individuellen Risikovorsorge. Dies gilt übrigens für beides – den Vertragsabschluss und bei einem möglichen Leistungsfall. Bei der individuellen und deshalb ausschließlich verbraucherorientierten Beratung und später auch bei einem Leistungsfall setzen Versicherte am besten ausschließlich auf die Kompetenz eines Ver­sicherungs­maklers. Denn dieser ist mit seiner Arbeit allein den Wünschen und individuellen Vorsorgebedürfnis der Kunden verpflichtet.
 

BU-Versicherung – wer unbedingt eine haben sollte

Die Erwerbsminderungsrente ist nicht eben – siehe oben – berauschend hoch. Und ob das, was in der jährlichen Renteninformation steht – dort findet der Versicherungspflichtige die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente – steht letztlich in den Sternen. Denn ob überhaupt diese Rente gezahlt wird und – falls ja – ob als volle oder nur halbe Rente, ist alles andere als garantiert. Grundsätzlich gilt: Die volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommt nur, wer in irgendeinem Beruf nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Schon tragisch ist der Fall des vormals Abteilungsleiters, der nunmehr erwerbsgemindert ist, aber noch als Pförtner tätig sein kann.

Und wer noch drei Stunden bis sechs Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann, der erhält, wenn's hoch kommt, lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Und das sind, abhängig vom Alter, den bis dato angesammelten Rentenpunkten und der verbliebenen Zeit bis zum Beginn der Altersrente, nur ein paar hundert Euros monatlich. Seinen eigenen Lebensunterhalt davon zu bestreiten, dürfte schwierig werden. Ganz zu schweigen von dem Fall, dass der Erwerbsgeminderte noch eine Familie hat.

Ob nun nach einem Unfall oder wegen schwerer Krankheit – jeden kann es gleichsam von heute auf morgen treffen, sodass er seinen Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben oder gar nicht mehr arbeiten kann. Lesen Sie hierzu: "Arbeitsunfähig oder Berufsunfähig - Wo liegt der Unterschied?"

Aus diesem Grund zählt die Berufs­unfähig­keitsversicherung zur existenziell sinnvollen Risikovorsorge. Grundgesetzlich ist die BU-Schutz besonders wichtig für folgende Menschen:

 Erwerbstätige, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind, weil sie weder über verwertbare Vermögen, hohe Kapitaleinkünfte noch Mieteinnahmen verfügen.

 Nicht gesetzlich und auch nicht freiwillig rentenversicherte Menschen. Das sind oft Selbständige und/oder Freiberufler, die zumindest für das Alter privat vorsorgen, etwa mithilfe einer privaten Rentenversicherung oder – steuerlich gefördert – durch die sogenannte Basis-Rente.

 Berufsanfänger, weil insbesondere junge Menschen vergleichsweise niedrige Beiträge zahlen aufgrund ihres Alters und der naturgemäß meist guten Gesundheit. Somit ist auch für Schüler, eine „Schüler BU“ und Studenten eine Studenten BU-Versicherung oft eine Berufs­unfähig­keitsversicherung angeraten.

 

Das bietet Ihnen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung

 
Auf Ihre persönliche Lebenssituation und Ihr Einkommen erhalten Sie passende Leistungen, unter anderem in folgenden Bereichen:
 
Monatliche Rente
Wenn Sie bereits sechs Monate lang ununterbrochen Ihren Beruf aufgrund Erkrankung nicht ausüben konnten, oder voraussichtlich mindestens sechs Monate lang berufsunfähig sind - können Sie mit der monatlichen BU-Rente Ihre Kosten decken. Sie erhalten diese Leistung so lange, wie die BU besteht, maximal bis zum Vertragsende.
 
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Sie erhalten bereits eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Berufs­unfähig­keitsrente, wenn Sie mindestens sechs Monate lang ununterbrochen krankgeschrieben sind.
 
Beitragsfreistellung
Wenn Sie eine BU-Rente oder AU-Rente erhalten, wird der Vertrag für Sie beitragsfrei gestellt.
 
Sofortiger Versicherungsschutz
Voller Versicherungsschutz ab Beginn und erstem Beitrag.
 
Große Flexibilität
Ob Zahlungspausen mit Erhalt des vollen Versicherungsschutzes, umfangreiche Möglichkeiten zur Erhöhung Ihrer versicherten Berufs­unfähig­keitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung / Risikoprüfung oder die Anpassungsmöglichkeit bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei vielen Gesellschaften lässt sich Ihr Vertrag individuell an Ihr Leben anpassen.
 

Wann zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Sie erhalten eine Versicherungsleistung aus dem BU-Vertrag, wenn

 eine Berufs­unfähig­keit besteht. Dies bedeutet, dass Sie voraussichtlich mindestens 6 Monat außerstande sind, aufgrund von Krankheit, Unfalls oder Kräfteverfalls, ihren Beruf auszuüben und auch keine dem Lebensstandard entsprechende andere Tätigkeit ausüben und
 Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind oder
 Je nach Tarif Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig sind
 Sie arbeitsunfähig geschrieben sind und das für mindestens 6 Monate am Stück (je nach Tarif und ob Arbeitsunfähigkeit (AU) mitversichert ist)
 Sie bei Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben
 

Nicht zahlt die BU-Versicherung, wenn…

 Sie bei Abschluss über Ihren Gesundheitszustand falsche Angaben gemacht haben (Vorerkrankungen verschwiegen)
 Ihre BU auf eine Krankheit zurückzuführen ist, welche durch eine entsprechende Klause bei Vertragsabschluss ausgeschlossen war
 Sie Ihre Berufs­unfähig­keit nicht nachweisen können oder Sie nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind oder dies nicht mindestens 6 Monate am Stück der Fall ist
 Sie die Ursache – Krankheit, Selbstmord oder den Unfall – absichtlich herbeigeführt haben
 
 

Beratung und unabhängige Vergleichssoftware wichtig

 

Eine individuelle Beratung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung wird von Verbraucherzentralen befürwortete. Allerdings stellt sich immer die Frage, wie der genaue Ablauf aussieht. Dies habe ich für Sie im Artikel "Berufs­unfähig­keitsversicherung - wie läuft eine Beratung optimalerweise ab" zusammengefasst.  

Die Absicherung der Berufs­unfähig­keit ist ein komplexes Vorhaben, bei dem sich automatisch viele Fragen ergeben. Hierauf gehe ich ein und zeige, was in Ihrer aktuellen Berufs- und Lebenssituation den besten und maßgeschneiderter BU-Schutz darstellt.

Ich vertraue auf keinen Test, wie z. B. den Finanztest Berufs­unfähig­keitsversicherung 2021, da hier nicht alle wichtigen Faktoren berücksichtigt werden. Für den rechnerischen und leistungstechnische Tarifvergleich vertraue ich auf unabhängige Vergleichssoftware namhafter Analysten, beispielsweise Franke & Bornberg. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass eine neutrale und gewissenhafte Analyse anhand Ihrer Vorgaben stattfindet.

Die Datenbanken aller Tarife sind hierbei stets auf dem neusten Stand und umfassen alle BU-Tarife, die wirklich für Sie infrage kommen. Ebenso kann ich hierbei auch bestehende Berufs­unfähig­keitsversicherungen analysieren und Ihnen eventuelle Schwachpunkte in Ihren Bedingungen aufzeigen.
 
BU, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Versicherung
 
 

BU-Versicherung – Mit wie viel Beitrag müssen Versicherte rechnen?

 

Bei der Berufs­unfähig­keitspolice spricht man – wie bei anderen Versicherungen auch – nur selten vom „Preis“ oder von „Kosten“. Stattdessen lautet der Fachbegriff „Beiträge“ respektive „Versicherungsbeiträge“. Einmal mehr gilt: Auch die Frage, wieviel eine Berufs­unfähig­keitsversicherung kostet, also wie hoch deren Beiträge sind, lässt sich in der Theorie nicht beantworten. Hängt doch die Beitragshöhe von einigen unterschiedlichen Kriterien ab. Es kann also durchaus sein, dass Frank Meier für seinen Berufs­unfähig­keitsschutz monatlich gerade einmal knappe 75 Euro zahlt, sein Nachbar Robert Müller hingegen zahlt für seinen Versicherungsschutz mehr als doppelt so viel. Was also steckt hinter diesen Beitragsunterschieden?

 Anders als etwa die gesetzliche Rente funktionieren private BU-Versicherungen nicht auf Grundlage des Solidarprinzips und nach dem sogenannten Umlageverfahren. Hier werden die zu zahlenden Beiträge und die Leistungen gleichsam gesetzlich vorgegeben.

Bei privaten Versicherungen hingegen, somit auch bei der BU, entscheidet über die Höhe des Versicherungsbeitrags letztlich das individuelle Risiko, das eine Versicherung nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingeht.

Die Faustformel dabei lautet: Je größer das Risiko für die Versicherungsgesellschaft ist, desto höher der Versicherungsbeitrag. Die wichtigsten Kriterien zur Risikoermittlung sind bei einer BU-Police:

 Alter des Versicherten
 Aktueller Gesundheitszustand des Versicherten
 Vorerkrankungen des Versicherten
 Erlernter bzw. ausgeübten Beruf des Versicherten
 

Jüngere Menschen sind – zumindest statistisch betrachtet und naheliegenderweise – ziemlich gesund, zumindest gesünder als die Generation 40+. Das Risiko, dass jüngere Versicherte schon früh berufsunfähig werden, ist somit vergleichsweise gering. Entsprechend niedrig sind die Beiträge.

Ähnliches könnte für Menschen aus der Generation 40 + gelten, sofern es bei ihnen keine bekannten Vorerkrankungen gibt. Dabei geht es beileibe nicht um Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Sondern um solche Vorerkrankungen, die möglicherweise wieder auftreten und ein zunehmend gravierendes Hemmnis für eine Erwerbstätigkeit werden können.
 
 Bei Vorerkrankungen und abhängig davon, um welche es sich handelt, sind die Beiträge zu einem Berufs­unfähig­keitsversicherung vergleichsweise hoch. Bei manchen Vorerkrankungen lehnen Versicherer sogar einen Vertragsabschluss ab.                                                         

Mitentscheidend für die Höhe der Versicherungsbeiträge einer BU-Police ist der erlernte bzw. bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf. Bei Handwerkern beispielsweise – ob nun Maurer, Schlosser oder Gerüstbauer – ist die statistische Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsminderung respektive BU größer als etwa bei Büroarbeitern wie Architekten, Hochschuldozenten oder auch Journalisten und Dolmetschern. Dies besagen die Daten der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung. Folge: Ein Verlagslektor beispielsweise zahlt für seine Berufs­unfähig­keitsversicherung einen mehr oder weniger deutlich niedrigeren Beitrag als ein Dachdecker.

Genau aus diesem Grund sehen sowohl während der Beratung vor Vertragsabschluss als auch bei einem möglichen Leistungsfall vier Augen mehr als zwei. Dabei stammen zwei Augen vom Versicherten selbst und die anderen beiden Augen von einem erfahrenen und versierten Ver­sicherungs­makler, der bekanntlich ausschließlich im Interesse seines Kunden respektive Klienten tätig ist. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich, nehmen Sie noch heute Kontakt auf.
 
 

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

 

Um eine angemessene Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente zu ermitteln, ist Ihre Versorgungslücke zu bestimmen. Als Experte klären ich für Sie ab, mit welchen Leistungen Sie staatlich oder durch andere Versorgungswerke bei einer BU rechnen dürfen. Dies stellen wir zu Ihrem aktuellen Gehalt und Ihrem Lebensstandard in Relation. Die hierbei entstehende Versorgungslücke ist eine wesentliche Grundlage für die Absicherung Ihrer BU.

Was die ideale Leistungshöhe anbelangt, gehen die Meinungen auseinander. Wir empfehlen eine Absicherung von ca. 60 % Ihres Bruttogehalts, aber mindestens 1000 € BU-Rente im MonatSchülerStudenten oder Auszubildenden empfehlen wir, ebenso mindestens eine monatliche Rente von 1000 € als BU-Rente abzusichern (Je nach Gesellschaft wäre eine höhere Absicherung möglich).

Schließlich soll die festgelegte BU-Rente in Euro über Jahre und Jahrzehnte hinweg Ihre Existenz sichern, was bei steigenden Lebenshaltungskosten mit jedem Jahr schwieriger wird. Ebenso müssen Sie die Abzüge bei der BU-Rente mitberücksichtigen. Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Fall eine sinnvolle Rentenhöhe ist.
 
 

Nachversicherung Berufs­unfähig­keit

 

Wer seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, steht häufig vor großen Problemen. In Familien ist der Ausfall eines Geldverdieners oft schon störend, - wenn es der Hauptverdiener ist, kann es existenziell werden, da es eine gesetzliche Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht mehr gibt. Wer sich nicht privat gegen Berufs­unfähig­keit absichert, fällt oft schnell in Hartz4 und wird zum Sozialfall.

In der Familie trifft die Berufs­unfähig­keit nicht mehr einen nur selbst, sondern auch den Partner und die Kinder, die dann ebenfalls unter der BU leiden.

Wer eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit einer Nachversicherungsgarantie hat, kann bei Gründung einer Familie ggf. die monatliche BU-Rente aufstocken – ohne erneute Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig setzen Versicherungsgesellschaften dafür aber enge Fristen, hier sollte man genau in den Vertrag schauen, sich beraten lassen.

Wer bei Gründung einer Familie noch keine Berufs­unfähig­keitsversicherung hat, sollte spätestens dann eine abschließen, um die finanzielle Versorgung der Familie sicherzustellen, auch wenn ein Verdiener seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Oft kommt das schneller als man denkt. Mehr als ein Fünftel aller Deutschen arbeitet z.B. nicht bis zum Renteneintrittsalter, sondern muss krankheitsbedingt vorher aufhören. Psychische Erkranken machen einen Großteil der Krankheitsfälle aus. Auch bei denen, die lange geglaubt haben, das kann sie nie betreffen.

Burnout und Depression kommt häufig unverhofft oder durch neue Lebenssituationen/Schicksalsschläge, die man nicht planen kann. Wer sich dann in der Sicherheit des Bezugs einer Berufs­unfähig­keitsrente in Ruhe der Genesung widmen kann, ist auf der sicheren Seite.

Arbeitslosengeld und Krankengeld hören nach 1 bis 1,5 Jahren häufig auf und Berufsunfähige fallen dann in ein tiefes Loch, werden zum Sozialfall. Und damit oft die ganze Familie. Wer mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung vorsorgt, ist davor geschützt.
 

BU Nachversicherung, Welche Nachversicherungen gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Berufs­unfähig­keitsversicherung – wer sich früh mit der Nachversicherung auseinandersetzt, kann Geld sparen

Wer noch jung ist, sollte genug Zeit für einen Blick in den Vertrag der eigenen Berufs­unfähig­keitsversicherung aufwenden. Wenn Sie noch Berufseinsteiger oder Azubi sind, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in naher oder ferner Zukunft mit einer Nachversicherungsoption aufstocken wollen.

Dabei besteht ein auf den ersten Blick kleiner, aber wichtiger Unterschied, welche Bedingungen es dazu in Ihrem Vertrag gibt. Wird auf Risikoprüfung oder Gesundheitsprüfung verzichtet? Diese Klauseln können eines Tages darüber Ausschlaggebend sein, ob Sie überhaupt nachver­sichern können und wenn ja, zu welchem Preis.

Wenn Sie schon über vierzig sind, oder die BU bereits von Anfang an über 2500 Euro abgeschlossen haben, sind die folgenden Details nicht mehr von großer Bedeutung für Sie.

Das liegt daran, dass ab Beträgen von 2500 Euro die meisten Gesellschaften keine Nachversicherungsgarantie mehr anbieten, wobei Ausnahmen wie immer die Regel bestätigen, aber darauf wollen wir hier nicht weiter eingehen. Außerdem sind die Gesundheitschecks bei einer BU-Rente über 2500 Euro sehr tiefgehend und können durchaus als unangenehm empfunden werden. Wenn Sie zu den Gutverdienern gehören, kann es demnach langfristig sinnvoll sein, die BU bei zwei Anbietern zu je 1250 Euro abzuschließen, um später von den Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen zu können.
 
 

Welcher Anbieter hat die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung?

 

Um die Auswahl etwas zu erleichtern, haben wir eine kurze Übersicht zu den BU-Versicherungen zusammengestellt, die aktuell die Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung anbieten:

 Die LV1871 verzichtet bei der Nachversicherung auf die Risikoprüfung

 Die Alte Leipziger verlangt keine erneute Risikoprüfung

 Die Allianz Versicherung verzichtet ebenfalls auf erneute Risikoprüfung, dafür ist die Nachversicherung auf insgesamt 1.000 Euro maximiert.

 Die Continentale macht ebenfalls keine weitere Risikoprüfung bei Nachversicherung.
 

Natürlich hat diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch einen guten Überblick zu den, unserer Meinung nach, besten Versicherungsanbietern ohne erneute Risikoprüfung bei Nachversicherung.

Zu den Versicherern, die aktuell lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten, gehören:

 Volkswohl Bund

 HDI Versicherung

 Basler (ab 2022 Baloise)

 
Risikoprüfungen und Gesundheitsprüfungen bei Nachversicherung sind nur ein wichtiger Aspekt, bei der Auswahl der richtigen Berufs­unfähig­keitsversicherung. Wenn Sie allerdings noch jung sind und in Zukunft wahrscheinlich aufstocken möchten, sollten Sie diesen gut im Auge behalten. Dieses Kriterium wird bei den meisten Test im Internet gar nicht richtig betrachtet.
 

Beste Berufsunfähigkeitsversicherung, Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung


 

Was vor und beim Abschluss eines BU-Vertrags wichtig ist

 

Versicherte und Versicherungsnehmer haben sogenannte Obliegenheiten. Dies ist im Versicherungsdeutsch der Fachbegriff für „Pflichten“. Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten zählt insbesondere, dass der potenziell Versicherte wahrheitsgemäße Angaben macht und deshalb nicht etwa fünfe gerade sein lässt. Denn auf Grundlage dieser Angaben ermittelt der BU-Versicherer sein eigenes Risiko und entscheidet in der Folge, ob er eine vertragliche Vereinbarung akzeptiert oder nicht. Im Einzelnen geht es bei den vorvertraglichen Obliegenheiten um…

 den aktuellen Gesundheitszustand

 Vorerkrankungen allgemein

 Krankenakte

 Risiko-Vorerkrankungen
 

Aus all dem kann ich Ihnen die individuell passende Vorsorgestrategie in punkto Berufs­unfähig­keitsversicherung entwickeln und auch mögliche Fragen beantworten, sobald es um die Kosten für eine BU‑Beratung geht.

 

 Tipps für Ihren BU-Antrag

Haben Sie Vorerkrankungen und fürchten sich nun vor den Gesundheitsfragen? Ihre Sorgen sind verständlich, aber oft unbegründet. Selbst wenn es Fragen zur Gesundheit gibt, haben Sie im Allgemeinen gute Chancen, von Versicherern mit einer Annahmequote von über 80% akzeptiert zu werden. Machen Sie einfach unsere anonyme Risikovoranfrage. Anhand dieser Angaben und Unterlagen führen wir für Sie die Voranfrage anonym durch, ohne dass der Versicherer eine Arztauskunft macht. Mit dem Votum erhalten Sie dann, ob eine Normalannahme erfolgen kann, oder eine Ausschlussklausel vereinbart werden muss.

 

Möglichkeit bei Krankheitsausschluss

Wenn eine bestimmte Krankheit bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden muss, kann hierfür eine Option auf Prüfung vereinbart werden. Diese Prüfungsoption ist rein auf die in der Klausel vereinbarten Ausschlussgründe beschränkt. Je nach Unternehmen kann diese Option nach zwei Jahren und normalerweise nur einmal durchgeführt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass alle Voraussetzungen für einen Normalannahme erfüllt sind, wird diese aus dem Vertrag gestrichen.

 
 

Annahme Berufsunfähigkeitsantrag bei Vorerkrankung

 
 

Was müssen Versicherte bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung im Leistungsfall beachten?

 
Auch im BU-Leistungsfall muss der Versicherte seine bereits erwähnten Obliegenheiten beachten. Tut er dies nicht, gefährdet er die Zahlung seiner BU‑Rente.
 

Wann ist man berufsunfähig?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung kann dazu beitragen, finanzielle Belastungen zu vermeiden, falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung auf längere Zeit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Doch ab wann gilt man als berufsunfähig und hat Anspruch auf die Berufs­unfähig­keitsrente? Laut Definition gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf für mindestens 6 Monate nur noch zu maximal 50% ausüben können. Diese 50-Prozent-Regel basiert auf Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

Wenn Sie normalerweise Vollzeit arbeiten, kann bereits eine Teilzeitbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche als berufsunfähig gelten. Diese Regelung kann jedoch nicht immer sinnvoll angewendet werden, da man auch dann von Berufs­unfähig­keit spricht, wenn man den prägenden Hauptteil der Arbeit nicht mehr ausführen kann, auch wenn dieser nicht 50 Prozent entspricht. Um in diesem Fall die monatliche BU-Rente zu erhalten, kann es erforderlich sein, den üblichen Tagesablauf vor der Berufs­unfähig­keit bei der BU-Versicherung aufzuführen, um nachzuweisen, welche der wichtigsten Aufgaben aufgrund der Einschränkungen nicht mehr ausgeführt werden können.
 

Wie lange ist man berufsunfähig?

Es ist wichtig, von Ihrem Arzt eine voraussichtliche Dauer und Ursache der Berufs­unfähig­keit diagnostizieren zu lassen, da diese bei der BU-Versicherung vorgewiesen werden muss. Besonders bei weniger schwerwiegenden Krank­hei­ten, bei denen sich der voraussichtliche Ausfall der Arbeitskraft gut prognostizieren lässt, kann dies sinnvoll sein. Wenn Sie beispielsweise bei einem Unfall eher leichtere Verletzungen erlitten haben und nach einem Reha-Aufenthalt wahrscheinlich wieder in Ihren Beruf zurückkehren können, können Sie Ihren Versicherern die voraussichtliche Dauer Ihres Ausfalls mitteilen.

Ihre Berufs­unfähig­keitsversicherung greift, sobald Sie sich in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf für eine Zeitspanne von sechs Monaten nicht mehr betätigen können. Ihre BU-Rente wird rückwirkend vom ersten Krankheitstag ausgezahlt und weiterhin solange, bis Sie wieder arbeiten gehen können. Dabei kann es sich um Ihren alten Beruf handeln oder auch um eine neue Tätigkeit, die Sie erlernt haben.
 

Wie wird die Berufs­unfähig­keit nachgewiesen?

Berufs­unfähig­keit wird in der Regel durch einen Arzt festgestellt und dokumentiert. Der Arzt muss dabei die Diagnose sowie die Gründe für die BU beschreiben und auch angeben, ob und inwieweit eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten ist.

Um eine Berufs­unfähig­keit nachzuweisen, werden in der Regel medizinische Unterlagen wie Befunde, Röntgenbilder oder Laborwerte benötigt. Diese müssen dem Versicherer vorgelegt werden. Es ist wichtig, dass ein konkreter Bezug der Krankheit zum Beruf besteht. Falls die BU-Versicherung Zweifel hat, ob die Ausübung des Berufes tatsächlich beeinträchtigt ist und somit kein voller Anspruch auf die Leistungen der Berufs­unfähig­keitsversicherung besteht, kann ein Gutachter herangezogen werden.

Ein Streitfall kann besonders bei schwer nachweisbaren Erkrankungen entstehen, wie beispielsweise bei chronischen Schmerzen oder wenn es nicht ganz eindeutig ist, inwieweit sich das diagnostizierte Leiden auf den Beruf auswirkt. Ein Beispiel dafür ist ein Bandscheibenvorfall, der sich beispielsweise sehr unterschiedlich auf die beruflichen Tätigkeiten auswirken kann, je nachdem ob man als Verkäufer den ganzen Tag steht oder einen Bürojob hat.

In jedem Fall muss die Berufs­unfähig­keit durch einen Arzt bestätigt werden. Es ist wichtig, dass die Diagnose klar und präzise formuliert ist und alle relevanten medizinischen Unterlagen vorgelegt werden, um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
 

Wer stellt eine Berufs­unfähig­keit fest?

Ihr Arzt kann Ihnen ein Attest ausstellen, in dem die Ursache, die Sie zu einer Berufs­unfähig­keit zwingt, diagnostiziert wird. In manchen Fällen kann der Arzt bereits auch eine Prognose über die Dauer Ihrer Krankheit geben und dementsprechend beurteilen, wie lange Sie die Leistungen der Versicherer in Anspruch nehmen werden. Dieses Attest ist in den meisten Fällen ausreichend für Ihre Berufs­unfähig­keitsversicherung, in speziellen und nicht eindeutigen Fällen kann jedoch ein zusätzliches Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter erforderlich sein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass letztendlich nicht der Arzt, sondern der Leistungsprüfer der Versicherung entscheidet, ob Sie als berufsunfähig eingestuft werden. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen und Regelungen Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen und der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft.
 

Welche Krank­hei­ten führen zur Berufs­unfähig­keit?

Berufs­unfähig­keit kann aufgrund einer Vielzahl von Krank­hei­ten entstehen. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) sind jedoch bestimmte Erkrankungen häufiger für BU verantwortlich als andere.

Muskuloskelettale Erkrankungen, wie Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle und Arthrose, sind die häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keit. Sie machen laut der DGUV etwa 30% aller Berufs­unfähig­keitsfälle aus. Herz-Kreislauferkrankungen sind die zweithäufigste Ursache, gefolgt von psychischen Erkrankungen.

Weitere häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit sind:
 

 Erkrankungen des Atmungssystems wie Asthma und COPD

 Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose und Morbus Parkinson

 Erkrankungen des Verdauungssystems und Diabetes

 Erkrankungen des Urogenitalsystems wie Nierenerkrankungen
 

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beträgt die durchschnittliche Dauer einer Berufs­unfähig­keit 2,5 Jahre. Es gibt jedoch auch viele Fälle, in denen die Berufs­unfähig­keit dauerhaft ist.

In Ihrer Analyse zeigt das Analysehaus Morgen & Morgen eine stabile Marktlage im Bereich Berufs­unfähig­keitsversicherung auf. Hierbei dominieren in jeder Altersstufe die Nervenkrankheiten mit 33,51% als Hauptursache für Berufs­unfähig­keit. Am zweithäufigsten sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,05 %) die Ursache, gefolgt von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten mit 17,42 %.
 

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2022

 
Besonders betroffen von psychischen Krank­hei­ten sind die jungen und mittleren Generationen. Insbesondere Menschen in der Lebensmitte von 41 bis 50 Jahren neigen mit insgesamt 36,34 % zu psychischen und anderen Nervenbedingten Erkrankungen. Weitere Ausreißer stellen das Unfallrisiko von Menschen unter 40 Jahren mit 13,64 % der Berufs­unfähig­keitsursachen, das Krebsrisiko älterer Menschen ab 51 Jahren mit 19,65 % sowie ihr Risiko von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (21,72 %) dar.
 

Ursachen nach Altersgruppen für Berufsunfähigkeit 2022

 
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Statistiken lediglich einen Überblick über die häufigsten Ursachen für Berufs­unfähig­keit geben und jeder Einzelfall individuell betrachtet werden sollte.
 
 

Alternativen zur Berufs­unfähig­keit

 

Es muss nicht immer der Schutz vor Berufs­unfähig­keit sein, wenn Sie Ihre Gesundheit als Erwerbstätiger schützen möchten. Für etwas günstigere Beiträge ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative. Eine moderne Ergänzung stellen sogenannte Dread-Diseases-Versicherungen dar. Bei diesen erhalten Sie Leistungen im Falle schwerer Erkrankungen wie Krebs oder eines Herzanfalls. Diese wirken sich wesentlich auf Ihre Lebensgestaltung aus, auch wenn Ihre Berufsfähigkeit nicht beeinflusst ist.

Eine recht neue Form der Absicherung Ihres Einkommens ist die Grundfähigkeitsversicherung. Bei Verlust bestimmter körperlichen oder geistigen Fähigkeiten kann hier eine monatliche Rente vereinbart werden. Hier zeige ich Ihnen gerne auf, wie Sie aus verschiedenen Tarifarten den persönlich besten Schutz zusammenstellen.
 

Versicherungsmakler Berufsunfähigkeitsversicherung

 
 

Tarife in dem Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

In unserem Berufs­unfähig­keitsversicherung Vergleichsrechner sind die wichtigsten Gesellschaften mit Ihren Tarifen 2021 enthalten. Darunter finden Sie u. a. Allianz, Alte Leipziger, Baloise, die Bayerische, AXA, Nürnberger, Volkswohl Bund, LV1871 und Swiss Life.

 

Wie verwende ich den Berufs­unfähig­keitsversicherung Vergleichsrechner?

Die Tarife im Vergleichsrechner für Berufs­unfähig­keitsversicherung werden anhand von Ihren persönlichen Angaben von jeder Versicherung individuell berechnet. Geben Sie im ersten Schritt die Angaben zur versicherten Person und den Berufsstatus inkl. Berufsbezeichnung an.
 
Angabe BU-Versicherung Rechner
 
Im nächsten Schritt werden noch prämienrelevante Angaben gefordert, diese wäre u. a. Ihren Schulabschluss und weitere Detailangaben zum Beruf.
 
Berufsunfähigkeitsversicherung relevante Angabe Beruf
 
Im nächsten Step nennen Sie die wichtigsten Berechnungsvorgaben, also die technische Ausgestaltung Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Für mehr Informationen über die technische Ausgestaltung lesen Sie bitte unseren Artikel "Checkliste & wichtige Kriterien in der BU".
 
wichtige Angaben zur Berechnung der Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Während die Berechnung bei den Gesellschaften im Hintergrund läuft, können Sie noch weitere Einstellungen vornehmen. Ein Punkt wäre, ob die angezeigten Tarife auch den Baustein Arbeitsunfähigkeit enthalten.

 
AU-Baustein in der BU
 

Gibt es die Möglichkeit ein unverbindliches Angebot über den BU Vergleichsrechner zu bekommen?

Ja, über Button Leistungsumfang beim gewählten Tarif oder über „Leistungsvergleich“ von bis zu 3 ausgewählten Tarifen. Hier werden am Ende unter „Dokumente anfordern“ direkt von der gewählten Gesellschaft und Tarif inkl. Versicherungsbedingungen diese bereitgestellt.
 

Kann ich über den Vergleichsrechner eine Berufs­unfähig­keitsversicherung direkt online abschließen?

Nein, ein direkter online Abschluss einer BU ist nicht möglich. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, den gewählten Tarif „zu beantragen“. Hierbei müssen Sie die Pflichtfelder ausfüllen und Sie erhalten im Nachgang diese Dokumente in Ihren digitalen Versicherungsordner eingespielt. Ebenso erhalten wir die Information hierüber und unterstützen Sie beim Abschluss.

Wichtig: Sollten Sie eigenständig einen Abschluss tätigen, so buchen Sie bitte im Nachgang einen Beratungstermin zur Beantragung der BU bei uns, damit wir Sie professionell Unterstützen können.

 besser ist es im Vorfeld gemeinsam mit uns die Beantragung für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu machen. Warum Sie die machen sollten, haben wir in unserem Artikel "Ablauf der BU-Beratung bei AMBA Versicherungen" näher beschrieben.

Wenn Sie keine Unterstützung wün­schen, so müssen Sie den Antrag ausgefüllt – Sie erhalten eine beschreibbare PDF - und unterschrieben bei Simplr - ihrem digitalen Versicherungsordner hochladen.
 

Berufs­unfähig­keitsversicherung Vergleich

Sie können mit unserem BU-Versicherung Rechner über 40 Anbieter für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung berechnen und ver­gleichen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu ihrem gewählten Tarif.

Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf oder vereinbaren Sie einfach Ihren Wunschtermin online.

 
 

Fazit

 

Zweifellos ist die Arbeitskraft bei fast jedem Menschen der mit Abstand größte Vermögenswert. Wer erwerbsgemindert oder berufsunfähig ist, hat keine oder nur ganz geringe Chancen, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Um die eigene Existenz und die der Familie weitestgehend abzusichern, ist eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung alternativlos.


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Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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