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Unfall­ver­si­che­rung Vergleich | AMBA Versicherungen

Unfall­ver­si­che­rung Vergleich - Was ist beim ver­gleichen der privaten Unfall­ver­si­che­rungen wichtig?

Von Lebensversicherungen über Haft­pflichtpolicen bis hin zur Deckung des Hausrats oder dem Erstatten von Reisekosten: Der Versicherungsmarkt ist umfassend, und pauschale Aussagen zu unbedingt nötigen Abschlüssen lassen sich kaum treffen. Die Vor- und Nachteile einer privaten Unfall­ver­si­che­rung sollten Sie anhand Ihrer individuellen Situation abwägen.

Um am Ende die richtige Wahl zu treffen, lohnt ein genauer Blick auf den Inhalt dieser speziellen Police. Wie hoch ist das Risiko eines Schadensfalls – und welche Schäden deckt die Unfall­ver­si­che­rung überhaupt ab?


Vergleich Unfall­ver­si­che­rung

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Was gilt bei Versicherungen als Unfall?

 

Auf den ersten Blick verspricht eine Unfall­ver­si­che­rung alters- und geschlechtsunabhängig die Folgekosten eines Unfalls zu decken. Egal, ob dieser in der Freizeit, während der Ausbildung oder bei der Arbeit geschieht und unabhängig vom Aufenthaltsort.

Doch was heißt das genau? Ein Unfall ist als plötzlicher und ungewollter Vorfall definiert. Er zieht eine Verletzung oder den Tod einer Person oder einen Sachschaden nach sich. Versicherungs-Unternehmen reduzieren die drei genannten Auswirkungen eines Unfalls auf die Körperverletzung.

Zudem addieren sie eine zeitliche Komponente: Die Gesundheitsschäden müssen dauerhaft sein. Sie erhalten also nur dann eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie noch drei Jahre nach dem Unfallgeschehen körperlich eingeschränkt sind. Und es darf darüber hinaus keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung bestehen.

Beispielsweise erhalten Sie keine Entschädigung, wenn: Sie nach einem Autounfall für ein halbes Jahr Krücken brauchen und danach so fit wie zuvor sind.

Ebenso wenig berücksichtigen die Basisvarianten vieler Unfall­ver­si­che­rungen physische oder psychische Folgen einer Krankheit. Dasselbe trifft auf eine psychische Belastung aufgrund eines Traumas zu oder wenn Sie sich durch Dauerbelastungen beeinträchtigt sehen.
 

Eine private Unfall­ver­si­che­rung ist eine gute Ergänzung

Dennoch hat eine private Unfall­ver­si­che­rung ihr Daseinsrecht: Bleibt Ihr Fußgelenk im oben genannten Fall langfristig beeinträchtigt, steht Ihnen ein zuvor vertraglich vereinbarter Anteil Ihrer Gesamtdeckungssumme zu. Zudem kann sich eine private Unfall­ver­si­che­rung lohnen, wenn Sie tagtäglich einem überproportionalen Unfallrisiko ausgesetzt sind. Ebenso, wenn Kinder und ein nicht berufstätiger Partner vorhanden sind. Ein weiterer Pluspunkt dieses Versicherungsschutzes: Gegenüber vielen anderen Policen sind Sie auch bei einem Unfalleintritt durch grobe Fahrlässigkeit geschützt.

Im Folgenden noch einmal die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine private Unfall­ver­si­che­rung wirksam ist:

 Dauerhafte Invalidität: Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen mindestens 36 Monate anhalten.

 Plötzliches Ereignis: Der schädigende Vorfall muss sich binnen eines Momentes ereignen und darf sich nicht über einen langen Zeitraum erstrecken.

 Von außen wirkende Kräfte: Sie stürzen über einen hervorstehenden Pflasterstein oder zerren sich eine Sehne bei einem Autounfall. Grundlose Stürze oder Sehnenzerrungen durch alltägliche Bewegungen sind hingegen nicht berücksichtigt.
 

Wo geschehen die meisten Unfälle?

Entgegen der allgemeinen Vermutung geschehen die meisten Unfalle nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule.

 40 % in der Freizeit
 32 % im Haushalt
 14 % in der Schule
 10 % bei der Arbeit

 4 % im Verkehr

Es sind nur 24 % aller erfassten Unfälle über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung abgedeckt, aber die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit (Sport, Hobby, im Garten oder unterwegs). Dadurch ist im Leistungsfall NICHT die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zuständig, sondern die private. Diese Versicherung zahlt bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1%.
 
 

Für diese Fälle braucht man eine Unfall­ver­si­che­rung

 

Möchten Sie herausfinden, ob eine private Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll für Sie ist, sollten Sie zunächst Ihr Risiko einschätzen. Wie wahrscheinlich ist der Eintritt eines Schadensfalls? Niemand ist gegen unvorhergesehene Ereignisse wie lose Dachziegel oder Verkehrsunfälle gefeit. Doch vielleicht ergeben sich aufgrund Ihrer persönlichen Umstände weitere Aspekte, die einen Abschluss nahelegen:

 Sind Sie selbstständig oder arbeitslos? Als Arbeitnehmer sind Sie bereits automatisch gegen Unfälle auf Ihrem Arbeitsweg oder während dem Ausüben Ihrer Tätigkeit abgesichert.

 Leiden Sie unter einer Vorerkrankung? In diesem Fall verweigern Ihnen die meisten Versicherungsgesellschaften den Abschluss einer andernfalls ratsamen Berufs­unfähig­keitsversicherung.

 Kümmern Sie sich Vollzeit um Ihren Haushalt? Das Sprichwort ist wahr: Dort passieren die meisten Unfälle.
 

Wer braucht eine Unfall­ver­si­che­rung? Ist diese notwendig?

Bei jeder Versicherung stellt sich die Frage, ob sich ihr Abschluss lohnt. Denn mit ansteigendem Risiko wächst die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts – und damit der Beitrag. Dies gilt auch bei einer privaten Unfall­ver­si­che­rung: Bei dieser teilt Sie Ihr Versicherungs-Unternehmen grundsätzlich in eine von zwei Gefahrengruppen ein:

 Gefahrengruppe A mit geringem Unfallrisiko: Sie führen in Ihrem Alltag keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten durch.

 Gefahrengruppe B mit hohem Unfallrisiko: Sie führen regelmäßig schwere körperliche Arbeiten aus.

In der Gruppe B ist ein Versicherungsabschluss möglicherweise kostspielig. Zudem müssen Sie bis zum Zahlungseingang der Versicherungssumme im Regelfall einige Monate eigenständig überbrücken.
 

Sie haben die Option einer alternativen Absicherung

 Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sind Sie gegen eine Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit abgesichert. Dies betrifft nach Datenerhebungen mehr als 80 Prozent aller deutschlandweiten Fälle. Anträge von Per­sonen mit Vorerkrankungen lehnen Anbieter in der Regel ab.

 Auch mit Krankentagegeld werden Sie über Unfälle hinaus für die finanziellen Folgen einer Krankheit entschädigt.

 Sind Sie alleiniger Versorger Ihrer Familie, können Sie Ihre Angehörigen durch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung für den Fall Ihres vorzeitigen Todes absichern.

 

Die Vorteile einer Unfall­ver­si­che­rung

 Gegenüber einer Kranken- oder Berufs­unfähig­keitsversicherung können Sie in Einzelfällen Ihre Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsfragen abschließen. Damit sind Sie von der Pflicht entbunden, akute oder chronische Leiden oder ehemalige Erkrankungen offenzulegen.

 Sie sind angestellt? Ihre gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt in der Regel erst, wenn Ihr Invaliditätsgrad nach einem Arbeitsunfall bei mindestens 20 Prozent bleibt. Mit Ihrer privaten Unfall­ver­si­che­rung können Sie bereits eine Auszahlung ab einem Prozent Invalidität erwarten. Der Unfalleintritt ist darüber hinaus nicht auf Ihre Arbeitszeit beschränkt.

 Frönen Sie einem risikoreichen Hobby, sind Sie ständig unterwegs oder fast nur zu Hause? Eine private Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie rund um die Uhr – beim Sport, im Haushalt, auf dem Motorrad und sogar bei Auslandsreisen.
 
Zudem gilt: Unfall­ver­si­che­rungen entwickelten sich mit dem primären Ziel, durch eine einmalige Zahlung temporär entstehende Kosten nach einem Unfall zu decken. Und dies ist häufig völlig ausreichend. Sollten Sie sich aber so schwer verletzten, dass Umbauten wegen langfristiger Behinderung nötig sind, haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfen. Beispielsweise von der gesetzlichen Rentenversicherung, der Pflege- oder Ihrer Krankenkasse.
 

Unfall­ver­si­che­rung für Kinder und Familien

Sie haben Kinder? Ob diese noch den Kindergarten besuchen, oder schon eine Schule oder Universität: Auch in öffentlichen Bildungseinrichtungen besteht Versicherungsschutz – nicht jedoch auf dem Spielplatz, beim Ausgehen oder empirischen Untersuchungen für eine Hausarbeit. Zudem greifen bei Minderjährigen weder Berufs­unfähig­keitsversicherungen noch Krankentagegeld.

Es steht außer Zweifel, dass sich der Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung für Kinder lohnt. Eine Kinderunfallversicherung ist ein wichtiger Unfallschutz für diejenigen, die Gefahren am schlechtesten Abschätzen können. Der Teufel steckt bei Kinderunfallversicherungen im Detail. Ein zentraler Vorteil von Kinderunfallversicherungen ist, dass die Versicherung sehr viel günstiger ist, als wenn sie erst im Erwachsenenalter abgeschlossen wird.

Außerdem ist es dank Versicherungen für Familien möglich, sich und seine Liebsten mit einer Familienunfallversicherung gegen Unfälle aller Art abzusichern. Die Tarife lassen sich individuell nach der Größe Ihres Haushalts oder dem Alter Ihrer Kinder anpassen. Sie sorgen sich mehr um Ihre Angehörigen als sich selbst? Dann nutzen Sie die Option, eine Unfall­ver­si­che­rung auf den Namen Ihres Gatten, Sohnes oder Tochter abzuschließen.
 

Unfall­ver­si­che­rung für Extremsportler

Als Extremsportler haben Sie viel Spaß – aber gehen auch ein erhöhtes Risiko ein. Möchten Sie dieses Risiko in einer Berufs­unfähig­keitsversicherung mitver­sichern lassen, müssen Sie wahrscheinlich tief in die Tasche greifen. Hier kann sich eine Unfall­ver­si­che­rung als praktische Alternative erweisen. Prüfen Sie jedoch auch hier genau mögliche Ausschlüsse: Als Kitesurfer oder Taucher sind Sie meist vollständig abgesichert. Aber einige Policen klammern durch Fallschirmspringen, Autorennen oder Segelschirmfliegen verursachte Unfälle von der Deckung aus.
 
 

Diese Leistungen gibt es bei einer Unfall­ver­si­che­rung

 
Eine Unfall­ver­si­che­rung ist automatisch eine Per­sonenversicherung, denn sie versichert ausschließlich gesundheitliche Risiken und keine Sachschäden. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für eine dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit erhalten Sie in der Regel einen einmaligen Geldbetrag. Dieser ist auch unter dem Begriff der Invaliditätssumme bekannt und schließt körperliche und geistige Schäden mit ein.
 
Unfallversicherung, Unfall Versicherung
 
Die genaue Höhe Ihrer Entschädigung berechnet sich prozentual anhand des eingetretenen Invaliditätsgrades. Ein Gutachter ermittelt seine Schwe­re: Er gibt einen Wert für jedes Körperteil und Organ einzeln an, das durch einen Unfall beeinträchtigt bleiben könnte.

Diese sogenannte Gliedertaxe ist das Herzstück jeder privaten Unfall­ver­si­che­rung und wird von Ihrem Versicherungs-Unternehmen nach eigenem Ermessen bestimmt. Zwar richten sich viele Basistarife nach den Empfehlungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Doch selbst diese sind teilweise sehr niedrig angesetzt. Vergleichen Sie vor Vertragsschluss daher unbedingt die vereinbarten Prozentsätze – und orientieren Sie sich an den folgenden Prozentangaben:

 Stimme: 80
 Arm im Schultergelenk: 70
 Unterschenkel: 65
 Auge: 60
 Gehörverlust ein Ohr: 40
 Daumen: 30
 Geruchs- oder Geschmackssinn: jeweils 15
 Großer Zeh: 10
 
Bei anteiligen Verlusten kürzt der Gutachter diese Werte entsprechend und zieht sie bei Beeinträchtigungen mehrerer Körperteile zusammen. Sind Sie Mediziner, Hebamme oder Musiker? Wen der Verlust oder die Dysfunktionalität einer Gliedmaße beruflich besonders hart träfe, benötigt spezielle Gliedertaxen für seine Berufsgruppe.
 
 

Diese Leistungen machen beste Unfall­ver­si­che­rungen aus

 

Neben der Höhe der Gliedertaxe können sich weitere wichtige Leistungsmerkmale tarifabhängig stark unterscheiden. Auch wenn sich keine allgemeine Aussage zur objektiv besten Unfall­ver­si­che­rung geben lässt: Die folgenden Vertragsinhalte sind Anhaltspunkte für hochwertige Policen.

 Gesundheitsschäden an inneren Organen sowie Unfälle unter Alkohol- oder Arzneimitteleinfluss oder aufgrund einer Bewusstseinsstörung sind enthalten.

 Verzicht auf den Mitwirkung von Krank­hei­ten oder Gebrechen, alternativ ein sehr hoher Mitwirkungsanteil ab 70%.

 Die allgemeingültige Frist für die Bekanntgabe eines Unfallschadens von 12 Monaten ist auf mindestens eineinhalb Jahre streckbar.

 Es gibt keine Alterseinschränkungen.
 

Diese zusätzlichen Leistungen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung lohnen sich

Neben diesen grundsätzlichen Vertragsinhalten kann sich die Aufnahme weiterer Aspekte lohnen. Erwägen Sie unter anderem die Übernahme von:

 Bergungskosten: Hubschraubereinsätze bei Skiunfällen sind keine Seltenheit.

 Einer kosmetischen OP (nach Unfall): Durch kosmetische Eingriffe lassen sich die psychischen Folgen von Verbrennungen oder schweren optischen Entstellungen wesentlich mindern.

 Durch eigene Bewegungen hervorgerufenen Gesundheitsschäden: Wie Sportverletzungen oder Wirbelsäulen-Problemen durch schweres Heben.

 Infektionen und Insektenstiche: Wie Malaria durch Mückenstiche oder Borreliose durch einen Zeckenbiss.
 

Besondere Tarife mit höheren Leistungen bei schweren Unfällen

Wenn schon, denn schon – Sie möchten einen möglichen Unfall durch die maximale Leistungssumme decken lassen? Es steht Ihnen frei, Ihren Versicherungsvertrag in Absprache mit Ihrem Versicherungs-Unternehmen wunschgemäß zu gestalten.

Einige Policen sind grundsätzlich auf besonders starke Beeinträchtigungen ausgelegt, doch die Bedingungen für einen Schadenseintritt im Normalfall entsprechend hoch. Sie profitieren also eher von individuellen Absprachen. Mit der Vereinbarung folgender Invaliditätssummen sollten Sie in jedem Fall ausreichend abgesichert sein:
 

 30 bis 40 Jahre: Sechsfache Höhe Ihres jährlichen Bruttoeinkommens

 40 bis 50 Jahre: Fünffache Höhe Ihres jährlichen Bruttoeinkommens

 50 bis 65 Jahre: Vierfache Höhe Ihres jährlichen Bruttoeinkommens

 

Vereinbaren Sie eine zusätzliche Progression, steigen die Versicherungsleistungen mit Zunahme der Invalidität. Experten empfehlen eine rund 300-prozentige Progression für eine Vollinvalidität.

 Wir empfehlen Ihnen eine Grundsumme von mindestens 150.000 EUR, da die meisten Unfälle sich im Bereich von bis zu 20 % Invalidität (80 % aller Unfälle laut Münchner Rück) bewegen.
 
 

Diese Zusatzleistungen sind meist überflüssig

 

Nicht alle angebotenen Zusatzleistungen sind sinnvolle Vertragsbestandteile einer Unfall­ver­si­che­rung. In vielen Fällen können Sie sich durch Alternativen günstiger und umfassender absichern:

 Todesfall: Hier nur gedeckt bei Unfalltod. Besser ⇒ Risiko­lebens­ver­si­che­rung.

 Krankenhaustagegeld: Nur einschlägig nach Unfällen. Besser ⇒ privates Krankentagegeld

 Unfall-Rente: die Unfall Rente leistet oft erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Besser ⇒ Berufs­unfähig­keitsversicherung

 Beitragsrückgewähr: Häufig schlecht verzinst und kaum Rendite. Besser ⇒ Selbstfinanzierung durch Kapitalleistung

 Dynamik: Jährliche Erhöhung der Versicherungssumme verläuft in der Regel konträr zum Absicherungsbedarf. Besser ⇒ Eine hohe Anfangssumme vereinbaren und diese im Laufe der Zeit reduzieren
 
 

Wenn es nicht mehr passt – so kündigen Sie die Unfall­ver­si­che­rung

 

Sie haben sich anderweitig ausreichend versichert und möchten Ihre private Unfall­ver­si­che­rung kündigen? Dann unterliegen Sie in der Regel einer vertraglichen Dreimonatsfrist bis zur anstehenden Hauptfälligkeit. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, bei mehrjährigen Policen entsprechend der Vereinbarung.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung Ihres Vertrages zu. Erhöht Ihr Versicherer Ihren Beitrag, jedoch nicht seine Leistungen oder reduziert er seine Leistungen, jedoch nicht Ihren Beitrag, greift dieses.

Stirbt der Hauptversicherungsnehmer und Sie waren in seiner Unfall­ver­si­che­rung mitversichert, können Sie die Police weiterführen oder den Vertrag auflösen.

Unabhängig vom Erhalt der vereinbarten Leistung, steht Ihnen auch nach Eintritt eines Schadensfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu.

Für ihre Wirksamkeit muss Ihre Kündigung neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse Ihre Versicherungsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin enthalten. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, der Widerruf einer Einzugsermächtigung empfehlenswert. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ein Übersenden als E-Mail wird anerkannt.

 Möchten Sie Ihre Unfall­ver­si­che­rung aufgrund eines finanziellen Engpasses kündigen, erkundigen Sie sich nach der Option, diese vorübergehenden still zu legen.

Auch Ihrem Versicherer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Eintritt eines Schadensfalls oder bei Nichtzahlung Ihrer Versicherungsbeiträge zu. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, versäumen Sie die Angabe tarifrelevanter Veränderungen. Wie beispielsweise die Aufnahme eines risikoreichen Berufes oder Hobbys.
 
 

Mit einem Ver­sicherungs­makler Ihren passenden Anbieter und Tarif finden

 

Sie wissen, was Ihre Versicherung umfassen soll? Dann geht es an die nächste Entscheidung: Bei welchem Versicherer sollten Sie Ihre Police abschließen und auf welche Vertragsbestandteile besonderes Augenmerk legen?

Bevor Sie sich auf eigene Faust durch den dichten Wald der unterschiedlichen Leistungsangebote schlagen - sparen Sie sich Zeit und Nerven. Wenden Sie sich an uns als Ver­sicherungs­makler, dann lassen Sie sich am Ende auch nicht durch das Kleingedruckte verunsichern.
 
 

Unfall­ver­si­che­rungen im Vergleich – der Vergleichsrechner als praktisches Tool

 

Nun haben Sie alles Wichtige erfahren, was es zur Unfall­ver­si­che­rung zu wissen gibt. Zeit also, sich an die Suche nach dem richtigen Anbieter zu machen. Der praktische Weg führt über meinen Rechner, der jede für Sie relevante Unfall­ver­si­che­rung im Vergleich zeigt. Sogar der Abschluss ist über das Tool möglich.

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Wir bei AMBA Versicherungen bieten Ihnen einen Vergleichsrechner, der das Leistungsspektrum der Versicherungen miteinbezieht. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie ein maßgeschneidertes Versicherungspaket bekommen.


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Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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