Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen – Schritt für Schritt erklärt

Von Gesund­heits­prü­fung bis Ver­trags­un­ter­zeich­nung: Wir zei­gen, wor­auf Sie beim Abschluss einer BU-Ver­si­che­rung ach­ten soll­ten

Frau prüft mit Lupe ein Dokument auf einem Tablet – Symbol für sorgfältige Analyse möglicher Fallstricke beim Abschluss einer BU-Versicherung

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist der letz­te und ent­schei­den­de Schritt auf dem Weg zu einem ver­läss­li­chen finan­zi­el­len Schutz im Ernst­fall. Doch zwi­schen Antrag­stel­lung, Gesund­heits­prü­fung und Poli­cie­rung kön­nen sich vie­le Fra­gen erge­ben. Wer sich gut vor­be­rei­tet, spart Zeit – und redu­ziert das Risi­ko von Ableh­nun­gen oder Leis­tungs­lü­cken. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten, wie der Ablauf bei den Ver­si­che­rern aus­sieht und wel­che Fris­ten, Doku­men­te und Beson­der­hei­ten Sie ken­nen müs­sen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Ablauf in drei Schrit­ten: Antrag aus­fül­len, Gesund­heits­prü­fung abschlie­ßen, Poli­ce erhal­ten

  • War­te­zeit beach­ten: Die Annah­me durch den Ver­si­che­rer kann je nach Gesund­heits­la­ge eini­ge Tage bis Wochen dau­ern

  • Ver­trag gilt erst mit Poli­cie­rung: Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt nicht mit der Unter­schrift, son­dern mit der Annah­me durch den Ver­si­che­rer

  • Wider­rufs­recht nut­zen: Sie haben 14 Tage Zeit, um Ihre Ent­schei­dung zu wider­ru­fen (§ 8 VVG)

  • Ableh­nung mög­lich: Bei Vor­er­kran­kun­gen oder unvoll­stän­di­gen Anga­ben kann der Ver­si­che­rer den Antrag ableh­nen oder aus­schlie­ßen

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Vom Antrag zur Poli­ce: So läuft der Abschluss Ihrer BU-Ver­si­che­rung ab

Ablauf und Schrit­te beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Der Abschluss­pro­zess einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht aus meh­re­ren klar defi­nier­ten Etap­pen. Für Antrag­stel­ler bedeu­tet das: Wer vor­be­rei­tet ist, kann Hür­den ver­mei­den und den Ver­si­che­rungs­schutz zügig akti­vie­ren. In den fol­gen­den Tabs erfah­ren Sie, wie die ein­zel­nen Schrit­te ablau­fen – vom Aus­fül­len des Antrags bis zur fina­len Poli­cie­rung durch die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft.

Der ers­te Schritt ist das kor­rek­te Aus­fül­len des Antrags­for­mu­lars. Hier machen Sie Anga­ben zu Ihrem Beruf, Gesund­heits­zu­stand, Frei­zeit­ver­hal­ten (z. B. gefähr­li­che Hob­bys) sowie zur gewünsch­ten Aus­ge­stal­tung des Ver­trags (z. B. Ren­ten­hö­he, Lauf­zeit).
Beson­ders wich­tig ist die voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben kön­nen im Leis­tungs­fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren. Die Basis für den Antrag bil­det in der Regel das Ergeb­nis der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge.

  • Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig und kor­rekt beant­wor­ten

  • Beruf­li­che Tätig­keit exakt beschrei­ben

  • Pas­sen­de Ren­ten­hö­he und Lauf­zeit wäh­len

  • Anga­ben zur Frei­zeit­ge­stal­tung ergän­zen

  • Auf Nach­voll­zieh­bar­keit und Voll­stän­dig­keit ach­ten

Der Ver­si­che­rer prüft auf Grund­la­ge Ihrer Anga­ben, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen Sie ver­si­chert wer­den kön­nen. Dabei kön­nen Rück­fra­gen ent­ste­hen, ins­be­son­de­re bei Vor­er­kran­kun­gen. In man­chen Fäl­len wer­den zusätz­li­che ärzt­li­che Unter­la­gen oder Stel­lung­nah­men ange­for­dert. Ziel ist eine fun­dier­te Risi­ko­be­wer­tung und ggf. ein ange­pass­tes Ver­si­che­rungs­an­ge­bot (z. B. mit Aus­schlüs­sen oder Zuschlä­gen).

  • Ver­si­che­rer prüft Ihre Anga­ben medi­zi­nisch und for­mal

  • Rück­fra­gen oder Nach­for­de­run­gen mög­lich

  • Vor­er­kran­kun­gen kön­nen zu Zuschlä­gen oder Aus­schlüs­sen füh­ren

  • Ggf. ärzt­li­che Stel­lung­nah­men erfor­der­lich

  • Trans­pa­renz erhöht die Annah­me­wahr­schein­lich­keit

Sobald der Ver­si­che­rer Ihre Anga­ben geprüft hat, folgt die Annah­me oder Ableh­nung des Antrags. Wird der Antrag ange­nom­men, erhal­ten Sie eine Poli­ce – das offi­zi­el­le Ver­si­che­rungs­do­ku­ment, das alle Ver­trags­in­hal­te fest­hält. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt mit der Poli­cie­rung oder zu einem fest­ge­leg­ten spä­te­ren Zeit­punkt (z. B. Ver­si­che­rungs­be­ginn am 01. des Fol­ge­mo­nats).

  • Ver­trag gilt erst mit Annah­me durch den Ver­si­che­rer

  • Poli­ce ent­hält alle ver­si­cher­ten Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen

  • Start­da­tum kann frei ver­ein­bart wer­den

  • Bit­te sorg­fäl­tig auf Rich­tig­keit prü­fen

  • Bei Feh­lern inner­halb der Wider­rufs­frist reagie­ren

Sie haben nach Poli­cie­rung 14 Tage Zeit, um ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten (§ 8 VVG). Dies kann sinn­voll sein, wenn z. B. die Poli­ce vom Ange­bot abweicht oder ein ande­res Ange­bot güns­ti­ger oder bes­ser erscheint. Auch der Ver­si­che­rer kann vom Ver­trag zurück­tre­ten, falls ihm nach­träg­lich wesent­li­che Infor­ma­tio­nen feh­len oder falsch ange­ge­ben wur­den.

  • 14-tägi­ges Wider­rufs­recht ab Zugang der Poli­ce

  • Rück­tritt muss schrift­lich erklärt wer­den

  • Sinn­voll bei abwei­chen­der Poli­ce oder bes­se­ren Ange­bo­ten

  • Ver­si­che­rer kann bei Täu­schung eben­falls zurück­tre­ten

  • Nach Ablauf ist nur Kün­di­gung mög­lich

Ver­trag auf Num­mer sicher abschlie­ßen

So ver­mei­den Sie Ableh­nung oder Streit im Leis­tungs­fall

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie nur dann zuver­läs­sig, wenn der Ver­trag kor­rekt abge­schlos­sen wur­de. Schon klei­ne Feh­ler beim Antrag oder Miss­ver­ständ­nis­se in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer kön­nen im Ernst­fall gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es wirk­lich ankommt.

Ein häu­fi­ger Grund für Leis­tungs­strei­tig­kei­ten ist die unvoll­stän­di­ge oder feh­ler­haf­te Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Vie­le Antrag­stel­ler sind sich unsi­cher, was „rele­van­te“ Vor­er­kran­kun­gen sind, und ver­ges­sen ver­meint­lich harm­lo­se Behand­lun­gen wie Phy­sio­the­ra­pie oder psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung. Das kann zu Rück­tritt, Anfech­tung oder sogar Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren – selbst Jah­re nach Ver­trags­be­ginn. Die Lösung: Trans­pa­renz von Anfang an.

Wer auf Num­mer sicher gehen will, nutzt vor­ab eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um kri­ti­sche Punk­te früh­zei­tig abzu­klä­ren. So erfah­ren Sie, wie die Ver­si­che­rer reagie­ren wür­den – ganz ohne Risi­ko. Außer­dem lohnt sich die Zusam­men­ar­beit mit einem erfah­re­nen Bera­ter, der den gesam­ten Pro­zess beglei­tet und typi­sche Feh­ler­quel­len kennt.

Auch wäh­rend des Prüf­pro­zes­ses nach Antrag­stel­lung gilt es, sorg­fäl­tig zu agie­ren. Kommt es zu Rück­fra­gen, soll­ten alle Doku­men­te voll­stän­dig und frist­ge­recht ein­ge­reicht wer­den. Eine enge Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer kann spä­te­re Miss­ver­ständ­nis­se ver­hin­dern.

Ist die Poli­ce erstellt, muss die­se inhalt­lich geprüft wer­den. Stim­men Ren­ten­hö­he, ver­si­cher­te Leis­tun­gen, Aus­schlüs­se und Dyna­mi­ken mit dem gewünsch­ten Ver­trags­in­halt über­ein? Nur so ver­mei­den Sie böse Über­ra­schun­gen im Leis­tungs­fall – etwa, wenn eine Tätig­keit nicht mit­ver­si­chert ist oder eine Gesund­heits­klau­sel Ein­schrän­kun­gen ver­ur­sacht.

Wich­tig für den Abschluss:

  • Gesund­heits­fra­gen immer voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten

  • Alle Behand­lun­gen und Dia­gno­sen der letz­ten Jah­re auf­lis­ten

  • Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge nut­zen – beson­ders bei Vor­er­kran­kun­gen

  • Poli­ce nach Erhalt gründ­lich prü­fen und ggf. wider­ru­fen

  • Einen erfah­re­nen Bera­ter zur Unter­stüt­zung ein­bin­den

Siche­rer Abschluss dank guter Vor­be­rei­tung

War­um Gesund­heits­fra­gen und Risi­ko­vor­anfra­ge so ent­schei­dend sind

Vie­le Feh­ler beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung pas­sie­ren schon im Vor­feld – beim Aus­fül­len der Gesund­heits­fra­gen oder durch feh­len­de Klar­heit über das eige­ne Risi­ko. Wer sich hier gut vor­be­rei­tet, hat bes­se­re Chan­cen auf einen fai­ren, trag­fä­hi­gen Ver­trag.

Die Gesund­heits­prü­fung ist das zen­tra­le Kri­te­ri­um, nach dem Ver­si­che­rer über Annah­me, Aus­schlüs­se oder Bei­trags­zu­schlä­ge ent­schei­den. Dabei zäh­len nicht nur chro­ni­sche Krank­hei­ten – auch ver­meint­lich klei­ne Beschwer­den wie häu­fi­ge Rücken­pro­ble­me, psy­chi­sche Belas­tun­gen oder wie­der­hol­te Krank­schrei­bun­gen kön­nen eine Rol­le spie­len.

Gera­de des­halb ist es wich­tig, alle Anga­ben voll­stän­dig und kor­rekt zu machen. Vie­le Ver­si­che­rer prü­fen ärzt­li­che Unter­la­gen rück­wir­kend über meh­re­re Jah­re – Lücken oder Unstim­mig­kei­ten kön­nen spä­ter zur Leis­tungs­ab­leh­nung füh­ren.

Eine gute Mög­lich­keit, sich früh­zei­tig abzu­si­chern, ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Damit kön­nen Sie Ihre Gesund­heits­da­ten vor­ab neu­tral prü­fen las­sen – ohne, dass es zu einem Ein­trag im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Ver­si­che­rer kommt. So ver­mei­den Sie Ableh­nun­gen im offi­zi­el­len Antrags­pro­zess und haben die Mög­lich­keit, gezielt den pas­sen­den Anbie­ter zu wäh­len.

Die­se Vor­be­rei­tung schützt Sie vor spä­te­ren Pro­ble­men:

  • Gesund­heits­fra­gen immer voll­stän­dig beant­wor­ten

  • Früh­zei­tig alle ärzt­li­chen Unter­la­gen zusam­men­tra­gen

  • Auch harm­lo­se Beschwer­den nicht ver­ges­sen

  • Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge bei Vor­er­kran­kun­gen nut­zen

  • Unter­stüt­zung durch Fach­leu­te in Anspruch neh­men

Wich­ti­ge The­men rund um Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die­se Bei­trä­ge könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wirft oft Fra­gen auf – nicht nur beim Abschluss, son­dern bereits davor und im Ernst­fall. In die­sen Bei­trä­gen erhal­ten Sie ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen zu wich­ti­gen The­men wie der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge, dem kor­rek­ten Aus­fül­len der Gesund­heits­fra­gen und dem Ablauf im Leis­tungs­fall.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Person arbeitet am Laptop, daneben Symbole für Datenschutz und Sicherheit – steht sinnbildlich für anonyme Risikovoranfrage zur BU-Versicherung

Sie haben Vor­er­kran­kun­gen oder sind unsi­cher, wie Ihre gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­te bewer­tet wird? Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ermög­licht eine Vor­ab­prü­fung – ohne Risi­ko für Ihre Daten und ohne Ein­trag im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Ver­si­che­rer.

Gesund­heits­fra­gen in der BU

Frau sitzt am Schreibtisch und füllt konzentriert ein Formular aus – symbolisiert das Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei BU-Anträgen

Vie­le Feh­ler ent­ste­hen bei den Gesund­heits­an­ga­ben. Erfah­ren Sie, wor­auf es beim Aus­fül­len ankommt, wel­che Unter­la­gen hel­fen und war­um Sorg­falt hier spä­ter über die Leis­tung ent­schei­det.

Leis­tungs­fall BU

Ein Mann liegt erschöpft auf dem Sofa und spricht mit einem Therapeuten – Szene symbolisiert psychische Belastung im Leistungsfall BU.

Der Leis­tungs­fall ist kein Selbst­läu­fer. Wir erklä­ren, wel­che Nach­wei­se erfor­der­lich sind, wie Sie Schritt für Schritt vor­ge­hen und war­um eine gute Vor­be­rei­tung ent­schei­dend für die Aus­zah­lung ist.

Ver­trag erhal­ten – und jetzt?

Was Sie nach dem Abschluss Ihrer BU-Ver­si­che­rung beach­ten soll­ten

Mit der Annah­me durch den Ver­si­che­rer ist Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung offi­zi­ell abge­schlos­sen. Doch auch nach der Poli­cie­rung soll­ten Sie aktiv blei­ben. Denn bestimm­te Fris­ten, Mel­de­pflich­ten und mög­li­che Ände­run­gen in Ihrer Lebens­si­tua­ti­on kön­nen Aus­wir­kun­gen auf Ihren Ver­si­che­rungs­schutz haben.

Nach Ver­trags­an­nah­me erhal­ten Sie die Poli­ce, die alle wesent­li­chen Inhal­te des Ver­trags ent­hält. Prü­fen Sie die­se sorg­fäl­tig: Stim­men Ver­si­che­rungs­dau­er, ver­si­cher­te BU-Ren­te, Karenz­zei­ten und mög­li­che Zusatz­bau­stei­ne mit Ihrem Antrag über­ein? Auch etwa­ige Leis­tungs­aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge soll­ten klar und ver­ständ­lich doku­men­tiert sein.

Wich­tig: Der Ver­si­che­rungs­ver­trag ist ein lang­fris­ti­ges Pro­dukt. Ände­run­gen im Beruf, im Ein­kom­men oder bei der gesund­heit­li­chen Ver­fas­sung kön­nen den Anpas­sungs­be­darf erhö­hen. Mel­den Sie rele­van­te Ver­än­de­run­gen zeit­nah – etwa, wenn Sie sich selbst­stän­dig machen oder Ihre Tätig­keit wesent­lich ver­än­dert. So ver­mei­den Sie spä­te­re Pro­ble­me bei der Leis­tungs­pflicht.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie Ihre Poli­ce regel­mä­ßig auf Aktua­li­tät prü­fen. Wer eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie abge­schlos­sen hat, kann zu bestimm­ten Anläs­sen (z. B. Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Immo­bi­li­en­kauf) ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung die BU-Ren­te erhö­hen. Ver­pas­sen Sie die­se Fris­ten nicht.

Die­se Punk­te sind nach Abschluss wich­tig:

  • Poli­ce sorg­fäl­tig prü­fen und bei Unstim­mig­kei­ten sofort reagie­ren

  • Ände­run­gen in Beruf oder Ein­kom­men früh­zei­tig mit­tei­len

  • Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen recht­zei­tig nut­zen

  • Alle Unter­la­gen sicher auf­be­wah­ren – auch ärzt­li­che Doku­men­ta­tio­nen

  • Ver­si­che­rung regel­mä­ßig gemein­sam mit einem Bera­ter prü­fen

BU-Ver­trag regel­mä­ßig prü­fen – das lohnt sich

War­um Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht sta­tisch blei­ben soll­te

Ein ein­mal abge­schlos­se­ner BU-Ver­trag ist kein The­ma, das dau­er­haft „abge­hakt“ ist. Beruf, Ein­kom­men und Lebens­si­tua­ti­on ver­än­dern sich – und damit auch Ihr Absi­che­rungs­be­darf. Wer sei­ne Poli­ce regel­mä­ßig über­prüft, sichert dau­er­haft pas­sen­de Leis­tun­gen.

Ob Gehalts­er­hö­hung, Fami­li­en­grün­dung, Immo­bi­li­en­kauf oder Kar­rie­re­wech­sel – Lebens­ver­läu­fe ändern sich. Eine BU-Absi­che­rung, die beim Ein­stieg ins Berufs­le­ben abge­schlos­sen wur­de, kann nach fünf oder zehn Jah­ren zu nied­rig ange­setzt sein.

Vie­le Ver­trä­ge bie­ten die Mög­lich­keit zur Nach­ver­si­che­rung – also zur Erhö­hung der abge­si­cher­ten Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Doch die­se Opti­on ist an Fris­ten und Lebens­er­eig­nis­se gebun­den. Wer nicht aktiv bleibt, ver­schenkt wert­vol­len Schutz.

Auch die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung am Markt kann eine Rol­le spie­len: neue Tarif­ge­ne­ra­tio­nen bie­ten oft ver­bes­ser­te Bedin­gun­gen, fle­xi­ble­re Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten oder zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Pfle­ge­op­tio­nen oder Leis­tungs­er­wei­te­run­gen bei Krank­schrei­bung.

Unser Tipp:
Neh­men Sie sich alle zwei bis drei Jah­re Zeit für eine kur­ze Ver­trags­über­prü­fung – oder wenn sich etwas Grund­le­gen­des in Ihrem Leben ändert. So bleibt Ihre Absi­che­rung auch mor­gen noch pas­send.

Wich­ti­ge Bau­stei­ne und Hin­ter­grün­de im Blick behal­ten

Die­se Inhal­te hel­fen Ihnen bei der Fein­ab­stim­mung Ihres BU-Ver­trags

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet mehr als nur die rei­ne Absi­che­rung. Bestimm­te Ver­trags­bau­stei­ne kön­nen Ihre Absi­che­rung fle­xi­bel hal­ten oder für die Zukunft mit­wach­sen las­sen. In die­sen Bei­trä­gen erfah­ren Sie mehr über zwei beson­ders wich­ti­ge Optio­nen.

Junge Frau mit ausgestreckten Armen am Meer, lächelt entspannt – steht symbolisch für finanzielle Freiheit dank Nachversicherungsgarantie in der BU

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

BU-Ren­te fle­xi­bel anpas­sen – ohne neue Gesund­heits­prü­fung

Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te zu bestimm­ten Anläs­sen wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Gehalts­sprung erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­fra­gen. Ein ent­schei­den­der Vor­teil, der lang­fris­tig für aus­rei­chen­den Schutz sorgt.

Frau stapelt lächelnd Münzen zu wachsenden Türmen – symbolisiert steigende BU-Leistungen durch Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit

Leis­tungs­dy­na­mik

Wie Ihre BU-Ren­te auch in Zukunft noch aus­reicht

Die Leis­tungs­dy­na­mik sorgt dafür, dass Ihre ver­si­cher­te BU-Ren­te auch nach Beginn der Berufs­un­fä­hig­keit wei­ter steigt – etwa um 1 % oder 2 % jähr­lich. Gera­de bei jun­gen Ver­si­cher­ten sichert das lang­fris­tig die Kauf­kraft und schützt vor Infla­ti­on.

Ver­tie­fen­de Fra­gen, die vie­le beim Abschluss einer BU-Ver­si­che­rung stel­len

Was Sie schon immer über den Abschluss einer BU-Ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Je frü­her Sie eine BU-Ver­si­che­rung abschlie­ßen, des­to güns­ti­ger sind in der Regel die Bei­trä­ge. Zudem ist die Wahr­schein­lich­keit, ohne Ein­schrän­kun­gen ange­nom­men zu wer­den, in jun­gen Jah­ren deut­lich höher.

In der Regel nicht – aller­dings soll­ten Sie bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen (z. B. Gehalts­sprung, Fami­li­en­zu­wachs) prü­fen, ob eine Nach­ver­si­che­rung mög­lich ist. Auch ein regel­mä­ßi­ger Blick auf die Bei­trags­hö­he durch die Dyna­mik lohnt sich.

Nicht zwangs­läu­fig. Vie­le Ver­si­che­rer ent­schei­den anhand der Gesund­heits­fra­gen im Antrag. Bei höhe­ren Ren­ten oder Auf­fäl­lig­kei­ten kann jedoch eine ärzt­li­che Unter­su­chung ver­langt wer­den.

Vor­er­kran­kun­gen kön­nen zu Leis­tungs­aus­schlüs­sen oder Bei­trags­zu­schlä­gen füh­ren. Des­halb ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge im Vor­feld oft sinn­voll, um Ange­bo­te ohne Bin­dung zu ver­glei­chen.

Tari­fe, Bedin­gun­gen und Annah­me­po­li­tik unter­schei­den sich stark. Wer ver­schie­de­ne Ange­bo­te prüft, erhält nicht nur bes­se­re Leis­tun­gen, son­dern oft auch ein indi­vi­du­ell pas­sen­de­res Ver­trags­kon­zept.

Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben zu Vor­er­kran­kun­gen oder Hob­bys kön­nen zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung im Ernst­fall füh­ren. Des­halb ist die voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen uner­läss­lich.

Gera­de in kör­per­lich for­dern­den Beru­fen besteht ein hohes Risi­ko für Berufs­un­fä­hig­keit. Die Bei­trä­ge sind zwar höher, aber die Absi­che­rung dafür umso wich­ti­ger – idea­ler­wei­se mit einer pas­sen­den Berufs­klas­sen­ein­stu­fung.

Ja. Die Ver­si­cher­bar­keit hängt nicht von einem unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis ab, son­dern von der aktu­el­len Tätig­keit und dem Gesund­heits­zu­stand.

Der Ver­si­che­rer prüft anhand ärzt­li­cher Berich­te, Tätig­keits­be­schrei­bun­gen und beruf­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen. Wer hier gute Unter­la­gen lie­fert und sich bera­ten lässt, erhöht die Chan­cen auf eine zügi­ge Aner­ken­nung.

Das hängt von Ihrer Finanz­pla­nung ab. Die selbst­stän­di­ge BU ist meist fle­xi­bler, wäh­rend Kom­bi­lö­sun­gen steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten kön­nen – aber auch lang­fris­ti­ge Bin­dun­gen mit sich brin­gen.

Zusam­men­fas­sung

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­te gut vor­be­rei­tet sein.

Von der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge über die Aus­wahl eines pas­sen­den Tarifs bis hin zur rechts­si­che­ren Antrag­stel­lung gibt es vie­le Punk­te zu beach­ten. Die Gesund­heits­prü­fung erfor­dert prä­zi­se Anga­ben, um spä­te­re Leis­tungs­pro­ble­me zu ver­mei­den. Wer sich früh­zei­tig mit dem The­ma aus­ein­an­der­setzt und auf pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung setzt, kann eine leis­tungs­star­ke Absi­che­rung errei­chen – zu fai­ren Kon­di­tio­nen und mit opti­ma­ler Anpas­sung an die eige­ne Lebens­si­tua­ti­on.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Anbie­ter und Gesund­heits­prü­fung liegt die Dau­er zwi­schen weni­gen Tagen und meh­re­ren Wochen – ins­be­son­de­re bei Rück­fra­gen oder ärzt­li­chen Attes­ten.

Die Bei­trä­ge vari­ie­ren stark, begin­nen aber oft schon ab ca. 30 € monat­lich – abhän­gig von Beruf, Lauf­zeit und Ren­ten­hö­he.

Ja, vie­le Anbie­ter ermög­li­chen einen Online-Abschluss. Aller­dings soll­ten Sie vor­her alle Gesund­heits­fra­gen geklärt und ggf. eine Risi­ko­vor­anfra­ge gestellt haben.

Ja, Sie haben ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht von 14 Tagen nach Zugang der Poli­ce.