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Fallen beim BU-Vertragsabschluss erkennen & vermeiden

Berufsunfähigkeitsversicherung – Fallen beim Vertragsabschluss erkennen & vermeiden

Gravierende körperliche Einschränkungen nach einem Unfall, ernsthafte Erkrankungen, Burnout bis hin zu langwierigen psychischen Störungen – es gibt zahlreiche und vielfältige Gründe, dass Körper oder Geist plötzlich versagt. Ganz gleich, weshalb jemand nicht mehr arbeiten kann, fast immer sind die Folgen einer Erwerbsminderung oder Berufs­unfähig­keit ein und dieselben. Denn weil in der Regel das Arbeitseinkommen komplett oder größtenteils wegfällt, sind die eigene Existenz gefährdet und oft auch die der Angehörigen. Zumindest, sobald der Betroffene Hauptverdiener oder gar Alleinverdiener in einer Familie ist.


Die staatliche Erwerbsminderungsrente kann da fast immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Zumal zwischen einer „vollen Erwerbsminderungsrente“ und einer „halben Erwerbsminderungsrente“ unterschieden wird. Im Schnitt beträgt derzeit (Stand: Frühjahr 2021) die volle Erwerbsminderungsrente noch nicht einmal 800 Euro – monatlich, wohlgemerkt. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist entsprechend niedriger. Momentan beziehen nahezu zwei Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente.

Allein diese wenigen statistischen Werte dokumentieren eindrucksvoll, was alles im Fall einer Erwerbsminderung oder Berufs­unfähig­keit auf dem Spiel steht. Wahrscheinlich können Zins und Tilgung für ein Eigenheim nicht mehr gezahlt werden. Zweimal im Jahr die Urlaubsreise mit Kind und Kegel – das war gestern. Weiterhin teure Hobbys – undenkbar. Kurz und gut: Den gewohnten Lebensstandard muss Mann oder Frau, ob nun Single oder im Familienverbund, ad acta legen. Es sei denn, es wurde schon frühzeitig für den Fall einer Erwerbsminderung oder Berufs­unfähig­keit eigene Vorsorge getroffen. Idealerweise geschieht dies durch den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Im Idealfall schließt eine solche BU-Versicherung die finanziellen Lücken, die aus einer Erwerbsminderung resultieren.
 
Welche Fehler lauern bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der individuell passende Versicherungstarif und somit BU‑Schutz gewählt wurde. Und genauso selbstverständlich ist, dass der Versicherte seine „Obliegenheiten“ beim Abschluss eines BU-Vertrags beachtet hat. Diese „Obliegenheiten“ sind nichts anderes als die Pflichten des Versicherten. Solche Pflichten gelten sowohl bei Vertragsabschluss als auch im späteren Leistungsfall.

Die Obliegenheiten beim Versicherungsabschluss zu missachten, kann den Versicherten teuer zu stehen kommen. Geht es doch beim Antrag für eine BU-Versicherung insbesondere um den aktuellen Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen des künftigen Versicherungskunden. Anhand derer kalkulieren BU-Versicherer die eigenen Risiken, dass der Kunde tatsächlich berufsunfähig wird.
 
 

BU‑Police – ob gesund oder krank, immer bei der Wahrheit bleiben!

 

Ob nun Haft­pflichtversicherung, Haus­rat­ver­si­che­rung oder eben Berufs­unfähig­keitsversicherung – sobald jemand einen Versicherungsvertrag abschließt, geht es letztendlich das Thema Risikoschutz, im weitesten Sinne um private Vorsorge. Bekanntlich ist das Leben, eine Plattitüde, voller Risiken. Für jeden von uns geht es darum, die wirtschaftlichen respektive finanziellen Folgen wenigstens abzumildern, sobald aus dem theoretischen Risiko der Ernstfall, somit die Wirklichkeit wird. Klar, wird eine Versicherung abgeschlossen, ist das Risiko als solches nicht ein für allem Mal beseitigt. Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags wird es lediglich verlagert – nämlich von demjenigen, der sich versichert, auf den Versicherer.

Ganz gleich, was oder wer versichert werden soll: Eine Versicherungsgesellschaft will immer und grundsätzlich wissen, wie hoch das eigene Risiko durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags sein könnte. Vom Ausmaß des Risikos hängt nicht zuletzt die Höhe des Versicherungsbeitrags ab, den ein Kunde zahlen muss.

Bei Sachversicherungen wie Hausrat, Haft­pflicht, mit Abstrichen auch Wohngebäude, ist die Risikokalkulation für eine Versicherungsgesellschaft in der Regel vergleichsweise einfach. Doch bei der Risikovorsorge heißt es allgemein: Je komplexer der Sachverhalt, desto aufwendiger die Ermittlung des – potenziellen – Versicherungsrisikos. Dies gilt insbesondere immer an, sobald der „Faktor Mensch“ ins Spiel kommt – etwa bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung und erst recht bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung. Entscheidend für das Ausmaß des Risikos ist hier nämlich der Mensch selbst, nämlich sein aktueller Gesundheitszustand und seine Vorerkrankungen, die individuelle Leidensgeschichte also, wenn man diese so nennen darf. Als erstes geht es nunmehr um die sogenannten Gesundheitsfragen, die im Vorfeld des Abschlusses einer Berufs­unfähig­keitsversicherung eine äußerst wichtige Rolle spielen.
 

Gesundheitsfragen beim BU‑Antrag – Prüfung auf Herz und Nieren

Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung geht es nicht um ein Möbelstück, das zum Einrichtungsensemble gehört und für das eine Haus­rat­ver­si­che­rung nötig ist. Grundsätzlich gilt: Sobald es beim Abschluss eines Versicherungsvertrags ums durchaus weite Feld von Gesundheit und Krankheit, Arbeitskraft und Berufstätigkeit sowie möglicherweise auch Leben und Tod geht, prüfen Versicherer ihre eigenen Risiken äußerst penibel. Deshalb bedienen sich Versicherungen bei der Kalkulation des eigenen Risikos in der BU-Versicherung eines ausgeklügelten Fragenkatalogs. Ziel ist es, den aktuellen Gesundheitszustand des potenziell Versicherten sowie seine Krankengeschichte zu ermitteln. Unter dem Strich steht für die Versicherungsgesellschaft dann die Erkenntnis, ob ein BU-Vertrag überhaupt in diesem Fall möglich ist, es eines Risikozuschlags in Form eines höheren Versicherungsbeitrags bedarf oder aber mit diesem Kunden alles im grünen Bereich ist.

Hintergrund zu den Gesundheitsfragen: Wenn zwei Menschen einen Vertrag schließen, egal welchen, haben beide Rechte und Pflichten. Diese sind normalerweise im Vertrag genau definiert. Nicht anders ist dies bei einem Versicherungsvertrag. Mit dem Unterschied, dass die Pflichten des Versicherten in diesem besonderen Fall als „Obliegenheiten“ bezeichnet werden. Und zu den besagten Obliegenheiten gehört beim Antrag respektive beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keit, dass der künftig Versicherte ausnahmslos alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet.

Wer aber als Antragsteller dem Versicherer eine lange Pinocchio-Nase macht, hier und da flunkert, sowie dort handfeste Lügen aufgetischt, der hat im Fall einer Erwerbsminderung oder Berufs­unfähig­keit die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Kann der Versicherer im Leistungsfall nämlich nachweisen, dass die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden, gibt's kein Geld oder aber viel weniger, als im Versicherungsvertrag eigentlich vereinbart.

Tipp: Erfahrungsgemäß ist für Laien und sogenannte Normalsterbliche oft die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung vergleichsweise schwierig. Das liegt meist nicht am bösen Willen des Antragstellers. Simpler Grund ist einfach der Mangel an medizinischem Sachverstand. Doch auch Unwissenheit schützt vor „Strafe“, also der späteren Leistungsverweigerung durch den Versicherer, nicht. Und Fahrlässigkeit auf Seiten des Antragstellers bei der BU-Police erst recht nicht. Deshalb ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zum eigenen Vorteil des künftig Versicherten dringend zu empfehlen:

  • die Kooperation mit einem versierten Ver­sicherungs­makler
  • die Konsultation von Hausarzt und Fachärzten
  • die Zusammenarbeit mit der eigenen Krankenkasse
 
wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag für eine BU
 
Nun also einige Details, weshalb Teamarbeit insbesondere bei den Gesundheitsfragen im Antrag für eine BU-Police so nötig ist. Denn Zeit und Mühe, die jetzt investiert werden, zahlen sich später im Leistungsfall, bei einer möglichen Erwerbsminderung oder Berufs­unfähig­keit also, doppelt und dreifach aus.
 

Antrag auf Berufs­unfähig­keitsversicherung – wertvolle Beratung durch einen Ver­sicherungs­makler

Die Älteren unter uns werden sich noch erinnern: Joghurt gab's früher nur in zwei oder drei Geschmacksrichtungen – Vanille, Erdbeere, Kirsche. Heute sind die Kühlregale von Aldi, Rewe & Co. gefüllt mit – gefühlt – hunderten unterschiedlichen Aromen. Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist dies zumindest ähnlich. Zwar hatte praktisch jede Versicherungsgesellschaft schon immer auch die BU-Police im Angebot. Dies früher oft aber nur mit einigen wenigen Versicherungstarifen. Heute indes stehen zahlreiche BU-Tarife zur Auswahl. Und potenzielle Versicherungskunden sehen oft den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Wegen der Gesundheitsfragen beim Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung selbst für gut informierte Verbraucher liegt der Teufel oft im Detail. Deshalb lautet die dringende Empfehlung: Wer eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen möchte, sollte sich unbedingt von einem versierten Ver­sicherungs­makler beraten lassen und hierbei u. a. seine Gesundheitshistorie und Hobbys über eine anonyme BU Risikovoranfrage aufarbeiten lassen. Denn hier liegen die Vorteile auf der Hand. Der Ver­sicherungs­makler arbeitet anbieterunabhängig und allein im Auftrag und im Interesse seines Kunden.

Damit hat der Antragsteller praktisch die Garantie für individuelle, transparente sowie kompetente Beratung. Bei sogenannten Einfirmenvertretern oder Mehrfachagenten, die nur für eine einzige oder einige wenige Versicherungsgesellschaften tätig sind, ist eine unabhängige Beratung laut Verbraucherschützern nicht grundsätzlich gegeben.
 

Gesundheitsfragen BU‑Antrag – im Team mit Hausarzt, Fachärzten und der Krankenkasse

Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Wenn's die allein nur wären. Angehende BU‑Versicherte sollten im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen beim BU‑Antrag grundsätzlich und in jedem Fall ihren Arzt und – sofern nötig – auch die Fachärzte konsultieren. Hier geht es zwar nicht um Risiken und Nebenwirkungen, über die auch der Apotheker Auskunft geben kann, sondern im Zweifelsfall um viel Geld. Nämlich dann, sobald der sogenannte Leistungsfall eintritt und der Versicherte erwerbsgemindert oder berufsunfähig ist.  Schon der kleinste Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen kann später fatale Folgen haben.

Die Grundregel lautet für BU-Versicherte in spe deshalb: Die Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung keinesfalls ohne ärztlichen bzw. medizinischen Sachverstand beantworten und ebenfalls nicht ohne die Hinzuziehung der eigenen Patientenhistorie. Erstklassige und fundierte Informationsquellen, die Gesundheitsfragen im BU-Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, sind:

der Hausarzt sowie

Fachärzte aller Art. Hinweis: in der Regel weiß der BU-Versicherte in spe, welche Fachärzte ihn in der Vergangenheit behandelt haben. Bei Erinnerungslücken empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hausarzt, weil in jeder Patientenakte in der Regel aufgeführt ist, welche Fachärzte konsultiert wurden.

Gesetzliche Krankenkasse oder private Kranken­ver­si­che­rung. Beide müssen zwecks Abrechnung und Kostenerstattung eine lückenlose Behandlungs- und Medikationshistorie haben.

Wichtig, und deshalb unbedingt beachten: Beim Antrag auf eine BU-Police verlangt der Versicherer nicht nur die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen. Zu den Obliegenheiten des künftig Versicherten zählt auch die Nennung sämtlicher behandelnden Ärzte. Denn sind Antworten im Fragenkatalog falsch oder werden diese bezweifelt, kann der Versicherer beim Arzt um weitere Informationen bitten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den Arzt oder die Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherung freistellt.

Unbedingt beachten: Allgemein ist der Katalog mit den Gesundheitsfragen beim Antrag auf eine BU‑Versicherung für die meisten Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln. Selbst Flüchtigkeitsfehler bei der Beantwortung können schon reichen, damit die Versicherungsgesellschaft im späteren Leistungsfall abwinkt. Deshalb lautet die Devise: nichts ohne den Ver­sicherungs­makler des Vertrauens. Genau dasselbe gilt übrigens für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, sofern der Versicherer weitere Auskünfte und Informationen benötigt. Auch hier verhindert der genaue Ablauf der BU-Beratung durch einen versierten und kompetenten Ver­sicherungs­makler das böse Erwachen im Leistungsfall.
 
Welchen Zeitraum für Gesundheitsfragen in der BU
 
 

Wann eine Beitragssenkung bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung möglich ist

 

Auf Grundlage des aktuellen Gesundheitszustands und der Krankheitshistorie ermittelt der Versicherer das eigene Risiko, das er mit dem Abschluss eines Vertrags zur Berufs­unfähig­keitsversicherung eingeht. Dreierlei kommt dabei in Betracht.

 Der Versicherer akzeptiert den BU-Antrag ohne Wenn und Aber.

 Die Versicherungsgesellschaft genehmigt den Antrag nur mit Risikozuschlag. Dies bedeutete: Der tarifliche „Normalbeitrag“ wird erhöht, um das aus Sicht des Versicherers höhere Risiko abzugelten.

 Der Versicherer lehnt die Annahme des Antrags auf Berufs­unfähig­keitsversicherung ab, weil ihm aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands und/oder der Vorerkrankungen das eigene Risiko zu hoch ist.

Dies ist erfahrenen und kompetenten Ver­sicherungs­maklern bestens bekannt. Zugleich wissen sie, dass die Risikolage des Kunden und die Beitragshöhe (inklusive Risikozuschlag) regelmäßig überprüft werden sollte. Und dies auf Grundlage von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Hintergrund: Beitragszuschläge aufgrund eines erhöhten Risikos wegen bestimmter Vorerkrankungen werden auf Antrag verringert oder gar beseitigt, falls es kein erhöhtes Risiko mehr gibt. Entsprechende Gerichtsentscheidungen geben dazu dem Versicherungskunden die rechtliche Möglichkeit. Da niemand ohne medizinisches Vorwissen beurteilen kann, wie die Gesundheitslage nach einiger Zeit tatsächlich ist, sollte dies gemeinsam mit dem Ver­sicherungs­makler regelmäßig überprüft werden. Er weiß in der Regel aus langjähriger Erfahrung, wann ein Antrag auf Beitragsverringerung Aussicht auf Erfolg hat.
 
 

Fazit

 
Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist mit die wichtigste und eine existenziell notwendige Eigenvorsorge. Denn Erwerbsminderung bzw. Berufs­unfähig­keit kann jeden aus heiterem Himmel treffen. Weil dies so ist, prüfen Versicherungsgesellschaften sehr genau und penibel das eigene Risiko, das sie mit einem BU-Vertrag eingehen. Entscheidend dabei sind der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Zahl und die Schwe­re der Vorerkrankungen. Dies alles wird mithilfe der Gesundheitsfragen, besser: mit deren Beantwortung abgeklärt. Antragsteller haben die Pflicht – im Versicherungsdeutsch: die Obliegenheit –, diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer schummelt oder auch nur die eine oder andere Gesundheitsfrage aus Fahrlässigkeit oder Unwissenheit falsch beantwortet, setzt später seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.
 
 Deshalb sollten die Gesundheitsfragen im BU-Antrag ausschließlich gemeinsam mit einem kompetenten und erfahrenen Ver­sicherungs­makler beantwortet werden.
 

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