Wer in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 oder 2.000 Euro monatlich vereinbart hat, fühlt sich oft ausreichend versichert. Allerdings sollte man bedenken, dass von dem Bruttozufluss noch das eine oder andere abzuziehen ist, sodass der tatsächlich zur Verfügung stehende Nettobetrag deutlich niedriger werden kann. Deshalb ist ein optimaler Ablauf bei der BU-Beratung das wichtigste für jeden Kunden.
Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss davon noch Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Die Höhe ist davon abhängig, ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
Wer privat krankenversichert ist, muss von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung den vollen Beitrag der Krankenversicherung bezahlen. Nach aktuellem Stand kann man dies z.B. umgehen, wenn man mit weniger Einkommen ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, in welchem man sich gesetzlich versichern kann. Dazu darf man aber die dann aktuellen Versicherungsgrenzen nicht überschreiten und muss unter 55 Jahre alt sein.
Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Erwerbsminderungsrente bezieht, aber Bezieher einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist, muss die vollen gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkünfte zahlen. Auch auf die Berufsunfähigkeitsrente und Einnahmen wie Mieten oder Zinsen. Während man in Arbeitsverhältnissen davon profitiert, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags der Krankenversicherung bezahlt, muss man bei Rentenbezug (Berufsunfähigkeitsrente) den gesamten Beitrag alleine zahlen.
Wer das “Glück” hat, auch Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, zahlt den halben Krankenversicherungsbeitrag auf die Erwerbsminderungsrente und ist in der Pflicht-Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auf die private Berufsunfähigkeitsrente muss man dann keine Krankenversicherung zahlen. Allerdings sollte man bedenken, dass es in Deutschland relativ schwer ist, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, da dies nicht nur bedeutet, dass man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern gar keinen Beruf mehr. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen setzt deutlich früher an: Sobald man seinen zuletzt ausgeübten oder den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wer trotz Berufsunfähigkeit und dem Bezug von Berufsunfähigkeitsrente noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben, bei dem es im Zweifel deutlich weniger Gehalt als zuvor gibt, erhält seine BU-Rente und zahlt Krankenversicherungsbeiträge nur auf das Gehalt und das auch nur zur Hälfte, weil der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Wer eine “normale” Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss die Auszahlungen der Berufsunfähigkeitsrente wie eine abgekürzte Leibrente versteuern. Dabei zahlt man die Steuer nur auf den sogenannten Ertragsanteil und nicht auf die komplette Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der Anzahl der Jahre der Restlaufzeit des BU-Vertrags, hier einige Beispieldaten:
Dies zeigt: Gerade, wer jung berufsunfähig wird und deshalb noch eine lange Restlaufzeit des BU-Vertrags hat, muss mit hohen Ertragsanteilen bei der Besteuerung rechnen.
Wer nur die Rente als Einnahme hat und keine weiteren Einnahmen wie Zinsen oder Mieten, kommt aufgrund von Freibeträgen oft um eine Steuerzahlung herum.
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung bezieht, zahlt auf die gesamte Berufsunfähigkeitsrente Steuern und nicht nur auf den Ertragsanteil. Die BU-Rente wird dann wie normales Einkommen behandelt und der Besteuerung unterworfen.
LESETIPP:
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Rürup-Vertrag (Basisrente) bezieht, muss mit höheren Besteuerungsanteilen rechnen, die sich nach dem ersten Jahr des BU-Rentenbeginns richten.
Besteuert werden bei BU-Rentenbeginn in:
Wer also z.B. im Jahr 2035 erstmals Berufsunfähigkeitsrente aus reinem Rürup-Vertrag bezieht, muss auf 95% der bezogenen Rente Steuern zahlen. Nur der Rest der Rente (5%) bleibt dann steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird dann für den Rest der Auszahldauer gleichbleibend angewendet.
Man darf allerdings bei einem Vergleich nicht vergessen, dass bei Berufsunfähigkeitsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer Rürup-Rente vorher in der Erwerbslebensphase auch die Beiträge steuerlich gefördert wurden und man davon profitiert hat, dass das Finanzamt praktisch einen Teil der Kosten der BU getragen hat.
Schließt man eine “normale” BU-Versicherung losgelöst alleine ab, gibt es im Regelfall keine staatliche Förderung der Beiträge.
Fazit:
Bereits bei der Planung der Berufsunfähigkeitsrente sollte man berücksichtigen, dass während eines etwaigen Bezugs auch Steuern und/oder Krankenversicherungsbeiträge davon abgehen. Dies sollte man bei der Festsetzung der Höhe der Brutto-Rente berücksichtigen.
⇒ Beitragssteigerungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen bis zu 10 % für Neuabschlüsse ab 2022
AMBA Versicherungen meist gesucht:
Vor Ort als Versicherungmakler in:
Allgäu | Kempten | Kaufbeuren |
Memmingen | Füssen | Lindau |
Sonthofen | Weilheim/Schongau | Landsberg |