Wer in Deutschland eine private Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro oder 2.000 Euro monatlich vereinbart hat, fühlt sich oft ausreichend versichert. Allerdings sollte man bedenken, dass von dem Bruttozufluss noch das eine oder andere abzuziehen ist, sodass der tatsächlich zur Verfügung stehende Nettobetrag deutlich niedriger werden kann.
Deshalb ist ein optimaler Ablauf bei der BU-Beratung das wichtigste für jeden Kunden um den richtigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzubereiten.
Berufsunfähigkeitsrente und Krankenversicherung |
Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss davon noch Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Die Höhe ist davon abhängig, ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
Die deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag, aufgrund Krankheit oder Behinderung arbeiten können. Hierbeit zählt jede Tätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Wer das “Glück” hat, auch Erwerbsunfähgikeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, zahlt den halben Krankenversicherungsbeitrag auf die Erwerbsminderungsrente und ist in der Pflicht-Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auf die private Berufsunfähigkeitsrente muss man dann keine Krankenversicherung zahlen. Allerdings sollte man bedenken, dass es in Deutschland relativ schwer ist, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, da dies nicht nur bedeutet, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht länger ausüben kann, sondern gar keinen Beruf mehr auf dem Arbeitsmarkt.
Berufsunfähigkeitsrente und die Steuer |
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Wer eine “normale” Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss die Auszahlungen der Berufsunfähigkeitsrente wie eine abgekürzte Leibrente versteuern. Dabei zahlt man die Steuer nur auf den sogenannten Ertragsanteil und nicht auf die komplette Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der Anzahl der Jahre der Restlaufzeit der Berufsunfähigkeits-Versicherungen, hier einige Beispieldaten:
Restlaufzeit 2 Jahre: Ertragsanteil: 1%
Restlaufzeit 5 Jahre: Ertragsanteil: 5%
Restlaufzeit 10 Jahre: Ertragsanteil: 12%
Restlaufzeit 20 Jahre: Ertragsanteil: 21%
Restlaufzeit 30 Jahre: Ertragsanteil: 30%
Restlaufzeit 40 Jahre: Ertragsanteil: 39%
Dies zeigt: Gerade, wer jung berufsunfähig wird und deshalb noch eine lange Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung hat, muss mit hohen Ertragsanteilen bei der Besteuerung rechnen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung bezieht, zahlt auf die gesamte Berufsunfähigkeitsrente Steuern und nicht nur auf den Ertragsanteil. Die BU-Rente wird dann wie normales Einkommen behandelt und der Besteuerung unterworfen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Rürup-Vertrag (Basisrente) bezieht, muss mit höheren Besteuerungsanteilen rechnen, die sich nach dem ersten Jahr des BU-Rentenbeginns richten.
Besteuert werden bei BU-Rentenbeginn in:
Man darf allerdings bei einem Vergleich nicht vergessen, dass bei Berufsunfähigkeitsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer Basisrente vorher in der Erwerbslebensphase auch die Beiträge steuerlich gefördert wurden und man davon profitiert hat, dass das Finanzamt praktisch einen Teil der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung getragen hat.
Schließt man eine “normale” BU-Versicherung losgelöst alleine ab, gibt es im Regelfall keine staatliche Förderung der Beiträge.
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