Wer in Deutschland eine private Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro oder 2.000 Euro monatlich vereinbart hat, fühlt sich oft ausreichend versichert. Allerdings sollte man bedenken, dass von dem Bruttozufluss noch das eine oder andere abzuziehen ist, sodass der tatsächlich zur Verfügung stehende Nettobetrag deutlich niedriger werden kann.
Deshalb ist ein optimaler Ablauf bei der BU-Beratung das wichtigste für jeden Kunden um den richtigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzubereiten.
Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss davon noch Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Die Höhe ist davon abhängig, ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
Zum 31.12.2000 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der deutschen Rentenversicherung abgeschafft. Alle, die ab 02.01.1961 geboren sind, haben Anspruch auf die staatlichen Erwerbsminderungsrente. |
Die deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag, aufgrund Krankheit oder Behinderung arbeiten können. Hierbeit zählt jede Tätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Somit hat die Berufsunfähigkeitsversicherung deutliche Vorteile um die private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
Wer privat krankenversichert ist, muss von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung den vollen Beitrag der privaten kranken Versicherung bezahlen. Nach aktuellem Stand kann man dies z.B. umgehen, wenn man mit weniger Einkommen ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, in welchem man sich gesetzlich versichern kann. Dazu darf man aber die dann aktuellen Versicherungsgrenzen nicht überschreiten und muss unter 55 Jahre alt sein.
Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Erwerbsminderungsrente bezieht, aber Bezieher einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist, muss die vollen gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf alle Einkünfte im Rentenbezug zahlen. Auch auf die BU-Rente und Einnahmen wie Mieten oder Zinsen. Während man in Arbeitsverhältnissen davon profitiert, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags der Krankenversicherung bezahlt, muss man bei Berufsunfähigkeit und somit Anspruch auf BU-Rente, den gesamten Beitrag alleine zahlen.
Wer das “Glück” hat, auch Erwerbsunfähgikeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, zahlt den halben Krankenversicherungsbeitrag auf die Erwerbsminderungsrente und ist in der Pflicht-Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Auf die private Berufsunfähigkeitsrente muss man dann keine Krankenversicherung zahlen. Allerdings sollte man bedenken, dass es in Deutschland relativ schwer ist, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, da dies nicht nur bedeutet, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht länger ausüben kann, sondern gar keinen Beruf mehr auf dem Arbeitsmarkt.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen setzt deutlich früher an: Sobald man seinen zuletzt ausgeübten oder den erlernten Beruf aufgrund Unfall, Krankheit (z. B. Burnout, Depressionen oder Kräfteverschleiß zu mindestens 50 Prozent auf Dauer oder mindestens sechs Monate nicht mehr nachkommen kann.
Wer trotz Berufsunfähigkeit und dem Bezug von Berufsunfähigkeitsrente noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben, bei dem es im Zweifel deutlich weniger Gehalt als zuvor gibt, erhält seine BU-Rente und zahlt Krankenversicherungsbeiträge nur auf das Gehalt und das auch nur zur Hälfte, weil der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Wer eine “normale” Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss die Auszahlungen der Berufsunfähigkeitsrente wie eine abgekürzte Leibrente versteuern. Dabei zahlt man die Steuer nur auf den sogenannten Ertragsanteil und nicht auf die komplette Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der Anzahl der Jahre der Restlaufzeit der Berufsunfähigkeits-Versicherungen, hier einige Beispieldaten:
Dies zeigt: Gerade, wer jung berufsunfähig wird und deshalb noch eine lange Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung hat, muss mit hohen Ertragsanteilen bei der Besteuerung rechnen.
Wer nur die BU-Rente als Einnahme hat und keine weiteren Einnahmen wie Zinsen oder Mieten, kommt aufgrund von Freibeträgen oft um eine Steuerzahlung herum.
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung bezieht, zahlt auf die gesamte Berufsunfähigkeitsrente Steuern und nicht nur auf den Ertragsanteil. Die BU-Rente wird dann wie normales Einkommen behandelt und der Besteuerung unterworfen.
LESETIPP:
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Rürup-Vertrag (Basisrente) bezieht, muss mit höheren Besteuerungsanteilen rechnen, die sich nach dem ersten Jahr des BU-Rentenbeginns richten.
Besteuert werden bei BU-Rentenbeginn in:
Wer also z.B. im Jahr 2035 erstmals Berufsunfähigkeitsrente aus reinem Rürup-Vertrag bezieht, muss auf 95% der bezogenen BU-Rente Steuern zahlen. Nur der Rest (5%) bleibt dann steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird dann für den Rest der Auszahldauer gleichbleibend angewendet.
Man darf allerdings bei einem Vergleich nicht vergessen, dass bei Berufsunfähigkeitsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer Basisrente vorher in der Erwerbslebensphase auch die Beiträge steuerlich gefördert wurden und man davon profitiert hat, dass das Finanzamt praktisch einen Teil der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung getragen hat.
Schließt man eine “normale” BU-Versicherung losgelöst alleine ab, gibt es im Regelfall keine staatliche Förderung der Beiträge.
Fazit
Bereits bei der Planung der Berufsunfähigkeitsrente sollte man berücksichtigen, dass während eines etwaigen Bezugs auch Steuern und/oder Krankenversicherungsbeiträge davon abgehen. Dies sollte man bei der Festsetzung der Höhe der Brutto-Rente berücksichtigen und dementsprechend die Berufsunfähigkeitsversicherung gestalten.
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