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Berufsunfähigkeitsrente Abzüge | Steuern und Sozialabgaben

Berufsunfähigkeitsrente Abzüge - zählt eine private BU-Rente als Einkommen?

Ja, eine private Berufs­unfähig­keitsrente wird als Einkommen gewertet und kann in vielen Fällen steuerpflichtig sein.

Die Besteuerung der privaten BU-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Berufs­unfähig­keitsversicherung und der individuellen Einkommenssituation des Versicherten. So wird eine selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU) anders behandelt als eine Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ), die in Kombination mit einer privaten Alters­vorsorge abgeschlossen wurde.

Es gibt zudem Freibeträge, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu mindern. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Versicherungsexperten kann helfen, die optimalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu identifizieren. Auch Sozialabgaben, die auf die BU-Rente anfallen können, sollten berücksichtigt werden, da sie die Netto-Rente erheblich reduzieren können. Diese Abgaben variieren je nach Kranken­ver­si­che­rungsstatus (gesetzlich oder privat) und sollten in die finanzielle Planung einbezogen werden.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen und die wichtigen Besonderheiten, die es zu beachten gilt.


 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die steuerliche Behandlung der privaten BU-Rente variiert je nach Art der BU-Versicherung und individuellen Einnahmen des Versicherten, wodurch gegebenenfalls Freibeträge genutzt werden können, um eine Besteuerung zu vermeiden.

 Die steuerliche Schicht der BU-Versicherung spielt eine entscheidende Rolle.

 Neben den Steuern fallen auch Sozialabgaben auf die BU-Rente an, die je nach Kranken­ver­si­che­rungsstatus (gesetzlich oder privat) die Höhe der Netto-BU-Rente erheblich reduzieren können.

 Die Kombination einer BU-Rente mit anderen Alters­vorsorgeprodukten wie der betrieblichen Alters­vorsorge oder der Rürup-Rente hat unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, weshalb eine umfassende Planung und Beratung von Experten ratsam ist.


 

Zählt eine private BU-Rente als Einkommen? Steuern und Abzüge im Überblick

 

Viele BU-Versicherte fragen sich, ob ihre monatliche Rente als Einkommen gilt und versteuert werden muss. Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielen die Art der BU-Versicherung und die damit verbundene steuerliche Schicht eine entscheidende Rolle. Zum anderen ist auch das individuelle Einkommen des Versicherten ausschlaggebend für die Besteuerung. So können Per­sonen, die ausschließlich ihre BU-Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte wie Zinsen oder Mieten haben, häufig durch Freibeträge eine Besteuerung umgehen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass neben der Steuer auch Sozialabgaben anfallen können, je nachdem, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Diese Abzüge können die Höhe der BU-Rente erheblich schmälern und sollten bei der Planung der Alters­vorsorge berücksichtigt werden. Da die individuelle Situation eines jeden Versicherten unterschiedlich ist, können die Abzüge von der BU-Rente variieren.
 

Einführung

Das Thema Berufs­unfähig­keit ist komplex und wirft viele Fragen auf:

 Was genau bedeutet eigentlich “Berufs­unfähig­keit” und wann tritt sie ein?

 Welche Leistungen können Versicherte erwarten und wie verhalten sich diese zu anderen Einkünften?

 Wie wird die BU-Rente steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Das Verständnis dieser Fragen ist entscheidend für das Verständnis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von BU-Renten.

In diesem Artikel widmen wir uns diesen und weiteren Fragen rund um den Beruf, um Licht ins Dunkel zu bringen und Betroffenen eine Orientierung im Falle des Eintritts der Berufs­unfähig­keit zu bieten.
 
 

Private BU-Rente und Steuerpflicht

 
Die steuerliche Behandlung der BU-Renten ist in Deutschland klar geregelt und hängt, wie bereits erwähnt, von der Art der BU-Versicherung ab. Eine selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU) oder Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer privaten Alters­vorsorge, die zur dritten Schicht gehört, wird in der Auszahlungsphase nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Im Gegensatz dazu werden BU-Renten, die im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge (2. Schicht) oder als Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Rürup-Rente (1. Schicht) abgeschlossen wurden, vollständig oder zu einem höheren Anteil besteuert.
 

Besteuerung von privaten BU-Renten

Die Besteuerung der privaten BU-Renten stellt viele Versicherte vor Fragen. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente gilt als „sonstiges Einkommen“ und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Für selbstständige BU-Renten der dritten Schicht wird nur der Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten besteuert, was oft dazu führt, dass keine Steuern anfallen, vor allem wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.

Der Ertragsanteil ist abhängig von der Restlaufzeit des Vertrages bei Eintritt der Berufs­unfähig­keit und kann je nach Alter bei Rentenbeginn stark variieren. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer auf die Berufs­unfähig­keits-Rente an.
 

Unterschied zwischen geförderten und ungeförderten BU-Renten

Die Unterscheidung zwischen geförderten und ungeförderten BU-Renten ist hinsichtlich der Besteuerung von großer Bedeutung. Geförderte BU-Versicherungen, wie sie in der ersten und zweiten Schicht zu finden sind, profitieren in der Einzahlungsphase von steuerlichen Vorteilen. Im Leistungsfall müssen die Renten dann jedoch voll oder zu einem hohen Anteil versteuert werden. Im Jahr 2023 sind beispielsweise 83% der Rürup-Rente steuerpflichtig, und dieser Anteil steigt jährlich, bis im Jahr 2040 eine vollständige Besteuerung erreicht ist.
 
 

Sozialabgaben auf private BU-Renten

 

Neben den Steuern müssen Versicherte auch Steuern und Sozialabgaben auf ihre BU-Rente beachten. Diese fallen an, wenn man in der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlich krankenversichert ist und können die Höhe der Netto-BU-Rente signifikant beeinflussen.

Die genaue Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem individuellen Fall und kann je nach Art der Kranken­ver­si­che­rung und weiteren Bezügen variieren.
 

Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge bei GKV

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt eine Faustformel zur Berechnung der Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge auf die BU-Rente: BU-Rente multipliziert mit 0,82. Das bedeutet, dass ein Teil der BU-Rente für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge verwendet wird. Die genaue Höhe dieser Beiträge variiert und richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Versicherten. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen auf alle Einkünfte Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge zahlen, was auch die BU-Rente einschließt.

Es ist zu beachten, dass bei der Berücksichtigung der Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge nicht nur die BU-Rente selbst, sondern auch die Einkünfte des Partners eine Rolle spielen können. Daher ist es ratsam, bei der Planung der Höhe der BU-Rente die zu erwartenden Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge zu berücksichtigen.
 

Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge bei PKV

Für privat Krankenversicherte sieht die Situation anders aus. Sie müssen ihre Beiträge auch bei Berufs­unfähig­keit in voller Höhe weiterzahlen. Dies bedeutet, dass trotz des Wegfalls der Verpflichtung zur Zahlung des Krankentagegelds die Versicherungskosten unverändert bleiben.

Die fortlaufenden Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung können die BU-Leistung zusätzlich verringern und stellen einen bedeutenden Faktor in der finanziellen Planung dar.
 
 

Kombination von BU-Rente mit anderen Alters­vorsorgen

 
Die Kombination einer BU-Rente mit anderen Alters­vorsorgeprodukten kann sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Unterschiedliche Alters­vorsorgeprodukte unterliegen verschiedenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, was die Gesamtbelastung beeinflussen kann.
 

BU-Rente und betriebliche Alters­vorsorge (bAV)

Eine BU-Rente in Verbindung mit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) wird im Leistungsfall vollständig besteuert. Dies kann insbesondere für Versicherte relevant sein, die ihre BU-Versicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen haben. Die Beiträge hierfür werden vom Bruttoeinkommen abgezogen und senken somit das zu versteuernde Einkommen während der Beitragsphase.

Es ist jedoch zu beachten, dass trotz der Steuervorteile während der Beitragsphase, die Rentenleistungen später vollständig zu versteuern sind.
 

BU-Rente und Rürup-Rente

Die Kombination einer BU-Rente mit einer Rürup-Rente bietet vor allem für Selbstständige große steuerliche Vorteile, da die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu einem gewissen Grad steuerlich absetzbar sind.

Im Jahr 2023 sind beispielsweise 83 Prozent der BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag steuerpflichtig, was bedeutet, dass ein Teil der Brutto Rente versteuert werden muss.
 
 

Berücksichtigung der BU-Rente bei der Grundsicherung

 
Die BU-Rente wird bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt und kann somit die Höhe der staatlichen Unterstützung beeinflussen. Dies kann dazu führen, dass Per­sonen mit einer niedrigen BU-Rente unter Umständen keinen finanziellen Vorteil durch die Versicherungsleistung haben, da die Grundsicherung entsprechend gekürzt wird.
 

Anrechnung auf Grundsicherung

Die Anrechnung einer BU-Rente auf die Grundsicherung bedeutet in der Praxis, dass die BU-Rente das anrechenbare Einkommen erhöht und somit die Höhe der staatlichen Unterstützung sinkt. Insbesondere niedrige BU-Renten, die unter 1.000 EUR liegen, werden oft vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Die BU-Rentenhöhe spielt dabei eine entscheidende Rolle.
 

Freibeträge und Sonderregelungen

Es gibt jedoch auch Freibeträge und Sonderregelungen bei der Grundsicherung, die eine teilweise Anrechnungsfreiheit der BU-Rente ermöglichen. Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu einem gewissen Betrag werden nicht angerechnet, und für Ehe- oder Lebenspartner gibt es zusätzlich einen anrechnungsfreien Betrag.

So bleibt ein Teil der BU-Rente bei der Berechnung der Grundsicherung unberücksichtigt.
 
 

Praxisbeispiele und Rechenbeispiele

 

Um die zuvor erläuterten Informationen zu veranschaulichen, werden nun konkrete Praxisbeispiele und Rechenbeispiele gezeigt, die unterschiedliche Fälle der Besteuerung und der Sozialabgaben darstellen.

Ein Beispiel betrifft die abgekürzte Leibrenten, bei der die Besteuerung anders gehandhabt wird als bei lebenslangen Renten. Diese Beispiele sollen dabei helfen, die oft abstrakten Regelungen greifbar und verständlich zu machen.
 

Beispiel 1: Selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU)

Angenommen, ein Versicherter erhält eine BU-Rente von 2.000 € monatlich. Bei einer verbleibenden Laufzeit von 20 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 21 %. Dies bedeutet, dass 420 € der monatlichen Rente als Ertragsanteil zu versteuern sind. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich somit ein zu versteuerndes Einkommen von 5.040 €. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt keine Steuer an.
 

Beispiel 2: Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) mit betrieblicher Alters­vorsorge

Anders sieht es bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung in Kombination mit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) aus, die als Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) gekoppelt ist. Hier wird die gesamte Rentenleistung zu 100 % versteuert, unabhängig von weiteren Einkünften oder dem Grundfreibetrag.
 

Beispiel 3: Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup-Rente

Ein weiteres Beispiel ist die Kombination einer BUZ mit einer Rürup-Rente. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind zum Teil steuerlich absetzbar, was das zu versteuernde Einkommen senkt und somit zu einer Steuerersparnis führt. Im Jahr 2023 müssen 83 % der Rürup-Rente versteuert werden.
 
 

Tipps zur Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast

 
Einmalige Abfindungszahlungen aus Berufs­unfähig­keitsversicherungen sind in der Regel steuerfrei. Zum anderen sollte bei der Absicherung immer das Nettoeinkommen berücksichtigt werden, was bedeutet, dass die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge in die Kalkulation einfließen müssen.
 

Nutzung von Freibeträgen und Absetzmöglichkeiten

Die Nutzung von Freibeträgen und Absetzmöglichkeiten kann ebenfalls helfen, die Steuerlast zu senken. Insbesondere bei Rürup-Renten können die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (Stand: 2023) steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Beiträge zur privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, was jedoch aufgrund von Begrenzungsgrenzen in der Praxis schwierig sein kann.
 

Beratung durch Fachleute

Eine qualifizierte Beratung durch Fachleute ist entscheidend, um die vorhandenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast voll auszuschöpfen. Ein Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Vorteile bei der BU-Versicherung zu erkennen und optimal zu nutzen.

Auch der Abschluss einer BU-Versicherung sollte idealerweise mit Unterstützung eines Ver­sicherungs­maklers erfolgen, um die besten Konditionen zu sichern und steuerliche Details korrekt zu berücksichtigen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit uns auf.


 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine private BU-Rente unter bestimmten Umständen als Einkommen zählt und sowohl besteuert als auch mit Sozialabgaben belastet werden kann. Die genaue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von der Art der BU-Versicherung und der individuellen Situation des Versicherten ab. Um die Netto-BU-Rente zu maximieren, sollten Versicherte die Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast nutzen und sich professionell beraten lassen. Lassen Sie sich nicht von Steuern und Abgaben überraschen, sondern planen Sie vorausschauend, um im Fall einer Berufs­unfähig­keit finanziell abgesichert zu sein.


Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine private Berufs­unfähig­keitsrente steuerlich behandelt?

Eine private Berufs­unfähig­keitsrente wird je nach Art der Versicherung unterschiedlich besteuert. Renten aus der betrieblichen Alters­vorsorge werden zu 100% besteuert, während bei selbstständigen BU-Versicherungen der dritten Schicht nur der Ertragsanteil besteuert wird.

Muss ich auf meine BU-Rente Sozialabgaben zahlen?

Ja, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fallen auf Ihre BU-Rente Sozialabgaben an, während für privat Versicherte die Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge unverändert bleiben. Es ist wichtig, dies bei der Planung Ihrer finanziellen Absicherung zu berücksichtigen.

Wie wirkt sich eine BU-Rente auf die Grundsicherung aus?

Eine BU-Rente kann die Grundsicherung reduzieren, da sie angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und Sonderregelungen, die berücksichtigt werden können. Es ist wichtig, sich über diese Regelungen im Detail zu informieren, um die individuelle Situation zu klären.

Kann ich Beiträge zu meiner BU-Versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge zur privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden, aber mit einer Höchstgrenze.

Welche Vorteile bietet eine Beratung durch Fachleute bei einer BU-Versicherung?

Eine Beratung durch Fachleute bei einer BU-Versicherung bietet Vorteile wie die Identifizierung steuerlicher Vorteile, die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und die Integration in die finanzielle Planung.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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