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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung | Zahnzusatz Tarife ver­gleichen

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - Sinnvoll für ein schönes Lächeln

Die GKV erstattet die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Dies gilt auch für die Leistungen des Zahnarztes oder die von ihm verwendeten Materialien. Es werden jedoch nur die Behandlungen oder zahnärztlichen Leistungen abgedeckt, die als medizinisch notwendig erachtet werden.

Dies allein reicht in der Regel nicht aus, um ein schönes Lächeln zu haben. Es gibt viele Bedingungen und um eine vollständige Palette von Dienstleistungen zu erhalten, müssen Sie  oft eigenes Geld für zahnärztliche Leistungen oder zahnärztliche Behandlungen investieren.


Vergleich Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


In vielen Fällen ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ratsam. Im Folgenden werden wir betrachten, was es eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bedeutet und wofür sie verwendet werden darf.
 
 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Leistungen und Vorteile

 

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine Form des privaten Schutzes, die Ihnen und Ihren Kindern viele Vorteile bietet. Je nach Anbieter können Sie frei wählen, welche zusätzlichen Dienste bzw. Leistungen für Sie wichtig sind. Von individuellen Bausteinen entsprechend Ihren Wünschen, bis hin zum umfassenden Rundum-Sorglos-Paket ist je nach Ihren Wünschen alles möglich.
 
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Was leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV)

 

GKV erstattet die Kosten für die Grundversorgung, die Folgendes umfassen kann:

Vorbeugende Maßnahmen: GKV erstattet die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen nur für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen. Grundsätzlich sind zwei Termine pro Jahr kostenlos, bei denen die Zähne auf Beschädigungen oder Behandlungsbedarf überprüft werden. In diesem Fall werden Ihnen auch die Kosten für Ihre jährliche Zahnreinigung erstattet. Es gibt mehrere Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung. Als krankenversicherter Patient können Sie alle zwei Jahre auf die Früherkennung von Parodontitis untersucht werden.

Zahnärztliche Eingriffe: Wenn Sie sich als versicherter Erwachsener einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen möchten, kommt das Geld unter zwei Bedingungen von GKV:

 Es muss eine schwere Fehlstellung des Kiefers vorliegen

 Kieferorthopädische Behandlung ist erforderlich

Bei Kindern muss jedoch mindestens eine Fehlstellung der Stufe 3 diagnostiziert werden - die sogenannte KIG 3. Erst dann genehmigt das GKV die Grundversorgung ohne Eigenanteil.

Bei der gefürchteten Paradontitis liegt ein Erstattungsanspruch erst vor, wenn die Tiefe Ihrer Zahntaschen mindestens 3,5 Millimeter beträgt, erst dann können Sie sich einer parodontalen Behandlung unterziehen und haben einen Erstattungsanspruch.  Erschwerend kommt hinzu,  dass Sie beim GKV einen Behandlungs- und Kostenplan einreichen müssen und mit diesem erst eine Erstattung beantragen können.

Um eine Wurzelkanalbehandlungsgebühr bei GKV erfolgreich beantragen zu können, muss der Zahn ausreichend intakt bleiben. Nur in diesem Fall müssen sich Patienten mit obligatorischer Kranken­ver­si­che­rung nicht zwischen selbstzahlende Behandlung oder Zahnextraktion entscheiden.

Wenn einer oder mehrere Ihrer Zähne entfernt und ersetzt werden müssen, wird der Zahnarzt sicherlich dafür belohnt werden wollen. Die Rechnung für diese Behandlung ist immer in Ihren Eigenanteil und Festzuschuss der GKV aufgeteilt. Es gilt das sogenannte Standardlieferprinzip. Dies bedeutet, dass die Erstattung auf Standardmaßnahmen beschränkt ist.
 
 

Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlung

 

Wenn Sie beispielsweise eine Brücke im Seitenbereich benötigen, ist Keramik nicht als Material für das GKV geeignet. Ihr Bonusheft spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Höhe Ihres staatlichen Kranken­ver­si­che­rungszuschusses, da dies finanzielle Auswirkungen hat. Wenn Sie den regelmäßigen Zahnärztliche Kontrolle nicht nachweisen können, erhalten Sie nur 60% des Rechnungsbetrags als Zuschuss. Wenn Sie mit Hilfe des Heftes 5 Jahre lang regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen nachweisen können, erhöht sich die feste Leistung auf 70%. Wenn Sie dies innerhalb von 10 Jahren schaffen, erhalten Sie 75%.
 

Leistungen

Mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben Sie und Ihre Lieben die Freiheit, das Material für Zahnfüllungen zu wählen. Die GKV wählt hier natürlich die günstigste Alternative, während die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ihnen die Wahlmöglichkeit eröffnet. Gerade bei der einfachen Amalgamfüllung zeigen sich bei vielen Menschen Probleme in der Verträglichkeit. Eine Allergie gegen quecksilberhaltiges Amalgam kann sich auch später  erst entwickeln. Mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie nicht allergenes Füllmaterial verwenden, das Ihnen in Zukunft keine Probleme bereiten wird.

Auch die Parodontal- und Wurzelkanalbehandlung ist für Sie kein Problem mehr: Mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie diese einfach durchführen lassen.

Die Wahl des Prothesenmaterials liegt ebenfalls in Ihrer Entscheidung, wenn Sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung haben. Dies gilt auch für die Art des Ersatzes. Ob Keramik statt Metall oder Implantat statt Brücke, die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Zahnbehandlungen und insbesondere Zahnprothesen haben erhebliche finanzielle  Auswirkungen auf die Ihr Budget. Ähnlich verhält es sich mit der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern. Abhängig von Ihren Vorlieben und Ihrem Tarif können Sie entweder den Eigenanteil als Kassenpatient reduzieren oder sogar vollständig kompensieren. Sie erhalten bessere Leistungen sich und  für Ihre Zähne. Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihre Kinder bietet auch zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten.
 
 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder

 

Mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder erhalten Sie eine größere Unabhängigkeit von den begrenzten Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung oder GKV. Es beginnt mit der Prävention und konzentriert sich auf das wichtige Thema Zahnersatz. Bei Bedarf können Sie die Zahnreinigung mehr als zweimal im Jahr vornehmen lassen.
 

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Gleiches gilt für die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung schwerer Zahnkrankheiten. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder hilft Ihren Kindern auch dabei, gesunde Zähne zu erhalten.

Insbesondere in der Kieferorthopädie haben Ihre Kinder den Vorteil, dass weit über den Standard hinausgehende Leistungen erbracht werden können. Sie können die Zähne Ihrer Kinder auch bei geringfügigen Verzerrungen glätten. Ab KIG 1 oder KIG 2 können Ihre Kinder früher gerade und schöne Zähne bekommen.
 
 

Tarife nach Schadensversicherung oder mit Altersrückstellungen

 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungspolicen können im Preis erheblich variieren. Dies ist nicht unbedingt auf das unausgewogene Preis-Leistungs-Verhältnis zurückzuführen. Wenn die sogenannten Pensionsreserven durch eine zusätzliche Zahnversicherung ergänzt werden, ist der Versicherungsschutz zunächst teurer als andere Angebote. Im Alter zahlen die Versicherten weniger, weil die Höhe der Beiträge stabil bleibt.

Wenn Sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen möchten, werden Sie irgendwann auf den Begriff „Altersrückstellungen” stoßen. Die Bezeichnung kann auch hinter dem Berechnungsbegriff „nach Art der Lebensversicherung“ oder bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Altersrückstellung „nach Art der Schadenversicherung“ verborgen sein. Wie sich die Prämien in den nächsten Jahren entwickeln, hängt davon ab, ob Rückstellungen für Zusatzversicherungen bestehen.

Bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im Alter wird ein Teil der gezahlten Beiträge zur Schaffung eines finanziellen Polsters verwendet. Ohne dies werden die Kosten für den Versicherungsschutz schrittweise steigen. Weil die Versicherer davon ausgehen, dass der Behandlungsschutz mit dem Alter zunimmt. Um die zu erwartenden zusätzlichen Kosten zu decken, passen Tarifanbieter ohne Altersbeschränkungen ihre Preise schrittweise an, beispielsweise, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht.

Bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Rückstellungen werden solche altersbedingten Beitragsanpassungen nicht vorgenommen. Denn die Versicherung gleicht dies automatisch mit dem geschaffenen Finanzpolster aus. Bestenfalls zahlen Kunden für die gesamte Versicherungsdauer einen Festpreis, während die Prämien für Versicherte mit zusätzlicher Zahnversicherung, ähnlich wie bei der Schadensversicherung, regelmäßig erhöht werden.
 
 

Wartezeit bei Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Wenn Sie kurz vor der Zahnbehandlung eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen möchten, um beispielsweise die Kosten für hochwertige Prothesen zu senken, gibt es Nuancen die berücksichtigt werden. Die versicherte Person hat in der Regel erst nach einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf Leistungen.

Bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hängt die Wartezeit von der Art der Leistung ab. Bei Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate, während die Wartezeit für zahnärztliche Behandlungen und kieferorthopädische Leistungen in der Regel zwischen 3 und 8 Monaten liegt.
 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit

Es gibt auch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit, aber der Tarif deckt nicht die Kosten der vor Vertragsunterzeichnung empfohlenen Behandlung ab. Daher sollte so früh wie möglich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgeschlossen werden - vorzugsweise bevor der Zahnarzt den Schaden diagnostiziert.

Selbst wenn Sie eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen, sind die Leistungen in der Regel auf eine zahnärztliche Skala beschränkt. Dies bedeutet, dass die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt sind. Der genaue Betrag, auf den die Erstattung begrenzt ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.
 
 

Barmenia Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Sie können ganz einfach und bequem Ihre Barmenia Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung  berechnen. Es sind folgende Tarife berechenbar:

 Mehr Zahn 80

 Mehr Zahn 90

 Mehr Zahn 100

 Mehr Zahnvorsorge

kostenloser Bleaching-Bonus ist inbegriffen
 
 

die Bayerische Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Neu bei die bayerischen wurde im Jahr der Tarif Zahn sofort eingeführt. Dieser ist in Kombination mit einer der bisherigen Tarifen Zahn Smart, Zahn Komfort, Zahn Prestige oder Zahn Prestige Plus abschließbar. Welchen genauen Leistungsumfang Sie dabei erhalten, können Sie in dem Artikel "Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Bayerische" nachlesen.
 
 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ver­gleichen

 

Wenn Sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung suchen, sind Sie auf dieser Webseite genau richtig. Ich kenne den Markt sehr gut und weiß genau, worauf es bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs ankommt. Meine langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet wird Ihnen helfen, häufige Fehler bei der Einreichung von Anträgen zu vermeiden.

Dieser Service, den viele Zahnärzte auch ihren Patienten empfehlen, verursacht Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Sie in Zusammenarbeit mit mir eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, zahlen Sie das gleiche, wie bei einem direktem Vertragsabschluss. Sie können im Tarifrechner kostenlos Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ver­gleichen.
 

Kontakt

Besuchen Sie den Tarifrechner auf meiner Website und wenn Sie Fragen haben, können Sie mich auf eine der verfügbaren Arten kontaktieren. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir: Als erfahrener Ver­sicherungs­makler helfe ich Ihnen beim Vergleich der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungstarife. 


Beratung Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

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Kunden fragten auch

Gesundheitsfragen richtig beantworten

Bevor Sie die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ausstellen, werden Sie gebeten, einige Gesundheitsfragen zu beantworten. Hier sollten Sie angeben, ob Zähne fehlen oder bereits durch Prothesen wie ein Implantat oder eine Krone ersetzt wurden.

Darüber hinaus fragen Versicherer, ob Sie derzeit von einem der Spezialisten wie einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden und ob die Behandlung in naher Zukunft geplant ist. Sie müssen jedoch keine regelmäßigen Überprüfungen melden.

Es wird empfohlen, dass Sie bei der Einreichung Ihres Antrags so genau und wahrheitsgemäß wie möglich auf Gesundheitsfragen antworten. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Kann ich Zahn Zusatzversicherung wechseln?

Sie können Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ändern und müssen die Kündigungsfrist Ihrer vorherigen Versicherung einhalten. Nor­malerweise dauert dies 3 Monate bis zum Jahresende. In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 oder 2 Jahre. Sie können Ihre Versicherung erst nach diesem Zeitraum kündigen.

Sie haben auch das Recht zu kündigen, wenn Ihre Versicherung die Prämien erhöht. Nachdem Sie eine Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie angekündigt haben, können Sie den Vertrag innerhalb von 4 Wochen kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung erst, wenn Sie einen neuen Vertrag unterzeichnet haben, damit Sie dauerhaft versichert sind.

Überprüfen Sie auch, ob Sie eine Zahnersatzversicherung mit stabilen Prämien im Alter abgeschlossen haben. Wenn Sie den Anbieter wechseln, verlieren Sie diese Rückstellungen. Von daher rate ich Ihnen, dies von einem Experten genau prüfen zu lassen. 

Kann man zwei Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen abschließen?

Wir haben grundsätzlich nach §200 VVG das Bereicherungsverbot. Dies bedeutet, dass die Versicherungsleistungen nicht den Rechnungsbetrag übersteigen dürfen. Falls der VN aufgrund der selben Rechnung (Versicherungsfall) einen Anspruch gegen mehrere Versicherer hat.

Eine "Doppelversicherung" sollte auf jeden Fall vermieden werden. Nicht nur für Sie, sondern auch für die Versicherer wird es im Leistungsfall kompliziert.

Sollte es dennoch einmal zu einer "Doppelversicherung" kommen, ist es wichtig, diese bei beiden Versicherungen zu melden (man sollte den Namen des anderen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens, die Höhe der Absicherung und die Versicherungsnummer angeben). Es ist im Leistungsfall für beide Versicherer wichtig, welchen Bereich die jeweils andere Gesellschaft übernommen hat.

Aber Vorsicht! Es gelten jeweils die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Hier wird teilweise klar ausgeschlossen, Das bei anderen Anbietern, gleichartige Verträge abgeschlossen werden dürfen.

Am sinnvollsten ist es, sich im Vorfeld einen Experten zu suchen, um die besten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für sich ausfindig zu machen. Ebenso sind Tests in diversen "Zeitschriften" wie Finanztest, nur als wirklich grober Anhaltspunkt zu sehen. 


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