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Betriebliche Alters­vorsorge ➤ Versorgung im Alter

Betriebliche Alters­vorsorge

Angesichts des immer weiter sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung und der daraus resultierenden Rentenlücke beschäftigen sich immer mehr Menschen mit dem Thema Altersversorgung. Hierbei spielen sowohl die private als auch die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Rolle. So ist insbesondere die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter.

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die betriebliche Altersversorgung, ihre Ziele und die verschiedenen Modelle, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen können. Darüber hinaus beleuchten wir die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung und zeigen Ihnen, welche steuerlichen Aspekte Sie bei der Betriebsrente berücksichtigen müssen.

 

das Wichtigste auf einen Blick

 

 Rechtsanspruch und Zuschuss: Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Alters­vorsorge (bAV), wobei der Arbeitgeber mindestens 15% der umgewandelten Beiträge bezuschussen muss.

 Verschiedene Modelle: Es gibt fünf Hauptmodelle der bAV: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen.

 Steuerliche Vorteile: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, was zu einer reduzierten Steuerlast während der Ansparphase führt und steuerliche Vorteile im Rentenalter bietet.


 

Was genau ist eine betriebliche Alters­vorsorge?

 
Bei der betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) handelt es sich um eine spezielle Art der Zusatzrente, bei der Arbeitnehmer gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Geld für die Zeit nach dem Berufsleben ansparen. Dies geschieht durch verschiedene Finanzierungsmodelle, bei denen Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen werden können und der Alters-, Berufs­unfähig­keits- oder Hinterbliebenenversorgung dienen sollen.
 
betriebliche Altersvorsorge
 

Die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge setzen sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmers und dem verpflichtenden Beitrag des Arbeitgebers von mindestens 15 % zusammen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen zur Rentenversicherung haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch darauf, über ihren Arbeitgeber für die Altersversorgung vorzusorgen.

Dieses Recht ermöglicht es ihnen, zusätzlich zur staatlichen Rente eine Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung zu erhalten, die monatlich bis zum Lebensende gezahlt wird. Die Höhe der Betriebsrente ergibt sich aus den über die Jahre eingezahlten Beiträgen und den daraus erzielten Renditen, beispielsweise durch Investitionen in Wertpapiere im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge.
 

Diesen Zweck verfolgt diese Art der Vorsorge

Die betriebliche Alters­vorsorge verfolgt mehrere wichtige Ziele. Zum einen soll sie die Rentenlücke schließen, die sich aus den sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ergibt. Laut der Deutschen Rentenversicherung soll das Rentenniveau bis 2030 auf 48 % sinken. Daher machen die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel es notwendig, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Da immer mehr Arbeitnehmer aufgrund des sinkenden Rentenniveaus von Altersarmut bedroht sind, fördert der Staat private Maßnahmen zur betrieblichen Altersversorgung und zur Alters­vorsorge im Allgemeinen. Die betriebliche Altersversorgung bietet dabei attraktive steuerliche Vorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben für Arbeitnehmer.
 

Gibt es verschiedene Modelle?

Ja, es gibt verschiedene Modelle der betrieblichen Alters­vorsorge, die sich in der Ausgestaltung und den Finanzierungsoptionen unterscheiden. Dazu gehören die Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, die Pensionsfonds und die Direktversicherung. Jedes Modell hat seine eigenen Vor- und Nachteile.

 Pensionszusage: Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, ab dem Eintritt des Versorgungsfalles finanzielle Leistungen an seine Mitarbeiter oder deren Hinterbliebenen aus betrieblichen Mitteln zu erbringen. Hierfür muss der Arbeitgeber sogenannte Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Um das finanzielle Risiko im Versorgungsfall zu mindern, kann der Arbeitgeber zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab, um im Leistungsfall das benötigte Kapital zur Verfügung zu stellen.

 Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Institution, die vom Unternehmen gegründet wird. Die Beiträge fließen in die Unterstützungskasse, welche die Gelder verwaltet und an die berechtigten Mitarbeiter im Rentenalter auszahlt. Dank der unbegrenzten Leistungshöhen können über die Unterstützungskasse auch größere Versorgungslücken geschlossen werden.

 Pensionskasse: Im Rahmen der betrieblichen Alters­vorsorge kann der Arbeitgeber eine Rentenversicherung bei einer Pensionskasse für seine Mitarbeiter abschließen. Dies kann auch Leistungen bei Berufs­unfähig­keit oder für Hinterbliebene umfassen. Die Beiträge zur Pensionskasse können dabei vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung gemeinsam finanziert werden.

 Pensionsfonds: Ebenso wie die Pensionskasse handelt es sich bei dem Pensionsfonds um eine unabhängige und eigenständige Versorgungseinrichtung, die lebenslange Alters­vorsorge-Leistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Hier werden die Leistungen für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt, wobei die Beiträge vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen werden. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt auch hier über die Entgeltumwandlung und den Arbeitgeber gemeinsam.

 Direktversicherung: In der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter ab. Diese kann auch Leistungen bei Berufs­unfähig­keit oder eine Hinterbliebenenversorgung umfassen. Die Beiträge zur Direktversicherung können dabei entweder vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung oder von beiden zusammen getragen werden.
 
Welche Modelle der betrieblichen Altersvorsorge gibt es

 

 

Was ist generell bei einer betrieblichen Alters­vorsorge zu beachten?

 

Auswahl des richtigen Durchführungswegs

Ein zentraler Schritt bei der betrieblichen Alters­vorsorge ist die Auswahl des geeigneten Durchführungswegs. Wie bereits zuvor erläutert, gibt es verschiedene Modelle der betrieblichen Alters­vorsorge. Die Entscheidung für einen der fünf Durchführungswege hängt dabei von den individuellen Präferenzen, steuerlichen Aspekten, aber auch von der finanziellen Situation des Unternehmens ab.

Aufgrund der Langfristigkeit der betrieblichen Alters­vorsorge ist eine hohe Flexibilität von Vorteil. Neben der Flexibilität ist jedoch auch die Rentabilität für beide Seiten entscheidend. So hat jeder Durchführungsweg Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
 

Ist eine betriebliche Alters­vorsorge Pflicht?

Bereits seit 2019 besteht in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine Möglichkeit zur betrieblichen Alters­vorsorge anzubieten. Dabei können Arbeitgeber entweder eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse anbieten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber selbst um die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter kümmern, indem sie eine Direktzusage bereitstellen.

Sofern sich Arbeitgeber für eine Form der betrieblichen Alters­vorsorge entscheiden, kann diese auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In einigen Branchen ist die betriebliche Alters­vorsorge sogar obligatorisch, da sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt ist.
 

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Ein wesentlicher Anreiz für Arbeitnehmer, eine betriebliche Alters­vorsorge abzuschließen, liegt in den gesetzlich verpflichtenden Zuschüssen seitens des Arbeitgebers. Während die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge in der Vergangenheit oft ausschließlich durch die Entgeltumwandlung finanziert wurden, sind Arbeitgeber seit 2019 nunmehr verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags zur betrieblichen Alters­vorsorge zu leisten.

Viele Unternehmen sind sogar bereit, einen höheren Arbeitgeberzuschuss zu gewähren, um ihre Mitarbeiter bei der Alters­vorsorge zu unterstützen. Bei Altverträgen, die vor 2019 geschlossen wurden, ist dieser Zuschuss seit 2022 verpflichtend.
 

Wann ist es sinnvoll, eine betriebliche Alters­vorsorge abzuschließen?

Die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer betrieblichen Alters­vorsorge ist von individuellen Umständen abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch: je früher, desto besser. Frühzeitig mit der bAV zu beginnen, ermöglicht es Arbeitnehmern, über einen längeren Zeitraum Kapital aufzubauen und von den Zinseszins-Effekten zu profitieren. Insbesondere wenn der Arbeitgeber Zuschüsse zur Verfügung stellt, lohnt sich der Einstieg in die betriebliche Alters­vorsorge oft schon in jungen Jahren.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die individuelle finanzielle Situation und die geplante Dauer der Beschäftigung im Unternehmen. Bei längerfristiger Betriebszugehörigkeit können die Vorteile der bAV besser ausgeschöpft werden. Es empfiehlt sich, die persönlichen Ziele, Risikobereitschaft und Lebensplanung zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine anbieterunabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen. Eine sorgfältige Abwägung dieser Aspekte ermöglicht es, die betriebliche Alters­vorsorge optimal in die individuelle finanzielle Planung zu integrieren und die Weichen für eine sichere Zukunft zu stellen.
 

Wie wirkt sich die betriebliche Alters­vorsorge auf die Rente aus?

Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der finanziellen Absicherung im Alter und kann sich positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Die eingezahlten Beiträge zur bAV mindern das zu versteuernde Einkommen in der Ansparphase. Dadurch reduziert sich die Steuerlast, was zu einer höheren Nettoersparnis führt.

Im Ruhestand werden die angesparten Mittel dann als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt. Die steuerliche Behandlung im Alter ist dabei in der Regel günstiger, da Renteneinkünfte niedriger besteuert werden als das zu versteuernde Einkommen in der Erwerbsphase. Somit trägt die betriebliche Alters­vorsorge nicht nur zur individuellen finanziellen Sicherheit im Alter bei, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.
 

Wann macht eine betriebliche Alters­vorsorge keinen Sinn?

Grundsätzlich ist es fast immer sinnvoll, sich um eine Zusatzrente in Form einer betrieblichen Alters­vorsorge zu kümmern. Aufgrund der Förderungen und Zuschüsse ist die bAV insbesondere für junge Arbeitnehmer attraktiv. So fallen beispielsweise keine Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung an und ein Teil der Beiträge bleibt steuerfrei, da diese direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden.

Obwohl die betriebliche Alters­vorsorge Vorteile bietet, gibt es auch Situationen, in denen sie möglicherweise weniger sinnvoll ist. Zum Beispiel kann es für Per­sonen, die nur kurzzeitig in einem Unternehmen beschäftigt sind oder häufig den Arbeitsplatz wechseln, weniger vorteilhaft sein, in eine betriebliche Alters­vorsorge einzuzahlen. Die mitunter komplexen Regelungen und eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen bei vorzeitigem Ausscheiden könnten zu finanziellen Einbußen führen.

Ebenso könnte eine bereits gut aufgebaute private Alters­vorsorge oder alternative Anlageformen wie die Riester-Rente dazu führen, dass die betriebliche Alters­vorsorge nicht zwingend notwendig ist. Daher sollten Arbeitnehmer eine umfassende Analyse der individuellen Lebens- und Arbeitsumstände durchführen, um abzuwägen, welche Form der Alters­vorsorge die beste Wahl ist. Um zu entscheiden, ob die betriebliche Alters­vorsorge im konkreten Fall sinnvoll ist oder ob es geeignetere Alternativen gibt, kann die Beratung durch einen Experten behilflich sein.
 

Wann und wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der betrieblichen Alters­vorsorge erfolgt in der Regel mit Eintritt in den Ruhestand. Dabei stehen je nach Durchführungsweg verschiedene Auszahlungsoptionen zur Verfügung:

 Monatliche Rente: Die am häufigsten genutzte Auszahlungsmöglichkeit ist die in Form einer lebenslangen, gleichbleibenden, monatlichen Rente.

 Einmalige Auszahlung: Alternativ besteht die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des angesparten Kapitals.

 Kombinierte Auszahlung: In einigen Fällen kann auch eine Kombination aus monatlicher Rente und einmaliger Auszahlung gewählt werden.

Bei Direktversicherungen haben Sparer sogar die Möglichkeit, von einem sogenannten Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen. Hierbei können sie selbst auswählen, wie die Auszahlung erfolgen soll. Allerdings sollte man beachten, dass die Auszahlungen der betrieblichen Altersversorgung unabhängig von der Auszahlungsart der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass die Steuern und Sozialabgaben auf das angesparte Kapital erst im Rentenalter anfallen, und nicht während der Ansparphase.
 
 

Vor- und Nachteile der betrieblichen Alters­vorsorge

 

Vorteile

 Langfristige Sicherheit: Die bAV ermöglicht es Arbeitnehmern, langfristig Kapital für die Zeit nach dem Berufsleben anzusparen. Dies schließt die Rentenlücke, die sich aus den sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ergeben kann und trägt somit zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter bei. Zudem ergibt sich aus der betrieblichen Alters­vorsorge eine sichere Rente, die bis zum Lebensende gezahlt wird.

 Steuerliche Begünstigung: Ein wesentlicher Vorteil der betrieblichen Alters­vorsorge liegt in der steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, was zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führt. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung der steuerlichen Vorteile und eine höhere Nettoersparnis.

 Arbeitgeberzuschüsse: Ein weiterer Vorteil ist der Arbeitgeberzuschuss. Da dieser seit 2019 verpflichtend ist, müssen sich alle Unternehmen aktiv an der betrieblichen Alters­vorsorge beteiligen, indem sie finanzielle Zuschüsse leisten. Dieser Arbeitgeberbeitrag ist nicht nur eine zusätzliche finanzielle Entlastung für die Arbeitnehmer, sondern trägt seitens des Arbeitgebers auch zur Mitarbeiterbindung bei.

 Kein Aufwand: Viele Menschen scheuen sich aufgrund der Komplexität davor, sich um eine angemessene Alters­vorsorge zu kümmern. Bei der bAV hingegen müssen Arbeitnehmer nichts tun, außer einen Teil ihres Gehalts zu investieren. Alle nötigen Schritte werden vom Arbeitgeber übernommen, sodass die betriebliche Alters­vorsorge keinen Mehraufwand bedeutet.

 Niedrige Gebühren: Die Tatsache, dass Unternehmen die betriebliche Alters­vorsorge im Namen ihrer Mitarbeiter verwalten, bringt einen weiteren wichtigen Vorteil mit sich. Dadurch erhalten sie in vielen Fällen Sonderkonditionen von den Anbietern. Das führt dazu, dass die Gebühren für die Arbeitnehmer oft niedriger ausfallen, verglichen mit Produkten außerhalb der betrieblichen Alters­vorsorge und unabhängig von ihrem Arbeitgeber.

Nachteile

 Besteuerung und Sozialabgaben bei Auszahlung: Der größte Nachteil der bAV liegt darin, dass die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert werden muss und auch entsprechende Sozialabgaben anfallen.

 Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Da viele Durchführungswege der bAV über den Arbeitgeber abgewickelt werden, besteht eine gewisse Abhängigkeit von dessen Wohlwollen. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes können Unsicherheiten bezüglich der Fortführung oder Übertragung der betrieblichen Alters­vorsorge entstehen.

 Risiken bei vorzeitigem Ausscheiden: Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen können bestimmte Durchführungswege Rückzahlungsverpflichtungen oder Verluste mit sich bringen. Dies kann insbesondere bei kurzen Beschäftigungszeiten problematisch sein.
 

Für wen lohnt sich die betriebliche Alters­vorsorge?

Aufgrund der Risiken ist die betriebliche Alters­vorsorge besonders für Arbeitnehmer attraktiv, die langfristig in einem Unternehmen beschäftigt sind und eine zusätzliche Absicherung für ihre finanzielle Zukunft im Alter suchen. Insbesondere in Branchen oder Unternehmen, die großzügige Arbeitgeberzuschüsse zur bAV bieten, stellt diese Form der Alters­vorsorge eine lohnenswerte Option dar. Arbeitnehmer, die frühzeitig mit der bAV beginnen, profitieren von den langen Ansparzeiträumen und den damit verbundenen Zinseszins-Effekten, was zu einer höheren Rendite führen kann.

Darüber hinaus ist die betriebliche Alters­vorsorge besonders attraktiv für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Vor allem für diejenigen, die im Alter mit einer geringen gesetzlichen Rente rechnen, ist die bAV eine gute Idee.

Auch für Per­sonen, die steuerliche Vorteile nutzen möchten, stellt die betriebliche Alters­vorsorge eine interessante Option dar. Die Möglichkeit, Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen abzuziehen, reduziert das zu versteuernde Einkommen und schafft somit eine effiziente Steueroptimierung. Zudem kann die bAV dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen, die sich aus den sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ergibt.

Ob eine bAV auch für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Lebensumständen ab. Daher ist eine umfassende Beratung durch einen Finanzexperten empfehlenswert, um die bestmögliche Entscheidung im Einklang mit Ihren individuellen Bedürfnissen zu treffen.
 
 

Steuerliche Aspekte der betrieblichen Alters­vorsorge

 

Steuerfreiheit für versicherungsförmige Durchführungswege

Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) bringt in Bezug auf die steuerliche Behandlung verschiedene Aspekte mit sich. Ein bedeutender Vorteil ist die steuerliche Förderung für versicherungsförmige Durchführungswege. Hierzu gehören insbesondere die Direktversicherung, die Pensionskasse und die Pensionsfonds. Die Beiträge, die der Arbeitnehmer in diese Durchführungswege einzahlt, werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dies führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen reduziert wird, was wiederum zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

In der Ansparphase sind die eingezahlten Beiträge somit bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Aktuell entspricht dies 604 Euro pro Monat (Stand 2024). Werden Beiträge zur Unterstützungskasse oder zur Direktzusage geleistet, sind diese sogar in voller Höhe steuerfrei.

Die steuerliche Begünstigung erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Einzahlungsphase, sondern auch auf die Auszahlungsphase im Rentenalter. So unterliegen die Auszahlungen einer nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen während der Auszahlungsphase zwar steuerpflichtig sind, jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz belastet werden als das zu versteuernde Einkommen während der Erwerbsphase. Dieser steuerliche Vorteil macht versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Alters­vorsorge besonders attraktiv für Arbeitnehmer.
 
 

Was passiert mit der betrieblichen Alters­vorsorge bei Kündigung?

 

Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber ist es möglich, dass die betriebliche Alters­vorsorge fortgeführt wird oder dass der Versicherte die Option hat, die bAV zu übertragen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der neue Arbeitgeber entweder in den bestehenden Vertrag einsteigen oder das mitgebrachte Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Sollte der neue Arbeitgeber kein eigenes Versorgungssystem haben, ist dieser verpflichtet, dem Arbeitnehmer zumindest die Option einer Direktversicherung anzubieten.

Sind beide Optionen nicht realisierbar, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den alten Vertrag ruhen zu lassen oder diesen mit eigenen Beiträgen privat weiterzuführen. In diesem Fall sind die Beiträge jedoch nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei, da die Steuervorteile nur im Rahmen der Entgeltumwandlung in Anspruch genommen werden können.

Für Direktzusage und Unterstützungskasse besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden die Übertragung vom vorzeitigen Arbeitgeber zu verlangen. Allerdings ist die Höhe des Übertragungswerts in diesem Fall auf die Höhe der geltenden Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.
 

Kann man die betriebliche Alters­vorsorge selbst kündigen?

In der Regel kann der Versicherte die betriebliche Alters­vorsorge nicht eigenständig kündigen. Die bAV basiert oft auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, die bestimmte Bedingungen und Verpflichtungen festlegt. Eine vorzeitige Kündigung durch den Versicherten kann mit finanziellen Einbußen oder Rückzahlungsverpflichtungen verbunden sein. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Kündigung oder Änderung der bAV möglich ist, beispielsweise bei bestimmten Lebensereignissen. Hier ist jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich.
 
 

Wie viel sollte man in die betriebliche Alters­vorsorge einzahlen?

 

Wie hoch darf die betriebliche Alters­vorsorge sein?

Die Frage nach der Höhe der Einzahlungen in die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen sollte es ein angemessener Betrag sein, der den eigenen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Zum anderen sollte das Einkommen bei der Entgeltumwandlung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung nicht überschreiten, damit sich die Entgeltumwandlung lohnt.

Im Jahr 2024 liegt diese bei 5.175 Euro im Monat. Das Bruttoeinkommen sollte nach dem bAV-Beitrag also unterhalb dieser Grenze liegen, ansonsten werden die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung fällig.

Zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 5.500 Euro monatlich, also 200 Euro an Beiträgen zur bAV, würde diese Rechnung aufgehen. Allerdings ist der Arbeitgeberzuschuss entscheidend, ob sich die betriebliche Alters­vorsorge überhaupt lohnt. Die verpflichtenden 15 % reichen meist nicht aus, damit eine angemessene betriebliche Altersversorgung erreicht wird. Stattdessen sollten Per­sonen mit einem hohen Einkommen einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 % aushandeln.
 

Individuelle Lebensumstände beachten

Bei der Festlegung der Einzahlungshöhe in die betriebliche Alters­vorsorge sollten darüber hinaus auch die individuellen Lebensumstände und finanziellen Ziele berücksichtigt werden. Vor dem Abschluss einer betrieblichen Alters­vorsorge ist es daher ratsam, eine umfassende finanzielle Planung vorzunehmen und die eigenen Prioritäten zu definieren.

Möglicherweise gibt es auch andere Formen der Alters­vorsorge oder finanzielle Ziele, die in Betracht gezogen werden sollten. Eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten kann Ihnen dabei helfen, die optimale Einzahlungshöhe in die bAV zu bestimmen.
 

Maximale steuerliche Förderung

Um die maximale steuerliche Förderung zu nutzen, ist es empfehlenswert, die Einzahlungen in die betriebliche Alters­vorsorge so zu gestalten, dass die steuerlichen Begünstigungen optimal ausgeschöpft werden. Im Jahr 2024 sind die Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsbeitragsfrei. Darüber hinaus profitiert man auch von einem Steuerfreibetrag von 8 % der BBG (West), wobei sich die Freibeträge jährlich ändern.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es gesetzliche Höchstgrenzen für die steuerliche Förderung gibt. Diese wurde im Jahr 2024 für die Sozialversicherungsfreibeträge auf maximal 3.624 Euro und für Steuern auf 7.248 Euro jährlich festgelegt. Eine individuelle Beratung kann Ihnen dabei helfen, die steuerlichen Aspekte der Rente zu verstehen und die Einzahlungen entsprechend zu planen.

 

Fazit

 

Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus wird eine Alters­vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus immer wichtiger. Betriebsrenten sind dabei einer der wichtigsten Säulen der finanziellen Absicherung im Alter. Sie ermöglichen es Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Die Vorteile der betrieblichen Alters­vorsorge liegen insbesondere darin, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen leisten muss und dass die bAV mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen einhergeht.

Bereits in jungen Jahren sollte man sich mit verschiedenen Arten der Alters­vorsorge beschäftigen, um eine ausreichende Versorgung im Alter zu gewährleisten. Nur mit einer umfangreichen Finanzplanungsstrategie kann der gewohnte Lebensstandard im Alter aufrechterhalten und die Rente gesichert werden.


häufige Fragen

Was bleibt von 1.000 Euro Betriebsrente?

Für Betriebsrenten gilt ein sogenannter Versorgungsfreibetrag. Neben diesem steuerfreien Versorgungsfreibetrag gewährt das Finanzamt zusätzlich noch einen Zuschlag. Aktuell beträgt dieser Freibetrag 12,8 % (Stand 2024), wobei der jährliche Höchstbetrag bei 960 Euro liegt. Der jährliche Zuschlag beträgt 288 Euro. Bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro im Monat liegt man nach Abzug des Versorgungsfreibetrags über der Höchstgrenze von 960 Euro, sodass maximal diese plus Zuschlag steuerfrei sind.

Muss man eine betriebliche Alters­vorsorge in der Steuererklärung angeben?

Nein, die betriebliche Alters­vorsorge muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Für versicherungsförmige Durchführungswege ist die betriebliche Alters­vorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 7.248 Euro (Stand 2024) steuerfrei. Diese Steuerfreiheit wird vom Arbeitgeber bereits in der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt.

Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Alters­vorsorge beträgt mindestens 15 %. Allerdings gibt es eine Obergrenze für den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Diese wird jährlich angepasst und beträgt aktuell 7.550 Euro im Monat (Stand 2024). Daher beträgt der maximale Zuschuss derzeit 302 Euro im Monat, woraus sich ein monatlicher Pflichtzuschuss von höchstens 45,30 Euro ergibt.


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