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Maschinenversicherung - Schutz für Ihre Betriebskapital

Maschinenversicherung: Schützen Sie das Kapital Ihres Betriebs!

Die Bandbreite an Maschinen reicht von Holz-, Kunststoff-, Druck- und Metallmaschinen über fahrbare und transportable Maschinen wie Planierraupen, Bagger, Krane und Gabelstapler. Während Pflege und Wartung der Geräte fest in den Arbeitsalltag integriert sind, vernachlässigen einige Unternehmen noch immer den finanziellen Aspekt.

Eine Maschinenbruchversicherung wird häufig nicht als notwendig angesehen. Dennoch sind Versicherungen essenziell und stellen sicher, dass diese Firmenvermögenswerte im Schadensfall ersetzt werden. Tatsächlich tritt alle zehn Minuten in Deutschland ein versicherter Maschinenschaden ein. Das Risiko sollte demnach nicht unterschätzt werden. Eine Maschinenversicherung kann Abhilfe leisten und bietet Firmen einen Rundum-Schutz bei Sachschäden.


 

das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die Maschinenbruchversicherung richtet sich in erster Linie an Gründer und Unternehmer, die hochwertige Anlagen und Maschinen besitzen.

 Der Versicherungsschutz lohnt sich vor allem für die Bauindustrie und Landwerke, doch auch Industrie und Handel greifen verstärkt auf die Maschinenversicherung für stationäre und fahrbare Maschinen zurück.

 Die Versicherung ist der Ansprechpartner bei einem Maschinenschaden und Sachschäden.

 Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung stellt einen sinnvollen Zusatzbaustein der Maschinenversicherung dar. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei der Lahmlegung des Betriebs infolge eines versicherten Sachschadens.


Geschäftsrisiken von Firmen in Deutschland


 

Was versteht man unter einer Maschinen­versicherung?

 

Die Maschinenversicherung ist ebenfalls unter dem Namen Maschinenbruchversicherung bekannt. Sie befasst sich mit Schäden, die an Maschinen und Anlagen auftreten und bietet den betroffenen Unternehmen und Betrieben finanziellen Beistand.
 

Weshalb ist eine Maschinenversicherung sinnvoll?

Unternehmen, die beispielsweise in der Metall-, Holz- oder Baubranche tätig sind, müssen große Investitionen tätigen. Sie sind auf Maschinen und Anlagen angewiesen, die Material zu einem Endprodukt weiterverarbeiten. Die hohen Anschaffungskosten dieser Geräte sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Maschinen gut genutzt werden.

Doch je öfter und länger die leistungsstarken Anlagen und Geräte im Einsatz sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Maschinenschaden auftritt. Diese Tatsache wird zudem durch den Kontakt mit Menschen begünstigt. Studien zeigten auf, dass 9 von 10 Arbeitsunfällen auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind.

Erleiden stationäre und fahrbare Maschinen einen Defekt oder kommt es sogar zur Zerstörung des Geräts, ist dies oftmals mit Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro verbunden. Die Maschinenversicherung greift Bauunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben bei Schadensfällen unter die Arme und kümmert sich um die Reparatur oder Wiederbeschaffung.
 
 

Wer benötigt eine Maschinen­versicherung?

 

Eine Maschinenversicherung wird immer dann empfohlen, wenn Unternehmen hohe Firmenvermögenswerte in Form von stationären und fahrbaren Maschinen besitzen. Häufig sind davon landwirtschaftliche Betriebe betroffen, aber auch auf Unternehmen aus anderen Branchen und Sektoren kann dies zutreffen.

Des Weiteren kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen, deren Maschinen- oder Fuhrpark mittels Kredit finanziert wurde, zum Abschluss einer Maschinenversicherung verpflichtet werden. Die kreditgebende Bank sichert sich somit vor finanziellen Verlusten ab und verringert ihr eigenes Risiko.
 
 

Welche Maschinen­versicherungen gibt es?

 

Die Maschinenbruchversicherung setzt voraus, dass die Geräte betriebsfähig sind und aus einer Serienproduktion stammen. Die Maschinen dürfen nur für diejenigen Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie vorgesehen sind. Eine regelmäßige Wartung ist außerdem eine Grundvoraussetzung.

Generell werden zwei Arten von Maschinen unterschieden, die in die Maschinenversicherung aufgenommen werden können.
 

Fahrbare (transportable) Maschinen

 

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Fahrbare und transportable Maschinen gehören zur Standardausstattung in der Baubranche und in der Landwirtschaft. Die Geräte müssen tagein und tagaus 100 Prozent geben und besitzen einen hohen Stellenwert:

 (Zug-)Maschinen vom landwirtschaftlichen Betrieb
 Bagger
 Kran
 Gabelstapler
 Planierraupen
 weitere Baumaschinen
 

Stationäre Maschinen

 

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Im Gegensatz zu den fahrbaren und transportablen Maschinen werden die stationären Maschinen nach der Montage und Installation nicht mehr bewegt. Sie verweilen an Ort und Stelle:

 Hebebühne
 Fräse
 Verpackungsmaschine
 Spalter
 Druckmaschine
 Waage
 Coil
 Windkraftanlage
 Umformmaschine
 Biogasanlage
 

Welche Maschinen sind nicht versichert?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Fahrzeuge, die zum Per­sonen- und Gütertransport verwendet werden. Für das Befahren öffentlicher Straßen gelten Sonderregelungen, die nicht in der Maschinenversicherung inbegriffen sind. Neben Lastwagen und Bussen sind auch Luft- und Wasserfahrzeuge von der Versicherung ausgeschlossen.
 
 

Was ist bei der Maschinenversicherung abgesichert?

 

Die Maschinenbruchversicherung zählt zu den Allgefahrendeckungen - auch bekannt als All-Risk-Deckung. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die alle Schadensszenarien akzeptiert, die nicht laut Vertrag aus dem Schutz ausgeschlossen wurden. Die Versicherung bezieht sich auf Baugeräte, Fertigungsstrecken und Produktionsmaschinen und stellt eine Absicherung vor folgenden Gefahren dar:

 Schäden, die infolge von Feuer- oder Wassereinwirkung entstanden sind
 Sturm- und andere Elementarschäden
 Beschädigungen durch Vandalismus und Einbruch
 Grobe Fahrlässigkeit
 Fehler durch falsche Bedienung oder Einstellungen
 Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
 Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
 Überlastung und Überspannung
 Mangelhafte Betriebsmittel
 Transportschäden aufgrund von "höherer Gewalt"
 Vorsatzhandlungen Dritter
 Schäden durch Fremdkörpereinwirkung, Fliehkraftwirkung oder Zerreißen von Maschinenteilen
 

Weiterhin ist es möglich, dass die Finanzierung von einzelnen beschädigten Maschinenteilen gedeckt wird. Die Beschaffung von Ersatzteilen garantiert die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Maschine und verhindert, dass es zum Totalausfall infolge nicht behobener Mängel kommt. Dies betrifft hauptsächlich Fertigungsstrecken und Maschinenkomplexe, die im Versicherungsschutz integriert sind. Die Ersatzleistungen führen in diesen Fällen zu einer gesteigerten Zeit- und Kosteneffizienz.

Einige Maschinenversicherungen offerieren den Geschäftskunden zusätzliche Kaskoversicherungen. Dadurch werden Haft­pflichtschäden gedeckt und für die schnelle Wiedereinsatzfähigkeit der Geräte gesorgt. Auch eine Neubeschaffung der betroffenen Maschine ist möglich, was Sicherheit im Schadenfall bringt. Die Konditionen der Kaskoversicherung sind variabel und sollten auf die eigene Situation abgestimmt werden. Wichtig ist beispielsweise, ein Umfeld zu definieren, in welchem die Kaskoversicherung greift. So ist die Versicherung ausschließlich auf das Betriebsgelände und die Transportwege beschränkt oder kann auch auf den öffentlichen Straßenverkehr ausgeweitet werden.
 
 

Welche Kosten übernimmt die Maschinenversicherung im Schadensfall?

 

Die Maschinenversicherung umfasst sämtliche Schäden an Geräten oder Anlagen. Von der Versicherung werden Reparaturen, Ersatzteile von Maschinen und auch neue Geräte bereitgestellt. Die Prüfung und Bearbeitung des Versicherungsfalls wird dem Geschäfts- und Privatkunden zudem nicht in Rechnung gestellt. Kommt es zu einem Schaden, der im Versicherungsvertrag ausdrücklich von den inkludierten Leistungen ausgeschlossen ist, muss der Versicherungsnehmer eigenständig für die Kosten aufkommen.

Diese Leistungen sind im Vertrag inbegriffen:

  • Finanzielle Hilfe bei Schäden an der Maschine oder der Anlage
  • Reparaturzahlungen
  • Teilersatz
  • Kostenübernahme für das Ersetzen einzelner Maschinensegmente komplexer Anlagen
  • Deckung von Drittschäden
  • Bergungs- und Aufräumarbeiten nach Unfällen
  • Aufräumarbeiten nach Verschmutzung des Erdreichs
  • Mehrkosten infolge eines Lufttransports
  • Maschinenschäden im Kaskofall
 

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Der Versicherungsumfang der Maschinenversicherung ist breit gefächert. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern wird:

 Schäden, die durch Verschleiß oder betriebsbedingte Abnutzung entstehe. Dazu zählen beispielsweise ein anhaltender Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, der einen Defekt im Gerät hervorruft.

 Schäden infolge eines Kernernergieunfalls

 

Schadens­beispiele bei der Maschinen­versicherung

Unfälle passieren schneller als gedacht:

 Ein Programmierfehler sorgt dafür, dass das Werkstück mit dem Werkzeug kollidiert. Durch den Aufprall wird die Hauptspindel beschädigt und ein Schaden von 20.000 Euro entsteht.

 Auf der Baustelle ist ein Anhängerkran im Einsatz. Beim Schwenken der Maschine kommt es zu einem Ungleichgewicht und der Kran stürzt um. Abgesehen von der zerstörten Last, treten auch Schäden am Fahrzeug auf: Der Drehkranz, die Laufkatze und die Stützen haben eine Reparatur nötig.

 Auf dem Gabelstapler wurde die Fracht nicht vorschriftsgemäß gesichert. Ein großer Stein löst sich aus der Verankerung und schlägt schwer auf dem Fahrerhaus auf. Glücklicherweise erleidet der Arbeiter keine Verletzungen, doch die Lenkeinheit und hydraulische Steuereinheit sind nicht mehr zu gebrauchen.

 In der Holzfabrik steigt Rauch aus einer der Maschinen auf. Als man das Gerät ausschaltet, um dem Problem auf den Grund zu gehen, stellt man fest, dass sich eine Mutter aus dem Getriebe gelöst hat. Sie hat sich zwischen den Zahnrädern verhakt und für einen umfassenden Getriebeschaden gesorgt.

 Bei der Wartung eines beschädigten Geräts stellt man fest, dass Kolben und Pleuel defekt sind. Im Zylinderkopf hatte sich ein Riss gebildet, wodurch Kühlwasser in den Verbrennungsraum des Dieselmotors gelangen konnte.
 

Ergänzender Versicherungs­schutz zur Maschinen­versicherung

Das Ausmaß eines Schadens oder Unfalls ist unvorhersehbar. Während in den meisten Fällen wohl eine schnelle Reparatur bereits ausreicht, um die Maschine wieder zum Laufen zu bringen, kommt es ebenfalls vor, dass der gesamte Betrieb für mehrere Stunden oder gar Tage zum Stillstand kommt. Der Abschluss einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung greift dem Betrieb oder Unternehmen bei diesem Szenario unter die Arme.
 
 

Was sollte man beim Abschluss einer Maschinenversicherung beachten?

 

Die Maschinenversicherung ist eine Risikominderung, wenn es zu Beschädigungen an Maschinen, Fuhrparks oder Fertigungsstrecken kommt. Da sich die Einsatzumgebungen, Maschinen und Kunden stark voneinander unterscheiden, empfiehlt es sich, die Versicherung auf die eigenen Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen. Folgende Schwerpunkte sind möglich:

 Versicherung von Fertigungsstrecken und Maschinenkomplexen: Oft reicht es bereits aus, wenn ein Glied in der Kette den Geist aufgibt. Sorgt ein einzelner Ausfall für den Zusammenbruch einer komplexen Anlage, ist die Versicherung für die Reparaturen und Wiederherstellung der Funktionalität der Maschine verantwortlich.

 Versicherung von Groß- und Einzelmaschinen (Einzelrisiken): In vielen Unternehmen ist eine einzige Maschine der Dreh- und Angelpunkt des Geschäftsalltags. Ist diese defekt, wird die Produktion gefährdet. In der Versicherung kommt es zur Kompensation einzelner Risiken, deren Rate an die Bedeutsamkeit innerhalb des Unternehmens angepasst wurde.

 Versicherung von mobilen Maschinen und Maschinenparks: Bewegliche Maschinen bergen mehrere Risiken. So sind sie nicht nur anfällig für Beschädigungen und Defekte, sondern können auch beim Transport oder während der Fahrt Schäden erleiden. Handelt es sich um Selbstverschulden, deckt die Versicherung lediglich die Produktionsausfälle und die verminderten Einkünfte.
 
 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

 

Der Startpunkt des Versicherungsschutzes ist individuell vereinbar. In der Regel beginnt die Maschinenversicherung allerdings mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags.
 

Wie verhält man sich im Schadensfall?

Kommt es zum Schaden, kann der Versicherungsfall nur geltend gemacht werden, wenn gewisse Verpflichtungen wahrgenommen werden. Die einzelnen Voraussetzungen sind abhängig von der Police, normalerweise sollten allerdings folgende Schritte eingehalten werden:

 Meldung des Schadensfalls: Detaillierte Beschreibung des Schadens und der Ursache der Beschädigung. Falls möglich, empfiehlt es sich, eine gutachterliche oder fachmännische Einschätzung und Beweisfotos beizulegen.

 Schadenminderungspflicht: Bei Kenntnis über einen Schaden an der Maschine müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden auszuschließen.

 Meldepflicht: Es kann sein, dass durch einen Defekt Flüssigkeiten oder Gase in die Umgebung abgegeben werden. Die Behörden müssen unverzüglich benachrichtigt und gewarnt werden.
 
 

Wie teuer ist eine Maschinen­versicherung?

 

Es gibt keine allgemeingültige Antwort, da sich der Beitragssatz durch individuelle und feste Faktoren zusammensetzt:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Maschinenart
  • Umfang und Laufzeit der Versicherung
 
 

Welche Deckungs­summe ist sinnvoll?

 

Die Deckungs­summe für stationäre Maschinen, Maschinenkomplexe und Fertigungsstrecken orientiert sich an den Neuwerten. Des Weiteren kommt es ebenfalls auf die Anschaffungs- und Aufbaukosten an. Auch der Zoll, Kosten für den Transport und die Verpackung werden miteinbezogen.

Für die Deckungs­summe mobiler Anlagen werden andere Kriterien herangezogen:

  • Eckwertdaten des Maschinenwerts und der Beschaffung
  • Statistische Risikowerte
 
 

Maschinenversicherung ver­gleichen lohnt

 

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt haben sich einige Anbieter etabliert, die variantenreiche Tarife für die Absicherung von Maschinen anbieten. Hierzu gehören die AXA, R+V und Basler, genauso Inter, ERGO, HDI und die Allianz. Auf den ersten Blick ist es vielen Unternehmern nicht klar, wo genau der individuell beste Schutz für den eigenen Maschinenpark wartet.

Als unabhängiger Makler stehe Ich Ihnen gerne zur Seite, um nach einem Versicherungsvergleich Ihr persönlich bestes, maßgeschneidertes Angebot zu finden um Ihre Kapital zu schützen. Kommen Sie einfach auf mich zu und vereinbaren Sie mit mir für Ihr Unternehmen einen Termin. Als Schutz Ihres betrieblichen Kapitals sind Maschinenversicherungen oft günstiger, als Sie denken!
 
 

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 Inhaltsversicherung

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 Betriebshaftpflichtversicherung

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