Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Bundesweit buhlen gut 100 Krankenkassen um die Gunst neuer Mitglieder. Der Wettbewerb schlägt sich im Beitragssatz, aber auch bei den Leistungen nieder. Im Jahr 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei 59.850 EUR im Jahr oder 4987,50 EUR im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr auf 66.600 Euro.
Sparfüchse, die wenig oder keinen Wert auf Extras beim Versicherungsschutz legen, können durch Wechseln der Kasse manchmal mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlen sich ebenfalls in Euro und Cent aus. Dabei gilt: Auch manche günstige Krankenkasse kann mit starken Extraleistungen punkten. Unterschiede zeigen sich beispielsweise bei Zahlungen für besondere Heilverfahren wie homöopathische Mittel oder Osteopathie. Auch bei der Kostenübernahme für Vorsorgemaßnahmen wie Krebsfrüherkennung, professionelle Zahnpflege oder Impfungen variieren die Leistungskataloge der gesetzlichen Versicherer.
Mit Krankenzusatzversicherung die Leistungen verbessern |
Wer nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung vertraut, kann einzelne Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung aufstocken. Die Auswahl ist groß, von Chefarztbehandlung und besserer Unterbringung im Krankenhaus über Heilpraktiker, Sehhilfen und Vorsorge bis hin zu Zahnprophylaxe und Zahnersatz. Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 109,38 Euro (Wert 2020) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen. Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung.