Ren­te im Über­blick – Pri­va­te, gesetz­li­che und betrieb­li­che Vor­sor­ge erklärt

Wie Sie Ihre Ren­ten­lü­cke schlie­ßen: Wir zei­gen Wege der Alters­vor­sor­ge für jedes Berufs­le­ben

Ältere Frau im Gespräch mit Beraterin am Tisch – Symbolbild zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beratung im Alter

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist eines der wich­tigs­ten sozia­len Siche­rungs­sys­te­me in Deutsch­land – doch für vie­le reicht sie allein nicht mehr aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard im Alter zu hal­ten. Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung, sin­ken­de Ren­ten­ni­veaus und ver­än­der­te Erwerbs­bio­gra­fien füh­ren dazu, dass pri­va­te Vor­sor­ge zuneh­mend an Bedeu­tung gewinnt. Gleich­zei­tig sind Auf­bau, Berech­nung und Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen der gesetz­li­chen Ren­te kom­plex – und für vie­le nicht leicht ver­ständ­lich. In die­sem Rat­ge­ber füh­ren wir Sie Schritt für Schritt durch das The­ma Ren­ten­ver­si­che­rung: ver­ständ­lich, aktu­ell und mit Fokus auf das, was für Sie wirk­lich zählt.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Gene­ra­tio­nen­ver­trag als Grund­la­ge: Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung funk­tio­niert nach dem Umla­ge­ver­fah­ren – aktu­el­le Bei­trags­zah­ler finan­zie­ren die Ren­ten der heu­ti­gen Ruhe­ständ­ler.

  • Ver­schie­de­ne Ren­ten­ar­ten: Neben der klas­si­schen Alters­ren­te gibt es unter ande­rem Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten und Ren­ten für Hin­ter­blie­be­ne. Für bestimm­te Berufs­grup­pen gel­ten Son­der­re­ge­lun­gen.

  • Pri­va­te Vor­sor­ge not­wen­dig: Die gesetz­li­che Ren­te allein reicht meist nicht aus. Staat­lich geför­der­te Pro­duk­te wie Ries­ter oder Rürup hel­fen, Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen.

  • Bei­trags­satz 2025 sta­bil: Der Bei­trags­satz liegt aktu­ell bei 18,6 %. Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer tei­len sich die Bei­trä­ge jeweils zur Hälf­te.

  • Früh­zei­ti­ge Pla­nung lohnt sich: Wer früh mit der Vor­sor­ge beginnt, pro­fi­tiert spä­ter von mehr Fle­xi­bi­li­tät und finan­zi­el­ler Sicher­heit im Ruhe­stand.

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Ihre Über­sicht
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Grund­wis­sen, das jeder für die Alters­vor­sor­ge braucht

Wie funk­tio­niert die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung?

Eine sta­bi­le Säu­le der Alters­vor­sor­ge – mit Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist das größ­te Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem Deutsch­lands und bil­det die ers­te von drei Säu­len der Alters­vor­sor­ge. Sie folgt dem soge­nann­ten Umla­ge­ver­fah­ren: Die aktu­ell Berufs­tä­ti­gen zah­len mit ihren Bei­trä­gen die Ren­ten der heu­ti­gen Ruhe­ständ­ler. Im Gegen­zug erwer­ben sie selbst Ren­ten­an­sprü­che für die Zukunft – auf Grund­la­ge des Gene­ra­tio­nen­ver­trags. Die­ses soli­da­ri­sche Prin­zip sichert Mil­lio­nen Men­schen eine Ren­te im Alter, bei Erwerbs­min­de­rung oder im Todes­fall für Hin­ter­blie­be­ne.

Trotz ihrer Sta­bi­li­tät steht die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung vor Her­aus­for­de­run­gen: Der demo­gra­fi­sche Wan­del führt dazu, dass immer weni­ger Erwerbs­tä­ti­ge für immer mehr Rent­ner auf­kom­men müs­sen. Umso wich­ti­ger ist es, das Sys­tem zu ver­ste­hen – und früh­zei­tig zusätz­li­che Vor­sor­ge­stra­te­gien zu ent­wi­ckeln. Grund­la­ge für alle Leis­tun­gen sind die Pflicht­bei­trä­ge, die Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zu glei­chen Tei­len ein­zah­len. Auch bestimm­te Zei­ten ohne Erwerb – etwa Kin­der­er­zie­hung, Pfle­ge oder Krank­heit – wer­den unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ren­ten­recht­lich ange­rech­net.

Die Höhe der spä­te­ren Ren­te ergibt sich nicht auto­ma­tisch aus dem Brut­to­ein­kom­men, son­dern aus soge­nann­ten Ent­gelt­punk­ten, die jähr­lich durch das Ver­hält­nis von eige­nem Ein­kom­men zum Durch­schnitts­ein­kom­men aller Ver­si­cher­ten ent­ste­hen. Die Ren­ten­for­mel berück­sich­tigt neben den Ent­gelt­punk­ten auch Fak­to­ren wie Ren­ten­art, Ren­ten­wert und Ren­ten­be­ginn.

Im Fol­gen­den erhal­ten Sie alle wich­ti­gen Details zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung in über­sicht­li­chen Tabs – ver­ständ­lich erklärt.

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wird über­wie­gend durch Bei­trä­ge finan­ziert, nicht durch Kapi­tal­de­ckung. Die­ses Ver­fah­ren nennt sich Umla­ge­ver­fah­ren. Dabei wer­den alle Ein­nah­men zeit­gleich wie­der aus­ge­schüt­tet – das sorgt für Sta­bi­li­tät, aber auch für Abhän­gig­keit von der Bevöl­ke­rungs­struk­tur.

  • Der Bei­trags­satz beträgt 2025 wei­ter­hin 18,6 % (je 9,3 % für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer).

  • Die Bei­trä­ge flie­ßen direkt an die aktu­el­len Ren­ten­emp­fän­ger.

  • Der Bund zahlt jähr­lich einen Zuschuss in Mil­li­ar­den­hö­he, um Ren­ten­an­sprü­che zusätz­lich abzu­si­chern.

  • Die Bei­trä­ge wer­den monat­lich abge­führt und rich­ten sich nach dem Brut­to­ein­kom­men bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze.

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wird zen­tral von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­wal­tet, unter­teilt in die Trä­ger DRV Bund, DRV Knapp­schaft-Bahn-See und die regio­na­len Trä­ger.

Grund­sätz­lich sind alle abhän­gig Beschäf­tig­ten in Deutsch­land pflicht­ver­si­chert. Dane­ben gibt es jedoch auch Grup­pen mit Son­der­re­ge­lun­gen:

Pflicht­ver­si­cher­te Per­so­nen­grup­pen:

  • Arbeit­neh­mer (inkl. Aus­zu­bil­den­de und Mini­job­ber mit Eigen­an­teil)

  • Arbeits­lo­se mit Anspruch auf ALG I

  • Pfle­ge­per­so­nen, Eltern wäh­rend der Kin­der­er­zie­hung

  • Wehr- und Zivil­dienst­leis­ten­de

Frei­wil­lig Ver­si­cher­te:

  • Selbst­stän­di­ge ohne Ver­si­che­rungs­pflicht

  • Beam­te ohne Ren­ten­an­spruch, z. B. auf frei­wil­li­ger Basis

  • Aus­lands­rück­keh­rer zur Wah­rung von Ren­ten­an­sprü­chen

Son­der­re­ge­lun­gen für Selbst­stän­di­ge:
Selbst­stän­di­ge unter­lie­gen nur dann der Ver­si­che­rungs­pflicht, wenn sie bestimm­ten Berufs­grup­pen ange­hö­ren (z. B. Leh­rer, Hand­wer­ker, Heb­am­men) oder dau­er­haft nur einen Auf­trag­ge­ber haben. In vie­len Fäl­len lohnt sich hier die frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re zur Absi­che­rung von Erwerbs­min­de­rung.

Die Berech­nung der Ren­te basiert auf der soge­nann­ten Ren­ten­for­mel:

Ren­te = Ent­gelt­punk­te × Zugangs­fak­tor × Ren­ten­art­fak­tor × aktu­el­ler Ren­ten­wert

Die wich­tigs­ten Begrif­fe im Über­blick:

  • Ent­gelt­punk­te: Maß­stab für das eige­ne Ein­kom­men im Ver­hält­nis zum Durch­schnitt aller Ver­si­cher­ten.

  • Zugangs­fak­tor: Wert, der Früh- oder Spät­ren­ten beein­flusst (1,0 bei regu­lä­rem Ein­tritt).

  • Ren­ten­art­fak­tor: Unter­schied­li­che Wer­te je nach Ren­ten­art (z. B. 1,0 für Alters­ren­te, 0,5 für Halb­wai­sen­ren­te).

  • Aktu­el­ler Ren­ten­wert 2025: 40,79 € (bun­des­ein­heit­lich, Stand: Juli 2025).

Bei­spiel­rech­nung:
Wer 45 Jah­re durch­schnitt­lich ver­dient hat (45 Ent­gelt­punk­te), erhält:

45 × 1,0 × 1,0 × 40,79 € = 1.835,55 € Monats­ren­te

Die tat­säch­li­che Ren­te kann aber durch Ren­ten­ab­schlä­ge, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten oder ande­re Fak­to­ren abwei­chen.

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze legt fest, bis zu wel­chem Ein­kom­men Ren­ten­bei­trä­ge gezahlt wer­den. Ein­kom­men ober­halb die­ser Gren­ze blei­ben bei­trags­frei – beein­flus­sen aber auch die Ren­ten­hö­he nicht.

Gren­zen 2025:

  • West: 8.050 € monat­lich / 96.600 € jähr­lich

  • Ost: 8.050 € monat­lich / 96.600 € jähr­lich

  • Knapp­schaft (West): 9.900 € monat­lich

  • Knapp­schaft (Ost): 9.900 € monat­lich

Für Selbst­stän­di­ge mit meh­re­ren Tätig­kei­ten kann eine Mehr­fach­ver­si­che­rungs­pflicht bestehen. Die Gesamt­bei­trä­ge sind dabei auf die jewei­li­ge Höchst­gren­ze gede­ckelt.

Neben klas­si­schen Erwerbs­zei­ten berück­sich­tigt die Ren­ten­ver­si­che­rung auch soge­nann­te Anrech­nungs­zei­ten, die den Ver­si­che­rungs­schutz ver­bes­sern – ein zen­tra­les Ele­ment des Soli­dar­prin­zips.

Ange­rech­net wer­den z. B.:

  • Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit mit ALG I

  • Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten (bis zu 3 Jah­re pro Kind)

  • Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen (unent­gelt­lich, im häus­li­chen Umfeld)

  • Schul- oder Stu­di­en­zei­ten (ein­ge­schränkt, meist bis 25. Lebens­jahr)

  • Kran­ken­geld­be­zug bei Arbeits­un­fä­hig­keit

Die­se Zei­ten flie­ßen nicht als Ent­gelt­punk­te ein, ver­bes­sern aber die War­te­zeit und kön­nen Ein­fluss auf den Ren­ten­ein­tritt neh­men.

Ren­te ist nicht gleich Ren­te – ken­nen Sie Ihre Mög­lich­kei­ten?

Wel­che Ren­ten­ar­ten gibt es und wer hat Anspruch?

Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rung oder Hin­ter­blie­be­nen­schutz – was Ihnen zusteht, hängt von Ihrer Lebens­si­tua­ti­on ab

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet mehr als nur die klas­si­sche Alters­ren­te. Je nach Lebens­lauf, Gesund­heits­zu­stand oder Fami­li­en­si­tua­ti­on ste­hen Ihnen unter­schied­li­che Ren­ten­ar­ten zu. Wer die Unter­schie­de kennt, kann früh­zei­tig pla­nen, gezielt vor­sor­gen und mög­li­che Ver­sor­gungs­lü­cken ver­mei­den. Dabei ist wich­tig zu wis­sen: Für jede Ren­ten­art gel­ten eige­ne Vor­aus­set­zun­gen, War­te­zei­ten und Berech­nungs­grund­la­gen.

Alters­ren­te: Ruhe­stand mit Sys­tem

Die Alters­ren­te ist die häu­figs­te Form des Ren­ten­be­zugs in Deutsch­land. Sie beginnt mit dem Errei­chen der soge­nann­ten Regel­al­ters­gren­ze – für alle ab 1964 Gebo­re­nen liegt sie aktu­ell bei 67 Jah­ren. Wer min­des­tens fünf Jah­re ren­ten­recht­li­che Zei­ten gesam­melt hat, kann einen Antrag stel­len. Die Höhe rich­tet sich nach den bis dahin erwor­be­nen Ent­gelt­punk­ten.

Dane­ben gibt es meh­re­re Vari­an­ten, die einen frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt ermög­li­chen – aller­dings oft mit Abschlä­gen. Beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te, also Per­so­nen mit min­des­tens 45 Bei­trags­jah­ren, kön­nen bereits ab 64 Jah­ren (stei­gend auf 65) abschlags­frei in Ren­te gehen. Wer hin­ge­gen „nur“ 35 Jah­re auf dem Ren­ten­kon­to hat, darf eben­falls vor­zei­tig in den Ruhe­stand, muss aber mit dau­er­haf­ten Ren­ten­kür­zun­gen von bis zu 14,4 Pro­zent rech­nen.

Auch Men­schen mit aner­kann­ter Schwer­be­hin­de­rung kön­nen die Alters­ren­te frü­her bezie­hen – in der Regel ab dem 63. Lebens­jahr. Vor­aus­set­zung dafür sind 35 Ver­si­che­rungs­jah­re und ein aner­kann­ter Grad der Behin­de­rung von min­des­tens 50.

Erwerbs­min­de­rungs­ren­te: Wenn Arbeit aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr mög­lich ist

Wer auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr arbei­ten kann, hat unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te. Ent­schei­dend ist nicht der zuletzt aus­ge­üb­te Beruf, son­dern die ver­blie­be­ne täg­li­che Arbeits­zeit auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt. Beträgt die­se weni­ger als sechs Stun­den, kann ein Anspruch ent­ste­hen – unter drei Stun­den spricht man von vol­ler Erwerbs­min­de­rung.

Neben einer ärzt­li­chen Prü­fung ist auch eine ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­aus­set­zung zu erfül­len: Es müs­sen min­des­tens fünf Jah­re Ren­ten­ver­si­che­rungs­zeit vor­lie­gen, davon drei Jah­re mit Pflicht­bei­trä­gen in den letz­ten fünf Jah­ren vor dem Ein­tritt der Erwerbs­min­de­rung. Für vie­le Men­schen ist die­se Leis­tung exis­ten­zi­ell, denn sie sichert im Ernst­fall zumin­dest einen Teil des Lebens­un­ter­halts – ins­be­son­de­re dann, wenn kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de.

Hin­ter­blie­be­nen­ren­te: Finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät nach dem Ver­lust eines Part­ners

Stirbt der Ehe- oder Lebens­part­ner, stellt sich für vie­le die Fra­ge nach der finan­zi­el­len Absi­che­rung. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet in sol­chen Fäl­len die soge­nann­te Hin­ter­blie­be­nen­ren­te. Dabei wird unter­schie­den zwi­schen der Wit­wen- oder Wit­wer­ren­te sowie der Wai­sen­ren­te.

Die klei­ne Wit­wen­ren­te beträgt 25 % der Ren­te des Ver­stor­be­nen und wird in der Regel für zwei Jah­re gezahlt. Die gro­ße Wit­wen­ren­te liegt bei 55 % (bzw. 60 % nach altem Recht) und wird unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen dau­er­haft gewährt – etwa bei Erzie­hung gemein­sa­mer Kin­der, bei Errei­chen einer Alters­gren­ze oder bei Erwerbs­min­de­rung. Die Höhe der Leis­tung hängt vom Ren­ten­an­spruch des Ver­stor­be­nen ab; eige­nes Ein­kom­men kann jedoch ange­rech­net und die Ren­te ent­spre­chend gekürzt wer­den.

Für Kin­der unter 18 Jah­ren – oder bis 27 Jah­re bei Aus­bil­dung, Stu­di­um oder Behin­de­rung – besteht Anspruch auf Wai­sen­ren­te. Dabei unter­schei­det man zwi­schen Halb- und Voll­wai­sen­ren­te, je nach­dem, ob ein oder bei­de Eltern­tei­le ver­stor­ben sind.

Son­der­re­ge­lun­gen für beson­de­re Berufs- oder Lebens­si­tua­tio­nen

Neben den Haupt­ar­ten der Ren­te exis­tie­ren auch spe­zi­el­le Rege­lun­gen für bestimm­te Berufs­grup­pen oder Lebens­la­gen. Ein Bei­spiel ist die Ren­te für lang­jäh­rig unter Tage täti­ge Berg­leu­te, die unter bestimm­ten Bedin­gun­gen bereits mit 60 Jah­ren in Ren­te gehen kön­nen. Auch für Land­wir­te gibt es ein sepa­ra­tes Ren­ten­sys­tem über die SVLFG. Geschie­de­ne Allein­er­zie­hen­de, deren Ex-Part­ner ver­stor­ben ist, kön­nen unter Umstän­den eine soge­nann­te Erzie­hungs­ren­te bean­tra­gen.

Wer im Aus­land gear­bei­tet hat oder dort wohnt, kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eben­falls Ren­ten­leis­tun­gen bezie­hen. Ent­schei­dend sind hier inter­na­tio­na­le Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men und die Anrech­nung aus­län­di­scher Ver­si­che­rungs­zei­ten.

Ob Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rung oder Hin­ter­blie­be­nen­schutz – jede Ren­ten­art hat ihre eige­nen Regeln. Um im Ernst­fall nicht über­rascht zu wer­den, lohnt sich eine früh­zei­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zung mit den Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen. Wir hel­fen Ihnen, Ihre Mög­lich­kei­ten zu prü­fen und Ihre Zukunft gezielt zu pla­nen.

Wer sich allein auf die gesetz­li­che Ren­te ver­lässt, ris­kiert Ver­sor­gungs­lü­cken

War­um ist pri­va­te Alters­vor­sor­ge so wich­tig?

Gesetz­li­che Ren­te plus X – so sichern Sie sich auch mor­gen finan­zi­el­le Frei­heit

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet eine Grund­ab­si­che­rung im Alter – nicht mehr und nicht weni­ger. Für vie­le Men­schen reicht sie allein nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard im Ruhe­stand zu hal­ten. Das liegt vor allem an drei Fak­to­ren: dem demo­gra­fi­schen Wan­del, der abneh­men­den Zahl der Bei­trags­zah­ler und einem seit Jah­ren sin­ken­den Ren­ten­ni­veau.

Beson­ders betrof­fen sind Per­so­nen mit unter­bro­che­nen Erwerbs­bio­gra­fien, län­ge­ren Teil­zeit­pha­sen oder Selbst­stän­di­ge ohne Pflicht­ver­si­che­rung. Doch auch gut ver­die­nen­de Ange­stell­te müs­sen sich bewusst machen: Nur Ein­kom­men bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze erhö­hen den Ren­ten­an­spruch. Alles dar­über hin­aus bleibt unbe­rück­sich­tigt – ein struk­tu­rel­ler Nach­teil, der früh­zei­tig durch indi­vi­du­el­le Vor­sor­ge aus­ge­gli­chen wer­den soll­te.

Genau hier setzt die pri­va­te Alters­vor­sor­ge an. Sie bil­det – neben der gesetz­li­chen und der betrieb­li­chen Ren­te – die soge­nann­te drit­te Säu­le der Alters­ab­si­che­rung. Ziel ist es, zusätz­li­che Ein­künf­te auf­zu­bau­en, die unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Ren­te funk­tio­nie­ren – sei es als lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te, Kapi­tal­aus­zah­lung oder fle­xi­ble Kom­bi­na­ti­on aus bei­den.

Wel­che Mög­lich­kei­ten zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge gibt es?

Die bekann­tes­ten Model­le sind staat­lich geför­der­te oder steu­er­lich begüns­tig­te Pro­duk­te. Dazu zäh­len:

  • Ries­ter-Ren­te: Beson­ders für sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­tig­te inter­es­sant. Staat­li­che Zula­gen und Steu­er­vor­tei­le machen sie attrak­tiv – ins­be­son­de­re für Fami­li­en mit Kin­dern. Die Aus­zah­lung erfolgt meist als monat­li­che Ren­te, eine Teil­aus­zah­lung bei Ren­ten­be­ginn ist jedoch mög­lich.

  • Rürup-Ren­te (Basis­ren­te): Vor allem für Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner kon­zi­piert. Die Bei­trä­ge kön­nen umfang­reich steu­er­lich abge­setzt wer­den, die Aus­zah­lung erfolgt lebens­lang. Kapi­tal­aus­zah­lun­gen sind hier nicht vor­ge­se­hen.

  • Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung: Die klas­si­sche oder fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­te ohne staat­li­che För­de­rung. Sie über­zeugt durch hohe Fle­xi­bi­li­tät, indi­vi­du­el­le Ver­trags­ge­stal­tung und auf Wunsch garan­tier­te Ren­ten­leis­tun­gen.

Auch kapi­tal­bil­den­de Lebens­ver­si­che­run­gen, ETF-Spar­plä­ne oder ver­mö­gens­ver­wal­ten­de Invest­ment­lö­sun­gen kön­nen Teil einer pri­va­ten Alters­vor­sor­ge sein – abhän­gig von Risi­ko­nei­gung, Lauf­zeit und per­sön­li­chem Bedarf.

Je frü­her Sie mit der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge begin­nen, des­to stär­ker pro­fi­tie­ren Sie vom Zin­ses­zins­ef­fekt. Gleich­zei­tig las­sen sich Bei­trä­ge bei lan­ger Lauf­zeit bes­ser in den All­tag inte­grie­ren. Wer hin­ge­gen spät ein­steigt, muss mit deut­lich höhe­ren monat­li­chen Bei­trä­gen rech­nen, um die­sel­be Ver­sor­gungs­lü­cke zu schlie­ßen.

Zudem sind vie­le Tari­fe vom Gesund­heits­zu­stand abhän­gig. Wer jung und gesund star­tet, sichert sich nicht nur nied­ri­ge­re Bei­trä­ge, son­dern auch eine garan­tier­te Annah­me ohne Aus­schlüs­se.

Pri­va­te Alters­vor­sor­ge wird vom Staat steu­er­lich unter­stützt. Wäh­rend der Anspar­pha­se kön­nen – je nach Pro­dukt – Tei­le der Bei­trä­ge von der Steu­er abge­setzt wer­den. In der Aus­zah­lungs­pha­se gilt: Nur der soge­nann­te Ertrags­an­teil ist steu­er­pflich­tig, und die­ser ist bei Ren­ten­be­ginn im höhe­ren Alter deut­lich redu­ziert.

Ein Bei­spiel: Beginnt die pri­va­te Ren­te mit 67 Jah­ren, liegt der zu ver­steu­ern­de Anteil aktu­ell nur bei rund 17 %. Der Rest bleibt steu­er­frei. Das schafft Pla­nungs­si­cher­heit und senkt die rea­le Steu­er­last im Alter deut­lich.

Die gesetz­li­che Ren­te reicht oft nicht aus, um den Ruhe­stand sor­gen­frei zu gestal­ten. Pri­va­te Alters­vor­sor­ge ist daher kein Luxus, son­dern eine Not­wen­dig­keit – beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Gut­ver­die­ner und alle, die finan­zi­ell unab­hän­gig blei­ben möch­ten. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Model­le zu Ihrem Leben pas­sen – und wie Sie Ihr per­sön­li­ches Vor­sor­ge­kon­zept gezielt auf­bau­en.

Drei Wege, wie Sie Ihre gesetz­li­che Ren­te gezielt ergän­zen kön­nen

Wel­che pri­va­te Alters­vor­sor­ge passt zu Ihrem Leben?

Nicht jede Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge passt zu jedem Lebens­ent­wurf. Abhän­gig von Beruf, Ein­kom­men, fami­liä­rer Situa­ti­on und steu­er­li­cher Aus­gangs­la­ge unter­schei­den sich die Vor­tei­le deut­lich. Die gute Nach­richt: Es gibt für nahe­zu jede Lebens­pha­se und Ziel­grup­pe pas­sen­de Lösun­gen – vor­aus­ge­setzt, man kennt die Unter­schie­de. Die fol­gen­den drei Vor­sor­ge­for­men gehö­ren zu den meist­ge­nutz­ten – und bie­ten unter­schied­li­che Wege, sich finan­zi­ell für den Ruhe­stand auf­zu­stel­len.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Wer maxi­ma­le Frei­heit in der Alters­vor­sor­ge sucht, fin­det sie bei der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie funk­tio­niert unab­hän­gig von staat­li­cher För­de­rung und kann als klas­si­sches oder fonds­ge­bun­de­nes Pro­dukt abge­schlos­sen wer­den – mit garan­tier­ten Leis­tun­gen oder chan­cen­ori­en­tier­ter Aus­rich­tung. Beson­ders beliebt ist sie bei Men­schen, die ihre Vor­sor­ge fle­xi­bel und indi­vi­du­ell gestal­ten möch­ten: ob als lebens­lan­ge Ren­te, Ein­mal­ka­pi­tal oder Kom­bi­na­ti­on aus bei­dem. Die Ver­trags­ge­stal­tung lässt sich auf per­sön­li­che Zie­le und Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen – zum Bei­spiel mit dyna­mi­schen Bei­trä­gen, Ren­ten­ga­ran­tie­zei­ten oder optio­na­len Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen. Auch steu­er­lich bie­tet die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung Vor­tei­le: Bei Ver­trags­be­ginn vor dem 62. Lebens­jahr und einer Lauf­zeit von min­des­tens zwölf Jah­ren ist die Kapi­tal­aus­zah­lung nur mit dem hälf­ti­gen Ertrags­an­teil steu­er­pflich­tig – ein Modell, das lang­fris­tig finan­zi­el­le Spiel­räu­me eröff­net.

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.

Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)

Die Rürup-Ren­te wur­de spe­zi­ell für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Gut­ver­die­ner ent­wi­ckelt. Im Gegen­satz zur Ries­ter-Ren­te ist sie nicht zula­gen­ge­för­dert, über­zeugt jedoch durch erheb­li­che steu­er­li­che Abzugs­mög­lich­kei­ten wäh­rend der Anspar­pha­se. Bei­trä­ge bis zu einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag (2025: 29.344 € bei Allein­ste­hen­den) sind zu gro­ßen Tei­len steu­er­lich absetz­bar. Dadurch sinkt das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men deut­lich – ein Vor­teil, der vor allem in der Auf­bau­pha­se spür­bar ist. Die Aus­zah­lung erfolgt aus­schließ­lich als monat­li­che, lebens­lan­ge Ren­te. Eine Kapi­tal­aus­zah­lung ist nicht mög­lich, was die Basis­ren­te für sicher­heits­ori­en­tier­te Alters­pla­nun­gen beson­ders geeig­net macht. Auch ohne ver­pflich­ten­de Gesund­heits­prü­fung bie­tet sie ver­läss­li­che Ren­ten­zah­lun­gen im Alter – unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Ren­te.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.

Ries­ter-Ren­te

Die Ries­ter-Ren­te rich­tet sich vor allem an sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer, Beam­te und Fami­li­en mit Kin­dern. Sie zeich­net sich durch direk­te staat­li­che Zula­gen sowie zusätz­li­che Steu­er­vor­tei­le aus – was sie beson­ders in Kom­bi­na­ti­on mit Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten attrak­tiv macht. Die För­de­rung umfasst Grund­zu­la­gen und Kin­der­zu­la­gen, die jähr­lich auf den Ver­trag flie­ßen, sofern min­des­tens 4 % des Vor­jah­res­brut­to­ein­kom­mens ein­ge­zahlt wer­den. Die Ries­ter-Ren­te wird staat­lich garan­tiert, ist Hartz-IV-sicher und darf nicht gepfän­det wer­den. Die Aus­zah­lung erfolgt in der Regel als lebens­lan­ge Monats­ren­te ab Ren­ten­be­ginn, optio­nal ist auch eine Ein­mal­aus­zah­lung von bis zu 30 % mög­lich. Wer früh star­tet, kann mit gerin­gen Bei­trä­gen beacht­li­che Kapi­tal­wer­te auf­bau­en – beson­ders dann, wenn Kin­der­zu­la­gen dazu­kom­men.

Ren­ten­in­for­ma­ti­on per Maus­klick – so funk­tio­niert moder­ne Vor­sor­ge heu­te

Wel­che digi­ta­len Ange­bo­te und Bera­tungs­we­ge bie­tet die Ren­ten­ver­si­che­rung?

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung hat in den letz­ten Jah­ren vie­le ihrer Pro­zes­se digi­ta­li­siert – mit dem Ziel, Infor­ma­tio­nen schnel­ler, trans­pa­ren­ter und ein­fa­cher zugäng­lich zu machen. Für Ver­si­cher­te bedeu­tet das: Sie kön­nen heu­te vie­le Anlie­gen bequem von zu Hau­se aus klä­ren, ohne War­te­zei­ten und mit kla­rer Struk­tur. Gleich­zei­tig bleibt die per­sön­li­che Bera­tung vor Ort ein fes­ter Bestand­teil – ergänzt durch Ser­vice-Hot­lines, Videobe­ratung und bun­des­wei­te Vor­trags­an­ge­bo­te. Wer sich mit dem The­ma Alters­vor­sor­ge beschäf­tigt, soll­te wis­sen, wel­che digi­ta­len Hilfs­mit­tel es gibt und wie sie opti­mal genutzt wer­den.

Digi­ta­le Ren­ten­über­sicht: Ihre Vor­sor­ge auf einen Blick

Seit Ende 2023 ist die digi­ta­le Ren­ten­über­sicht flä­chen­de­ckend ver­füg­bar. Auf dem Por­tal digi­ta­le Ren­ten­über­sicht kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erst­mals ihre gesetz­li­che Ren­te, ihre Ries­ter- oder Rürup-Ver­trä­ge sowie wei­te­re pri­va­te Alters­vor­sor­ge­pro­duk­te gebün­delt ein­se­hen. Nach ein­ma­li­ger Regis­trie­rung über ein ELS­TER-Zer­ti­fi­kat oder die eID-Funk­ti­on des Per­so­nal­aus­wei­ses erhal­ten Sie Zugriff auf:

  • Ihre bis­her erreich­ten Ent­gelt­punk­te

  • Hoch­rech­nun­gen zur gesetz­li­chen Ren­te

  • Anga­ben zu pri­va­ten Vor­sor­ge­ver­trä­gen (sofern ange­bun­den)

  • Kon­to­stän­de und pro­gnos­ti­zier­te Ren­ten­zah­lun­gen

Die digi­ta­le Über­sicht ist frei­wil­lig, kos­ten­los und wird ste­tig wei­ter­ent­wi­ckelt. Für vie­le Ver­si­cher­te ist sie ein hilf­rei­cher Aus­gangs­punkt, um Ver­sor­gungs­lü­cken zu erken­nen und gezielt gegen­zu­steu­ern.

Online-Ren­ten­an­trag: Ein­fach und sicher in weni­gen Schrit­ten

Auch die Antrag­stel­lung wur­de digi­ta­li­siert. Wer sei­ne Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rungs­ren­te oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen bean­tra­gen möch­te, kann das voll­stän­dig online tun – über das Por­tal der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Der Antrag wird Schritt für Schritt erklärt und lässt sich mit elek­tro­ni­schem Per­so­nal­aus­weis oder PIN abschlie­ßen. Je nach Ren­ten­art sind bereits hin­ter­leg­te Daten abruf­bar, was das Aus­fül­len deut­lich erleich­tert.

Zudem las­sen sich benö­tig­te Unter­la­gen wie Steu­er-ID, Kran­ken­ver­si­che­rungs­da­ten oder IBAN direkt online erfas­sen. Die Bear­bei­tung erfolgt anschlie­ßend wie gewohnt über die zustän­di­ge Regio­nal­stel­le – bei Rück­fra­gen mel­det sich die Sach­be­ar­bei­tung tele­fo­nisch oder schrift­lich.

Per­sön­li­che Bera­tung: Vor Ort oder per Video

Trotz Digi­ta­li­sie­rung bleibt die per­sön­li­che Bera­tung ein wich­ti­ger Bestand­teil. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet bun­des­weit über 1.000 Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len, bei denen Sie Ter­mi­ne ver­ein­ba­ren kön­nen. Seit 2022 gibt es zudem flä­chen­de­ckend die Mög­lich­keit der Videobe­ratung – daten­schutz­kon­form, per­sön­lich und ohne lan­ge Anfahrt.

Zudem ste­hen Ihnen fol­gen­de Wege zur Ver­fü­gung:

  • Ser­vice­te­le­fon: Mon­tag bis Don­ners­tag 7:30–19:30 Uhr, Frei­tag 7:30–15:30 Uhr

  • Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen & Vor­trä­ge: in Betrie­ben, Volks­hoch­schu­len und regio­na­len Zen­tren

  • Ren­ten­schät­zer & Online-Rech­ner: für schnel­le Über­schlags­rech­nun­gen zur Alters­ren­te

Alle Ange­bo­te sind kos­ten­frei und rich­ten sich an gesetz­lich Ver­si­cher­te, frei­wil­lig Ver­si­cher­te sowie Ren­ten­in­ter­es­sier­te jeder Alters­grup­pe.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf Fra­gen, die sich vie­le erst spät stel­len

Was Sie schon immer über die Ren­ten­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ver­langt eine Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit von fünf Jah­ren, um einen Anspruch auf Alters­ren­te zu begrün­den. Die­se soge­nann­te War­te­zeit kann durch Bei­trags­zei­ten, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten oder Pfle­ge­zei­ten erfüllt wer­den. Wer weni­ger Zei­ten vor­wei­sen kann, erhält kei­ne eige­ne Alters­ren­te – unter Umstän­den aber Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten oder Erstat­tun­gen.

Teil­zeit­ar­beit führt in der Regel zu einem gerin­ge­ren bei­trags­pflich­ti­gen Ein­kom­men – und damit zu weni­ger Ent­gelt­punk­ten pro Jahr. Über einen län­ge­ren Zeit­raum kann das die Ren­ten­hö­he deut­lich beein­flus­sen. Aller­dings zäh­len auch Teil­zeit­jah­re voll­stän­dig zur War­te­zeit. In Kom­bi­na­ti­on mit Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten oder zusätz­li­chen pri­va­ten Vor­sor­ge­maß­nah­men lässt sich der Effekt abfe­dern.

Auch bei einem Wohn­sitz im Aus­land bleibt der Ren­ten­an­spruch grund­sätz­lich erhal­ten. Ren­ten­zah­lun­gen ins EU-Aus­land sowie in vie­le wei­te­re Län­der mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men sind mög­lich. Ein­schrän­kun­gen gibt es vor allem in Län­dern ohne bila­te­ra­le Ver­ein­ba­run­gen. Es emp­fiehlt sich, früh­zei­tig eine Ren­ten­aus­kunft mit Hin­weis auf den gewünsch­ten Wohn­sitz anzu­for­dern.

–> Ren­te im Aus­land

Neben Beschäf­ti­gungs­zei­ten wer­den auch soge­nann­te Anrech­nungs­zei­ten berück­sich­tigt. Dazu zäh­len: Kin­der­er­zie­hung (bis zu drei Jah­re pro Kind), Pfle­ge naher Ange­hö­ri­ger, Zei­ten mit Kran­ken­geld­be­zug, Schul- oder Stu­di­en­zei­ten (unter bestimm­ten Bedin­gun­gen), Wehr- oder Zivil­dienst. Die­se Zei­ten ver­bes­sern die War­te­zeit – teil­wei­se sogar ohne Bei­trags­zah­lung.

Ja – vor allem für Lücken im Ver­si­che­rungs­ver­lauf, für Zei­ten im Aus­land oder bei ver­spä­te­tem Berufs­start ist eine frei­wil­li­ge Nach­zah­lung mög­lich. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie das 16. Lebens­jahr voll­endet haben und nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Auch eine Nach­zah­lung zur Ver­bes­se­rung der Erwerbs­min­de­rungs­an­sprü­che oder für eine vor­ge­zo­ge­ne Alters­ren­te kann sinn­voll sein.

Der Ren­ten­fak­tor ist Bestand­teil der Ren­ten­for­mel und vari­iert je nach Ren­ten­art. Für die klas­si­sche Alters­ren­te und Ren­ten bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung gilt ein Fak­tor von 1,0. Ande­re Ren­ten­ar­ten, wie die Halb­wai­sen­ren­te oder Teil-Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, haben gerin­ge­re Fak­to­ren (z. B. 0,5). Der Fak­tor beein­flusst direkt die monat­li­che Aus­zah­lungs­hö­he – und soll­te bei Ren­ten­be­rech­nun­gen berück­sich­tigt wer­den.

Die­se The­men soll­ten Sie im Zusam­men­hang mit der Ren­te unbe­dingt ken­nen

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um Ihre Ren­ten­pla­nung

Wer sei­ne Alters­vor­sor­ge rich­tig ein­schät­zen will, muss mehr ver­ste­hen als nur die Ren­ten­for­mel. Der Ren­ten­be­scheid, die steu­er­li­che Behand­lung und der rich­ti­ge Ren­ten­ein­tritts­zeit­punkt sind ent­schei­den­de Fak­to­ren für eine siche­re Pla­nung. In den fol­gen­den Rat­ge­bern erhal­ten Sie prak­ti­sche Ant­wor­ten auf genau die­se Fra­gen.

Älteres Paar betrachtet Rentenbescheid im Garten – Symbolbild für Renteninformation und finanzielle Klarheit im Alter

Ren­ten­be­scheid

Der jähr­li­che Ren­ten­be­scheid ent­hält vie­le Fach­be­grif­fe und Rechen­wer­te – doch was bedeu­ten Ent­gelt­punk­te, Zugangs­fak­tor und Ren­ten­art­fak­tor in der Pra­xis? Wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bescheid rich­tig lesen, über­prü­fen und wel­che Zah­len für Ihre Alters­vor­sor­ge wirk­lich ent­schei­dend sind.

Älteres Paar prüft Unterlagen am Schreibtisch – Symbolbild für Besteuerung der Rente und finanzielle Planung im Alter

Ren­ten­be­steue­rung

Auch im Ruhe­stand bleibt die Steu­er­pflicht bestehen. Wie viel Ihrer Ren­te ver­steu­ert wer­den muss, hängt vom Jahr Ihres Ren­ten­be­ginns und dem indi­vi­du­el­len Frei­be­trag ab. In unse­rem Bei­trag erfah­ren Sie, wel­che Ren­ten­ar­ten steu­er­pflich­tig sind, was der Ertrags­an­teil bedeu­tet – und wie Sie Ihre Steu­er­last im Alter sen­ken kön­nen.

Älteres Paar freut sich über Rentenbescheid vor dem Laptop – Symbolbild für Renteneintrittsalter und Ruhestand

Ren­ten­ein­tritts­al­ter

Das rich­ti­ge Ren­ten­ein­tritts­al­ter zu ken­nen, ist zen­tral für Ihre Pla­nung. Ob abschlags­freie Alters­ren­te, vor­ge­zo­ge­ner Ruhe­stand oder Ren­te mit Schwer­be­hin­de­rung – unser Über­blick zeigt Ihnen, ab wann wel­che Ren­te mög­lich ist, wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen und wel­che finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen frü­he­re oder spä­te­re Ren­ten­starts haben.

Wer Ver­sor­gungs­lü­cken kennt, kann gezielt gegen­steu­ern

Wel­che Risi­ken ent­ste­hen ohne zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge?

Die gesetz­li­che Ren­te reicht oft nicht – die­se drei Lücken tref­fen vie­le Men­schen im Ruhe­stand

Auch wenn die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein sta­bi­les Grund­sys­tem bie­tet, ent­ste­hen für vie­le Men­schen im Alter spür­ba­re Lücken. Die­se sind nicht auf indi­vi­du­el­le Feh­ler zurück­zu­füh­ren, son­dern häu­fig sys­tem­be­dingt – etwa durch lan­ge Aus­bil­dungs­zei­ten, Teil­zeit­ar­beit, Krank­heit oder Selbst­stän­dig­keit ohne Ver­si­che­rungs­pflicht. Wer die Risi­ken kennt, kann bewusst han­deln – und gezielt vor­sor­gen.

Alters­ar­mut trotz Berufs­tä­tig­keit

Immer mehr Men­schen erhal­ten im Alter eine Ren­te, die kaum über dem Grund­si­che­rungs­ni­veau liegt – trotz jahr­zehn­te­lan­ger Erwerbs­tä­tig­keit. Beson­ders betrof­fen sind Per­so­nen mit unter­bro­che­nen Erwerbs­bio­gra­fien, Teil­zeit­be­schäf­tig­te und Allein­er­zie­hen­de. Ohne zusätz­li­che Vor­sor­ge reicht die gesetz­li­che Ren­te in vie­len Fäl­len nicht aus, um die lau­fen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten zu decken. Die Fol­ge: finan­zi­el­le Abhän­gig­keit, Ver­zicht und Ein­schrän­kun­gen im All­tag.

Erwerbs­un­fä­hig­keit ohne Absi­che­rung

Wer plötz­lich gesund­heit­lich nicht mehr arbei­ten kann, steht oft ohne aus­rei­chen­des Ein­kom­men da. Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te wird nur unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen gezahlt – und fällt meist deut­lich nied­ri­ger aus als das bis­he­ri­ge Ein­kom­men. Ohne zusätz­li­che Absi­che­rung, etwa durch pri­va­te Vor­sor­ge oder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, ent­steht eine kri­ti­sche Lücke im Erwerbs­le­ben, die auch die spä­te­re Alters­ren­te nega­tiv beein­flus­sen kann.

Infla­ti­on und stei­gen­de Kos­ten im Ruhe­stand

Die Lebens­hal­tungs­kos­ten stei­gen – und mit ihnen der Druck auf fes­te Monats­ein­kom­men. Wäh­rend Mie­ten, Ener­gie­prei­se und Gesund­heits­kos­ten zuneh­men, bleibt die gesetz­li­che Ren­te meist kon­stant oder steigt nur mini­mal. Beson­ders im Ruhe­stand kann dies zur schlei­chen­den Ent­wer­tung der Kauf­kraft füh­ren. Ohne ergän­zen­des Kapi­tal oder regel­mä­ßi­ge Zusatz­ren­ten sinkt der finan­zi­el­le Spiel­raum mit jedem Jahr – oft unbe­merkt, aber spür­bar.

Zusam­men­fas­sung

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bleibt ein zen­tra­les Instru­ment zur Alters­ab­si­che­rung in Deutsch­land – doch sie allein reicht heu­te für vie­le nicht mehr aus. Wer sei­nen Lebens­stan­dard im Alter sichern will, soll­te die eige­nen Ren­ten­an­sprü­che genau ken­nen, Ver­sor­gungs­lü­cken früh­zei­tig erken­nen und durch pri­va­te Vor­sor­ge­maß­nah­men gezielt ergän­zen. Die wich­tigs­ten Stell­schrau­ben: Ver­si­che­rungs­zei­ten, Ren­ten­art, Ren­ten­be­ginn und zusätz­li­che Ein­kom­mens­quel­len. Nut­zen Sie die digi­ta­len Ange­bo­te der Ren­ten­ver­si­che­rung, las­sen Sie Ihren Ren­ten­ver­lauf regel­mä­ßig prü­fen – und star­ten Sie recht­zei­tig mit der Pla­nung. Denn je bes­ser Sie vor­be­rei­tet sind, des­to mehr finan­zi­el­le Frei­heit bleibt Ihnen im Ruhe­stand.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Ren­ten­hö­he hängt von den erwor­be­nen Ent­gelt­punk­ten, dem Ren­ten­be­ginn und der Ren­ten­art ab. Einen Über­blick über Ihre aktu­el­le Ren­ten­pro­gno­se fin­den Sie im Ren­ten­be­scheid. Für eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung soll­ten auch pri­va­te Vor­sor­ge und Infla­ti­on berück­sich­tigt wer­den.

Ja, das ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Wer min­des­tens 35 Ver­si­che­rungs­jah­re hat, kann mit 63 in Ren­te gehen – aller­dings mit Abschlä­gen. Abschlags­frei geht das nur bei 45 Ver­si­che­rungs­jah­ren (beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te) und gestaf­fel­tem Ren­ten­ein­tritt ab 64 bzw. 65 Jah­ren.

Von der Brut­to­ren­te wer­den Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung sowie ggf. Steu­ern abge­zo­gen. Wie viel net­to bleibt, hängt unter ande­rem von Ihrer Steu­er­klas­se, Ihrem Wohn­sitz und der Art der Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Im Durch­schnitt blei­ben rund 85–90 % der Brut­to­ren­te übrig.

Sie kön­nen Ihre Ren­te online, per Post oder per­sön­lich bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung bean­tra­gen. Emp­feh­lens­wert ist die Antrag­stel­lung etwa drei Mona­te vor dem gewünsch­ten Ren­ten­be­ginn. Für den Antrag benö­ti­gen Sie u. a. Ihre Ren­ten­ver­si­che­rungs­num­mer, Ihren Aus­weis und Bank­da­ten.