Ren­te ver­ste­hen: gesetz­lich, pri­vat und betrieb­lich

So ord­nen Sie Ihre gesetz­li­che Ren­te ein und pla­nen die Lücke.

Ältere Frau im Gespräch mit Beraterin am Tisch – Symbolbild zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beratung im Alter

Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung: So funk­tio­niert Ihre Ren­te

Vie­le mer­ken erst beim Blick in die Ren­ten­in­for­ma­ti­on, wie schwer das The­ma greif­bar ist: Ren­ten­punk­te, Ver­si­che­rungs­zei­ten, Ren­ten­be­ginn, Abschlä­ge. Dazu kommt die Fra­ge, ob der geplan­te Ruhe­stand über­haupt zum eige­nen Leben passt. Wer hier nur „irgend­was“ annimmt, ris­kiert spä­te­re Ent­täu­schun­gen. Sinn­vol­ler ist ein kla­rer Über­blick: Wel­che Zei­ten zäh­len wirk­lich, wann kön­nen Sie regu­lär in Ren­te, was pas­siert bei einem frü­he­ren Start und wel­che Lücken sind abseh­bar?

Auf die­ser Sei­te erklä­ren wir die gesetz­li­che Ren­te so, dass Sie Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen. Sie erfah­ren, wie das Sys­tem grund­sätz­lich auf­ge­baut ist, wer ver­si­chert ist und wie Ihre spä­te­re Ren­te grob zustan­de kommt. Wir zei­gen Ihnen typi­sche Stol­per­stel­len, die vie­le über­se­hen, etwa feh­len­de Ver­si­che­rungs­zei­ten, nicht geklär­te Daten im Ren­ten­kon­to oder fal­sche Annah­men zum Ren­ten­be­ginn. Und weil die gesetz­li­che Ren­te bei vie­len nicht den gewünsch­ten Lebens­stan­dard abdeckt, ord­nen wir mög­li­che Ergän­zun­gen ein, ohne Schön­re­den und ohne Druck. Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir mit Ihnen, wo Sie ste­hen und wel­che nächs­ten Schrit­te zu Ihrer Situa­ti­on pas­sen.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Grund­wis­sen zur gesetz­li­chen Ren­te

Wie funk­tio­niert die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung?

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist für die meis­ten Men­schen die Basis der Alters­vor­sor­ge. Trotz­dem ist sie oft schwer greif­bar, weil Begrif­fe wie Ent­gelt­punk­te, War­te­zei­ten, Zugangs­fak­tor oder Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze schnell tech­nisch klin­gen. Wer das Sys­tem aber in Grund­zü­gen ver­steht, kann die eige­ne Ren­ten­in­for­ma­ti­on bes­ser ein­ord­nen und erkennt frü­her, ob eine Lücke ent­steht.

In den fol­gen­den Tabs bekom­men Sie die wich­tigs­ten Bau­stei­ne in Klar­text. Sie erfah­ren, wie die Ren­ten­ver­si­che­rung finan­ziert wird, wer pflicht­ver­si­chert ist, wie sich die Ren­ten­hö­he grund­sätz­lich berech­net und wel­che Gren­zen und Anrech­nungs­zei­ten dabei eine Rol­le spie­len. So haben Sie eine ver­läss­li­che Grund­la­ge, bevor Sie Ent­schei­dun­gen zur wei­te­ren Vor­sor­ge tref­fen.

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung funk­tio­niert nach dem Umla­ge­ver­fah­ren. Die heu­ti­gen Bei­trä­ge finan­zie­ren die heu­ti­gen Ren­ten. Zusätz­lich flie­ßen Zuschüs­se aus Steu­er­mit­teln, damit das Sys­tem sta­bil bleibt.

Wich­tig in der Pra­xis:

  • Bei­trags­satz 2026: 18,6 Pro­zent des Brut­to­ein­kom­mens.

  • Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer tra­gen den Bei­trag in der Regel je zur Hälf­te, also je 9,3 Pro­zent.

  • Bei­trä­ge wer­den lau­fend abge­führt, der Ren­ten­an­spruch ent­steht über Ver­si­che­rungs­zei­ten und Ent­gelt­punk­te.

  • Trä­ger sind die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Bund und regio­na­le Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger, je nach Zustän­dig­keit.

Ein­ord­nung: Das Sys­tem ist grund­sätz­lich ver­läss­lich, reagiert aber auf Demo­gra­fie und Lohn­ent­wick­lung. Genau des­halb lohnt sich ein frü­her Über­blick über die eige­ne Situa­ti­on.

Ob und wie Sie in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert sind, hängt vor allem von Ihrer Beschäf­ti­gung und ein­zel­nen Son­der­re­geln ab. Vie­le sind auto­ma­tisch pflicht­ver­si­chert, ande­re kön­nen frei­wil­lig Bei­trä­ge zah­len oder fal­len unter beson­de­re Berufs­re­geln.

Typi­sche Pflicht­ver­si­cher­te:

  • Arbeit­neh­mer, Aus­zu­bil­den­de und vie­le gering­fü­gig Beschäf­tig­te (Mini­job, grund­sätz­lich ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig, Befrei­ung ist mög­lich)

  • Bezie­hen­de von Arbeits­lo­sen­geld I, hier wer­den Bei­trä­ge über die Sozi­al­leis­tung mit­ge­tra­gen

  • Bestimm­te Selbst­stän­di­ge nach Berufs­grup­pe, zum Bei­spiel je nach Tätig­keit und Aus­ge­stal­tung

Frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung ist oft sinn­voll, wenn:

  • Sie selbst­stän­dig sind und nicht pflicht­ver­si­chert, aber Ansprü­che sichern oder aus­bau­en möch­ten

  • Zei­ten im Ver­si­che­rungs­ver­lauf geschlos­sen wer­den sol­len, zum Bei­spiel nach Aus­lands­auf­ent­hal­ten

Ein­ord­nung: Gera­de bei Selbst­stän­di­gen lohnt sich ein genau­er Blick, weil Pflicht, Wahl­rech­te und Bei­trags­hö­hen stark vom Ein­zel­fall abhän­gen.

Die Ren­ten­hö­he ergibt sich nicht direkt aus Ihrem letz­ten Gehalt, son­dern aus einer fes­ten Berech­nungs­lo­gik. Kern sind die Ent­gelt­punk­te, also Ihr Ein­kom­men im Ver­hält­nis zum Durch­schnitt.

Ren­ten­for­mel in Klar­text:
Ren­te = Ent­gelt­punk­te × Zugangs­fak­tor × Ren­ten­art­fak­tor × aktu­el­ler Ren­ten­wert

Die wich­tigs­ten Begrif­fe kurz erklärt:

  • Ent­gelt­punk­te: Ent­ste­hen jedes Jahr aus Ihrem Ein­kom­men im Ver­gleich zum Durch­schnitts­ent­gelt.

  • Zugangs­fak­tor: Berück­sich­tigt, ob Sie frü­her oder spä­ter in Ren­te gehen. Frü­her kann Abschlä­ge bedeu­ten.

  • Ren­ten­art­fak­tor: Unter­schei­det Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, Hin­ter­blie­be­nen­ren­te.

  • Aktu­el­ler Ren­ten­wert: Geld­wert eines Ent­gelt­punkts.

Bei­spiel, damit es greif­bar wird:
Wer 45 Ent­gelt­punk­te erreicht und regu­lär in Alters­ren­te geht, liegt grob bei:
45 × aktu­el­ler Ren­ten­wert = monat­li­che Brut­to­ren­te aus der gesetz­li­chen Ren­te

Ein­ord­nung: Die tat­säch­li­che Ren­te weicht oft ab, weil Abschlä­ge, Kin­der­er­zie­hung, Pfle­ge­zei­ten oder Unter­bre­chun­gen im Erwerbs­le­ben eine Rol­le spie­len.

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze legt fest, bis zu wel­chem Ein­kom­men Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung erho­ben wer­den. Ein­kom­men ober­halb die­ser Gren­ze bleibt bei­trags­frei. Das betrifft vor allem Bes­ser­ver­die­nen­de.

Gren­zen 2026:

  • All­ge­mei­ne Ren­ten­ver­si­che­rung: 8.450 Euro monat­lich, 101.400 Euro jähr­lich

  • Knapp­schaft­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung: 10.400 Euro monat­lich, 124.800 Euro jähr­lich

Was das für Sie bedeu­tet:

  • Ein­kom­men über der Gren­ze erhöht Ihre Ren­ten­bei­trä­ge nicht.

  • Für Ein­kom­men über der Gren­ze ent­ste­hen auch kei­ne zusätz­li­chen Ent­gelt­punk­te.

  • Die Gren­ze wird regel­mä­ßig ange­passt und folgt der Lohn­ent­wick­lung.

Ein­ord­nung: Wer deut­lich über der Bemes­sungs­gren­ze ver­dient, soll­te die eige­ne Ver­sor­gungs­lü­cke beson­ders rea­lis­tisch prü­fen, weil die gesetz­li­che Ren­te nach oben begrenzt wächst.

Nicht nur klas­si­sche Bei­trags­jah­re zäh­len. In vie­len Lebens­pha­sen wer­den Zei­ten ren­ten­recht­lich berück­sich­tigt, damit Ansprü­che nicht sofort abbre­chen, wenn das Leben nicht gerad­li­nig läuft.

Häu­fig ange­rech­ne­te Zei­ten:

  • Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten (ins­be­son­de­re in den ers­ten Jah­ren nach der Geburt)

  • Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen im häus­li­chen Umfeld, wenn die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind

  • Arbeits­lo­sig­keit mit Arbeits­lo­sen­geld I

  • Krank­heit und Reha-Zei­ten

  • Schul und Stu­di­en­zei­ten in begrenz­tem Umfang

Wich­tig zu unter­schei­den:

  • Man­che Zei­ten ver­bes­sern vor allem die War­te­zeit für Ren­ten­an­sprü­che.

  • Ande­re Zei­ten kön­nen zusätz­lich auch Ent­gelt­punk­te erhö­hen, je nach Art der Zeit.

Ein­ord­nung: Genau hier pas­sie­ren vie­le Feh­ler, weil Zei­ten feh­len oder falsch gespei­chert sind. Ein sau­be­rer Ver­si­che­rungs­ver­lauf ist die Grund­la­ge für jede seriö­se Pla­nung.

Ren­te ist nicht gleich Ren­te: Ken­nen Sie Ihre Mög­lich­kei­ten?

Wel­che Ren­ten­ar­ten gibt es und wer hat Anspruch?

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet mehr als nur die klas­si­sche Alters­ren­te. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kön­nen auch Ansprü­che auf eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te oder Hin­ter­blie­be­nen­ren­te ent­ste­hen. Vie­le erfah­ren davon lei­der erst dann, wenn es drin­gend wird. Genau des­halb lohnt sich ein frü­her Über­blick, wel­che Ren­ten­ar­ten es gibt und wel­che Vor­aus­set­zun­gen jeweils erfüllt sein müs­sen.

Wich­tig zu wis­sen: Jede Ren­ten­art hat eige­ne Regeln, zum Bei­spiel bei Ver­si­che­rungs­zei­ten, Alters­gren­zen, medi­zi­ni­scher Prü­fung oder Anrech­nung von Ein­kom­men. Wer die Unter­schie­de kennt, kann rea­lis­ti­scher pla­nen und ver­mei­det typi­sche Feh­ler, etwa fal­sche Annah­men zur Alters­ren­te, zu Abschlä­gen oder zur Absi­che­rung bei län­ge­rer Krank­heit.

Alters­ren­te

Alters­ren­te: Ruhe­stand nach kla­ren Regeln

Die Alters­ren­te ist die bekann­tes­te Ren­ten­art. Ent­schei­dend sind Ihr Geburts­jahr und Ihre Ver­si­che­rungs­zei­ten. Für vie­le gilt: Der regu­lä­re Ren­ten­be­ginn liegt bei der Regel­al­ters­gren­ze. Wer frü­her in Ren­te möch­te, kann das je nach Ren­ten­art tun, muss dann aber häu­fig mit dau­er­haf­ten Abschlä­gen rech­nen.

Typi­sche Vari­an­ten inner­halb der gesetz­li­chen Ren­te sind zum Bei­spiel:

  • Alters­ren­te für lang­jäh­rig Ver­si­cher­te (mit Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit, frü­her mög­lich, meist mit Abschlä­gen)

  • Alters­ren­te für beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te (mit sehr lan­ger Ver­si­che­rungs­zeit, frü­her mög­lich, ohne Abschlä­ge)

  • Alters­ren­te für schwer­be­hin­der­te Men­schen (unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen frü­her mög­lich)

Prak­tisch wich­tig: Wer den Ren­ten­be­ginn vor­zieht, soll­te nicht nur das „ab wann“, son­dern vor allem das „was bleibt monat­lich übrig“ betrach­ten.

Erwerbs­min­de­rungs­ren­te

Erwerbs­min­de­rungs­ren­te: Wenn Arbeit gesund­heit­lich nicht mehr geht

Die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te hilft, wenn Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr oder nur noch ein­ge­schränkt arbei­ten kön­nen. Ent­schei­dend ist dabei nicht Ihr erlern­ter Beruf, son­dern wie vie­le Stun­den Sie auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt täg­lich noch arbei­ten kön­nen.

Grob gilt:

  • Vol­le Erwerbs­min­de­rung liegt typi­scher­wei­se vor, wenn weni­ger als 3 Stun­den Arbeit pro Tag mög­lich sind.

  • Teil­wei­se Erwerbs­min­de­rung liegt typi­scher­wei­se vor, wenn 3 bis unter 6 Stun­den Arbeit pro Tag mög­lich sind.

Neben der medi­zi­ni­schen Beur­tei­lung müs­sen auch ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. Das wird häu­fig unter­schätzt. Wer hier unsau­ber plant, merkt es oft erst beim Antrag.

Hin­ter­blie­be­nen­ren­te

Hin­ter­blie­be­nen­ren­te: Absi­che­rung nach dem Tod des Part­ners oder Eltern­teils

Bei Tod des Ehe oder Lebens­part­ners oder eines Eltern­teils kann eine Hin­ter­blie­be­nen­ren­te in Betracht kom­men. Dazu zäh­len vor allem Wit­wen und Wit­wer­ren­ten sowie Wai­sen­ren­ten. Wel­che Leis­tung greift, hängt unter ande­rem von Alter, Kin­der­er­zie­hung, Erwerbs­min­de­rung, der bis­he­ri­gen Absi­che­rung und teils auch vom Zeit­punkt der Ehe­schlie­ßung ab.

Wich­tig für die Ein­ord­nung:

  • Es gibt eine klei­ne­re und eine grö­ße­re Wit­wen oder Wit­wer­ren­te mit unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen.

  • Ein­kom­men kann auf Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten ange­rech­net wer­den.

  • Für Kin­der gibt es je nach Situa­ti­on Halb­wai­sen und Voll­wai­sen­ren­ten.

Hier lohnt sich ein genau­er Blick in die indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen, weil die Unter­schie­de im Ergeb­nis spür­bar sein kön­nen.

Son­der­re­ge­lun­gen

Son­der­re­ge­lun­gen: Wenn Berufs oder Lebens­si­tua­ti­on beson­de­re Regeln aus­lö­sen

Neben den Haupt­ar­ten gibt es Son­der­fäl­le und spe­zi­el­le Regeln, zum Bei­spiel bei bestimm­ten Berufs­grup­pen oder bei beson­de­ren Lebens­läu­fen. Dazu gehö­ren je nach Kon­stel­la­ti­on etwa Rege­lun­gen für schwer­be­hin­der­te Men­schen, bestimm­te selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten, spe­zi­el­le Sys­te­me in ein­zel­nen Berufs­be­rei­chen oder Koor­di­nie­run­gen bei Zei­ten im Aus­land.

Gera­de bei „nicht gerad­li­ni­gen“ Erwerbs­bio­gra­fien lohnt es sich, die eige­ne Ren­ten­la­ge früh zu prü­fen. Häu­fig sind es nicht ein­zel­ne Ren­ten­ar­ten, son­dern feh­len­de oder nicht geklär­te Zei­ten, die spä­ter zu Über­ra­schun­gen füh­ren.

Ob Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rung oder Hin­ter­blie­be­nen­schutz: Jede Ren­ten­art hat eige­ne Vor­aus­set­zun­gen und Stell­schrau­ben. Wenn Sie früh ver­ste­hen, was in Ihrem Fall rea­lis­tisch ist, kön­nen Sie bes­se­re Ent­schei­dun­gen tref­fen, etwa zum Ren­ten­be­ginn, zu Abschlä­gen oder zur Schlie­ßung einer Ren­ten­lü­cke. Wenn Sie möch­ten, ord­nen wir Ihre Unter­la­gen ein und zei­gen Ihnen nach­voll­zieh­bar, wel­che nächs­ten Schrit­te sinn­voll sind.

Wer sich allein auf die gesetz­li­che Ren­te ver­lässt, ris­kiert Ver­sor­gungs­lü­cken

War­um ist pri­va­te Alters­vor­sor­ge so wich­tig?

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist die Basis, aber sie ist sel­ten der kom­plet­te Ruhe­stand. Vie­le mer­ken das erst, wenn sie ihre Ren­ten­in­for­ma­ti­on lesen oder eine län­ge­re Aus­zeit, Teil­zeit oder Selbst­stän­dig­keit hin­ter ihnen liegt. Dann wird klar: Die spä­te­re Ren­te hängt stark von Bei­trags­jah­ren, Ein­kom­men und Ver­si­che­rungs­zei­ten ab. Wer Lücken im Lebens­lauf hat, baut oft auto­ma­tisch auch Lücken im Ren­ten­kon­to auf.

Pri­va­te Alters­vor­sor­ge bedeu­tet nicht „Luxus“, son­dern Plan­bar­keit. Sie kann hel­fen, den Lebens­stan­dard zu hal­ten, finan­zi­el­le Spiel­räu­me zu sichern und Risi­ken abzu­fe­dern, die die gesetz­li­che Ren­te nur begrenzt abdeckt. Ent­schei­dend ist, dass die Lösung zu Ihrer Situa­ti­on passt und nicht nach Bauch­ge­fühl abge­schlos­sen wird.

War­um ent­steht über­haupt eine Ren­ten­lü­cke? Weil die gesetz­li­che Ren­te nicht dar­auf aus­ge­legt ist, jeden Lebens­stan­dard voll­stän­dig zu erset­zen. Sie funk­tio­niert nach kla­ren Regeln, die nicht immer zu moder­nen Erwerbs­bio­gra­fien pas­sen. Beson­ders betrof­fen sind Men­schen, die län­ge­re Zeit in Teil­zeit arbei­ten, Kin­der erzie­hen, Ange­hö­ri­ge pfle­gen, Pha­sen der Arbeits­lo­sig­keit haben oder als Selbst­stän­di­ge nur lücken­haft oder gar nicht pflicht­ver­si­chert waren. Auch bei höhe­rem Ein­kom­men gibt es eine sys­tem­be­ding­te Gren­ze: Bei­trä­ge wer­den nur bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze erho­ben. Ein­kom­men dar­über erhöht den Ren­ten­an­spruch nicht wei­ter.

Pri­va­te Vor­sor­ge hat des­halb einen ein­fa­chen Zweck: Sie ergänzt die gesetz­li­che Ren­te so, dass Sie spä­ter nicht nur „irgend­wie aus­kom­men“, son­dern Ihren All­tag finan­zie­ren kön­nen. Das kann eine monat­li­che Zusatz­ren­te sein, ein fle­xi­bles Kapi­tal­pols­ter oder eine Kom­bi­na­ti­on aus bei­dem. Wich­tig ist dabei immer die Rei­hen­fol­ge: Erst ver­ste­hen, wie die gesetz­li­che Ren­te in Ihrem Fall vor­aus­sicht­lich aus­sieht, dann gezielt ent­schei­den, wel­che Lücke Sie schlie­ßen möch­ten und mit wel­chem Pro­dukt das rea­lis­tisch mög­lich ist.

Wel­che Mög­lich­kei­ten zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge gibt es?

Es gibt nicht „die eine“ bes­te Lösung. Sinn­voll ist, die Vor­sor­ge nach Ziel, Fle­xi­bi­li­tät und steu­er­li­cher Behand­lung zu ord­nen:

1) Staat­lich geför­der­te oder steu­er­lich begüns­tig­te Vor­sor­ge

  • Ries­ter-Ren­te: Kann sich loh­nen, wenn Zula­gen und ggf. Steu­er­vor­tei­le im Ver­hält­nis zu Kos­ten und Fle­xi­bi­li­tät wirk­lich pas­sen. Häu­fig inter­es­sant für Haus­hal­te mit Kin­dern, aber nicht auto­ma­tisch für jeden.

  • Rürup-Ren­te (Basis­ren­te): Vor allem für Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner rele­vant, weil Bei­trä­ge steu­er­lich absetz­bar sein kön­nen. Dafür ist die Aus­zah­lung stark regle­men­tiert (typisch als lebens­lan­ge Ren­te), Kapi­tal­aus­zah­lung ist in der Regel nicht vor­ge­se­hen.

  • Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV): Für Ange­stell­te oft ein zen­tra­ler Bau­stein, weil Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se und steu­er­li­che Effek­te eine Rol­le spie­len kön­nen. Gleich­zei­tig soll­te man auf Kos­ten, Garan­tien und spä­te­re Abzü­ge ach­ten.

2) Pri­va­te Vor­sor­ge ohne staat­li­che För­de­rung

  • Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung / fonds­ge­bun­de­ne Lösun­gen: Je nach Tarif mit mehr Fle­xi­bi­li­tät, teil­wei­se mit Kapi­tal­op­ti­on. Hier zäh­len Kos­ten, Garan­tien, Fonds­aus­wahl und die Fra­ge, wie viel Schwan­kung Sie tra­gen möch­ten.

  • ETF- oder Fonds­spa­ren: Sehr fle­xi­bel und trans­pa­rent, aber ohne ein­ge­bau­te „lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung“. Dafür brau­chen Sie eine gute Ent­nah­me- und Risi­ko­stra­te­gie.

3) Der wich­tigs­te Hebel ist die Zeit
Je frü­her Sie begin­nen, des­to leich­ter lässt sich Vor­sor­ge in den All­tag inte­grie­ren. Spä­te­re Starts sind mög­lich, erfor­dern aber meist deut­lich höhe­re Monats­be­trä­ge, wenn das Ziel gleich blei­ben soll. Dazu kommt: Man­che Pro­duk­te hän­gen von Gesund­heits­fra­gen ab, ande­re nicht. Auch das beein­flusst, wel­che Lösung in Ihrem Fall rea­lis­tisch ist.

So gehen wir bei AMBA vor: Wir star­ten nicht mit einem Pro­dukt, son­dern mit Ihrer Aus­gangs­la­ge. Ren­ten­in­for­ma­ti­on, Ver­si­che­rungs­ver­lauf, Lebens­pla­nung und Bud­get. Danach klä­ren wir, wel­che Kom­bi­na­ti­on aus gesetz­li­cher Ren­te, bAV und pri­va­ter Vor­sor­ge für Sie sinn­voll ist, und spre­chen auch offen über Nach­tei­le, Kos­ten und Ein­schrän­kun­gen.

Drei Wege, wie Sie Ihre gesetz­li­che Ren­te gezielt ergän­zen kön­nen

Wel­che pri­va­te Alters­vor­sor­ge passt zu Ihrem Leben?

Nicht jede Vor­sor­ge­lö­sung passt zu jeder Lebens­si­tua­ti­on. Ent­schei­dend sind Ihr Beruf, Ihr Ein­kom­men, Ihr Fami­li­en­stand und auch die Fra­ge, ob Sie lie­ber fle­xi­bel Kapi­tal auf­bau­en möch­ten oder eine lebens­lan­ge Zusatz­ren­te pla­nen. Die gute Nach­richt: Für die meis­ten gibt es kla­re Optio­nen, wenn man die Unter­schie­de kennt. Hier sehen Sie drei häu­fig genutz­te Wege, um die gesetz­li­che Ren­te sinn­voll zu ergän­zen.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Für alle, die sich eine fle­xi­ble, pri­va­te Zusatz­ren­te oder ein Kapi­tal­pols­ter auf­bau­en möch­ten. Je nach Tarif sind Garan­tien mög­lich oder eine fonds­ge­bun­de­ne Lösung mit mehr Ren­di­te­chan­ce. Wich­tig sind Kos­ten, Fle­xi­bi­li­tät (Bei­trags­pau­sen, Zuzah­lun­gen) und wie die Aus­zah­lung spä­ter aus­sieht.

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.
Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)

Vor allem für Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner inter­es­sant, weil Bei­trä­ge steu­er­lich absetz­bar sein kön­nen. Dafür ist die Aus­zah­lung in der Regel als lebens­lan­ge Ren­te vor­ge­se­hen, Kapi­tal­aus­zah­lung ist meist nicht mög­lich. Wer Steu­er­vor­tei­le nut­zen will, soll­te Bedin­gun­gen und Kos­ten sehr genau prü­fen.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.
Ries­ter-Ren­te

Kann sich loh­nen, wenn Zula­gen und Steu­er­erspar­nis wirk­lich wir­ken, häu­fig bei Fami­li­en mit Kin­dern oder bestimm­ten Ein­kom­mens­si­tua­tio­nen. Gleich­zei­tig gibt es Regeln und Ein­schrän­kun­gen, die nicht zu jedem pas­sen. Des­halb zählt hier beson­ders: erst rech­nen, dann ent­schei­den.

Ren­ten­in­for­ma­ti­on per Maus­klick – so nut­zen Sie die digi­ta­len Wege der Ren­ten­ver­si­che­rung

Wel­che digi­ta­len Ange­bo­te und Bera­tungs­we­ge bie­tet die Ren­ten­ver­si­che­rung?

Vie­le Anlie­gen rund um die gesetz­li­che Ren­te las­sen sich heu­te online erle­di­gen. Das spart Wege, hilft beim Sor­tie­ren der Unter­la­gen und macht Ihre aktu­el­len Ansprü­che schnel­ler nach­voll­zieh­bar. Wich­tig ist nur: Digi­ta­le Tools lie­fern Ihnen Zah­len und Sta­tus­stän­de, erset­zen aber kei­ne per­sön­li­che Klä­rung, wenn es um Details im Ver­si­che­rungs­ver­lauf, Son­der­zei­ten oder kon­kre­te Ent­schei­dun­gen zum Ren­ten­be­ginn geht.

1) Digi­ta­le Ren­ten­über­sicht: Ihre Ansprü­che gebün­delt sehen
Mit der „Digi­ta­len Ren­ten­über­sicht“ kön­nen Sie seit 2023 Ihre Alters­vor­sor­ge-Ansprü­che gesam­melt abru­fen. Der Zugang erfolgt per Online-Aus­weis­funk­ti­on (eID) und zusätz­lich wird Ihre Steu­er-ID zur Zuord­nung benö­tigt. Sie kön­nen die Über­sicht als PDF oder CSV expor­tie­ren und zum Bei­spiel für Gesprä­che mit Bera­tungs­stel­len nut­zen. Das Por­tal gibt bewusst kei­ne Emp­feh­lun­gen und zeigt auch kei­ne indi­vi­du­el­le Ver­sor­gungs­lü­cke, weil dafür per­sön­li­che Daten wie Lebens­hal­tungs­kos­ten und Bedarf feh­len. Aktu­ell ist bei den öffent­lich-recht­li­chen Pflicht­sys­te­men die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung ange­bun­den, wei­te­re Anbie­ter wer­den schritt­wei­se ver­pflich­tet ange­bun­den.

2) Online-Ser­vices und eAn­trä­ge: Anträ­ge digi­tal stel­len, Nach­wei­se hoch­la­den
Über die Online-Ser­vices der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen Sie vie­le Schrit­te digi­tal erle­di­gen, etwa Anträ­ge online star­ten und zwi­schen­spei­chern sowie Nach­wei­se elek­tro­nisch hoch­la­den. Das ist prak­tisch, wenn Sie Unter­la­gen gesam­melt ein­rei­chen oder den Antrag in Ruhe vor­be­rei­ten möch­ten.

3) Bera­tung: tele­fo­nisch, vor Ort oder per Video, je nach The­ma
Wenn es um kon­kre­te Fra­gen zur gesetz­li­chen Ren­te geht, bleibt Bera­tung ein fes­ter Bestand­teil. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet dafür neben klas­si­schen Ter­mi­nen auch Videobe­ratung zu aus­ge­wähl­ten Ren­ten- und Reha-The­men an. Für die Videobe­ratung ist eine Ter­min­bu­chung erfor­der­lich, die Zei­ten unter­schei­den sich je nach Ange­bot. Für all­ge­mei­ne Rück­fra­gen gibt es zudem ein kos­ten­lo­ses Ser­vice­te­le­fon mit fes­ten Erreich­bar­keits­zei­ten.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf Fra­gen, die sich vie­le erst spät stel­len

Was Sie schon immer über die Ren­ten­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist das gro­ße Pflicht­sys­tem zur Alters­ab­si­che­rung in Deutsch­land. Sie funk­tio­niert über­wie­gend im Umla­ge­ver­fah­ren: Die aktu­el­len Bei­trä­ge der Erwerbs­tä­ti­gen finan­zie­ren die lau­fen­den Ren­ten. Gleich­zei­tig erwer­ben Sie mit Ihren Bei­trä­gen Ansprü­che für Ihre eige­ne spä­te­re Ren­te. Wich­tig: Die gesetz­li­che Ren­te ist eine Basis­ab­si­che­rung. Ob sie für Ihren Lebens­stan­dard reicht, hängt stark von Ihrem Ein­kom­men, Ihrer Bei­trags­dau­er und mög­li­chen Lücken im Ver­si­che­rungs­ver­lauf ab.

Pflicht­ver­si­chert sind vor allem Arbeit­neh­mer (auch Azu­bis) sowie wei­te­re Grup­pen je nach Lebens­la­ge, zum Bei­spiel bei Kin­der­er­zie­hung oder Pfle­ge unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Selbst­stän­di­ge sind je nach Tätig­keit teils pflicht­ver­si­chert, teils nicht. Wer nicht pflicht­ver­si­chert ist, kann häu­fig frei­wil­lig ein­zah­len. Das kann sinn­voll sein, wenn Sie Lücken schlie­ßen oder Min­dest­zei­ten errei­chen möch­ten. Ob es sich für Sie rech­net, hängt von Ziel, Alter und Alter­na­ti­ven ab.

Der Bei­trags­satz zur all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung liegt 2026 bei 18,6 %. Bei Beschäf­tig­ten wird er in der Regel je zur Hälf­te von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer getra­gen. Bei­trä­ge wer­den nur bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze fäl­lig. Für 2026 liegt sie bei 8.450 € monat­lich (101.400 € jähr­lich). Ein­kom­men ober­halb die­ser Gren­ze bleibt bei­trags­frei, erhöht die spä­te­re Ren­te aber auch nicht wei­ter.

Für vie­le Ren­ten­ar­ten gilt die all­ge­mei­ne War­te­zeit von 5 Jah­ren. Dar­über hin­aus gibt es beson­de­re Schwel­len, die häu­fig gesucht wer­den:

  • 35 Jah­re für bestimm­te Alters­ren­ten (je nach Ren­ten­art und Vor­aus­set­zun­gen)

  • 45 Jah­re für die Alters­ren­te für beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te (unter Bedin­gun­gen)

Wich­tig ist: Es zäh­len nicht nur Bei­trags­zei­ten aus Arbeit, son­dern auch wei­te­re anre­chen­ba­re Zei­ten.

Die Regel­al­ters­gren­ze steigt schritt­wei­se. Für Jahr­gän­ge ab 1964 liegt sie bei 67 Jah­ren. Frü­he­re Ren­ten sind oft mög­lich, dann aber häu­fig mit Abschlä­gen. Umge­kehrt kann spä­te­rer Ren­ten­be­ginn Zuschlä­ge brin­gen. Wel­che Alters­gren­ze bei Ihnen gilt, hängt vom Geburts­jahr und der Ren­ten­art ab.

Ren­ten­punk­te (Ent­gelt­punk­te) sind die zen­tra­le Rechen­grö­ße Ihrer spä­te­ren Ren­te. Ver­ein­facht gesagt: Ver­die­nen Sie in einem Jahr exakt das Durch­schnitts­ent­gelt, erhal­ten Sie unge­fähr einen Ent­gelt­punkt. Bei höhe­rem oder nied­ri­ge­rem Ein­kom­men ent­spre­chend mehr oder weni­ger (bis zu Ober­gren­zen). Am Ende flie­ßen Ent­gelt­punk­te zusam­men mit Fak­to­ren wie Ren­ten­art, Ren­ten­be­ginn und aktu­el­lem Ren­ten­wert in die Ren­ten­for­mel ein.

Eine seriö­se Zahl bekom­men Sie am schnells­ten über Ihre Ren­ten­in­for­ma­ti­on bzw. spä­ter die Ren­ten­aus­kunft und Ihren Ver­si­che­rungs­ver­lauf. Dort sehen Sie:

  • Ihren bis­her erwor­be­nen Anspruch

  • Hoch­rech­nun­gen für die Alters­ren­te

  • Anga­ben zur mög­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te

Wich­tig für die Pra­xis: Das sind Brut­to­wer­te. Kran­ken und Pfle­ge­ver­si­che­rung sowie je nach Situa­ti­on Steu­ern gehen noch ab. Für Ihre ech­te Pla­nung braucht es daher immer den Blick auf Net­to und Lebens­hal­tungs­kos­ten.

Bei vie­len Alters­ren­ten gilt: Wer frü­her star­tet, bekommt Abschlä­ge. Häu­fig sind das 0,3 % pro Monat, also 3,6 % pro Jahr, bezo­gen auf die jewei­li­ge Ren­te. Das wirkt dau­er­haft. Ob und wie stark Abschlä­ge grei­fen, hängt von Ren­ten­art und Ihrem Ren­ten­be­ginn ab. Wenn Sie über einen frü­he­ren Start nach­den­ken, lohnt sich fast immer eine Gegen­rech­nung: frü­her mehr freie Zeit ver­sus dau­er­haft weni­ger Ren­te.

Neben klas­si­schen Bei­trags­zei­ten kön­nen auch ande­re Zei­ten ren­ten­recht­lich zäh­len, je nach Fall zum Bei­spiel Kin­der­er­zie­hung, Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen oder Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit. Ent­schei­dend ist, dass die­se Zei­ten kor­rekt im Ver­si­che­rungs­ver­lauf erfasst sind. Wenn Nach­wei­se feh­len, kann das spä­ter Geld kos­ten. Dar­um lohnt sich eine Kon­ten­klä­rung, sobald Sie mer­ken, dass Lebens­pha­sen im Ver­lauf nicht sau­ber auf­tau­chen.

Die Ren­te müs­sen Sie aktiv bean­tra­gen. Das geht auch online. Prak­tisch ist, eini­ge Mona­te vor dem gewünsch­ten Ren­ten­be­ginn zu star­ten, damit Unter­la­gen, Zei­ten und Kon­to­da­ten sau­ber vor­lie­gen. Je nach Lebens­lauf (Aus­land, Kin­der­zei­ten, Selbst­stän­dig­keit, Lücken) kann es län­ger dau­ern, bis alles geprüft ist. Wer früh klärt, redu­ziert Stress kurz vor Ren­ten­start.

Bei Alters­ren­ten gibt es grund­sätz­lich kei­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­ze mehr. Bei Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten ist es anders: Hier gel­ten wei­ter­hin Hin­zu­ver­dienst­gren­zen, die 2026 höher lie­gen als zuvor. Wel­che Gren­ze bei Ihnen gilt, hängt davon ab, ob Sie eine vol­le oder teil­wei­se Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bezie­hen.

Bei der Besteue­rung zählt vor allem Ihr Ren­ten­be­ginn. Für Neur­ent­ner 2026 beträgt der Besteue­rungs­an­teil 84 %. Das heißt nicht, dass 84 % auto­ma­tisch als Steu­er fäl­lig wer­den, son­dern dass die­ser Anteil Ihrer Ren­te grund­sätz­lich steu­er­lich rele­vant ist. Ob Sie tat­säch­lich Ein­kom­men­steu­er zah­len, hängt von Ihrer Gesamt­si­tua­ti­on ab (wei­te­re Ein­künf­te, Frei­be­trä­ge, Abzü­ge).

Die­se The­men soll­ten Sie im Zusam­men­hang mit der Ren­te unbe­dingt ken­nen

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um Ihre Ren­ten­pla­nung

Wer die eige­ne Alters­vor­sor­ge rea­lis­tisch pla­nen will, braucht mehr als die Ren­ten­for­mel. In der Pra­xis ent­schei­den oft Details, zum Bei­spiel ob Ihr Ren­ten­be­scheid kor­rekt ist, wie stark Steu­ern Ihre Net­to-Ren­te beein­flus­sen oder wann der bes­te Zeit­punkt für den Ren­ten­be­ginn ist. In den fol­gen­den Rat­ge­bern fin­den Sie genau dazu kla­re, gut ver­ständ­li­che Erklä­run­gen und typi­sche Fall­stri­cke, die vie­le zu spät erken­nen.

Älteres Paar betrachtet Rentenbescheid im Garten – Symbolbild für Renteninformation und finanzielle Klarheit im Alter
Ren­ten­be­scheid

Was steht wirk­lich drin und wel­che Zah­len sind ent­schei­dend? Wir erklä­ren Begrif­fe wie Ent­gelt­punk­te, Zugangs­fak­tor und Ren­ten­art­fak­tor so, dass Sie Ihren Bescheid prü­fen und bes­ser ein­ord­nen kön­nen.

Älteres Paar prüft Unterlagen am Schreibtisch – Symbolbild für Besteuerung der Rente und finanzielle Planung im Alter
Ren­ten­be­steue­rung

Wie viel Net­to bleibt spä­ter übrig? Sie erfah­ren, wie die Besteue­rung grund­sätz­lich funk­tio­niert, was der Ertrags­an­teil bedeu­tet und war­um der Ren­ten­be­ginn Ein­fluss auf Ihre Steu­er­last haben kann.

Älteres Paar freut sich über Rentenbescheid vor dem Laptop – Symbolbild für Renteneintrittsalter und Ruhestand
Ren­ten­ein­tritts­al­ter

Regel­al­ters­gren­ze, frü­he­rer Start mit Abschlä­gen oder spä­te­rer Start mit Zuschlä­gen. Wir zei­gen, wel­che Optio­nen es gibt und wel­che Fol­gen das für Ihre monat­li­che Ren­te haben kann.

Wer Ver­sor­gungs­lü­cken kennt, kann gezielt gegen­steu­ern

Wel­che Risi­ken ent­ste­hen ohne zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge?

Die gesetz­li­che Ren­te ist für vie­le die wich­tigs­te Säu­le im Alter, sie deckt aber nicht auto­ma­tisch den gewohn­ten Lebens­stan­dard ab. Lücken ent­ste­hen oft nicht durch „fal­sche Ent­schei­dun­gen“, son­dern durch typi­sche Lebens­rea­li­tä­ten: Teil­zeit, Kin­der­er­zie­hung, Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen, län­ge­re Aus­bil­dung, Pha­sen der Arbeits­lo­sig­keit oder Selbst­stän­dig­keit ohne durch­gän­gi­ge Pflicht­bei­trä­ge. Wer die­se Risi­ken früh erkennt, kann sinn­voll pla­nen und die eige­ne Alters­vor­sor­ge rea­lis­tisch auf­stel­len.

Alters­ar­mut trotz Berufs­tä­tig­keit

Auch mit vie­len Arbeits­jah­ren kann die Ren­te knapp wer­den, wenn Ein­kom­men lan­ge nied­rig war oder Zei­ten feh­len. Beson­ders häu­fig trifft es Men­schen mit Teil­zeit­pha­sen, Unter­bre­chun­gen oder län­ge­ren Fami­li­en­zei­ten. Zusätz­li­che Vor­sor­ge kann hier hel­fen, den All­tag im Ruhe­stand bezahl­bar zu hal­ten.

Erwerbs­un­fä­hig­keit ohne Absi­che­rung

Fällt das Ein­kom­men wegen Krank­heit oder Unfall län­ger weg, reicht der finan­zi­el­le Puf­fer oft nicht aus. Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist an Vor­aus­set­zun­gen gebun­den und kann deut­lich unter dem bis­he­ri­gen Ein­kom­men lie­gen. Ohne ergän­zen­de Absi­che­rung ent­steht schnell eine Lücke, die auch die spä­te­re Alters­ren­te beein­flus­sen kann.

Infla­ti­on und stei­gen­de Kos­ten im Ruhe­stand

Im Alter blei­ben vie­le Aus­ga­ben gleich oder stei­gen sogar, etwa für Woh­nen, Ener­gie und Gesund­heit. Gleich­zei­tig ist das Bud­get oft weni­ger fle­xi­bel. Wer früh vor­sorgt, schafft sich Spiel­raum, damit Kauf­kraft­ver­lus­te nicht schlei­chend zur Ein­schrän­kung im All­tag wer­den.

Zusam­men­fas­sung

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land die Basis der Alters­vor­sor­ge. Wie viel bei Ihnen spä­ter tat­säch­lich ankommt, hängt vor allem von Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­lauf ab: Bei­trags­jah­re, Ein­kom­men, ange­rech­ne­te Zei­ten (z. B. Kin­der­er­zie­hung oder Pfle­ge) und der Zeit­punkt des Ren­ten­be­ginns wir­ken direkt auf die Ren­ten­hö­he. Dazu kommt: Ren­te ist nicht gleich Ren­te. Neben der Alters­ren­te spie­len auch Erwerbs­min­de­rungs- und Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten eine Rol­le, jeweils mit eige­nen Vor­aus­set­zun­gen.

Für eine rea­lis­ti­sche Pla­nung reicht des­halb kei­ne gro­be Schät­zung. Sinn­voll ist, früh Ihre Ren­ten­in­for­ma­ti­on und den Ver­si­che­rungs­ver­lauf zu prü­fen, offe­ne Zei­ten zu klä­ren und dann zu ent­schei­den, wie Sie eine mög­li­che Ren­ten­lü­cke schlie­ßen. Genau an die­ser Stel­le ist auch der Blick auf die Erwerbs­pha­se wich­tig: Wer sei­ne Arbeits­kraft absi­chert, schützt nicht nur das Ein­kom­men heu­te, son­dern oft auch die spä­te­re Ren­ten­bio­gra­fie. Und für Selbst­stän­di­ge oder Per­so­nen ohne Lohn­fort­zah­lung kann Kran­ken­ta­ge­geld hel­fen, finan­zi­el­le Lücken bei län­ge­rer Krank­heit zu ver­mei­den.

Häu­fi­ge Fra­gen

Was ist der Unter­schied zwi­schen Ren­ten­in­for­ma­ti­on, Ren­ten­aus­kunft und Ren­ten­be­scheid?

Die Ren­ten­in­for­ma­ti­on ist die regel­mä­ßi­ge Über­sicht über Ihren bis­he­ri­gen Stand und eine Hoch­rech­nung. Ab 55 ersetzt sie in der Regel die aus­führ­li­che­re Ren­ten­aus­kunft, die zusätz­li­che Details ent­hält, unter ande­rem einen aktu­el­len Ver­si­che­rungs­ver­lauf und mehr Hin­wei­se zu Ren­ten­ar­ten. Der Ren­ten­be­scheid kommt erst, wenn Sie die Ren­te bean­tragt haben. Er legt ver­bind­lich fest, ab wann und in wel­cher Höhe Ihre Ren­te gezahlt wird.

Die digi­ta­le Ren­ten­über­sicht bün­delt Infor­ma­tio­nen zu Ansprü­chen aus gesetz­li­cher, betrieb­li­cher und pri­va­ter Vor­sor­ge, sofern Anbie­ter ange­bun­den sind. Für vie­le ist das der schnells­te Weg, die eige­ne Vor­sor­ge­si­tua­ti­on in einer Ansicht zu sehen. Für eine ech­te Pla­nung ersetzt das aber nicht die Prü­fung der Details, zum Bei­spiel Leis­tungs­be­din­gun­gen, Ren­ten­be­ginn-Vari­an­ten und Net­to­ef­fek­te.

Ja, frei­wil­li­ge Bei­trä­ge sind mög­lich, wenn Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Für 2026 nennt die Bun­des­re­gie­rung als monat­li­chen Min­dest­bei­trag 112,16 € und als Höchst­bei­trag 1.571,70 €. Ob frei­wil­li­ge Bei­trä­ge sinn­voll sind, hängt davon ab, ob Sie damit War­te­zei­ten erfül­len, Ent­gelt­punk­te erhö­hen oder Lücken schlie­ßen, und wel­che Alter­na­ti­ven Sie sonst haben.

Dann geht es um zwei Schrit­te: Ers­tens rea­lis­tisch rech­nen (Brut­to ist nicht Net­to, Infla­ti­on und Gesund­heits­kos­ten gehö­ren in die Pla­nung). Zwei­tens gezielt ergän­zen, statt blind Pro­duk­te zu sam­meln. Je nach Situa­ti­on kom­men betrieb­li­che Lösun­gen, pri­va­te Ren­ten­mo­del­le oder fle­xi­ble Spar­plä­ne infra­ge. Genau hier hilft ein unab­hän­gi­ger Blick, weil es nicht um ein Pro­dukt geht, son­dern um Ihre Ver­sor­gungs­lü­cke und pas­sen­de Bau­stei­ne.

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