Scherben bringen Glück, weiß der Volksmund. Wie oft haben wir das im Kindesalter von der gütig dreinblickenden Oma gehört, wenn uns wieder einmal – Ungeschick lässt grüßen – eine Kaffeetasse des schon ziemlich angejahrten Alltagsservices aus der Hand rutschte und auf den Steinfliesen in der Küche zerschellt. Großmutter hat nicht geschimpft, im Gegenteil. Und wir waren sehr froh und glücklich. Beim nächsten Mal würden wir, versprochen, vorsichtiger sein. Es wenigstens versuchen. Der materielle Schaden einer zerbrochenen Sammeltasse ist überschaubar, das emotionale Leid – sofern Erinnerungen mit im Spiel sind – schon weniger.
Bei Unternehmen ist es genau umgekehrt. Glasschäden gehen oft die Tausende oder gar Zehntausende, wenn nicht mehr. Ohne best-möglichen Versicherungsschutz – in dem Fall eine Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung – bringen Scherben eben kein Glück. Sondern ausschließlich Verdruss, weil eine Firma die Beseitigung des Malheurs, die Wiederherrichtung des alten Zustands also, aus der eigenen Kasse zahlen muss.
Für Zeitgenossen mit einer gewissen Vorliebe für chemische Zusammenhänge und chemische Reaktionen ist Glas der „Sammelbegriff für eine Gruppe amorpher Feststoffe“, so Wikipedia. Und da Wikipedia praktisch alles weiß, wird das wohl stimmen. Wichtig ist auch, dass die meisten Gläser überwiegend aus Siliziumdioxid bestehen. Doch wen interessiert dies wirklich? Wohl die wenigsten! Stattdessen hat Glas für viele Menschen eine hohe emotionale Bedeutung – ob nun als edles Trinkgefäß, worin sich dank feinen Schliffs das Licht bricht, oder als sonne- und wärmedurchlässiges Element in und an Gebäuden, sodass auf Anhieb die Atmosphäre freundlicher wird.
Glas ist aber noch mehr, oft auch ein faszinierendes architektonisches Gestaltungsmittel, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre Einzigartigkeit präsentieren möchten. Einzelhändlern wiederum, ob nun Boutique, Buchhandlung oder Bäcker, ermöglicht viel Glas, ergo: ein großflächiges Schaufenster, die optimale Präsentation ihrer Waren.
Auch wenn eine Firma nicht gerade den Glaspalast bevorzugt, sondern den amorphen Feststoff aus Siliziumdioxid eher im bescheidenen Umfang und dem eigenen Geschäftsmodell zweckdienlich verwendet, so kostet eine schon ansehnlich Schaufensterfront viel Geld. Wie viel genau, hängt von zahlreichen unterschiedlichen Kriterien ab. Aber mit einem fünfstelligen Betrag muss jeder Chef rechnen, da der Ersatz einer großflächigen Glasfront im Zweifel sogar teurer wird als deren Erst-Installation.
Sollte der Firmenchef, aus welchen Gründen auch immer, auf den Versicherungsschutz – demnach eine gewerbliche Glasversicherung oder Glasbruchversicherung – verzichtet haben, dürfte sich die Begeisterung nach einem Schaden in Grenzen halten. Dass es so richtig scheppert und die Ladenscheibe beispielsweise in tausend kleine Scherben zersplittert, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Mögliche Anlässe gibt es einige – wobei der Begriff „Anlass“ bisweilen doch sehr beschönigend ist für das, was an materiellem Schaden daraus resultieren kann.
Ob Schaufenster oder gleich größere Glasfront beim Verwaltungsgebäude eines Mittelständlers – wohl am meisten zu schaffen machen dem Siliziumdioxid Witterungseinflüsse und die sogenannten Wetterereignisse. Glasschäden sind somit oft die Folge von…
Gut, wenn ein Versicherer die Kosten einer teuren Wiederherstellung des vorherigen Zustands übernimmt.
Ob überhaupt und zu welchen Konditionen sich eine Glasversicherung, die oft auch Glasbruchversicherung genannt wird, lohnt, hängt einmal mehr vom Einzelfall jeder Firma ab. Denn es macht schon einen Unterschied, ob der Betrieb einen, wenn vielleicht auch kleinen und bescheidenen Glaspalast hat oder aber die Buchhandlung eine doch recht überschaubare Schaufensterfläche von nur ein paar Quadratmetern.
Und die Schreinerwerkstatt nebst kleinem Büro und ein paar Fenster benötigt mit einiger Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung – es sei denn, der Meister legt größten Wert auf diesen Versicherungsschutz. Gemeinsam mit einem versierten und erfahrenen Versicherungsexperten lassen sich die Risiken detailliert einschätzen, um dann über die Notwendigkeit einer Glasversicherung zu entscheiden.
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Jeder Firmenchef weiß, oder sollte zumindest wissen, dass die Geschäftsinhaltversicherung gleichsam der Basisschutz für das gesamte Betriebsinventar ist. Zum Leistungsumfang zählt die Schadenregulierung etwa nach einem Brand, Blitzeinschlag oder auch infolge von Vandalismus.
Durch den Einschluss einer Glasversicherung in die Geschäftsinhaltsversicherung können weitere Risiken abgedeckt werden, die speziell Glasflächen oder auch Glaselemente im Rahmen der Ladeneinrichtung betreffen. Beschädigungen oder Zerstörungen können etwa durch Erschütterungen, Luftzug oder einfach durch unvorsichtiges Verhalten von Menschen hervorgerufen werden.
Die Frage nach der Beitragshöhe im Einzelfall lässt sich allgemein nicht beantworten. Die Kosten einer Glasbruchversicherung, die Höhe der Beiträge also, sind von unterschiedlichen Kriterien abhängig. Letztlich vom Risiko, das der Versicherer eingeht, sowie von der Versicherungssumme.
Der Leistungsumfang sollte maßgeschneidert zum Bedarf des Unternehmens passen. Wichtig ist auch, dass keine Unterversicherung oder Überversicherung vorliegt. Bei einer Unterversicherung drohen im Schadensfall Leistungskürzungen, bei einer Überversicherung zahlt die Firma einen unnötig hohen Versicherungsbeitrag.
Auf das ausgewogene Verhältnis von Preis und Leistung kommt es also an. So werden Beitragsersparnisse, auch wenn der Chef ansonsten ein Pfennigfuchser ist, im Schadenfall teuer erkauft. Auf der anderen Seite gilt auch beim Versicherungsschutz die Faustformel: Viel hilft nicht unbedingt viel.
Doch auch ohne das Risiko einer möglichen Unterversicherung in der Glasbruchversicherung einzugehen, können Unternehmen einen Kostendämpfer respektive Beitragsdämpfer einbauen. Indem der Chef nämlich einen sogenannten Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, im Schadenfall mit der Versicherung vereinbart. Ein solcher Selbstbehalt ist übrigens bei praktisch allen Sachversicherungen, auch im privaten Bereich, möglich. Beim Selbstbehalt übernimmt der Versicherungsnehmer in der Regel einen vertraglich vereinbarten Anteil des Schadens, den Rest reguliert der Versicherer.
Auch eine mittelbare Kostenersparnis mithilfe des Finanzamts ist möglich. Denn die Beiträge zu unternehmerischen Versicherungen dürfen als Betriebsausgaben Steuern sparend geltend gemacht werden.
Für praktisch jede Firma, für die Glas ein wichtiges architektonisches Stilelement oder aber eine Notwendigkeit zur ästhetischen Gestaltung ihrer Verkaufsräume ist, ist eine Glasversicherung respektive Glasbruchversicherung, idealerweise integriert in die Geschäftsinhaltsversicherung, sehr sinnvoll.
Einmal mehr entscheidet über den Leistungsumfang der betriebliche Bedarf. Firmenchefs, die noch unsicher sind im Hinblick auf ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis sollten den Empfehlungen eines versierten Beraters und Versicherungsexperten folgen. Wie bei jeder Firmenversicherung gilt: Beitragsersparnisse um jeden Preis können sich im Schadensfall als teures Vergnügen erweisen.
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