Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung – Gesund­heit für Ihre Mit­ar­bei­ter stär­ken

Bin­den Sie Fach­kräf­te mit attrak­ti­ven Gesund­heits­leis­tun­gen – steu­er­frei & sozi­al­ver­si­che­rungs­frei

Junge Berufstätige sitzen nebeneinander im Büro, lachen gemeinsam und applaudieren in einer entspannten Teamatmosphäre

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) ist eine wert­vol­le Zusatz­leis­tung, die sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer zahl­rei­che Vor­tei­le bie­tet. Sie ergänzt den gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz und ermög­licht eine ver­bes­ser­te Gesund­heits­ver­sor­gung der Mit­ar­bei­ter – von Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen über schnel­len Zugang zu Fach­ärz­ten bis hin zu maß­ge­schnei­der­ten Gesund­heits­leis­tun­gen.

Für Arbeit­ge­ber ist die bKV nicht nur ein wich­ti­ger Bestand­teil der Mit­ar­bei­ter­bin­dung und ‑moti­va­ti­on, son­dern auch ein stra­te­gi­sches Mit­tel, um das Unter­neh­men als attrak­ti­ven Arbeit­ge­ber zu posi­tio­nie­ren. Gleich­zei­tig pro­fi­tie­ren die Arbeit­neh­mer von einer bes­se­ren Absi­che­rung und einem schnel­le­ren Zugang zu medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen, was ihr all­ge­mei­nes Wohl­be­fin­den und ihre Zufrie­den­heit stei­gert.

Das Wich­tigs­te auf einen Blick:

  • Eine betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ver­bes­sert nicht nur die Gesund­heits­ver­sor­gung der Mit­ar­bei­ter, son­dern stei­gert auch die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und ‑moti­va­ti­on. Sie zeigt den Mit­ar­bei­tern, dass ihr Arbeit­ge­ber aktiv in ihre Gesund­heit und ihr Wohl­be­fin­den inves­tiert, was die Unter­neh­mens­bin­dung stärkt und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit auf dem Arbeits­markt erhöht.

  • Die bKV ermög­licht Ihren Mit­ar­bei­tern Zugang zu Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zahn­ersatz, Kran­ken­haus­ta­ge­geld und ande­ren medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen, die über den gesetz­li­chen Schutz hin­aus­ge­hen.

  • Mit der bKV erhal­ten Ihre Mit­ar­bei­ter einen schnel­le­ren Zugang zu Fach­ärz­ten und medi­zi­ni­schen Behand­lun­gen, wodurch die Gene­sungs­zeit ver­kürzt und Krank­heits­aus­fäl­le mini­miert wer­den.

  • Die Bei­trä­ge zur bKV kön­nen als Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt wer­den. Zudem pro­fi­tie­ren sowohl Arbeit­ge­ber als auch Mit­ar­bei­ter von steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen, die die Kos­ten der Ver­si­che­rung redu­zie­ren.

  • Arbeit­ge­ber kön­nen die bKV fle­xi­bel gestal­ten und die Leis­tun­gen nach den Bedürf­nis­sen ihres Unter­neh­mens und der Mit­ar­bei­ter anpas­sen. Vom Modul­ta­rif bis zum Bud­get­ta­rif – die Aus­wahl ist viel­sei­tig.

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Grund­la­gen der betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

Was ist eine betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV)?

Eine betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) ist eine Zusatz­ver­si­che­rung, die vom Arbeit­ge­ber für sei­ne Mit­ar­bei­ter abge­schlos­sen wird, um den gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern. Dabei tritt der Arbeit­ge­ber als Ver­si­che­rungs­neh­mer auf, wäh­rend die Mit­ar­bei­ter als ver­si­cher­te Per­so­nen gel­ten.

Die bKV bie­tet umfas­sen­de medi­zi­ni­sche Zusatz­leis­tun­gen, die den gesetz­li­chen Rah­men ergän­zen. Sie dient dazu, Lücken im Gesund­heitschutz zu schlie­ßen und prä­ven­ti­ve sowie kura­ti­ve Maß­nah­men zu för­dern. Je nach Anbie­ter und Tarif kön­nen Leis­tun­gen wie Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zahn­ersatz, ambu­lan­te Behand­lun­gen, sta­tio­nä­re Behand­lun­gen und Kran­ken­haus­ta­ge­geld abge­deckt wer­den.

Es gibt meh­re­re Model­le der bKV, die je nach den Bedürf­nis­sen des Unter­neh­mens und der Mit­ar­bei­ter ange­passt wer­den kön­nen. Die Haupt­mo­del­le sind:

  • Obli­ga­to­ri­sche Model­le: Der Arbeit­ge­ber über­nimmt alle Bei­trä­ge der Ver­si­che­rung, und die Mit­ar­bei­ter sind auto­ma­tisch ver­si­chert.
  • Fakul­ta­ti­ve Model­le: Die Mit­ar­bei­ter kön­nen zwi­schen ver­schie­de­nen Tari­fen wäh­len, wobei sie ent­we­der selbst oder in Kom­bi­na­ti­on mit dem Arbeit­ge­ber einen Teil der Bei­trä­ge über­neh­men.
  • Misch­mo­del­le: Eine Kom­bi­na­ti­on aus obli­ga­to­ri­schen und fakul­ta­ti­ven Leis­tun­gen. Der Arbeit­ge­ber über­nimmt einen Grund­schutz, wäh­rend der Mit­ar­bei­ter zusätz­li­che Leis­tun­gen selbst wäh­len kann.

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist auf dem Vor­marsch. Aktu­el­len Sta­tis­ti­ken zufol­ge haben mehr als 22.000 Unter­neh­men in Deutsch­land bereits eine bKV ein­ge­führt. Rund 1,8 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren von die­ser Zusatz­leis­tung. Dies zeigt, wie wich­tig die bKV für die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und die lang­fris­ti­ge Gesund­heit der Beleg­schaft gewor­den ist.

War­um ist die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ein Gewinn für Ihr Unter­neh­men?

Vor­tei­le für Arbeit­ge­ber

Die Ein­füh­rung einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung bringt eine Viel­zahl von Vor­tei­len für Arbeit­ge­ber. Die­se rei­chen von der gesün­de­ren Beleg­schaft über gerin­ge­re Krank­heits­aus­fäl­le bis hin zu einer ver­bes­ser­ten Mit­ar­bei­ter­bin­dung.

Stei­ge­rung der Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät:
Eine bKV signa­li­siert sozia­le Ver­ant­wor­tung und för­dert die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens auf dem Arbeits­markt. Ins­be­son­de­re in einem wett­be­werbs­in­ten­si­ven Umfeld kann sie als star­kes Rekru­tie­rungs­tool wir­ken, da vie­le qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te die bKV als wert­vol­le Zusatz­leis­tung schät­zen.

Redu­zie­rung von Fehl­zei­ten und Krank­heits­kos­ten:
Durch die zusätz­li­che Vor­sor­ge- und Gesund­heits­för­de­rung redu­ziert sich die Zahl der Fehl­zei­ten und Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le. Dies führt zu einer höhe­ren Pro­duk­ti­vi­tät und gerin­ge­ren Kos­ten durch Krank­heit und Erho­lungs­zei­ten.

Steu­er­vor­tei­len der betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung:
Die steu­er­li­chen Vor­tei­le der betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) spie­len eine ent­schei­den­de Rol­le für Arbeit­ge­ber, die die­se Zusatz­leis­tung in ihrem Unter­neh­men anbie­ten möch­ten. Für Unter­neh­men stellt die bKV nicht nur einen wert­vol­len Zusatz­nut­zen für die Mit­ar­bei­ter dar, son­dern auch eine Mög­lich­keit, steu­er­li­che Vor­tei­le zu rea­li­sie­ren.

Arbeit­ge­ber kön­nen die Bei­trä­ge zur bKV als Betriebs­aus­ga­ben abset­zen. Dies führt zu einer Redu­zie­rung der Steu­er­last, da die Aus­ga­ben für die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung nicht zu den gewinn­steu­er­pflich­ti­gen Aus­ga­ben zäh­len. Unter­neh­men, die eine bKV anbie­ten, pro­fi­tie­ren also in mehr­fa­cher Hin­sicht – sie stei­gern das Wohl­be­fin­den ihrer Mit­ar­bei­ter und kön­nen gleich­zei­tig ihre Steu­er­last sen­ken. Die­ser steu­er­li­che Vor­teil macht die bKV zu einer beson­ders attrak­ti­ven Opti­on für Unter­neh­men, die in die Gesund­heit ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren möch­ten.

Auch die Mit­ar­bei­ter pro­fi­tie­ren von steu­er­li­chen Erspar­nis­sen. In vie­len Fäl­len sind die Bei­trä­ge zur bKV steu­er­lich begüns­tigt, vor allem wenn die Frei­gren­zen ein­ge­hal­ten wer­den. Das bedeu­tet, dass Arbeit­neh­mer durch die steu­er­freie Behand­lung der Bei­trä­ge zu gerin­ge­ren Lohn­ab­zü­gen kom­men, was ihre Gesamt­kos­ten redu­ziert. Die bKV wirkt somit als steu­er­li­che Ent­las­tung für die Mit­ar­bei­ter, da sie von den Vor­tei­len eines gesün­de­ren Lebens pro­fi­tie­ren und gleich­zei­tig ihre Steu­er­last ver­rin­gern.

Vor­tei­le für Arbeit­neh­mer

Die bKV bie­tet für Mit­ar­bei­ter zahl­rei­che prak­ti­sche und gesund­heit­li­che Vor­tei­le. Sie erhal­ten nicht nur Zugang zu einer bes­se­ren Gesund­heits­ver­sor­gung, son­dern pro­fi­tie­ren auch von einer schnel­le­ren Behand­lung und einem umfang­rei­chen Prä­ven­ti­ons­pro­gramm.

Ver­bes­ser­te Gesund­heits­vor­sor­ge:
Mit­ar­bei­ter haben Zugang zu regel­mä­ßi­gen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zahn­ersatz­leis­tun­gen und vie­len ande­ren Gesund­heits­an­ge­bo­ten. Dies för­dert ihre Gesund­heit und Lang­le­big­keit.

Schnel­le­rer Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung:
Durch die bKV haben Mit­ar­bei­ter schnel­len Zugang zu Fach­ärz­ten und medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen, ohne lan­ge War­te­zei­ten in Kauf neh­men zu müs­sen. Dies ist beson­ders bei schwer­wie­gen­den oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen von Vor­teil.

Frei­heit und Fle­xi­bi­li­tät:
Je nach Tarif kön­nen Mit­ar­bei­ter zwi­schen ver­schie­de­nen Zusatz­leis­tun­gen wäh­len, die indi­vi­du­ell auf ihre Bedürf­nis­se abge­stimmt sind, sei es für Zahn­be­hand­lun­gen, Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen oder Kran­ken­ta­ge­geld.

Füh­ren­de Anbie­ter der betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

Wel­che Anbie­ter bie­ten betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­run­gen an?

Es gibt zahl­rei­che renom­mier­te Anbie­ter von betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen (bKV), die maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men und deren Mit­ar­bei­ter anbie­ten. Die Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie den Wün­schen des Unter­neh­mens, den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen der Mit­ar­bei­ter und den Kos­ten ab. Im Fol­gen­den stel­len wir eini­ge der füh­ren­den Anbie­ter in Deutsch­land vor.

Die Alli­anz bie­tet maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Unter­neh­men jeder Grö­ße. Ihre bKV-Tari­fe umfas­sen eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, wie Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zahn­ersatz und ambu­lan­te Behand­lun­gen. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Fle­xi­bi­li­tät der Alli­anz-Tari­fe, die es dem Unter­neh­men ermög­li­chen, die Ver­si­che­rung indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se ihrer Mit­ar­bei­ter anzu­pas­sen. Die Alli­anz bie­tet nicht nur eine brei­te Palet­te an Gesund­heits­leis­tun­gen, son­dern auch gute Unter­stüt­zung bei der Ver­wal­tung und im Scha­dens­fall.

Die Hal­le­sche bie­tet eben­falls eine brei­te Palet­te an Zusatz­leis­tun­gen, die sowohl für klei­ne als auch für gro­ße Unter­neh­men geeig­net sind. Sie über­zeugt durch einen schnel­len Zugang zu Fach­ärz­ten und umfas­sen­de Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, die zu einer lang­fris­ti­gen Gesund­heits­för­de­rung bei­tra­gen. Ein wei­te­rer Vor­teil der Hal­le­sche ist die gute Erreich­bar­keit des Kun­den­ser­vice, der bei Fra­gen oder Pro­ble­men schnell und unkom­pli­ziert wei­ter­hilft.

Die Nürn­ber­ger Ver­si­che­rung ist bekannt für ihre bezahl­ba­ren Tari­fe und die Annah­me­ga­ran­tie, die auch bei Vor­er­kran­kun­gen eine schnel­le Absi­che­rung ermög­licht. Die Nürn­ber­ger bie­tet eine Viel­zahl an Zusatz­ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se von Unter­neh­men und deren Mit­ar­bei­tern zuge­schnit­ten sind. Beson­ders inter­es­sant sind die fle­xi­blen Tari­fe, die sich sowohl für klei­ne Unter­neh­men als auch für grö­ße­re Unter­neh­men eig­nen, die ihren Mit­ar­bei­tern eine erwei­ter­te Gesund­heits­ver­sor­gung bie­ten möch­ten.

Die Ver­si­che­rungs­kam­mer Bay­ern bie­tet eine Viel­zahl an Modul­ta­ri­fen, die indi­vi­du­ell an die Anfor­de­run­gen der Mit­ar­bei­ter und des Unter­neh­mens ange­passt wer­den kön­nen. Die Tari­fe der Ver­si­che­rungs­kam­mer Bay­ern sind im Ver­gleich zu ande­ren Anbie­tern beson­ders wett­be­werbs­fä­hig und bie­ten gute Leis­tun­gen zu attrak­ti­ven Prei­sen. Dies macht sie zu einer inter­es­san­ten Wahl für Unter­neh­men, die kos­ten­güns­ti­ge Lösun­gen suchen, ohne auf umfas­sen­de Leis­tun­gen zu ver­zich­ten.

Die Bar­me­nia über­zeugt mit ihren fle­xi­blen Lösun­gen, die vor allem in den Berei­chen Zahn­ge­sund­heit und ambu­lan­te Behand­lun­gen punk­ten. Ihre Tari­fe bie­ten eine hohe Leis­tung bei gerin­gen Bei­trä­gen, was die Bar­me­nia zu einem beson­ders attrak­ti­ven Anbie­ter für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men macht, die ihren Mit­ar­bei­tern kos­ten­güns­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen bie­ten möch­ten, ohne das Bud­get zu über­schrei­ten.

Die Gotha­er hat sich als Anbie­ter von maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen für die bKV eta­bliert. Mit einem brei­ten Leis­tungs­spek­trum und der Mög­lich­keit, ver­schie­de­ne Zusatz­leis­tun­gen indi­vi­du­ell zu kom­bi­nie­ren, bie­tet die Gotha­er eine hohe Fle­xi­bi­li­tät. Sie ist daher beson­ders attrak­tiv für Unter­neh­men, die eine hoch­wer­ti­ge und anpass­ba­re bKV suchen, die auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se ihrer Mit­ar­bei­ter zuge­schnit­ten ist.

Die AXA ist einer der größ­ten Anbie­ter von betrieb­li­cher Kran­ken­ver­si­che­rung und bie­tet eine brei­te Palet­te an Tari­fen an, die nahe­zu alle erdenk­li­chen Gesund­heits­leis­tun­gen abde­cken. Von Zahn­ersatz über Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis hin zu Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men – die AXA deckt eine Viel­zahl von Gesund­heits­leis­tun­gen ab. Beson­ders vor­teil­haft ist die ein­fa­che Ver­wal­tung und die durch­weg guten Kun­den­be­wer­tun­gen, die die AXA zu einem zuver­läs­si­gen Part­ner für Unter­neh­men machen.

Die Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters für die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend für den Erfolg und die Akzep­tanz der Ver­si­che­rung im Unter­neh­men.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Handwerker bei Montagearbeiten an einem Haus – Symbolbild für betriebliche Haftung und Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebs­haft­pflicht

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die durch Drit­te wäh­rend der Geschäfts­tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den. Sie deckt sowohl Personen‑, Sach- als auch Ver­mö­gens­schä­den ab. Die­se Ver­si­che­rung ist unver­zicht­bar für Unter­neh­men, da sie Risi­ken abfe­dert, die durch Feh­ler im Tages­ge­schäft oder durch Unfäl­le ent­ste­hen kön­nen. Beson­ders wich­tig ist die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Unter­neh­men, die mit Kun­den oder Drit­ten in Kon­takt tre­ten.

Büromitarbeitende an modernen Arbeitsplätzen – Symbolbild für betriebliche Unfallversicherung und Arbeitssicherheit im Unternehmen

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Arbeits­un­fäl­len. Ins­be­son­de­re für Unter­neh­men mit phy­sisch anspruchs­vol­len Arbeits­um­fel­dern oder sol­chen, die mit Maschi­nen arbei­ten, ist die­se Ver­si­che­rung ein wich­ti­ger Bestand­teil des betrieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments. Sie deckt Unfäl­le, die wäh­rend der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit pas­sie­ren, ab und sorgt so für einen siche­ren Umgang mit den poten­zi­el­len Gefah­ren des Arbeits­all­tags. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt nicht nur das Unter­neh­men, son­dern auch die Gesund­heit Ihrer Mit­ar­bei­ter.

Lagerarbeiter mit Tablet in einem Hochregallager – Symbolbild für die Absicherung von Betriebsinventar durch eine Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt die Betriebs- und Geschäfts­aus­stat­tung vor Schä­den durch Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm oder Van­da­lis­mus. Sie sorgt dafür, dass Ihre geschäft­li­che Infra­struk­tur nach einem Scha­den schnell wie­der ein­satz­be­reit ist. Beson­ders wich­tig ist die­se Ver­si­che­rung für Unter­neh­men, die auf teu­re Gerä­te, Maschi­nen oder Lager­be­stän­de ange­wie­sen sind. Mit einer Inhalts­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ihr Unter­neh­men gegen unvor­her­seh­ba­re Risi­ken absi­chern und ver­mei­den, dass finan­zi­el­le Ver­lus­te Ihre Geschäfts­tä­tig­keit gefähr­den.

Wie die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung Berufs­krank­hei­ten vor­beugt und die Gesund­heit för­dert

Berufs­krank­hei­ten und Prä­ven­ti­on

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Prä­ven­ti­on von Berufs­krank­hei­ten. Berufs­krank­hei­ten sind Erkran­kun­gen, die direkt durch die beruf­li­che Tätig­keit ver­ur­sacht wer­den, wie etwa Rücken­be­schwer­den auf­grund fal­scher Hal­tung am Arbeits­platz oder stress­be­ding­te Erkran­kun­gen wie Burn­out oder Depres­sio­nen. Die­se Erkran­kun­gen kön­nen zu lang­fris­ti­gen gesund­heit­li­chen Pro­ble­men und Aus­fall­zei­ten füh­ren, die sowohl den Arbeit­neh­mer als auch das Unter­neh­men belas­ten. Die bKV bie­tet eine akti­ve Mög­lich­keit, die­sen gesund­heit­li­chen Risi­ken vor­zu­beu­gen und die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter nach­hal­tig zu för­dern.

Die bKV umfasst eine brei­te Palet­te an prä­ven­ti­ven Maß­nah­men, die gezielt dar­auf abzie­len, Berufs­krank­hei­ten zu ver­mei­den und das Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ter zu stei­gern. Vie­le Anbie­ter bie­ten regel­mä­ßi­ge Gesund­heits­checks, die früh­zei­tig Anzei­chen für gesund­heit­li­che Pro­ble­me erken­nen und so eine schnel­le Behand­lung und Prä­ven­ti­on ermög­li­chen. Dazu zäh­len unter ande­rem Zahn­ge­sund­heits­leis­tun­gen, die den Mit­ar­bei­tern hel­fen, ihre Mund­ge­sund­heit zu erhal­ten und so lang­fris­ti­ge Zahn­pro­ble­me zu ver­mei­den.

Beson­ders in Beru­fen, die mit hohem Stress oder kör­per­li­chen Belas­tun­gen ver­bun­den sind, bie­ten vie­le bKV-Anbie­ter spe­zi­el­le psy­cho­so­zia­le Pro­gram­me zur Stress­be­wäl­ti­gung und Men­tal Health an. Die­se Pro­gram­me sind spe­zi­ell dar­auf aus­ge­legt, den psy­chi­schen Belas­tun­gen in stres­si­gen Arbeits­um­fel­dern ent­ge­gen­zu­wir­ken. Sie beinhal­ten unter ande­rem Work­shops zur Ent­span­nung, zur Resi­li­en­z­stei­ge­rung und zur prä­ven­ti­ven Behand­lung von Burn­out und Depres­sio­nen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der bKV sind Ergo­no­mie­be­ra­tung und phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen, die gezielt zur Ver­mei­dung von Rücken­be­schwer­den und mus­ku­lä­ren Erkran­kun­gen bei­tra­gen. Die­se Maß­nah­men sind beson­ders für Büro­an­ge­stell­te, die lan­ge Stun­den am Schreib­tisch ver­brin­gen, sowie für kör­per­lich arbei­ten­de Beru­fe von Bedeu­tung, bei denen Rücken- und Gelenk­pro­ble­me häu­fig auf­tre­ten. Die bKV trägt somit aktiv dazu bei, beruf­lich beding­te Beschwer­den zu lin­dern und zu ver­hin­dern.

Ein bedeu­ten­der Vor­teil der betrieb­li­cher Kran­ken­ver­si­che­rung ist ihre Fle­xi­bi­li­tät, die es ermög­licht, die Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men je nach den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen der Berufs­grup­pen anzu­pas­sen. In Büro­jobs kön­nen bei­spiels­wei­se Pro­gram­me zur Ergo­no­mie und Bewe­gung inte­griert wer­den, um der lang­fris­ti­gen kör­per­li­chen Belas­tung ent­ge­gen­zu­wir­ken. In Hand­werks­be­trie­ben, wo das Unfall­ri­si­ko und kör­per­li­che Belas­tun­gen höher sind, bie­ten sich Pro­gram­me zur Ver­let­zungs­prä­ven­ti­on und Unfall­ver­mei­dung an. Dar­über hin­aus bie­ten vie­le Anbie­ter maß­ge­schnei­der­te Gesund­heits­lö­sun­gen für Mit­ar­bei­ter mit Vor­er­kran­kun­gen, die spe­zi­fi­sche Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men benö­ti­gen.

Die bKV bie­tet zudem vie­le gesund­heits­för­dern­de Zusatz­leis­tun­gen, die nicht nur im Krank­heits­fall, son­dern auch als prä­ven­ti­ve Maß­nah­men eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Zu die­sen Zusatz­leis­tun­gen gehö­ren bei­spiels­wei­se Zahn­ersatz, Seh­hil­fen, Kran­ken­ta­ge­geld und ambu­lan­te Behand­lun­gen, die die lang­fris­ti­ge Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter sicher­stel­len. Die­se Leis­tun­gen ver­bes­sern nicht nur die Lebens­qua­li­tät der Mit­ar­bei­ter, son­dern tra­gen auch dazu bei, gesund­heits­be­ding­te Fehl­zei­ten zu ver­rin­gern und Pro­duk­ti­vi­tät und Zufrie­den­heit am Arbeits­platz zu stei­gern.

Durch die­se umfang­rei­chen Prä­ven­ti­ons- und Gesund­heits­för­de­rungs­an­ge­bo­te wird die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zu einem unver­zicht­ba­ren Bau­stein für gesun­de und zufrie­de­ne Mit­ar­bei­ter, die lang­fris­tig zu einer posi­ti­ven Unter­neh­mens­ent­wick­lung bei­tra­gen.

Häu­fi­ge Fra­gen zur betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

Was Sie noch über die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung wis­sen möch­ten

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet vie­le Vor­tei­le, aber es gibt auch zahl­rei­che Details, die poten­zi­el­le Kun­den genau­er ver­ste­hen möch­ten. In die­sem Abschnitt beant­wor­ten wir die wich­tigs­ten Fra­gen, die Sie mög­li­cher­wei­se noch zu die­ser leis­tungs­star­ken Zusatz­ver­si­che­rung haben. Erfah­ren Sie, wie Sie die bKV opti­mal für Ihr Unter­neh­men nut­zen kön­nen und wel­che spe­zi­fi­schen Aspek­te Sie beach­ten soll­ten.

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung endet in der Regel mit dem Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters aus dem Unter­neh­men. In eini­gen Fäl­len kann der Mit­ar­bei­ter jedoch die Ver­si­che­rung als Ein­zel­ver­si­che­rung wei­ter­füh­ren, aller­dings ohne die Vor­tei­le des Grup­pen­ta­rifs. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters zu prü­fen.

Ja, die bKV ist für Unter­neh­men jeder Grö­ße geeig­net, selbst für klei­ne Betrie­be mit nur weni­gen Mit­ar­bei­tern. Es gibt Tari­fe, die spe­zi­ell auf klei­ne Unter­neh­men zuge­schnit­ten sind, und eini­ge Anbie­ter bie­ten bereits ab drei Mit­ar­bei­tern eine bKV an.

Die Teil­nah­me an einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) erfolgt auf frei­wil­li­ger Basis für die Mit­ar­bei­ter. Es liegt im Ermes­sen des Arbeit­ge­bers, ob er eine bKV zur Ver­fü­gung stellt und wel­che Leis­tun­gen die­se umfasst.

Typi­sche Leis­tun­gen der bKV umfas­sen Zahn­ersatz, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, ambu­lan­te Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­ta­ge­geld und zusätz­li­che Leis­tun­gen im Bereich der Seh­hil­fen. Die genau­en Leis­tun­gen hän­gen jedoch vom jewei­li­gen Tarif und Anbie­ter ab.

Ja, in den meis­ten Fäl­len kön­nen auch Ehe­part­ner, Lebens­ge­fähr­ten und Kin­der des Mit­ar­bei­ters zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen mit­ver­si­chert wer­den. Die genau­en Rege­lun­gen hän­gen vom Anbie­ter und Tarif ab.

Die meis­ten Anbie­ter erfor­dern eine Min­dest­an­zahl von Mit­ar­bei­tern, ab der eine betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. In der Regel liegt die­se Min­dest­an­zahl bei drei bis fünf Mit­ar­bei­tern.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

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Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Die gewerb­li­che Sach­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men zuver­läs­sig vor Schä­den, die durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen kön­nen. Die­se Ver­si­che­rung ist ein wesent­li­cher Bestand­teil jedes betrieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­ments, da sie Ihr Betriebs­ver­mö­gen absi­chert und Ihnen hilft, uner­war­te­te Schä­den schnell zu behe­ben. Sie lässt sich indi­vi­du­ell an Ihre unter­neh­mens­spe­zi­fi­schen Risi­ken anpas­sen und bie­tet so maß­ge­schnei­der­ten Schutz für Ihre Betriebs- und Geschäfts­ein­rich­tun­gen.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Die Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen kom­bi­nie­ren essen­ti­el­le Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen in einem Paket und bie­ten so umfas­sen­den Schutz für Ihr Unter­neh­men. Vom Ertrags­aus­fall über Inven­tar­schä­den bis hin zu Haf­tungs­fäl­len – die­se Ver­si­che­run­gen sichern Sie nicht nur gegen juris­ti­sche Risi­ken ab, son­dern auch gegen finan­zi­el­le Belas­tun­gen, die durch Betriebs­stö­run­gen, Feh­ler Drit­ter oder Per­so­nal­pro­ble­me ent­ste­hen kön­nen. Die­se all­um­fas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sung schützt Sie vor finan­zi­el­len Risi­ken und sorgt für Pla­nungs­si­cher­heit in allen Berei­chen Ihres Unter­neh­mens.

Zusam­men­fas­sung

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) ist ein leis­tungs­star­kes Zusatz­an­ge­bot, das sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer erheb­li­che Vor­tei­le bie­tet. Sie sorgt nicht nur für eine ver­bes­ser­te Gesund­heits­vor­sor­ge, son­dern stärkt auch die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, moti­viert die Beleg­schaft und stei­gert die Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät.

Für Arbeit­ge­ber bie­tet die bKV eine fle­xi­ble Mög­lich­keit, die Gesund­heit ihrer Mit­ar­bei­ter zu för­dern und gleich­zei­tig von steu­er­li­chen Vor­tei­len zu pro­fi­tie­ren. Sie kann indi­vi­du­ell ange­passt wer­den, sodass sowohl klei­ne als auch gro­ße Unter­neh­men pas­sen­de Lösun­gen fin­den kön­nen. Der Finanz­vor­teil und die gestei­ger­te Pro­duk­ti­vi­tät sind wei­te­re über­zeu­gen­de Grün­de, war­um immer mehr Unter­neh­men auf die bKV set­zen.

Arbeit­neh­mer genie­ßen durch die bKV zusätz­li­che Gesund­heits­leis­tun­gen, die über den gesetz­li­chen Schutz hin­aus­ge­hen, wie zum Bei­spiel schnel­len Zugang zu Fach­ärz­ten, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen und Zahn­ersatz­leis­tun­gen. Dar­über hin­aus pro­fi­tie­ren sie von steu­er­li­chen Vor­tei­len, wenn der Arbeit­ge­ber die Bei­trä­ge über­nimmt.

Die steu­er­li­chen Vor­tei­le, die Mög­lich­keit der fle­xi­blen Gestal­tung und die viel­fäl­ti­gen Leis­tungs­mög­lich­kei­ten machen die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zu einer wich­ti­gen und wert­vol­len Leis­tung für jedes Unter­neh­men und des­sen Mit­ar­bei­ter.

häu­fi­ge Fra­gen

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) funk­tio­niert, indem der Arbeit­ge­ber für sei­ne Mit­ar­bei­ter eine Zusatz­ver­si­che­rung abschließt, die über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Die bKV bie­tet erwei­ter­te Leis­tun­gen wie Zahn­ersatz, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen oder psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung. Der Arbeit­ge­ber wählt dabei die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und den Tarif aus, und die Mit­ar­bei­ter kön­nen von den zusätz­li­chen Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren, ohne Gesund­heits­prü­fun­gen durch­lau­fen zu müs­sen.

Ein mög­li­cher Nach­teil der bKV ist, dass die Ver­si­che­rung oft an das Unter­neh­men gebun­den ist. Wenn ein Mit­ar­bei­ter das Unter­neh­men ver­lässt, endet in der Regel auch der Ver­si­che­rungs­schutz, es sei denn, er kann den Ver­trag zu pri­va­ten Kon­di­tio­nen fort­füh­ren. Dar­über hin­aus kön­nen bei Über­schnei­dun­gen mit pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen red­un­dan­te Absi­che­run­gen ent­ste­hen, die zusätz­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen.

In der Lohn­ab­rech­nung wird die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel als Sach­be­zug behan­delt. Für Arbeit­ge­ber, die die Bei­trä­ge voll­stän­dig über­neh­men, ist die­ser Sach­be­zug für die Mit­ar­bei­ter steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei, solan­ge die Frei­gren­ze von 50 Euro pro Monat nicht über­schrit­ten wird. Alles dar­über hin­aus wird steu­er­pflich­tig und muss ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den.

Die Bei­trä­ge zur betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen ent­we­der voll­stän­dig vom Arbeit­ge­ber über­nom­men oder teil­wei­se vom Mit­ar­bei­ter getra­gen wer­den. In vie­len Fäl­len über­neh­men Arbeit­ge­ber die gesam­ten Kos­ten als Teil ihrer Sozi­al­leis­tun­gen. In ande­ren Fäl­len wird die bKV durch Gehalts­ab­zü­ge der Mit­ar­bei­ter finan­ziert oder als steu­er­be­güns­tig­ter Bei­trag vom Arbeit­ge­ber antei­lig getra­gen.