Mit Hilfe der betrieblichen Krankenversicherung kann ein Arbeitgeber mit geringem Aufwand einen besonderen Benefit für seine Mitarbeiter bieten, welcher die Zufriedenheit der Mitarbeiter und damit die Motivation steigert und somit auch die Abwanderung reduziert. Wer eine betriebliche Krankenversicherung als Gruppenversicherung für seinen Betrieb und die Angestellten abschließt, erhöht dadurch den Krankenversicherungsschutz, der ansonsten gesetzlich krankversicherten Mitarbeiter – je nach Wunsch bis auf das Level eines Privatversicherten.
Wie genau das funktioniert, wenn man eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bieten möchte, erläutern wir hier in der Folge.
Eine betriebliche Krankenversicherung oder kurz bKV ist eine Krankenzusatzversicherung, die als Gruppenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung für die Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Dabei ist Versicherungsnehmer der Arbeitgeber, Begünstigter der Leistungen jedoch der Arbeitnehmer, mit dem die Versicherung auch Leistungsfragen direkt abrechnet – ohne Einschaltung des Arbeitgebers.
Dadurch können die Versicherungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung als Basisversicherung ausgebessert werden und der Arbeitnehmer erhält eine bessere Versorgung bei Ärzten und/oder im Krankenhaus.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der dazu führt, dass alle von ihm gemeldeten Arbeitnehmer eine Zusatzversicherung vom vereinbarten Umfang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, o.ä.). Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie dafür, denkbar wären aber auch eine hälftige Teilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Angestellte erhält dann (im Regelfall ohne Gesundheitsprüfung) als versicherte Person die Leistungen der Zusatzversicherung und regelt Leistungsfälle direkt mit der Versicherung ab.
Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung für eine kleine finanzielle Zusatzleistung (Versicherungsprämie) u.a.:
Der Arbeitnehmer hat eine Vielzahl von Vorteilen durch eine betriebliche Krankenversicherung:
Was man alles an Leistungen in die betriebliche Kranken hineinpackt, ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmern und auch abhängig davon, wie hoch die Versicherungsprämie pro Monat werden darf. Grundsätzlich wären z.B. Leistungen wie folgt möglich:
Hier gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2018 (VI R 13/16) Klarheit: Die steuerliche Behandlung ist davon abhängig, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verspricht:
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsstättenfinanzamt eine Pauschalversteuerung dieser Beiträge vereinbaren und dafür auch die Pauschalsteuer übernehmen, sodass der Arbeitnehmer keinen steuerlichen Nachteil aus einer solchen Krankenversicherung hat. Für den Arbeitgeber erwächst aus der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge das Recht diese steuerlich als Betriebsausgaben abziehen zu können.
Folgende Mindestvoraussetzungen sollte der Arbeitgeber haben, um eine betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag abschließen zu können:
Je nach Betrieb und Betriebsgröße wird ein Versicherungsunternehmen dann einen Beitragsvorschlag machen, der sich auch nach den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken richtet. So wird ein Dachdeckerbetrieb andere Beiträge zahlen als ein reiner Bürobetrieb.
Einige Versicherer regeln auch in Verträgen, dass ein bestimmter Mindestprozentsatz der Arbeitnehmer versichert werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch niemanden dazu zwingen. Die Teilnahme als Arbeitnehmer ist absolut freiwillig.
Die Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung sind abhängig vom Versicherungsunternehmen, den branchenspezifischen Risiken und der Kombination der verschiedenen, frei zusammenstellbaren Versicherungsbausteine.
Hier ein Rechenbeispiel eines Versicherungsunternehmens aus 2019 für verschiedene Leistungen. Welche Komponenten der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer wählt, ist ihm überlassen. Hier eine beispielhafte Auflistung von (Teil-) Monatsbeiträgen:
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen und neu kombinieren. Hier ist eine gute Beratung durch einen Versicherungsfachmann hilfreich, der exakt das Paket zusammenstellt, was sinnvoll und finanziell leistbar ist. Dabei können Teilbereiche frei kombiniert werden und auch mit Ansetzen von Selbstbeteiligungen oder Erstattungsquoten Einfluss auf die Prämienhöhe genommen werden.
Es empfiehlt sich, im Unternehmen zunächst die Wünsche der Mitarbeiter aufzunehmen:
Nach gesetzlichen Vorgaben muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter schriftlich Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung aushändigen. Versicherungsunternehmen haben dafür meist auch Mustererklärungen.
Sodann wird zwischen Versicherer und Unternehmen geklärt:
Anschließend muss der Arbeitgeber eine Liste der zu versichernden Mitarbeiter der Versicherung zur Verfügung stellen – natürlich nur mit deren Einverständnis. Diese Liste muss auch enthalten: Geburtsdatum und Firmeneintrittsdatum.
Die Versicherungsgesellschaft sendet anschließend an die Arbeitnehmer einen Versicherungsschein und wickelt auch direkt mit den Arbeitnehmern die Leistungsfälle ab, sodass der Arbeitgeber auch gar keine Angaben zu Gesundheitsdingen und Leistungen erfährt.
Praktisch alle großen Krankenversicherungen und Versicherungsgesellschaften bieten auch die betriebliche Krankenversicherung an, z.B.:
Beim Vergleich unterschiedlicher Anbieter sollte man darauf achten, auch immer dieselbe Personengruppe mit demselben Tarif zu vergleichen. DA die Tarifzusammenstellungen bei den Anbietern unterschiedlich sind, ist ein direkter Vergleich nicht immer möglich.
Man sollte u.a. auf folgende Dinger bei einer neuen betrieblichen Krankenversicherung als Gruppenvertrag achten:
Wer eine betriebliche Krankenversicherung als Zusatzversicherung für seine Angestellten anbieten kann, tut sich oft leichter, neue Mitarbeiter zu finden und motiviert die bestehenden. Dabei ist der Aufwand im Verhältnis zum Gehalt marginal.
Bei Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
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Unterschiedlich geregelt bei den Versicherern. Meist ab 5 oder 10 Mitarbeitern.
Unbefristet Beschäftigte, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Keine Auszubildenden, keine 450-Euro-Kräfte, keine Praktikanten oder Werkstudenten.
Für Fachkräfte eine eigene Versichertengruppe bilden, für die man eine hochwertige betriebliche Krankenversicherung bildet.
Der Arbeitnehmer hat dann 2 Monate Zeit, die Versicherung auf eigene Kosten ohne Gesundheitsprüfung fortzusetzen – allerdings zu Einzelvertragskonditionen.
Ja, Ehepartner, Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft und Kinder bis 27 erhalten ebenfalls die günstigen Konditionen.
Der Mitarbeiter muss innerhalb von 2 Monaten nach Einstellung, bzw. nach Ende der Probezeit angemeldet werden.
Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, kann dieser die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Mitarbeiter, die das wollen, können innerhalb von 2 Monaten den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen – müssen den Beitrag aber selbst zahlen
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