Betriebliche Altersvorsorge und Arbeitgeberwechsel - darauf sollten Sie achten
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt?
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Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine Art Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Zu den bekanntesten unter ihnen gehören die Direktversicherung und die Pensionskasse. Dabei geht ein Teil Ihres monatlichen Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge.
Das bedeutet: Sie erhalten am Ende des Monats etwas weniger Lohn, profitieren jedoch langfristig von mehr finanzieller Sicherheit im Alter. Natürlich ist es auch möglich, eine
private Altersvorsorge oder
Riester Rente abzuschließen - oder eine Altersvorsorge für Selbstständige in Form einer
Basisrente. In diesem Fall funktioniert das Ganze ein wenig anders,
bietet Ihnen im Alter jedoch dieselben Vorzüge.
Die Beiträge Ihrer betrieblichen Altersvorsorge gehen beim Arbeitgeberwechsel nicht verloren!
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Möchten Sie eine neue Stelle antreten? In diesem Fall bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel erhalten. Das angesparte Geld geht weder verloren, noch müssen Sie es zurückzahlen.
Denn: Sie haben stets einen Anspruch darauf, dass Ihnen die vereinbarte
Betriebsrente ausgezahlt wird. Und somit auch auf die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel. Dieses Recht ist auch als Anwartschaft bekannt.
Diese Optionen haben Sie beim Arbeitgeberwechsel mit Ihrer bAV
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Ihre betriebliche Altersvorsorge ist nach dem Arbeitgeberwechsel nicht verloren. Auch dann nicht, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel zu kündigen. Vielmehr haben Sie auch im Nachhinein Anspruch auf die unverfallbaren Rentenansprüche. Dabei profitieren Sie von unterschiedlichen Optionen:
- Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen und weiterhin in die bAV einzahlen. Vorausgesetzt, das ist bei Ihrem neuen Arbeitgeber möglich.
- Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge nach dem Arbeitgeberwechsel privat weiterführen.
- Außerdem können Sie den Vertrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel ruhen lassen. Damit bezahlen Sie keine Beiträge mehr, die entrichtete Summe bleibt jedoch weiterhin verzinst.
Auch die Betriebsrente geht nicht verloren, wenn die Firma nicht mehr existiert. Hier gelten dieselben Richtlinien bei für die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel.
Gut zu wissen: Ein Jobwechsel reicht für eine Kündigung der bAV nicht aus
Für eine betriebliche Altersvorsorge kann die Übernahme durch den neuen Arbeitgeber erfolgen. Doch selbst wenn das nicht der Fall ist, kündigt sich Ihre bAV nicht automatisch auf. Stattdessen können Sie das angesparte Kapital behalten und weiterhin im Alter davon profitieren. Sie sind also trotz Jobwechsels umfassend geschützt.
Die Unverfallbarkeit Ihrer Beiträge
Die Beiträge, die Sie in Ihre betriebliche Altersvorsorge vor dem Arbeitgeberwechsel eingezahlt haben, bleiben also erhalten. Deshalb bezeichnet man sie auch als unverfallbar. Beachten Sie dabei jedoch die Fristen, die gegebenenfalls für die Unverfallbarkeit gelten.
Diese Befristungen sind wichtig: Nämlich, wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihr bisheriger Arbeitgeber in die Altersvorsorge eingezahlt hat.
Sämtliche Abzüge von Ihrem Bruttogehalt, die in diesen Fond fließen, gelten jedoch sofort als unverfallbar. Anders, wenn es sich hingegen um eine Betriebsrente handelt, die ausschließlich Ihr Arbeitgeber trägt. Dann kann es sein, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum bei der Firma angestellt sein müssen.
Das geschieht mit dem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel
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Ihre betriebliche Altersvorsorge kann beim Arbeitgeberwechsel direkt vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. Ist das nicht möglich, muss er Ihnen eine Direktversicherung anbieten. Sie haben insgesamt ein Jahr Zeit dafür, diese Übertragung in die Wege zu leiten.
So klappt die Mitnahme Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
Damit Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen können, müssen Sie einige Kriterien erfüllen. Ist das der Fall, steht der Mitnahme grundsätzlich nichts im Weg.
- Die bAV läuft über eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung.
- Der Vertrag bestand vor 2004 noch nicht.
- Ihr angesparter Betrag übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
- Ihr Arbeitgeberwechsel fand vor weniger als einem Jahr statt.
Optionen, falls der neue Arbeitgeber nicht in die alte bAV einsteigen möchte
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Es ist nicht immer möglich, Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel fortzuführen. In manchen Fällen entscheiden sich die Arbeitgeber dagegen, in den alten Vertrag einzusteigen. Ist das der Fall, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge nach Arbeitgeberwechsel privat weiterführen. Dabei überweisen Sie monatlich den vereinbarten Betrag, wobei Sie jedoch die Steuervorteile der Entgeltumwandlung verlieren.
- Alternativ ist es möglich, den Vertrag ruhen zu lassen und nach einer anderen Lösung zu suchen. Beachten Sie jedoch, dass Sie lediglich ein Jahr Zeit haben, Ihre Anwartschaften mitzunehmen.
- Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertag übertragen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es mit dem neuen Job auf längere Sicht etwas wird: Es kann sinnvoll sein, die bAV erst einmal beitragsfrei zu stellen oder privat einzuzahlen. Dann sind organisatorischer Aufwand und etwaige Abschlussgebühren nicht für die Katz. Erstrecht nicht, wenn Sie schon nach ein paar Monaten wieder gehen. Die Portierung können Sie auch noch vornehmen, wenn die Probezeit erfolgreich überstanden ist.
Ein paar Tipps zum Schluss
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Damit Ihnen Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel kein Kopfzerbrechen bereitet, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen:
- Falls Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Ihren neuen Job behalten möchten: Dann können Sie den Vertrag vorläufig ruhen lassen oder privat weiterführen. Anschließend können Sie gemeinsam mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Lösung finden.
- Sollten Sie sich für den Abschluss eines neuen Vertrags entscheiden, prüfen Sie vorab die Konditionen. Dies hilft zu entscheiden, ob diese Altersvorsorge Ihren Wünschen entspricht.
- Im Zweifelsfall: Verhandeln Sie mit Ihrem künftigen Arbeitgeber über Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das Ziel dabei sollte stets sein, dass Ihr neuer Chef sich dafür entscheidet, Ihren Vertrag zu übernehmen. Oder er unterbreitet Ihnen ein besseres Angebot.
Beachten Sie Ihre mögliche Rentenversicherungspflicht, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll per Gesetz beschlossen werden.