Autoversicherung Brand: Wer zahlt den Schaden wenn das Auto durch Brand beschädigt ist?
Ob Kabelbrand, Motorfeuer oder Brandstiftung: Wir erklären, wann Teilkasko oder Vollkasko greift – und was bei der Regulierung wichtig ist
Ein Auto gerät in Brand – ausgelöst durch Brandstiftung, technische Defekte oder sogar durch eigenes Fehlverhalten. Die Folgen sind oft gravierend: Totalschaden, lange Ermittlungen, hohe Kosten. Besonders bei einem Sachschaden durch Brandstiftung, Vandalismus oder Explosionen stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz und der Schadensregulierung. Viele Fahrzeughalter stehen dann vor der Frage, wer für den Schaden aufkommt und ob ihre Versicherung überhaupt zahlt. In diesem Beitrag klären wir, welche Versicherungsarten bei einem Autobrand greifen, was die Rechtslage bei Fremdverschulden sagt und welche Pflichten Sie als Halter haben. So wissen Sie im Ernstfall genau, was zu tun ist – und wo Sie finanziell abgesichert sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Schaden durch Feuer oder Explosionsereignisse am eigenen Fahrzeug wird in der Regel von der Teilkaskoversicherung getragen.
- Eine Vollkaskoversicherung enthält stets den Brand- bzw. Explosionsschutz der Teilkasko mit.
- Die Haftpflichtversicherung kommt bei Brand nur dann in Betracht, wenn Dritte geschädigt werden – nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Bei mutwilliger Brandstiftung durch dritte Personen greift entweder die Teil- oder Vollkasko, abhängig vom Vertrag und Täterauffindung.
- Schäden durch Schmor- oder Sengwirkung ohne offene Flammen sind meist nicht gedeckt (das kommt auf die Vertragsbedingungen an).
- Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welchem maximalen Betrag Brand- und Explosionsschäden am Fahrzeug ersetzt werden – je nach Vertrag können hier unterschiedliche Leistungsgrenzen gelten.
- Für einen Brandschaden müssen Sie in der Regel eine Schadensmeldung, Fotos sowie ggf. eine Strafanzeige einreichen, damit der Versicherer prüfen kann, wobei Sie durch die verschiedenen Versicherungsarten einen umfassenden Schutz gegen zahlreiche Schadensarten genießen.

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Wann greift welche Versicherung – und was ist nicht abgedeckt?
Welche Versicherung zahlt bei einem Autobrand?
Ein Fahrzeugbrand kann viele Ursachen haben – von technischer Überhitzung über Kurzschluss bis hin zu vorsätzlicher Brandstiftung. Umso wichtiger ist es zu wissen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung für den Schaden am Auto aufkommt. Die Kasko-Versicherung, als Oberbegriff für Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, bietet dabei unterschiedliche Leistungen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben – denn beide leisten unterschiedlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen deckt nur Schäden an Dritten ab, nicht aber am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung deckt Fahrzeugbrände ab, die nicht selbst verschuldet wurden. Dazu zählen insbesondere:
Brandstiftung durch Dritte
Kurzschluss oder technische Defekte
Blitzschlag oder Explosionen
Darüber hinaus übernimmt die Teilkasko auch die Regulierung von Glasbruch und Schäden an Scheiben, was insbesondere bei Vandalismusschäden oder Unfällen von Bedeutung ist. Fest eingebaute Teile wie Navigationsgeräte sind in der Regel mitversichert, während lose Gegenstände meist ausgeschlossen sind. Bei Diebstahl und Vandalismusschäden an fest verbauten Teilen des Fahrzeugs greift die Teilkaskoversicherung ebenfalls, wobei die Regulierung je nach Einzelfall erfolgt.
Wird das Fahrzeug durch einen dieser Faktoren beschädigt oder zerstört, übernimmt die Teilkasko die Kosten – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung: Der Schaden darf nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
Wichtig: Die Versicherung verlangt häufig ein polizeiliches Protokoll sowie eine Schadenanzeige. Fotos, Zeugenaussagen oder ein Gutachten können die Regulierung beschleunigen.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko – zusätzlich aber auch:
selbst verschuldete Brände (z. B. durch eine unachtsame Reparatur)
Schäden durch Vandalismus
Brand infolge eines Unfalls, bei dem Sie selbst verantwortlich sind
Vandalismusschäden, wie sie etwa bei Krawallen oder durch Brandstifter entstehen, sind für das Opfer besonders belastend – die Vollkasko bietet hier umfassenden Schutz und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs. Nach einem Brand oder Unfall ist die Werkstatt ein wichtiger Partner bei der Schadensregulierung und sorgt für die fachgerechte Instandsetzung oder Begutachtung der beschädigten Teile. Für E‑Autos und Elektroautos gibt es spezielle Versicherungsangebote, die auf die erhöhte Brandgefahr und die Besonderheiten dieser Fahrzeuge eingehen. Gerade in Großstädten wie Berlin, wo Krawalle, Brandstiftung und Vandalismus häufiger auftreten, profitieren Autobesitzer von einer umfassenden Kaskoversicherung – insbesondere für Elektrofahrzeuge, die in urbanen Ballungsräumen wie Berlin und anderen Großstädten immer beliebter werden.
Die Versicherungssumme der Kaskoversicherung schützt vor erheblichen Vermögens- und Sachschäden, die durch Brände, Unfälle oder Vandalismus entstehen können. Im Schadensfall ist es wichtig, den Verursacher zu ermitteln: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn ein Dritter als Verursacher haftet, während die Kasko-Versicherung auch bei Eigenverschulden greift.
Beispiel: In Berlin kam es bei Krawallen zu einem Fahrzeugbrand, bei dem ein E‑Auto durch Brandstifter schwer beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung übernahm die Regulierung der Brandschäden, sorgte für Schadenersatz und koordinierte die Reparatur in einer Werkstatt. Für den betroffenen Autobesitzer bedeutete dies, dass sowohl die Kosten für die beschädigten Teile als auch der Wertverlust des Fahrzeugs ausgeglichen wurden.
Brandstifter müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, und die Versicherung prüft in solchen Fällen genau, ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Schadenersatzleistungen der Kaskoversicherung sind für Autobesitzer bei Brandschäden essenziell, um finanzielle Verluste auszugleichen. Nach einem Totalschaden werden oft noch verwertbare Teile des Fahrzeugs ausgebaut und können weiterverwendet oder verkauft werden – die Versicherung regelt auch das Teilen und die Abwicklung dieser Fahrzeugteile.
Die Kaskoversicherung ist besonders bei Unfällen und Unfällen mit mehreren Fahrzeugen von großer Bedeutung, da sie auch bei komplexen Schadenslagen umfassenden Schutz bietet. Sie übernimmt die Regulierung von Brandschäden und sorgt dafür, dass der Wert und die Funktion des Fahrzeugs erhalten bleiben.
Fazit: Wer umfassend geschützt sein möchte – auch bei Eigenverschulden – ist mit der Vollkasko besser aufgestellt.
Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – entscheidend ist die Ursache
Was passiert bei Brandstiftung oder Fahrlässigkeit?
Ein Auto brennt – doch bevor Versicherer zahlen, stellt sich die entscheidende Frage: Wie ist der Brand entstanden? Die Ursache hat direkten Einfluss auf die Leistungspflicht der Versicherung und die Möglichkeit, andere haftbar zu machen. Ist eine Person als Verursacher des Brandes identifiziert, drohen dieser nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz durch das Opfer, insbesondere bei Sach- und Vermögensschäden. Besonders bei Brandstiftung oder fahrlässigem Verhalten gelten besondere Regeln. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wer wann haftet, wie Ermittlungen ablaufen und wann eine Anzeige unumgänglich ist.
Brandstiftung durch Dritte
Wird ein Fahrzeug vorsätzlich in Brand gesetzt, handelt es sich um eine Straftat (§ 306 StGB). In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden – auch dann, wenn der Täter nicht ermittelt wird.
Kommt es jedoch zur Feststellung eines Verursachers, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei zwingend erforderlich. Zeugen, Videoaufnahmen, Spuren am Fahrzeug oder Brandgutachten können helfen, den Täter zu identifizieren und die Beweislast zu sichern.
Hinweis: Ein Sachverständiger kann auf eigene Initiative beauftragt werden, wenn Sie Zweifel an der Brandursache haben oder die Versicherung den Schaden anders einstuft.
Fahrlässigkeit durch den Halter
Wird der Brand durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters verursacht, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Beispiele für fahrlässiges Verhalten:
Nicht durchgeführte Wartungen oder technische Mängel
Manipulationen an der Elektrik oder am Kraftstoffsystem
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften (z. B. Rauchen mit offenem Behälter im Fahrzeug)
In solchen Fällen prüft die Versicherung, ob der Halter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Liegt ein grobes Fehlverhalten vor, kann die Regulierung abgelehnt oder auf einen Teilbetrag begrenzt werden – abhängig vom Einzelfall und dem konkreten Vertragswerk.
Schnell, richtig und nachvollziehbar handeln – so sichern Sie Ihren Anspruch
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Fahrzeugbrand?
Ein Fahrzeugbrand ist immer ein Schockmoment – doch gerade in dieser Situation ist besonnenes und strukturiertes Handeln entscheidend. Denn nur wenn alle erforderlichen Schritte eingehalten werden, lässt sich der Schaden später eindeutig belegen und durch die Versicherung regulieren. Dieser Abschnitt zeigt Ihnen, worauf Sie unmittelbar nach dem Brand achten sollten – und was für die spätere Regulierung wichtig ist.
Feuerwehr und Polizei rufen
Unabhängig von der Ursache muss bei einem Fahrzeugbrand die Feuerwehr verständigt werden – selbst wenn der Brand selbstständig erlischt. Parallel dazu sollte die Polizei informiert werden, um den Vorfall offiziell aufzunehmen und mögliche Hinweise auf Fremdverschulden zu sichern.
Beweismittel sichern
Machen Sie Fotos oder Videos vom ausgebrannten Fahrzeug, vom Umfeld und – falls vorhanden – von verdächtigen Spuren oder Gegenständen. Diese Dokumentation ist später hilfreich für Versicherung, Gutachter und ggf. strafrechtliche Ermittlungen.
Anzeige erstatten
Bei Verdacht auf Brandstiftung ist eine Strafanzeige bei der Polizei Pflicht, um die Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung in Gang zu setzen. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen.
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung – am besten innerhalb von 24 Stunden. Je nach Versicherer kann dies telefonisch, online oder per App erfolgen. Halten Sie dafür die wichtigsten Informationen und Unterlagen bereit: Fahrzeugschein, Polizeibericht, Bilder vom Schaden.
Gutachten beauftragen oder abwarten
Je nach Fall wird ein unabhängiger Kfz-Gutachter durch die Versicherung beauftragt, um die Brandursache und Schadenhöhe zu ermitteln. In bestimmten Fällen können Sie auch selbst einen Gutachter wählen – vor allem, wenn Sie Zweifel an der Einschätzung haben oder eigene Interessen vertreten möchten.
Vertiefende Antworten für Autofahrer
Was Sie schon immer über Autobrand wissen wollten
Wer zahlt, wenn mein Auto durch Brand beschädigt wird?
Wenn Ihr Fahrzeug durch Brand oder Explosion beschädigt wird, übernimmt in der Regel Ihre Teilkaskoversicherung die Kosten. Ist eine Vollkaskoversicherung vorhanden, ist der Brand‑/Explosionsschutz bereits integriert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Dritte geschädigt sind.
Deckung auch bei Brandstiftung durch Dritte?
Ja, wenn Brandstiftung durch Dritte erfolgt und diese nicht identifiziert werden können, kann der Schaden über Ihre Vollkasko (bzw. in manchen Fällen über erweiterte Teilkaskoleistungen) reguliert werden. Es ist oft nötig, bei der Versicherung eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen.
Sind auch Folgeschäden abgedeckt (z. B. durch Rauch, Hitzeschäden)?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Kaskoversicherungen decken auch Schäden, die durch Hitze, Rauch oder Nachbrand entstehen. Allerdings müssen Sie im Vertrag prüfen, ob diese als versicherte Gefahren benannt sind und welche Ausschlüsse gelten.
Was zählt als Brand im Sinne der Versicherung?
Ein Brand im versicherungstechnischen Sinne bedeutet eine Flammenbildung, also ein offenes Feuer. Schäden durch Schmor- oder Sengwirkung ohne Flammen sind häufig ausgeschlossen oder gesondert geregelt.
Wird der Wiederbeschaffungswert übernommen, wenn das Auto völlig zerstört ist?
Ja, wenn ein Totalschaden vorliegt (das Fahrzeug ist wirtschaftlich nicht mehr reparabel), erstattet die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert, abzüglich Eigenanteil oder vertraglich vereinbarter Selbstbeteiligung.
Beeinflusst ein Brandschaden meinen Schadenfreiheitsrabatt?
In der Regel nicht: Teilkaskoschäden wirken sich meist nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Schäden, die über die Vollkasko abgewickelt werden, können jedoch Einfluss haben – je nach Tarif und Versicherer.
Muss ich eine Feuerwehrrechnung an die Versicherung weiterleiten?
Eine separate Rechnung der Feuerwehr wird meist nicht direkt übernommen. Die Versicherung prüft, ob Kosten im Rahmen der Schadensminderungspflicht nötig waren. Ob die Kosten anerkannt werden, hängt vom Einzelfall und den Bedingungen ab.
Was passiert, wenn der Brand durch grobe Fahrlässigkeit ausgelöst wurde (z. B. Rauchen im Fahrzeug, defekte Kabel)?
In solchen Fällen kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern oder kürzen. Ob eine Leistungspflicht besteht, hängt davon ab, ob grobe Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen ist und ob der Versicherer dies nachweist.
Sind gelagerte Gegenstände (z. B. im Kofferraum) bei Brand mitversichert?
Für fest eingebaute Fahrzeugteile gilt meist Versicherungsschutz. Für persönliche Gegenstände wie Kleidung, Gepäck oder elektronische Geräte besteht im Normalfall kein Kaskoschutz — es sei denn, es ist ausdrücklich im Vertrag geregelt.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Sie sollten den Brandschaden so schnell wie möglich nach Entdeckung dem Versicherer melden — idealerweise am selben Tag oder spätestens innerhalb der vom Versicherungsvertrag vorgegebenen Frist (häufig 1 bis 3 Tage). Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.
Gut zu wissen: Diese Themen sollten Sie als Fahrzeughalter ebenfalls kennen
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Zusammenfassung
Ein Fahrzeugbrand kann schnell existenzbedrohende Folgen haben – umso wichtiger ist es, im Ernstfall abgesichert zu sein. Während die Teilkaskoversicherung bei Brandstiftung oder technischen Defekten greift, leistet die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Bränden und Vandalismus. Entscheidend ist nicht nur der gewählte Versicherungsschutz, sondern auch das richtige Verhalten nach dem Vorfall: Polizei informieren, Beweissicherung, Schadenmeldung. Wer hier strukturiert vorgeht und die Details des Vertrags kennt, kann sich vor finanziellen Risiken zuverlässig schützen.
Häufige Fragen
Welche Ursachen führen typischerweise zu einem Fahrzeugbrand?
Häufige Ursachen sind Kurzschlüsse in der Elektrik, Ausfall oder Überhitzung von Komponenten, Leckagen an Kraftstoffleitungen oder Produktionsfehler. Auch Brandstiftung oder äußerer Einfluss wie Explosionen oder Fremdeinwirkung können Ursachen sein.
Kann ich meine Versicherung so gestalten, dass Schmor- und Sengschäden explizit eingeschlossen sind?
Ja, manche Versicherer bieten optionale Zusatzdeckungen oder Erweiterungen an, die z. B. Seng‑ oder Glimmwirkungen miteinschließen. Ob das möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab – prüfen Sie die Vertragsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater.
Wie geht der Versicherer bei der Bewertung des Schadens vor?
Der Versicherer beauftragt in der Regel einen Gutachter, der eine Schadensaufnahme, Ursachenbewertung und Wertbestimmung vornimmt. Dieser Gutachter ermittelt, ob Reparatur möglich ist, oder ob ein Totalschaden vorliegt — basierend darauf erfolgt die Regulierung.
Lohnt sich eine Überprüfung des Brandschutzes im Fahrzeug durch Fachbetriebe?
Ja, insbesondere bei älteren Fahrzeugen oder Zweitwagen kann eine technische Überprüfung (z. B. der Verkabelung oder Tanksysteme) sinnvoll sein, um Brandrisiken frühzeitig zu minimieren. Solche präventiven Maßnahmen können Risiken senken und damit möglicherweise Auswirkungen auf künftige Schäden reduzieren.