Auto­ver­si­che­rung Brand: Wer zahlt den Scha­den wenn das Auto durch Brand beschä­digt ist?

Ob Kabel­brand, Motor­feu­er oder Brand­stif­tung: Wir erklä­ren, wann Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko greift – und was bei der Regu­lie­rung wich­tig ist

Feuerwehr löscht brennendes Auto auf Landstraße – Symbolbild für Autobrand und Kfz-Versicherung bei Totalschaden

Ein Auto gerät in Brand – aus­ge­löst durch Brand­stif­tung, tech­ni­sche Defek­te oder sogar durch eige­nes Fehl­ver­hal­ten. Die Fol­gen sind oft gra­vie­rend: Total­scha­den, lan­ge Ermitt­lun­gen, hohe Kos­ten. Beson­ders bei einem Sach­scha­den durch Brand­stif­tung, Van­da­lis­mus oder Explo­sio­nen stellt sich die Fra­ge nach dem Ver­si­che­rungs­schutz und der Scha­dens­re­gu­lie­rung. Vie­le Fahr­zeug­hal­ter ste­hen dann vor der Fra­ge, wer für den Scha­den auf­kommt und ob ihre Ver­si­che­rung über­haupt zahlt. In die­sem Bei­trag klä­ren wir, wel­che Ver­si­che­rungs­ar­ten bei einem Auto­brand grei­fen, was die Rechts­la­ge bei Fremd­ver­schul­den sagt und wel­che Pflich­ten Sie als Hal­ter haben. So wis­sen Sie im Ernst­fall genau, was zu tun ist – und wo Sie finan­zi­ell abge­si­chert sind.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Ver­trau­en ist mess­bar
Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Wann greift wel­che Ver­si­che­rung – und was ist nicht abge­deckt?

Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei einem Auto­brand?

Ein Fahr­zeug­brand kann vie­le Ursa­chen haben – von tech­ni­scher Über­hit­zung über Kurz­schluss bis hin zu vor­sätz­li­cher Brand­stif­tung. Umso wich­ti­ger ist es zu wis­sen, ob und in wel­chem Umfang Ihre Ver­si­che­rung für den Scha­den am Auto auf­kommt. Die Kas­ko-Ver­si­che­rung, als Ober­be­griff für Teil­kas­ko- und Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, bie­tet dabei unter­schied­li­che Leis­tun­gen. Dabei kommt es ent­schei­dend dar­auf an, ob Sie eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben – denn bei­de leis­ten unter­schied­lich. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen deckt nur Schä­den an Drit­ten ab, nicht aber am eige­nen Fahr­zeug.

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt Fahr­zeug­brän­de ab, die nicht selbst ver­schul­det wur­den. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Brand­stif­tung durch Drit­te

  • Kurz­schluss oder tech­ni­sche Defek­te

  • Blitz­schlag oder Explo­sio­nen

Dar­über hin­aus über­nimmt die Teil­kas­ko auch die Regu­lie­rung von Glas­bruch und Schä­den an Schei­ben, was ins­be­son­de­re bei Van­da­lis­mus­schä­den oder Unfäl­len von Bedeu­tung ist. Fest ein­ge­bau­te Tei­le wie Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te sind in der Regel mit­ver­si­chert, wäh­rend lose Gegen­stän­de meist aus­ge­schlos­sen sind. Bei Dieb­stahl und Van­da­lis­mus­schä­den an fest ver­bau­ten Tei­len des Fahr­zeugs greift die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung eben­falls, wobei die Regu­lie­rung je nach Ein­zel­fall erfolgt.

Wird das Fahr­zeug durch einen die­ser Fak­to­ren beschä­digt oder zer­stört, über­nimmt die Teil­kas­ko die Kos­ten – abzüg­lich der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Selbst­be­tei­li­gung. Vor­aus­set­zung: Der Scha­den darf nicht grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wor­den sein.

Wich­tig: Die Ver­si­che­rung ver­langt häu­fig ein poli­zei­li­ches Pro­to­koll sowie eine Scha­den­an­zei­ge. Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen oder ein Gut­ach­ten kön­nen die Regu­lie­rung beschleu­ni­gen.

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beinhal­tet alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko – zusätz­lich aber auch:

  • selbst ver­schul­de­te Brän­de (z. B. durch eine unacht­sa­me Repa­ra­tur)

  • Schä­den durch Van­da­lis­mus

  • Brand infol­ge eines Unfalls, bei dem Sie selbst ver­ant­wort­lich sind

Van­da­lis­mus­schä­den, wie sie etwa bei Kra­wal­len oder durch Brand­stif­ter ent­ste­hen, sind für das Opfer beson­ders belas­tend – die Voll­kas­ko bie­tet hier umfas­sen­den Schutz und über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Fahr­zeugs. Nach einem Brand oder Unfall ist die Werk­statt ein wich­ti­ger Part­ner bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung und sorgt für die fach­ge­rech­te Instand­set­zung oder Begut­ach­tung der beschä­dig­ten Tei­le. Für E‑Autos und Elek­tro­au­tos gibt es spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te, die auf die erhöh­te Brand­ge­fahr und die Beson­der­hei­ten die­ser Fahr­zeu­ge ein­ge­hen. Gera­de in Groß­städ­ten wie Ber­lin, wo Kra­wal­le, Brand­stif­tung und Van­da­lis­mus häu­fi­ger auf­tre­ten, pro­fi­tie­ren Auto­be­sit­zer von einer umfas­sen­den Kas­ko­ver­si­che­rung – ins­be­son­de­re für Elek­tro­fahr­zeu­ge, die in urba­nen Bal­lungs­räu­men wie Ber­lin und ande­ren Groß­städ­ten immer belieb­ter wer­den.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me der Kas­ko­ver­si­che­rung schützt vor erheb­li­chen Ver­mö­gens- und Sach­schä­den, die durch Brän­de, Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen kön­nen. Im Scha­dens­fall ist es wich­tig, den Ver­ur­sa­cher zu ermit­teln: Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn ein Drit­ter als Ver­ur­sa­cher haf­tet, wäh­rend die Kas­ko-Ver­si­che­rung auch bei Eigen­ver­schul­den greift.

Bei­spiel: In Ber­lin kam es bei Kra­wal­len zu einem Fahr­zeug­brand, bei dem ein E‑Auto durch Brand­stif­ter schwer beschä­digt wur­de. Die Kas­ko­ver­si­che­rung über­nahm die Regu­lie­rung der Brand­schä­den, sorg­te für Scha­den­er­satz und koor­di­nier­te die Repa­ra­tur in einer Werk­statt. Für den betrof­fe­nen Auto­be­sit­zer bedeu­te­te dies, dass sowohl die Kos­ten für die beschä­dig­ten Tei­le als auch der Wert­ver­lust des Fahr­zeugs aus­ge­gli­chen wur­den.

Brand­stif­ter müs­sen mit straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rech­nen, und die Ver­si­che­rung prüft in sol­chen Fäl­len genau, ob und in wel­chem Umfang Leis­tun­gen erbracht wer­den. Die Scha­den­er­satz­leis­tun­gen der Kas­ko­ver­si­che­rung sind für Auto­be­sit­zer bei Brand­schä­den essen­zi­ell, um finan­zi­el­le Ver­lus­te aus­zu­glei­chen. Nach einem Total­scha­den wer­den oft noch ver­wert­ba­re Tei­le des Fahr­zeugs aus­ge­baut und kön­nen wei­ter­ver­wen­det oder ver­kauft wer­den – die Ver­si­che­rung regelt auch das Tei­len und die Abwick­lung die­ser Fahr­zeug­tei­le.

Die Kas­ko­ver­si­che­rung ist beson­ders bei Unfäl­len und Unfäl­len mit meh­re­ren Fahr­zeu­gen von gro­ßer Bedeu­tung, da sie auch bei kom­ple­xen Scha­dens­la­gen umfas­sen­den Schutz bie­tet. Sie über­nimmt die Regu­lie­rung von Brand­schä­den und sorgt dafür, dass der Wert und die Funk­ti­on des Fahr­zeugs erhal­ten blei­ben.

Fazit: Wer umfas­send geschützt sein möch­te – auch bei Eigen­ver­schul­den – ist mit der Voll­kas­ko bes­ser auf­ge­stellt.

Nicht jeder Scha­den ist auto­ma­tisch ver­si­chert – ent­schei­dend ist die Ursa­che

Was pas­siert bei Brand­stif­tung oder Fahr­läs­sig­keit?

Ein Auto brennt – doch bevor Ver­si­che­rer zah­len, stellt sich die ent­schei­den­de Fra­ge: Wie ist der Brand ent­stan­den? Die Ursa­che hat direk­ten Ein­fluss auf die Leis­tungs­pflicht der Ver­si­che­rung und die Mög­lich­keit, ande­re haft­bar zu machen. Ist eine Per­son als Ver­ur­sa­cher des Bran­des iden­ti­fi­ziert, dro­hen die­ser nicht nur straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen, son­dern auch zivil­recht­li­che Ansprü­che auf Scha­den­er­satz durch das Opfer, ins­be­son­de­re bei Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Beson­ders bei Brand­stif­tung oder fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten gel­ten beson­de­re Regeln. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, wer wann haf­tet, wie Ermitt­lun­gen ablau­fen und wann eine Anzei­ge unum­gäng­lich ist.

Brand­stif­tung durch Drit­te

Wird ein Fahr­zeug vor­sätz­lich in Brand gesetzt, han­delt es sich um eine Straf­tat (§ 306 StGB). In sol­chen Fäl­len über­nimmt in der Regel die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den – auch dann, wenn der Täter nicht ermit­telt wird.

Kommt es jedoch zur Fest­stel­lung eines Ver­ur­sa­chers, kön­nen zivil­recht­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend gemacht wer­den. Dazu ist eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei zwin­gend erfor­der­lich. Zeu­gen, Video­auf­nah­men, Spu­ren am Fahr­zeug oder Brand­gut­ach­ten kön­nen hel­fen, den Täter zu iden­ti­fi­zie­ren und die Beweis­last zu sichern.

Hin­weis: Ein Sach­ver­stän­di­ger kann auf eige­ne Initia­ti­ve beauf­tragt wer­den, wenn Sie Zwei­fel an der Brand­ur­sa­che haben oder die Ver­si­che­rung den Scha­den anders ein­stuft.

Fahr­läs­sig­keit durch den Hal­ter

Wird der Brand durch gro­be Fahr­läs­sig­keit des Fahr­zeug­hal­ters ver­ur­sacht, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Bei­spie­le für fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten:

  • Nicht durch­ge­führ­te War­tun­gen oder tech­ni­sche Män­gel

  • Mani­pu­la­tio­nen an der Elek­trik oder am Kraft­stoff­sys­tem

  • Ver­stoß gegen Sicher­heits­vor­schrif­ten (z. B. Rau­chen mit offe­nem Behäl­ter im Fahr­zeug)

In sol­chen Fäl­len prüft die Ver­si­che­rung, ob der Hal­ter sei­ne Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht ver­letzt hat. Liegt ein gro­bes Fehl­ver­hal­ten vor, kann die Regu­lie­rung abge­lehnt oder auf einen Teil­be­trag begrenzt wer­den – abhän­gig vom Ein­zel­fall und dem kon­kre­ten Ver­trags­werk.

Schnell, rich­tig und nach­voll­zieh­bar han­deln – so sichern Sie Ihren Anspruch

Wie ver­hal­te ich mich rich­tig nach einem Fahr­zeug­brand?

Ein Fahr­zeug­brand ist immer ein Schock­mo­ment – doch gera­de in die­ser Situa­ti­on ist beson­ne­nes und struk­tu­rier­tes Han­deln ent­schei­dend. Denn nur wenn alle erfor­der­li­chen Schrit­te ein­ge­hal­ten wer­den, lässt sich der Scha­den spä­ter ein­deu­tig bele­gen und durch die Ver­si­che­rung regu­lie­ren. Die­ser Abschnitt zeigt Ihnen, wor­auf Sie unmit­tel­bar nach dem Brand ach­ten soll­ten – und was für die spä­te­re Regu­lie­rung wich­tig ist.

Unab­hän­gig von der Ursa­che muss bei einem Fahr­zeug­brand die Feu­er­wehr ver­stän­digt wer­den – selbst wenn der Brand selbst­stän­dig erlischt. Par­al­lel dazu soll­te die Poli­zei infor­miert wer­den, um den Vor­fall offi­zi­ell auf­zu­neh­men und mög­li­che Hin­wei­se auf Fremd­ver­schul­den zu sichern.

Machen Sie Fotos oder Vide­os vom aus­ge­brann­ten Fahr­zeug, vom Umfeld und – falls vor­han­den – von ver­däch­ti­gen Spu­ren oder Gegen­stän­den. Die­se Doku­men­ta­ti­on ist spä­ter hilf­reich für Ver­si­che­rung, Gut­ach­ter und ggf. straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen.

Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung ist eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei Pflicht, um die Scha­den­re­gu­lie­rung durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung in Gang zu set­zen. Las­sen Sie sich eine Kopie der Anzei­ge aus­hän­di­gen.

Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich Ihrer Ver­si­che­rung – am bes­ten inner­halb von 24 Stun­den. Je nach Ver­si­che­rer kann dies tele­fo­nisch, online oder per App erfol­gen. Hal­ten Sie dafür die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bereit: Fahr­zeug­schein, Poli­zei­be­richt, Bil­der vom Scha­den.

Je nach Fall wird ein unab­hän­gi­ger Kfz-Gut­ach­ter durch die Ver­si­che­rung beauf­tragt, um die Brand­ur­sa­che und Scha­den­hö­he zu ermit­teln. In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Sie auch selbst einen Gut­ach­ter wäh­len – vor allem, wenn Sie Zwei­fel an der Ein­schät­zung haben oder eige­ne Inter­es­sen ver­tre­ten möch­ten.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten für Auto­fah­rer

Was Sie schon immer über Auto­brand wis­sen woll­ten

Wenn Ihr Fahr­zeug durch Brand oder Explo­si­on beschä­digt wird, über­nimmt in der Regel Ihre Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten. Ist eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung vor­han­den, ist der Brand‑/Explosionsschutz bereits inte­griert. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nur, wenn Drit­te geschä­digt sind.

Ja, wenn Brand­stif­tung durch Drit­te erfolgt und die­se nicht iden­ti­fi­ziert wer­den kön­nen, kann der Scha­den über Ihre Voll­kas­ko (bzw. in man­chen Fäl­len über erwei­ter­te Teil­kas­ko­leis­tun­gen) regu­liert wer­den. Es ist oft nötig, bei der Ver­si­che­rung eine Straf­an­zei­ge gegen unbe­kannt ein­zu­rei­chen.

Das hängt vom jewei­li­gen Tarif ab. Vie­le Kas­ko­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den, die durch Hit­ze, Rauch oder Nach­brand ent­ste­hen. Aller­dings müs­sen Sie im Ver­trag prü­fen, ob die­se als ver­si­cher­te Gefah­ren benannt sind und wel­che Aus­schlüs­se gel­ten.

Ein Brand im ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Sin­ne bedeu­tet eine Flam­men­bil­dung, also ein offe­nes Feu­er. Schä­den durch Schmor- oder Seng­wir­kung ohne Flam­men sind häu­fig aus­ge­schlos­sen oder geson­dert gere­gelt.

Ja, wenn ein Total­scha­den vor­liegt (das Fahr­zeug ist wirt­schaft­lich nicht mehr repa­ra­bel), erstat­tet die Ver­si­che­rung meist den Wie­der­be­schaf­fungs­wert, abzüg­lich Eigen­an­teil oder ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Selbst­be­tei­li­gung.

In der Regel nicht: Teil­kas­ko­schä­den wir­ken sich meist nicht auf den Scha­den­frei­heits­ra­batt aus. Schä­den, die über die Voll­kas­ko abge­wi­ckelt wer­den, kön­nen jedoch Ein­fluss haben – je nach Tarif und Ver­si­che­rer.

Eine sepa­ra­te Rech­nung der Feu­er­wehr wird meist nicht direkt über­nom­men. Die Ver­si­che­rung prüft, ob Kos­ten im Rah­men der Scha­dens­min­de­rungs­pflicht nötig waren. Ob die Kos­ten aner­kannt wer­den, hängt vom Ein­zel­fall und den Bedin­gun­gen ab.

In sol­chen Fäl­len kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung ganz oder teil­wei­se ver­wei­gern oder kür­zen. Ob eine Leis­tungs­pflicht besteht, hängt davon ab, ob gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­trag­lich aus­ge­schlos­sen ist und ob der Ver­si­che­rer dies nach­weist.

Für fest ein­ge­bau­te Fahr­zeug­tei­le gilt meist Ver­si­che­rungs­schutz. Für per­sön­li­che Gegen­stän­de wie Klei­dung, Gepäck oder elek­tro­ni­sche Gerä­te besteht im Nor­mal­fall kein Kas­ko­schutz — es sei denn, es ist aus­drück­lich im Ver­trag gere­gelt.

Sie soll­ten den Brand­scha­den so schnell wie mög­lich nach Ent­de­ckung dem Ver­si­che­rer mel­den — idea­ler­wei­se am sel­ben Tag oder spä­tes­tens inner­halb der vom Ver­si­che­rungs­ver­trag vor­ge­ge­be­nen Frist (häu­fig 1 bis 3 Tage). Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren.

Gut zu wis­sen: Die­se The­men soll­ten Sie als Fahr­zeug­hal­ter eben­falls ken­nen

Wei­ter­füh­ren­de Inhal­te rund um Ihre Kfz-Ver­si­che­rung

Ein Fahr­zeug­brand ist nur ein Aspekt der vie­len Risi­ken, die mit dem Hal­ten eines Autos ver­bun­den sind. Ob durch Tie­re, stei­gen­de Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge oder gene­rel­le Fra­gen zum Schutz­um­fang – die­se The­men hel­fen Ihnen dabei, den Durch­blick zu behal­ten und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Mar­der­scha­den am Auto
Frau blickt besorgt in offenen Motorraum – Symbolbild für Marderschaden am Auto und unerwartete Reparaturkosten

Zer­bis­se­ne Kabel, durch­ge­trenn­te Schläu­che – Mar­der­schä­den sind einer der häu­figs­ten tech­ni­schen Aus­lö­ser für Fahr­zeug­brän­de. Erfah­ren Sie, wie Sie sich schüt­zen, was die Ver­si­che­rung zahlt und wel­che Warn­zei­chen Sie ernst neh­men soll­ten.

Bei­trags­er­hö­hung
Mann schaut verwirrt auf Brief am Schreibtisch – Symbolbild für Kfz-Beitragserhöhung und unerwartete Kosten

War­um stei­gen Bei­trä­ge? Was kön­nen Sie dage­gen tun? Und wann lohnt sich ein Wech­sel? In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Bei­trags­er­hö­hun­gen ent­ste­hen, wann Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht haben und wie Sie bares Geld spa­ren kön­nen.

Kfz-Ver­si­che­rung
Mutter sichert ihr Kind im Kindersitz auf dem Rücksitz eines Autos – Symbolbild für Sicherheit und Verantwortung im Straßenverkehr

Ob Haft­pflicht, Teil- oder Voll­kas­ko: Wer die rich­ti­ge Ver­si­che­rung für sein Auto sucht, soll­te Leis­tun­gen, Selbst­be­tei­li­gun­gen und Prä­mi­en genau ken­nen. In unse­rem umfas­sen­den Rat­ge­ber fin­den Sie alles, was Sie für eine klu­ge Ent­schei­dung brau­chen.

Zusam­men­fas­sung

Ein Fahr­zeug­brand kann schnell exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen haben – umso wich­ti­ger ist es, im Ernst­fall abge­si­chert zu sein. Wäh­rend die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Brand­stif­tung oder tech­ni­schen Defek­ten greift, leis­tet die Voll­kas­ko auch bei selbst­ver­schul­de­ten Brän­den und Van­da­lis­mus. Ent­schei­dend ist nicht nur der gewähl­te Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern auch das rich­ti­ge Ver­hal­ten nach dem Vor­fall: Poli­zei infor­mie­ren, Beweis­si­che­rung, Scha­den­mel­dung. Wer hier struk­tu­riert vor­geht und die Details des Ver­trags kennt, kann sich vor finan­zi­el­len Risi­ken zuver­läs­sig schüt­zen.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Ursa­chen füh­ren typi­scher­wei­se zu einem Fahr­zeug­brand?

Häu­fi­ge Ursa­chen sind Kurz­schlüs­se in der Elek­trik, Aus­fall oder Über­hit­zung von Kom­po­nen­ten, Lecka­gen an Kraft­stoff­lei­tun­gen oder Pro­duk­ti­ons­feh­ler. Auch Brand­stif­tung oder äuße­rer Ein­fluss wie Explo­sio­nen oder Fremd­ein­wir­kung kön­nen Ursa­chen sein.

Ja, man­che Ver­si­che­rer bie­ten optio­na­le Zusatz­de­ckun­gen oder Erwei­te­run­gen an, die z. B. Seng‑ oder Glimm­wir­kun­gen mit­ein­schlie­ßen. Ob das mög­lich ist, hängt vom jewei­li­gen Anbie­ter und Tarif ab – prü­fen Sie die Ver­trags­be­din­gun­gen oder fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­be­ra­ter.

Der Ver­si­che­rer beauf­tragt in der Regel einen Gut­ach­ter, der eine Scha­dens­auf­nah­me, Ursa­chen­be­wer­tung und Wert­be­stim­mung vor­nimmt. Die­ser Gut­ach­ter ermit­telt, ob Repa­ra­tur mög­lich ist, oder ob ein Total­scha­den vor­liegt — basie­rend dar­auf erfolgt die Regu­lie­rung.

Ja, ins­be­son­de­re bei älte­ren Fahr­zeu­gen oder Zweit­wa­gen kann eine tech­ni­sche Über­prü­fung (z. B. der Ver­ka­be­lung oder Tank­sys­te­me) sinn­voll sein, um Brand­ri­si­ken früh­zei­tig zu mini­mie­ren. Sol­che prä­ven­ti­ven Maß­nah­men kön­nen Risi­ken sen­ken und damit mög­li­cher­wei­se Aus­wir­kun­gen auf künf­ti­ge Schä­den redu­zie­ren.