Viele Versicherungen gestalten im Moment ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen neu, so auch die Nürnberger Versicherung, die traditionell zu den besonders starken Versicherungen bei der Berufsunfähigkeit zählt.
Offensichtlich hat man der Berufsunfähigkeitsversicherung das Ohr ganz eng am Markt gehabt und die Bedingungen angepasst, die dadurch für einige Kunden attraktiver geworden sind. Das neue Kind der Nürnberger hat man neudeutsch BU4Future genannt und will damit besonders junge Kunden ansprechen.
Lange war bei einer Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitspolice eine BU-Rente von insgesamt 2.500 Euro monatlich das Maximum. Nun hat man einen Inflationsausgleich vorgenommen und die Höchstsumme bei der Nachversicherung auf 3.000 Euro Gesamt-BU-Rente erhöht. Man darf nun innerhalb von 12 Monaten nach bestimmten definierten Ereignissen die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung um maximal 50% der zuletzt geltenden Monatsrente erhöhen, dabei aber auf nicht mehr als 3.000 Euro Monatsrente kommen. Dies geht auch nur vor Vollendung des 50.Lebensjahres der versicherten Person. Hier hat man auch nachgebessert: In alten Policen ging das häufig nur bis zum 46. Lebensjahr.
Wem das betragsmäßig noch zu wenig ist, der kann ggf. mit einer Zweivertrags-Lösung arbeiten, die hinsichtlich späterer Erhöhung Flexibilität wahrt. Hierzu beraten wir gerne, da die Einhaltung bestimmter Spielregeln dabei ganz wichtig ist.
Die Berufsunfähigkeitsrente kann sogar bis zu 6.000 Euro im Monat betragen, dafür sorgt neuerdings die „Karriere-Garantie“, die es ähnlich wie bei der LV von 1871 gibt. Dazu muss man mehrere Bedingungen erfüllen:
Erfüllt man diese Bedingungen, kann die BU-Rente analog zur Gehaltserhöhung, aber maximal auf 6.000 Euro pro Monat erhöht werden.
Die BU-Rente kann dann im selben Verhältnis wie das Gehalt erhöht werden.
Da die Nachversicherung und die damit verbundene Steigerung auf 6.000 Euro explizit nur für Angestellte mit unbefristetem Vertrag ermöglicht wird, schließt die Nürnberger damit einige Kundengruppen explizit aus:
Für junge Leute, die oft anfangs eine eher niedrige monatliche Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, ermöglicht die Nürnberger in den neuen Verträgen nunmehr sogar eine Verdoppelung der versicherten Rente, - auf dann allerdings höchstens 3.000 Euro pro Monat.
Bedingung ist, dass man nach Vertragsbeginn:
Dann hat man einmalig das Recht ohne erneute Risikoprüfung die Monatsrente bis zu einer Verdoppelung zu erhöhen, darf dabei aber 3.000 Euro monatlich nicht überschreiten und muss unter 50 Jahre alt sein. Das dürfte aber bei den weitaus meisten Studierenden der Fall sein.
Wer als Student einen Vertrag mit 1.500 Monatsrente vereinbart hatte, kann dann ohne erneute Risikoprüfung auf 3.000 Euro Monatsrente verdoppeln und hat damit eine für eine Akademiker eher angemessene Versorgung.
Einige Versicherung stellen bei einer Erhöhung der BU-Rente durch Nachversicherung noch Fragen im Rahmen einer Risikoprüfung, z.B. nach Gewicht, Hobbys oder Rauchen. Die Nürnberger hat sich bei den neuen BU4Future Verträgen entschlossen, auf eine solche erneute Risikoprüfung zu verzichten. Das tun allerdings auch einige andere Versicherungsgesellschaften.
Gerade für ambitionierte Vielverdiener sind 1000, 2000 oder 3000 Euro Monatsrente in der BU oft noch zu wenig, sodass höhere Berufsunfähigkeitsrenten gefragt sind. Das erreicht man durch Vereinbarung einer Beitragsdynamik von z.B. 5%, um die der Beitrag jedes Jahr steigt.
Bei der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung können so die monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten bis auf ein Niveau von 6.000 im Monat erhöht werden. Früher hat man bei der Nürnberger hier einen Strich bei 4.500 Euro im Monat gezogen.
Die Nürnberger hat bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Günstigerprüfung: Wer aus einem Beruf in einen anderen wechselt, kann nach 6 Monaten im neuen Beruf prüfen lassen, ob dadurch die Prämie sinkt. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn man vom Dachdecker zum Büroangestellten wechselt. Bei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass es nach Abschluss der Versicherung keine Mitteilungspflicht zum Berufswechsel gibt. Wer vom Bürojob, der einst versichert war, zum Dachdecker wechselt, muss dies der Nürnberger nicht mitteilen.
Die Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger bietet