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Betriebshaftpflicht für Selbstständige | Ratgeber & Vergleich

Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Wer selbstständig ist, läuft nicht nur Gefahr, ständig selbst zu arbeiten, sondern haftet auch, wenn es im Unternehmen oder durch Angestellte des Unternehmens zu Schäden kommt. Da ist derjenige gut beraten, der eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige hat, die dann die Kosten für etwaige Schäden übernimmt:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die daraus entstehen

Bei bestimmten Berufen ist eine solche Betriebshaftpflichtversicherung sogar Pflicht, bei nahezu allen Selbstständigen jedoch dringend empfehlenswert.

BGB regelt Haftung

Schon im bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Schadenverursacher für einen Schaden haftet und wenn es sein muss, mit seinem ganzen Vermögen. Dazu reicht es aus, wenn im Winter vor dem Unternehmensbüro jemand ausrutscht, der sich etwas bricht und ein paar Monate arbeitsunfähig wird. Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift in dem Fall, prüft den Anspruch und erstattet ggf.

Immer dann, wenn Dritte Schadenersatzansprüche an das Unternehmen richtet, greift die Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Vorteil Betriebshaftpflichtversicherung: Abwehr von Ansprüchen

Ein weiterer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige ist, dass die Versicherung die Ansprüche auch rechtlich darauf prüft, ob sie demjenigen, der sie geltend macht, überhaupt zustehen und ggf. auch einen Rechtsstreit darüber führt. Damit muss man sich selbst als Unternehmen nicht damit belasten, wenn jemand unberechtigt oder überhöhte Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört mit zu den klassischen Leistungen einer Betriebshaftpflicht.

Was deckt die Betriebshaftpflicht für Selbstständige?

Versichert ist:

  • Sachschäden, Per­sonenschäden und ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, ggf. auch vor Gericht
  • Bei einfacher und grober Fahrlässigkeit wird auch die Haftung übernommen
  • Bezahlung von ggf. erforderlichen Gutachterkosten oder Sachverständigenleistungen

 

Um Betrügereien vorzubeugen, sind einige Dinge nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzliche Schadenherbeiführung, Straftaten
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Terminen und Fristen oder der Nichteinhaltung von Kostenvoranschlägen
  • Reine Vermögensschäden

 

Wer ist versichert?

Bei der Betriebshaftplicht für Selbstständige sind der Unternehmer und seine Angestellten bei der Ausführung der betrieblichen Tätigkeiten versichert. Bei einigen Tarifen ist auch das Beauftragen von Subunternehmern versichert.

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung umschließt:

 Angestellte in Vollzeit und Teilzeit
 Mini-Jobber
 Aushilfen
 Praktikanten
 Werkstudenten
 Reinigungspersonal
 Unternehmer selbst
 Familienmitglieder des Unternehmers, die unentgeltlich im Unternehmen arbeiten
 Beauftragungen von Subunternehmern
 

Vor allem bei letztem Punkt unterscheiden sich Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men teilweise deutlich.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für eine Betriebshaftpflichtversicherung sein?

Das hängt von der individuellen Konstruktion und der Unternehmensgröße sowie der Mitarbeiteranzahl ab. Heutzutage werden kaum noch Versicherungssummen von unter 3 Mio. Euro für Per­sonen- und Sachschäden abgeschlossen. Um im Ernstfall nicht auf den Kosten eines Schadens sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, das nicht zu unterschreiten.

 

Kosten einer Betriebshaftpflicht für Selbstständige

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Versicherungssumme und einer etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung, mit deren Hilfe man die Beiträge niedriger dimensionieren kann. Denkbar sind für Kleinunternehmen auch Betriebshaftpflichtversicherung mit Jahresbeiträgen im niedrigen dreistelligen Bereich.

 

Beispiele für Schadensersatzansprüche im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige deckt z.B. folgende Schäden ab:

 Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmers reißt mit seiner Baggerschaufel ein Internetkabel und eine Wasserleitung aus der Erde, was zu Ausfällen auf einer ganzen Straße, Umsatzausfällen in Unternehmen und Reparaturaufwendungen führt: Die Versicherung zahlt

 Mitarbeiter bringen ein bestelltes größeres Teil in eine Firma oder einen Privathaushalt und beschädigen beim Einbringen eine Tür, andere Möbel oder sonstige Gegenstände: Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt.

 Die Reinigungskraft wischt den Eingangsbereich oder die Treppe im Unternehmen und ein Kunde rutscht kurz danach auf dem noch nassen Boden aus, bricht sich die Beine und muss nicht nur ins Krankenhaus, sondern auch in die REHA. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten, die in der Regel die Krankenkasse des Kunden vorstreckt, dann aber vom Betrieb zurückfordert.

 Ein Mitarbeiter eines Sanitärinstallateurs lässt über das Wochenende einen Wasseranschluss geöffnet, der einen großflächigen Wasserschaden verursacht. Der Estrich muss erneuert werden und Schäden am Inventar müssen abgedeckt werden – die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt.

 

Wo gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige?

Grundsätzlich gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige für Schäden, die aus der Geschäftstätigkeit im Inland und im Ausland bestehen. Einige Versicherungsgesellschaften begrenzen die Haftung auf Europa oder nehmen einzelne Länder, z.B. USA ausdrücklich aus. Andere beschränken sich auf Deutschland.

 

Umweltschäden ausdrücklich eingeschlossen

In der Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige sind Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (Boden, Luft, Wasser) entstehen, ausdrücklich mit abgesichert. Z.B. wenn dem Mitarbeiter ein Behälter mit Öl umfällt und dies ins Grundwasser läuft.

 

Einfache Produkthaftpflichtversicherung ist eingeschlossen

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine einfache Produkthaftpflichtversicherung für gehandelte oder hergestellte Produkte ausdrücklich eingeschlossen.  Für Produkte, die zum Einbau verwendet werden oder bearbeitet werden, bedarf es einer erweiterten Produkthaftpflicht.

Was sollte man bei einer Betriebshaftpflicht prüfen?

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige abschließt, sollte prüfen, ob folgender Versicherungsschutz notwendig ist und wenn ja, ob dieser enthalten ist:

 Mietsachschäden an Gabelstaplern und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen
 Schlüsselverlustschäden
 Umweltrisikoversicherung auch auf eigenem Grundstück
 Mietsachschäden auch für Schäden an beweglichen Sachen (nicht aber Kfz)
 Mangelbeseitigungsnebenkosten
 

Die drei größten Fehler, die man bei der Betriebshaftpflichtversicherung machen kann:

Selbstständige können bei der Betriebshaftpflichtversicherung drei große Fehler machen:

  • Keine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen – der größte und teuerste Fehler
  • Schummeln bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht – den Fragen bei der Vertragsanbahnung.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen, was zu einer Unter- oder Überversicherung führt

 

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sollte man sich als Unternehmer beraten lassen und nichts von der Stange kaufen.


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