Wer selbstständig ist, läuft nicht nur Gefahr, ständig selbst zu arbeiten, sondern haftet auch, wenn es im Unternehmen oder durch Angestellte des Unternehmens zu Schäden kommt. Da ist derjenige gut beraten, der eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige hat, die dann die Kosten für etwaige Schäden übernimmt:
Bei bestimmten Berufen ist eine solche Betriebshaftpflichtversicherung sogar Pflicht, bei nahezu allen Selbstständigen jedoch dringend empfehlenswert.
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Schon im bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Schadenverursacher für einen Schaden haftet und wenn es sein muss, mit seinem ganzen Vermögen. Dazu reicht es aus, wenn im Winter vor dem Unternehmensbüro jemand ausrutscht, der sich etwas bricht und ein paar Monate arbeitsunfähig wird. Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift in dem Fall, prüft den Anspruch und erstattet ggf.
Immer dann, wenn Dritte Schadenersatzansprüche an das Unternehmen richtet, greift die Betriebshaftpflichtversicherung.
Ein weiterer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige ist, dass die Versicherung die Ansprüche auch rechtlich darauf prüft, ob sie demjenigen, der sie geltend macht, überhaupt zustehen und ggf. auch einen Rechtsstreit darüber führt. Damit muss man sich selbst als Unternehmen nicht damit belasten, wenn jemand unberechtigt oder überhöhte Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört mit zu den klassischen Leistungen einer Betriebshaftpflicht.
Versichert ist:
Um Betrügereien vorzubeugen, sind einige Dinge nicht im Versicherungsumfang enthalten:
Bei der Betriebshaftplicht für Selbstständige sind der Unternehmer und seine Angestellten bei der Ausführung der betrieblichen Tätigkeiten versichert. Bei einigen Tarifen ist auch das Beauftragen von Subunternehmern versichert.
Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung umschließt:
Vor allem bei letztem Punkt unterscheiden sich Versicherungsunternehmen teilweise deutlich.
Das hängt von der individuellen Konstruktion und der Unternehmensgröße sowie der Mitarbeiteranzahl ab. Heutzutage werden kaum noch Versicherungssummen von unter 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Um im Ernstfall nicht auf den Kosten eines Schadens sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, das nicht zu unterschreiten.
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Versicherungssumme und einer etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung, mit deren Hilfe man die Beiträge niedriger dimensionieren kann. Denkbar sind für Kleinunternehmen auch Betriebshaftpflichtversicherung mit Jahresbeiträgen im niedrigen dreistelligen Bereich.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige deckt z.B. folgende Schäden ab:
Grundsätzlich gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige für Schäden, die aus der Geschäftstätigkeit im Inland und im Ausland bestehen. Einige Versicherungsgesellschaften begrenzen die Haftung auf Europa oder nehmen einzelne Länder, z.B. USA ausdrücklich aus. Andere beschränken sich auf Deutschland.
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige sind Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (Boden, Luft, Wasser) entstehen, ausdrücklich mit abgesichert. Z.B. wenn dem Mitarbeiter ein Behälter mit Öl umfällt und dies ins Grundwasser läuft.
In der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine einfache Produkthaftpflichtversicherung für gehandelte oder hergestellte Produkte ausdrücklich eingeschlossen. Für Produkte, die zum Einbau verwendet werden oder bearbeitet werden, bedarf es einer erweiterten Produkthaftpflicht.
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige abschließt, sollte prüfen, ob folgender Versicherungsschutz notwendig ist und wenn ja, ob dieser enthalten ist:
Selbstständige können bei der Betriebshaftpflichtversicherung drei große Fehler machen:
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sollte man sich als Unternehmer beraten lassen und nichts von der Stange kaufen.