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Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung (bKV) 🥇 Jetzt informieren

Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung - das besondere Plus für alle

Mit Hilfe der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung kann ein Arbeitgeber mit geringem Aufwand einen besonderen Benefit für seine Mitarbeiter bieten, welcher die Zufriedenheit der Mitarbeiter und damit die Motivation steigert und somit auch die Abwanderung reduziert. Wer eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung als Gruppenversicherung für seinen Betrieb und die Angestellten abschließt, erhöht dadurch den Kranken­ver­si­che­rungsschutz, der ansonsten gesetzlich krankversicherten Mitarbeiter – je nach Wunsch bis auf das Level eines Privatversicherten.

Wie genau das funktioniert, wenn man eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung (bKV) bieten möchte, erläutern wir hier in der Folge.


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Was ist eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung?

Eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung oder kurz bKV ist eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung, die als Gruppenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung für die Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Dabei ist Versicherungsnehmer der Arbeitgeber, Begünstigter der Leistungen jedoch der Arbeitnehmer, mit dem die Versicherung auch Leistungsfragen direkt abrechnet – ohne Einschaltung des Arbeitgebers.

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Dadurch können die Versicherungslücken in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung als Basisversicherung ausgebessert werden und der Arbeitnehmer erhält eine bessere Versorgung bei Ärzten und/oder im Krankenhaus.

Wie funktioniert die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung?

Bei der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung schließt der Arbeitgeber mit einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einen Vertrag, der dazu führt, dass alle von ihm gemeldeten Arbeitnehmer eine Zusatzversicherung vom vereinbarten Umfang zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung erhalten (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, o.ä.). Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie dafür, denkbar wären aber auch eine hälftige Teilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Angestellte erhält dann (im Regelfall ohne Gesundheitsprüfung) als versicherte Person die Leistungen der Zusatzversicherung und regelt Leistungsfälle direkt mit der Versicherung ab.

Vorteile Arbeitgeber durch bKV

Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung für eine kleine finanzielle Zusatzleistung (Versicherungsprämie) u.a.:

  • Motiviertere Mitarbeiter
  • Meist weniger Krankenstände
  • Verbesserte Mitarbeitergewinnung
  • Bessere Mitarbeiterbindung
  • Ausgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Wenig Verwaltungsaufwand – das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men kümmert sich um alles

Arbeitnehmervorteile durch bKV

Der Arbeitnehmer hat eine Vielzahl von Vorteilen durch eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung:

  • Aufbesserung der bisherigen Leistung aus der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung
  • Erhalt von Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung
  • Im Regelfall keine Beitragsbelastung
  • Reduzierung von Eigenanteilen bei Krankheitsfällen (je nach Versicherungsumfang)
  • Versicherungsschutz auch bei Vorerkrankungen möglich
  • Je nach Gestaltung steuerliche Vorteile möglich (bis Freigrenze 44 Euro Monatsbeitrag)
  • Familienmitglieder können günstig mitversichert werden
  • Keine Wartezeiten

Leistungen einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung

Was man alles an Leistungen in die betriebliche Kranken hineinpackt, ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmern und auch abhängig davon, wie hoch die Versicherungsprämie pro Monat werden darf. Grundsätzlich wären z.B. Leistungen wie folgt möglich:

 Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)

 Zahnersatz

 Zahnprophylaxe

 Wahlarzt/Chefarzt-Behandlung

 1-Bett-Zimmer oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus

 Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung

 Krankentagegeld

 Naturheilkundliche Behandlungen wie Heilpraktiker, Homöopathie, etc.

 Schutzimpfungen

Wie wird die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung steuerlich behandelt?

Hier gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2018 (VI R 13/16) Klarheit: Die steuerliche Behandlung ist davon abhängig, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verspricht:

  • Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf bestimmte Versicherungsleistungen, für die der Arbeitgeber die Beitragszahlung übernimmt, so handelt es sich um Sachlohn, für den es eine monatliche 44-Euro-Sachlohngrenze gibt. Übersteigt dieser Sachlohn die 44-Euro-Grenze nicht, ist der Sachbezug steuerfrei.
  • Hat der Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch auf die Zahlung der Versicherungsbeiträge oder auf Erstattung dieser, wird der Bezug als Barlohn behandelt und ist nicht steuerfrei. Die 44-Euro-Grenze kann dann folgerichtig nicht angewandt werden.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsstättenfinanzamt eine Pauschalversteuerung dieser Beiträge vereinbaren und dafür auch die Pauschalsteuer übernehmen, sodass der Arbeitnehmer keinen steuerlichen Nachteil aus einer solchen Kranken­ver­si­che­rung hat. Für den Arbeitgeber erwächst aus der Zahlung der Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge das Recht diese steuerlich als Betriebsausgaben abziehen zu können.

Voraussetzungen für eine bKV

Folgende Mindestvoraussetzungen sollte der Arbeitgeber haben, um eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung als Gruppenvertrag abschließen zu können:

  • Mindestanzahl von Arbeitnehmern (je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unterschiedlich, z.B. 5, 10 oder 20)
  • Mitarbeiter müssen versicherbar sein, also keine Azubis, keine Angestellten mit befristeten Verträgen
  • Im Regelfall interessant für gesetzlich krankversicherte Arbeitnehmer (bei Privatversicherten kann jedoch z.B. eine Krankentagegeldversicherung angeboten werden)

Je nach Betrieb und Betriebsgröße wird ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dann einen Beitragsvorschlag machen, der sich auch nach den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken richtet. So wird ein Dachdeckerbetrieb andere Beiträge zahlen als ein reiner Bürobetrieb.

Einige Versicherer regeln auch in Verträgen, dass ein bestimmter Mindestprozentsatz der Arbeitnehmer versichert werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch niemanden dazu zwingen. Die Teilnahme als Arbeitnehmer ist absolut freiwillig.

Wie viel kostet eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung?

Die Kosten einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung sind abhängig vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, den branchenspezifischen Risiken und der Kombination der verschiedenen, frei zusammenstellbaren Versicherungsbausteine.

Hier ein Rechenbeispiel eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens aus 2019 für verschiedene Leistungen. Welche Komponenten der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer wählt, ist ihm überlassen. Hier eine beispielhafte Auflistung von (Teil-) Monatsbeiträgen:

  • Krankentagegeld 10 Euro pro Tag der Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag: 6 Euro
  • Neue Brille alle 2 Jahre bis 200 Euro, Erstattung von Zuzahlungen für Arznei und Verbandsmittel bis zu 100 Euro im Jahr und ein pauschales Krankengeld von 150 Euro einmalig (ab 43. Tag), aber nur alle 5 Jahre: 7 Euro
  • Zahnbehandlungen und auch Zahnprophylaxe incl. Kunststofffüllungen und Inlays (max. 500 Euro über GKV – Erstattung zu 100%: 9 Euro
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus incl. Zweibettzimmer und Übernahme ambulanter Operationen im Krankenhaus zu 100%: 21,50 Euro
  • Erstattung von diversen Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der GKV übernommen werden, zu 100%: 5 Euro

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen und neu kombinieren. Hier ist eine gute Beratung durch einen Versicherungsfachmann hilfreich, der exakt das Paket zusammenstellt, was sinnvoll und finanziell leistbar ist. Dabei können Teilbereiche frei kombiniert werden und auch mit Ansetzen von Selbstbeteiligungen oder Erstattungsquoten Einfluss auf die Prämienhöhe genommen werden.

Wie erfolgt die Umsetzung im Unternehmen?

Es empfiehlt sich, im Unternehmen zunächst die Wünsche der Mitarbeiter aufzunehmen:

  • Welcher Erstattungsumfang wird gewünscht?
  • Bei wie vielen Mitarbeitern ist mit Einverständnis zu rechnen
  • Sind Mischfinanzierungen möglich oder soll nur vom Arbeitgeber finanziert werden?

Nach gesetzlichen Vorgaben muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter schriftlich Informationen zur betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung aushändigen. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben dafür meist auch Mustererklärungen.

Sodann wird zwischen Versicherer und Unternehmen geklärt:

  • Versicherter Per­sonenkreis (auch Angehörige)
  • Bedingungen des Beitritts
  • Tarifauswahl
  • Datum des Beginns
  • Beitragszahlung (meist per Lastschrift)

Anschließend muss der Arbeitgeber eine Liste der zu ver­sichernden Mitarbeiter der Versicherung zur Verfügung stellen – natürlich nur mit deren Einverständnis. Diese Liste muss auch enthalten: Geburts­datum und Firmeneintrittsdatum.

Die Versicherungsgesellschaft sendet anschließend an die Arbeitnehmer einen Versicherungsschein und wickelt auch direkt mit den Arbeitnehmern die Leistungsfälle ab, sodass der Arbeitgeber auch gar keine Angaben zu Gesundheitsdingen und Leistungen erfährt.

Anbieter für bKV

Praktisch alle großen Kranken­ver­si­che­rungen und Versicherungsgesellschaften bieten auch die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung an, z.B.:

 Allianz

 AXA

 Barmenia

 DKV (Ergo)

 Gothaer

 Hallesche

 Württembergische

Tipps für ein Angebot 

Beim Vergleich unterschiedlicher Anbieter sollte man darauf achten, auch immer dieselbe Per­sonengruppe mit demselben Tarif zu ver­gleichen. DA die Tarifzusammenstellungen bei den Anbietern unterschiedlich sind, ist ein direkter Vergleich nicht immer möglich.

Man sollte u.a. auf folgende Dinger bei einer neuen betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung als Gruppenvertrag achten:
 

 Welche Mindestzahl von versicherten Per­sonen ist erforderlich?

 Gibt es eine Altersrückstellung in den Beiträgen?

 Wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet?

 Werden laufende Versicherungsfälle mitversichert?

 Ist der Beitrag für alle versicherten Per­sonen (altersunabhängig) der gleiche?

 Gibt es Wartezeiten?

 Sind Familienmitglieder auch versicherbar und gibt es bei diesen eine Gesundheitsprüfung?

 Ist eine Beitragsbefreiung bei Ausfallzeiten möglich?

 Verzichtet der Versicherer generell auf sein Kündigungsrecht?
 

Wer eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung als Zusatzversicherung für seine Angestellten anbieten kann, tut sich oft leichter, neue Mitarbeiter zu finden und motiviert die bestehenden. Dabei ist der Aufwand im Verhältnis zum Gehalt marginal.


Fragen zur bKV?

Beratungsgespräch


Kunden fragten auch

Ab welcher Mitarbeiterzahl geht eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung?

Unterschiedlich geregelt bei den Versicherern. Meist ab 5 oder 10 Mitarbeitern.

Welche Per­sonen kann ich dort anmelden?

Unbefristet Beschäftigte, die bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert sind. Keine Auszubildenden, keine 450-Euro-Kräfte, keine Praktikanten oder Werkstudenten.

Möglichkeiten um Fachkräfte leichter zu akquirieren

Für Fachkräfte eine eigene Versichertengruppe bilden, für die man eine hochwertige betriebliche Kranken­ver­si­che­rung bildet.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen wechselt?

Der Arbeitnehmer hat dann 2 Monate Zeit, die Versicherung auf eigene Kosten ohne Gesundheitsprüfung fortzusetzen – allerdings zu Einzelvertragskonditionen.

Kann auch die Familie der Mitarbeiter mitversichert werden?

Ja, Ehepartner, Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft und Kinder bis 27 erhalten ebenfalls die günstigen Konditionen.

Was ist bei neu eingestellten Mitarbeitern zu beachten?

Der Mitarbeiter muss innerhalb von 2 Monaten nach Einstellung, bzw. nach Ende der Probezeit angemeldet werden.

Kann ich die Beiträge steuerlich absetzen?

Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, kann dieser die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?

Mitarbeiter, die das wollen, können innerhalb von 2 Monaten den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen – müssen den Beitrag aber selbst zahlen


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