Blitz­ein­schlag im Haus – Wann zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung?

Erfah­ren Sie, was bei Blitz- und Über­span­nungs­schä­den ver­si­chert ist, wel­che Gerä­te betrof­fen sind und wie Sie rich­tig vor­ge­hen

Starker Blitzeinschlag bei Nacht über Wohngebiet – Symbolbild für Blitzeinschlag und Versicherungsschutz bei Unwettern

Ein kur­zer Moment – gro­ßer Scha­den: Wer zahlt bei Blitz­ein­schlag wirk­lich?

Blit­ze gehö­ren zu den Natur­ge­wal­ten, die Haus und Haus­rat schwer beschä­di­gen kön­nen – oft inner­halb von Sekun­den. Der Scha­den reicht von zer­stör­ten Elek­tro­ge­rä­ten bis zu Brän­den oder Dach­schä­den. Vie­le stel­len sich die Fra­ge: Greift mei­ne Ver­si­che­rung bei Blitz­schlag? Und was ist mit Über­span­nungs­schä­den? Die Ant­wor­ten dar­auf sind nicht immer ein­fach – denn nicht jede Poli­ce leis­tet auto­ma­tisch in jedem Fall. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Sie Ihr Eigen­tum zuver­läs­sig absi­chern, wel­che Ver­si­che­rung wann zahlt und wie Sie sich mit Blitz­schutz­sys­te­men zusätz­lich schüt­zen kön­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Blitz­schlä­ge ver­ur­sa­chen Schä­den an Bau­sub­stanz und elek­tri­schen Gerä­ten

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Haus, Haus­rat­ver­si­che­rung beweg­li­che Gegen­stän­de

  • Über­span­nungs­schä­den sind nur mit Zusatz­klau­sel zuver­läs­sig abge­si­chert

  • Blitz­schutz­sys­te­me und Über­span­nungs­schutz ver­rin­gern das Scha­den­ri­si­ko deut­lich

  • Schnel­les Han­deln im Scha­den­fall ver­bes­sert die Regu­lie­rung durch den Ver­si­che­rer

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Wer zahlt was – und wann? Die­se Ver­si­che­run­gen grei­fen bei Blitz­schä­den

Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Blitz­schä­den?

Nicht jeder Scha­den durch einen Blitz­schlag ist auto­ma­tisch ver­si­chert – und nicht jede Ver­si­che­rung ist für den­sel­ben Bereich zustän­dig. Umso wich­ti­ger ist es, die Unter­schie­de zwi­schen Hausrat‑, Wohn­ge­bäu­de- und Gegen­stands­ver­si­che­rung zu ken­nen. Denn nur wer die rich­ti­ge Poli­ce hat, bekommt im Ernst­fall auch den Scha­den voll­stän­dig ersetzt.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den an beweg­li­chem Eigen­tum im Haus­halt – dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung oder Küchen­in­ven­tar. Bei einem direk­ten Blitz­ein­schlag, der etwa einen Brand im Wohn­zim­mer aus­löst, sind die­se Gegen­stän­de ver­si­chert.
Ach­tung bei Über­span­nungs­schä­den:
Schä­den durch indi­rek­ten Blitz­ein­schlag, etwa wenn der Blitz in eine nahe Strom­lei­tung ein­schlägt und Span­nungs­spit­zen Gerä­te zer­stö­ren, sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Hier ist ein Zusatz­bau­stein für Über­span­nung erfor­der­lich.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Zer­stör­te Haus­halts­ge­rä­te (z. B. Fern­se­her, PC, WLAN-Rou­ter)

  • Mobi­li­ar durch Brand oder Schwe­lung beschä­digt

  • Rauch- und Ruß­schä­den nach Blitz­in­du­zier­ter Ent­zün­dung

Die­se Poli­ce deckt Schä­den an der Gebäu­de­sub­stanz ab. Dazu zäh­len Schä­den am Dach, Mau­er­werk, Schorn­stein oder ein­ge­bau­ten Instal­la­tio­nen wie Hei­zungs­an­la­gen. Auch Fol­ge­kos­ten wie Auf­räum­ar­bei­ten oder Siche­rungs­maß­nah­men sind oft ent­hal­ten.

Ein direk­ter Blitz­ein­schlag kann bei­spiels­wei­se Dach­zie­gel zer­stö­ren oder Feu­er aus­lö­sen – in die­sen Fäl­len greift die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.
Nicht ver­si­chert: Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel oder Tech­nik – dafür ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Blitz­ein­schlag in den Dach­stuhl mit Brand­schä­den

  • Zer­stö­rung von Dach­durch­füh­run­gen, Anten­nen oder Schorn­stei­nen

  • Kos­ten für Feu­er­wehr­ein­satz oder Gebäu­de­si­che­rung

Für beson­ders wert­vol­le Ein­zel­ob­jek­te, die auch außer­halb des Hau­ses genutzt wer­den – wie E‑Bikes, Kame­ras, Droh­nen oder Note­books – reicht der klas­si­sche Haus­rat­schutz oft nicht aus. Hier emp­fiehlt sich eine spe­zi­el­le Gegen­stands­ver­si­che­rung.

Die­se deckt Schä­den auch unter­wegs ab, etwa wenn ein Gerät durch eine blitz­be­ding­te Über­span­nung beim Laden über eine Power­bank beschä­digt wird. Eben­so greift sie bei Ver­lust, Dieb­stahl oder Bedie­nungs­feh­lern.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Über­span­nungs­schä­den am E‑Bike-Akku

  • Zer­stör­te Kame­ra durch Span­nungs­spit­ze beim Auf­la­den

  • Repa­ra­tur oder Ersatz bei ver­si­cher­ten Elek­tronik­ge­rä­ten

Blitz­schutz­sys­te­me & Über­span­nungs­schutz – so beu­gen Sie Schä­den effek­tiv vor

Prä­ven­ti­on: So schüt­zen Sie Ihr Zuhau­se

Ein star­ker Blitz braucht nur einen Bruch­teil einer Sekun­de, um mas­si­ve Schä­den anzu­rich­ten. Doch vie­le Schä­den las­sen sich durch geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men ver­hin­dern oder zumin­dest deut­lich abmil­dern. Wer vor­sorgt, schützt nicht nur sei­ne Immo­bi­lie und den Haus­rat, son­dern ver­bes­sert im Ernst­fall auch die Regu­lie­rung durch die Ver­si­che­rung. Wel­che Sys­te­me es gibt und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, erfah­ren Sie hier.

Äuße­rer Blitz­schutz – Schutz für das Gebäu­de:
Ein äuße­rer Blitz­schutz, bestehend aus Fang­ein­rich­tun­gen (z. B. Blitz­ab­lei­ter), Ablei­tun­gen und Erdung, lei­tet den Blitz­strom kon­trol­liert in die Erde. Beson­ders bei frei­ste­hen­den Häu­sern, Alt­bau­ten oder Gebäu­den in expo­nier­ter Lage ist die­se Maß­nah­me emp­feh­lens­wert.
Zwar ist ein Blitz­schutz­sys­tem gesetz­lich nicht für alle Gebäu­de vor­ge­schrie­ben – doch die Instal­la­ti­on durch einen Fach­be­trieb wird drin­gend emp­foh­len. Die Kos­ten für ein kom­plet­tes Sys­tem lie­gen je nach Haus­grö­ße bei rund 3.000 bis 7.000 Euro.

Inne­rer Blitz- und Über­span­nungs­schutz – Schutz für Ihre Gerä­te:
Der inne­re Blitz­schutz umfasst Maß­nah­men wie Über­span­nungs­schutz-Steck­do­sen, Lei­tungs­schutz­mo­du­le oder zen­tra­le Schutz­ge­rä­te im Siche­rungs­kas­ten. Sie sor­gen dafür, dass durch einen nahen Blitz­ein­schlag ver­ur­sach­te Span­nungs­spit­zen nicht ins Haus­netz ein­drin­gen – und schüt­zen so Fern­se­her, PCs, WLAN-Rou­ter oder Steue­rungs­tech­nik vor Total­schä­den.

Regel­mä­ßi­ge War­tung nicht ver­ges­sen:
Ein ein­mal instal­lier­tes Sys­tem schützt nur dann zuver­läs­sig, wenn es auch regel­mä­ßig geprüft wird. Fach­fir­men emp­feh­len eine Sicht­prü­fung jähr­lich und eine tech­ni­sche Kon­trol­le alle 3–5 Jah­re, ins­be­son­de­re nach einem star­ken Gewit­ter oder Umbau­ten am Strom­netz.

Wei­te­re Tipps zur Prä­ven­ti­on:

  • Zie­hen Sie bei ange­kün­dig­tem Gewit­ter Netz­ste­cker Ihrer Gerä­te.

  • Nut­zen Sie Kom­bi­ge­rä­te aus Über­span­nungs­schutz und Mehr­fach­steck­do­se.

  • Sichern Sie Außen­steck­do­sen, Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen oder Wär­me­pum­pen beson­ders gut ab.

Fazit: Der rich­ti­ge Schutz beginnt mit Pla­nung – und zahlt sich aus. Schä­den, die gar nicht erst ent­ste­hen, müs­sen auch nicht regu­liert wer­den.

Schnell, kor­rekt und voll­stän­dig – so han­deln Sie rich­tig nach einem Blitz­schlag

Was tun im Scha­dens­fall?

Ein Blitz­schlag kann in weni­gen Sekun­den Gerä­te zer­stö­ren, Brän­de aus­lö­sen oder Gebäu­de­tei­le beschä­di­gen. Umso wich­ti­ger ist es, im Ernst­fall struk­tu­riert und über­legt vor­zu­ge­hen. Denn rich­ti­ges Han­deln ent­schei­det nicht nur über Ihre Sicher­heit, son­dern auch über die spä­te­re Erstat­tung durch Ihre Ver­si­che­rung. Was Sie tun soll­ten – Schritt für Schritt erklärt.

Ver­ge­wis­sern Sie sich zunächst, dass kei­ne aku­ten Gefah­ren bestehen – etwa durch Schwel­brän­de, beschä­dig­te Lei­tun­gen oder Rauch­ent­wick­lung. Ist das der Fall, ver­las­sen Sie das Haus sofort und alar­mie­ren Sie die Feu­er­wehr.

Zie­hen Sie die Ste­cker aller elek­tro­ni­schen Gerä­te und schal­ten Sie – wenn gefahr­los mög­lich – die Siche­run­gen aus. So ver­mei­den Sie Fol­ge­schä­den durch nach­ge­la­ger­te Span­nungs­spit­zen.

Foto­gra­fie­ren Sie alle betrof­fe­nen Stel­len, Gerä­te und Schä­den mög­lichst zeit­nah und detail­liert. Ach­ten Sie dabei auf Über­sichts­bil­der und Nah­auf­nah­men – auch Seri­en­num­mern und Mar­ken sind hilf­reich für die spä­te­re Regu­lie­rung.

Mel­den Sie den Scha­den umge­hend bei Ihrem Ver­si­che­rer – schrift­lich oder tele­fo­nisch, idea­ler­wei­se mit ers­ter Doku­men­ta­ti­on. Notie­ren Sie sich Namen, Uhr­zeit und Gesprächs­ver­lauf, falls Rück­fra­gen ent­ste­hen.

Bei umfang­rei­chen Schä­den beauf­tragt die Ver­si­che­rung in der Regel einen Sach­ver­stän­di­gen. Alter­na­tiv kön­nen Sie selbst einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter hin­zu­zie­hen. Las­sen Sie Repa­ra­tu­ren nur nach Rück­spra­che durch­füh­ren – und bewah­ren Sie alle Rech­nun­gen auf.

Ver­mei­den Sie es, Schä­den eigen­stän­dig zu besei­ti­gen oder Gerä­te zu ent­sor­gen, bevor die Ver­si­che­rung sie besich­tigt hat. Auch das kann zur Ableh­nung der Kos­ten­über­nah­me füh­ren.

Unser Tipp: Eine struk­tu­rier­te Doku­men­ta­ti­on und trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer erhöht Ihre Chan­cen auf eine zügi­ge und voll­stän­di­ge Regu­lie­rung – gera­de bei Blitz- und Über­span­nungs­schä­den, die oft schwer nach­zu­wei­sen sind.

Mehr wis­sen, bes­ser geschützt – die­se The­men hel­fen Ihnen wei­ter

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Die­se Ver­si­che­run­gen pas­sen zu Ihrem Blitz­schutz

Ein opti­ma­ler Schutz gegen Blitz- und Über­span­nungs­schä­den besteht nicht nur aus Tech­nik – son­dern auch aus der rich­ti­gen Kom­bi­na­ti­on von Ver­si­che­run­gen. Hier fin­den Sie die pas­sen­den The­men, die den Schutz Ihrer Immo­bi­lie, Ihres Haus­rats und Ihrer wert­vol­len Gerä­te sinn­voll ergän­zen.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Vater und Tochter sitzen entspannt auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen gemeinsam auf ein Smartphone

Ob Über­span­nung, Brand oder beschä­dig­te Gerä­te – mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr beweg­li­ches Eigen­tum zuver­läs­sig ab. Erfah­ren Sie, was wirk­lich ver­si­chert ist, wor­auf Sie ach­ten soll­ten und wel­che Zusatz­bau­stei­ne bei Blitz­schä­den wich­tig sind.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Blitz­schä­den an Dach, Mau­er­werk oder Instal­la­tio­nen sind oft teu­er. Eine pas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen und sichert Ihr Haus gegen direk­te Schä­den ab – inklu­si­ve Auf­räum­ar­bei­ten und Neben­kos­ten.

Gegen­stands­ver­si­che­rung

Frau in moderner Küche bedient ein Smart-Home-Bedienfeld an der Wand, smarte Steuerung und Technik im Alltag

Ihr E‑Bike, Lap­top oder die hoch­wer­ti­ge Kame­ra sind auch unter­wegs nicht vor Span­nungs­schä­den sicher. Mit der rich­ti­gen Gegen­stands­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihre Tech­nik gezielt – ob durch Blitz­ein­wir­kung, Bedien­feh­ler oder Ver­lust.

Ohne Beleg kei­ne Leis­tung – so über­zeu­gen Sie Ihre Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall

Blitz­schä­den nach­wei­sen: So gelingt der Beleg gegen­über der Ver­si­che­rung

Ein zer­stör­ter Fern­se­her, ein kaput­ter Rou­ter oder Schä­den an der Elek­tro­in­stal­la­ti­on – so ein­deu­tig Blitz­schä­den auf den ers­ten Blick erschei­nen, so kri­tisch wird es oft beim Nach­weis gegen­über der Ver­si­che­rung. Denn ohne plau­si­blen Beleg lehnt der Ver­si­che­rer eine Regu­lie­rung mög­li­cher­wei­se ab. Umso wich­ti­ger ist es, Blitz- oder Über­span­nungs­schä­den kor­rekt zu doku­men­tie­ren und tech­ni­sche Nach­wei­se vor­zu­be­rei­ten.

Ein Blitz­scha­den lässt sich nicht immer sofort ein­deu­tig erken­nen – umso wich­ti­ger ist es, alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen sau­ber zu doku­men­tie­ren. Nur mit einer voll­stän­di­gen und plau­si­blen Nach­weis­ket­te wird der Ver­si­che­rer bereit sein, den Scha­den anzu­er­ken­nen und zügig zu regu­lie­ren. Begin­nen Sie damit, den Scha­den unmit­tel­bar nach dem Ereig­nis foto­gra­fisch fest­zu­hal­ten. Über­sichts­bil­der und Nah­auf­nah­men von beschä­dig­ten Gerä­ten, sicht­ba­ren Brand­spu­ren, Seri­en­num­mern oder Ver­fär­bun­gen lie­fern wich­ti­ge Bele­ge. Ergän­zend dazu soll­ten Sie Datum, Uhr­zeit und Wet­ter­la­ge fest­hal­ten – etwa ob es einen nach­ge­wie­se­nen Blitz­ein­schlag in der Regi­on gab. Sol­che Daten las­sen sich über den Deut­schen Wet­ter­dienst oder Por­ta­le wie blitzortung.org bele­gen und kön­nen als Screen­shot bei­gefügt wer­den.

Eben­so wich­tig sind Kauf­be­le­ge, Seri­en­num­mern und Rech­nun­gen für die betrof­fe­nen Gerä­te. Sie hel­fen nicht nur, Besitz und Zeit­wert nach­zu­wei­sen, son­dern ver­hin­dern auch Rück­fra­gen zur Plau­si­bi­li­tät. Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen bei tech­ni­schen Defek­ten zusätz­lich ein Gut­ach­ten eines Elek­tro­fach­be­triebs oder auto­ri­sier­ten Ser­vice­diens­tes. Die­ses soll­te mög­lichst kon­kret aus­füh­ren, ob der Scha­den auf eine Über­span­nung oder Blitz­fol­ge zurück­zu­füh­ren ist. Sofern die Ver­si­che­rung ein sol­ches Gut­ach­ten selbst beauf­tragt, kann bei Zwei­feln ein unab­hän­gi­ges Gegen­gut­ach­ten hilf­reich sein.

Ver­mei­den Sie es, beschä­dig­te Gerä­te vor­ei­lig zu ent­sor­gen oder selbst zu repa­rie­ren. Auch pro­vi­so­ri­sche Ein­grif­fe ohne Rück­spra­che kön­nen dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rer die Leis­tung ver­wei­gert. Eine gut vor­be­rei­te­te, sach­lich doku­men­tier­te Scha­den­mel­dung hin­ge­gen ver­bes­sert Ihre Chan­cen auf eine voll­stän­di­ge Erstat­tung deut­lich – gera­de bei indi­rek­ten Blitz­wir­kun­gen, die ohne Nach­weis oft nicht aner­kannt wer­den.

Wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt – die­se Optio­nen haben Sie

Was tun, wenn die Ver­si­che­rung den Blitz­scha­den ablehnt?

Trotz kor­rek­ter Ver­si­che­rung und nach­voll­zieh­ba­rer Scha­den­mel­dung kann es vor­kom­men, dass der Ver­si­che­rer die Leis­tung ver­wei­gert. Die Begrün­dun­gen sind oft ähn­lich: man­geln­de Nach­wei­se, angeb­lich nicht ver­si­cher­te Scha­den­ur­sa­che oder feh­ler­haf­te Anga­ben im Antrag.

Für vie­le Betrof­fe­ne ist die Ableh­nung ein Schock – vor allem, wenn teu­re Gerä­te betrof­fen oder Gebäu­de­schä­den ent­stan­den sind. Doch es gibt kla­re Wege, wie Sie auf eine sol­che Situa­ti­on reagie­ren kön­nen.

Zunächst gilt: Las­sen Sie sich eine Ableh­nung immer schrift­lich und mit nach­voll­zieh­ba­rer Begrün­dung geben. Prü­fen Sie anschlie­ßend Punkt für Punkt, wor­auf sich der Ver­si­che­rer stützt. Oft lohnt es sich, ein zwei­tes, unab­hän­gi­ges Gut­ach­ten ein­zu­ho­len – etwa über einen zer­ti­fi­zier­ten Elek­tro­fach­be­trieb oder öffent­lich bestell­ten Sach­ver­stän­di­gen. Die­ser kann die Scha­den­ur­sa­che objek­tiv beur­tei­len und gege­be­nen­falls einen Zusam­men­hang mit dem Blitz­ereig­nis bestä­ti­gen.

Bleibt der Ver­si­che­rer den­noch bei sei­ner Hal­tung, kön­nen Sie sich an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann wen­den. Die­ses kos­ten­freie Schlich­tungs­ver­fah­ren steht Pri­vat­kun­den offen und bie­tet in vie­len Fäl­len eine schnel­le außer­ge­richt­li­che Lösung – beson­ders bei Streit­wer­ten bis 10.000 Euro. Der Ombuds­mann prüft neu­tral und ver­mit­telt zwi­schen Ihnen und dem Ver­si­che­rer.

Wenn auch das nicht zum Erfolg führt, bleibt der Gang zum Anwalt. Spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­te für Ver­si­che­rungs­recht kön­nen den Schrift­ver­kehr über­neh­men, recht­lich fun­diert argu­men­tie­ren und – wenn nötig – Kla­ge ein­rei­chen. Bei ent­spre­chen­der Deckung über­nimmt eine bestehen­de Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Unser Fazit: Eine Ableh­nung ist noch kein End­punkt. Wer sei­ne Rech­te kennt, pro­fes­sio­nell doku­men­tiert und bei Bedarf recht­lich unter­stützt wird, hat gute Chan­cen, doch noch zu sei­nem Anspruch zu kom­men – gera­de bei Blitz­schä­den, bei denen Nach­weis und Tech­nik kom­plex inein­an­der­grei­fen.

Wei­te­re Risi­ken ken­nen – und gezielt absi­chern

Die­se The­men soll­ten Sie im Zusam­men­hang mit Blitz­schä­den eben­falls prü­fen

Ein Blitz­ein­schlag ist nur eine von vie­len Gefah­ren, die Ihr Zuhau­se bedro­hen kön­nen. Neben der Absi­che­rung gegen direk­te und indi­rek­te Blitz­schä­den lohnt es sich, auch angren­zen­de Risi­ken zu berück­sich­ti­gen – von Ein­bruch über Sturm bis zu Was­ser­schä­den. In den fol­gen­den The­men­be­rei­chen erfah­ren Sie, wie Sie Ihr Eigen­tum ganz­heit­lich schüt­zen.

Verschiedene Gaunerzinken mit Bedeutung wie „bissiger Hund“, „kein Mann im Haus“ u. a.

Gau­ner­zin­ken

Obwohl es wie ein Relikt aus alten Zei­ten klingt – Gau­ner­zin­ken wer­den noch immer genutzt, um poten­zi­el­le Zie­le aus­zu­spä­hen. Wer sie erkennt, kann Ein­brü­che ver­hin­dern und gezielt vor­beu­gen.

Frau schaut schockiert auf Smartphone – mögliche Phishing-Mail im privaten Umfeld

Phis­hing Mails

Nicht jeder Scha­den ent­steht phy­sisch: Phis­hing-Mails zie­len auf Ihre digi­ta­len Wer­te ab. Wie Sie betrü­ge­ri­sche Nach­rich­ten erken­nen und sich vor digi­ta­len Ver­lus­ten schüt­zen, erfah­ren Sie in unse­rem Online-Rat­ge­ber.

Zusam­men­fas­sung

Ein Blitz­schlag kann Ihr Zuhau­se schwer beschä­di­gen – tech­nisch, bau­lich und finan­zi­ell. Wer sich recht­zei­tig mit der rich­ti­gen Kom­bi­na­ti­on aus Hausrat‑, Wohn­ge­bäu­de- und ggf. Gegen­stands­ver­si­che­rung absi­chert, schützt sich zuver­läs­sig vor hohen Kos­ten. Über­span­nungs­schä­den soll­ten durch Zusatz­bau­stei­ne mit­ver­si­chert sein. Zusätz­lich hel­fen Blitz­schutz­sys­te­me und doku­men­tier­te Nach­wei­se, um die Leis­tung im Ernst­fall zu sichern. Und wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt, gibt es Wege zur Durch­set­zung des Anspruchs – vom Gut­ach­ter bis zur recht­li­chen Unter­stüt­zung.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den an Dach, Mau­er­werk oder Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, die direkt durch den Blitz ver­ur­sacht wur­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den wie Fern­se­hern oder Com­pu­tern – sofern Über­span­nungs­schä­den mit­ver­si­chert sind.

Nein. Die­se Schä­den sind nur ver­si­chert, wenn eine ent­spre­chen­de Zusatz­klau­sel in der Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist. Vie­le Basis­ta­ri­fe schlie­ßen Über­span­nung aus – prü­fen Sie daher die Ver­trags­de­tails genau.

Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den mit Fotos, notie­ren Sie Datum und Uhr­zeit und sichern Sie Rech­nun­gen der beschä­dig­ten Gerä­te. Ein Gut­ach­ten eines Fach­be­triebs kann hel­fen, die Ursa­che zu bele­gen – beson­ders bei Über­span­nungs­schä­den ohne sicht­ba­re äuße­re Ein­wir­kung.

For­dern Sie eine schrift­li­che Begrün­dung an und prü­fen Sie die­se. Holen Sie ggf. ein Gegen­gut­ach­ten ein und wen­den Sie sich an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann. In letz­ter Instanz hilft ein Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.