Noch vor ein paar Jahren kamen Drohnen lediglich im militärischen Kontext zum Einsatz; unbemannte Flugobjekte waren teuer und Spezialisten vorbehalten. Das hat sich inzwischen komplett geändert: Drohnen sind weitverbreitet und kosten in den einfachsten Varianten weniger als 50 Euro.
Ob für spektakuläre Luftaufnahmen oder in der Vermessungstechnik: In Deutschland sehen wir immer mehr Drohnen am Himmel. Die Anzahl der unbemannten Fluggeräte, die je nach Bauart beispielsweise mit vier (Quadrokopter) oder sechs Rotoren (Hexakopter) ausgestattet sind, hat sich seit dem Jahr 2015 nahezu verdreifacht. Dem Verband Unbemannte Luftfahrt zufolge waren in der Bundesrepublik im Jahr 2019 knapp eine halbe Million Drohnen in Umlauf. Das Marktforschungsunternehmen Drone Industry Insights ist der Auffassung, dass diese Zahl bis 2030 um 79 Prozent auf 847.000 zulegen wird.
Einerseits kann die Drohne abstürzen und in ihre Einzelteile zerschellen. Wer die Reparatur oder den Neukauf nicht finanzieren kann oder möchte, sollte am besten eine Drohnen Kasko Versicherung abschließen. Der Abschluss dieser Police beruht auf freiwilliger Basis – ähnlich wie eine Vollkasko fürs Auto.
Da man die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Komplettersatz ohne Versicherung komplett übernehmen muss, hängt die Entscheidung für oder gegen eine Drohnen-Kasko mit dem Kaufpreis der Drohne zusammen. Man muss sich in dem Fall entscheiden, ob sich der Abschluss für einen lohnt, oder eben nicht.
Andererseits kann die Drohne aus Versehen das Eigentum anderer beschädigen, wenn sie zum Beispiel im Garten der Nachbarn abstürzt oder in ein offenes Fenster fliegt. In dem Fall muss der Drohnenpilot für den entstandenen Schaden geradestehen – und es greift die Drohnen Haftpflichtversicherung für die finanzielle Wiedergutmachung.
Interessenten können hier vergleichen und direkt eine Versicherung abschließen. Die Unterlagen sowie den Vertrag legen wir im digitalen Versicherungsordner für Sie an - dafür fallen selbstverständlich keine Kosten für Sie an.
Jetzt Ihre Drohnen Versicherung vergleichen und beantragen
Eine behördliche Erlaubnis für das Fliegen von Drohnen ist etwa nötig, wenn die Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt oder nachts aufsteigen soll. Nachts ist per juristischer Definition von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. In dieser Zeit gilt generell ein Flugverbot für Drohnen. Ansprechpartner für eine Erlaubnis sind die Landesluftfahrtbehörden des jeweiligen Bundeslandes.
Zum Teil herrschen Altersbeschränkungen: Drohnen bis zwei Kilogramm dürfen auch Minderjährige steuern, sind die Geräte schwerer, benötigen Piloten einen Drohnenführerschein, den man frühestens mit 14 oder 16 Jahren erwerben kann.
Seit April 2017 sind Drohnenhalter in Deutschland per Gesetz verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zufolge gilt die Versicherungspflicht sowohl für privat als auch gewerblich genutzte Drohnen. Die einzige Ausnahme, wer eine Drohne ausschließlich in geschlossenen Räumen nutzt, braucht keine Haftpflichtversicherung.
Die Begründung: Eine Haftpflicht, die Drohnenschäden abdeckt, schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Konsequenzen, wenn ihr Flugmodell fremde Gegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt. Ist der Drohnenpilot nicht haftpflichtversichert, muss er selbst für alle Unfälle und Schäden haften, die seine Drohne verursacht. Das ist auch dann gültig, wenn er die Kontrolle über die Drohne unverschuldet verliert – etwa, da eine Windböe sie erfasst und zum Absturz bringt.
Der Schutz kann über eine spezielle Drohnenversicherung oder über die private Haftpflichtversicherung (gemäß Bedingungen) erfolgen. Eine Drohnen Versicherung oder eine Drohnen Kasko greift nur, wenn die Drohnenpiloten die gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) befolgen und einhalten.
Nimmt die Drohne durch einen Unfall Schaden, greift der Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung für diese Schäden nicht. Es gibt allerdings die Möglichkeit einer Drohnen Kasko.
Staatliche Sanktionen: Der rechtswidrige Einsatz einer Drohne stellt laut § Paragraf 44 Luftverkehrs-Ordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und im Falle eines Unfalls droht ein Strafverfahren.
Rechtliche Auseinandersetzung mit Gefilmten: Unabhängig von den staatlichen Sanktionen droht Drohnenpiloten eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, wenn sie zum Beispiel rechtswidrig über fremden Grundstücken fliegen und dort Personen ohne ihre Einwilligung filmen. Die Gefilmten können Drohnenpiloten wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte („Recht auf Privatsphäre“) auf Unterlassung verklagen und von ihnen fordern, dass sie künftig keine weiteren illegalen Drohnenflüge über ihrem Grundstück mehr veranstalten.
Wird der Drohnenpilot verurteilt, muss er für die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten aufkommen. Im schlimmsten Fall können schnell mehr als 1.000 Euro für den Piloten fällig werden (Amtsgericht Potsdam, §Az. 37 C 454/13). Für einen solchen Rechtsstreit muss der Pilot ausfindig gemacht werden und der unerlaubte Drohnenflug mit Zeugen oder eigenen Filmaufnahmen vor Gericht belegt werden.
Nichts für Feiglinge: Bei einem Haftpflichtfall abzuhauen in der Hoffnung, dass keiner merkt, um wessen Drohne es sich handelt, ist eine schlechte Idee! Denn ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht. Weil Name und Anschrift auf dem Modell vermerkt sein müssen, ist es dem Halter eindeutig zuzuordnen.
Direkt Drohnenhaftpflicht vergleichen - privat oder gewerbliche Nutzung
Letztlich geht es darum, mit der Drohne Spaß zu haben. Ist sie über eine private oder separate Haftpflichtversicherung abgesichert, steht sorglosen Flügen kaum etwas im Weg. Eine Drohnen Kasko ist kein Muss, bietet aber zusätzliche Sicherheit und somit ein gutes Gefühl für nachhaltige Freude.