Erwerbsunfähigkeit – Unterschiede zur BU und passende Absicherung finden
Erwerbsunfähig ist, wer gar keinem Beruf mehr nachgehen kann – wir zeigen die Unterschiede zur Berufsunfähigkeit
Was genau bedeutet Erwerbsunfähigkeit und wie unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeit?
Wer durch Krankheit, Unfall oder psychische Belastung dauerhaft keine Arbeit mehr ausüben kann, steht schnell vor erheblichen finanziellen Problemen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – besonders bei Selbstständigen oder körperlich stark beanspruchten Berufen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) greift genau dann, wenn Sie gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Sie zahlt eine monatliche Rente und überbrückt so die Einkommenslücke – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Damit ist sie besonders für Menschen interessant, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder sich diese nicht leisten können.
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Das Wichtigste im Überblick
- Leistung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit – wenn keine Tätigkeit mehr möglich ist, nicht nur der erlernte Beruf.
- Staatliche Rente reicht oft nicht aus – die EU schließt die Einkommenslücke bei Erwerbsunfähigkeit.
- Besonders sinnvoll für körperlich Tätige und Personen mit Vorerkrankungen, die keine BU erhalten.
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten – z. B. mit Beitragsdynamik oder Starter-Tarifen für junge Menschen.
- Günstiger als eine BU, aber mit strengeren Voraussetzungen für die Leistung.
Alles, was Sie über diese Absicherung wissen müssen
Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder psychischer Belastung dauerhaft keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Entscheidend ist dabei nicht Ihr erlernter oder zuletzt ausgeübter Beruf, sondern die vollständige Unfähigkeit, überhaupt noch mindestens drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Der Schutz greift in der Regel ab dem sechsten Monat der festgestellten Erwerbsunfähigkeit.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Versichert ist die vollständige Unfähigkeit, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen (nicht nur dem zuletzt ausgeübten Beruf).
Es gibt keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten.
Die EU kann als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Ausgezahlt wird eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente – in der Regel bis zum Renteneintritt.
Sie ersetzt nicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sondern ergänzt diese.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie medizinisch nachweisbar dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – und das über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie zuletzt ausgeübt haben. Entscheidend ist allein die vollständige Einschränkung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn keine zumutbare Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, unabhängig von Ausbildung oder bisherigem Beruf.
Wichtige Bedingungen für die Leistung:
Die Einschränkung muss ärztlich bestätigt und dauerhaft sein (mindestens sechs Monate).
Die tägliche Arbeitsfähigkeit liegt unter drei Stunden – unabhängig von der Tätigkeit.
Es erfolgt keine Leistung, wenn leichte Tätigkeiten (z. B. Büroarbeit) noch möglich sind.
Eine Gesundheitsprüfung ist beim Abschluss verpflichtend und beeinflusst die Beitragsberechnung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich für alle, die keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben – zum Beispiel aufgrund ihres Berufs, Vorerkrankungen oder aus Kostengründen. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nicht auf staatliche Leistungen bauen können oder die Versorgungslücke schließen möchten. Auch für Selbstständige oder Personen ohne festen Beruf ist sie oft die einzige private Absicherungsmöglichkeit.
Typische Zielgruppen für die EU-Versicherung:
Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
Personen mit riskanten oder wechselnden Tätigkeiten
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die keine BU mehr abschließen können
Geringverdiener, für die eine BU finanziell nicht tragbar ist
Wenn das Einkommen plötzlich wegfällt
Warum Erwerbsunfähigkeit jeden treffen kann und was das finanziell bedeutet
Die Vorstellung, nie wieder arbeiten zu können, wirkt auf viele Menschen weit entfernt – bis sie Realität wird. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine psychische Belastung können das gesamte Leben auf den Kopf stellen.
Erwerbsunfähigkeit betrifft längst nicht nur ältere oder körperlich schwer arbeitende Menschen. Auch junge, gesunde Personen sind nicht davor gefeit. Besonders tückisch: Viele Betroffene sind finanziell nicht vorbereitet – mit gravierenden Folgen für Lebensstandard und Existenz.
Ein dauerhafter Ausfall der Arbeitskraft bedeutet, dass kein Erwerbseinkommen mehr erzielt werden kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fängt diese Lücke in den wenigsten Fällen ausreichend auf – oft bleibt ein erheblicher Differenzbetrag zum bisherigen Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen besteht häufig gar kein Anspruch auf staatliche Leistungen.
Ohne private Vorsorge ist das Risiko hoch, innerhalb kurzer Zeit auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Laufende Kosten – Miete, Kredite, Familienausgaben – bleiben bestehen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung fängt dieses Szenario auf: Sie zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente, wenn gar keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist. Das schafft finanzielle Stabilität in einer Phase, in der medizinische Belastung, Unsicherheit und Zukunftsangst ohnehin schon schwer genug wiegen.
Wichtig ist dabei:
Die Ursachen für Erwerbsunfähigkeit sind heute zu einem Großteil psychischer Natur. Depressionen, Burnout oder chronische Erschöpfung machen längst einen Großteil der Leistungsfälle aus. Auch deshalb lohnt sich der Schutz nicht nur für klassische Risikoberufe, sondern für alle Menschen mit eigener Existenzverantwortung – vom Auszubildenden bis zum Selbstständigen.
Leistungen, Optionen und wichtige Unterschiede zur BU
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Leistungen im Überblick und Unterschiede zur BU
Wer dauerhaft gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, steht schnell vor einer gravierenden Einkommenslücke. Genau hier greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn medizinisch nachgewiesen ist, dass keine berufliche oder sonstige Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich mehr möglich ist – für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten. Dabei ist es unerheblich, welcher Beruf vorher ausgeübt wurde oder welche Qualifikation vorliegt. Entscheidend ist allein die vollständige Einschränkung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit.
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist, verlangt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich strengere Voraussetzungen. Sie kann aber eine wichtige Alternative darstellen, wenn eine BU aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht infrage kommt.
Die Höhe der Rente wird individuell bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie richtet sich nach dem gewünschten Absicherungsbedarf und wird so lange gezahlt, wie die Erwerbsunfähigkeit besteht – maximal bis zum Ende der Versicherungsdauer, häufig bis zum gesetzlichen Renteneintritt.
Versicherer bieten dabei eine Vielzahl an Tarifoptionen an, die sich an der Lebenssituation und den Bedürfnissen der versicherten Person orientieren:
Startertarife: Niedrige Beiträge zum Einstieg, volle Leistungen von Beginn an – besonders attraktiv für junge Menschen oder Berufsanfänger.
Dynamikoptionen: Automatische Erhöhung der Rentenzahlung im Leistungsfall, um Kaufkraftverluste auszugleichen.
Verzicht auf abstrakte Verweisung: Dadurch wird sichergestellt, dass keine theoretisch möglichen Tätigkeiten zur Ablehnung der Leistung herangezogen werden.
Nachversicherungsgarantien: Bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes kann die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Zusatzbausteine: Ergänzende Leistungen wie Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Kombination mit Risikolebens- oder Rentenversicherung oder der Anschluss einer Krankentagegeldversicherung erhöhen die Flexibilität.
Ein zentraler Punkt bei der Antragstellung ist die Gesundheitsprüfung. Wer hier unvollständige oder fehlerhafte Angaben macht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes – selbst im Leistungsfall. Gerade bei Vorerkrankungen oder bereits bekannten Einschränkungen ist eine fachkundige Beratung entscheidend, um einen passenden Tarif ohne kritische Ausschlüsse zu finden.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist damit ein relevanter Schutz für Menschen, die gar keiner Arbeit mehr nachgehen können. Sie bietet eine private Einkommensabsicherung, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen oder gar nicht zur Verfügung stehen.
Weitere Möglichkeiten zur Arbeitskraft- und Existenzsicherung
Alternative oder Ergänzung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, sich gegen Einkommensverluste bei Krankheit oder Unfall abzusichern.
Je nach beruflicher Situation, Gesundheitszustand oder Budget kann auch eine andere Form der Arbeitskraftabsicherung sinnvoll oder notwendig sein. Besonders Personen, die keine EU- oder BU-Police bekommen, finden in anderen Produkten wie der Grundfähigkeitenversicherung oder einer privaten Pflegeversicherung sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Sie bietet einen umfassenderen Schutz als die EU, ist aber meist teurer und an strengere Gesundheitsprüfungen gebunden. Für viele Berufstätige ist sie die bevorzugte Form der Einkommenssicherung.
Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte definierte Grundfähigkeiten – wie Sehen, Hören, Gehen oder Greifen – dauerhaft verloren gehen. Sie eignet sich insbesondere für Personen mit Berufen, bei denen bestimmte Fähigkeiten wichtig sind, oder für Menschen mit Vorerkrankungen, die keine BU oder EU erhalten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegefall oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, diese Lücke zu schließen – etwa für stationäre Pflege, ambulante Dienste oder individuelle Betreuung. Besonders sinnvoll für Familien, Alleinstehende und Personen mit eigenem Vermögen.
Wenn andere Absicherungen scheitern
Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gründe sind vielfältig: gesundheitliche Vorerkrankungen, körperlich belastende Tätigkeiten, hohe Risikozuschläge oder schlichtweg die Kosten. Genau an dieser Stelle bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Alternative – vor allem dann, wenn der Abschluss einer BU ausgeschlossen oder wirtschaftlich nicht machbar ist.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert nicht einen konkreten Beruf ab, sondern schützt bei vollständigem Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit. Das bedeutet: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann – egal ob körperlich oder geistig, unabhängig von Qualifikation oder Berufserfahrung. Damit bietet sie eine verlässliche Absicherung, wenn selbst einfache Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr möglich sind.
Besonders sinnvoll ist die Police für Berufsgruppen, die von vornherein nur schwer Zugang zur BU erhalten oder bei denen die Beiträge kaum tragbar wären. Dazu gehören etwa Menschen mit hohem körperlichen Einsatz, wie Handwerker oder Pflegekräfte, aber auch Personen mit chronischen Erkrankungen, die bei der BU ausgesteuert würden. Selbstständige, die weder Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld beziehen, profitieren ebenfalls von dieser Absicherung, ebenso wie junge Erwachsene, die früh vorsorgen wollen, aber noch keine Absicherung über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgebaut haben.
Die EU-Versicherung ersetzt zwar nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrer ganzen Tiefe, bietet aber einen soliden Basisschutz für existenzielle Risiken. Sie ist kein Ersatz für jeden, aber eine erreichbare und oft sinnvolle Lösung für viele – besonders, wenn andere Wege versperrt sind.
Was Sie für Ihre Absicherung einplanen sollten
Beiträge, Einflussfaktoren und reale Beispiele für die EU-Versicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für viele eine wichtige, oft einzige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – und das bei spürbar günstigeren Beiträgen. Dennoch sollten Sie bei der Kalkulation realistisch planen, denn Beitrag und Leistungsumfang hängen von mehreren persönlichen und vertraglichen Faktoren ab.
Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter, der gewünschten Rentenhöhe sowie dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Auch die Vertragslaufzeit, der gewählte Tarif (z. B. mit oder ohne Dynamik) und mögliche Zusatzbausteine wirken sich aus. Besonders wichtig ist die Absicherung einer Rentenhöhe, die Ihre Lebenshaltungskosten auch im Fall einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit deckt. Die meisten Versicherten entscheiden sich für eine Rente zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Monat. Wer selbstständig ist oder keine weiteren Einkommensquellen hat, plant oft deutlich höher.
Zudem kann die Berufseinstufung bei einigen Anbietern eine Rolle spielen – obwohl der Beruf im Leistungsfall nicht entscheidend ist. Vielmehr dient sie der Risikobewertung bei Vertragsbeginn. Bei bestimmten Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, erhöhtem BMI oder Nikotinkonsum sind Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen möglich. Auch psychische Vorerkrankungen können sich auf die Annahme auswirken.
Einflussfaktoren auf den Beitrag:
Eintrittsalter beim Vertragsabschluss
Gesundheitszustand, BMI, Vorerkrankungen und Raucherstatus
Vertragslaufzeit (z. B. bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren)
Höhe der gewünschten monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente
Tarifoptionen wie Dynamik, Nachversicherung oder Starter-Varianten
Beispiel:
Eine gesunde Angestellte im Alter von 30 Jahren, die eine monatliche EU-Rente von 1.000 Euro bis zum 67. Lebensjahr absichern möchte, zahlt je nach Anbieter und Tarifstruktur zwischen 39 und 48 Euro im Monat. In günstigen Startertarifen ist auch ein Beitrag unter 30 Euro möglich – insbesondere bei sehr jungen Versicherten.
Ein Vergleich lohnt sich nicht nur beim Beitrag, sondern auch bei den Tarifbedingungen: Wie ist der Leistungsfall definiert? Gibt es Nachversicherungsgarantien bei Gehaltssteigerung oder Familienzuwachs? Wie flexibel ist der Vertrag anpassbar? Entscheidend ist, dass die Police nicht nur günstig ist, sondern im Ernstfall zuverlässig leistet.
Weitere sinnvolle Ergänzungen zur EU-Versicherung
Zusätzliche Absicherung bei längerer Krankheit oder im Todesfall
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ab – nicht aber alle Einkommensausfälle oder existenzbedrohenden Situationen.
Umso wichtiger ist es, begleitend weitere Absicherungen zu prüfen, die kurzfristige Krankheitsphasen oder den Todesfall auffangen. Besonders für Selbstständige, Hauptverdiener oder Personen mit finanziellen Verpflichtungen wie Immobilienkrediten ergibt sich daraus ein wichtiger Schutzbaustein.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt, sobald Sie länger krankgeschrieben sind – typischerweise nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Besonders für Selbstständige oder Angestellte ohne Krankengeldanspruch ist sie ein unverzichtbarer Schutz vor Einkommensausfällen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
Wer Familie hat oder einen Kredit abbezahlt, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Sie zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe aus – steuerfrei und schnell verfügbar. Besonders für Alleinverdiener ein wichtiger Sicherheitsanker.
- Erwerbsminderungsrente — Was Sie über die gesetzliche Leistung wissen müssen
- Welche Krankheiten führen zur Erwerbsminderungsrente?
- Absicherung bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch Unfälle
- Krankenhauszusatzversicherung
- Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung
Zwei unterschiedliche Absicherungsansätze im Vergleich
Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf den ersten Blick klingen beide Versicherungen ähnlich – doch sie unterscheiden sich grundlegend in der Leistungsvoraussetzung und Zielsetzung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet bereits dann, wenn Sie Ihren eigenen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich sechs Monate lang nur noch zu 50 % oder weniger ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hingegen greift erst dann, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig von Ihrer Ausbildung, Qualifikation oder bisherigen Tätigkeit.
Das macht die EU zwar günstiger, aber auch deutlich restriktiver im Leistungsfall. Die BU schützt den bisherigen Lebensstandard besser, ist aber häufig teurer oder für bestimmte Berufe oder Personen mit Vorerkrankungen schwerer zugänglich.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Kriterium | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) |
|---|---|---|
| Leistungsvoraussetzung | Der zuletzt ausgeübte Beruf kann zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden. | Keine berufliche oder sonstige Tätigkeit mehr möglich – unabhängig von der Ausbildung oder bisherigen Tätigkeit. |
| Zielgruppe | Berufstätige, die gezielt ihren Beruf absichern möchten. | Personen mit risikobehafteten Berufen, Vorerkrankungen oder ohne Zugang zur BU. |
| Beitragshöhe | Höher, da individuelle Risikoprüfung und umfangreicher Leistungsrahmen. | Meist günstiger, teils mit vereinfachter Gesundheitsprüfung oder Einstiegstarifen. |
| Verweisung | Oft mit Verzicht auf abstrakte Verweisung – relevante Verbesserung für viele Berufe. | Keine Relevanz – jede zumutbare Tätigkeit zählt, auch außerhalb der bisherigen Qualifikation. |
| Leistungshöhe | Individuell vereinbarte Monatsrente – orientiert an Nettoeinkommen. | Monatliche Rente meist niedriger, aber ebenfalls vertraglich fixiert. |
| Tarifstruktur & Optionen | Mit Nachversicherungsoptionen, Dynamik, Leistungsbausteinen erweiterbar. | Oft als Basislösung mit weniger Individualisierung – dafür solide Grundabsicherung. |
Wer eine BU bekommen kann, sollte diese bevorzugen – sie bietet den umfassenderen Schutz. Für alle anderen ist die EU jedoch eine sinnvolle Absicherung vor dem existenziellen Risiko vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Beide Versicherungen können nicht gegeneinander angerechnet werden und lassen sich auch kombinieren.
Was Sie schon immer über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wissen wollten
Was ist der Unterschied zwischen EU und Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Schutz, der zahlt, wenn Sie keine Tätigkeit mehr ausüben können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus und wird erst gewährt, wenn Sie medizinisch nachweisbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Die private EU leistet unabhängig von diesen Vorgaben und schließt finanzielle Lücken, die durch die meist niedrige gesetzliche Rente entstehen.
Kann ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Versicherer prüfen Ihren Gesundheitszustand und können Zuschläge verlangen oder bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Je nach Anbieter sind auch erleichterte Gesundheitsfragen oder ein Einstieg mit verringertem Leistungsumfang denkbar. Eine persönliche Prüfung ist hier immer sinnvoll.
Wie unterscheidet sich die EU von der Grundfähigkeitenversicherung?
Die Grundfähigkeitenversicherung leistet nur, wenn klar definierte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen dauerhaft verloren gehen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung setzt dagegen an der Arbeitsfähigkeit an. Sie zahlt, wenn Sie keinerlei Tätigkeiten mehr ausüben können, unabhängig davon, welche Fähigkeiten konkret beeinträchtigt sind.
Wie lange zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Leistung wird so lange erbracht, wie die Erwerbsunfähigkeit medizinisch bestätigt ist. Die Auszahlung endet, sobald die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist oder die im Vertrag festgelegte Versicherungsdauer erreicht wird. Viele Tarife laufen bis zum gesetzlichen Rentenalter, häufig bis zum 67. Lebensjahr.
Kann ich mehrere Arbeitskraftabsicherungen kombinieren?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich zum Beispiel mit Krankentagegeld, Pflegeversicherung oder einer Risikolebensversicherung kombinieren. Die Leistungen werden in der Regel nicht miteinander verrechnet.
Gilt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Erwerbsunfähigkeit. Voraussetzung ist eine ärztliche Diagnose und die Bestätigung, dass die Erkrankung dauerhaft zu einer vollständigen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führt. Eine Mitwirkung an medizinischen Maßnahmen kann vertraglich gefordert werden.
Was passiert, wenn ich später wieder arbeiten kann?
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert und Sie wieder arbeitsfähig sind, endet die Rentenzahlung. Viele Verträge ermöglichen es, den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen oder später wieder zu aktivieren, solange die Bedingungen erfüllt sind.
Kann ich die Rentenhöhe nachträglich erhöhen?
Das kann möglich sein, wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Damit dürfen Sie die Rentenhöhe bei bestimmten Ereignissen erhöhen, zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, beruflichem Aufstieg oder Immobilienkauf. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, sofern die Erhöhung im vorgesehenen Rahmen bleibt.
Zusammenfassung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine tragfähige Absicherung für Menschen, die dauerhaft keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn keine andere Einkommensquelle mehr vorhanden ist, und richtet sich besonders an Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wollen.
Sie zahlt eine monatliche Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit und ist im Vergleich zur BU meist günstiger. Voraussetzung ist jedoch, dass keinerlei Tätigkeit mehr möglich ist – eine deutlich strengere Regelung als bei der BU. Für körperlich arbeitende Menschen, Selbstständige oder Personen mit Vorerkrankungen ist sie deshalb oft die realistischere Option.
Durch Zusatzbausteine wie Beitragsdynamik oder Starter-Tarife kann der Schutz flexibel an persönliche Bedürfnisse angepasst werden. Eine korrekte Gesundheitsprüfung bei Antragstellung ist dabei entscheidend.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die monatlichen Beiträge liegen – je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Rentenhöhe und Tarif — meist zwischen 30 und 60 €. Besonders günstige Beiträge gelten häufig für Personen mit gutem Gesundheitszustand und niedrigem Eintrittsalter. Entscheidend ist die Höhe der gewünschten Rente und der Anbieter.
Wann leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherung zahlt, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich mehr ausüben können, unabhängig von Ihrer beruflichen Qualifikation. Voraussetzung ist in der Regel eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten.
Ist die EU auch für Selbstständige geeignet?
Ja, insbesondere Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente können sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen den kompletten Einkommensausfall absichern. Die EU-Versicherung greift, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist – egal in welchem Beruf.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt hingegen nur, wenn Sie keinerlei Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig von Ihrer beruflichen Qualifikation.