Erwerbs­un­fä­hig­keit – Unter­schie­de zur BU und pas­sen­de Absi­che­rung fin­den

Erwerbs­un­fä­hig ist, wer gar kei­nem Beruf mehr nach­ge­hen kann – wir zei­gen die Unter­schie­de zur Berufs­un­fä­hig­keit

Arbeiter in Latzhose fasst sich an den schmerzenden Rücken – symbolisiert körperliche Belastung und mögliche Erwerbsunfähigkeit im Beruf

Wer durch Krank­heit, Unfall oder psy­chi­sche Belas­tung dau­er­haft kei­ne Arbeit mehr aus­üben kann, steht schnell vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Pro­ble­men. Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te reicht in vie­len Fäl­len nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu hal­ten – beson­ders bei Selbst­stän­di­gen oder kör­per­lich stark bean­spruch­ten Beru­fen. Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (EU) greift genau dann, wenn Sie gar kei­ner beruf­li­chen Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te und über­brückt so die Ein­kom­mens­lü­cke – unab­hän­gig vom zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Damit ist sie beson­ders für Men­schen inter­es­sant, die kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekom­men oder sich die­se nicht leis­ten kön­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Leis­tung bei voll­stän­di­ger Arbeits­un­fä­hig­keit – wenn kei­ne Tätig­keit mehr mög­lich ist, nicht nur der erlern­te Beruf.

  • Staat­li­che Ren­te reicht oft nicht aus – die EU schließt die Ein­kom­mens­lü­cke bei Erwerbs­un­fä­hig­keit.

  • Beson­ders sinn­voll für kör­per­lich Täti­ge und Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen, die kei­ne BU erhal­ten.

  • Indi­vi­du­el­le Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten – z. B. mit Bei­trags­dy­na­mik oder Star­ter-Tari­fen für jun­ge Men­schen.

  • Güns­ti­ger als eine BU, aber mit stren­ge­ren Vor­aus­set­zun­gen für die Leis­tung.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Alles, was Sie über die­se Absi­che­rung wis­sen müs­sen

Was ist eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Wenn Sie dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kön­nen, springt die EU-Ren­te ein.

Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie auf­grund von Krank­heit, Unfall oder psy­chi­scher Belas­tung kei­ner­lei Tätig­keit mehr aus­üben kön­nen – unab­hän­gig vom zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Sie ist damit stren­ger als die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, bie­tet aber eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Absi­che­rung für Men­schen, die kom­plett aus dem Arbeits­le­ben aus­schei­den müs­sen. Der Schutz gilt in der Regel ab dem sechs­ten Monat der nach­ge­wie­se­nen Erwerbs­un­fä­hig­keit.

Wich­ti­ge Merk­ma­le im Über­blick:

  • Ver­si­chert ist die völ­li­ge Unfä­hig­keit, irgend­ei­ner beruf­li­chen Tätig­keit nach­zu­ge­hen (nicht nur der Beruf).

  • Es gibt kei­ne abs­trak­te Ver­wei­sung auf ande­re Tätig­kei­ten, da kei­ne Arbeits­fä­hig­keit mehr gege­ben ist.

  • Die EU kann eigen­stän­dig oder als Zusatz­bau­stein (z. B. zu einer Lebens­ver­si­che­rung) abge­schlos­sen wer­den.

  • Leis­tung erfolgt in Form einer monat­lich ver­ein­bar­ten Ren­te, meist bis zum Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter.

  • Sie ersetzt nicht die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, son­dern ergänzt die­se pri­vat.

Die Leis­tungs­vor­aus­set­zung ist klar defi­niert – aber anspruchs­voll.
Eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt nur dann, wenn Sie nach­weis­lich nicht mehr in der Lage sind, min­des­tens drei Stun­den täg­lich irgend­ei­ner Tätig­keit nach­zu­ge­hen – für einen Zeit­raum von min­des­tens sechs Mona­ten. Maß­geb­lich ist dabei nicht der Beruf, son­dern die voll­stän­di­ge Arbeits­fä­hig­keit.

Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen:

  • Der Ver­si­cher­te kann weni­ger als drei Stun­den täg­lich arbei­ten, egal in wel­cher Tätig­keit.

  • Der Zustand muss dau­er­haft und ärzt­lich nach­ge­wie­sen sein (min­des­tens 6 Mona­te).

  • Kei­ne Leis­tung, wenn eine Tätig­keit über drei Stun­den täg­lich noch mög­lich ist – z. B. leich­te Büro­tä­tig­keit.

  • Vor­aus­set­zung für den Ver­trags­ab­schluss ist eine Gesund­heits­prü­fung, deren Ergeb­nis die Annah­me und Bei­trags­hö­he beein­flusst.

Beson­ders wert­voll für kör­per­lich Täti­ge, Selbst­stän­di­ge und Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen.
Nicht jeder kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen – sei es aus gesund­heit­li­chen oder finan­zi­el­len Grün­den. Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet hier eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve. Auch Per­so­nen in risi­ko­an­fäl­li­gen Beru­fen oder mit insta­bi­ler Gesund­heit erhal­ten so eine Form der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung.

Typi­sche Ziel­grup­pen:

  • Hand­wer­ker und Pfle­ge­kräf­te, bei denen kör­per­li­che Tätig­kei­ten im Vor­der­grund ste­hen.

  • Selbst­stän­di­ge, die kei­nen Anspruch auf gesetz­li­ches Kran­ken­geld oder BU haben.

  • Jun­ge Men­schen, die früh vor­sor­gen und güns­tig ein­stei­gen möch­ten.

  • Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, die kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekom­men oder hohe Risi­ko­zu­schlä­ge hät­ten.

Wenn das Ein­kom­men plötz­lich weg­fällt

War­um Erwerbs­un­fä­hig­keit jeden tref­fen kann – und was das finan­zi­ell bedeu­tet

Die Vor­stel­lung, nie wie­der arbei­ten zu kön­nen, wirkt auf vie­le Men­schen weit ent­fernt – bis sie Rea­li­tät wird. Ein Unfall, eine schwe­re Erkran­kung oder eine psy­chi­sche Belas­tung kön­nen das gesam­te Leben auf den Kopf stel­len.

Erwerbs­un­fä­hig­keit betrifft längst nicht nur älte­re oder kör­per­lich schwer arbei­ten­de Men­schen. Auch jun­ge, gesun­de Per­so­nen sind nicht davor gefeit. Beson­ders tückisch: Vie­le Betrof­fe­ne sind finan­zi­ell nicht vor­be­rei­tet – mit gra­vie­ren­den Fol­gen für Lebens­stan­dard und Exis­tenz.

Ein dau­er­haf­ter Aus­fall der Arbeits­kraft bedeu­tet, dass kein Erwerbs­ein­kom­men mehr erzielt wer­den kann. Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te fängt die­se Lücke in den wenigs­ten Fäl­len aus­rei­chend auf – oft bleibt ein erheb­li­cher Dif­fe­renz­be­trag zum bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men. Bei Selbst­stän­di­gen besteht häu­fig gar kein Anspruch auf staat­li­che Leis­tun­gen.

Ohne pri­va­te Vor­sor­ge ist das Risi­ko hoch, inner­halb kur­zer Zeit auf Sozi­al­leis­tun­gen ange­wie­sen zu sein. Lau­fen­de Kos­ten – Mie­te, Kre­di­te, Fami­li­en­aus­ga­ben – blei­ben bestehen. Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung fängt die­ses Sze­na­rio auf: Sie zahlt eine vor­her ver­ein­bar­te monat­li­che Ren­te, wenn gar kei­ne beruf­li­che Tätig­keit mehr mög­lich ist. Das schafft finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät in einer Pha­se, in der medi­zi­ni­sche Belas­tung, Unsi­cher­heit und Zukunfts­angst ohne­hin schon schwer genug wie­gen.

Wich­tig ist dabei:
Die Ursa­chen für Erwerbs­un­fä­hig­keit sind heu­te zu einem Groß­teil psy­chi­scher Natur. Depres­sio­nen, Burn­out oder chro­ni­sche Erschöp­fung machen längst einen Groß­teil der Leis­tungs­fäl­le aus. Auch des­halb lohnt sich der Schutz nicht nur für klas­si­sche Risi­ko­be­ru­fe, son­dern für alle Men­schen mit eige­ner Exis­tenz­ver­ant­wor­tung – vom Aus­zu­bil­den­den bis zum Selbst­stän­di­gen.

Leis­tun­gen, Optio­nen und wich­ti­ge Unter­schie­de zur BU

Was leis­tet die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wie gestal­ten sich Tari­fe und Zusatz­bau­stei­ne?

Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie gar kei­ner Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen.

Im Gegen­satz zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, bei der bereits der Ver­lust der Fähig­keit zur Aus­übung des zuletzt aus­ge­üb­ten Berufs genügt, greift die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nur dann, wenn der Ver­si­cher­te zu 100 % arbeits­un­fä­hig ist – unab­hän­gig von der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on. Den­noch kann sie die ent­schei­den­de Ein­kom­mens­si­che­rung sein, wenn ande­re Optio­nen nicht ver­füg­bar oder bezahl­bar sind.

Der Leis­tungs­fall tritt ein, sobald ein medi­zi­ni­sches Gut­ach­ten bestä­tigt, dass kei­ne Tätig­keit von min­des­tens drei Stun­den täg­lich mehr mög­lich ist – für vor­aus­sicht­lich sechs Mona­te oder län­ger. Die Höhe der monat­li­chen Ren­te wird bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legt und ori­en­tiert sich an der gewünsch­ten Absi­che­rungs­hö­he. Die­se Leis­tung wird so lan­ge gezahlt, wie die Erwerbs­un­fä­hig­keit andau­ert – längs­tens bis zum Ablauf der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit, in der Regel bis zum Ren­ten­ein­tritts­al­ter.

Ver­si­che­rer bie­ten ver­schie­de­ne Tarif­op­tio­nen an, dar­un­ter:

  • Star­ter-Tari­fe mit gerin­gem Bei­trags­ein­stieg und vol­ler Leis­tung in den ers­ten Jah­ren, ide­al für jun­ge Ver­si­cher­te

  • Dyna­mik-Optio­nen, mit denen sich die Ren­te jähr­lich auto­ma­tisch erhöht – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung

  • Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, wodurch die Ver­si­che­rungs­leis­tung nicht durch theo­re­tisch mög­li­che Tätig­kei­ten unter­gra­ben wird

  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, um bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen die Ren­te ohne erneu­te Prü­fung erhö­hen zu kön­nen

Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie ein Bei­trags­be­frei­ungs­schutz im Leis­tungs­fall, eine Kom­bi­na­ti­on mit Risi­ko­le­bens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung oder der Anschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung für kurz­fris­ti­ge Aus­fäl­le machen die Absi­che­rung noch fle­xi­bler.

Beson­ders wich­tig ist die kor­rek­te Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen bei Antrag­stel­lung. Unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben kön­nen zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren. Hier lohnt sich eine fach­kun­di­ge Bera­tung, um den pas­sen­den Tarif ohne unnö­ti­ge Risi­ko­aus­schlüs­se zu fin­den – vor allem bei Vor­er­kran­kun­gen oder bereits bekann­ten Ein­schrän­kun­gen.

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Arbeits­kraft- und Exis­tenz­si­che­rung

Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung zur Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist nicht die ein­zi­ge Mög­lich­keit, sich gegen Ein­kom­mens­ver­lus­te bei Krank­heit oder Unfall abzu­si­chern.
Je nach beruf­li­cher Situa­ti­on, Gesund­heits­zu­stand oder Bud­get kann auch eine ande­re Form der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung sinn­voll oder not­wen­dig sein. Beson­ders Per­so­nen, die kei­ne EU- oder BU-Poli­ce bekom­men, fin­den in ande­ren Pro­duk­ten wie der Grund­fä­hig­kei­ten­ver­si­che­rung oder einer pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung sinn­vol­le Alter­na­ti­ven oder Ergän­zun­gen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) greift bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kön­nen. Sie bie­tet einen umfas­sen­de­ren Schutz als die EU, ist aber meist teu­rer und an stren­ge­re Gesund­heits­prü­fun­gen gebun­den. Für vie­le Berufs­tä­ti­ge ist sie die bevor­zug­te Form der Ein­kom­mens­si­che­rung.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Mutter und Kind lachen sich innig an beim Spaziergang im Herbst – Geborgenheit, Lebensfreude und familiäre Nähe im Alltag.

Die­se Ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn bestimm­te defi­nier­te Grund­fä­hig­kei­ten – wie Sehen, Hören, Gehen oder Grei­fen – dau­er­haft ver­lo­ren gehen. Sie eig­net sich ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit Beru­fen, bei denen bestimm­te Fähig­kei­ten wich­tig sind, oder für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, die kei­ne BU oder EU erhal­ten.

Pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung

Junge Pflegerin umarmt lächelnde Seniorin an einem Tisch, warmherzige Pflegesituation in häuslicher Umgebung

Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt im Pfle­ge­fall oft nur einen Teil der tat­säch­li­chen Kos­ten. Eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, die­se Lücke zu schlie­ßen – etwa für sta­tio­nä­re Pfle­ge, ambu­lan­te Diens­te oder indi­vi­du­el­le Betreu­ung. Beson­ders sinn­voll für Fami­li­en, Allein­ste­hen­de und Per­so­nen mit eige­nem Ver­mö­gen.

Absi­che­rung, wenn ande­re Lösun­gen nicht grei­fen

Wer beson­ders von der Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung pro­fi­tiert

Nicht jeder kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen – sei es aus gesund­heit­li­chen, beruf­li­chen oder finan­zi­el­len Grün­den.

Genau hier setzt die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an: Sie bie­tet eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve für Men­schen, bei denen ande­re Absi­che­run­gen nicht mög­lich oder bezahl­bar sind. Die EU schützt vor dem völ­li­gen Weg­fall des Ein­kom­mens – unab­hän­gig davon, in wel­chem Beruf man vor­her tätig war. Sie sichert nicht den Beruf, son­dern die grund­sätz­li­che Arbeits­fä­hig­keit.

Beson­ders loh­nens­wert ist die­se Absi­che­rung für Beru­fe mit hohem kör­per­li­chen Ein­satz, für Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder für jun­ge Erwach­se­ne in der frü­hen Berufs­pha­se. Wer kei­ne BU erhal­ten kann oder hohe Zuschlä­ge zah­len müss­te, erhält mit der EU oft eine erreich­ba­re Lösung.

Typi­sche Ziel­grup­pen im Über­blick:

  • Kör­per­lich arbei­ten­de Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Pfle­ge­kräf­te, Lager­ar­bei­ter

  • Berufs­grup­pen mit hohem gesund­heit­li­chem Risi­ko, bei denen BU-Tari­fe kaum bezahl­bar sind

  • Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, die bei der BU abge­lehnt oder mit hohen Risi­ko­zu­schlä­gen belas­tet wer­den

  • Selbst­stän­di­ge, die kei­ne Lohn­fort­zah­lung oder Kran­ken­geld bezie­hen

  • Jun­ge Erwach­se­ne, die früh vor­sor­gen möch­ten und noch kei­ne gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen haben

  • Berufs­an­fän­ger, die noch kei­ne Ansprü­che auf gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te auf­ge­baut haben

In all die­sen Fäl­len ist die EU eine bezahl­ba­re Mög­lich­keit, im schlimms­ten Fall vor dem finan­zi­el­len Absturz geschützt zu sein – nicht umfas­send wie eine BU, aber den­noch mit ver­läss­li­cher Leis­tung, wenn kei­ne Tätig­keit mehr mög­lich ist.

Was Sie für Ihre Absi­che­rung ein­pla­nen soll­ten

Bei­trags­be­rech­nung, Ein­fluss­fak­to­ren und Bei­spiel­rech­nung

Die Bei­trä­ge zur Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind güns­ti­ger als bei der BU – hän­gen aber von meh­re­ren per­sön­li­chen Fak­to­ren ab.

Die Kos­ten für eine EU-Ver­si­che­rung rich­ten sich nach Alter, Gesund­heits­zu­stand, Ver­trags­lauf­zeit, gewünsch­ter Ren­ten­hö­he und ggf. gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen. Eine zen­tra­le Rol­le spielt die Gesund­heits­prü­fung: Wer hier Risi­ko­fak­to­ren auf­weist, muss mit Zuschlä­gen oder Aus­schlüs­sen rech­nen. Auch die Berufs­ein­stu­fung kann bei man­chen Ver­si­che­rern rele­vant sein, wenn­gleich die Tätig­keit selbst im Leis­tungs­fall kei­ne Rol­le spielt.

Die Höhe der ver­si­cher­ten Ren­te soll­te sich am Net­to­ein­kom­men ori­en­tie­ren – mit dem Ziel, lau­fen­de Kos­ten (Mie­te, Lebens­mit­tel, Ver­si­che­run­gen) wei­ter­hin decken zu kön­nen. Üblich ist eine Absi­che­rung zwi­schen 1.000 und 1.500 Euro monat­lich, bei Selbst­stän­di­gen auch mehr.

Typi­sche Ein­fluss­fak­to­ren auf den Bei­trag:

  • Ein­tritts­al­ter bei Ver­trags­ab­schluss

  • Gesund­heits­zu­stand (Vor­er­kran­kun­gen, BMI, Rau­cher­sta­tus)

  • Ver­trags­lauf­zeit (z. B. bis 67 Jah­re)

  • Höhe der monat­li­chen Ren­te

  • Tarif­struk­tur (z. B. Star­ter-Tarif, Dyna­mik, Zusatz­bau­stei­ne)

Bei­spiel­rech­nung:
Eine 30-jäh­ri­ge, gesun­de Ange­stell­te im Innen­dienst, die eine monat­li­che Erwerbs­un­fä­hig­keits­ren­te von 1.000 € bis zum 67. Lebens­jahr absi­chert, zahlt je nach Tarif ab ca. 39,00 bis 48,00 Euro pro Monat. Bei jun­gen Ver­si­cher­ten oder in Star­ter-Tari­fen kann der Bei­trag zu Beginn auch deut­lich dar­un­ter lie­gen.

Ein Ver­gleich der Anbie­ter lohnt sich – nicht nur im Hin­blick auf den Bei­trag, son­dern auch auf die Leis­tungs­de­fi­ni­tio­nen und Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten. Wich­tig ist, nicht allein auf den Preis zu ach­ten, son­dern auf das Gesamt­pa­ket aus Bedin­gun­gen, Fle­xi­bi­li­tät und indi­vi­du­el­ler Eig­nung.

Wei­te­re sinn­vol­le Ergän­zun­gen zur EU-Ver­si­che­rung

Zusätz­li­che Absi­che­rung bei län­ge­rer Krank­heit oder im Todes­fall

Eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt das Risi­ko der dau­er­haf­ten Arbeits­un­fä­hig­keit ab – nicht aber alle Ein­kom­mens­aus­fäl­le oder exis­tenz­be­dro­hen­den Situa­tio­nen.
Umso wich­ti­ger ist es, beglei­tend wei­te­re Absi­che­run­gen zu prü­fen, die kurz­fris­ti­ge Krank­heits­pha­sen oder den Todes­fall auf­fan­gen. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Haupt­ver­die­ner oder Per­so­nen mit finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen wie Immo­bi­li­en­kre­di­ten ergibt sich dar­aus ein wich­ti­ger Schutz­bau­stein.

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung zahlt, sobald Sie län­ger krank­ge­schrie­ben sind – typi­scher­wei­se nach Ablauf der Lohn­fort­zah­lung. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge oder Ange­stell­te ohne Kran­ken­geld­an­spruch ist sie ein unver­zicht­ba­rer Schutz vor Ein­kom­mens­aus­fäl­len bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit.

Lächelnde Familie mit Mutter, Vater und Tochter liegt auf dem Teppich und streckt lachend die Hände in Richtung Kamera – Symbol für Geborgenheit.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Wer Fami­lie hat oder einen Kre­dit abbe­zahlt, soll­te über eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nach­den­ken. Sie zahlt im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son eine ver­ein­bar­te Sum­me aus – steu­er­frei und schnell ver­füg­bar. Beson­ders für Allein­ver­die­ner ein wich­ti­ger Sicher­heits­an­ker.

Zwei unter­schied­li­che Absi­che­rungs­an­sät­ze im Ver­gleich

Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung vs. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Auf den ers­ten Blick klin­gen bei­de Ver­si­che­run­gen ähn­lich – doch sie unter­schei­den sich grund­le­gend in der Leis­tungs­vor­aus­set­zung und Ziel­set­zung.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) leis­tet bereits dann, wenn Sie Ihren eige­nen Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den vor­aus­sicht­lich sechs Mona­te lang nur noch zu 50 % oder weni­ger aus­üben kön­nen. Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (EU) hin­ge­gen greift erst dann, wenn Sie über­haupt kei­ner Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen – unab­hän­gig von Ihrer Aus­bil­dung, Qua­li­fi­ka­ti­on oder bis­he­ri­gen Tätig­keit.

Das macht die EU zwar güns­ti­ger, aber auch deut­lich restrik­ti­ver im Leis­tungs­fall. Die BU schützt den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard bes­ser, ist aber häu­fig teu­rer oder für bestimm­te Beru­fe oder Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen schwe­rer zugäng­lich.

Die wich­tigs­ten Unter­schie­de im Über­blick:

  • Leis­tungs­vor­aus­set­zung BU: Beruf zu 50 % nicht mehr aus­üb­bar

  • Leis­tungs­vor­aus­set­zung EU: Kei­ne Tätig­keit (egal wel­cher Art) mehr mög­lich

  • Ziel­grup­pe BU: Alle, die ihren Beruf absi­chern möch­ten

  • Ziel­grup­pe EU: Per­so­nen ohne BU-Zugang oder mit hohem Bei­trags­ri­si­ko

  • Bei­trags­hö­he: BU meist teu­rer, EU deut­lich güns­ti­ger

  • Ver­wei­sung: BU oft mit Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, EU nicht rele­vant

  • Leis­tungs­hö­he: Bei­de zah­len die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ren­te

Wich­tig:
Wer eine BU bekom­men kann, soll­te die­se bevor­zu­gen – sie bie­tet den umfas­sen­de­ren Schutz. Für alle ande­ren ist die EU jedoch eine sinn­vol­le Absi­che­rung vor dem exis­ten­zi­el­len Risi­ko voll­stän­di­ger Erwerbs­un­fä­hig­keit. Bei­de Ver­si­che­run­gen kön­nen nicht gegen­ein­an­der ange­rech­net wer­den und las­sen sich auch kom­bi­nie­ren.

Was Sie schon immer über die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein pri­va­ter Schutz, der dann leis­tet, wenn Sie gar kei­ner Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen. Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te dage­gen ist an Min­dest­ver­si­che­rungs­zei­ten gebun­den, oft nied­rig und greift nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen.

Ja, aller­dings kann es zu Leis­tungs­aus­schlüs­sen oder Risi­ko­zu­schlä­gen kom­men. In man­chen Fäl­len bie­ten Ver­si­che­rer auch an, mit einem modi­fi­zier­ten Schutz ein­zu­stei­gen. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ist hier sinn­voll.

Die Grund­fä­hig­kei­ten­ver­si­che­rung leis­tet, wenn defi­nier­te Fähig­kei­ten (z. B. Gehen, Sehen, Spre­chen) dau­er­haft ver­lo­ren gehen. Die EU hin­ge­gen greift, wenn Sie über­haupt kei­ner Arbeit mehr nach­ge­hen kön­nen – unab­hän­gig von bestimm­ten Ein­schrän­kun­gen.

Die Leis­tung erfolgt so lan­ge, wie die Erwerbs­un­fä­hig­keit besteht – maxi­mal jedoch bis zum Ablauf der im Ver­trag ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­dau­er, in der Regel bis zum 67. Lebens­jahr.

Ja, eine EU lässt sich mit ande­ren Poli­cen wie Kran­ken­ta­ge­geld, Pfle­ge­ver­si­che­rung oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll kom­bi­nie­ren – ohne dass sich die Leis­tun­gen gegen­sei­tig anrech­nen.

Ja, psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie Depres­si­on oder Burn­out zäh­len zu den häu­figs­ten Grün­den für Erwerbs­un­fä­hig­keit. Vor­aus­set­zung ist ein fach­ärzt­li­cher Nach­weis und eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung.

In die­sem Fall endet die Leis­tung. Sie kön­nen die Poli­ce aber häu­fig bei­trags­frei ruhen las­sen oder auf Wunsch reak­ti­vie­ren, solan­ge die Bedin­gun­gen erfüllt sind.

Mit einer soge­nann­ten Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ist das oft mög­lich – z. B. bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Immo­bi­li­en­kauf. Vor­aus­set­zung: Die­se Opti­on wur­de im Ver­trag ver­ein­bart.

Zusam­men­fas­sung

Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine trag­fä­hi­ge Absi­che­rung für Men­schen, die dau­er­haft kei­ner beruf­li­chen Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen – unab­hän­gig vom zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Sie bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, wenn kei­ne ande­re Ein­kom­mens­quel­le mehr vor­han­den ist, und rich­tet sich beson­ders an Per­so­nen, die kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen kön­nen oder wol­len.

Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te bei voll­stän­di­ger Erwerbs­un­fä­hig­keit und ist im Ver­gleich zur BU meist güns­ti­ger. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass kei­ner­lei Tätig­keit mehr mög­lich ist – eine deut­lich stren­ge­re Rege­lung als bei der BU. Für kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen, Selbst­stän­di­ge oder Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen ist sie des­halb oft die rea­lis­ti­sche­re Opti­on.

Durch Zusatz­bau­stei­ne wie Bei­trags­dy­na­mik oder Star­ter-Tari­fe kann der Schutz fle­xi­bel an per­sön­li­che Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Eine kor­rek­te Gesund­heits­prü­fung bei Antrag­stel­lung ist dabei ent­schei­dend.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Bei­trä­ge lie­gen – abhän­gig von Alter, Gesund­heits­zu­stand und Ren­ten­hö­he – zwi­schen 30 und 60 € im Monat. Jun­ge, gesun­de Per­so­nen zah­len deut­lich weni­ger, vor allem bei Star­ter-Tari­fen.

Wenn medi­zi­nisch nach­ge­wie­sen ist, dass die ver­si­cher­te Per­son für min­des­tens sechs Mona­te kei­ner Tätig­keit von min­des­tens drei Stun­den täg­lich mehr nach­ge­hen kann.

Ja, gera­de für Selbst­stän­di­ge ohne Anspruch auf Kran­ken­geld oder gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bie­tet die EU eine wich­ti­ge Absi­che­rung gegen den kom­plet­ten Ein­kom­mens­aus­fall.

Die BU zahlt, wenn der zuletzt aus­ge­üb­te Beruf nicht mehr aus­ge­führt wer­den kann. Die EU leis­tet nur, wenn gar kei­ne Tätig­keit mehr mög­lich ist – unab­hän­gig vom erlern­ten Beruf.