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Erwerbsunfähigkeit – Unterschiede zur BU und passende Absicherung finden
Erwerbsunfähig ist, wer gar keinem Beruf mehr nachgehen kann – wir zeigen die Unterschiede zur Berufsunfähigkeit
Wer durch Krankheit, Unfall oder psychische Belastung dauerhaft keine Arbeit mehr ausüben kann, steht schnell vor erheblichen finanziellen Problemen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – besonders bei Selbstständigen oder körperlich stark beanspruchten Berufen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) greift genau dann, wenn Sie gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Sie zahlt eine monatliche Rente und überbrückt so die Einkommenslücke – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Damit ist sie besonders für Menschen interessant, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder sich diese nicht leisten können.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Alles, was Sie über diese Absicherung wissen müssen
Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, springt die EU-Rente ein.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischer Belastung keinerlei Tätigkeit mehr ausüben können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Sie ist damit strenger als die Berufsunfähigkeitsversicherung, bietet aber eine wichtige finanzielle Absicherung für Menschen, die komplett aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Der Schutz gilt in der Regel ab dem sechsten Monat der nachgewiesenen Erwerbsunfähigkeit.
Wichtige Merkmale im Überblick:
Versichert ist die völlige Unfähigkeit, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen (nicht nur der Beruf).
Es gibt keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten, da keine Arbeitsfähigkeit mehr gegeben ist.
Die EU kann eigenständig oder als Zusatzbaustein (z. B. zu einer Lebensversicherung) abgeschlossen werden.
Leistung erfolgt in Form einer monatlich vereinbarten Rente, meist bis zum Eintritt ins Rentenalter.
Sie ersetzt nicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sondern ergänzt diese privat.
Die Leistungsvoraussetzung ist klar definiert – aber anspruchsvoll.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann, wenn Sie nachweislich nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Maßgeblich ist dabei nicht der Beruf, sondern die vollständige Arbeitsfähigkeit.
Die wichtigsten Bedingungen:
Der Versicherte kann weniger als drei Stunden täglich arbeiten, egal in welcher Tätigkeit.
Der Zustand muss dauerhaft und ärztlich nachgewiesen sein (mindestens 6 Monate).
Keine Leistung, wenn eine Tätigkeit über drei Stunden täglich noch möglich ist – z. B. leichte Bürotätigkeit.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis die Annahme und Beitragshöhe beeinflusst.
Besonders wertvoll für körperlich Tätige, Selbstständige und Menschen mit Vorerkrankungen.
Nicht jeder kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – sei es aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet hier eine sinnvolle Alternative. Auch Personen in risikoanfälligen Berufen oder mit instabiler Gesundheit erhalten so eine Form der Arbeitskraftabsicherung.
Typische Zielgruppen:
Handwerker und Pflegekräfte, bei denen körperliche Tätigkeiten im Vordergrund stehen.
Selbstständige, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld oder BU haben.
Junge Menschen, die früh vorsorgen und günstig einsteigen möchten.
Menschen mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder hohe Risikozuschläge hätten.
Wenn das Einkommen plötzlich wegfällt
Warum Erwerbsunfähigkeit jeden treffen kann – und was das finanziell bedeutet
Die Vorstellung, nie wieder arbeiten zu können, wirkt auf viele Menschen weit entfernt – bis sie Realität wird. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine psychische Belastung können das gesamte Leben auf den Kopf stellen.
Erwerbsunfähigkeit betrifft längst nicht nur ältere oder körperlich schwer arbeitende Menschen. Auch junge, gesunde Personen sind nicht davor gefeit. Besonders tückisch: Viele Betroffene sind finanziell nicht vorbereitet – mit gravierenden Folgen für Lebensstandard und Existenz.
Ein dauerhafter Ausfall der Arbeitskraft bedeutet, dass kein Erwerbseinkommen mehr erzielt werden kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fängt diese Lücke in den wenigsten Fällen ausreichend auf – oft bleibt ein erheblicher Differenzbetrag zum bisherigen Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen besteht häufig gar kein Anspruch auf staatliche Leistungen.
Ohne private Vorsorge ist das Risiko hoch, innerhalb kurzer Zeit auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Laufende Kosten – Miete, Kredite, Familienausgaben – bleiben bestehen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung fängt dieses Szenario auf: Sie zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente, wenn gar keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist. Das schafft finanzielle Stabilität in einer Phase, in der medizinische Belastung, Unsicherheit und Zukunftsangst ohnehin schon schwer genug wiegen.
Wichtig ist dabei:
Die Ursachen für Erwerbsunfähigkeit sind heute zu einem Großteil psychischer Natur. Depressionen, Burnout oder chronische Erschöpfung machen längst einen Großteil der Leistungsfälle aus. Auch deshalb lohnt sich der Schutz nicht nur für klassische Risikoberufe, sondern für alle Menschen mit eigener Existenzverantwortung – vom Auszubildenden bis zum Selbstständigen.
Leistungen, Optionen und wichtige Unterschiede zur BU
Was leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – und wie gestalten sich Tarife und Zusatzbausteine?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der bereits der Verlust der Fähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs genügt, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur dann, wenn der Versicherte zu 100 % arbeitsunfähig ist – unabhängig von der beruflichen Qualifikation. Dennoch kann sie die entscheidende Einkommenssicherung sein, wenn andere Optionen nicht verfügbar oder bezahlbar sind.
Der Leistungsfall tritt ein, sobald ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass keine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich mehr möglich ist – für voraussichtlich sechs Monate oder länger. Die Höhe der monatlichen Rente wird bei Vertragsabschluss festgelegt und orientiert sich an der gewünschten Absicherungshöhe. Diese Leistung wird so lange gezahlt, wie die Erwerbsunfähigkeit andauert – längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, in der Regel bis zum Renteneintrittsalter.
Versicherer bieten verschiedene Tarifoptionen an, darunter:
Starter-Tarife mit geringem Beitragseinstieg und voller Leistung in den ersten Jahren, ideal für junge Versicherte
Dynamik-Optionen, mit denen sich die Rente jährlich automatisch erhöht – ohne erneute Gesundheitsprüfung
Verzicht auf abstrakte Verweisung, wodurch die Versicherungsleistung nicht durch theoretisch mögliche Tätigkeiten untergraben wird
Nachversicherungsgarantien, um bei bestimmten Lebensereignissen die Rente ohne erneute Prüfung erhöhen zu können
Ergänzende Bausteine wie ein Beitragsbefreiungsschutz im Leistungsfall, eine Kombination mit Risikolebens- oder Rentenversicherung oder der Anschluss einer Krankentagegeldversicherung für kurzfristige Ausfälle machen die Absicherung noch flexibler.
Besonders wichtig ist die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Antragstellung. Unvollständige oder falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Hier lohnt sich eine fachkundige Beratung, um den passenden Tarif ohne unnötige Risikoausschlüsse zu finden – vor allem bei Vorerkrankungen oder bereits bekannten Einschränkungen.
Weitere Möglichkeiten zur Arbeitskraft- und Existenzsicherung
Alternative oder Ergänzung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, sich gegen Einkommensverluste bei Krankheit oder Unfall abzusichern.
Je nach beruflicher Situation, Gesundheitszustand oder Budget kann auch eine andere Form der Arbeitskraftabsicherung sinnvoll oder notwendig sein. Besonders Personen, die keine EU- oder BU-Police bekommen, finden in anderen Produkten wie der Grundfähigkeitenversicherung oder einer privaten Pflegeversicherung sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Sie bietet einen umfassenderen Schutz als die EU, ist aber meist teurer und an strengere Gesundheitsprüfungen gebunden. Für viele Berufstätige ist sie die bevorzugte Form der Einkommenssicherung.
Grundfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte definierte Grundfähigkeiten – wie Sehen, Hören, Gehen oder Greifen – dauerhaft verloren gehen. Sie eignet sich insbesondere für Personen mit Berufen, bei denen bestimmte Fähigkeiten wichtig sind, oder für Menschen mit Vorerkrankungen, die keine BU oder EU erhalten.
Private Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegefall oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, diese Lücke zu schließen – etwa für stationäre Pflege, ambulante Dienste oder individuelle Betreuung. Besonders sinnvoll für Familien, Alleinstehende und Personen mit eigenem Vermögen.
Absicherung, wenn andere Lösungen nicht greifen
Wer besonders von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung profitiert
Nicht jeder kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – sei es aus gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen.
Genau hier setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung an: Sie bietet eine sinnvolle Alternative für Menschen, bei denen andere Absicherungen nicht möglich oder bezahlbar sind. Die EU schützt vor dem völligen Wegfall des Einkommens – unabhängig davon, in welchem Beruf man vorher tätig war. Sie sichert nicht den Beruf, sondern die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit.
Besonders lohnenswert ist diese Absicherung für Berufe mit hohem körperlichen Einsatz, für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder für junge Erwachsene in der frühen Berufsphase. Wer keine BU erhalten kann oder hohe Zuschläge zahlen müsste, erhält mit der EU oft eine erreichbare Lösung.
Typische Zielgruppen im Überblick:
Körperlich arbeitende Personen wie Handwerker, Pflegekräfte, Lagerarbeiter
Berufsgruppen mit hohem gesundheitlichem Risiko, bei denen BU-Tarife kaum bezahlbar sind
Menschen mit Vorerkrankungen, die bei der BU abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen belastet werden
Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld beziehen
Junge Erwachsene, die früh vorsorgen möchten und noch keine gesundheitlichen Einschränkungen haben
Berufsanfänger, die noch keine Ansprüche auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgebaut haben
In all diesen Fällen ist die EU eine bezahlbare Möglichkeit, im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Absturz geschützt zu sein – nicht umfassend wie eine BU, aber dennoch mit verlässlicher Leistung, wenn keine Tätigkeit mehr möglich ist.
Was Sie für Ihre Absicherung einplanen sollten
Beitragsberechnung, Einflussfaktoren und Beispielrechnung
Die Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind günstiger als bei der BU – hängen aber von mehreren persönlichen Faktoren ab.
Die Kosten für eine EU-Versicherung richten sich nach Alter, Gesundheitszustand, Vertragslaufzeit, gewünschter Rentenhöhe und ggf. gewählten Zusatzbausteinen. Eine zentrale Rolle spielt die Gesundheitsprüfung: Wer hier Risikofaktoren aufweist, muss mit Zuschlägen oder Ausschlüssen rechnen. Auch die Berufseinstufung kann bei manchen Versicherern relevant sein, wenngleich die Tätigkeit selbst im Leistungsfall keine Rolle spielt.
Die Höhe der versicherten Rente sollte sich am Nettoeinkommen orientieren – mit dem Ziel, laufende Kosten (Miete, Lebensmittel, Versicherungen) weiterhin decken zu können. Üblich ist eine Absicherung zwischen 1.000 und 1.500 Euro monatlich, bei Selbstständigen auch mehr.
Typische Einflussfaktoren auf den Beitrag:
Eintrittsalter bei Vertragsabschluss
Gesundheitszustand (Vorerkrankungen, BMI, Raucherstatus)
Vertragslaufzeit (z. B. bis 67 Jahre)
Höhe der monatlichen Rente
Tarifstruktur (z. B. Starter-Tarif, Dynamik, Zusatzbausteine)
Beispielrechnung:
Eine 30-jährige, gesunde Angestellte im Innendienst, die eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr absichert, zahlt je nach Tarif ab ca. 39,00 bis 48,00 Euro pro Monat. Bei jungen Versicherten oder in Starter-Tarifen kann der Beitrag zu Beginn auch deutlich darunter liegen.
Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich – nicht nur im Hinblick auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungsdefinitionen und Nachversicherungsmöglichkeiten. Wichtig ist, nicht allein auf den Preis zu achten, sondern auf das Gesamtpaket aus Bedingungen, Flexibilität und individueller Eignung.
Weitere sinnvolle Ergänzungen zur EU-Versicherung
Zusätzliche Absicherung bei längerer Krankheit oder im Todesfall
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ab – nicht aber alle Einkommensausfälle oder existenzbedrohenden Situationen.
Umso wichtiger ist es, begleitend weitere Absicherungen zu prüfen, die kurzfristige Krankheitsphasen oder den Todesfall auffangen. Besonders für Selbstständige, Hauptverdiener oder Personen mit finanziellen Verpflichtungen wie Immobilienkrediten ergibt sich daraus ein wichtiger Schutzbaustein.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung zahlt, sobald Sie länger krankgeschrieben sind – typischerweise nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Besonders für Selbstständige oder Angestellte ohne Krankengeldanspruch ist sie ein unverzichtbarer Schutz vor Einkommensausfällen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
Risikolebensversicherung
Wer Familie hat oder einen Kredit abbezahlt, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Sie zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe aus – steuerfrei und schnell verfügbar. Besonders für Alleinverdiener ein wichtiger Sicherheitsanker.
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Zwei unterschiedliche Absicherungsansätze im Vergleich
Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf den ersten Blick klingen beide Versicherungen ähnlich – doch sie unterscheiden sich grundlegend in der Leistungsvoraussetzung und Zielsetzung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet bereits dann, wenn Sie Ihren eigenen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich sechs Monate lang nur noch zu 50 % oder weniger ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hingegen greift erst dann, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig von Ihrer Ausbildung, Qualifikation oder bisherigen Tätigkeit.
Das macht die EU zwar günstiger, aber auch deutlich restriktiver im Leistungsfall. Die BU schützt den bisherigen Lebensstandard besser, ist aber häufig teurer oder für bestimmte Berufe oder Personen mit Vorerkrankungen schwerer zugänglich.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Leistungsvoraussetzung BU: Beruf zu 50 % nicht mehr ausübbar
Leistungsvoraussetzung EU: Keine Tätigkeit (egal welcher Art) mehr möglich
Zielgruppe BU: Alle, die ihren Beruf absichern möchten
Zielgruppe EU: Personen ohne BU-Zugang oder mit hohem Beitragsrisiko
Beitragshöhe: BU meist teurer, EU deutlich günstiger
Verweisung: BU oft mit Verzicht auf abstrakte Verweisung, EU nicht relevant
Leistungshöhe: Beide zahlen die vertraglich vereinbarte Rente
Wichtig:
Wer eine BU bekommen kann, sollte diese bevorzugen – sie bietet den umfassenderen Schutz. Für alle anderen ist die EU jedoch eine sinnvolle Absicherung vor dem existenziellen Risiko vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Beide Versicherungen können nicht gegeneinander angerechnet werden und lassen sich auch kombinieren.
Was Sie schon immer über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wissen wollten
Was ist der Unterschied zwischen EU und Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Schutz, der dann leistet, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente dagegen ist an Mindestversicherungszeiten gebunden, oft niedrig und greift nur unter bestimmten Bedingungen.
Kann ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?
Ja, allerdings kann es zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen. In manchen Fällen bieten Versicherer auch an, mit einem modifizierten Schutz einzusteigen. Eine individuelle Beratung ist hier sinnvoll.
Wie unterscheidet sich die EU von der Grundfähigkeitenversicherung?
Die Grundfähigkeitenversicherung leistet, wenn definierte Fähigkeiten (z. B. Gehen, Sehen, Sprechen) dauerhaft verloren gehen. Die EU hingegen greift, wenn Sie überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen können – unabhängig von bestimmten Einschränkungen.
Wie lange zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Leistung erfolgt so lange, wie die Erwerbsunfähigkeit besteht – maximal jedoch bis zum Ablauf der im Vertrag vereinbarten Versicherungsdauer, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr.
Kann ich mehrere Arbeitskraftabsicherungen kombinieren?
Ja, eine EU lässt sich mit anderen Policen wie Krankentagegeld, Pflegeversicherung oder Risikolebensversicherung sinnvoll kombinieren – ohne dass sich die Leistungen gegenseitig anrechnen.
Gilt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout zählen zu den häufigsten Gründen für Erwerbsunfähigkeit. Voraussetzung ist ein fachärztlicher Nachweis und eine dauerhafte Beeinträchtigung.
Was passiert, wenn ich später wieder arbeiten kann?
In diesem Fall endet die Leistung. Sie können die Police aber häufig beitragsfrei ruhen lassen oder auf Wunsch reaktivieren, solange die Bedingungen erfüllt sind.
Kann ich die Rentenhöhe nachträglich erhöhen?
Mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie ist das oft möglich – z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Voraussetzung: Diese Option wurde im Vertrag vereinbart.
Zusammenfassung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine tragfähige Absicherung für Menschen, die dauerhaft keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn keine andere Einkommensquelle mehr vorhanden ist, und richtet sich besonders an Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wollen.
Sie zahlt eine monatliche Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit und ist im Vergleich zur BU meist günstiger. Voraussetzung ist jedoch, dass keinerlei Tätigkeit mehr möglich ist – eine deutlich strengere Regelung als bei der BU. Für körperlich arbeitende Menschen, Selbstständige oder Personen mit Vorerkrankungen ist sie deshalb oft die realistischere Option.
Durch Zusatzbausteine wie Beitragsdynamik oder Starter-Tarife kann der Schutz flexibel an persönliche Bedürfnisse angepasst werden. Eine korrekte Gesundheitsprüfung bei Antragstellung ist dabei entscheidend.
häufige Fragen
Was kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Beiträge liegen – abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Rentenhöhe – zwischen 30 und 60 € im Monat. Junge, gesunde Personen zahlen deutlich weniger, vor allem bei Starter-Tarifen.
Wann leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Wenn medizinisch nachgewiesen ist, dass die versicherte Person für mindestens sechs Monate keiner Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich mehr nachgehen kann.
Ist die EU auch für Selbstständige geeignet?
Ja, gerade für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet die EU eine wichtige Absicherung gegen den kompletten Einkommensausfall.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Die EU leistet nur, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist – unabhängig vom erlernten Beruf.