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Gebäudeversicherung: Umgang mit Grober Fahrlässigkeit

Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit und Konsequenzen

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ist ein unverzichtbarer Schutz für Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende. Sie bietet Sicherheit und finanziellen Schutz für Eigenheim oder Gewerbeobjekte im Falle von Schäden durch unterschiedliche Risiken wie Brand, Sturm oder Leitungswasserschäden. Doch wie verhält es sich, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Wohngebäudeversicherung und grober Fahrlässigkeit wissen müssen.
 
 

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

 
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Im Kontext der Ge­bäude­ver­si­che­rung bedeutet dies, dass der Versicherte durch sein Verhalten ein besonders hohes Risiko für Schäden am versicherten Gebäude verursacht.
 
Beispiel für grobe Fahrlässigkeit bei der Gebäudeversicherung
 
 

Grobe Fahrlässigkeit in der Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Die Berücksichtigung der groben Fahrlässigkeit in der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist von großer Bedeutung. Sie gibt den Versicherten Sicherheit und Schutz im Schadensfall, selbst wenn dieser durch eigenes Fehlverhalten entstanden ist. In der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann für den Schaden aufkommt, wenn dieser durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Punkte zu beachten.

Die Frage, ob und in welchem Umfang grobe Fahrlässigkeit in der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt ist, ist von entscheidender Bedeutung für Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende.
 

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsnehmer

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind

 Unbeaufsichtigte brennende Kerzen beim Verlassen des Hauses

 Offene Dachfenster oder nicht gesicherte gefährdete Gegenstände

 Nicht entleerte Wasserleitung im Außenbereich vor dem Winter, was zu Frostschäden führen kann

 Ausgefahrene Markise während eines Sturms, was zu Schäden führt und von der Versicherung möglicherweise nicht abgedeckt wird

 Unverschlossene Haustür während eines längeren Urlaubs.

 Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Feuer oder elektrischen Geräten

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit der eigenen Immobilie umzugehen, um im Falle eines Schadens durch keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen. Zudem ist es wichtig, zu verstehen, wie grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Ihrer Wohngebäudeversicherung behandelt wird.
 
 

Welche Konsequenzen hat grobe Fahrlässigkeit?

 

Wenn festgestellt wird, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, hat der Versicherer zwei Optionen.

 Er kann die Leistung entweder kürzen

 oder sogar vollständig verweigern.

Die Höhe der Kürzungen bei der Schadensregulierung hängt hauptsächlich davon ab, wie schwerwiegend das fahrlässige Verhalten ist. Je nachdem, wie leichtsinnig das Verhalten war, können die Einbußen für den Versicherungsnehmer bei der Schadensabwicklung umso gravierender ausfallen.
 

Ablehnung der Leistung durch die Versicherung vermeiden

Durch umsichtiges Verhalten können grob fahrlässige Fehler vermieden werden. Dennoch kann es selbst einem verantwortungsbewussten Hauseigentümer einmal passieren, dass er beispielsweise durch Unachtsamkeit vergisst, die Herdplatte auszuschalten oder eine Kerze vor dem Verlassen der Wohnung zu löschen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung einen Tarif zu wählen, der auf die Möglichkeit der Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Solche Verträge sind zwar etwas teurer, bieten jedoch im Ernstfall Schutz vor Leistungskürzungen.
 

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Der "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" bedeutet, dass der Versicherer auf das Recht verzichtet, die Leistung zu verweigern, wenn ein Schaden grobe fahrlässig verursacht wurde. In einem solchen Fall muss der Versicherungsnehmer sich keine Sorgen machen, die Kosten für den entstandenen Schaden selbst tragen zu müssen.
 
 

Grob fahrlässiges Verhalten des Mieters

 

Als Vermieter sind Sie zwar der Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung, haben jedoch in der Regel keinen direkten Einfluss darauf, wie verantwortungsbewusst oder leichtsinnig sich Ihr Mieter verhält.

Im Falle eines Schadens am Gebäude durch den Mieter tritt zunächst einmal die Ge­bäude­ver­si­che­rung in Kraft - unabhängig von der Schwe­re der Fahrlässigkeit. Allerdings behält sich der Versicherer vor, im Falle grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme vom Mieter zurückzufordern.

Der Mieter kann seinerseits die Forderung auf seine private Haft­pflichtversicherung übertragen, die auch bei grober Fahrlässigkeit den entstandenen Schaden reguliert. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Police die Abdeckung von Mietsachschäden beinhaltet.
 
 

Ausschluss der groben Fahrlässigkeit

 
Obwohl grob fahrlässiges Verhalten in vielen Fällen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, gibt es auch Ausnahmen, in denen die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dies ist häufig der Fall, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt oder in einem stark alkoholisierten Zustand ist. In solchen Situationen kann die Versicherung die Leistung verweigern und der Versicherte bleibt auf den Kosten sitzen. Es ist daher ratsam, sich über die genauen Bedingungen und Ausschlüsse in seiner Versicherungspolice zu informieren und entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln, um im Falle eines Schadens nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
 

Fazit

 

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung bietet Hausbesitzern, Eigentümern, Vermietern und Gewerbetreibenden einen wichtigen Schutz für ihre Immobilien. Sie deckt Schäden ab, die durch verschiedenste Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden entstehen können. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel mitversichert, was dem Versicherungsnehmer eine gewisse Sicherheit gibt. Dennoch ist es wichtig, verantwortungsvoll mit der eigenen Immobilie umzugehen, um im Falle eines Schadens keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen. Informieren Sie sich daher genau über die Bedingungen und Ausschlüsse in Ihrer Versicherungspolice und handeln Sie entsprechend verantwortungsbewusst. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Eigentum optimal geschützt ist und Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

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Häufige Fragen

Was sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit?

Zu grober Fahrlässigkeit zählen Schäden an der Immobilie, die durch besonders schwerwiegendes und vermeidbares Fehlverhalten des Versicherten verursacht wurden. Typische Beispiele sind Brände, die durch unbeaufsichtigte brennende Kerzen oder das unverschlossene Verlassen eines Herds entstehen.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Handeln des Versicherten verursacht wurde oder wenn dieser in einem stark alkoholisierten Zustand war. Auch bei grober Fahrlässigkeit, die in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen ist, führt es dazu, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt.

Wann ist ein Wasserschaden grob fahrlässig?

Ein Wasserschaden gilt als grob fahrlässig, wenn der Versicherte vor dem Eintritt von Frost die Wasserleitung im Außenbereich nicht entleert hat und diese daraufhin bei Frost aufplatzt und einen Schaden am Gebäude verursacht.

Was ist grob fahrlässig Beispiel?

Ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten ist das unbeaufsichtigte Verlassen eines brennenden Adventskranzes im Haus.

Wer zahlt bei grober Fahrlässigkeit?

Die Frage, wer bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt von den genauen Bedingungen in der Ge­bäude­ver­si­che­rung ab. In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit jedoch mitversichert, es sei denn, sie ist explizit ausgeschlossen.

Was ist grob fahrlässig in der Wohngebäudeversicherung?

Grob fahrlässig in der Ge­bäude­ver­si­che­rung bezeichnet das besonders schwerwiegende und vermeidbare Fehlverhalten des Versicherten, das zu einem Schaden an der versicherten Immobilie führt.

Was ist grob fahrlässig?

Grob fahrlässig handelt jemand, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Dies kann beispielsweise durch leichtsinniges oder unachtsames Verhalten geschehen, das zu einem Schaden führt.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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