Stark­re­gen absi­chern – So schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Was­ser­schä­den

Stark­re­gen wird zur zuneh­men­den Gefahr für Gebäu­de – wir zei­gen, wie Sie mit dem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz vor­sor­gen

Überflutete Straße und Häuser nach Starkregen – mehrere Fahrzeuge stehen halb im Wasser, Erdgeschoss eines Gebäudes ist betroffen.

Ein star­ker Regen­guss – und plötz­lich steht der Kel­ler unter Was­ser: Stark­re­gen trifft vie­le Haus­be­sit­zer völ­lig unvor­be­rei­tet. Die Schä­den sind oft gra­vie­rend und gehen weit über nas­se Böden hin­aus. Doch was vie­le nicht wis­sen: Die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet kei­nen Schutz bei Über­schwem­mung durch Stark­re­gen. Wer auf Num­mer sicher gehen will, benö­tigt zusätz­lich eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung – und soll­te sein Haus recht­zei­tig wapp­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Stark­re­gen­schä­den gel­ten nur mit Ele­men­tar­ver­si­che­rung als ver­si­chert.

  • Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on ist eine der häu­figs­ten Ursa­chen – aber nicht auto­ma­tisch gedeckt.

  • Haus­rat ist nur ver­si­chert, wenn Ele­men­tar­schutz auch in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.

  • Prä­ven­ti­on durch Rück­stau­si­che­run­gen und Hoch­was­ser­ge­fah­ren­kar­ten wird immer wich­ti­ger.

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Grund­schutz fürs Haus – aber nicht für alle Wet­ter­ex­tre­me

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie als Haus­be­sit­zer gegen typi­sche Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Doch bei Stark­re­gen reicht die­ser Basis­schutz meist nicht aus. Denn die klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung greift nicht, wenn Regen­was­ser von außen in das Haus ein­dringt – etwa durch über­flu­te­te Kel­ler­fens­ter oder Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on. Erst mit der ergän­zen­den Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist Ihr Zuhau­se auch gegen sol­che Natur­ge­fah­ren abge­si­chert.

Nur wenn Sie den Ele­men­tar­scha­den-Bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­zu­ge­bucht haben, sind Schä­den durch Stark­re­gen, Über­schwem­mung oder Rück­stau ver­si­chert. Dabei deckt die Ver­si­che­rung sowohl die Gebäu­de­struk­tur als auch fest ver­bau­te Bestand­tei­le wie Hei­zun­gen, Fuß­bö­den oder Türen ab – vor­aus­ge­setzt, die Ursa­che liegt ein­deu­tig im Natur­er­eig­nis.

  • Schä­den durch ein­drin­gen­des Was­ser nach Stark­re­gen (z. B. Kel­ler­über­flu­tung)

  • Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on bei Über­las­tung

  • Trocknungs‑, Sanie­rungs- und Repa­ra­tur­kos­ten am Gebäu­de

  • Schä­den an fest instal­lier­ten Ein­bau­ten wie Hei­zun­gen, Türen, Böden

  • Abriss- und Wie­der­auf­bau­kos­ten bei Total­scha­den

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt nicht, wenn das Was­ser bei Stark­re­gen nicht von außen ein­dringt, son­dern durch offe­ne Fens­ter oder undich­te Stel­len ins Gebäu­de gelangt – oder wenn kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Auch gro­be Fahr­läs­sig­keit, wie das Feh­len vor­ge­schrie­be­ner Rück­stau­si­che­run­gen, kann zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren.

  • Schä­den durch ein­drin­gen­den Regen ohne Über­schwem­mung

  • Was­ser, das durch geöff­ne­te Fens­ter oder Türen ein­dringt

  • Schä­den durch man­geln­de Rück­stau­si­che­rung (wenn vor­ge­schrie­ben)

  • Feuch­tig­keits­schä­den durch Ver­nach­läs­si­gung bau­li­cher Instand­hal­tung

  • Schä­den außer­halb der ver­si­cher­ten Immo­bi­lie (z. B. Gar­ten oder unver­si­cher­te Neben­ge­bäu­de)

Nur mit Zusatz­bau­stein ver­si­chert: Ele­men­tar­schä­den durch Stark­re­gen

Stark­re­gen als Ele­men­tar­scha­den – was wirk­lich zählt

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung allein reicht nicht aus. Schä­den durch Stark­re­gen sind nur mit dem Ele­men­tar­bau­stein abge­deckt – das ist gesetz­lich und ver­trag­lich klar gere­gelt.

Immer wie­der kommt es zu fol­gen­schwe­ren Miss­ver­ständ­nis­sen: Vie­le Haus­be­sit­zer gehen davon aus, dass ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Was­ser­schä­den durch Stark­re­gen auto­ma­tisch zahlt. Doch das ist nicht der Fall. Sobald Was­ser in Fol­ge von über­flu­te­tem Boden oder Rück­stau in das Gebäu­de ein­dringt, spricht man aus ver­si­che­rungs­tech­ni­scher Sicht von einem Ele­men­tar­scha­den – und der ist nur ver­si­chert, wenn der ent­spre­chen­de Bau­stein expli­zit hin­zu­ge­fügt wur­de.

Die Ver­si­che­rung springt also nicht ein, wenn:

  • der Regen über Boden­öff­nun­gen in den Kel­ler ein­dringt,

  • Was­ser durch Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on auf­steigt,

  • das Grund­stück selbst über­schwemmt wur­de.

Erst mit einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung wird das Natur­er­eig­nis „Stark­re­gen“ als ver­si­cher­tes Risi­ko aner­kannt. Wich­tig ist auch: Bei ZÜRS-Zonen mit höhe­rem Risi­ko (Zone 3 oder 4) kann der Abschluss erschwert oder teu­rer sein – hier ist früh­zei­ti­ges Han­deln ent­schei­dend.

Pra­xis­bei­spiel:
Ein plötz­li­cher Stark­re­gen über­schwemmt Ihr Grund­stück, das Was­ser dringt durch die Licht­schäch­te in den Kel­ler ein. Ohne Ele­men­tar­ver­si­che­rung zah­len Sie Sanie­rung, Trock­nung und Ent­sor­gung selbst – mit Bau­stein über­nimmt der Ver­si­che­rer die­se Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

Wenn das Was­ser von unten kommt: Rück­stau ver­ste­hen und absi­chern

Rück­stau und Kel­ler­flu­tung – ver­steck­te Gefahr durch Stark­re­gen

Rück­stau ist eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Schä­den bei Stark­re­gen – und nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Nur mit Rückstau­schutz und Ele­men­tar­bau­stein sind Sie auf der siche­ren Sei­te.

Stark­re­gen über­las­tet in vie­len Regio­nen die Kana­li­sa­ti­on – und dann pas­siert es: Das Was­ser sucht sich sei­nen Weg zurück ins Gebäu­de. Über Toi­let­ten, Boden­ab­läu­fe, Wasch­be­cken oder Kel­ler­ab­flüs­se steigt das Abwas­ser plötz­lich auf und flu­tet das Unter­ge­schoss. Die­ser Effekt wird Rück­stau genannt und zählt zu den häu­figs­ten Scha­dens­aus­lö­sern bei Stark­re­gen.

Doch auch hier gilt: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn der Ele­men­tar­schutz abge­schlos­sen wur­de und eine funk­ti­ons­fä­hi­ge Rück­stau­si­che­rung vor­han­den ist. Fehlt sie oder ist sie defekt, kann der Ver­si­che­rer die Zah­lung ver­wei­gern oder stark kür­zen – wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit.

Was Sie beach­ten soll­ten:

  • Rück­stau­si­che­run­gen sind in gefähr­de­ten Regio­nen oft bau­recht­lich vor­ge­schrie­ben

  • Sie müs­sen regel­mä­ßig gewar­tet und doku­men­tiert wer­den

  • Auch Miet­ob­jek­te soll­ten rück­stau­si­cher sein – Eigen­tü­mer haf­ten im Ernst­fall

Typi­sche Rück­stau-Schä­den:

  • Über­schwemm­te Kel­ler­räu­me, Wasch­kü­chen, Hei­zungs­räu­me

  • Beschä­dig­te Boden­be­lä­ge, Möbel, Elek­trik

  • Hygie­ne­pro­ble­me durch fäka­li­en­hal­ti­ges Abwas­ser

  • Lang­fris­ti­ge Schim­mel­bil­dung an Wän­den und Böden

Ein Rück­stau­e­reig­nis ist nicht nur ärger­lich – es ist ohne den rich­ti­gen Schutz oft exis­tenz­be­dro­hend. Daher gilt: Bau­en Sie vor, las­sen Sie prü­fen, ob Ihre Rück­stau­si­che­rung den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen ent­spricht – und sichern Sie sich mit einer umfas­sen­den Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab.

Wei­te­re typi­sche Schä­den

Die­se Gebäu­de­schä­den tre­ten beson­ders häu­fig als Fol­ge von Stark­re­gen auf

Stark­re­gen bringt oft nicht nur Was­ser, son­dern eine Ket­te von Fol­ge­schä­den mit sich. Die­se drei Scha­dens­ar­ten sind typi­sche Begleit­erschei­nun­gen – und soll­ten bei der Absi­che­rung nicht ver­ges­sen wer­den.

Sturm­scha­den am Dach

Stark beschädigtes Ziegeldach nach einem Sturm mit freiliegender Dachkonstruktion

Star­ker Regen wird häu­fig von hef­ti­gem Wind beglei­tet. Dabei kön­nen Dach­zie­gel gelöst oder gan­ze Dach­flä­chen abge­deckt wer­den. Ein­drin­gen­des Was­ser rich­tet dann zusätz­li­che Schä­den an – vor allem, wenn das Dach nicht recht­zei­tig repa­riert wird.

Schim­mel­bil­dung nach Feuch­tig­keit

Fachkraft in Schutzanzug begutachtet starken Schimmelbefall an den Wänden eines Wohnzimmers

Wird Was­ser nicht zügig ent­fernt oder bleibt unbe­merkt in Wän­den oder Däm­mun­gen, droht Schim­mel. Die Sanie­rung ist auf­wen­dig und kos­ten­in­ten­siv – beson­ders wenn die Ursa­che nicht ver­si­chert ist.

Was­ser­scha­den durch Rohr­bruch

Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

Zwar kein direk­ter Stark­re­gen-Fol­ge­ef­fekt, aber oft ver­wech­selt: Auch Rohr­brü­che füh­ren zu Feuch­tig­keits­schä­den. Doch nur bei kla­rer Abgren­zung zahlt der Ver­si­che­rer – ent­schei­dend ist die Ursa­che.

Vie­le glau­ben, sie sind geschützt – bis es zu spät ist

Ver­si­che­rungs­schutz prü­fen und rich­tig erwei­tern

Die klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung reicht bei Stark­re­gen nicht aus. Wer auf Num­mer sicher gehen will, soll­te sei­ne Poli­ce regel­mä­ßig prü­fen – und gezielt erwei­tern.

In vie­len Ver­trä­gen ist der Schutz gegen Natur­ge­fah­ren lücken­haft. Beson­ders Stark­re­gen­schä­den wer­den oft nicht abge­deckt – obwohl sie immer häu­fi­ger auf­tre­ten. Der Grund: Ohne den Bau­stein „Ele­men­tar­ver­si­che­rung“ besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Über­schwem­mung, Rück­stau oder ein­drin­gen­dem Regen­was­ser von außen.

Dabei lässt sich der Schutz unkom­pli­ziert erwei­tern – oft sogar kos­ten­güns­tig. Wich­tig ist, dass Sie wis­sen, in wel­cher Gefah­ren­zo­ne (ZÜRS) sich Ihre Immo­bi­lie befin­det. In Zonen mit höhe­rem Risi­ko kann der Ver­si­che­rungs­schutz teu­rer oder ein­ge­schränkt sein. Des­halb gilt: Je frü­her Sie sich absi­chern, des­to bes­ser.

Die­se Punk­te soll­ten regel­mä­ßig über­prüft wer­den:

  • Ist der Bau­stein „Ele­men­tar“ ent­hal­ten?

  • Deckt die Poli­ce Rück­stau aus­drück­lich mit ab?

  • Gibt es Ein­schrän­kun­gen durch die ZÜRS-Zone?

  • Wie hoch ist die Deckungs­sum­me bei Natur­ge­fah­ren?

  • Ist auch der Haus­rat mit Ele­men­tar­schutz ver­si­chert?

Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, soll­te sich pro­fes­sio­nell bera­ten las­sen. Wir prü­fen Ihre bestehen­den Poli­cen kos­ten­los – und zei­gen Ihnen, wo Lücken bestehen oder wel­che Erwei­te­rung sinn­voll ist.

War­um die rich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on über Ihre Ent­schä­di­gung ent­schei­det

Scha­dens­nach­wei­se bei Stark­re­gen – so sichern Sie Ihre Ansprü­che ab

Ohne lücken­lo­se Nach­wei­se ris­kie­ren Sie, dass die Ver­si­che­rung die Regu­lie­rung ablehnt – selbst mit Ele­men­tar­schutz.

Vie­le Ver­si­che­rungs­neh­mer gehen davon aus, dass der Abschluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung allein aus­reicht, um im Scha­dens­fall abge­si­chert zu sein. Doch die Rea­li­tät zeigt: Ohne eine sorg­fäl­ti­ge und voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ver­wei­gern.

Um Ihre Ansprü­che erfolg­reich gel­tend zu machen, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te beach­ten:

  • Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den umfas­send: Machen Sie Bil­der aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven, die das Aus­maß des Scha­dens deut­lich zei­gen.

  • Erstel­len Sie ein Scha­dens­pro­to­koll: Notie­ren Sie Datum, Uhr­zeit, den Ver­lauf des Ereig­nis­ses und ers­te Maß­nah­men, die Sie ergrif­fen haben.

  • Sam­meln Sie Bele­ge und Rech­nun­gen: Bewah­ren Sie alle Quit­tun­gen für Not­maß­nah­men, Repa­ra­tu­ren oder Ersatz­be­schaf­fun­gen auf.

  • Doku­men­tie­ren Sie die Wet­ter­la­ge: Sichern Sie sich offi­zi­el­le Wet­ter­da­ten, die den Stark­re­gen bele­gen, bei­spiels­wei­se vom Deut­schen Wet­ter­dienst.

Ein Bei­spiel: Bei einem Was­ser­scha­den durch Stark­re­gen müs­sen Sie nach­wei­sen, dass sich Was­ser ober­ir­disch auf dem Grund­stück ange­sam­melt hat. Ein erhöh­ter Grund­was­ser­spie­gel oder durch­feuch­te­ter Boden allein reicht für einen Ver­si­che­rungs­an­spruch nicht aus.

Durch eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on stel­len Sie sicher, dass Ihre Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen erhält, um eine zügi­ge und fai­re Regu­lie­rung zu ermög­li­chen.

Wei­te­re rele­van­te Gebäu­de­schä­den

Die­se Schä­den tre­ten oft beglei­tend auf – oder wer­den durch Wet­ter­ex­tre­me ver­schärft

Nicht nur ein­drin­gen­des Was­ser ver­ur­sacht Pro­ble­me. Auch Schä­den durch Sturm­fol­gen, tech­ni­sche Aus­fäl­le oder tie­ri­sche Stö­ren­frie­de kön­nen zur Gefahr für Ihr Zuhau­se wer­den. Die­se Risi­ken soll­ten Sie eben­falls ken­nen.

Dachdecker repariert mit Druckluftnagler ein beschädigtes Schindeldach auf einem Einfamilienhaus

Ein­bruch nach Unwet­ter

Offe­ne Kel­ler­fens­ter, aus­ge­fal­le­ne Beleuch­tung oder auf­ge­he­bel­te Türen nach Stark­re­gen bie­ten Ein­bre­chern idea­le Gele­gen­hei­ten. Mit Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung inklu­si­ve Ein­bruch­schutz sind Sie vor­be­rei­tet.

Arbeiter entfernt mit Motorsäge einen umgestürzten Baum vom Dach eines Wohnhauses

Umge­stürz­ter Baum

Stark­re­gen macht Böden weich – ein kräf­ti­ger Wind­stoß genügt, und der Baum kippt auf Haus, Gara­ge oder Stra­ße. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt, wenn der Scha­den durch Natur­ge­walt nach­ge­wie­sen ist.

Zusam­men­fas­sung

Stark­re­gen ist längst kei­ne Aus­nah­me­erschei­nung mehr – und kann ver­hee­ren­de Schä­den am Haus ver­ur­sa­chen. Vie­le Haus­be­sit­zer wie­gen sich jedoch in trü­ge­ri­scher Sicher­heit: Die Stan­dard-Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt kei­ne Über­schwem­mun­gen durch Stark­re­gen ab. Nur mit dem Ele­men­tar­scha­den­bau­stein besteht ein voll­um­fäng­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz. Beson­ders Rück­stau durch über­las­te­te Kanä­le ist ein oft unter­schätz­tes Risi­ko. Eine Rück­stau­si­che­rung, regel­mä­ßi­ge Poli­cen­prü­fung und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie hoch­was­ser­si­che­re Bau­wei­se oder Risi­ko­kar­ten hel­fen, Schä­den zu ver­mei­den. Wer rich­tig vor­sorgt, kann ruhig schla­fen – auch wenn drau­ßen die Was­ser­mas­sen toben.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein, Stan­dard-Gebäu­de­ver­si­che­run­gen decken Stark­re­gen­schä­den nur ab, wenn eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein ent­hal­ten ist.

Nur dann, wenn ein Ele­men­tar­schutz abge­schlos­sen wur­de und eine funk­tio­nie­ren­de Rück­stau­si­che­rung vor­han­den ist. Ohne bei­des zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Stark­re­gen liegt laut Defi­ni­ti­on des Deut­schen Wet­ter­diens­tes vor, wenn min­des­tens 15–25 Liter Regen pro Qua­drat­me­ter in einer Stun­de fal­len – ab dann spre­chen Ver­si­che­rer von einem rele­van­ten Natur­er­eig­nis.

Instal­lie­ren Sie eine geprüf­te Rück­stau­si­che­rung und las­sen Sie die­se regel­mä­ßig war­ten. Nur so besteht im Scha­dens­fall Anspruch auf Leis­tun­gen aus der Gebäu­de­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­bau­stein.