Starkregen absichern – So schützt die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden
Starkregen wird zur zunehmenden Gefahr für Gebäude – wir zeigen, wie Sie mit dem richtigen Versicherungsschutz vorsorgen

Ein starker Regenguss – und plötzlich steht der Keller unter Wasser: Starkregen trifft viele Hausbesitzer völlig unvorbereitet. Die Schäden sind oft gravierend und gehen weit über nasse Böden hinaus. Doch was viele nicht wissen: Die klassische Wohngebäudeversicherung bietet keinen Schutz bei Überschwemmung durch Starkregen. Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt zusätzlich eine Elementarschadenversicherung – und sollte sein Haus rechtzeitig wappnen.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Grundschutz fürs Haus – aber nicht für alle Wetterextreme
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hausbesitzer gegen typische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch bei Starkregen reicht dieser Basisschutz meist nicht aus. Denn die klassische Gebäudeversicherung greift nicht, wenn Regenwasser von außen in das Haus eindringt – etwa durch überflutete Kellerfenster oder Rückstau aus der Kanalisation. Erst mit der ergänzenden Elementarversicherung ist Ihr Zuhause auch gegen solche Naturgefahren abgesichert.
Nur wenn Sie den Elementarschaden-Baustein zur Wohngebäudeversicherung hinzugebucht haben, sind Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau versichert. Dabei deckt die Versicherung sowohl die Gebäudestruktur als auch fest verbaute Bestandteile wie Heizungen, Fußböden oder Türen ab – vorausgesetzt, die Ursache liegt eindeutig im Naturereignis.
Schäden durch eindringendes Wasser nach Starkregen (z. B. Kellerüberflutung)
Rückstau aus der Kanalisation bei Überlastung
Trocknungs‑, Sanierungs- und Reparaturkosten am Gebäude
Schäden an fest installierten Einbauten wie Heizungen, Türen, Böden
Abriss- und Wiederaufbaukosten bei Totalschaden
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn das Wasser bei Starkregen nicht von außen eindringt, sondern durch offene Fenster oder undichte Stellen ins Gebäude gelangt – oder wenn keine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit, wie das Fehlen vorgeschriebener Rückstausicherungen, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Schäden durch eindringenden Regen ohne Überschwemmung
Wasser, das durch geöffnete Fenster oder Türen eindringt
Schäden durch mangelnde Rückstausicherung (wenn vorgeschrieben)
Feuchtigkeitsschäden durch Vernachlässigung baulicher Instandhaltung
Schäden außerhalb der versicherten Immobilie (z. B. Garten oder unversicherte Nebengebäude)
Nur mit Zusatzbaustein versichert: Elementarschäden durch Starkregen
Starkregen als Elementarschaden – was wirklich zählt
Die Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht aus. Schäden durch Starkregen sind nur mit dem Elementarbaustein abgedeckt – das ist gesetzlich und vertraglich klar geregelt.
Immer wieder kommt es zu folgenschweren Missverständnissen: Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden durch Starkregen automatisch zahlt. Doch das ist nicht der Fall. Sobald Wasser in Folge von überflutetem Boden oder Rückstau in das Gebäude eindringt, spricht man aus versicherungstechnischer Sicht von einem Elementarschaden – und der ist nur versichert, wenn der entsprechende Baustein explizit hinzugefügt wurde.
Die Versicherung springt also nicht ein, wenn:
der Regen über Bodenöffnungen in den Keller eindringt,
Wasser durch Rückstau aus der Kanalisation aufsteigt,
das Grundstück selbst überschwemmt wurde.
Erst mit einer Elementarversicherung wird das Naturereignis „Starkregen“ als versichertes Risiko anerkannt. Wichtig ist auch: Bei ZÜRS-Zonen mit höherem Risiko (Zone 3 oder 4) kann der Abschluss erschwert oder teurer sein – hier ist frühzeitiges Handeln entscheidend.
Praxisbeispiel:
Ein plötzlicher Starkregen überschwemmt Ihr Grundstück, das Wasser dringt durch die Lichtschächte in den Keller ein. Ohne Elementarversicherung zahlen Sie Sanierung, Trocknung und Entsorgung selbst – mit Baustein übernimmt der Versicherer diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wenn das Wasser von unten kommt: Rückstau verstehen und absichern
Rückstau und Kellerflutung – versteckte Gefahr durch Starkregen
Rückstau ist eine der häufigsten Ursachen für Schäden bei Starkregen – und nicht automatisch versichert. Nur mit Rückstauschutz und Elementarbaustein sind Sie auf der sicheren Seite.
Starkregen überlastet in vielen Regionen die Kanalisation – und dann passiert es: Das Wasser sucht sich seinen Weg zurück ins Gebäude. Über Toiletten, Bodenabläufe, Waschbecken oder Kellerabflüsse steigt das Abwasser plötzlich auf und flutet das Untergeschoss. Dieser Effekt wird Rückstau genannt und zählt zu den häufigsten Schadensauslösern bei Starkregen.
Doch auch hier gilt: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn der Elementarschutz abgeschlossen wurde und eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. Fehlt sie oder ist sie defekt, kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder stark kürzen – wegen grober Fahrlässigkeit.
Was Sie beachten sollten:
Rückstausicherungen sind in gefährdeten Regionen oft baurechtlich vorgeschrieben
Sie müssen regelmäßig gewartet und dokumentiert werden
Auch Mietobjekte sollten rückstausicher sein – Eigentümer haften im Ernstfall
Typische Rückstau-Schäden:
Überschwemmte Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume
Beschädigte Bodenbeläge, Möbel, Elektrik
Hygieneprobleme durch fäkalienhaltiges Abwasser
Langfristige Schimmelbildung an Wänden und Böden
Ein Rückstauereignis ist nicht nur ärgerlich – es ist ohne den richtigen Schutz oft existenzbedrohend. Daher gilt: Bauen Sie vor, lassen Sie prüfen, ob Ihre Rückstausicherung den heutigen Anforderungen entspricht – und sichern Sie sich mit einer umfassenden Elementarversicherung ab.
Weitere typische Schäden
Diese Gebäudeschäden treten besonders häufig als Folge von Starkregen auf
Starkregen bringt oft nicht nur Wasser, sondern eine Kette von Folgeschäden mit sich. Diese drei Schadensarten sind typische Begleiterscheinungen – und sollten bei der Absicherung nicht vergessen werden.
Sturmschaden am Dach
Starker Regen wird häufig von heftigem Wind begleitet. Dabei können Dachziegel gelöst oder ganze Dachflächen abgedeckt werden. Eindringendes Wasser richtet dann zusätzliche Schäden an – vor allem, wenn das Dach nicht rechtzeitig repariert wird.
Schimmelbildung nach Feuchtigkeit
Wird Wasser nicht zügig entfernt oder bleibt unbemerkt in Wänden oder Dämmungen, droht Schimmel. Die Sanierung ist aufwendig und kostenintensiv – besonders wenn die Ursache nicht versichert ist.
Wasserschaden durch Rohrbruch
Zwar kein direkter Starkregen-Folgeeffekt, aber oft verwechselt: Auch Rohrbrüche führen zu Feuchtigkeitsschäden. Doch nur bei klarer Abgrenzung zahlt der Versicherer – entscheidend ist die Ursache.
Viele glauben, sie sind geschützt – bis es zu spät ist
Versicherungsschutz prüfen und richtig erweitern
Die klassische Gebäudeversicherung reicht bei Starkregen nicht aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Police regelmäßig prüfen – und gezielt erweitern.
In vielen Verträgen ist der Schutz gegen Naturgefahren lückenhaft. Besonders Starkregenschäden werden oft nicht abgedeckt – obwohl sie immer häufiger auftreten. Der Grund: Ohne den Baustein „Elementarversicherung“ besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung, Rückstau oder eindringendem Regenwasser von außen.
Dabei lässt sich der Schutz unkompliziert erweitern – oft sogar kostengünstig. Wichtig ist, dass Sie wissen, in welcher Gefahrenzone (ZÜRS) sich Ihre Immobilie befindet. In Zonen mit höherem Risiko kann der Versicherungsschutz teurer oder eingeschränkt sein. Deshalb gilt: Je früher Sie sich absichern, desto besser.
Diese Punkte sollten regelmäßig überprüft werden:
Ist der Baustein „Elementar“ enthalten?
Deckt die Police Rückstau ausdrücklich mit ab?
Gibt es Einschränkungen durch die ZÜRS-Zone?
Wie hoch ist die Deckungssumme bei Naturgefahren?
Ist auch der Hausrat mit Elementarschutz versichert?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich professionell beraten lassen. Wir prüfen Ihre bestehenden Policen kostenlos – und zeigen Ihnen, wo Lücken bestehen oder welche Erweiterung sinnvoll ist.
Warum die richtige Dokumentation über Ihre Entschädigung entscheidet
Schadensnachweise bei Starkregen – so sichern Sie Ihre Ansprüche ab
Ohne lückenlose Nachweise riskieren Sie, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt – selbst mit Elementarschutz.
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass der Abschluss einer Elementarversicherung allein ausreicht, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Doch die Realität zeigt: Ohne eine sorgfältige und vollständige Dokumentation des Schadens kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Fotografieren Sie den Schaden umfassend: Machen Sie Bilder aus verschiedenen Perspektiven, die das Ausmaß des Schadens deutlich zeigen.
Erstellen Sie ein Schadensprotokoll: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den Verlauf des Ereignisses und erste Maßnahmen, die Sie ergriffen haben.
Sammeln Sie Belege und Rechnungen: Bewahren Sie alle Quittungen für Notmaßnahmen, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen auf.
Dokumentieren Sie die Wetterlage: Sichern Sie sich offizielle Wetterdaten, die den Starkregen belegen, beispielsweise vom Deutschen Wetterdienst.
Ein Beispiel: Bei einem Wasserschaden durch Starkregen müssen Sie nachweisen, dass sich Wasser oberirdisch auf dem Grundstück angesammelt hat. Ein erhöhter Grundwasserspiegel oder durchfeuchteter Boden allein reicht für einen Versicherungsanspruch nicht aus.
Durch eine gründliche Dokumentation stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung im Schadensfall die notwendigen Informationen erhält, um eine zügige und faire Regulierung zu ermöglichen.
Weitere relevante Gebäudeschäden
Diese Schäden treten oft begleitend auf – oder werden durch Wetterextreme verschärft
Nicht nur eindringendes Wasser verursacht Probleme. Auch Schäden durch Sturmfolgen, technische Ausfälle oder tierische Störenfriede können zur Gefahr für Ihr Zuhause werden. Diese Risiken sollten Sie ebenfalls kennen.
Einbruch nach Unwetter
Offene Kellerfenster, ausgefallene Beleuchtung oder aufgehebelte Türen nach Starkregen bieten Einbrechern ideale Gelegenheiten. Mit Hausrat- und Gebäudeversicherung inklusive Einbruchschutz sind Sie vorbereitet.
Umgestürzter Baum
Starkregen macht Böden weich – ein kräftiger Windstoß genügt, und der Baum kippt auf Haus, Garage oder Straße. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn der Schaden durch Naturgewalt nachgewiesen ist.
Zusammenfassung
Starkregen ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr – und kann verheerende Schäden am Haus verursachen. Viele Hausbesitzer wiegen sich jedoch in trügerischer Sicherheit: Die Standard-Gebäudeversicherung deckt keine Überschwemmungen durch Starkregen ab. Nur mit dem Elementarschadenbaustein besteht ein vollumfänglicher Versicherungsschutz. Besonders Rückstau durch überlastete Kanäle ist ein oft unterschätztes Risiko. Eine Rückstausicherung, regelmäßige Policenprüfung und präventive Maßnahmen wie hochwassersichere Bauweise oder Risikokarten helfen, Schäden zu vermeiden. Wer richtig vorsorgt, kann ruhig schlafen – auch wenn draußen die Wassermassen toben.
häufige Fragen
Ist Starkregen in der Gebäudeversicherung enthalten?
Nein, Standard-Gebäudeversicherungen decken Starkregenschäden nur ab, wenn eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein enthalten ist.
Zahlt die Versicherung bei überflutetem Keller durch Starkregen?
Nur dann, wenn ein Elementarschutz abgeschlossen wurde und eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Ohne beides zahlt die Versicherung nicht.
Was zählt als Starkregen im Sinne der Versicherung?
Starkregen liegt laut Definition des Deutschen Wetterdienstes vor, wenn mindestens 15–25 Liter Regen pro Quadratmeter in einer Stunde fallen – ab dann sprechen Versicherer von einem relevanten Naturereignis.
Wie kann ich mich gegen Rückstau absichern?
Installieren Sie eine geprüfte Rückstausicherung und lassen Sie diese regelmäßig warten. Nur so besteht im Schadensfall Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung mit Elementarbaustein.