Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die nur wenigen Deutschen bekannt ist, aber im Prinzip durchaus sinnvoll sein kann. Während eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bezahlt, wenn man praktisch gar keinen Beruf mehr ausüben kann (auch nicht Pförtner im Parkhaus) und die Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann zahlt, wenn man den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bereits, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, also z.B. eine Hand, die Sehkraft oder das Hörvermögen ausfällt oder deutlich reduziert wird.
Andere Versicherungen können hier noch auf eine Berufsausübung unter Anpassung des Arbeitsumfelds verweisen, bei der Grundfähigkeitsversicherung wird bei Ausfall bestimmter Grundfähigkeiten bezahlt – auch wenn man seinen Beruf noch ausüben kann.
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Ein Lehrer kann seinen Beruf noch ausüben, wenn er einen Arm verliert und erhält weder aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld, aber aus einer abgeschlossenen Grundfähigkeitsversicherung.
Manche Künstler haben über solche Grundfähigkeitsversicherungen z.B. Beine (z.B. Fußballer) oder Hände (z.B. Pianisten) versichert – meist mit sehr hohen Versicherungssummen. Solche exorbitant hohen Versicherungssummen wie Star-Fußballer oder Star-Pianisten sind im Allgemeinen nicht erforderlich, aber eine Grundversicherung in Sachen Grundfähigkeiten ist durchaus sinnvoll und kann bereits im Alter von 3 Jahren abgeschlossen werden. Das ist auch sinnvoll, da Kinder und Jugendliche durch das Eingehen höherer Risiken bei Sport und Spiel auch größeren Verletzungsrisiken ausgesetzt sind. Dazu muss nicht unbedingt eine Hand unter die Straßenbahn gelangen – es gibt zahlreiche andere Verletzungs- und Erkrankungsmöglichkeiten.
Wohl dem, der rechtzeitig vorgesorgt hat. Wohlmeinende Eltern schließen daher bereits ab dem Kindsalter von 3 Jahren eine Grundfähigkeitsversicherung ab.
Hier einige Grundfähigkeiten, die versichert werden können, mit den beispielhaften Konditionen eines Versicherers:
Der Verlust einzelner der oben genannten Fähigkeiten wird im Regelfall keine Berufsunfähigkeit und keine Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen, führt aber dennoch zu deutlichen Einschränkungen im täglichen Leben. Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) zahlt dann im Regelfall noch nicht, aber durch eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine Leistung erfolgen. Dazu muss nur der Nachweis erbracht werden, dass z.B. Einschränkungen wie o.a. vorliegen.
Eine besonders interessante Variante ist eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 3 Jahren, die eine Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließt. Solche Versicherungen beinhalten eine Wechseloption (meist nach 5 Jahren) in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einigen Grundfähigkeitsversicherungen wird die Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 30.Lebensjahr offengehalten – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Das ist eine komfortable Option. Kinder mit 3 Jahren werden häufig noch bedenkenlos und ohne vorliegende Vorerkrankungen in die Grundfähigkeitsversicherung aufgenommen und können so später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – auch wenn zwischenzeitlich schon Gesundheitsstörungen aufgetreten sind. Hier muss man auf Vertragsdetails und Wechselbedingungen achten.
Ein weiterer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung im jungen Alter ist, dass häufig bei versicherten Renten bis 1.500 Euro im Monat nur stark vereinfachte Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Andere bieten sogar bis 2.500 Euro Rente im Monat vereinfachte Fragen zur Gesundheit an.
Gesundheitsfragen sollte man immer ordnungsgemäß beantworten und alle Beeinträchtigungen und Arztbesuche aufführen. Schwindelt man bereits bei der Beantragung könnte dies der Versicherer sonst später dazu nutzen, die Leistung zu verweigern. Alle Arztbesuche und Beschwerden sollten daher ordnungsgemäß angegeben werden. Spätestens bei Beantragung der Leistung wird sonst der Versicherer beim Arzt nachfragen, wegen welcher Beschwerden man vor der Beantragung beim Arzt war und wenn dann herauskommt, dass man etwas verschwiegen hat, kann die Leistung verweigert werden. Ehrlichkeit ist hier also bei der Beantwortung der Fragen Trumpf.
Da jedoch im Alter von 3 Jahren häufig noch keine ernsthafte Erkrankung beim Kind vorliegt, ist die ehrliche Beantwortung meist auch problemlos.
Je früher man eine Grundfähigkeitsversicherung abschließt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versicherer den Antrag annimmt – ohne Ausschlüsse oder Zuschläge für bestimmte Vorerkrankungen zu vereinbaren.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ersetzt nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ergänzt diese aber sinnvoll. So wird ein Schutz erreicht, wenn das Leben nachhaltig beeinflusst wird, aber die Schwelle zur Leistung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht erreicht ist.
Wie wichtig Greifen, Gehen, Knien, Sehen, Hören und Sprechen sind, merkt man oft erst, wenn eine dieser Grundfähigkeiten ausfällt. Wohl dem, der rechtzeitig durch eine Grundfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat.
Allerdings ist die Grundfähigkeitsversicherung kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung! Ich berate Sie gerne, damit wir hier für Ihr Kind die bestmögliche Absicherung am Markt erhalten.
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