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Grundfähigkeitsversicherung ab 3 Jahren

Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die nur wenigen Deutschen bekannt ist, aber im Prinzip durchaus sinnvoll sein kann. Während eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bezahlt, wenn man praktisch gar keinen Beruf mehr ausüben kann (auch nicht Pförtner im Parkhaus) und die Berufs­unfähig­keitsversicherung erst dann zahlt, wenn man den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bereits, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, also z.B. eine Hand, die Sehkraft oder das Hörvermögen ausfällt oder deutlich reduziert wird.

Andere Versicherungen können hier noch auf eine Berufsausübung unter Anpassung des Arbeitsumfelds verweisen, bei der Grundfähigkeitsversicherung wird bei Ausfall bestimmter Grundfähigkeiten bezahlt – auch wenn man seinen Beruf noch ausüben kann.

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Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll? 

Ein Lehrer kann seinen Beruf noch ausüben, wenn er einen Arm verliert und erhält weder aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung Geld, aber aus einer abgeschlossenen Grundfähigkeitsversicherung.

Manche Künstler haben über solche Grundfähigkeitsversicherungen z.B. Beine (z.B. Fußballer) oder Hände (z.B. Pianisten) versichert – meist mit sehr hohen Versicherungssummen. Solche exorbitant hohen Versicherungssummen wie Star-Fußballer oder Star-Pianisten sind im Allgemeinen nicht erforderlich, aber eine Grundversicherung in Sachen Grundfähigkeiten ist durchaus sinnvoll und kann bereits im Alter von 3 Jahren abgeschlossen werden. Das ist auch sinnvoll, da Kinder und Jugendliche durch das Eingehen höherer Risiken bei Sport und Spiel auch größeren Verletzungsrisiken ausgesetzt sind. Dazu muss nicht unbedingt eine Hand unter die Straßenbahn gelangen – es gibt zahlreiche andere Verletzungs- und Erkrankungsmöglichkeiten.

Wohl dem, der rechtzeitig vorgesorgt hat. Wohlmeinende Eltern schließen daher bereits ab dem Kindsalter von 3 Jahren eine Grundfähigkeitsversicherung ab.

Grundfähigkeiten, die versichert werden können

Hier einige Grundfähigkeiten, die versichert werden können, mit den beispielhaften Konditionen eines Versicherers:

  • Schreiben: Wenn man weder mit der linken noch mit der rechten Hand 5 Wörter schreiben kann
  • Sehen: Wenn das Restsehvermögen nur noch maximal 5% beträgt oder das Gesichtsfeld auf maximal 15% vom Zentrum beschränkt ist
  • Hören: Fälligkeit der Versicherung bei mind. 75% Hörverlust auf beiden Ohren oder mindestens 60 dB
  • Sitzen: Eigenständiges Sitzen ist nicht mehr mind. 20 Minuten möglich, auch nicht bei Veränderung der Sitzposition oder Abstützen auf Armlehnen
  • Armgebrauch: Einer der Arme kann nicht mehr für 10 Sekunden seitwärts oder nach vorne bis auf Schulterhöhe abgespreizt gehalten werden
  • Gehen: Es können keine 400 Meter mehr eigenständig gegangen werden – auch dann nicht, wenn eine Pause von max. einer Minute eingelegt wird.
  • Fingerfertigkeit: Die Finger der linken oder rechten Hand sind nicht mehr in der Lage, eine Haustür aufzuschließen oder eine Schraubenmutter auf ein Gewinde zu schrauben
  • Eigenverantwortliches Handel: Ein Gericht hat nach einen psychiatrischen Gutachten entschieden, dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist
  • Hände: Mit der linken oder rechten Hand kann man nicht mehr ein Wasserglas auf einem Tisch greifen und umdrehen oder 5 Minuten halten
  • Heben und Tragen: Ein 2kg schwerer Gegenstand mit einem Griff kann nicht mehr über 5 Meter weit getragen werden, nachdem er angehoben wurde
  • Treppensteigen: Eine Treppe mit 12 Stufen kann nicht mehr eigenständige hinauf und hinabgegangen werden – auch dann nicht, wenn eine Pause von max. 1 Minute eingelegt wird
  • Gleichgewicht: Besteigen von Leitern oder Gerüsten ist ohne deutlich erhöhte Unfallgefahr nicht mehr möglich
  • Autofahren: Das Pkw-Führen ist nicht mehr möglich, - dazu ist die Fahrerlaubnis nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden oder erst gar nicht erteilt worden

Der Verlust einzelner der oben genannten Fähigkeiten wird im Regelfall keine Berufs­unfähig­keit und keine Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen, führt aber dennoch zu deutlichen Einschränkungen im täglichen Leben. Eine BU-Versicherung (Berufs­unfähig­keitsversicherung) zahlt dann im Regelfall noch nicht, aber durch eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine Leistung erfolgen. Dazu muss nur der Nachweis erbracht werden, dass z.B. Einschränkungen wie o.a. vorliegen.

Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 3 Jahren mit BU-Option

Eine besonders interessante Variante ist eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 3 Jahren, die eine Option für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung einschließt. Solche Versicherungen beinhalten eine Wechseloption (meist nach 5 Jahren) in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einigen Grundfähigkeitsversicherungen wird die Wechseloption in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bis zum 30.Lebensjahr offengehalten – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Das ist eine komfortable Option. Kinder mit 3 Jahren werden häufig noch bedenkenlos und ohne vorliegende Vorerkrankungen in die Grundfähigkeitsversicherung aufgenommen und können so später in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung wechseln – auch wenn zwischenzeitlich schon Gesundheitsstörungen aufgetreten sind. Hier muss man auf Vertragsdetails und Wechselbedingungen achten.

Grundfähigkeitsversicherung oft mit vereinfachten Fragen zur Gesundheit

Ein weiterer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung im jungen Alter ist, dass häufig bei versicherten Renten bis 1.500 Euro im Monat nur stark vereinfachte Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Andere bieten sogar bis 2.500 Euro Rente im Monat vereinfachte Fragen zur Gesundheit an.

Gesundheitsfragen sollte man immer ordnungsgemäß beantworten und alle Beeinträchtigungen und Arztbesuche aufführen. Schwindelt man bereits bei der Beantragung könnte dies der Versicherer sonst später dazu nutzen, die Leistung zu verweigern. Alle Arztbesuche und Beschwerden sollten daher ordnungsgemäß angegeben werden. Spätestens bei Beantragung der Leistung wird sonst der Versicherer beim Arzt nachfragen, wegen welcher Beschwerden man vor der Beantragung beim Arzt war und wenn dann herauskommt, dass man etwas verschwiegen hat, kann die Leistung verweigert werden. Ehrlichkeit ist hier also bei der Beantwortung der Fragen Trumpf.

Da jedoch im Alter von 3 Jahren häufig noch keine ernsthafte Erkrankung beim Kind vorliegt, ist die ehrliche Beantwortung meist auch problemlos.

Je früher man eine Grundfähigkeitsversicherung abschließt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versicherer den Antrag annimmt – ohne Ausschlüsse oder Zuschläge für bestimmte Vorerkrankungen zu vereinbaren.

Eine Grundfähigkeitsversicherung ersetzt nicht eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, ergänzt diese aber sinnvoll. So wird ein Schutz erreicht, wenn das Leben nachhaltig beeinflusst wird, aber die Schwelle zur Leistung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung noch nicht erreicht ist.

Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung

  • Man erhält bereits Leistungen, wenn die versicherte Grundfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate verloren geht
  • Wechselmöglichkeit in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung oft möglich
  • Abschluss bereits für Kinder ab 3 Jahre möglich
  • Leistung auch bei Verlust der Fahrerlaubnis (z.B. bei Epilepsie o.ä.)
  • Sogar „Fahrradfahren“ kann optional als Grundfähigkeit versichert werden
  • Oft nur wenige und einfache Gesundheitsfragen

Wie wichtig Greifen, Gehen, Knien, Sehen, Hören und Sprechen sind, merkt man oft erst, wenn eine dieser Grundfähigkeiten ausfällt. Wohl dem, der rechtzeitig durch eine Grundfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat.

Allerdings ist die Grundfähigkeitsversicherung kein Ersatz für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung! Ich berate Sie gerne, damit wir hier für Ihr Kind die bestmögliche Absicherung am Markt erhalten.

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