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Umzug & Haus­rat­ver­si­che­rung: Checkliste für Wohnortwechsel

Haus­rat­ver­si­che­rung Umzug – Was Sie unbedingt wissen sollten!

Planen Sie einen Umzug und fragen sich, wie es mit Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung weitergeht? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigen Schritte zur Anpassung Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung während des Umzugsprozesses. Erfahren Sie, was zu tun ist, um Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, wie Sie Ihre Versicherung nahtlos auf den neuen Wohnort übertragen und welche Punkte bei Adressänderung, Wohnflächenanpassung und kontinuierlichem Versicherungsschutz zu beachten sind.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Beim Umzug muss die Haus­rat­ver­si­che­rung unverzüglich aktualisiert werden, um Unterversicherung und entsprechende Risiken zu vermeiden.

 Die Haus­rat­ver­si­che­rung bietet während des Umzugs vorübergehenden Schutz für beide Wohnorte, deckt aber keine Transportschäden ab.

 Ein Umzug ins Ausland berechtigt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht der Haus­rat­ver­si­che­rung; im Zielland sollte ein neuer Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

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Haus­rat­ver­si­che­rung und Umzug – eine unzertrennliche Kombination

 

Ein Umzug kann viele Veränderungen mit sich bringen, und eine davon betrifft Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung beim Umzug mit Ihnen “umzieht”. Sie bleibt also bestehen, muss aber unbedingt an die neue Wohnsituation angepasst werden, einschließlich Adresse und Wohnungsgröße. Dieser Schritt ist nicht nur eine formelle Voraussetzung, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz zu optimieren.

Ein Wohnungswechsel kann eine Anpassung der Versicherungsprämien nach sich ziehen. Verschiedene Risikofaktoren wie Einbruchsrate und Naturgefahren am neuen Wohnort spielen dabei eine Rolle. Doch keine Sorge, das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Ihre Prämien steigen. Manchmal kann eine Neuordnung sogar zu einer Senkung der Kosten führen. Es lohnt sich also, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und sich ein genaues Bild von den Gegebenheiten zu machen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der kontinuierliche Versicherungsschutz während des Umzugs. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung bietet während des Umzugs einen Schutz für Ihre Habseligkeiten in beiden Wohnungen und unterstützt so einen reibungslosen Übergang. Das gibt Ihnen Sicherheit und sorgt dafür, dass Sie sich auf die vielen anderen Aspekte Ihres Umzugs konzentrieren können.
 
 

Umzug melden – Die Checkliste für Ihren Versicherer

 

Nun wissen wir also, dass ein Umzug Auswirkungen auf die Haus­rat­ver­si­che­rung hat. Aber wie teilen Sie Ihrem Versicherer mit, dass Sie umziehen? Und vor allem: Was müssen Sie dabei beachten? Hier kommt eine kleine Checkliste für Sie. Die Meldung Ihres Umzugs an Ihren Versicherer ist ein entscheidender Schritt, den Sie nicht vergessen sollten. Dabei sind die neue Adresse, das Umzugsdatum und jegliche Veränderungen im Wert Ihres Hausrats von Bedeutung.

Eine Anpassung der Versicherungsbeiträge kann notwendig sein, wenn sich die Wohnfläche der neuen Wohnung vom vorherigen Heim unterscheidet oder wenn der geschätzte Wert des Hausrats durch Aussortieren verändert wurde. Melden Sie den Umzug nicht, kann dies zu einer Unter- oder Überversicherung führen. Im Schadenfall kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes und die Gefahr, keine Entschädigung zu erhalten, zur Folge haben.
 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Meldung?

Sie fragen sich vielleicht: Wann ist der beste Zeitpunkt, um meinen Umzug bei der Haus­rat­ver­si­che­rung zu melden? Die Antwort ist einfach: so früh wie möglich. Idealerweise informieren Sie Ihren Versicherer, sobald das Umzugsdatum feststeht.

Spätestens am Tag des Umzugs sollte die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Umzug über den Wohnortwechsel informiert sein. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz für Ihr Haus lückenlos gewährleistet ist.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem richtigen Zeitpunkt ist es auch wichtig, dass Sie die richtigen Informationen zur Hand haben, wenn Sie Ihren Umzug melden. Dazu gehören die neue Adresse, die Quadratmeterzahl der neuen Wohnfläche und eventuelle Änderungen im Postleitzahlgebiet.

Darüber hinaus sollten Sie alle Änderungen bezüglich Sicherheitseinrichtungen in der neuen Wohnung an Ihren Versicherer weitergeben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz genau auf Ihre neue Wohnsituation abgestimmt ist.
 
 
 

Haus­rat­ver­si­che­rung anpassen – So vermeiden Sie Unterversicherung

 

Die korrekte Ermittlung und Anpassung der Versicherungssumme ist ein entscheidender Faktor, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht, um den gesamten Wert Ihres Hausrats im Schadensfall abzudecken. Dies kann dazu führen, dass Sie im Schadensfall auf Kosten sitzen bleiben. Daher ist es wichtig, den Wert Ihres Hausrats genau zu ermitteln und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

Eine Möglichkeit, den Wert Ihres Hausrats zu ermitteln, ist die Verwendung eines Wertermittlungsbogens. Mit diesem können Sie den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis Ihres Hausrats ermitteln und so die Versicherungssumme festlegen. Nach einem Umzug sollten Sie alle Veränderungen, wie die neue Wohnfläche, den geänderten Wert des Hausrats und sicherheitsrelevante Aspekte, an die Versicherungsgesellschaft melden, damit die Versicherungssumme korrekt angepasst wird.

Zur Vermeidung einer Unterversicherung wird generell eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche empfohlen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Hausrat im Schadensfall ausreichend versichert ist.
 
 

Der Schutz des Hausrats während des Umzugs

 

Während des Umzugs gibt es eine vertragliche Übergangsfrist von bis zu zwei Monaten, in der sowohl die alte als auch die neue Wohnung durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt sind. Das bedeutet, dass Ihr Hausrat in dieser Zeit sowohl in Ihrer alten als auch in Ihrer neuen Wohnung versichert ist. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie nicht alles auf einmal umziehen können und daher Gegenstände in beiden Wohnungen lagern müssen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung keine Schäden am Hausrat während des Umzugs abdeckt. Sollte beim Transport etwas zu Bruch gehen, haften in der Regel das Umzugsunternehmen oder private Umzugshelfer. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn eine professionelle Speditionsfirma beauftragt wird. Bei Eigenregie oder privaten Helfern greift die Versicherung nicht.

Sollte Ihr Umzug länger dauern als geplant, wird die alte Wohnung wie eine Zweitwohnung behandelt und muss separat versichert werden. Es ist daher ratsam, den Umzug so gut wie möglich zu planen und eventuelle Verzögerungen einzukalkulieren.
 
 

Sonderkündigungsrecht und Haus­rat­ver­si­che­rung – Wann können Sie kündigen?

 

Ein Umzug an sich ist kein Grund für eine Kündigung der Haus­rat­ver­si­che­rung. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht begründen können. Diese beinhalten beispielsweise die Zusammenlegung von Haushalten, einen Umzug ins Ausland oder den Übergang in ein Pflegeheim.

Auch bei Unzufriedenheit mit den Leistungen der Haus­rat­ver­si­che­rung können Versicherungsnehmer von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Kündigungsfristen und -formalitäten zu informieren und die Kündigung fristgerecht bei der Versicherung einzureichen.
 

Zusätzliche Versicherungen beim Umzug – Ein Überblick

Neben der Haus­rat­ver­si­che­rung gibt es noch weitere Versicherungen, die bei einem Umzug angepasst werden sollten. Dazu gehört zum Beispiel die Kfz-Versicherung. Bei einem Umzug ist eine neue eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung erforderlich, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Auch Haft­pflichtversicherungen, einschließlich der Kfz-Haft­pflicht, sollten im Zuge eines Umzugs auf die aktuelle Wohnsituation überprüft werden. Gleiches gilt für Rechts­schutz­ver­si­che­rungen und Hausratsversicherung, die durch einen Umzug eine Anpassung im Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz benötigen können. Dabei ist es wichtig, den Versicherungsort im Auge zu behalten.

Schließlich sollten auch Per­sonenversicherungen wie Berufs­unfähig­keits-, Unfall-, Risiko-Lebensversicherung, private Pflege­ver­si­che­rung und Alters­vorsorge nach dem Umzug überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es ist also wichtig, sich einen genauen Überblick über alle bestehenden Versicherungen zu verschaffen und diese gegebenenfalls anzupassen.
 
 

Zusammenziehen oder Wegziehen – Was ändert sich?

 

Ein Umzug kann viele verschiedene Formen annehmen. Vielleicht ziehen Sie zusammen mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung oder Sie lösen eine bestehende Wohngemeinschaft auf. In beiden Fällen ergeben sich Änderungen für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Beim Zusammenzug mit einem Partner ist oft nur eine Hausrat- und Haft­pflichtversicherung notwendig, wodurch zusätzliche Policen beendet werden können und Kosteneinsparungen entstehen.

Wenn Sie und Ihr Partner beide eine Haus­rat­ver­si­che­rung haben und zusammenziehen, kann eine der Versicherungen, häufig die mit dem späteren Abschlussdatum, gekündigt werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Es ist auch ratsam, die Deckungs­summe der Haus­rat­ver­si­che­rung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Unterversicherung und Abzüge im Schadenfall zu verhindern.

Im Falle einer Auflösung einer Wohngemeinschaft kann die Haus­rat­ver­si­che­rung vom bisherigen Versicherungsnehmer weitergeführt oder auf den Namen des verbleibenden Partners übertragen werden. Der wegziehende Partner muss sich dann um einen neuen Schutz bemühen. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und die notwendigen Schritte zu planen.
 
 

Haus­rat­ver­si­che­rung bei Umzug ins Ausland

 

Ein Umzug ins Ausland bringt eigene Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung in Deutschland deckt keinen Hausrat ab, der sich dauerhaft außerhalb Deutschlands befindet. Bei einem permanenten Wegzug ins Ausland muss daher die deutsche Haus­rat­ver­si­che­rung gekündigt werden.

Nach dem Umzug ins Ausland ist es notwendig, sich im neuen Land um adäquaten Versicherungsschutz zu bemühen. Die Bedingungen und Anforderungen können dabei von Land zu Land erheblich variieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls einen Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen.

Eines sollten Sie jedoch wissen: Bei einem Umzug ins Ausland besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit kündigen können.
 
 

Exklusiver Service für AMBA-Kunden

 

Als besonderen Service kümmert sich AMBA Versicherungen um die gesamte Umzugsmeldung für unsere Kunden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen 24-Stunden-Zugang zu Ihren Versicherungsunterlagen. Mit unserer benutzerfreundlichen Kundenapp simplr können Sie unkompliziert Ihre Adressänderung vornehmen, woraufhin wir die Aktualisierung bei den Versicherungsgesellschaften für Sie übernehmen.

Interessieren Sie sich für diesen exklusiven Service? Es ist ganz einfach: Registrieren Sie sich als Neukunde und fügen Sie Ihre Versicherungsverträge hinzu. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Umzug sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung mit sich bringt. Es ist wichtig, den Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versicherer zu melden und die Versicherungssumme korrekt anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei einem Umzug ins Ausland oder bei Zusammenzug mit einem Partner ergeben sich besondere Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht begründen können. Durch eine frühzeitige Planung und gute Information können Sie sicherstellen, dass Ihr Hausrat auch nach dem Umzug optimal versichert ist.


Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der Haus­rat­ver­si­che­rung bei Umzug?

Ein Umzug ist nicht nur ein logistisches Unterfangen, sondern hat auch Auswirkungen auf Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Versicherungspolice, die Sie für Ihre alte Wohnung abgeschlossen haben, bleibt weiterhin gültig, muss aber auf die neue Wohnsituation angepasst werden. Dies umfasst in der Regel die Aktualisierung Ihrer Adresse und die Anpassung der Versicherungssumme, um eine mögliche Unter- oder Überversicherung zu verhindern. Es ist wichtig, diese Änderungen zeitnah vorzunehmen, damit Ihr Versicherungsschutz nahtlos weiterläuft.

Wie lange besteht bei einem Umzug in beiden Wohnungen Versicherungsschutz?

Während des Umzugs besteht in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, oft bis zu zwei Monaten, ein Übergangsschutz für beide Wohnorte. Dies bedeutet, dass Ihr Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung vor Schäden, die nicht durch den Transport entstehen, geschützt ist. Um sicherzugehen, sollten Sie die genauen Bedingungen und die Dauer des Übergangsschutzes mit Ihrer Versicherung klären.

Wer zahlt wenn beim Umzug was kaputt geht?

Schäden, die beim Transport Ihres Hausrats entstehen, fallen nicht unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung. Hier ist in der Regel das Umzugsunternehmen verantwortlich, sofern Sie eine professionelle Firma beauftragt haben. Diese besitzen oft eine Transportversicherung, die für Schäden aufkommt. Bei einem Umzug in Eigenregie oder mit Hilfe von Freunden und Familie, liegt das Risiko bei Ihnen. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll sein.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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