Jagd­ver­si­che­rung – recht­lich abge­si­chert bei der Aus­übung der Jagd

Jäger benö­ti­gen eine leis­tungs­star­ke Absi­che­rung – wir zei­gen Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen wirk­lich rele­vant sind

Jäger steht mit Jagdhund auf nebligem Waldweg, das Gewehr über der Schulter, kahle Bäume und herbstliche Atmosphäre im Hintergrund

Ob pas­sio­nier­ter Jäger oder ange­hen­der Jagd­schein­in­ha­ber – mit der Jagd gehen auch Risi­ken ein­her. Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung schützt Sie nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch im Ernst­fall vor fol­gen­schwe­ren Kon­se­quen­zen. Erfah­ren Sie hier, wel­che Poli­cen wirk­lich sinn­voll sind – und wel­che Ihnen oft feh­len.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Mehr als nur Jagd­haft­pflicht: umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz für Jäger

  • Spe­zi­el­le Absi­che­rung für Jagd­hun­de, Waf­fen und Jagd­aus­rüs­tung

  • Unter­stüt­zung bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen

  • Schutz bei Unfäl­len – auch außer­halb der Jagd

  • Tari­fe und Anbie­ter im direk­ten Ver­gleich

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Risi­ken auf der Jagd rich­tig absi­chern – was wirk­lich wich­tig ist

Ein Moment der Unacht­sam­keit, ein unglück­li­cher Zwi­schen­fall mit dem Jagd­hund oder eine Strei­tig­keit nach dem Revier­wech­sel – bei der Jagd kön­nen vie­le Situa­tio­nen teu­er oder juris­tisch hei­kel wer­den. Wer glaubt, mit der Pflicht­ver­si­che­rung allein auf der siche­ren Sei­te zu sein, ris­kiert im Ernst­fall finan­zi­el­le Lücken. Hier erfah­ren Sie, wel­che Gefah­ren oft unter­schätzt wer­den – und wie Sie sich rund­um absi­chern.

Die Jagd ist kein unge­fähr­li­ches Hob­by. Wer mit Waf­fen und Hun­den in der Natur unter­wegs ist, trägt Ver­ant­wor­tung – und setzt sich selbst und ande­re rea­len Risi­ken aus. Ein abge­lenk­ter Moment kann aus­rei­chen, um einen fol­gen­schwe­ren Unfall oder einen Rechts­streit aus­zu­lö­sen. Auch tech­ni­sche Gerä­te wie Droh­nen oder Wär­me­bild­ka­me­ras bie­ten neue Gefah­ren­quel­len. Vie­le Jäger unter­schät­zen dabei, wie schnell aus klei­nen Vor­fäl­len hohe Kos­ten ent­ste­hen kön­nen – und dass klas­si­sche Ver­si­che­run­gen wie die Haus­rat hier nicht grei­fen.

Typi­sche Gefah­ren, mit denen Jäger regel­mä­ßig kon­fron­tiert sind:

  • Eigen­un­fäl­le durch Stür­ze oder Erschöp­fung

  • Ver­let­zun­gen durch Schüs­se oder Quer­schlä­ger

  • Infek­tio­nen nach Zecken­bis­sen oder Tier­kon­tak­ten

  • Strei­tig­kei­ten mit Revier­nach­barn oder Land­be­sit­zern

  • Dieb­stahl oder Zer­stö­rung von Jagd­aus­rüs­tung

  • Erkran­kun­gen oder Ver­let­zun­gen des Jagd­hun­des

Mit der Jagd­pflicht­ver­si­che­rung ist es für ver­ant­wor­tungs­vol­le Jäger meist nicht getan. Eine soli­de Absi­che­rung umfasst auch Unfäl­le, recht­li­che Kon­flik­te und den Schutz der ein­ge­setz­ten Aus­rüs­tung – beson­ders, wenn die­se hoch­wer­tig oder per­so­na­li­siert ist. Auch Jagd­hun­de spie­len eine zen­tra­le Rol­le und ver­die­nen ent­spre­chend geziel­ten Ver­si­che­rungs­schutz.

Die­se Poli­cen ergän­zen Ihre Absi­che­rung sinn­voll:

  • Jäger-Unfall­ver­si­che­rung: Deckt Inva­li­di­tät, Todes­fall, Brü­che, Infek­tio­nen und kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen ab – auch bei Eigen­be­we­gun­gen.

  • Jagd­hun­de­ver­si­che­rung: Über­nimmt Behand­lun­gen bei Krank­heit, Ver­let­zung oder Unfäl­len Ihrer Hun­de.

  • Jagd­waf­fen- und Aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung: Schützt Ihre Aus­rüs­tung bei Dieb­stahl, Feu­er, Was­ser oder eige­nem Miss­ge­schick.

  • Jäger-Rechts­schutz: Hilft bei Strei­tig­kei­ten im Revier, bei Wild­schä­den oder mit Grund­stücks­ei­gen­tü­mern.

  • Erwei­ter­te Haus­rat­ver­si­che­rung: Deckt Jagd­aus­rüs­tung in Ihrem Zuhau­se – z. B. gegen Ein­bruch, Feu­er oder Lei­tungs­was­ser.

Aus­rüs­tung zu Hau­se rich­tig geschützt wis­sen

Jäger-Haus­rat­ver­si­che­rung: Erwei­ter­ter Schutz für Ihre Jagd­aus­rüs­tung

Die pri­va­te Haus­rat­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus, wenn es um hoch­wer­ti­ge Jagd­aus­rüs­tung geht. Vie­le Jäger bewah­ren ihre Geweh­re, Opti­ken oder Tarn­klei­dung zu Hau­se auf – doch bei Ein­bruch­dieb­stahl, Brand oder Was­ser­scha­den droht im Scha­dens­fall eine finan­zi­el­le Lücke. Mit einer erwei­ter­ten Haus­rat­ver­si­che­rung spe­zi­ell für Jäger lässt sich die­ses Risi­ko gezielt absi­chern.

Wer regel­mä­ßig jagt, besitzt meist eine teu­re Aus­rüs­tung: Jagd­ge­weh­re, Wär­me­bild­tech­nik, hoch­wer­ti­ge Fern­glä­ser, Beklei­dung, Zube­hör. Die­se Gegen­stän­de sind oft meh­re­re tau­send Euro wert und lagern in der eige­nen Woh­nung, im Jagd­zim­mer oder Waf­fen­schrank – also dort, wo nor­ma­ler­wei­se die Haus­rat­ver­si­che­rung greift. Doch genau hier lau­ert ein Pro­blem: Vie­le Stan­dard­ver­trä­ge schlie­ßen Jagd­aus­rüs­tung aus­drück­lich aus oder zah­len nur bis zu gerin­gen Höchst­gren­zen.

Die Jäger-Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine ange­pass­te oder erwei­ter­te Form der Haus­rat­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell auf jagd­ty­pi­sches Eigen­tum zuge­schnit­ten ist. Sie deckt Schä­den ab, die durch klas­si­sche Risi­ken ent­ste­hen:

  • Ein­bruch­dieb­stahl

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den

  • Feu­er- und Brand­schä­den

  • Sturm- und Hagel­er­eig­nis­se

Wich­tig ist dabei: Nicht nur das Jagd­ge­wehr selbst, son­dern auch Zube­hör wie Ziel­op­ti­ken, Ruck­sä­cke, Klei­dung oder Fern­glä­ser kön­nen – abhän­gig vom Tarif – mit­ver­si­chert sein. Die Deckungs­sum­men las­sen sich in vie­len Ver­trä­gen indi­vi­du­ell anpas­sen. Eini­ge Anbie­ter schlie­ßen auch den ein­fa­chen Dieb­stahl aus Fahr­zeu­gen oder bei Trans­por­ten mit ein.

Was jedoch in der Regel nicht ver­si­chert ist: Schä­den durch eige­nes Ver­schul­den – etwa das Fal­len­las­sen eines Ziel­fern­rohrs oder die ver­se­hent­li­che Beschä­di­gung einer Waf­fe im Gebrauch. Für sol­che Sze­na­ri­en greift die Jagd­aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung, auf die wir im nächs­ten Abschnitt ein­ge­hen.

Die Jäger-Haus­rat­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll für:

  • Jäger mit hoch­wer­ti­ger, sta­tio­när gela­ger­ter Aus­rüs­tung

  • Waid­män­ner, die ihr Jagd­zim­mer zu Hau­se ein­ge­rich­tet haben

  • Selbst­stän­di­ge oder Forst­pro­fis, die Beruf und Hob­by ver­bin­den

Unser Tipp: Prü­fen Sie unbe­dingt Ihre bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung auf Aus­schlüs­se für jagd­ty­pi­sche Gegen­stän­de – und las­sen Sie sich gezielt zu ergän­zen­den Bau­stei­nen bera­ten.

Unfäl­le bei der Jagd gezielt absi­chern

Jäger-Unfall­ver­si­che­rung: Schutz bei Ver­let­zun­gen und dau­er­haf­ten Fol­gen

Die Jagd birgt zahl­rei­che Unfall­ri­si­ken – sei es beim Klet­tern auf den Hoch­sitz, durch Eigen­be­we­gung im Gelän­de oder durch unvor­her­seh­ba­re Wild­kon­tak­te. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung deckt sol­che Sze­na­ri­en oft nicht voll­stän­dig ab. Die Jäger-Unfall­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell auf jagd­ty­pi­sche Risi­ken aus­ge­rich­tet – und kann im Ernst­fall Ihre Exis­tenz absi­chern.

Wer bei der Jagd stürzt, sich beim Han­tie­ren mit der Waf­fe ver­letzt oder durch einen Zecken­biss schwer erkrankt, steht ohne pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz schnell vor hohen Kos­ten. Die Jäger-Unfall­ver­si­che­rung ergänzt Ihre gesetz­li­che oder pri­va­te Absi­che­rung gezielt dort, wo klas­si­sche Poli­cen häu­fig nicht grei­fen – näm­lich bei Unfäl­len wäh­rend der Jagd­aus­übung, im Revier, beim An- oder Abmarsch und auf dem Weg zur Jagd.

Typi­sche Leis­tun­gen die­ser spe­zia­li­sier­ten Absi­che­rung:

  • Inva­li­di­täts­leis­tun­gen bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen

  • Todes­fall­leis­tun­gen zur finan­zi­el­len Absi­che­rung der Hin­ter­blie­be­nen

  • Sofort­leis­tun­gen bei Kno­chen­brü­chen, Bän­der­ris­sen oder inne­ren Ver­let­zun­gen

  • Über­nah­me kos­me­ti­scher Ope­ra­tio­nen, auch bei Gesichts- oder Zahn­schä­den

  • Mit­ver­si­che­rung von Infek­tio­nen durch Zecken, Insek­ten oder Wild­tie­re

  • Leis­tung bei Eigen­be­we­gun­gen (z. B. Umkni­cken, Über­las­tung, Mus­kel­ab­riss)

  • Erwei­ter­te Glie­derta­xen zur rea­lis­ti­sche­ren Bewer­tung von Unfall­fol­gen

  • Inno­va­ti­ons­klau­seln, damit sich der Schutz auto­ma­tisch an ver­bes­ser­te Bedin­gun­gen anpasst

Auch beson­de­re Lebens­la­gen sind oft berück­sich­tigt: Vie­le Tari­fe bie­ten Schutz für unge­bo­re­nes Leben, ver­län­ger­te Fris­ten für Inva­li­di­täts­mel­dun­gen oder erwei­ter­ten Leis­tungs­zeit­raum bei Spät­fol­gen.

Je nach Anbie­ter beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz schon bei etwa 30 € jähr­lich – mit spür­ba­rem Leis­tungs­um­fang. Für Men­schen, die regel­mä­ßig oder inten­siv jagen, ist die­ser Bei­trag ein gerin­ger Preis für ein hohes Maß an Sicher­heit.

Wich­tig für Sie als Jäger:

  • Die Unfall­ver­si­che­rung ist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, aber in der Pra­xis unver­zicht­bar – ins­be­son­de­re für Selbst­stän­di­ge oder Haupt­ver­die­ner in der Fami­lie.

  • Wer bereits eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung besitzt, soll­te prü­fen las­sen, ob Jagd­ak­ti­vi­tä­ten aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind – denn vie­le Stan­dard­ver­trä­ge schlie­ßen Jagd als Risi­ko aus.

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Jäger eben­falls ken­nen

Sinn­vol­le Ergän­zun­gen zur Jagd­ver­si­che­rung

Nicht jede Absi­che­rung gehört direkt zur Jagd­ver­si­che­rung – doch eini­ge ergän­zen sie sinn­voll und schlie­ßen wich­ti­ge Schutz­lü­cken. Ob gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ner Haft­pflicht­schutz, eine leis­tungs­star­ke Haus­rat­po­li­ce oder eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für den All­tag: Die­se Ver­si­che­run­gen sind für vie­le Jäger eben­falls rele­vant.

Jagdhaftpflicht

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – und abso­lut unver­zicht­bar
Wer in Deutsch­land zur Jagd geht, benö­tigt eine gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie schützt vor Schä­den, die Drit­ten durch den Umgang mit Jagd­waf­fen oder Jagd­hun­den ent­ste­hen.

Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wert­vol­les Eigen­tum zu Hau­se rich­tig absi­chern
Die klas­si­sche Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Ein­bruch, Feu­er oder Lei­tungs­was­ser­schä­den ab – auch für Ihre jagd­ty­pi­sche Aus­rüs­tung im pri­va­ten Wohn­raum. Ach­ten Sie auf pas­sen­de Zusatz­bau­stei­ne für Waf­fen und Tech­nik.

private Unfallversicherung | Jagdversicherung

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Rund­um­schutz – auch außer­halb der Jagd­zeit
Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Jäger-Unfall­ver­si­che­rung, da sie im All­tag greift – ob beim Sport, im Gar­ten oder im Urlaub. Beson­ders wich­tig für Selbst­stän­di­ge oder Fami­li­en.

Wert­vol­le Aus­rüs­tung gezielt absi­chern

Jagd­aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung: Schutz bei Dieb­stahl, Beschä­di­gung oder Ver­lust

Eine hoch­wer­ti­ge Jagd­aus­rüs­tung ist nicht nur funk­tio­nal, son­dern oft auch ein Teil der per­sön­li­chen Iden­ti­tät. Wer regel­mä­ßig jagt, inves­tiert in Prä­zi­si­ons­waf­fen, Wär­me­bild­tech­nik, pro­fes­sio­nel­le Beklei­dung und Zube­hör. Umso wich­ti­ger ist es, die­se Aus­rüs­tung gegen typi­sche Risi­ken wie Dieb­stahl, Beschä­di­gung oder Ver­lust abzu­si­chern.

Die Jagd beginnt nicht erst im Revier – sie beginnt mit dem Packen der Aus­rüs­tung. Für vie­le Jäger sind Waf­fen, Opti­ken, Klei­dung und elek­tro­ni­sche Gerä­te nicht nur Werk­zeu­ge, son­dern wert­vol­le Beglei­ter mit per­sön­li­chem und finan­zi­el­lem Wert. Doch was pas­siert, wenn eine Wär­me­bild­ka­me­ra aus dem Auto gestoh­len wird, ein Gewehr beim Aus­stei­gen beschä­digt wird oder ein Stark­re­gen die Aus­rüs­tung im Jagd­schup­pen zer­stört?

Genau hier setzt die Jagd­aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung an. Sie schützt gegen die typi­schen Gefah­ren, denen Aus­rüs­tung bei Trans­port, Lage­rung oder Nut­zung aus­ge­setzt ist. Abge­deckt sind je nach Tarif unter ande­rem Schä­den durch Dieb­stahl – etwa aus dem Fahr­zeug, aus einer Unter­kunft oder dem Revier­fahr­zeug. Auch Ele­men­tar­schä­den wie Feu­er, Sturm oder Was­ser­ein­bruch gehö­ren zum abge­si­cher­ten Leis­tungs­um­fang. Beson­ders wert­voll ist der Schutz gegen Eigen­ver­schul­den: Wenn bei­spiels­wei­se eine Ziel­op­tik beim Rei­ni­gen zu Boden fällt oder ein Fern­glas durch Fehl­be­die­nung beschä­digt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung – sofern ent­spre­chend ver­ein­bart – auch in die­sen Fäl­len die Kos­ten.

Dar­über hin­aus sind in vie­len Tari­fen auch mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen durch Drit­te mit­ver­si­chert, eben­so wie Schä­den an gelie­he­ner oder gemie­te­ter Aus­rüs­tung – etwa im Rah­men von Gesell­schafts­jag­den oder Jagd­kur­sen. Die Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tet sich in der Regel nach dem Neu­wert der Gegen­stän­de und kann indi­vi­du­ell gewählt oder pau­schal fest­ge­legt wer­den. Ver­si­chert wer­den kön­nen Waf­fen, Nacht­sicht­tech­nik, Beklei­dung, Ruck­sä­cke, Mes­ser, Funk­ge­rä­te oder sons­ti­ges jagd­ty­pi­sches Zube­hör – ein­zeln oder im Paket.

Wich­tig ist zu wis­sen: Die Jagd­aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung ersetzt kei­ne Haft­pflicht­po­li­ce. Wenn durch eine Waf­fe eine ande­re Per­son ver­letzt wird oder Sach­schä­den ent­ste­hen, greift aus­schließ­lich die Jagd­haft­pflicht- oder die Unfall­ver­si­che­rung – nicht aber der Aus­rüs­tungs­schutz.

Die­se Absi­che­rung lohnt sich beson­ders für Jäger mit hoch­wer­ti­gem Equip­ment, für Revier­in­ha­ber mit wech­seln­den Ein­satz­or­ten sowie für alle, die ihre Aus­rüs­tung regel­mä­ßig trans­por­tie­ren oder aus­lei­hen. Auch Jagd­schü­ler, die sich ihr Equip­ment zunächst mie­ten, pro­fi­tie­ren von einem pas­sen­den Schutz.

Unser Tipp: Eine genaue Doku­men­ta­ti­on Ihrer Aus­rüs­tung – inklu­si­ve Fotos und Kauf­be­le­gen – kann im Scha­den­fall den Aus­schlag geben. Sie beschleu­nigt die Regu­lie­rung und sichert die voll­stän­di­ge Ent­schä­di­gung.

Im Revier nicht recht­los daste­hen

Jäger-Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Unter­stüt­zung bei juris­ti­schen Kon­flik­ten rund um die Jagd

Strei­tig­kei­ten mit Grund­stücks­ei­gen­tü­mern, Wild­schä­den, Anzei­gen wegen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten – wer regel­mä­ßig jagt, kann schnel­ler in juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen gera­ten, als gedacht. Die Jäger-Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Kon­flik­te und sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall nicht allein daste­hen.

Ob ein Spa­zier­gän­ger sich durch einen Schuss erschreckt fühlt, ein Grund­stück ver­se­hent­lich betre­ten wird oder ein Land­wirt Wild­schä­den rekla­miert – sol­che Situa­tio­nen kön­nen schnell zu juris­ti­schen Pro­ble­men füh­ren. Auch Fra­gen zur Waf­fen­be­sitz­kar­te, zur Jagd­er­laub­nis oder zu behörd­li­chen Auf­la­gen lan­den nicht sel­ten vor Gericht. Eine klas­si­sche Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die­se spe­zi­el­len jagd­be­zo­ge­nen Fäl­le oft nicht ab – hier greift die Jäger-Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Der Leis­tungs­um­fang ist dabei je nach Tarif breit gefä­chert. Typi­sche Sze­na­ri­en, die abge­si­chert sind, umfas­sen zum Bei­spiel Scha­den­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter, Straf­ver­fah­ren bei Ver­stö­ßen gegen Jagd­ge­set­ze oder Ermitt­lun­gen im Zusam­men­hang mit dem Waf­fen­ge­brauch. Auch Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, etwa bei klei­nen Regel­ver­stö­ßen im Revier, kön­nen abge­deckt sein. Eben­so ent­hal­ten ist häu­fig der Ver­wal­tungs­rechts­schutz – zum Bei­spiel bei Strei­tig­kei­ten mit Jagd­be­hör­den über den Revier­zu­gang oder bei Pro­ble­men mit der Ver­län­ge­rung des Jagd­scheins.

Neben der juris­ti­schen Bera­tung und Pro­zess­be­glei­tung wer­den in vie­len Tari­fen auch Gut­ach­ter­kos­ten, Zeu­gen­aus­la­gen oder Rei­se­kos­ten über­nom­men – etwa dann, wenn ein Ver­fah­ren im Aus­land statt­fin­det. Auch alter­na­ti­ve Ver­fah­ren wie Schlich­tung oder Media­ti­on sind oft­mals mit­ver­si­chert.

Die Kos­ten für eine Jäger-Rechts­schutz­ver­si­che­rung begin­nen bereits bei rund 30 bis 60 Euro jähr­lich – abhän­gig von Leis­tungs­um­fang, Anbie­ter und Selbst­be­tei­li­gung. Wich­tig zu wis­sen: Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt in vie­len Fäl­len welt­weit, wobei außer­halb Euro­pas teil­wei­se Ein­schrän­kun­gen gel­ten kön­nen.

Eine sol­che Poli­ce ist vor allem für Jäger mit eige­nem Revier oder Pacht­ver­trag sinn­voll, eben­so für Teil­neh­mer an Gesell­schafts­jag­den oder für Jagd­schü­ler. Aber auch Jäger, die regel­mä­ßig aktiv sind oder mit Kon­flikt­po­ten­zi­al im Revier rech­nen müs­sen, pro­fi­tie­ren von die­ser Absi­che­rung. Sie ersetzt nicht die klas­si­sche pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung, son­dern ergänzt sie gezielt dort, wo jagd­recht­li­che The­men im Mit­tel­punkt ste­hen.

Wich­ti­ge Fra­gen, die sich Jäger häu­fig stel­len

Was Sie schon immer über die Jagd­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

In vie­len Fäl­len: nein. Die Jagd zählt bei eini­gen Ver­si­che­rern zu den gefähr­li­chen Tätig­kei­ten und ist daher expli­zit aus­ge­schlos­sen. Eine Jäger-Unfall­ver­si­che­rung stellt sicher, dass auch Unfäl­le bei der Jagd­aus­übung abge­si­chert sind – inklu­si­ve Infek­tio­nen oder Eigen­be­we­gun­gen.

Nur bedingt. Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Waf­fen oder jagd­ty­pi­sche Aus­rüs­tung aus oder begren­zen die Erstat­tung. Eine erwei­ter­te Jäger-Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet geziel­ten Schutz – auch für Opti­ken, Aus­rüs­tung und Zube­hör.

Ver­let­zun­gen oder Erkran­kun­gen von Jagd­hun­den sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Hier greift eine sepa­ra­te Jagd­hun­de­ver­si­che­rung, die Tier­arzt­kos­ten, OPs oder im schlimms­ten Fall sogar den Todes­fall abdeckt.

Für sol­che Schä­den ist die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung zustän­dig. Sie prüft, ob ein Anspruch berech­tigt ist – und regu­liert ihn, sofern nötig. Nicht ver­si­chert sind aller­dings Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit.

Ja, denn bei ein­fa­chem Dieb­stahl aus dem Fahr­zeug greift die Haus­rat­ver­si­che­rung meist nicht. Eine Jagd­aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung schützt Ihre Gegen­stän­de auch unter­wegs – bei Dieb­stahl, Unfäl­len oder unsach­ge­mä­ßer Hand­ha­bung.

Vie­le Anbie­ter bie­ten welt­wei­ten Schutz, häu­fig mit Ein­schrän­kun­gen außer­halb Euro­pas. Bei geplan­ten Jagd­rei­sen soll­ten Sie gezielt prü­fen (oder prü­fen las­sen), wel­che Leis­tun­gen auch im Aus­land gel­ten – beson­ders bei Haft­pflicht- und Unfall­schutz.

Die Bei­trä­ge lie­gen je nach Ras­se, Alter und Leis­tungs­um­fang meist zwi­schen 20 und 50 € monat­lich. Ent­schei­dend sind Absi­che­rungs­hö­hen, Selbst­be­tei­li­gung, Erstat­tungs­gren­zen und etwa­ige War­te­zei­ten. Ein Ver­gleich lohnt sich immer.

Unbe­dingt. Eini­ge Anbie­ter bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für Jung­jä­ger oder Jagd­schü­ler an – etwa bei Haft­pflicht oder Unfall­ver­si­che­rung. Die Risi­ken bestehen unab­hän­gig vom Erfah­rungs­stand, daher soll­te der Schutz bereits zur ers­ten Revier­be­tre­tung grei­fen.

Sicher­heit für Ihre vier­bei­ni­gen Jagd­be­glei­ter

Jagd­hun­de­ver­si­che­rung: Schutz bei Krank­heit, Unfall oder Ver­let­zung

Jagd­hun­de sind unver­zicht­ba­re Part­ner bei der Jagd – sie arbei­ten mit Nase, Instinkt und vol­lem Kör­per­ein­satz. Dabei kann es schnell zu Ver­let­zun­gen, Unfäl­len oder Erkran­kun­gen kom­men. Eine Jagd­hun­de­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall nicht vor hohen Tier­arzt­kos­ten ste­hen und sich ganz auf die Gene­sung Ihres Hun­des kon­zen­trie­ren kön­nen.

Ein auf­ge­schlitz­ter Fang durch Dor­nen, ein ver­stauch­ter Lauf nach einem Sprung über den Gra­ben oder eine schwe­re Infek­ti­on nach Wild­kon­takt – Jagd­hun­de sind im Ein­satz zahl­rei­chen Risi­ken aus­ge­setzt. Gleich­zei­tig steigt mit der Spe­zia­li­sie­rung der Hun­de auch der finan­zi­el­le Auf­wand für Anschaf­fung, Aus­bil­dung und Pfle­ge. Eine gute Jagd­hun­de­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten, wenn Ihr Hund ver­letzt oder krank wird.

Die Jagd­hun­de­ver­si­che­rung wird in zwei Vari­an­ten ange­bo­ten:

  • Unfall­ver­si­che­rung für Jagd­hun­de
    Die­se Absi­che­rung springt ein, wenn sich Ihr Hund im Jagd­be­trieb ver­letzt – etwa durch Stür­ze, Bis­se, Kno­chen­brü­che oder Seh­nen­ris­se. Sie über­nimmt die Tier­arzt­kos­ten für Behand­lun­gen, Ope­ra­tio­nen und Nach­sor­ge. Eini­ge Tari­fe leis­ten zusätz­lich bei Tod des Hun­des oder Inva­li­di­tät.

  • Kran­ken­ver­si­che­rung für Jagd­hun­de
    Die­se Vari­an­te deckt zusätz­lich auch nicht jagd­be­ding­te Erkran­kun­gen ab – etwa Magen-Darm-Pro­ble­me, Infek­te, All­er­gien oder ortho­pä­di­sche Beschwer­den. Sie beinhal­tet oft einen OP-Schutz und erstat­tet ambu­lan­te sowie sta­tio­nä­re Behand­lun­gen – je nach Tarif zu 60 % bis 100 %.

Leis­tungs­merk­ma­le, auf die Jäger ach­ten soll­ten:

  • Freie Tier­arzt­wahl und Behand­lung nach aktu­el­lem GOT-Satz

  • Deckung von Not­fall­be­hand­lun­gen (auch nachts oder am Wochen­en­de)

  • Erstat­tung von Dia­gnos­tik (z. B. Rönt­gen, MRT, Labor)

  • Absi­che­rung auch bei Arbeits­un­fäl­len im Jagd­be­trieb

  • Zuschüs­se für Phy­sio­the­ra­pie oder Reha-Maß­nah­men

  • Optio­na­le Todes­fall­leis­tun­gen oder Pau­scha­len für Eutha­na­sie

Die Bei­trä­ge lie­gen – abhän­gig von Alter, Ras­se und Leis­tungs­um­fang – meist zwi­schen 20 und 50 € pro Monat. Beson­ders leis­tungs­star­ke Tari­fe bie­ten hohen Schutz ohne War­te­zeit, oft mit fle­xi­bler Selbst­be­tei­li­gung.

Unser Hin­weis für Jäger: Ach­ten Sie auf die Ver­si­che­rungs­pflicht bei Gesell­schafts­jag­den oder Prü­fun­gen – in eini­gen Fäl­len wird ein Ver­si­che­rungs­schutz für den Hund vor­aus­ge­setzt. Auch im Aus­lands­ein­satz soll­te geprüft wer­den, ob der Schutz greift.

Sinn­vol­le Ergän­zun­gen für Hun­de­be­sit­zer

Die­se Ver­si­che­run­gen schüt­zen Ihren Hund auch außer­halb der Jagd

Ein Jagd­hund ist nicht nur Hel­fer, son­dern auch Fami­li­en­mit­glied. Damit er im All­tag genau­so gut abge­si­chert ist wie bei der Jagd, lohnt sich der Blick auf ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen. Sie schüt­zen vor uner­war­te­ten Kos­ten und bie­ten Sicher­heit – zu Hau­se, unter­wegs und beim Tier­arzt.

Hundehalterhaftpflicht | Jagdversicherung

Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Pflicht­schutz für alle Hun­de­hal­ter in Deutsch­land
Wenn Ihr Hund einen Men­schen ver­letzt oder frem­des Eigen­tum beschä­digt, haf­ten Sie per­sön­lich – auch außer­halb der Jagd. Die Hun­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie zuver­läs­sig vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Tierärztin untersucht einen Schäferhund auf dem Behandlungstisch, eine Person hält das Tier, moderne Tierklinik im Hintergrund

Hun­de-OP-Ver­si­che­rung

Geziel­te Absi­che­rung für chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe
Wenn eine Ope­ra­ti­on not­wen­dig wird, kann es schnell teu­er wer­den. Die Hun­de-OP-Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten – z. B. bei Kreuz­band­riss, Fremd­kör­per oder Not­fall-OP nach einem Unfall.

Tierarzt untersucht einen Labrador auf dem Behandlungstisch, Mutter und Kind stehen daneben in einer hellen Tierarztpraxis

Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung

Voll­schutz bei Krank­heit und Ope­ra­ti­on
Die Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten für ambu­lan­te Behand­lun­gen, OPs, Medi­ka­men­te und Dia­gnos­tik – unab­hän­gig davon, ob der Scha­den bei der Jagd oder im All­tag ent­steht.

Zusam­men­fas­sung

Die Jagd­ver­si­che­rung besteht aus mehr als nur der gesetz­li­chen Haft­pflicht. Wer regel­mä­ßig zur Pirsch geht oder hoch­wer­ti­ge Aus­rüs­tung nutzt, soll­te auch an eine pas­sen­de Unfall- und Aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung den­ken. Für Jagd­hun­de ist ein sepa­ra­ter Schutz sinn­voll – sowohl bei Krank­heit als auch bei Ver­let­zung im Ein­satz. Rechts­schutz und erwei­ter­te Haus­rat­ver­si­che­run­gen run­den das Paket ab.

Wir hel­fen Ihnen dabei, den Über­blick zu behal­ten und gemein­sam den Schutz zu wäh­len, der zu Ihrer Jagd­pra­xis passt – weder über- noch unter­ver­si­chert, aber mit dem guten Gefühl, für den Ernst­fall vor­ge­sorgt zu haben.

häu­fi­ge Fra­gen

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen möch­te, benö­tigt eine gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung – sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die­se schützt Sie vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, wenn es im Zusam­men­hang mit der Jagd­aus­übung zu Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den kommt. Ohne die­sen Nach­weis wird kein Jagd­schein aus­ge­stellt. Dar­über hin­aus emp­feh­len wir ergän­zend eine Jagd­un­fall­ver­si­che­rung, Aus­rüs­tungs­ver­si­che­rung sowie – bei Hun­de­ein­satz – eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung.

Mit der Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor finan­zi­el­len Fol­gen, wenn durch Ihre Jagd­aus­übung Drit­te geschä­digt wer­den. Ver­si­chert sind Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die direkt oder indi­rekt mit der Jagd, dem Gebrauch von Waf­fen oder dem Ver­hal­ten Ihres Hun­des im Jagd­be­trieb zusam­men­hän­gen. Wir prü­fen für Sie den pas­sen­den Schutz­um­fang – indi­vi­du­ell und leis­tungs­stark.

Die Kos­ten rich­ten sich nach Art und Umfang der gewähl­ten Absi­che­rung. Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung erhal­ten Sie bei uns bereits ab rund 30 Euro im Jahr, abhän­gig von Deckungs­sum­me, Lauf­zeit und gewähl­ter Selbst­be­tei­li­gung. Eine kom­plet­te Absi­che­rung inklu­si­ve Unfall‑, Aus­rüs­tungs- und Hun­de­schutz ist indi­vi­du­ell kal­ku­lier­bar – wir erstel­len Ihnen dazu ger­ne ein pas­sen­des Ange­bot.

Ja, Ihr Jagd­hund ist in der Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel auto­ma­tisch mit­ver­si­chert – sowohl bei der Jagd als auch im All­tag. Das bedeu­tet: Wenn Ihr Hund bei der Jagd oder außer­halb einen Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Poli­ce die Haf­tung. Eine sepa­ra­te Hun­de­hal­ter­haft­pflicht ist dann nicht not­wen­dig – wir prü­fen das für Sie ger­ne im Detail.