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Leitungswasserschäden – was zahlt die Gebäudeversicherung?
Rohrbruch, Nässeschäden oder Frost: Wir erklären, wann der Versicherungsschutz greift und wie Sie Schäden vermeiden
Ein geplatztes Rohr, Frost in der Leitung oder eine undichte Stelle in der Wand – Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten und teuersten Schadensarten in Wohngebäuden. Schon ein kleiner Riss in einer Wasserleitung kann Tausende Euro Schaden verursachen – an Böden, Wänden, Möbeln oder der Bausubstanz. Genau hier greift die Leitungswasserversicherung als Bestandteil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Doch was genau deckt sie ab? Welche Leistungen sind enthalten, was ist nicht versichert – und wie lässt sich der optimale Tarif finden? In diesem Beitrag erhalten Sie alle Antworten, die Sie als Hausbesitzer oder Mieter kennen sollten. So schützen Sie Ihr Eigentum zuverlässig – bevor der Ernstfall eintritt.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Wasserschäden sind keine Seltenheit – mit der richtigen Absicherung vermeiden Sie hohe Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen
Was ist eine Leitungswasserversicherung und warum ist sie sinnvoll?
Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensursachen in deutschen Haushalten – und ihre Folgen sind oft verheerend. Die Leitungswasserversicherung schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen, wenn Wasser aus Rohren oder Heizungsanlagen austritt und das Gebäude oder den Hausrat beschädigt. Der Versicherungsschutz ist Teil der Wohngebäudeversicherung (für das Haus) und der Hausratversicherung (für bewegliches Inventar). Doch je nach Vertrag, Nutzung und Gebäudeart bestehen große Unterschiede – vor allem bei Ausschlüssen oder Zusatzbausteinen.
Als Hausbesitzer haften Sie für alle Schäden, die am Gebäude entstehen – ob selbst bewohnt oder vermietet. Die Leitungswasserversicherung ist Teil Ihrer Wohngebäudeversicherung und sollte unbedingt folgende Punkte abdecken:
Rohrbruch durch Frost, Materialfehler oder Installationsschäden
Nässeschäden an Wänden, Decken, Estrich und Isolierung
Trocknungskosten, Wiederherstellung von Wandbelägen, Böden etc.
Reparatur oder Austausch defekter Rohre
Kosten für Leckortung und Gutachter
Tipp: Achten Sie auf Zusatzbausteine für Rückstau, Grobe Fahrlässigkeit oder Allgefahren-Deckung – sie können entscheidend sein!
Auch wenn Mieter für das Gebäude selbst nicht haften, sind Wasserschäden am eigenen Inventar (z. B. Möbel, Technik, Kleidung) schnell existenzbedrohend. Hier greift die Hausratversicherung mit Leitungswasserdeckung:
Absicherung des gesamten Hausrats bei Leitungswasserschäden
Übernahme von Wiederbeschaffungskosten für beschädigte Gegenstände
Hotelkosten, falls die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist
Optionale Absicherung von Aquarien und Wasserbetten
Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt nicht Ihre Möbel oder Elektronik ab – das ist Ihre Aufgabe!
Vermieter benötigen die Leitungswasserversicherung als Absicherung gegen Schäden am Mietobjekt und potenzielle Mietausfälle. Sie schützt nicht nur das Gebäude, sondern hilft auch rechtlich abzusichern:
Reparaturkosten für wasserführende Leitungen und daran angrenzende Bauteile
Kostenübernahme für Trocknung und Wiederherstellung
Schutz vor finanziellen Folgen bei Mietminderung oder Mietausfall
Absicherung bei Streit mit Mietern über Schadenursache und Zuständigkeit
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Police auch Leerstand, Gewerbeeinheiten oder Altbauten korrekt abdeckt – nicht jeder Tarif tut das!
Welche Schäden sind abgedeckt – und wo liegen die typischen Fallstricke?
Was deckt eine Leitungswasserversicherung ab?
Die Leitungswasserversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die entstehen, wenn Wasser aus Rohrleitungen unkontrolliert austritt. Doch welche Schäden sind genau versichert – und wann greift die Leistung tatsächlich?
In der Praxis sind es meist klassische Situationen wie geplatzte Rohre, durch Frost beschädigte Leitungen oder schleichend undichte Wasserinstallationen, die zu Nässeschäden an Wänden, Decken und Böden führen. Abgedeckt sind in der Regel nicht nur Reparaturen am Leitungssystem, sondern auch Trocknungsmaßnahmen, Wiederherstellungskosten und Leckortung.
Allerdings gelten viele dieser Leistungen nur, wenn der Schaden unvorhergesehen und plötzlich auftritt. Schäden durch langsame Alterung oder mangelnde Wartung werden häufig ausgeschlossen.
Versicherte Schäden im Überblick
Wichtig zu wissen: Schäden durch undichte Fugen (z. B. im Bad) werden nicht von allen Tarifen übernommen. Prüfen Sie die Bedingungen genau – das sog. Fugenurteil des BGH hat die Leistungspflicht vieler Versicherer eingeschränkt.
Leistungsstark absichern – aber zu fairen Konditionen? Ein Tarifvergleich lohnt sich immer.
Was kostet eine Leitungswasserversicherung – und wie finde ich den besten Tarif?
Die Kosten einer Leitungswasserversicherung hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Alter und der Bauart des Gebäudes, dem Leistungsumfang, der gewünschten Versicherungssumme sowie der gewählten Selbstbeteiligung. Für Wohngebäude ist die Leitungswasserdeckung in der Regel Bestandteil der Gebäudeversicherung, während Mieter den Schutz über die Hausratversicherung erhalten.
Die typischen Kosten für eine Wohngebäudeversicherung mit integriertem Leitungswasserschutz liegen – je nach Tarif – zwischen 150 und 450 Euro jährlich. Diese Preisspanne ist jedoch nur ein grober Richtwert. Denn was Sie tatsächlich zahlen, hängt maßgeblich von mehreren Faktoren ab: dem Alter Ihres Hauses, der vorhandenen Rohrleitungen, der Region, in der sich Ihre Immobilie befindet, und natürlich vom gewählten Leistungsumfang.
Ältere Gebäude mit veralteter Wasserinstallation oder einem erhöhten Risiko für Frost- und Rückstauschäden führen in der Regel zu höheren Beiträgen. Auch der Standort spielt eine Rolle: In Regionen mit hohem Grundwasserspiegel oder häufigen Wetterumschwüngen sind Versicherer erfahrungsgemäß vorsichtiger – was sich in den Prämien niederschlägt. Die Versicherungssumme wiederum orientiert sich am Wiederherstellungswert der Immobilie, also dem Betrag, der notwendig wäre, um das Haus nach einem Schaden in gleicher Art wieder aufzubauen.
Weitere Beitragstreiber sind die Größe und Nutzung des Gebäudes: Während Einfamilienhäuser meist günstiger versicherbar sind, fallen bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Objekten deutlich höhere Prämien an. Auch die gewählte Selbstbeteiligung wirkt sich direkt auf die Kosten aus: Wer bereit ist, im Schadensfall einen Eigenanteil zu übernehmen, kann seinen Beitrag spürbar senken – trägt im Ernstfall aber ein höheres Risiko.
Ein Tarifvergleich ist daher unverzichtbar. Denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind teils erheblich – nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei den Leistungen und Ausschlüssen. Manche Tarife beinhalten z. B. automatisch die Leckortung und die Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, andere rechnen das separat ab oder decken bestimmte Schäden – etwa durch undichte Fugen oder Rückstau – gar nicht.
Beim Vergleich sollten Sie daher nicht nur auf den günstigsten Beitrag achten, sondern auf folgende Punkte: Welche Schadensarten sind versichert? Gibt es Deckelungen oder Ausschlüsse bei bestimmten Ursachen? Lässt sich die Police individuell anpassen, etwa um Rückstau oder grobe Fahrlässigkeit einzuschließen? Und wie schnell und zuverlässig reagiert der Versicherer im Schadensfall?
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, empfiehlt es sich, unseren Vergleichsrechner zu nutzen oder direkt auf uns zuzugehen. So erhalten Sie auch Zugang zu Spezialtarifen, die online nicht öffentlich verfügbar sind – und können sicher sein, dass Ihr Vertrag wirklich zu Ihrer Immobilie passt.
Diese Erweiterungen sollten Sie beim Schutz vor Leitungswasserschäden ebenfalls bedenken
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Ein Wasserschaden kommt selten allein – und oft sind die Ursachen oder Folgeschäden vielschichtiger, als man zunächst annimmt. Genau deshalb lohnt sich beim Abschluss oder Wechsel einer Leitungswasserversicherung der Blick über den Tellerrand hinaus.
Elementarversicherung
Schwere Regenfälle, Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutsche nehmen in Deutschland stetig zu – Standardtarife reichen hier längst nicht mehr aus. Die Elementarversicherung sichert Ihr Gebäude gezielt gegen diese Naturgefahren ab. Sie übernimmt die Kosten für Trockenlegung, Sanierung und Wiederherstellung nach extremen Wetterereignissen – und ist in vielen Regionen inzwischen unverzichtbar.
Feuerversicherung
Ob Kurzschluss, Kaminbrand oder Blitzschlag – Feuer ist eine der größten Bedrohungen für Ihr Eigentum. Die Feuerversicherung schützt Ihr Gebäude umfassend vor Brandschäden und deckt auch die Kosten für Abriss, Entsorgung und Wiederaufbau. Besonders wichtig ist dieser Baustein für Eigentümer von Einfamilienhäusern, Vermieter und Bauherren unbebauter Grundstücke.
Sturmversicherung
Bereits ab Windstärke 8 kann es zu erheblichen Schäden an Dach, Fassade oder Fenstern kommen. Die Sturmversicherung sichert Ihr Gebäude gegen Schäden durch Sturm, Hagel und fallende Gegenstände ab – etwa herabfallende Ziegel, entwurzelte Bäume oder beschädigte Solaranlagen. Eine essenzielle Ergänzung für jedes Haus, gerade in sturmgefährdeten Regionen.
Nicht jeder Schaden ist automatisch mitversichert – prüfen Sie die Ausschlüsse genau
Was ist bei der Leitungswasserversicherung nicht versichert?
So wichtig die Leitungswasserversicherung auch ist – sie deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. In der Praxis führt genau dieser Irrglaube oft zu Enttäuschungen im Schadensfall. Denn Versicherer unterscheiden sehr genau zwischen versicherten Risiken und sogenannten Ausschlüssen. Wer die Grenzen seiner Police nicht kennt, riskiert hohe Eigenkosten.
Ein typischer Ausschluss betrifft grob fahrlässiges Verhalten. Wenn Sie etwa die Waschmaschine laufen lassen und das Haus verlassen, kann das im Schadenfall als grob fahrlässig gewertet werden – mit der Folge, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder sogar verweigert. Nur Tarife mit expliziter „Fahrlässigkeitsklausel“ übernehmen solche Schäden überhaupt.
Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen – das betrifft z. B. mutwilliges Zerstören von Leitungen oder das absichtliche Überdrehen eines Ventils. Ebenso sind altersbedingte Schäden durch poröse oder verschlissene Leitungen nur selten versichert. Versicherer argumentieren hier, dass solche Defekte absehbar waren und mit regelmäßiger Wartung hätten verhindert werden können.
Ein besonders häufig diskutierter Punkt betrifft undichte Fugen im Bad oder an Anschlüssen. Seit dem sogenannten Fugenurteil des BGH leisten viele Versicherer hier nicht mehr – denn das Eindringen von Wasser durch Silikonfugen gilt oft nicht als „plötzlich“ oder „unvorhersehbar“. Wer diese Lücke absichern möchte, sollte auf eine entsprechende Zusatzklausel achten.
Ebenfalls nicht versichert sind Rückstauschäden durch verstopfte Abflüsse oder Überschwemmungen bei Starkregen – diese Risiken erfordern einen gesonderten Elementarschutz. Auch Feuchtigkeit durch Kondenswasser, z. B. durch falsches Lüften oder Baufehler, fällt nicht unter den Schutzbereich der Leitungswasserversicherung.
Wichtig ist außerdem: Nur wasserführende Systeme im Gebäudeinneren sind abgesichert. Schäden durch Regenfallrohre, Dränagen oder Grundwasser gelten als bautechnische Probleme – nicht als versicherte Leitungswasserschäden.
Wer sich umfassend absichern möchte, sollte daher nicht nur die Leistungen, sondern auch die Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen sehr genau prüfen. Ein gezielter Tarifvergleich oder die Beratung durch einen Makler hilft, kritische Lücken rechtzeitig zu erkennen – bevor es teuer wird.
Wie viel Absicherung braucht Ihre Immobilie wirklich – und wie lässt sich der passende Wert ermitteln?
Die richtige Versicherungssumme bei Leitungswasserschäden – so vermeiden Sie Unterversicherung
Im Schadensfall kann es schnell teuer werden – besonders bei Leitungswasserschäden, die Wände, Böden, elektrische Anlagen oder tragende Bauteile betreffen. Umso wichtiger ist es, dass die Versicherungssumme Ihrer Leitungswasserversicherung realistisch und vollständig angesetzt wird. Denn wer zu knapp kalkuliert, riskiert im Ernstfall eine sogenannte Unterversicherung – und bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.
Die Versicherungssumme sollte sich am aktuellen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes orientieren. Das bedeutet: Versichert wird nicht der Verkehrswert oder der damalige Kaufpreis, sondern der Betrag, der notwendig wäre, um das Haus heute – in gleicher Art und Ausstattung – neu zu errichten. Dazu zählen auch Abriss- und Entsorgungskosten nach einem Totalschaden sowie mögliche Preissteigerungen am Bau- oder Handwerkermarkt.
Besonders bei älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass die hinterlegte Summe längst nicht mehr ausreicht. Viele Tarife arbeiten mit sogenannten Wert 1914-Berechnungen oder indexierten Versicherungssummen – doch auch diese müssen regelmäßig überprüft werden, insbesondere nach Sanierungen, Anbauten oder einer Wertsteigerung durch energetische Maßnahmen.
Wer die Immobilie vermietet oder nicht selbst bewohnt, sollte zudem darauf achten, dass auch Mietausfall, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit oder Kosten für Aufräumarbeiten mitversichert sind. All das kann nach einem Leitungswasserschaden relevant werden – und macht oft den Unterschied zwischen minimaler Entlastung und echter finanzieller Sicherheit aus.
Für eine möglichst genaue Wertermittlung empfiehlt sich die Nutzung eines aktuellen Gebäudebewertungsrechners oder ein professionelles Gutachten – insbesondere bei komplexeren oder hochwertig ausgestatteten Objekten. Je präziser der tatsächliche Wiederherstellungswert erfasst wird, desto zuverlässiger schützt die Versicherung im Ernstfall.
Das fragen sich viele Eigentümer, Mieter und Vermieter – und hier finden Sie die Antworten
Was Sie schon immer über Leitungswasserversicherung wissen wollten
Ob vor dem Abschluss, bei der Schadensmeldung oder beim Versicherungsvergleich: Zur Leitungswasserversicherung tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Wir beantworten die wichtigsten Anliegen von Eigentümern, Mietern und Interessierten – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Was zählt eigentlich als Leitungswasserschaden?
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohrleitungen, Heizungs- oder Klimaanlagen sowie aus daran angeschlossenen Geräten austritt – etwa durch Rohrbruch, Frost oder defekte Dichtungen. Regen- oder Grundwasser zählt hingegen nicht dazu.
Was muss ich bei einem Leitungswasserschaden tun?
Sofort Wasserzufuhr abdrehen und Strom abschalten (Sicherung raus). Dann möglichst schnell das Wasser eindämmen (z. B. mit Handtüchern oder Eimern), den Schaden dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ursache) und unverzüglich die Versicherung kontaktieren. Bei Mietobjekten auch den Vermieter informieren.
Wer zahlt: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude (z. B. Wände, Rohre, Böden) auf. Die Hausratversicherung greift, wenn Mobiliar, Kleidung oder elektronische Geräte durch austretendes Wasser beschädigt werden.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Leckortung und Reparatur?
Ja – gute Tarife zahlen sowohl die Lecksuche (z. B. durch Thermografie) als auch die Reparaturarbeiten und die Wiederherstellung von Wand, Boden und Estrich. Wichtig: Diese Leistungen müssen explizit im Vertrag enthalten sein.
Was passiert bei Schimmel nach einem Wasserschaden?
Schimmelbildung infolge eines versicherten Leitungswasserschadens ist grundsätzlich mit abgedeckt – inklusive der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung: Der Schaden wurde umgehend gemeldet und professionell behandelt.
Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?
Sie sollten den Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, melden. In der Regel innerhalb von wenigen Tagen – je schneller, desto besser. Bei verzögerter Meldung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden.
Was passiert, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist?
Leichte Fahrlässigkeit ist meist mitversichert. Bei grob fahrlässigem Verhalten (z. B. unbeaufsichtigt laufende Waschmaschine) kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ablehnen – außer, Ihr Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich ein.
Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich mit der Schadensregulierung unzufrieden bin?
Ja, nach einem regulierten Schaden haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es Ihnen, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung zu kündigen – unabhängig von der regulären Laufzeit.
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Zusammenfassung
Ein Leitungswasserschaden kommt oft unerwartet – aber fast nie ohne Folgen. Undichte Rohre, Frostschäden oder versteckte Leckagen können hohe Kosten verursachen, nicht nur am Gebäude selbst, sondern auch am Inventar. Die Leitungswasserversicherung ist deshalb ein zentraler Baustein der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Doch viele Versicherungsnehmer verlassen sich auf einen Schutz, den ihr Vertrag gar nicht in vollem Umfang bietet. Wer sich absichern möchte, sollte nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern den Leistungsumfang, mögliche Ausschlüsse und Zusatzbausteine wie Rückstau oder grobe Fahrlässigkeit genau prüfen. Mit einer realistischen Versicherungssumme, regelmäßiger Vertragsprüfung und einem gezielten Vergleich vermeiden Sie Unterversicherung und schützen Ihre Immobilie effektiv – egal ob selbst bewohnt oder vermietet. Im Schadenfall gilt: schnell handeln, dokumentieren und richtig melden – dann greift die Versicherung zuverlässig.
häufige Fragen
Kann man sich gegen Leitungswasserschäden versichern?
Ja, Leitungswasserschäden sind über die Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude) und über die Hausratversicherung (für bewegliches Inventar) versicherbar. Sie zählen zu den Grundgefahren – allerdings mit Einschränkungen, je nach Tarif und Anbieter.
Was ist bei einem Leitungswasserschaden zu tun?
Zuerst Wasserzufuhr und Strom abschalten, dann den Schaden eindämmen und umfassend dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ursache). Anschließend sollten Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Bei Mietwohnungen zusätzlich den Vermieter informieren.
Ist Schimmel durch einen Leitungswasserschaden versichert?
Wenn der Schimmel eindeutig durch einen versicherten Leitungswasserschaden entstanden ist, übernehmen viele Versicherer auch die Kosten für die Schimmelsanierung. Voraussetzung: Der Schaden wurde rechtzeitig gemeldet und ordnungsgemäß behandelt.
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Ausgeschlossen sind häufig Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (sofern nicht extra versichert), Vorsatz, undichte Fugen, altersbedingten Verschleiß oder Rückstau. Auch Hochwasser zählt nicht dazu – dafür braucht es eine separate Elementarversicherung.