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Versicherungen für Friseure - ver­gleichen & sparen

Absicherung für den Friseur mit der haargenauen Versicherung

Der erste eigene Friseursalon ist im Leben eines Friseurs oft ein großes Ereignis und mit großem Aufwand – auch finanziellem Aufwand – verbunden. Erst im Nachgang erfolgt häufig eine Versicherung für den Friseur. Friseure sind Experten in Sachen Haarschnitt und Mode, müssen aber nichts zwangsläufig zum Versicherungsexperten avancieren. Häufig wird bei der Versicherung für den Friseur nur irgendetwas zusammengeschustert, was ein Bekannter, „der auch in Versicherungen“ macht, so gerade angeboten hat oder was man sich „aus dem Internet“ selber zusammengesucht hat. Manchmal ist ein Friseur daher überversichert, manchmal fehlen existenzielle Versicherungen, die große Risiken abdecken können.

Es nützt nichts, nur „in Sonnenschein“ zu denken, - auch ein Friseur ist Risiken ausgesetzt, die man durch eine Versicherung deckeln sollte, damit sie nicht zum existenziellen Risiko werden und zur Insolvenz des Unternehmens führen.

In der Folge führen wir die wichtigsten Versicherungen für den Friseur auf, die jeder Inhaber eines Friseursalons haben sollte.


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Betriebshaftpflichtversicherung Friseur

Ein Friseurbetrieb ist vielerlei Risiken ausgesetzt, nicht nur durch die eingesetzte Schere, sondern auch durch Chemikalien z.B. für Dauerwelle, Haarcolorationen oder das Wimpernfärben. Durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters könnten Kunden zu Schaden kommen oder auch ein Kunde berechtigt oder unberechtigt unzufrieden sein. Im Regelfall lässt sich dies häufig gütlich klären, aber es gibt eben auch die anderen Fälle, wo Schadensersatzansprüche anwaltlich geltend gemacht werden. Weil das teuer werden kann und man dadurch vom eigentlichen Geschäft abgelenkt wird, ist es gut zu wissen, dass man gegen genau solche Fälle versichert werden kann.

Auch Umwelteinflüsse durch Haarfärbemittel könnten Umwelt oder Inventar schädigen. Nicht immer sind es Kunden oder Behörden, die Missstände oder Missgeschicke aufdecken, - auch ehemalige Mitarbeiter haben schon zu hohen Folgekosten geführt, weil Rachefeldzüge wegen empfundener Ungerechtigkeit bei der Beendigung des Arbeitsvertrags empfunden wurden.

Wer nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen, die auch eine Umwelt-Basisdeckung verspricht. Forderungen Dritter können somit durch eine Betriebshaftpflicht für Friseure abgedeckt werden.

Gerade durch den ausgeprägten Kundenkontakt kommt es in den eigenen oder auch gemieteten Räumlichkeiten deutlich häufiger zu Sachschäden und Per­sonenschäden als in vielen anderen Berufen.

Bedenken muss man, dass das Risiko ja nicht nur von einem selbst ausgeht, sondern auch von jedem Angestellten oder Mitarbeiter, auch dem Azubi. Schon Chemikalien zum Haare Färben oder Blondieren, die ins Auge geraten, können zu Schadenersatzansprüchen führen oder der Kunde stolpert über ein Stuhlbein oder das Kabel eines Föns. Dies passiert alles nicht jeden Tag, aber wenn es passiert, kann es teuer werden und als Friseur kann man seine Augen nicht immer überall haben.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die jede Person, die für das Unternehmen oder im Auftrag des versicherten Unternehmens handelt, verursacht.

Z.B. auch dann, wenn im Winter vor dem Friseursalon der Gehweg nur unzureichend von Schnee und Eis befreit wurde und infolgedessen ein Kunde stürzt und sich verletzt.

Was sollte an in der Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure beachten?

  • Fremde Schlüssel (z.B. für den gemieteten Friseursalon) sollten über den Schlüsselverlust-Einschluss mitversichert sein, ansonsten wird ein verlorener Schlüssel des Friseurgesellen schnell teuer, wenn z.B. der Vermieter infolgedessen eine komplette Schließanlage austauschen lässt – z.B. bei Friseursalons im Shoppingcenter
  • Produkthaftpflichtversicherung für Heimanwendung sollte eingeschlossen sein: Sie verkaufen als Friseur einem Kunden ein Produkt und in der Heimanwendung geschieht damit ein Schaden, z.B. kommt die Flüssigkeit ins Auge oder ein Kind trinkt das Produkt

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Geschäftsinhalt – Salon Inventar ver­sichern

Wer seinen eigenen Friseursalon mit viel Liebe, Herzblut und auch Geld ausgestattet hat, will die kostspielige Einrichtung nicht über Nacht oder in Minuten dadurch verlieren, dass sie durch folgende Ereignisse beschädigt wird:

  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Brand
  • Hagel
  • Einbrecher

Reparaturkosten und Wiederanschaffungskosten sprengen häufig das Budget aus dem Tagesbetrieb und haben schon so manchen Friseur in die Insolvenz und Geschäftsaufgabe getrieben. Gerade Friseursalons haben häufig mit Einbrüchen zu kämpfen, weil Diebe es auf die Trinkgeldkassen der Mitarbeiter abgesehen haben. Beim Einbruch entsteht dann häufig ein beträchtlicher Sachschaden. Wegen der vielen Wasserleitungen in einem Friseursalon sind auch Leitungswasserschäden nicht selten. Ein am Wochenende oder nachts auftretender Wasserschaden vergrößert sich oft unbemerkt bis zur nächsten Öffnung des Lokals und kann während der Renovierungszeit zur Schließung des Salons führen, was zusätzliche Gewinneinbußen zur Folge hat.

Die fortlaufenden Kosten fallen aber weiterhin an. Wer im Rahmen der Versicherung für den Friseur eine passende Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen hat, ggf. in Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung hat nicht nur die Neueinrichtung/Instandsetzung des Salons finanziell abgesichert, sondern auch die weggefallenen Einnahmen während der Reparaturzeit.

Ein Rohrbruch kann schnell gelagerte Materialien unbrauchbar machen und die komplette kostspielige Einrichtung samt Elektrik zerstören. Was vorher durch viel Geld und Mühe entstanden ist, kann in Minuten oder Stunden zerstört werden. Häufig in Zeiten, in denen man selbst nicht im Salon ist und deswegen auch nicht eingreifen kann.

Auch von im Salon zur Handtuchwäsche eingesetzten Waschmaschinen und deren Anschlüssen geht eine Gefahr aus – auch wenn Wasserstoppventile und Ähnliches Schlimmeres verhindern sollen. Der Teufel steckt oft im Detail. Der Grund für eine Überschwemmung ist oft sekundär: Die Konsequenz: Salonschließung, Einnahmeausfall und Wiederanfall von Einrichtungskosten gefährden häufig die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs. Es nützt dann im Zweifelsfalle auch nichts, wenn man einen Schuldigen (z.B. den Azubi) gefunden hat, der für den Fehler verantwortlich gemacht werden kann. Im Zweifel kann man dort nichts holen und gerät selbst in existentielle Schwierigkeiten. Daher ist eine Geschäftsinhaltsversicherung eine der Versicherungen für Friseure, die jeder Friseur haben sollte.

Die Beitragshöhe kann man durch Wahl der Selbstbeteiligungshöhe und der Versicherungssumme in gewissem Maße selbst steuern. Man sollte aber darauf achten, dass der Versicherer nicht die Einrede der Unterversicherung  geltend macht. Im Schadensfall sollte der Versicherer den Schaden bis zur Versicherungshöhe übernehmen – auch wenn die Saloneinrichtung teurer war als in der Versicherungssumme abgebildet.

Größte Risiken in der Geschäftsinhaltsversicherung für den Friseur:

Typischerweise sind die größten Risiken für den Friseur:

  • Schaden durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus: Diebe brechen nachts oder am Wochenende in den Salon ein, stehlen Teile der Geschäftseinrichtung (Computer, bedienen sich an den Trinkgeldkassen und zerstören „aus Spaß“ noch Teile der Einrichtung. Dabei leidet sowohl der Salon als auch ggf. das „Hinterzimmer“, wo sich Büro, Aufenthaltsraum etc. befinden
  • Schaden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser: Während die Schäden durch Sturm nachgelassen haben, sind Schäden durch Leitungswasser und Feuer nach wie vor für Friseure ein Problem. Durch die Leitungen zu den Waschtischen und eine Waschmaschine im Salon besteht eine erhöhte Gefahr. Elektroleitungen und Elektrogeräte, wie z.B. kleine Heizstrahler, der Fön etc. neigen zur Kurzschlussgefahr. Kabelbrand oder Erhitzen durch vergessenen Heizlüfter sorgen dann schnell für einen Brand. Es kann aber auch ein Brand im Nachbargeschäft beginnen und auf den eigenen Salon übergreifen, - da nützt alle eigene Vorsicht nichts.

Ist eine Elektronikversicherung in der Inhaltsversicherung eingeschlossen, sind auch sämtliche elektrischen Geräte innerhalb des Geschäfts gegen Überspannung versichert. Bei Blitzeinschlag oder Überhitzung kann die Versicherung ggf. den Neuwert ersetzen.

Unter den Versicherungen für den Friseur ist daher die Geschäftsinhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung genannt, sehr wichtig.

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Spezialunfallversicherung Friseure

Beim Friseur sind die Hände wie Werkzeuge und für den Friseur Gold wert. Mit den Händen bedient er die Schere, aber auch Bürste, Fön und Schermaschine. Werden bei einem Unfall die Hände mit bleibenden Schäden in Mitleidenschaft gezogen, ist oft das Aus für die Tätigkeit als Friseur vorprogrammiert oder es muss teuer ein neuer Meister oder Geschäftsführer eingestellt werden.

Gleiches gilt für die Augen: Der Verlust der Sehkraft oder auch nur eine deutliche Beeinträchtigung ist das Aus für den Friseur. Man mag blind noch eine Computertastatur bedienen können, auch Telefonieren geht sicher auch sehr gut, aber als Friseur ist man bei einer deutlichen Beeinträchtigung des Augenlichts mit einem großen Problem konfrontiert.

Genau wie Chirurgen ihre Hände absichern und Fußballer ihre Beine, sichern auch professionelle Handara Unfallversicherung, Unfallversicherung FriseurFriseure ihre Hände und meist auch die Augen ab. Solche Versicherungen werden häufig auch von anderen Berufsgruppen, die wesentlich auf die Hände angewiesen sind, abgeschlossen, z.B. Physiotherapeuten, Zahntechniker, Zahnärzte etc.

Eine der Spezialunfallversicherungsanbieter für Friseure ist Handara, der die höchsten Versicherungssummen für einzelne Finger  in Deutschland anbietet, so können z.B. Daumen mit 400.000 Euro abgesichert werden. Oft macht man sich gar keine Gedanken um einzelne Finger, aber wer einmal probiert hat, eine Schere, ohne den Daumen zu bedienen, weiß wie wichtig allein schon der Daumen ist, aber natürlich auch die anderen Finger.

Eine gute Beratung, bei der die Tarife individuell auf den einzelnen Friseur zugeschnitten werden, garantiert passgenaue Lösungen im Bereich Spezialunfallversicherungen.

Der Optimalfall ist, dass man diese Versicherung nie benötigt, aber schon ein einziger Autounfall reicht ja, um die Hand so zu schädigen, dass die Ausübung des Berufs nicht mehr möglich ist.

Hier springt die Spezialunfallversicherung für Friseure ein, - die Prämien sind überschaubar, dafür ist der Schutz für die Hände sehr groß.

Für die Spezialunfallversicherung für Friseure sind nur wenige Gesundheitsfragen zu beantworten, sodass der Abschluss viel leichter ist als bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Bei der Unfall­ver­si­che­rung für Friseure ist es egal, ob Sie zuhause stürzen, mit dem Auto verunfallen oder sich im Salon verletzen: Die Versicherung sichert zuverlässig die Beschädigung von Händen und/oder Fingern ab.

Kranken­ver­si­che­rung für den Friseur

Wer als Friseur selbstständig tätig ist, ist nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Während für Angestellte die gesetzliche Krankversicherung erst einmal Pflicht ist, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, hat man als selbstständiger Friseur die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Weiterversicherung oder einer privaten Krankenkasse mit frei wählbaren Tarifen.

Wer als selbstständiger Friseur ein hohes Einkommen hat, für den ist häufig die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative, - zumal die Leistungen dort deutlich umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Für junge Friseure, die sich selbstständig machen, sind die Beiträge in der privaten Krankenkasse oft besonders günstig. Wer als Friseur selbstständig ist, hat als privat versicherter Patient zudem den Vorteil, oft schneller Termine zu bekommen und weniger Wartezeiten auf einen Arzttermin oder beim Arzt erleiden zu müssen. Das mag man ungerecht finden, ist aber Fakt in Deutschland, was am Vergütungssystem der Ärzte begründet ist. An Privatpatienten verdienen Ärzte einfach mehr Geld.

Wer nur über wenig Einkommen als Friseur verfügt, kann auch gesetzlich versichert bleiben und ggf. durch Zusatzversicherungen bei privaten Krankenkassen den Schutz optional erhöhen. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse liegt darin, dass Familienmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, kostenfrei mitversichert sind, z.B. der nicht arbeitende Ehepartner oder die Kinder.

Hier muss man in jedem Einzelfall die individuelle Konstellation beim Friseur ermitteln und dann individuelle Lösungen erarbeiten.

Grundsätzlich kann man sagen:

Junger alleinstehender Friseur ⇒ private Kranken­ver­si­che­rung eher geeignet

Gutverdienender Friseur ⇒ private Kranken­ver­si­che­rung eher geeignet

Friseur mit Partner und Kindern, die kein Einkommen erzielen ⇒ Gesetzliche Versicherung im Regelfall billiger, aber auch leistungsschwächer

Ältere Friseure mit Vorerkrankungen ⇒ Private Versicherung oft nicht möglich, teuer oder nur mit Ausschlüssen

Allerdings muss hier, wie bereits erwähnt, eine individuelle Einzelfallprüfung erfolgen, damit eine passende Absicherung im Bereich der privaten Kranken­ver­si­che­rung erfolgen kann.

Berufs­unfähig­keitsversicherung für Friseure

Friseure sollten bereits in jungen Jahren, wenn noch keine Vorerkrankungen vorhanden sind, über den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung nachdenken.

Der Friseur als Handwerksberuf ist ganz entscheidend z.B. von der Funktionsfähigkeit der Hände abhängig. Man mag dies als 20-Jähriger möglicherweise weit von sich weisen, aber wenn man später Multiple Sklerose bekommt oder Parkinson und die Hände fangen an zu zittern, ist das Haareschneiden oft nicht mehr möglich. Auch Unverträglichkeiten zu Bestandteilen in Shampoos oder Haarfärbemitteln sind eine typische Begleiterscheinung zum Friseurberuf. Nicht immer lässt sich das durch das Tragen von Handschuhen gänzlich ausschließen.

Daher sollte das Einkommen eines Friseurs, so er denn selbst noch im Friseursalon tätig ist und möglicherweise sogar maßgeblich zum Einkommen beiträgt, durch eine entsprechende Berufs­unfähig­keitsversicherung abgesichert werden.

Eine staatliche Berufs­unfähig­keitsversicherung gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Der Staat gewährt lediglich eine kleine Erwerbsminderungsrente, aber auch nur dann, wenn man GAR KEINEN Beruf mehr ausüben kann und auch nicht als Parkplatzwächter oder Straßenkehrer arbeiten kann. Daher ist eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung für den Friseur unabdingbar.

Je jünger man diese abschließt, desto geringer sind die Beiträge dieser Versicherung für den Friseur.

Da man i.d.R. beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung seine gesamte Krankenvorgeschichte und Arztbesuche der letzten Jahre offenlegen muss, sehen Versicherer bereits beim Abschluss mögliche Risiken bei älteren Antragstellern und schließen diese vertraglich aus oder erhöhen den Beitrag. Daher sollte eine Berufs­unfähig­keitsversicherung möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden, wenn – außer Kinderkrankheiten – keine nennenswerte Krankenvorgeschichte vorhanden ist.

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