Ver­si­che­rung für Fri­seu­re – Salon, Haf­tung & Risi­ken rich­tig absi­chern

Betriebs­haft­pflicht, Inven­tar & Rechts­schutz für Fri­seur­sa­lons und mobi­le Fri­seu­re

Friseur beim Haareschneiden eines Kunden im modernen Salon mit gemütlicher Atmosphäre, rotem Umhang und hellem Tageslicht

Der eige­ne Fri­seur­sa­lon ist für vie­le ein Lebens­traum – ein Ort vol­ler Krea­ti­vi­tät, Stil und per­sön­li­cher Lei­den­schaft. Doch mit dem Schritt in die Selbst­stän­dig­keit kom­men auch unter­neh­me­ri­sche Risi­ken ins Spiel, die nicht zu unter­schät­zen sind. Ob Haar­schnitt, Colo­ra­ti­on oder Kos­me­tik: Als Fri­seur oder Fri­seu­rin tra­gen Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung – für Ihre Kund­schaft, Ihr Team und Ihr gesam­tes Inven­tar. Die pas­sen­den Ver­si­che­run­gen schüt­zen Sie zuver­läs­sig vor finan­zi­el­len Fol­gen und sichern Ihren Erfolg lang­fris­tig ab.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Fri­seur­sa­lons sind viel­fäl­ti­gen Risi­ken aus­ge­setzt – von Per­so­nen­schä­den durch Che­mi­ka­li­en bis zu Ein­brü­chen oder Was­ser­schä­den. Eine pas­sen­de Absi­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten und Exis­tenz­be­dro­hung.

  • Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fri­seu­re ist unver­zicht­bar, da Schä­den durch Mit­ar­bei­ten­de, Pro­duk­te oder auch im gemie­te­ten Salon schnell teu­er wer­den kön­nen.

  • Die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung sichert Ein­rich­tung, Gerä­te und Lager­be­stän­de ab – inklu­si­ve Schutz bei Ein­bruch, Feu­er oder Was­ser­schä­den.

  • Eine Spe­zi­al­un­fall­ver­si­che­rung schützt Sie bei dau­er­haf­ten Ver­let­zun­gen der Hän­de oder Augen – damit Ihre beruf­li­che Exis­tenz nicht von einem Unfall abhängt.

  • Für selbst­stän­di­ge Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re ist eine gute Kran­ken­ver­si­che­rung sowie der Schutz vor Berufs­un­fä­hig­keit beson­ders wich­tig – idea­ler­wei­se abge­stimmt auf Ihre Lebens­si­tua­ti­on.

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Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Fri­seu­re ken­nen

Fri­seur-Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Als Fri­seur­be­trieb tra­gen Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung – gegen­über Ihren Kun­din­nen und Kun­den, Ihren Mit­ar­bei­ten­den und Ihrer eige­nen Exis­tenz. Mit der rich­ti­gen Absi­che­rung schüt­zen Sie sich vor finan­zi­el­len Risi­ken, die durch Scha­dens­fäl­le, Krank­heit oder ande­re unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se ent­ste­hen kön­nen. Wir zei­gen Ihnen die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re im Über­blick – abge­stimmt auf Ihre Bran­che und Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se.

Absi­che­rung bei Schä­den durch den direk­ten Kun­den­kon­takt

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fri­seu­re

Im Fri­seur­hand­werk gehört der direk­te Kon­takt zum Kun­den zum All­tag – und damit auch das Risi­ko, unbe­ab­sich­tigt Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den zu ver­ur­sa­chen. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Fri­seur­sa­lons daher eine der wich­tigs­ten betrieb­li­chen Absi­che­run­gen.

Ob beim Fär­ben, Schnei­den oder Sty­len – schon eine klei­ne Unacht­sam­keit kann zu Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Ein ver­se­hent­lich ver­schüt­te­tes Haar­fär­be­mit­tel auf der Klei­dung eines Kun­den, eine all­er­gi­sche Reak­ti­on auf ein Pfle­ge­pro­dukt oder ein Sturz über ein unbe­ach­te­tes Kabel rei­chen aus, um finan­zi­el­le Fol­gen nach sich zu zie­hen. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Fri­seu­re in sol­chen Fäl­len vor berech­tig­ten For­de­run­gen Drit­ter und über­nimmt die Kos­ten für Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den.

Gleich­zei­tig prüft der Ver­si­che­rer, ob die gel­tend gemach­ten Ansprü­che berech­tigt sind – und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen not­falls auch gericht­lich ab. Damit ist nicht nur die wirt­schaft­li­che Sicher­heit gewähr­leis­tet, son­dern auch ein wirk­sa­mer Rechts­schutz inklu­diert.

Wich­tig ist, dass die Poli­ce typi­sche Risi­ken aus dem Fri­seurall­tag ein­schließt. Dazu zäh­len etwa Schä­den durch Mit­ar­bei­ten­de oder Aus­zu­bil­den­de, Pro­dukt­haf­tung für im Salon ver­kauf­te Pfle­ge­pro­duk­te, Umwelt­schä­den durch Che­mi­ka­li­en oder Rei­ni­gungs­mit­tel sowie Schlüs­sel­ver­lust – etwa bei gemie­te­ten Geschäfts­räu­men. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne für Umwelt­ri­si­ken (z. B. Rück­stau durch Haar­res­te oder Ver­stop­fun­gen) oder Schä­den im Zusam­men­hang mit mobi­len Dienst­leis­tun­gen an.

Der Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich nicht ver­pflich­tend, wird aber drin­gend emp­foh­len – ins­be­son­de­re dann, wenn Sie Mit­ar­bei­ten­de beschäf­ti­gen, in gemie­te­ten Räu­men arbei­ten oder regel­mä­ßig kos­me­ti­sche Behand­lun­gen mit che­mi­schen Sub­stan­zen durch­füh­ren. Um einen pas­sen­den Tarif zu fin­den, soll­ten Leis­tungs­gren­zen, Selbst­be­tei­li­gung und bran­chen­spe­zi­fi­sche Ein­schluss­mög­lich­kei­ten im Detail ver­gli­chen wer­den.

Absi­che­rung für Ein­rich­tung, Gerä­te und Waren­la­ger

Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung für Fri­seur­sa­lons

Die Aus­stat­tung eines Fri­seur­sa­lons ist häu­fig mit hohen Inves­ti­tio­nen ver­bun­den. Von Fri­seur­stüh­len über Spe­zi­al­ge­rä­te bis hin zu hoch­wer­ti­gen Pfle­ge­pro­duk­ten – im Scha­dens­fall kann ein Total­ver­lust schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Eine Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung schützt vor genau die­sen finan­zi­el­len Risi­ken.

In einem Fri­seur­sa­lon sind sämt­li­che Betriebs­ein­rich­tun­gen – dar­un­ter Spie­gel, Wasch­plät­ze, elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Föh­ne oder Glätt­ei­sen sowie Lager­be­stän­de an Pfle­ge­pro­duk­ten – zen­tra­ler Bestand­teil der täg­li­chen Arbeit. Kommt es durch Brand, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus zu einem Scha­den, ersetzt die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert der ver­si­cher­ten Gegen­stän­de.

Ver­si­chert sind nicht nur die fest instal­lier­te Ein­rich­tung, son­dern auch beweg­li­che Sachen wie Werk­zeu­ge, Kas­sen, Com­pu­ter oder Vor­rä­te. Auch Schä­den durch Über­span­nung infol­ge eines Blitz­schlags oder zer­stör­te Lager­wa­re durch einen Was­ser­scha­den sind in der Regel mit­ver­si­chert. Je nach Poli­ce las­sen sich zusätz­lich auch Ele­men­tar­ri­si­ken (z. B. Stark­re­gen, Über­schwem­mung) ein­schlie­ßen.

Für Fri­seur­be­trie­be ist beson­ders rele­vant, dass die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung häu­fig auch eine soge­nann­te Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung als Ergän­zungs­bau­stein ent­hält. Wird der Salon durch einen ver­si­cher­ten Scha­den für meh­re­re Tage oder Wochen unbe­nutz­bar, ersetzt der Ver­si­che­rer lau­fen­de Fix­kos­ten sowie ent­gan­ge­nen Gewinn – ein ent­schei­den­der Vor­teil, um finan­zi­el­le Eng­päs­se in der Schließ­zeit zu ver­mei­den.

Der Ver­si­che­rungs­schutz greift in der Regel bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Die­se soll­te auf Basis des aktu­el­len Werts der gesam­ten Ein­rich­tung und Waren kal­ku­liert wer­den, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Im Scha­den­fall prüft der Ver­si­che­rer den Umfang und über­nimmt die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten oder Repa­ra­tur­auf­wen­dun­gen für die beschä­dig­ten Gegen­stän­de.

Die Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung zählt somit zu den wich­tigs­ten betrieb­li­chen Ver­si­che­run­gen für Fri­seur­sa­lons. Sie sorgt dafür, dass nach einem unvor­her­ge­se­he­nen Scha­den der Salon schnell wie­der betriebs­be­reit ist – ohne dass die Exis­tenz gefähr­det wird.

Auch im Pri­vat­le­ben gut abge­si­chert

Pri­va­te Absi­che­rung für Ihre Gesund­heit, Ihr Zuhau­se und Ihre Vor­sor­ge

Als Fri­seu­re sind wir nicht nur Unter­neh­mer, son­dern auch Pri­vat­per­so­nen mit eige­ner Ver­ant­wor­tung. Eine soli­de pri­va­te Absi­che­rung gehört des­halb genau­so zur Gesamt­stra­te­gie wie der Schutz des Salons. Gera­de für Selbst­stän­di­ge ist die Wahl der pas­sen­den Kran­ken­ver­si­che­rung ent­schei­dend – eben­so wie die recht­zei­ti­ge Vor­sor­ge für den Fall der Berufs­un­fä­hig­keit. Wir hel­fen Ihnen dabei, Ihre per­sön­li­che Absi­che­rung auf Ihre Lebens­si­tua­ti­on abzu­stim­men – ob als jun­ger Ein­zel­kämp­fer, Fami­li­en­mensch oder lang­jäh­ri­ger Pro­fi im Fri­seur­hand­werk.

Glückliche Familie mit zwei kleinen Kindern umarmt sich lachend im Sonnenlicht im Freien

Gesund­heit

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Junge Frau macht ein Selfie in der Natur bei Sonnenuntergang und genießt sorglos den Moment dank frühzeitiger Vorsorge

Vor­sor­ge

Pri­va­te Absi­che­rung bei Arbeits­un­fäl­len im Fri­seur­be­ruf

Spe­zi­al­un­fall­ver­si­che­rung für Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re

Fri­seu­re arbei­ten täg­lich im Ste­hen, mit Sche­ren, Che­mi­ka­li­en und elek­tri­schen Gerä­ten. Schon eine klei­ne Unacht­sam­keit kann zu einem Unfall füh­ren – mit gra­vie­ren­den Fol­gen für Gesund­heit und Berufs­aus­übung. Die Spe­zi­al­un­fall­ver­si­che­rung bie­tet geziel­ten Schutz für die beson­de­ren Risi­ken im Fri­seur­hand­werk.

Im Fri­seur­be­ruf sind kör­per­li­che Belas­tun­gen und Risi­ken all­täg­lich: Ein Sturz auf nas­sem Boden, ein Schnitt mit der Sche­re oder all­er­gi­sche Reak­tio­nen auf Haar­fär­be­mit­tel kön­nen schnell zu gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen füh­ren. Kommt es infol­ge eines Unfalls zu einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung oder gar Berufs­un­fä­hig­keit, greift die gesetz­li­che Absi­che­rung nur ein­ge­schränkt – ins­be­son­de­re bei Unfäl­len in der Frei­zeit. Genau hier setzt die Spe­zi­al­un­fall­ver­si­che­rung an.

Die Hand­ara Unfall­ver­si­che­rung für Fri­seu­re wur­de spe­zi­ell für die Bedürf­nis­se des Fri­seur­hand­werks ent­wi­ckelt. Sie leis­tet bei unfall­be­ding­ter Inva­li­di­tät, zahlt eine ver­ein­bar­te Kapi­tal­leis­tung oder Ren­te und bie­tet umfang­rei­che Zusatz­leis­tun­gen – etwa für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Reha-Maß­nah­men oder Hilfs­mit­tel. Auch ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld und Über­gangs­leis­tun­gen sind Bestand­teil vie­ler Tari­fe.

Ein beson­de­rer Vor­teil: Die Ver­si­che­rung greift rund um die Uhr – sowohl bei Unfäl­len im Salon als auch in der Frei­zeit oder auf dem Arbeits­weg. Damit schlie­ßen Fri­seu­re die Ver­sor­gungs­lü­cke, die weder die Berufs­ge­nos­sen­schaft noch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung voll­stän­dig abde­cken kön­nen.

Zudem las­sen sich Leis­tun­gen indi­vi­du­ell anpas­sen – z. B. durch höhe­re Pro­gres­si­ons­stu­fen bei Inva­li­di­tät, Assis­tance-Leis­tun­gen im Haus­halt oder optio­na­len Ein­schluss von Infek­ti­ons­krank­hei­ten, die durch den Kun­den­kon­takt ent­ste­hen kön­nen.

Die Prä­mi­en sind abhän­gig vom gewähl­ten Leis­tungs­um­fang und dem per­sön­li­chen Risi­ko. Auf­grund der berufs­spe­zi­fi­schen Aus­rich­tung pro­fi­tie­ren Fri­seu­re bei Hand­ara jedoch von beson­ders güns­ti­gen Kon­di­tio­nen und einer pra­xis­na­hen Absi­che­rung, die im Ernst­fall finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät sichert.

Gera­de in einem kör­per­lich anspruchs­vol­len Beruf wie dem Fri­seur­hand­werk ist eine geziel­te Unfall­ab­si­che­rung unver­zicht­bar. Die Spe­zi­al­un­fall­ver­si­che­rung schafft Sicher­heit – damit Sie sich ganz auf Ihre Kun­den kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne Angst vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls.

Gesund­heit absi­chern – mit der pas­sen­den Kran­ken­ver­si­che­rung

Kran­ken­ver­si­che­rung für selbst­stän­di­ge Fri­seu­re

Selbst­stän­di­ge Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re tra­gen nicht nur unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung, son­dern auch das vol­le Risi­ko für ihre Gesund­heit. Eine geeig­ne­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist daher uner­läss­lich – und kann indi­vi­du­ell auf die Bedürf­nis­se im Fri­seur­hand­werk abge­stimmt wer­den.

Im Gegen­satz zu ange­stell­ten Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­ren unter­lie­gen Selbst­stän­di­ge nicht der Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung – sie haben die Wahl zwi­schen gesetz­li­cher (GKV) und pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV). Die­se Ent­schei­dung beein­flusst nicht nur die Absi­che­rung im Krank­heits­fall, son­dern auch die finan­zi­el­le Pla­nung des gesam­ten Betriebs.

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet eine soli­de Grund­ver­sor­gung, ori­en­tiert sich aber am Ein­kom­men – wer gut ver­dient, zahlt mehr. Selbst­stän­di­ge zah­len den vol­len Bei­trags­satz allein, ohne Arbeit­ge­ber­an­teil. Beson­ders bei län­ge­rer Krank­heit ent­ste­hen so erheb­li­che Belas­tun­gen. Des­halb ist eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung als Ergän­zung zur GKV sinn­voll, um lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te, Per­so­nal oder pri­va­te Aus­ga­ben im Ernst­fall abzu­fe­dern.

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung kann für vie­le selbst­stän­di­ge Fri­seu­re eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve sein – ins­be­son­de­re bei guter Gesund­heit und über­schau­ba­rem Alter. Sie ermög­licht Zugang zu bes­se­ren Leis­tun­gen (z. B. Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­zel­zim­mer, schnel­le­re Fach­arzt­ter­mi­ne) und bie­tet oft güns­ti­ge Ein­stiegs­ta­ri­fe. Wich­tig ist jedoch: Bei­trä­ge in der PKV stei­gen mit dem Alter, und Vor­er­kran­kun­gen kön­nen zu Risi­ko­zu­schlä­gen füh­ren. Zudem muss eine sepa­ra­te Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ver­ein­bart wer­den, um bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

Egal ob gesetz­lich oder pri­vat ver­si­chert – für selbst­stän­di­ge Fri­seu­re ist ein maß­ge­schnei­der­ter Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz ent­schei­dend, um im Krank­heits­fall nicht in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge zu gera­ten. Die Wahl des rich­ti­gen Tarifs soll­te stets unter Berück­sich­ti­gung der per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on, des Ein­kom­mens und der fami­liä­ren Absi­che­rung erfol­gen.

Ein geziel­ter Tarif­ver­gleich hilft, die pas­sen­de Lösung zu fin­den – sowohl hin­sicht­lich der Leis­tun­gen als auch der lang­fris­ti­gen Bei­trags­hö­he. Wer zusätz­lich Wert auf sta­bi­le Bei­trä­ge im Alter legt, soll­te früh­zei­tig über Optio­nen mit Alters­rück­stel­lun­gen oder Bei­trags­ent­las­tungs­ta­ri­fen nach­den­ken.

Ob gesetz­lich oder pri­vat – ent­schei­dend ist, dass die Kran­ken­ver­si­che­rung zuver­läs­sig schützt, wenn es dar­auf ankommt. Für selbst­stän­di­ge Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re gehört sie zur unver­zicht­ba­ren Grund­ab­si­che­rung.

Finan­zi­el­ler Schutz bei lang­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Fri­seu­re

Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re arbei­ten tag­täg­lich kör­per­nah, hand­werk­lich prä­zi­se und unter hoher Belas­tung – eine gesund­heit­li­che Ein­schrän­kung kann schnell das beruf­li­che Aus bedeu­ten. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen und sichert die Exis­tenz zuver­läs­sig ab.

Die Tätig­keit im Fri­seur­hand­werk erfor­dert Fin­ger­spit­zen­ge­fühl, kör­per­li­che Fit­ness und Belast­bar­keit – stun­den­lan­ges Ste­hen, wie­der­ho­len­de Hand­grif­fe, Umgang mit Che­mi­ka­li­en und Kun­den­nä­he prä­gen den Berufs­all­tag. Rücken­pro­ble­me, All­er­gien oder psy­chi­sche Erkran­kun­gen gehö­ren zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit in die­ser Bran­che. Gera­de für selbst­stän­di­ge oder ange­stell­te Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­re ist es daher ent­schei­dend, früh­zei­tig vor­zu­sor­gen.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn der aus­ge­üb­te Beruf auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen dau­er­haft nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann – bereits ab einem fest­ge­stell­ten Berufs­un­fä­hig­keits­grad von 50 %. Anders als vie­le ver­mu­ten, ist Berufs­un­fä­hig­keit kei­ne Fra­ge des Alters: Jeder vier­te Arbeit­neh­mer in Deutsch­land wird im Lau­fe sei­nes Berufs­le­bens berufs­un­fä­hig – und Fri­seu­re gel­ten auf­grund des kör­per­na­hen Hand­werks als über­durch­schnitt­lich gefähr­det.

Wich­tig ist ein Tarif, der auf die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen des Fri­seur­be­rufs zuge­schnit­ten ist: Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, ech­te Berufs­un­fä­hig­keits­klau­seln, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien und idea­ler­wei­se auch Leis­tun­gen bei län­ge­rer Krank­schrei­bung. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge emp­fiehlt sich zudem eine Kom­bi­na­ti­on mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung oder einer Grund­fä­hig­keits­ab­si­che­rung – um bereits bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit abge­si­chert zu sein.

Die Höhe der BU-Ren­te soll­te sich am tat­säch­li­chen Bedarf ori­en­tie­ren – also lau­fen­de Fix­kos­ten, Lebens­hal­tung, ggf. Kin­der, Mie­te oder betrieb­li­che Ver­pflich­tun­gen abde­cken. Je frü­her der Abschluss erfolgt, des­to güns­ti­ger sind die Bei­trä­ge – und des­to wahr­schein­li­cher ist die Annah­me ohne gesund­heit­li­che Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge.

Eine gute BU-Absi­che­rung ver­schafft Fri­seu­rin­nen und Fri­seu­ren nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern auch men­ta­le Ent­las­tung: Wer gut abge­si­chert ist, kann sich im Ernst­fall auf die Gene­sung kon­zen­trie­ren, statt exis­ten­zi­el­le Sor­gen zu haben.

Rund­um abge­si­chert im Berufs­all­tag — für Ihre Mit­ar­bei­ten­den & Ihr Unter­neh­men

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Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Stär­ken Sie Ihr Team mit exklu­si­ven Gesund­heits­leis­tun­gen – ohne lan­ge War­te­zei­ten und mit ech­ten Mehr­wer­ten. Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung stei­gert die Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on, bin­det Fach­kräf­te und bringt steu­er­li­che Vor­tei­le für Ihren Salon. Eine Win-win-Lösung für Arbeit­ge­ber und Ange­stell­te.

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Schüt­zen Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den umfas­send – bei Arbeits­un­fäl­len, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Frei­zeit. Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung sichert das Team rund­um ab und bie­tet finan­zi­el­le Hil­fe im Ernst­fall. Gera­de im kör­per­na­hen Berufs­um­feld ein wich­ti­ges Signal der Wert­schät­zung.

Fir­men­rechts­schutz

Ob Kon­flik­te mit Kun­den, Ver­mie­tern oder Behör­den – mit dem Fir­men­rechts­schutz sind Sie recht­lich auf der siche­ren Sei­te. Die Ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und ver­schafft Ihnen den nöti­gen Rück­halt, um Ihre Inter­es­sen durch­zu­set­zen – ohne finan­zi­el­les Risi­ko.

häu­fi­ge Fra­gen

Min­des­tens eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und eine Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung soll­ten vor­han­den sein. Zusätz­lich emp­feh­len wir eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Die Kos­ten hän­gen von Grö­ße, Umsatz und indi­vi­du­el­len Risi­ken des Salons ab. Für Ein­zel­un­ter­neh­mer begin­nen die Bei­trä­ge meist schon ab ca. 10–15 € pro Monat. Wir ver­glei­chen gern pas­sen­de Tari­fe für Sie.

Ohne pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erhal­ten Sie im Ernst­fall nur eine gerin­ge staat­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te – und auch nur, wenn Sie gar kei­ner Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen. Eine BU-Ver­si­che­rung sichert gezielt Ihr Ein­kom­men als Fri­seur ab.

Nur ange­stell­te Fri­seu­re sind auto­ma­tisch gesetz­lich ver­si­chert. Selbst­stän­di­ge Fri­seu­re müs­sen sich ent­we­der frei­wil­lig gesetz­lich oder pri­vat ver­si­chern. Die Ent­schei­dung hängt von Ein­kom­men, Alter und Fami­li­en­si­tua­ti­on ab.