Ein­bruch ins Haus – was über­nimmt die Gebäu­de­ver­si­che­rung?

Ob auf­ge­bro­che­ne Türen, beschä­dig­te Fens­ter oder Van­da­lis­mus: Wir zei­gen, wann und wie die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Ein­bruch greift

Einbrecher hebelt mit Brecheisen eine Terrassentür an einem Wohnhaus auf

Ein Ein­bruch ist nicht nur ein finan­zi­el­ler Scha­den – er greift tief in das Sicher­heits­ge­fühl der Betrof­fe­nen ein. Wenn Fens­ter ein­ge­schla­gen, Türen auf­ge­bro­chen und Wän­de beschä­digt wer­den, ist schnel­le Hil­fe gefragt. Vie­le Haus­be­sit­zer sind jedoch unsi­cher, ob ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für sol­che Schä­den auf­kommt.

Fest steht: Ein­bruchs­schä­den am Gebäu­de sind nicht auto­ma­tisch in jedem Tarif ent­hal­ten. Ob Ihre Ver­si­che­rung zahlt, hängt von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab – und oft auch von Zusatz­bau­stei­nen. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie wirk­lich absi­chern, wor­auf es bei der Scha­den­mel­dung ankommt – und wie Sie gefähr­li­che Deckungs­lü­cken ver­mei­den.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Gebäu­de­schä­den durch Ein­bruch sind nicht in jedem Tarif ver­si­chert – prü­fen Sie Ihre Poli­ce genau

  • Nur fest ver­bau­te Tei­le wie Türen, Fens­ter oder Schlös­ser sind über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert.

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Wert­sa­chen, Tech­nik oder Möbel deckt aus­schließ­lich die Haus­rat­ver­si­che­rung.

  • Zusatz­bau­stei­ne wie „Gebäu­de­be­schä­di­gung durch unbe­fug­te Drit­te“ erwei­tern den Schutz sinn­voll.

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Ihr Schutz­schild für Haus, Woh­nung und Gebäu­de – auch bei Ein­bruch und Van­da­lis­mus

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das, was fest mit Ihrem Haus ver­bun­den ist – also Wän­de, Dach, Türen, Fens­ter und wei­te­re Gebäu­de­be­stand­tei­le. Schä­den durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser sind in den meis­ten Tari­fen ent­hal­ten. Aber wie sieht es bei Ein­bruch oder mut­wil­li­ger Beschä­di­gung aus?

Vie­le Ver­si­che­rungs­neh­mer gehen davon aus, dass auch Ein­bruchs­schä­den auto­ma­tisch abge­deckt sind. Doch das stimmt nur bedingt: Nicht jeder Tarif bie­tet die­sen Schutz – oft ist eine zusätz­li­che Klau­sel not­wen­dig, um auch gegen „Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen durch unbe­fug­te Drit­te“ ver­si­chert zu sein.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den an fest ver­bau­ten Tei­len des Gebäu­des – also allem, was beim Umdre­hen des Hau­ses nicht her­aus­fal­len wür­de. Bei einem Ein­bruch sind das z. B. auf­ge­bro­che­ne Türen, zer­stör­te Fens­ter oder beschä­dig­te Schlös­ser. Vor­aus­set­zung: Der Tarif ent­hält die­sen Schutz aus­drück­lich.

  • Auf­ge­bro­che­ne oder beschä­dig­te Haus- und Woh­nungs­tü­ren

  • Ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter, zer­stör­te Rah­men und Roll­lä­den

  • Fest ver­bau­te Schutz­vor­rich­tun­gen wie Git­ter, Schließ­an­la­gen

  • Gebäu­de­ele­men­te, die bei Ein­bruch beschä­digt oder zer­stört wur­den

  • Repa­ra­tur­kos­ten nach mut­wil­li­ger Sach­be­schä­di­gung durch unbe­fug­te Drit­te (wenn ver­si­chert)

Nicht jeder Ein­bruch­scha­den fällt auto­ma­tisch unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Beweg­li­che Gegen­stän­de – wie Schmuck, Tech­nik oder Möbel – sind nicht abge­deckt. Eben­so wenig sind Van­da­lis­mus-Schä­den immer ein­ge­schlos­sen. Wich­tig ist, ob ent­spre­chen­de Klau­seln im Ver­trag vor­han­den sind.

  • Dieb­stahl oder Zer­stö­rung von beweg­li­chem Eigen­tum (z. B. Fern­se­her, Schmuck)

  • Schä­den an der Ein­rich­tung (z. B. durch aus­ge­lau­fe­ne Flüs­sig­kei­ten)

  • Spät­schä­den durch man­gel­haf­te Siche­rung nach einem Ein­bruch

  • Van­da­lis­mus­schä­den ohne pas­sen­den Zusatz­bau­stein

  • Schä­den durch Ein­bruch, wenn kei­ne aus­rei­chen­den Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen wur­den

Ein­bruch ist nicht gleich Ein­bruch – und schon gar nicht gleich ver­si­chert

Ist Ein­bruch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­haupt ver­si­chert?

Vie­le Haus­be­sit­zer wie­gen sich in Sicher­heit – bis der Scha­den ent­steht und die Ver­si­che­rung nicht zahlt. Denn Ein­bruchs­schutz ist kein Stan­dard.

Ein­bruch in ein Wohn­ge­bäu­de ist ein erheb­li­cher Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re – und oft auch mit hohen Repa­ra­tur­kos­ten ver­bun­den. Doch nicht jeder Tarif der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den ab. Der Begriff „Ein­bruch“ ist ver­si­che­rungs­tech­nisch nur dann rele­vant, wenn dabei Gebäu­de­be­stand­tei­le beschä­digt wer­den, also zum Bei­spiel Fens­ter ein­ge­schla­gen oder Türen auf­ge­bro­chen wur­den.

Ob die­se Schä­den ersetzt wer­den, hängt ent­schei­dend davon ab, ob Ihre Poli­ce die Klau­sel „Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen durch unbe­fug­te Drit­te“ ent­hält. Die­se ist nicht in jedem Basis­ta­rif ent­hal­ten und muss in vie­len Fäl­len aktiv ein­ge­schlos­sen wer­den.

Beson­ders tückisch: Vie­le Kun­den glau­ben, dass Ein­bruch gleich­zu­set­zen ist mit Dieb­stahl – dabei ist die Haus­rat­ver­si­che­rung für gestoh­le­ne Gegen­stän­de zustän­dig, nicht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die­se über­nimmt nur Repa­ra­tur­kos­ten an fest ver­bau­ten Gebäu­de­tei­len.

Wich­tig: Die Ver­si­che­rung leis­tet nur bei Ein­bruch mit Gewalt­an­wen­dung, etwa dem Auf­bre­chen einer Tür – nicht bei blo­ßem unbe­fug­ten Betre­ten.

Wer auf Num­mer sicher gehen will, soll­te sei­ne Poli­ce gezielt prü­fen (las­sen) – oder direkt einen Tarif mit erwei­ter­tem Ein­bruchs­schutz wäh­len.

Zer­stör­te Fens­ter, auf­ge­bro­che­ne Türen – was über­nimmt die Ver­si­che­rung?

Was zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung kon­kret bei einem Ein­bruch?

Ein Ein­bruch hin­ter­lässt oft sicht­ba­re Spu­ren am Gebäu­de – doch nicht jede Ver­si­che­rung zahlt auto­ma­tisch für alle Schä­den.

Wenn Unbe­kann­te in ein Haus ein­drin­gen und dabei Fens­ter auf­bre­chen, Türen beschä­di­gen oder sogar Wän­de durch­boh­ren, ent­ste­hen nicht nur emo­tio­na­le, son­dern auch erheb­li­che finan­zi­el­le Schä­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Repa­ra­tur­kos­ten an fest ver­bau­ten Tei­len des Gebäu­des – aber nur, wenn der Ein­bruch mit Gewalt erfolgt ist und die Ver­si­che­rung die­sen Fall aus­drück­lich abdeckt.

Je nach Tarif sind fol­gen­de Leis­tun­gen mög­lich:

  • Erstat­tung für auf­ge­bro­che­ne Tür­schlös­ser, Tür­rah­men und Ein­gangs­tü­ren

  • Repa­ra­tur von zer­bro­che­nen Fens­ter­schei­ben und beschä­dig­ten Fens­ter­rah­men

  • Wie­der­her­stel­lung beschä­dig­ter Roll­lä­den, Schutz­git­ter oder Schließ­an­la­gen

  • Kos­ten für Not­re­pa­ra­tu­ren oder Not­ab­si­che­rung unmit­tel­bar nach dem Ein­bruch

Nicht alle Ver­si­che­rer über­neh­men auto­ma­tisch auch Fol­ge­schä­den wie Schim­mel nach dem Ein­drin­gen von Regen­was­ser oder Graf­fi­ti durch Van­da­lis­mus. Oft ist der Zusatz­bau­stein „Gebäu­de­be­schä­di­gung durch unbe­fug­te Drit­te“ not­wen­dig, um auch sol­che Fäl­le abzu­de­cken.

Pra­xis-Tipp: Doku­men­tie­ren Sie alle Schä­den mit Fotos, las­sen Sie ggf. einen Kos­ten­vor­anschlag vom Hand­wer­ker erstel­len – und holen Sie vor Repa­ra­tur­be­ginn das OK der Ver­si­che­rung ein. So ver­mei­den Sie Kür­zun­gen oder Ableh­nun­gen.

Wei­te­re Gefah­ren für Ihr Zuhau­se

Nicht nur Ein­bruch: Die­se Schä­den tre­ten oft gleich­zei­tig auf

Ein­bruch ist sel­ten ein iso­lier­tes Ereig­nis. In vie­len Fäl­len tre­ten dabei zusätz­li­che Schä­den auf – durch Feuch­tig­keit, Van­da­lis­mus oder undich­te Stel­len. Die­se drei Scha­dens­ar­ten sind häu­fi­ge Fol­gen und soll­ten mit­ge­dacht wer­den.

Schim­mel­bil­dung im Haus

Fachkraft in Schutzanzug begutachtet starken Schimmelbefall an den Wänden eines Wohnzimmers

Wird ein Fens­ter ein­ge­schla­gen und tage­lang nicht repa­riert, dringt Feuch­tig­keit ins Mau­er­werk. So ent­steht Schim­mel – mit gesund­heit­li­chen Fol­gen und teu­ren Sanie­run­gen. Die Ver­si­che­rung zahlt nur, wenn die Ursa­che ver­si­chert ist.

Van­da­lis­mus

Mitarbeiter in Warnkleidung entfernt Graffiti von Garagentor – Reinigung nach Vandalismusschaden

Graf­fi­ti an der Haus­wand, zer­schla­ge­ne Lam­pen oder mut­wil­lig beschä­dig­te Türen – Van­da­lis­mus ist oft Fol­ge eines Ein­bruchs. Nur weni­ge Tari­fe decken sol­che Schä­den ab. Zusatz­klau­seln hel­fen, die­se Lücke zu schlie­ßen.

Undich­tes Dach

Dachdecker repariert mit Druckluftnagler ein beschädigtes Schindeldach auf einem Einfamilienhaus

Ein­bre­cher gelan­gen manch­mal über das Dach ins Gebäu­de – und beschä­di­gen dabei Zie­gel, Dich­tun­gen oder Licht­kup­peln. Das Resul­tat: Was­ser­schä­den. Wer nicht gut ver­si­chert ist, bleibt auf den Kos­ten sit­zen.

Zwei Poli­cen, ein Schutz – aber unter­schied­li­che Zustän­dig­kei­ten

Haus­rat oder Gebäu­de­ver­si­che­rung – wann zahlt was?

Wer denkt, mit nur einer Poli­ce sei alles abge­deckt, irrt: Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ergän­zen sich – aber erset­zen sich nicht.

Ein­bruch­schä­den kön­nen sowohl das Haus selbst als auch das Inven­tar betref­fen – also Möbel, Elek­tro­nik, Wert­sa­chen oder Bar­geld. Genau hier ver­läuft die Gren­ze zwi­schen Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wäh­rend Letz­te­re aus­schließ­lich für fest ver­bau­te Gebäu­de­tei­le zustän­dig ist, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung bei beweg­li­chen Gegen­stän­den.

Typi­sche Bei­spie­le:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei:

  • Auf­ge­bro­che­nen Haus­tü­ren oder Fens­tern
  • Zer­stör­ten Fens­ter­rah­men, Roll­lä­den oder Licht­kup­peln
  • Beschä­dig­ten Gebäu­de­ele­men­ten wie Mau­er­werk, Lei­tun­gen oder Dach­durch­brü­chen

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt bei:

  • Gestoh­le­nen Lap­tops, Schmuck, Uhren oder Bar­geld
  • Beschä­dig­ten Möbel­stü­cken, Tep­pi­chen oder Haus­halts­ge­rä­ten
  • Van­da­lis­mus an Innen­aus­stat­tung (z. B. auf­ge­schlitz­ten Sofas)

Nur die Kom­bi­na­ti­on bei­der Poli­cen bie­tet Ihnen wirk­lich voll­stän­di­gen Schutz – vor allem dann, wenn es zu einem umfas­sen­den Ein­bruch kommt. Übri­gens: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi-Tari­fe mit abge­stimm­ten Leis­tun­gen – das spart Auf­wand und im bes­ten Fall auch Geld.

Basis­schutz genügt oft nicht – und kos­tet im Ernst­fall bares Geld

Zusatz­klau­seln & erwei­ter­ter Schutz bei Ein­bruchs­schä­den

Vie­le Tari­fe schlie­ßen Ein­bruch­schä­den am Gebäu­de nur mit spe­zi­el­len Klau­seln ein. Wer sich ver­lässt, ohne geprüft zu haben, ris­kiert gro­ße Lücken.

Ein Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen lohnt sich: Nicht jede Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt auto­ma­tisch Schä­den durch Ein­bruch oder mut­wil­li­ge Beschä­di­gung ab. In vie­len Fäl­len müs­sen Zusatz­klau­seln wie „Gebäu­de­be­schä­di­gung durch unbe­fug­te Drit­te“ aktiv ein­ge­schlos­sen wer­den.

Die­se Bau­stei­ne sor­gen dafür, dass z. B. fol­gen­de Fäl­le abge­si­chert sind:

  • Van­da­lis­mus im Zuge eines Ein­bruchs

  • Beschä­di­gung der Haus­fas­sa­de durch Graf­fi­ti

  • Ein­ge­schla­ge­ne Bewe­gungs­mel­der, Lam­pen oder Brief­käs­ten

  • Zer­stör­te Klin­gel­an­la­gen oder Gegen­sprech­an­la­gen

Beson­ders wich­tig: Auch die Tarif­stu­fe ent­schei­det mit. Ein güns­ti­ger Basis­ta­rif sieht viel­leicht gut aus, schließt aber sol­che Schä­den häu­fig aus. In höher­wer­ti­gen Pre­mi­um­ta­ri­fen oder mit geziel­ten Erwei­te­run­gen sind die­se Risi­ken dage­gen meist ent­hal­ten.

Unser Tipp: Las­sen Sie Ihre Poli­ce regel­mä­ßig prü­fen und ver­glei­chen Sie gezielt die Leis­tun­gen – denn es lohnt sich. Als Ver­si­che­rungs­mak­ler hel­fen wir Ihnen ger­ne dabei, die rich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on aus Preis und Schutz zu fin­den.

Wei­te­re Gefah­ren rund ums Eigen­heim – oft unter­schätzt, aber kost­spie­lig

Auch die­se Schä­den tre­ten häu­fig auf

Ein­bruch kommt sel­ten allein: Unwet­ter, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder tie­ri­sche Stö­ren­frie­de kön­nen eben­so zu teu­ren Repa­ra­tu­ren füh­ren. Die­se Scha­dens­ar­ten soll­ten Sie eben­falls im Blick behal­ten.

Stark beschädigtes Ziegeldach nach einem Sturm mit freiliegender Dachkonstruktion

Sturm­scha­den am Gebäu­de

Ein hef­ti­ger Sturm reißt Roll­lä­den aus der Ver­an­ke­rung oder beschä­digt die Dach­kon­struk­ti­on – und plötz­lich ist der Weg frei für Ein­bre­cher. Wer hier nicht aus­rei­chend abge­si­chert ist, ris­kiert dop­pel­ten Scha­den.

Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

Rohr­bruch im Haus

Rohr­brü­che sind tückisch – oft unbe­merkt, aber mit gro­ßen Fol­gen. Feuch­tig­keit im Mau­er­werk nach Van­da­lis­mus oder durch Frost kann mas­si­ve Fol­ge­schä­den ver­ur­sa­chen.

Zusam­men­fas­sung

Ein Ein­bruch bedeu­tet nicht nur den Ver­lust von Eigen­tum, son­dern auch einen tie­fen Ein­schnitt ins Sicher­heits­ge­fühl – und nicht sel­ten hohe Kos­ten für Repa­ra­tu­ren am Gebäu­de. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie vor sol­chen finan­zi­el­len Fol­gen – vor­aus­ge­setzt, der pas­sen­de Tarif ist gewählt. Schä­den an Fens­tern, Türen und ande­ren Gebäu­de­tei­len sind nur dann abge­deckt, wenn Ein­bruchs­schä­den in der Poli­ce aus­drück­lich ent­hal­ten sind – oft über Zusatz­bau­stei­ne wie „Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen durch unbe­fug­te Drit­te“.

Wer auch sei­nen Haus­rat schüt­zen möch­te, soll­te zusätz­lich eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Wich­tig ist: Nicht jede Ver­si­che­rung deckt die­sel­ben Leis­tun­gen ab. Nur durch regel­mä­ßi­ge Prü­fung und geziel­te Erwei­te­rung sichern Sie Ihr Zuhau­se umfas­send gegen Ein­bruch und Van­da­lis­mus ab.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein. Nur wenn die Poli­ce aus­drück­lich den Schutz gegen „Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen durch unbe­fug­te Drit­te“ ent­hält, sind Ein­bruch­schä­den am Haus abge­si­chert. Ohne die­sen Zusatz ist oft kein Ver­si­che­rungs­schutz vor­han­den.

Die Kom­bi­na­ti­on aus Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (für das Gebäu­de selbst) und Haus­rat­ver­si­che­rung (für beweg­li­ches Eigen­tum) ist ide­al. Bei­de Poli­cen ergän­zen sich und bie­ten gemein­sam umfas­sen­den Schutz.

Ver­si­chert sind in der Regel fest ver­bau­te Gebäu­de­tei­le, die beim gewalt­sa­men Ein­drin­gen beschä­digt wur­den – z. B. auf­ge­bro­che­ne Türen, ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter oder zer­stör­te Roll­lä­den. Für gestoh­le­ne Gegen­stän­de ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig.

Nur mit Zusatz­bau­stein. Schä­den durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung – etwa Graf­fi­ti, zer­trüm­mer­te Lam­pen oder beschä­dig­te Fas­sa­den – sind nur ver­si­chert, wenn der Tarif dies aus­drück­lich abdeckt.