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Rentenbesteuerung: Wer zahlt? Wie berechnen?

So wird Ihre Rente besteuert

Ihre Rente und das Finanzamt – ein Thema, das auf den ersten Blick kompliziert erscheinen mag, doch mit dem richtigen Wissen lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden. Stellen Sie sich vor, Sie beziehen ab 2023 Ihre Rente: Ganze 83 Prozent dieser Rentenzahlung müssten Sie dann versteuern. Und das ist noch nicht alles. Der Besteuerungsanteil nimmt kontinuierlich zu und erreicht 2040 seinen Höhepunkt, denn dann wird die Rente zu 100 Prozent besteuert.

Doch nicht jeder Rentner muss tatsächlich Steuern zahlen. Es hängt alles vom Grundfreibetrag ab: Liegen alle Ihre Einkünfte darüber, kommen die Steuern ins Spiel. Doch wie genau berechnet man diese? Mit unserer übersichtlichen Rentenbesteuerungstabelle bekommen Sie Klarheit.
 
Rentenbescheid - wie viel Steuer auf gesetzliche Rente
 

Ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 bestätigt: Die Regelungen zur Rentenbesteuerung sind verfassungsgemäß. Doch es gibt einen Haken: Ohne Anpassungen in der Berechnungsbasis droht für zukünftige Rentnerjahrgänge eine Doppelbesteuerung. Zudem müssen sowohl der Grundfreibetrag als auch Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung aus der Berechnung des steuerfreien Rentenanteils herausgenommen werden.

Was erwartet Sie in diesem Ratgeber? Hier erfahren Sie, wie viel Steuern Sie auf Ihre Rente zahlen müssen, welche Freibeträge es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können. Steigen Sie mit uns in die Welt der Rentenbesteuerung ein und sorgen Sie für finanzielle Klarheit im Ruhestand.

 


Grundlagen der Rentenbesteuerung

 
Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das viele Rentner und Rentnerinnen betrifft. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 und das daraufhin verabschiedete Alterseinkünftegesetz wurden seit 2005 Änderungen in der Besteuerung von Renten eingeführt. Ziel dieser Neuregelungen war es, die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten anzupassen und somit verfassungskonform zu gestalten.
 

Wie die Rentenbesteuerung funktioniert

Seit 2005 ist die Besteuerung der Rente neu geregelt. Die Basis hierfür bildet das Alterseinkünftegesetz, welches auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 fußt. In der Praxis bedeutet dies, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nachgelagert versteuert werden. Das heißt, während der Erwerbsphase werden Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer entlastet, aber im Rentenalter müssen Steuern auf die Rentenbezüge gezahlt werden.
 

Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?

Nicht nur die gesetzliche Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Auch folgende Renteneinkünfte werden auf diese Weise versteuert:

 Private Alters­vorsorge
 Betriebliche Alters­vorsorge (sog. Betriebsrente)
 Hinterbliebenenrente (beispielsweise Witwen- oder Waisenrente)
 Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
 Umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten
 
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Rentenbesteuerung nicht jeder Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Dies hängt von den Alterseinkünfte und dem aktuellen Grundfreibetrag ab.
 

Erhöhung des Besteuerungsanteils

Der steuerpflichtige Teil der Rente, der als Besteuerungsanteil bezeichnet wird, variiert je nach Renteneintrittsjahr. Wer beispielsweise im Jahr 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Allerdings erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich um ein Prozent und wird bis zum Jahr 2040 vollständig, also 100 Prozent, betragen. Dies bedeutet, dass Rentner, die 2040 oder später in den Ruhestand treten, ihre komplette Rente versteuern müssen. Gleichzeitig werden die Beiträge zur Alters­vorsorge, die während der Erwerbsphase eingezahlt wurden, stetig von der Einkommensteuer befreit.

Die Rentenbesteuerung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber durch eine klare Struktur und Verständnis der zugrunde liegenden Prinzipien können Rentner ihre finanzielle Situation besser einschätzen und planen.
 
 

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

 
Nicht jeder Rentner ist steuerpflichtig. Die entscheidende Frage hierbei ist, ob die Alterseinkünften – die aus der Rente und eventuellen Nebeneinkünften bestehen – den jeweiligen Grundfreibetrag übersteigen. Dabei ist zu beachten, dass sich der Grundfreibetrag jährlich ändert.
 

Grundfreibetrag 2023

Der Grundfreibetrag stellt einen Schutzmechanismus dar, um das Existenzminimum jedes Bürgers steuerfrei zu stellen. Für das Jahr 2023 betragen die Grundfreibeträge:

 für Ledige: 10.908 €

 für Verheiratete: 21.816 €

Viele Rentner fragen sich, ob sie tatsächlich Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Insbesondere diejenigen, die während ihrer aktiven Arbeitsjahre durchschnittliche Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und keine signifikanten Nebeneinkünfte besitzen, werden oft von der Rentensteuer verschont. Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell etwa drei Viertel aller Rentnerhaushalte in Deutschland keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Allerdings kann sich dieser Status mit fortschreitendem Rentenbezug und eventuell steigenden Renten ändern.
 

Rentenbesteuerung bei Wohnsitz im Ausland

Ein längerer Aufenthalt im Ausland während der Rentenjahre kann die Steuerpflicht in Deutschland beeinflussen. Wenn Sie länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands leben und keinen offiziellen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, werden Sie als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Das bedeutet, dass Ihnen der Grundfreibetrag nicht gewährt wird und Ihr gesamtes Einkommen besteuert wird. Falls Sie jedoch nicht länger als sechs Monate im Ausland verbringen, bleibt Ihr Steuerstatus unverändert: Sie sind dann unbeschränkt steuerpflichtig.

Für Rentner, die planen, im Ausland zu leben oder bereits dort leben, gibt es viele Besonderheiten zu beachten.
 
 

Berechnung der Besteuerung

 
Die Frage, wie viel Steuern auf die Rente gezahlt werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei spielen das Jahr des Renteneintritts, der daraus resultierende Besteuerungsanteil sowie der Rentenfreibetrag eine zentrale Rolle. Doch wie genau wird der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt? Und welche steuerlichen Sätze gelten für Rentner?
 

Steuertabelle für Rentner

Eine übersichtliche Tabelle zeigt, wie sich der Besteuerungsanteil abhängig vom Jahr des Renteneintritts zusammensetzt. Sie liefert klare Informationen über den Besteuerungsanteil in Prozent sowie den Rentenfreibetrag für die jeweiligen Jahre.


Tabelle Rentenfreibeträge

Jahr des Renteneintritts Besteuerungsanteil in % Rentenfreibetrag in %
bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
2040 100 0

Wie wird der Freibetrag berechnet?

Beim Rentenfreibetrag handelt es sich um einen festen Betrag, der basierend auf der ersten vollen Jahresbruttorente festgelegt wird. Entscheidend ist hierbei das Folgejahr des Renteneintritts. Ein interessanter Aspekt hierbei ist der sogenannte Anpassungsbetrag. Da dieser nicht trivial zu berechnen ist, stellt die Deutsche Rentenversicherung eine spezielle Bescheinigung bereit. Diese Bescheinigung ist insbesondere für die Einkommenssteuererklärung relevant und kann direkt online angefordert werden.
 

Welche Steuersätze gelten für Rentner?

Auch Rentner sind dem progressiven Steuersystem in Deutschland unterworfen. Dabei reicht die Bandbreite aktuell von 14 % Eingangssteuersatz bis hin zu 45 % Reichensteuersatz. Eine wesentliche Änderung ergab sich 2021: Rentner müssen den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Einkommenssteuer nicht mehr entrichten. Dennoch bleibt die Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent für diejenigen fällig, die kirchensteuerpflichtig sind.
 
 

Doppelbesteuerung der Rente – Was Sie wissen müssen

 
Die Rentenbesteuerung in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Im Zentrum dieser Debatte steht das komplexe Thema der Doppelbesteuerung. Doch was genau versteht man unter Doppelbesteuerung? Und warum ist dieses Thema so relevant für zukünftige Rentnergenerationen? Im Folgenden wollen wir das Urteil des Bundesfinanzhofes betrachten, die aktuellen Entwicklungen und Hintergründe erläutern und aufzeigen, welche Maßnahmen in der Zukunft geplant sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
 

Aktuelle Infos und Hintergründe

Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) im Mai 2021 war ein entscheidender Moment in der Debatte um die Rentenbesteuerung. Es wurde festgestellt, dass die Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungsgemäß sind. Doch das Urteil wies auch darauf hin, dass ohne Veränderungen zukünftige Rentnergenerationen mit einer Doppelbesteuerung konfrontiert sein könnten. Trotz der Abweisung der Klage von zwei Rentnern durch den BFH war dieses Urteil ein Signal für zukünftige Rentner, dass Veränderungen im System notwendig sind.
 

Was bedeutet das Urteil vom Bundesfinanzhof?

Im Kern des BFH-Urteils steht die Feststellung, dass das derzeitige System der Rentenbesteuerung für aktuelle Rentner keine Doppelbesteuerung mit sich bringt. Für zukünftige Rentnergenerationen könnte dies jedoch anders aussehen. Wenn die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung nicht geändert wird, werden viele zukünftige Rentner potenziell doppelt besteuert - sowohl während ihres Erwerbslebens auf ihre Beiträge als auch im Alter auf ihre Rentenauszahlungen.
 

Maßnahmen gegen Doppelbesteuerung

Die aktuelle Regierung, die Ampel-Koalition, hat bereits Maßnahmen angekündigt, um eine Doppelbesteuerung in der Zukunft zu vermeiden. Die Rentenbeiträge sollen ab 2023 vollständig absetzbar sein. Weiterhin ist geplant, den steuerpflichtigen Rentenanteil ab diesem Jahr langsamer zu erhöhen. Das Endziel dieser Änderungen ist, dass Rentner ihre Rente erst ab 2060 vollständig versteuern müssen.
 
 

Steuererklärung für Rentner

 
Der Renteneintritt stellt für viele einen neuen Lebensabschnitt dar, der auch steuerliche Veränderungen mit sich bringt. Während einige Rentner und Rentnerinnen der Annahme sind, sie wären nach dem Arbeitsleben von steuerlichen Pflichten befreit, sieht die Realität häufig anders aus.
 
Steuererklärung abgeben
 

Wann ist eine Steuererklärung erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Eine Steuererklärung ist für Rentner dann notwendig, wenn ihre gesamten jährlichen Einkünfte – zu denen auch die Rente zählt – den Grundfreibetrag übersteigen. Doch Vorsicht! Neben den Altersbezügen sind auch weitere Einnahmen, wie Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit, Vermietungen oder Verpachtungen relevant. Und selbst wenn Sie glauben, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein, kann das Finanzamt in bestimmten Fällen eine Steuererklärung anfordern. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das zu einer Schätzung Ihrer Steuerlast führen – und die kann empfindliche Steuernachzahlungen zur Folge haben.

Ein weiterer Tipp: Auch ohne Verpflichtung kann es ratsam sein, eine Steuererklärung einzureichen. So können Sie beispielsweise zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückfordern.
 

Rentenbesteuerung: Absetzbare Kosten

Aber nicht nur Einnahmen spielen eine Rolle bei der Steuererklärung. Auch bestimmte Ausgaben können Rentner geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Hierzu zählen Sonderausgaben wie Beiträge zu Versicherungen, Spenden, aber auch außergewöhnliche Belastungen wie medizinische Kosten oder Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt. Des Weiteren dürfen Werbungskosten, wie die Beratung durch einen Renten- oder Versicherungsberater, abgesetzt werden. Für Per­sonen mit einer Behinderung gibt es zudem den Behinderten-Pauschbetrag. Und für Rentner über 64 Jahre kann der Altersentlastungsbetrag geltend gemacht werden, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Ein genauer Blick auf die möglichen Absetzungen kann sich also lohnen, um bares Geld zu sparen.


früher in Rente gehen

Rentenbescheid


Die häufigsten Fragen zur Rentenbesteuerung

Warum nachgelagerte Besteuerung?

Die Idee hinter der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist, die finanzielle Belastung während der aktiven Arbeitsjahre zu reduzieren. Da im Alter in der Regel geringere Einkünfte erzielt werden, fallen auch die Steuern auf die Renteneinkünfte oft niedriger aus.

Wie hoch ist die Rentenbesteuerung 2023?

Im Jahr 2023 sind 83 Prozent der Rente steuerpflichtig. Das Alterseinkünftegesetz von 2005 legt fest, dass der Besteuerungsanteil der Rente jährlich ansteigt – bis 2020 um 2 Prozent und ab 2020 um 1 Prozent – und 2040 bei 100 Prozent liegt.

Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hat 2021 geurteilt, dass die Grundsätze der Rentenbesteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Allerdings sind Anpassungen erforderlich, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Es obliegt nun der Bundesregierung, entsprechende Schritte einzuleiten.

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu welchem keine Steuern anfallen. Dieser beträgt für das Jahr 2023 genau 10.908 Euro.

Wie hoch sind die Steuern, die ich auf meine Rente zahlen muss?

Ihre Steuerbelastung ergibt sich aus Ihrer Bruttorente und Ihrem individuellen Steuersatz. Bei einem Rentenbeginn 2023 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent. Bei einer Brutto-Rente von 15.000 Euro wären demnach 12.450 Euro zu versteuern.

Muss ich auch Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung zahlen?

Ja, Rentner müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung entrichten. Diese richten sich nach der Höhe der gesetzlichen Rente.

Wie kann ich meine Steuerlast als Rentner senken?

Durch kluge Einkommensaufteilung zwischen Ehepartnern und durch Inanspruchnahme von Steuerabzügen, wie zum Beispiel Sonderausgaben, können Rentner ihre Steuerlast verringern.

Gibt es auch Renten, die nicht besteuert werden?

Einige Rentenarten sind steuerfrei, zum Beispiel Renten aus privaten Versicherungsverträgen, wenn diese vollständig vom Versicherungsnehmer finanziert wurden. Bestimmte Betriebsrenten können ebenfalls steuerbegünstigt sein.

Muss ich als Rentner auch eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, einschließlich Ihrer Rente, den Grundfreibetrag übersteigen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Es kann jedoch vorteilhaft sein, auch ohne diese Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell Steuererstattungen zu erhalten oder steuerliche Vorteile zu nutzen.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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