Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Nicht jeder Tarif ist gleich: Wir zei­gen, wor­auf Sie bei Bedin­gun­gen, Gesund­heits­fra­gen und Leis­tungs­um­fang ach­ten müs­sen

Junge Frau am Schreibtisch prüft aufmerksam Unterlagen – sinnbildlich für den sorgfältigen Vergleich bei der BU-Versicherung.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten pri­va­ten Absi­che­run­gen über­haupt. Wer sie abschließt, legt den Grund­stein dafür, im Ernst­fall nicht in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten zu gera­ten. Doch genau hier liegt die Her­aus­for­de­rung: Vie­le Ver­trä­ge ent­hal­ten Fall­stri­cke, ver­al­te­te Klau­seln oder unzu­rei­chen­de Leis­tun­gen. Die Fol­ge sind spä­te­re Leis­tungs­lü­cken – trotz lau­fen­der Bei­trags­zah­lung.

Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie bei einer BU-Ver­si­che­rung wirk­lich ach­ten soll­ten: von der rich­ti­gen Ren­ten­hö­he über die kor­rek­te Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen bis hin zur Ver­mei­dung der berüch­tig­ten abs­trak­ten Ver­wei­sung. So erken­nen Sie die Qua­li­tät eines Tarifs, sichern sich fai­re Bedin­gun­gen und ver­mei­den Feh­ler, die Sie spä­ter teu­er zu ste­hen kom­men könn­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Min­des­tens 50 % BU-Grad erfor­der­lich: Nur dann erhal­ten Sie die vol­le BU-Ren­te – ach­ten Sie auf kla­re Rege­lun­gen im Ver­trag.

  • Kei­ne abs­trak­te Ver­wei­sung akzep­tie­ren: Ihr Ver­si­che­rer darf Sie nicht auf einen belie­bi­gen ande­ren Beruf ver­wei­sen kön­nen.

  • BU-Ren­te rea­lis­tisch kal­ku­lie­ren: Sichern Sie min­des­tens 60 % Ihres Brut­to­ein­kom­mens – bes­ser etwas mehr.

  • Gesund­heits­fra­gen exakt beant­wor­ten: Ehr­lich­keit schützt vor spä­te­ren Leis­tungs­kür­zun­gen oder Ver­trags­ver­lust.

  • Son­der­op­tio­nen prü­fen: Dyna­mik, Nach­ver­si­che­rung und Bei­trags­pau­se bie­ten lang­fris­ti­ge Fle­xi­bi­li­tät.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Wich­ti­ge Punk­te auf einen Blick ver­ste­hen und rich­tig ein­ord­nen

Was Sie vor dem Abschluss Ihrer BU-Ver­si­che­rung beach­ten soll­ten

Wer eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te, steht vor einer Viel­zahl an Ent­schei­dun­gen – und damit auch vor zahl­rei­chen Risi­ken. Nicht alle Ver­trä­ge bie­ten den glei­chen Schutz, und oft ver­ste­cken sich im Klein­ge­druck­ten Bedin­gun­gen, die im Ernst­fall zur Ableh­nung der Leis­tung füh­ren kön­nen. In die­sem Über­blick erhal­ten Sie die wich­tigs­ten Aspek­te, auf die Sie unbe­dingt ach­ten soll­ten, wenn Sie Ihren BU-Schutz pla­nen oder opti­mie­ren möch­ten.

Eine der zen­tra­len Fra­gen bei Ver­trags­ab­schluss ist: Wie hoch soll­te die monat­li­che BU-Ren­te sein? Vie­le unter­schät­zen den Bedarf und ent­schei­den sich aus Kos­ten­grün­den für zu nied­ri­ge Leis­tun­gen. Das kann im Ernst­fall fata­le finan­zi­el­le Fol­gen haben. Die BU-Ren­te soll­te so bemes­sen sein, dass Sie Ihren Lebens­stan­dard ohne Abstri­che hal­ten kön­nen – idea­ler­wei­se inklu­si­ve fixer Kos­ten und zukünf­ti­ger Mehr­aus­ga­ben durch Krank­heit oder Pfle­ge.

Dar­auf soll­ten Sie ach­ten:

  • Sichern Sie min­des­tens 60 % Ihres Brut­to­ein­kom­mens – bes­ser etwas mehr.

  • Den­ken Sie an lau­fen­de Fix­kos­ten wie Mie­te, Kre­di­te, Ver­si­che­run­gen.

  • Berück­sich­ti­gen Sie zusätz­li­che Kos­ten wie Medi­ka­men­te oder Hilfs­mit­tel.

  • Pla­nen Sie bei jun­gen Ver­trä­gen mit lan­gen Lauf­zei­ten einen Infla­ti­ons­aus­gleich ein.

Die Gesund­heits­prü­fung ist ein zen­tra­les Ele­ment jeder BU-Ver­si­che­rung. Feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben kön­nen spä­ter zur Leis­tungs­ab­leh­nung füh­ren – auch wenn Sie jah­re­lang Bei­trä­ge gezahlt haben. Des­halb gilt: abso­lu­te Ehr­lich­keit, sau­be­re Doku­men­ta­ti­on und idea­ler­wei­se pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung bei der Antrag­stel­lung.

Das soll­ten Sie wis­sen:

  • Beant­wor­ten Sie alle Fra­gen voll­stän­dig und kor­rekt – auch zu psy­chi­schen Erkran­kun­gen.

  • Sam­meln Sie im Vor­feld rele­van­te Arzt­be­rich­te und Befun­de.

  • Ach­ten Sie auf die Fris­ten: Die meis­ten Fra­gen betref­fen die letz­ten 3 bis 10 Jah­re.

  • Bei Unsi­cher­hei­ten emp­fiehlt sich eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge vor Antrag­stel­lung.

Vie­le älte­re oder güns­ti­ge Tari­fe ent­hal­ten eine soge­nann­te abs­trak­te Ver­wei­sung. Damit kann der Ver­si­che­rer Ihnen im Leis­tungs­fall unter­stel­len, dass Sie theo­re­tisch noch in einem ande­ren Beruf arbei­ten könn­ten – selbst wenn die­ser gar nicht Ihrem Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau oder bis­he­ri­gen Berufs­bild ent­spricht.

Ach­ten Sie auf die­se Punk­te:

  • Der Ver­trag soll­te den Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung klar regeln.

  • Auch kon­kre­te Ver­wei­sungs­klau­seln soll­ten kri­tisch hin­ter­fragt wer­den.

  • Ein aktu­el­ler Berufs­schutz sichert Sie nur in Ihrer zuletzt aus­ge­üb­ten Tätig­keit ab.

  • Las­sen Sie bestehen­de Ver­trä­ge pro­fes­sio­nell prü­fen – vie­le ent­hal­ten die­se Klau­seln.

Ein guter BU-Ver­trag wächst mit Ihnen mit. Durch Optio­nen wie Dyna­mik oder Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie lässt sich der Schutz an ver­än­der­te Lebens­um­stän­de anpas­sen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. In schwie­ri­gen Lebens­pha­sen kann eine Bei­trags­pau­se hel­fen, den Ver­si­che­rungs­schutz trotz­dem auf­recht­zu­er­hal­ten.

Die­se Optio­nen sind beson­ders wich­tig:

  • Dyna­mik: Erhöht BU-Ren­te und Bei­trag auto­ma­tisch, z. B. jähr­lich um 2–5 %.

  • Nach­ver­si­che­rung: BU-Ren­te erhö­hen nach Hei­rat, Kind, Gehalts­er­hö­hung – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

  • Bei­trags­pau­se: In Eltern­zeit, bei Arbeits­lo­sig­keit oder finan­zi­el­len Eng­päs­sen – ohne Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

  • Aus­bau­ga­ran­tie: Ermög­licht Erhö­hun­gen auch ohne kon­kre­ten Anlass.

Gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen oder Unsi­cher­hei­ten ist es sinn­voll, zuerst eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge (RiVo) durch­zu­füh­ren. Dabei prüft der Ver­si­che­rer Ihr Risi­ko ohne Namens­nen­nung, sodass kei­ne Ein­trä­ge in zen­tra­le Daten­ban­ken ent­ste­hen – und Sie sich nicht unge­wollt „ver­brannt“ machen.

Des­halb ist die RiVo so hilf­reich:

  • Kei­ne Risi­ko-Ein­tra­gung in die HIS-Datei (Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem).

  • Sie blei­ben anonym und kön­nen meh­re­re Ver­si­che­rer ver­glei­chen.

  • Sie erhal­ten rea­lis­ti­sche Ein­schät­zun­gen zur Annah­me­fä­hig­keit und Bei­trags­hö­he.

  • Beson­ders emp­feh­lens­wert bei psy­chi­schen Vor­er­kran­kun­gen, chro­ni­schen Lei­den oder abge­lehn­ten Anträ­gen.

Rich­tig star­ten: Klar­heit vor dem Abschluss gewin­nen

Wor­auf Sie bei der BU unbe­dingt ach­ten soll­ten

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist weit mehr als ein ein­fa­cher Schutz­brief. Sie gehört zu den kom­ple­xes­ten Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten im Pri­vat­be­reich – mit zahl­rei­chen Rege­lun­gen, Klau­seln und Fall­stri­cken. Wer einen BU-Ver­trag abschließt, soll­te die Spiel­re­geln ken­nen. Denn bereits klei­ne Unacht­sam­kei­ten bei der Antrag­stel­lung oder der Tarif­aus­wahl kön­nen im Leis­tungs­fall gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Umso wich­ti­ger ist es, sich vor­ab mit den wich­tigs­ten The­men zu befas­sen.

Der Ein­stieg in die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beginnt mit dem rich­ti­gen Ver­ständ­nis. Vie­le Men­schen gehen fälsch­li­cher­wei­se davon aus, dass bereits eine län­ge­re Krank­schrei­bung auto­ma­tisch zu BU-Leis­tun­gen führt. Doch das ist ein Irr­tum: Die Ver­si­che­rer zah­len nur dann, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf vor­aus­sicht­lich für min­des­tens sechs Mona­te nicht mehr zu min­des­tens 50 % aus­üben kön­nen – und dies ärzt­lich bestä­tigt wird. Die­se Kern­vor­aus­set­zung muss klar ver­stan­den und akzep­tiert wer­den.

Hin­zu kommt: Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung funk­tio­niert nicht nach dem Prin­zip „Tarif X passt für alle“. Viel­mehr muss der Ver­trag zu Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit, Ihrer gesund­heit­li­chen Vor­ge­schich­te und Ihrer finan­zi­el­len Ziel­set­zung pas­sen. Genau des­halb ist ein indi­vi­du­el­ler Tarif­ver­gleich so wich­tig – idea­ler­wei­se ergänzt durch eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den.

Auch der Ver­si­che­rungs­zeit­raum will gut über­legt sein. Opti­mal ist eine Lauf­zeit bis zum regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritt (67 Jah­re). Kür­ze­re Lauf­zei­ten sen­ken zwar die Bei­trä­ge, las­sen Sie aber nach Ver­trags­en­de unge­schützt – was beson­ders kri­tisch wird, wenn Sie mit 62 berufs­un­fä­hig wer­den, aber Ihre BU bereits mit 60 aus­ge­lau­fen ist. Eine lang­fris­ti­ge Absi­che­rung schützt Sie hier zuver­läs­sig.

Nicht zuletzt ist die Fra­ge ent­schei­dend, ob im Ver­trag auf eine abs­trak­te Ver­wei­sung ver­zich­tet wird. Denn nur so kön­nen Sie sicher sein, dass Ihre Ver­si­che­rung Ihnen im Ernst­fall nicht unter­stellt, theo­re­tisch noch als Pfört­ner, Büro­hil­fe oder in einer ande­ren fach­frem­den Tätig­keit arbei­ten zu kön­nen.

Wer von Beginn an weiß, wor­auf es wirk­lich ankommt, trifft fun­dier­te Ent­schei­dun­gen – und legt den Grund­stein für eine BU, die im Ernst­fall hält, was sie ver­spricht.

Exis­tenz sichern: Ihre Absi­che­rung muss zum Leben pas­sen

Wie hoch soll­te Ihre BU-Ren­te wirk­lich sein?

Die pas­sen­de Ren­ten­hö­he ist das Herz­stück jeder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Doch genau hier pas­sie­ren die häu­figs­ten Feh­ler – meist aus Unwis­sen oder dem Wunsch, Bei­trä­ge zu spa­ren. Dabei gilt: Eine zu nied­rig ange­setz­te BU-Ren­te gefähr­det Ihre Exis­tenz im Leis­tungs­fall. Nur mit einem rea­lis­ti­schen Betrag lässt sich der Lebens­stan­dard hal­ten, lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen kön­nen bedient und neue Aus­ga­ben durch Krank­heit oder Pfle­ge bewäl­tigt wer­den.

Vie­le Ver­brau­cher ent­schei­den sich bei der BU-Ren­te intui­tiv für einen glat­ten Betrag – 1.000 € oder 1.500 € – ohne wirk­lich zu prü­fen, ob die­ser im Ernst­fall aus­reicht. Dabei muss die BU-Ren­te Ihre voll­stän­di­gen monat­li­chen Aus­ga­ben decken: von der Mie­te über Ver­si­che­run­gen und Kre­di­te bis hin zu Lebens­hal­tungs­kos­ten, Alters­vor­sor­ge­bei­trä­gen und mög­li­chen Zusatz­kos­ten durch The­ra­pien oder Pfle­ge­leis­tun­gen.

Als Faust­re­gel gilt: Sie soll­ten min­des­tens 60 % Ihres Brut­to­ge­halts absi­chern – bes­ser sind 70 %. Bei Selbst­stän­di­gen und Gut­ver­die­nen­den kann sogar eine noch höhe­re Absi­che­rung sinn­voll sein, um Ver­sor­gungs­lü­cken voll­stän­dig zu schlie­ßen. Wich­tig ist außer­dem, nicht nur den aktu­el­len Bedarf zu betrach­ten, son­dern auch zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen zu berück­sich­ti­gen: etwa stei­gen­de Miet­prei­se, wach­sen­de Fami­lie oder Gesund­heits­kos­ten im Alter.

Ein wei­te­rer Punkt: Die Höhe der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te fällt deut­lich gerin­ger aus, als vie­le glau­ben. In der Regel erhal­ten Betrof­fe­ne bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung nur 30–38 % ihres Brut­to­ein­kom­mens. Die BU-Ren­te muss also eine spür­ba­re Lücke schlie­ßen – nicht ergän­zen, son­dern erset­zen.

Wer es ganz genau machen möch­te, rech­net mit­hil­fe eines Haus­halts­buchs durch, wie viel Geld monat­lich nötig ist. Alter­na­tiv hilft eine Bud­get­auf­stel­lung inklu­si­ve Rück­la­gen­be­darf. Wich­tig: Den­ken Sie auch an den Infla­ti­ons­aus­gleich, etwa durch eine Leis­tungs­dy­na­mik (mehr dazu im nächs­ten Abschnitt).

Die Ren­ten­hö­he darf nie­mals vom Bei­trag bestimmt wer­den – son­dern allein von Ihrem tat­säch­li­chen Bedarf. Ein erfah­re­ner Mak­ler kann mit Ihnen gemein­sam den pas­sen­den Wert ermit­teln und anschlie­ßend die pas­sen­den Tari­fe fin­den, die auch lang­fris­tig zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on pas­sen.

Wich­ti­ge The­men gezielt ver­tie­fen

Die­se Inhal­te hel­fen Ihnen beim Abschluss der rich­ti­gen BU-Ver­si­che­rung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist nur dann wirk­sam, wenn sie wirk­lich zu Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on passt. In vie­len Fäl­len lohnt es sich, tie­fer in bestimm­te Aspek­te ein­zu­stei­gen – etwa bei der Antrag­stel­lung, der kor­rek­ten Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen oder der Unter­schei­dung zwi­schen Arbeits­un­fä­hig­keit und Berufs­un­fä­hig­keit. In die­sen Bei­trä­gen erfah­ren Sie, wor­auf es wirk­lich ankommt.

Arbeits­un­fä­hig oder berufs­un­fä­hig

Junge Frau steht nachdenklich vor einem Spiegel und blickt sich selbst an – symbolisch für innere Auseinandersetzung mit dem Gesundheitszustand

Zwei Begrif­fe – zwei völ­lig unter­schied­li­che Leis­tun­gen. Vie­le ver­wech­seln Arbeits­un­fä­hig­keit mit Berufs­un­fä­hig­keit. Doch die BU zahlt nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen – anders als das gesetz­li­che Kran­ken­geld. Wann Sie wel­che Leis­tung erhal­ten und war­um eine AU-Klau­sel den Schutz ergän­zen kann, erfah­ren Sie im Über­blick.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Person arbeitet am Laptop, daneben Symbole für Datenschutz und Sicherheit – steht sinnbildlich für anonyme Risikovoranfrage zur BU-Versicherung

Wenn Sie gesund­heit­li­che Vor­er­kran­kun­gen haben oder bereits Anträ­ge abge­lehnt wur­den, ist eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge der sichers­te Weg. So erhal­ten Sie Ange­bo­te, ohne dass Ihr Name bei den Ver­si­che­rern gespei­chert wird – und ver­mei­den spä­te­re Ableh­nun­gen. Wann sie sinn­voll ist und wie der Ablauf aus­sieht, lesen Sie hier.

Gesund­heits­fra­gen in der BU

Frau sitzt am Schreibtisch und füllt konzentriert ein Formular aus – symbolisiert das Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei BU-Anträgen

Die Gesund­heits­prü­fung ent­schei­det über Annah­me, Bei­trag und spä­te­re Leis­tungs­be­reit­schaft. Doch vie­le machen hier fata­le Feh­ler. Wir zei­gen, wie Sie Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig, kor­rekt und rechts­si­cher beant­wor­ten – und war­um Ehr­lich­keit dabei ent­schei­dend ist.

Fall­stri­cke ver­mei­den: Was in Ihrem Ver­trag nicht ste­hen darf

Die Ver­wei­sung im Ver­trag – was das Klein­ge­druck­te ent­schei­det

Eine der größ­ten Gefah­ren in älte­ren oder unzu­rei­chen­den BU-Ver­trä­gen ist die soge­nann­te Ver­wei­sungs­klau­sel. Sie ermög­licht es dem Ver­si­che­rer, Sie im Leis­tungs­fall auf einen ande­ren Beruf zu ver­wei­sen – selbst wenn die­ser weder Ihrem beruf­li­chen Wer­de­gang noch Ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on ent­spricht. Wer sich davor schüt­zen möch­te, muss die­se Klau­sel ken­nen, erken­nen und kon­se­quent aus­schlie­ßen.

Im Kern geht es bei der Ver­wei­sung um eine juris­ti­sche Aus­le­gung: Kön­nen Sie theo­re­tisch noch arbei­ten – und wenn ja, in wel­chem Beruf? Die soge­nann­te abs­trak­te Ver­wei­sung erlaubt es dem Ver­si­che­rer, Sie auf irgend­ei­ne Tätig­keit zu ver­wei­sen, die Sie laut Defi­ni­ti­on trotz gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen noch aus­üben könn­ten – unab­hän­gig davon, ob die­se Ihrer bis­he­ri­gen Lauf­bahn ent­spricht oder ob es über­haupt eine freie Stel­le gibt.

Ein Bei­spiel: Ein gelern­ter Bau­in­ge­nieur mit schwe­rem Band­schei­ben­vor­fall könn­te theo­re­tisch noch als kauf­män­ni­scher Sach­be­ar­bei­ter arbei­ten. Genau dar­auf wür­de die Ver­si­che­rung ver­wei­sen – und die BU-Leis­tung ver­wei­gern. Sol­che Fäl­le sind nicht nur rea­lis­tisch, son­dern viel­fach doku­men­tiert.

Moder­ne BU-Tari­fe ver­zich­ten heu­te voll­stän­dig auf die abs­trak­te Ver­wei­sung. Das bedeu­tet: Die Ver­si­che­rung bewer­tet aus­schließ­lich, ob Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf noch zu min­des­tens 50 % aus­üben kön­nen. Ist das nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf die ver­ein­bar­te Ren­te – ohne Wenn und Aber.

Vor­sicht ist auch bei der kon­kre­ten Ver­wei­sung gebo­ten. Hier prüft der Ver­si­che­rer, ob Sie tat­säch­lich bereits eine neue Tätig­keit auf­ge­nom­men haben, die Ihrer bis­he­ri­gen Qua­li­fi­ka­ti­on und Lebens­stel­lung ent­spricht. In die­sem Fall kann der Anspruch eben­falls ent­fal­len – aller­dings nur bei stren­gen Vor­aus­set­zun­gen.

Unser Rat: Las­sen Sie Ihren bestehen­den BU-Ver­trag pro­fes­sio­nell prü­fen oder ach­ten Sie bei Neu­ab­schlüs­sen kon­se­quent auf den Ver­zicht bei­der Ver­wei­sungs­klau­seln. Nur so genie­ßen Sie im Ernst­fall rechts­si­che­ren Schutz – ohne böse Über­ra­schun­gen.

Ehr­lich ist bes­ser: Ihre Anga­ben ent­schei­den über den Schutz

Gesund­heits­fra­gen sicher und voll­stän­dig beant­wor­ten

Die Gesund­heits­prü­fung ist das zen­tra­le Ele­ment beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie ent­schei­det nicht nur über die Höhe des Bei­trags, son­dern dar­über, ob Sie im Ernst­fall über­haupt Leis­tun­gen erhal­ten. Feh­ler, Unge­nau­ig­kei­ten oder bewuss­tes Ver­schwei­gen kön­nen gra­vie­ren­de Fol­gen haben – bis hin zur voll­stän­di­gen Leis­tungs­ver­wei­ge­rung. Umso wich­ti­ger ist es, die­sen Schritt gut vor­be­rei­tet anzu­ge­hen.

Sobald Sie einen Antrag auf eine BU-Ver­si­che­rung stel­len, müs­sen Sie eine Rei­he von Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Die­se rei­chen oft 3 bis 10 Jah­re in die Ver­gan­gen­heit, bei bestimm­ten Dia­gno­sen auch dar­über hin­aus. Dabei fra­gen die Ver­si­che­rer gezielt nach psy­chi­schen Erkran­kun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten, Ope­ra­tio­nen, chro­ni­schen Beschwer­den oder Medi­ka­men­ten­ein­nah­men.

Ihr Vor­teil ist gleich­zei­tig Ihre Ver­ant­wor­tung: Die Ver­si­che­rer ver­las­sen sich auf Ihre Anga­ben – des­halb gel­ten sie als soge­nann­te vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht. Kommt spä­ter her­aus, dass rele­van­te Infor­ma­tio­nen gefehlt haben oder bewusst falsch waren, kann der Ver­si­che­rer den Ver­trag anfech­ten, kün­di­gen oder die Leis­tung ver­wei­gern.

Damit es nicht so weit kommt, soll­ten Sie sich gründ­lich vor­be­rei­ten:

  • For­dern Sie vor­ab Ihre Pati­en­ten­ak­te bei Haus- und Fach­ärz­ten an.

  • Notie­ren Sie alle Arzt­be­su­che, Dia­gno­sen und Behand­lun­gen der letz­ten Jah­re.

  • Beant­wor­ten Sie jede Fra­ge voll­stän­dig und ohne Beschö­ni­gung – auch zu psy­chi­schen Beschwer­den oder kurz­zei­ti­gen The­ra­pien.

  • Las­sen Sie sich im Zwei­fel fach­lich beglei­ten – etwa durch eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge.

Übri­gens: Auch mit Vor­er­kran­kun­gen ist eine BU nicht aus­ge­schlos­sen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten indi­vi­du­el­le Lösun­gen, z. B. durch Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge – ent­schei­dend ist, dass die Risi­ken von Anfang an trans­pa­rent gemacht wur­den.

Wer hier ehr­lich, gründ­lich und stra­te­gisch vor­geht, legt den Grund­stein für eine lang­fris­tig trag­fä­hi­ge Absi­che­rung – die auch im Leis­tungs­fall wirk­lich greift.

BU-Schutz gezielt ergän­zen und bes­ser ver­ste­hen

Wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te rund um Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Eine gute Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung endet nicht beim Abschluss – sie wächst mit Ihren Lebens­zie­len mit. Ob durch die Kom­bi­na­ti­on mit einer Alters­vor­sor­ge oder durch eine rea­lis­ti­sche Betrach­tung der Kos­ten: Wer den Über­blick behält, trifft lang­fris­tig bes­se­re Ent­schei­dun­gen. Die­se Inhal­te hel­fen Ihnen dabei, Ihre Absi­che­rung noch geziel­ter auf­zu­stel­len.

Mann schützt ein rosafarbenes Sparschwein mit seinen Händen – Symbol für finanzielle Sicherheit und kombinierte Vorsorge mit Berufsunfähigkeit.

BU mit Alters­vor­sor­ge

Die Kom­bi­na­ti­on aus Berufs­un­fä­hig­keits- und Alters­vor­sor­ge­ver­trag kann in bestimm­ten Lebens­pha­sen sinn­voll sein – etwa wenn Sie spä­ter kei­ne Lücke in der Alters­ren­te ris­kie­ren möch­ten. Wie die­se Model­le funk­tio­nie­ren, wel­che Vor­tei­le sie brin­gen und wor­auf Sie unbe­dingt ach­ten soll­ten, erfah­ren Sie im Bei­trag.

Junger Mann mit Brille prüft Rechnungen am Wohnzimmertisch, neben Laptop und Taschenrechner – symbolisiert die Kostenfrage bei BU-Versicherungen

Kos­ten BU-Ver­si­che­rung

Die Bei­trä­ge zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rich­ten sich nach Ihrem Alter, Beruf, Gesund­heits­zu­stand und der gewähl­ten Ren­ten­hö­he. Doch wel­che Span­ne ist rea­lis­tisch? Was ist zu teu­er? Und wie fin­den Sie ein fai­res Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis? Die­se Fra­gen beant­wor­ten wir trans­pa­rent und pra­xis­nah.

Fle­xi­bel blei­ben: Schutz, der sich Ihrem Leben anpasst

Dyna­mik, Nach­ver­si­che­rung und Bei­trags­pau­sen im Ver­gleich

Das Leben ver­än­dert sich – beruf­lich wie pri­vat. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die heu­te passt, kann in zehn Jah­ren bereits zu wenig leis­ten. Umso wich­ti­ger sind ver­trag­li­che Optio­nen, mit denen Sie Ihre Absi­che­rung fle­xi­bel an neue Umstän­de anpas­sen kön­nen. Dyna­mik, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und Bei­trags­pau­se gehö­ren zu den sinn­volls­ten Stell­schrau­ben für einen lang­fris­tig trag­fä­hi­gen BU-Ver­trag.

Ein BU-Ver­trag soll­te nicht starr sein, son­dern mit Ihren Lebens­pha­sen mit­wach­sen. Das gilt ins­be­son­de­re für Gehalts­sprün­ge, Fami­li­en­grün­dung oder Pha­sen finan­zi­el­ler Belas­tung. Mit drei wich­ti­gen Ver­trags­bau­stei­nen blei­ben Sie jeder­zeit fle­xi­bel:

Dyna­mik

Die soge­nann­te Bei­trags- oder Leis­tungs­dy­na­mik sorgt dafür, dass sich Ihre BU-Ren­te auto­ma­tisch erhöht – zum Bei­spiel jedes Jahr um 2, 3 oder 5 %. Das schützt Sie vor Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on und stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten. Beson­ders wich­tig ist dies bei jun­gen Ver­trags­ab­schlüs­sen mit lan­ger Lauf­zeit. Die Dyna­mik kann jähr­lich abge­lehnt wer­den – aber jede Annah­me stärkt Ihre Absi­che­rung nach­hal­tig.

Vor­tei­le:

  • Aus­gleich infla­ti­ons­be­ding­ter Mehr­kos­ten

  • Höhe­re Ren­te ohne neue Gesund­heits­prü­fung

  • Bei­trag steigt mit, bleibt aber kal­ku­lier­bar

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen – etwa Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Gehalts­er­hö­hung oder Haus­kauf – kön­nen Sie Ihre BU-Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhö­hen. Vie­le Ver­trä­ge sehen zudem eine Aus­bau­ga­ran­tie vor, mit der Sie auch ohne kon­kre­ten Anlass eine Erhö­hung durch­füh­ren kön­nen.

Ach­ten Sie auf:

  • Klar defi­nier­te Nach­ver­si­che­rungs-Ereig­nis­se

  • Höchst­gren­zen der Erhö­hungs­mög­lich­kei­ten

  • Fris­ten zur Mel­dung nach dem Ereig­nis

Bei­trags­pau­se / Stun­dung

In bestimm­ten Lebens­si­tua­tio­nen – z. B. Eltern­zeit, Arbeits­lo­sig­keit, Krank­heit oder Wei­ter­bil­dung – kann es sinn­voll sein, Bei­trä­ge zeit­wei­se aus­zu­set­zen, ohne den Schutz voll­stän­dig zu ver­lie­ren. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten befris­te­te bei­trags­freie Zeit­räu­me an, in denen der BU-Schutz bestehen bleibt.

Typi­sche Grün­de:

  • Kurz­ar­beit oder Ein­kom­mens­lü­cken

  • Eltern­zeit oder Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen

  • Wei­ter­bil­dung oder beruf­li­che Neu­ori­en­tie­rung

Ein guter BU-Tarif soll­te alle drei Optio­nen ent­hal­ten – bes­ten­falls fle­xi­bel kom­bi­nier­bar. Sie schaf­fen dadurch Spiel­räu­me, um Ihre Absi­che­rung an Ihr Leben anzu­pas­sen, ohne jedes Mal einen neu­en Antrag stel­len oder Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen.

BU bean­tra­gen ohne Risi­ko: Erst prü­fen, dann ent­schei­den

War­um die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge so sinn­voll ist

Die Ent­schei­dung für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist lang­fris­tig – umso wich­ti­ger ist ein sau­be­rer und risi­ko­frei­er Ein­stieg. Wer gesund­heit­li­che Vor­er­kran­kun­gen hat, bereits abge­lehnt wur­de oder sich unsi­cher ist, ob ein Antrag erfolg­reich wäre, soll­te auf kei­nen Fall direkt meh­re­re Anträ­ge stel­len. Die Lösung: eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Sie schützt Sie vor unnö­ti­gen Ein­trä­gen, Ableh­nun­gen und Fol­ge­pro­ble­men.

Bei jeder offi­zi­el­len BU-Antrag­stel­lung müs­sen Sie ange­ben, ob bereits ein Antrag bei einem ande­ren Ver­si­che­rer gestellt wur­de. Die­se Anga­ben wer­den doku­men­tiert und kön­nen über das Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem (HIS) von Ver­si­che­rern ein­ge­se­hen wer­den. Das kann Ihre Chan­cen auf einen erfolg­rei­chen Ver­trags­ab­schluss dau­er­haft ver­schlech­tern – selbst bei harm­lo­sen Grün­den.

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge schafft hier Abhil­fe: Sie wird ohne Nen­nung Ihres Namens oder per­sön­li­cher Daten an aus­ge­wähl­te Ver­si­che­rer gestellt. Auf die­ser Basis prüft der Ver­si­che­rer, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen er Sie ver­si­chern wür­de – etwa mit Annah­me, Aus­schluss oder Risi­ko­zu­schlag.

Vor­tei­le der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge:

  • Kein Ein­trag in Daten­ban­ken oder inter­nen Risi­ko­prü­fungs­sys­te­men

  • Völ­lig unver­bind­lich für Sie als Inter­es­sent

  • Ide­al bei psy­chi­schen Vor­er­kran­kun­gen, chro­ni­schen Lei­den oder Ableh­nun­gen

  • Sie erhal­ten belast­ba­re Rück­mel­dun­gen für eine fun­dier­te Ent­schei­dung

  • Erst nach Zusa­ge durch den Ver­si­che­rer erfolgt die kon­kre­te Antrag­stel­lung

Beson­ders sinn­voll ist die anony­me Vor­anfra­ge bei Per­so­nen mit kom­ple­xer Gesund­heits­ak­te, abge­lehn­ten Vor­ver­si­che­run­gen oder lan­ger Behand­lungs­his­to­rie. Aber auch bei jun­gen Men­schen mit Risi­ko­s­port­ar­ten oder fami­liä­rer Vor­be­las­tung kann sie sinn­voll sein, um bes­te Tari­fe mit rea­lis­ti­scher Annah­me­wahr­schein­lich­keit zu fin­den – ohne nega­ti­ve Spu­ren zu hin­ter­las­sen.

Als erfah­re­ner Mak­ler über­neh­men wir die­sen Schritt ger­ne für Sie – daten­schutz­kon­form, struk­tu­riert und mit Blick auf das opti­ma­le Ergeb­nis. Denn wer stra­te­gisch vor­geht, erhält die bes­ten Chan­cen auf eine ver­läss­li­che Absi­che­rung.

Wor­auf Sie bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kon­kret ach­ten soll­ten

10 Tipps zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Ent­schei­dung für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine der wich­tigs­ten über­haupt. Umso wich­ti­ger ist es, typi­sche Feh­ler zu ver­mei­den und die rich­ti­gen Wei­chen zu stel­len – von Anfang an. Die­se 10 Tipps hel­fen Ihnen dabei, Ihre Absi­che­rung fun­diert zu pla­nen, rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen und dau­er­haft trag­fä­hig auf­zu­bau­en. Nut­zen Sie die Über­sicht als per­sön­li­che Check­lis­te für Ihre BU-Ent­schei­dung.

Bevor Sie sich für eine BU-Ren­te ent­schei­den, soll­ten Sie Ihren tat­säch­li­chen Absi­che­rungs­be­darf rea­lis­tisch berech­nen. Wel­che lau­fen­den Kos­ten müs­sen gedeckt wer­den? Was fällt an, wenn das Ein­kom­men dau­er­haft weg­fällt? Den­ken Sie auch an zukünf­ti­ge Aus­ga­ben, zum Bei­spiel für Medi­ka­men­te, Pfle­ge, Kin­der oder Kre­di­te. Ein Haus­halts­plan schafft hier Klar­heit.

Vie­le BU-Ver­trä­ge enden mit 60 oder 63 – doch das ist zu früh. Opti­mal ist eine Lauf­zeit bis zum gesetz­li­chen Ren­ten­ein­tritt (der­zeit 67 Jah­re). Nur so ver­mei­den Sie Ver­sor­gungs­lü­cken, wenn Sie kurz vor dem Ruhe­stand berufs­un­fä­hig wer­den. Eine zu kur­ze Lauf­zeit senkt zwar den Bei­trag, birgt aber enor­me Risi­ken.

Als Faust­re­gel gel­ten min­des­tens 60 % des Brut­to­ein­kom­mens. Doch je nach Lebens­si­tua­ti­on kann mehr nötig sein. Berück­sich­ti­gen Sie auch die Infla­ti­on – etwa durch eine Leis­tungs­dy­na­mik – sowie lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen wie Mie­te, Ver­si­che­run­gen oder Alters­vor­sor­ge. Bes­ser etwas zu viel absi­chern als spä­ter zu wenig haben.

Nicht der güns­tigs­te Bei­trag zählt, son­dern das Gesamt­pa­ket. Ach­ten Sie auf Bedin­gun­gen wie Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, soli­de Leis­tungs­be­ar­bei­tung, fai­re Gesund­heits­prü­fung und trans­pa­ren­te Klau­seln. Ein Ver­si­che­rer mit guter Leis­tungs­quo­te und kla­rer Spra­che ist Gold wert.

Machen Sie kei­ne fal­schen Anga­ben – auch nicht aus Unwis­sen. Alles, was medi­zi­nisch doku­men­tiert wur­de, soll­te auch ange­ge­ben wer­den. Im Zwei­fel ist es bes­ser, mit einem Mak­ler oder Bera­ter vor­ab eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge durch­zu­füh­ren. Das schützt Sie vor Ableh­nun­gen und Nach­tei­len im Leis­tungs­fall.

Man­che Tari­fe ent­hal­ten ver­steck­te War­te­zei­ten – etwa bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen oder Son­der­klau­seln. Prü­fen Sie genau, ob Ihre BU sofort leis­tet oder erst nach Ablauf bestimm­ter Fris­ten. Eine gute BU beginnt mit dem ers­ten Tag der Berufs­un­fä­hig­keit und kennt kei­ne Karenz­zeit.

Sinn­vol­le Zusät­ze wie die AU-Klau­sel (Leis­tung auch bei Arbeits­un­fä­hig­keit), Bei­trags­dy­na­mik, Leis­tungs­dy­na­mik oder Pfle­ge­bau­stei­ne kön­nen Ihre Absi­che­rung spür­bar ver­bes­sern. Wich­tig ist: Die­se Optio­nen soll­ten ver­trag­lich klar gere­gelt und trans­pa­rent kal­ku­liert sein.

Ein Ver­gleich lohnt sich – aber nicht nur beim Bei­trag. Prü­fen Sie auch die Leis­tun­gen, Tarif­be­din­gun­gen, Anpas­sungs­op­tio­nen und Bewer­tungs­por­ta­le. Ein güns­ti­ger Bei­trag hilft Ihnen nicht, wenn die Leis­tung spä­ter nicht gezahlt wird. Lang­fris­tig zählt Qua­li­tät – nicht nur der Preis.

Ver­steck­te Aus­schlüs­se, unver­ständ­li­che Klau­seln oder ein­ge­schränk­te Bedin­gun­gen fal­len oft erst im Ernst­fall auf – dann ist es zu spät. Lesen Sie den Ver­trag auf­merk­sam oder las­sen Sie ihn pro­fes­sio­nell prü­fen. Beson­ders wich­tig: Ver­wei­sungs­ver­zicht, Nach­ver­si­che­rungs­re­ge­lung, Defi­ni­ti­on der BU und Mel­de­fris­ten.

Ihr Leben ver­än­dert sich – Ihre BU soll­te mit­wach­sen. Prü­fen Sie in regel­mä­ßi­gen Abstän­den, ob Ihre BU-Ren­te noch aus­reicht, Ihre Lauf­zeit passt oder neue Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen bestehen. Auch bei Berufs­wech­sel oder Gehalts­an­stieg soll­ten Sie Ihre Absi­che­rung anpas­sen.

Zusam­men­fas­sung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz – aber nur, wenn sie fach­ge­recht abge­schlos­sen wur­de. Wer ein­fach irgend­ei­nen Tarif wählt, ris­kiert im Ernst­fall Lücken, Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen oder gar Ableh­nun­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass Sie die zen­tra­len Kri­te­ri­en im Blick behal­ten: von der rea­lis­ti­schen Ren­ten­hö­he über den Ver­zicht auf die Ver­wei­sungs­klau­sel bis hin zur kor­rek­ten Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Mit Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen, Dyna­mik und pro­fes­sio­nel­ler Risi­ko­vor­anfra­ge sichern Sie sich zusätz­lich Fle­xi­bi­li­tät und Schutz. Wir hel­fen Ihnen dabei, Ihre BU pas­send zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on und Risi­ko­struk­tur zu gestal­ten – klar, nach­voll­zieh­bar und zukunfts­si­cher.

häu­fi­ge Fra­gen

Die emp­foh­le­ne Min­dest­ab­si­che­rung liegt bei rund 60 % Ihres Brut­to­ge­halts. Bei höhe­rem Lebens­stan­dard, Selbst­stän­dig­keit oder lau­fen­den Ver­pflich­tun­gen (z. B. Kre­di­te, Fami­lie) kann eine höhe­re BU-Ren­te sinn­voll sein. Wich­tig: Die Höhe soll­te Ihren tat­säch­li­chen Bedarf decken – nicht von der Bei­trags­hö­he abhän­gen.

Arbeits­un­fä­hig sind Sie, wenn Sie vor­über­ge­hend krank­ge­schrie­ben sind – z. B. mit einem „gel­ben Schein“. Berufs­un­fä­hig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf vor­aus­sicht­lich dau­er­haft oder für min­des­tens sechs Mona­te nicht mehr zu 50 % aus­üben kön­nen. Erst dann greift der BU-Ver­trag.

Mit einer anony­men Vor­anfra­ge kön­nen Sie prü­fen las­sen, wie Ver­si­che­rer auf Ihre Gesund­heits­da­ten reagie­ren wür­den – ohne Ihren Namen preis­zu­ge­ben. Das schützt Sie vor Ableh­nun­gen oder nega­ti­ven Ein­trä­gen und erhöht Ihre Chan­cen auf einen sau­be­ren Abschluss mit fai­ren Kon­di­tio­nen.

Die BU zahlt, wenn ein Arzt bestä­tigt, dass Sie Ihren Beruf für min­des­tens sechs Mona­te nicht mehr zu 50 % aus­üben kön­nen – auf­grund von Krank­heit, Unfall oder Kräf­te­ver­fall. Die Vor­aus­set­zung ist eine kor­rek­te Antrag­stel­lung, die Erfül­lung der Mel­de­fris­ten und eine kla­re medi­zi­ni­sche Begrün­dung.