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Berufsunfähigkeitsversicherung - worauf Sie achten müssen

Berufsunfähigkeitsversicherung – worauf muss ich achten?

In meinem Artikel zum Thema "Braucht man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung" habe ich Ihnen aufgezeigt, weshalb diese Art von Versicherung für jeden Erwerbstätigen in Deutschland so wichtig ist. Wenn Sie dies für sich erkannt haben, werden Sie beim Abschluss eines geeigneten Tarifs viele Fragen haben. In diesem Artikel möchte ich auf verschiedene Punkte rund um den BU-Schutz eingehen und Ihnen die jeweilige Wichtigkeit zeigen. Erwerben Sie so ein grundlegendes Wissen, worauf Sie beim Abschluss eines BU-Vertrags achten sollten!


Die BU-Versicherung – ein vielseitiges und komplexes Produkt

Wenn es um die Absicherung Ihrer Berufsfähigkeit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Jeder vierte Bundesbürger scheidet vor dem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter aus dem Berufsleben aus, die Tendenz ist steigend. Dieses Schicksal kann auch Sie treffen, was umso eklatanter ist, wenn Sie als Familienoberhaupt für das Wohl einer ganzen Familie verantwortlich sind.

Dies bedeutet nicht, dass Sie die erstbeste BU-Versicherung abschließen sollten. Das Produkt ist deutlich komplexer als bei beispielsweise eine Hausratsversicherung. Bei dieser wird anhand der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnfläche eine sinnvolle Versicherungssumme pauschal festgelegt, die im Regelfall ausreicht und Sie gut absichert. Bei der BU wie bei allen Tarifen zur gesundheitlichen Absicherung ist dies anders.

Sie als Mensch sind einzigartig, gleiches gilt für Ihre Gesundheit und Ihre Lebensführung. All dies fließt in die Tarifierung ein und macht einen sehr genauen Vergleich der Angebote im Bereich BU notwendig. Als erfahrener Ver­sicherungs­makler helfe ich Ihnen gerne hierbei, die technische Ausgestaltung Ihrer BU zu erarbeiten.

Die richtige Höhe der BU-Rente bestimmen

Die vielleicht wichtigste Kenngröße eines BU-Vertrags ist die festgelegte BU-Rente. Hiermit ist die Ersatzrente gemeint, die Sie Monat für Monat im Falle einer ermittelten Berufs­unfähig­keit ausgezahlt bekommen. Laien in Versicherungsfragen haben kein Gefühl, welche Höhe sinnvoll ist und entscheiden sich schnell für eine Unterversicherung, nur weil der Beitrag günstiger ist.

Mein Rat: Setzen Sie sich in Ruhe mit einem Haushaltsbuch hin und rechnen Sie durch, wie viel Geld Sie monatlich für Ihre Lebenshaltung zwingend zur Verfügung haben müssen. Ein anderer Ansatz: Wählen Sie zur Absicherung ca. 60 % Ihres aktuellen Bruttoeinkommens aus. Im Idealfall setzen Sie die BU-Rente noch etwas höher an, schließlich sollten Sie Zusatzkosten für Medikamente, Behandlungen und mehr einkalkulieren.

Volle Leistung ab 50 % BU abschließen

Wenn Sie sich mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente befasst haben, wissen Sie, dass die Leistungshöhe des Staates von Ihrer noch vorhandenen Erwerbsfähigkeit abhängt. Dies ist bei der BU anders, beziehungsweise sollte bei einem guten BU-Tarif unbedingt anders gewählt werden.

Ein wichtiger Branchenstandard ist, dass Sie die festgelegte BU-Rente in vollem Umfang erhalten, sobald Ihr Arzt einen Berufs­unfähig­keitsgrad von wenigstens 50 % ermittelt hat. Sie sollten auf keinen Fall in ein gestaffeltes Modell einwilligen, bei dem die Leistungshöhe vom BU-Grad abhängt. Falls Sie unsicher sind, was das Kleingedruckte eines bestehenden Vertrags angeht, kommen Sie bitte auf mich zu!

Was für eine Leistungsdynamik spricht

Wenn Sie eine sinnvolle Höhe für Ihre BU-Rente festgelegt haben, sollten Sie im nächsten Schritt an die Zukunft denken. Theoretisch können junge Erwerbstätige früh im Leben berufsunfähig werden und über Jahrzehnte auf diese Ersatzleistung angewiesen sein. Bei einer festen BU-Rente sinkt der Geldwert schleichend, da durch inflationäre Effekte die Lebenshaltungskosten steigen.

Diesem Effekt können Sie vorbeugen, indem Sie eine Leistungsdynamik in Ihren Vertrag einbauen. Anders als bei einer herkömmlichen Dynamik steigen Ihre Beiträge nicht im Laufe der Jahre parallel zur Mehrleistung. Stattdessen ist die Leistungsdynamik bereits im Grundbeitrag enthalten, so dass Sie von einer langfristigen Beitragsstabilität profitieren.

Wichtig ist, eine angemessene Dynamik der BU-Leistung zu ermitteln, die den voraussichtlich steigenden Lebenshaltungskosten und eigenen Ansprüchen in der zukünftigen Lebensgestaltung genügt. Erneut gilt: Ein kluger Vergleich und eine fachkundige Beratung machen sich bezahlt.

Berufs­unfähig­keit (BU) vs. Arbeitsunfähigkeit (AU)

Viele Interessenten, die sich zum ersten Mal mit dem Thema BU befassen, unterliegen einem Irrglauben. Sie setzen die Berufsfähigkeit mit der Arbeitsfähigkeit gleich und meinen, unter vielen weiteren Umständen Leistungen aus dem BU-Vertrag erhalte zu können. Eine längere Krankheit, wegen der Sie Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse erhalten und nicht am Berufsleben teilnehmen können, qualifiziert jedoch nicht automatisch zu Leistungen aus Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Der Begriff Berufs­unfähig­keit bezieht sich explizit auf Ihren aktuellen oder einem im Vertrag niedergeschriebenen Beruf. Ihr Arzt muss bestätigen, dass für wenigstens die nächsten sechs Monate nicht mit einer Besserung Ihrer gesundheitlichen Situation zu rechnen ist. Alleine dann erhalten Sie Leistungen aus Ihrem BU-Vertrag. Für weitere Lebenssituationen, von Ihrem längeren Bezug von Krankengeld bis zum Ratenschutz abgeschlossener Kredite, kann sich die Absicherung der Arbeitsunfähigkeit (AU) anbieten.

Ist ein AU-Baustein individuell sinnvoll?

Wichtig ist zu klären, was die einzelnen Versicherer genau mit der Absicherung der Arbeitsunfähigkeit meinen. Leider gibt es hier auf dem Versicherungsmarkt wenig einheitliche Regelungen. Sinnvoll kann ein AU-Baustein sein, bei dem Sie Leistungen aus dem BU-Vertrag nicht erst bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der Gesundheit im Sinne einer Berufs­unfähig­keit erhalten. Schließlich gibt es Erkrankungen oder Unfälle, welche nicht zur Berufs­unfähig­keit führen, Sie allerdings länger als 6 Monate arbeitsunfähig (gelber Zettel) vom Arzt geschrieben wurden.

Abstrakte und konkrete Verweisung

Der Unterschied BU und AU macht eine Grauzone deutlich, die Versicherungen in früheren Jahren gerne ausnutzten. Die Rede ist von der abstrakten Verweisung. In diesen Fällen zahlte die Versicherung keine BU-Rente aus, da der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin seinem aktuellen oder einem vergleichbaren Beruf nachgehen könnte. Die Verweisung auf einen solchen Beruf war abstrakt, d. h. ein solcher Job muss weder im aktuellen Unternehmen angeboten werden, noch auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein.

In einen modernen BU-Tarif gehört die abstrakte Verweisung auf keinen Fall mehr herein. Selbiges sollte für die konkrete Verweisung gelten, bei der die Versicherung auf spezifisch genannte Berufe und Arbeitsfelder verweisen kann. Dies stellt eine unnötige Benachteiligung des Versicherten dar, die Sie bei immer mehr Versicherungen nicht mehr erwartet.

Gesundheitsfragen der Versicherungen korrekt beantworten

Zum Abschluss ein wichtiges Thema: Die Gesundheitsfragen. Wann immer Sie den Antrag auf eine BU-Versicherung stellen, werden Sie dem Versicherer eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten müssen. Dies ist notwendig, um Ihr persönliches Risiko bei der Absicherung Ihrer Berufsfähigkeit zu kalkulieren.

In die Gesundheitsfragen spielen Ihr Alter, Gewohnheiten wie Rauchen, das Betreiben von Extremsportarten oder Vorerkrankungen ein. Der Sinn ist klar: Je mehr Risikofaktoren Sie aufweisen, umso wahrscheinlicher ist eine Berufs­unfähig­keit und umso teurer sind Ihre Beiträge. Damit Versicherte nicht für einen günstigeren Beitrag Risiken verschweigen, findet eine strikte Prüfung seitens der Versicherungen statt.

Das Ablehnen von Leistungen aufgrund fehlerhaft beantworteter Gesundheitsfragen kommt in der Praxis auch vor. Sie sollten auf Nummer sicher gehen, wenn Sie die Formulare ausfüllen. Ein guter Ansatz hierfür ist die anonyme Risikovoranfrage für die BU

Welche Bedeutung hat die anonyme Risikovoranfrage?

Apropos Antragstellung: Begehen Sie auf keinen Fall den Fehler, zeitgleich bei mehreren Versicherungen einen Antrag zu stellen. Manche Versicherte machen dies, um konkret erarbeitete Tarife miteinander zu ver­gleichen. Dieses Vorgehen macht keinen Sinn, da Sie in jedem Antrag angeben müssen, ob Sie bereits bei einem anderen Unternehmen eine BU beantragt haben.

Mit einer anonymen Risikovoranfrage (RiVo) lassen sich ohne namentliche Nennungen Bewertungen für die Tarifierung unterschiedlicher Versicherungen einholen, um die besten Ergebnisse für Sie als zukünftigen Versicherungsnehmer zu finden. Als  Ver­sicherungs­makler führe ich diesen Schritt gerne nach einem umfassenden Tarifvergleich durch und schreibe potenziell interessante Versicherer für die anonyme RiVo an.

Die Vorgehensweise schützt Sie dafür, im Leistungsfall aufgrund nicht angekündigter oder vermerkter Risiken keine BU-Rente zu erhalten. Sie vermeiden die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht und gewinnen die Sicherheit, dass Ihr Versicherer Ihre individuellen Risiken registriert und berücksichtigt hat.

Sie haben weitere Fragen oder Wünschen eine Beratung für die Berufs­unfähig­keitsversicherung? Gerne helfe ich Ihnen anbieterunabhängig und fachkundig im Rahmen eines persönlichen Gesprächs weiter!


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