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Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Braucht man überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Versicherungsmarkt in Deutschland ist riesig und hat viele Sparten und Tarife hervorgebracht. Viele Bürger sind verunsichert und haben oft keinen Überblick, welche Versicherungen sie wirklich benötigen und welche optional sind. Dies gilt auch für die Berufs­unfähig­keitsversicherung, die für jeden Erwerbstätigen in Deutschland als eine Pflichtversicherung verstanden werden sollte. Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen, weshalb genau Sie eine BU-Versicherung benötigen und auf welche Details beim Abschluss zu achten ist.


Was genau ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung oder kurz BU ist ein Versicherungsschutz, über den alle Erwerbstätigen nachdenken sollten. Die Versicherung bietet Ihnen eine Ersatzleistung in Form einer monatlichen BU-Rente, sofern Sie Ihrem Beruf temporär oder dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Dies kann die Folge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sein.

Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung legen Sie im Vorfeld fest, welche BU-Rente Sie im Leistungsfall ausgezahlt bekommen. Sie können den BU-Vertrag somit sehr flexibel gestalten und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen. Die BU-Rente sollte so gewählt sein, dass Sie Ihre Lebenshaltung auch bei fehlendem Arbeitseinkommen weiterhin bestreiten können. Dies ist umso wichtiger, wenn Sie das Familienoberhaupt sind und von Ihrem Einkommen eine ganze Familie abhängt.

Wann tritt der Leistungsfall der BU-Versicherung ein?

Der Leistungsfall tritt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihrem Berufsleben in gewohnter Weise nachgehen zu können. Eine Krankheit oder ein Unfall sorgen dauerhaft für körperliche oder psychische Einschränkungen, wegen derer Sie nicht mehr in Ihrem Beruf tätig sein können. Hierbei bestimmt Ihr behandelnder Arzt, welcher Grad der Berufs­unfähig­keit bei Ihnen vorliegt.

Bei allen modernen BU-Verträgen nimmt der Grad der BU keinen Einfluss auf die Leistungshöhe. Der Standard ist, dass Sie ab einer Berufs­unfähig­keit von 50 % die volle, zugesagte BU-Rente erhalten. Wie sich diese 50 % bemessen, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab. Vielleicht können Sie mehr als die halbe Zeit nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Oder Sie sind nicht mehr in der Lage, mehr als die Hälfte Ihrer typischen Arbeitstätigkeiten auszuüben.

Wichtig ist zu erkennen: Die Gründe und das Ausmaß einer Berufs­unfähig­keit sind sehr individuell. Dies sollte deshalb auch für den Versicherungsschutz einer Berufs­unfähig­keitsversicherung gelten.

Wann ist kein Leistungsfall gegeben?

Nicht jede Erkrankung führt automatisch dazu, dass Sie nicht mehr für Ihr berufliches Umfeld geeignet sind. So kann beispielsweise ein schwerer Unfall für einen Beinbruch mit einer längeren Rehabilitationsphase sorgen. Wenn Sie einem Büro-Job nachgehen, ist das gebrochene Bein nach der ersten ärztlichen Versorgung kein Grund, dauerhaft von Ihrem Arbeitsplatz fernzubleiben. So bekommen Sie somit auch keine BU-Rente ausgezahlt.

Es gibt Möglichkeiten, sich auch für solche Situationen gezielt abzusichern. Ein wichtiger Baustein bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist u. a. die Arbeitsunfähigkeitsrente. Mit dieser erhalten Sie bei o. g. Fall, wenn Sie mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind, dennoch die Rente ausbezahlt.

Ist die Arbeitsunfähigkeit und Erwebsunfähigkeit mitversichert?

Wie bei den gesetzlichen Leistungen beschrieben, ist eine Berufs­unfähig­keit nicht mit einer generellen Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Diese tritt seltener ein, kann jedoch auch eine besondere Absicherung nahelegen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise die Leistungen der Erwerbsminderungsrente des Gesetzgebers um eine Zusatzrente ergänzen, die Ihnen die gewohnte Lebensgestaltung weiterhin ermöglicht.

Die Arbeitsunfähigkeit müssen Sie separat als Baustein abschließen. Bei vielen Versicherern ist es möglich, die Berufs­unfähig­keitsversicherung um diesen Baustein zu ergänzen. Bei wem dies möglich ist und ob dies in Ihrer individuellen Situation lohnt, kläre ich gerne mit Ihnen gemeinsam ab.

Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?

Auch das gesetzliche Sozialversicherungssystem hält Leistungen für Sie bereit, jedoch in einem sehr eingeschränkten Umfang. Die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsversicherung wurde kurz nach der Jahrtausendwende abgeschafft, aktuell wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Diese unterscheidet sich von der BU-Versicherung in zwei wesentlichen Punkten:

1. Der Name zeigt bereits, dass es um Ihre Erwerbsfähigkeit und nicht die spezielle Berufs­unfähig­keit geht. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, aber noch einfachere Arbeiten ausführen könnten, ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht betroffen. Sie erhalten somit auch keine Leistungen vom Staat.

2. Die Leistungshöhe hängt davon ab, wie erwerbsfähig Sie noch sind. Sofern Ihre Arbeitskraft noch für mehr als sechs Stunden täglich ausreicht, erhalten Sie keine staatlichen Leistungen. Selbst die maximale Leistung der Erwerbsminderungsrente, die bei maximal drei Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag gezahlt wird, fällt gering aus. Sie liegt ungefähr bei einem Drittel Ihres letzten Einkommens und reicht somit kaum für Ihre Lebenshaltung aus.

Wer genau braucht die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Alle bisherigen Informationen zeigen, dass Sie sich nicht auf Leistungen von Vater Staat verlassen sollten. Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist für alle Bundesbürger interessant und wichtig, die von ihrem Arbeitseinkommen leben.

Aktuell scheidet jeder vierte Berufstätige vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Berufsleben aus, die Tendenz ist steigend. Gefühlt sind es "immer die anderen", die von einem solchen Schicksal betroffen sind. Diese Annahme sollten Sie nicht teuer bezahlen, wenn Ihnen nach einer Erkrankung oder einem Unfall nur noch ein Bruchteil Ihres bisherigen Gehalts zur Verfügung steht. Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung leisten Sie deshalb eine sehr sinnvolle Vorbeugung.

Lohnt die BU-Versicherung auch bei einem Büro-Job?

Eine der größten Fehlannahmen rund um die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist der Glaube, dass vor allem körperlich harte Arbeiten zu einer Berufs­unfähig­keit führen. Zwar sind Erkrankungen der Knochen und Gelenke oder des Herz-Kreislauf-Systems führende Gründe für den Leistungsfall einer BU. Über die letzten 20 Jahre ist es jedoch zu einem rasanten Anstieg von psychischen Erkrankungen gekommen.

Krankheitsbilder wie schwere Depressionen oder ein Burn-out sorgen in allen Branchen und Berufsbildern dafür, dass Erwerbstätige temporär oder dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sind. Selbst bei einem klassischen Büro-Job ist die Belastungssituation vieler Arbeitnehmer extrem hoch und kann zu einer Berufs­unfähig­keit führen. Welchem Beruf Sie auch nachgehen, vor einer Berufs­unfähig­keit sind sie deshalb auf keinen Fall gefeit.

Die Höhe der BU-Rente richtig ermitteln

Sie haben erkannt, dass der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie individuell lohnt? Dann gilt es im nächsten Schritt zu klären, wie hoch die im Leistungsfall ausgezahlte BU-Rente sein sollte. Hierfür ist wichtig, einen präzisen Blick auf Ihre Lebensgestaltung zu werfen und sich klarzumachen, wie viele Euros pro Monat Sie wirklich zum Leben brauchen.

Wie oben beschrieben, sollten Sie sich nicht zwangsläufig auf Leistungen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems verlassen. Ich empfehle deshalb, Ihren Vertrag zur BU mit einer Rentenhöhe zu starten, die 60 % Ihres aktuellen Bruttoeinkommens beträgt. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Höhe Ihre grundlegende Lebensweise mit allen anfallenden Kosten abdeckt.

Leistungen der BU-Versicherung dynamisch gestalten

Natürlich ändern sich die Kosten des Alltags im Laufe von Jahren und Jahrzehnten. Die Lebenshaltungskosten steigen schleichend und sorgen dafür, dass eine feste BU-Rente mit den Jahren an Wert verliert. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, bei der festgelegten BU-Rente über eine Leistungsdynamik nachzudenken.

Eine solche Dynamik bedeutet, dass die Rentenhöhe mit den Jahren um einen Prozentwert mitsteigt. Diese Anpassung führt zwar auch zu höheren Beiträgen, ist jedoch ein wesentlicher Schritt für eine ausreichende Leistungshöhe in jeder Lebensphase.

Gesundheitsfragen und anonyme Risikovoranfrage

Apropos Beiträge: Diese werden bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung nach individuellen Kriterien festgelegt. Unter anderem Ihr Alter, Beruf & Rentenhöhe bei Vertragsabschluss sowie Ihr Gesundheitszustand sind wichtige Aspekte. Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, umso unwahrscheinlich ist schließlich eine zeitnahe Berufs­unfähig­keit und umso günstiger fallen die Beiträge aus.

Um Ihre individuelle gesundheitliche Situation zu ermitteln, stellen die Versicherungen Gesundheitsfragen. Diese sind gewissenhaft und ehrlich von Ihnen zu beantworten. Ich rate Ihnen, diese mit Hilfe einer anonymen Risikovoranfrage zu beantworten. Hierzu benötigen Sie u. a. Ihre Patientenakte, damit Sie ganz genau wissen, wegen was Sie die letzten 5 Jahre Ihren Arzt aufgesucht haben. Auf diese haben Sie jederzeit das Recht, einen Einblick oder Auszug bei Ihrem Arzt zu erhalten.

Der Ablauf einer anonymen Risikovoranfrage für BU ist sehr einfach erklärt. Sie beantworten den Fragebogen zu Ihrer Person (Alter, Beruf, Ausbildung, Gesundheit) und fügen Ihre Patientenakte hinzu (am besten hinterlegen Sie dies in Ihrem digitalen Versicherungsordner). Dieses wird von mir im Anschluss anonymisiert an die Gesellschaften übermittelt.  Nach erfolgter Einschätzung seitens der Gesellschaften erhalten Sie Ihr Votum. Zusammen können wir dann die am besten geeignete Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie beantragen.

Der Vorteil einer Risikovoranfrage liegt eindeutig auf der Hand! Im Leistungsfall prüft jede Versicherung, ob Sie bei Antragsstellung alles wahrheitsgemäß beantwortet haben. Sollten Sie hier etwas „vergessen“ haben, zum Beispiel „Kreuzschmerzen“, weil diese nicht als so schlimm wahrgenommen worden sind, kann es bis zur Leistungsfreiheit der Gesellschaft führen. Deswegen mein Rat: Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf, damit wir zusammen Ihre anonyme Risikovoranfrage besprechen können.

Fragen zur Berufs­unfähig­keitsversicherung? Nehmen Sie Kontakt auf!

Wenn Sie eine Beratung zum Thema Berufs­unfähig­keitsversicherung wün­schen oder an einem anonymen Risikovoranfrage interessiert sind, kommen Sie auf mich zu. AMBA Versicherungen ebnet Ihnen den Weg zu einem starken Versicherungsschutz, der wirklich zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt!

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