Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Höhe und Antrag
So prüfen Sie Anspruch, Rentenhöhe und den Unterschied zur BU.
Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch und was bedeutet das im Alltag?
Viele verlassen sich darauf, dass der Staat im Fall einer schweren Erkrankung schon „irgendwie“ hilft. Genau hier entsteht in der Praxis oft die größte Enttäuschung. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sie ist aber an klare Regeln geknüpft. Maßgeblich ist, wie viele Stunden Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch arbeiten können. Wer weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsgemindert. Unter 3 Stunden geht es in Richtung voller Erwerbsminderung, zwischen 3 und unter 6 Stunden in Richtung teilweise Erwerbsminderung.
Dazu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen. In der Regel müssen Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Viele unterschätzen zudem die Höhe: Durchschnittswerte liegen häufig um etwa 1.000 Euro im Monat, abhängig von Versicherungsverlauf und Jahr. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen verständlich, wie Anspruch und Antrag funktionieren, welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden und wie Sie die Versorgungslücke realistisch einschätzen. Als Makler helfen wir Ihnen dabei, das Ergebnis sauber einzuordnen und zu prüfen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung für Sie sinnvoll ist.
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Das Wichtigste im Überblick
- Anspruch hängt vor allem daran, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können, nicht an Ihrem bisherigen Beruf.
- Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden täglich möglich sind; teilweise bei 3 bis unter 6 Stunden.
- Für den Anspruch brauchen Sie meist 5 Jahre Wartezeit und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (mit Ausnahmen).
- Beim Antrag prüft die Rentenversicherung häufig zuerst, ob Reha oder Teilhabe helfen kann („Reha vor Rente“).
- Erwerbsminderungsrenten werden häufig befristet bewilligt (Zeitabschnitte bis max. 3 Jahre, Verlängerung möglich).
- Hinzuverdienst ist möglich, aber er kann die Rente beeinflussen; es gelten jährliche Grenzen (mit Mindestwerten).
Was hinter der Erwerbsminderungsrente steckt und wie sie funktioniert
Grundlagen der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente soll Sie finanziell auffangen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten können. Entscheidend ist dabei nicht Ihr erlernter Beruf, sondern Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In den Tabs sehen Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und wovon die Höhe abhängt.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung zwei Dinge: die gesundheitliche Leistungsfähigkeit und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Bei der Gesundheit geht es vor allem um die Frage, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können, in irgendeiner Tätigkeit.
Kurzüberblick:
Volle Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
Teilweise Erwerbsminderung: mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich
In der Regel: 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (mit Ausnahmen)
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, online oder mit Unterstützung in einer Beratungsstelle. Wichtig ist, dass Ihre medizinischen Unterlagen schlüssig sind (Behandlungsverläufe, Befunde, Klinikberichte). Häufig wird geprüft, ob eine Reha oder Teilhabe Ihre Erwerbsfähigkeit stabilisieren kann. Das ist der Hintergrund des Prinzips „Reha vor Rente“.
Das hilft für einen sauberen Ablauf:
Unterlagen vollständig einreichen, behandelnde Ärzte benennen
Gutachten und Rückfragen einkalkulieren
Nach einem Bescheid ist ein Widerspruch grundsätzlich möglich, typischerweise innerhalb eines Monats
Die Höhe hängt von Ihrem Versicherungsverlauf ab (Beitragszeiten, Einkommen, Entgeltpunkte). Ein zentraler Baustein ist die Zurechnungszeit: Vereinfacht gesagt werden Zeiten so bewertet, als hätten Sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze weiter Beiträge gezahlt.
Wichtig für die Praxis: Erwerbsminderungsrenten werden oft befristet bewilligt, und Hinzuverdienst ist möglich, kann aber die Rentenzahlung beeinflussen.
Was viele vorab wissen möchten:
Abschläge sind möglich (je nach Beginn), rechtlich gedeckelt; das kann die Monatsrente senken.
Hinzuverdienstgrenzen gelten jährlich und werden individuell berechnet, es gibt Mindestwerte.
Im Rentenzugang lag die durchschnittliche EM-Rente zuletzt bei gut 1.000 Euro monatlich, im Einzelfall kann es deutlich mehr oder weniger sein.
Wenn Sie möchten, prüfen wir gemeinsam, was Ihnen gesetzlich realistisch zusteht und wie groß die Lücke zum bisherigen Einkommen ist. Danach können Sie sauber entscheiden, ob und wie eine private Lösung wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt, ohne dass Sie doppelt zahlen.
Was Sie zur Rentenhöhe und zum Hinzuverdienst wissen müssen
Finanzielle Auswirkungen und Hinzuverdienstgrenzen
Wie hoch eine Erwerbsminderungsrente ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf ab und davon, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt wird. Wenn Sie trotz Rente weiterarbeiten möchten, sollten Sie die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen kennen, damit es nicht zu Kürzungen oder Rückforderungen kommt.
Die Erwerbsminderungsrente wird aus Ihrer Rentenbiografie berechnet. Dazu zählen Ihre Beitragszeiten, Ihr bisheriges Einkommen und rentenrechtliche Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege, soweit sie in Ihrem Verlauf gespeichert sind. Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Zurechnungszeit: Vereinfacht gesagt werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze mit ihrem bisherigen Durchschnitt weitergearbeitet. Für Rentenbeginn 2026 wird diese Grenze um einen Monat nach hinten verschoben. Das kann die Rente etwas erhöhen, weil mehr Zeit „mitgerechnet“ wird.
Zur Orientierung: Viele Erwerbsminderungsrenten liegen im Durchschnitt eher im Bereich um rund 1.000 Euro im Monat. Im Einzelfall kann es deutlich weniger oder mehr sein, je nachdem, wie lange und in welcher Höhe Beiträge gezahlt wurden. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in Ihre Renteninformation oder eine individuelle Berechnung, statt sich auf Beispielwerte zu verlassen.
Wenn Sie neben der Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen möchten, gilt seit 2023 ein System mit dynamischen Grenzen, die jährlich angepasst werden. Für 2026 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung bei rund 20.700 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird eine Grenze individuell berechnet, sie liegt 2026 aber mindestens bei rund 41.500 Euro im Jahr. Wer darüber liegt, muss damit rechnen, dass die Rente gekürzt wird oder es zu Rückforderungen kommt, wenn die Einkünfte erst später gemeldet oder berücksichtigt werden.
Wichtig ist auch der praktische Zusammenhang zur medizinischen Einschätzung: Wenn die Rentenversicherung festgestellt hat, dass Sie nur noch ein bestimmtes Restleistungsvermögen haben, kann eine Tätigkeit mit deutlich mehr Arbeitsstunden oder hoher Belastung Fragen aufwerfen. Das heißt nicht, dass ein Nebenjob grundsätzlich „verboten“ ist. Es heißt nur: Planen Sie Hinzuverdienst sauber, dokumentieren Sie Ihre Situation und klären Sie im Zweifel vorab, wie Ihre Tätigkeit bewertet wird. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und behalten die finanzielle Planung im Griff.
Warum Erwerbsminderung nicht gleich Berufsunfähigkeit ist
Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit: Der Unterschied verständlich erklärt
Viele Menschen setzen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung gedanklich gleich. Das ist verständlich, führt aber im Ernstfall oft zu falschen Erwartungen. Denn beide Konzepte prüfen etwas völlig anderes und zahlen nach unterschiedlichen Regeln.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Entscheidend ist dabei nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und in welchem zeitlichen Umfang. Vereinfacht gilt: Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung. Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert. In bestimmten Konstellationen kann bei 3 bis unter 6 Stunden auch eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, etwa wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen eine private Absicherung. Hier geht es um Ihren zuletzt ausgeübten Beruf und darum, ob Sie ihn aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger nicht mehr so ausüben können wie vorher. In vielen BU Verträgen ist der Maßstab, dass Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind. Wichtig: Die genaue Definition ergibt sich immer aus den Bedingungen Ihres Vertrags.
Warum ist dieser Unterschied so wichtig? Ein typischer Praxisfall ist ein handwerklicher Beruf: Wenn Sie körperlich nicht mehr arbeiten können, theoretisch aber noch eine leichtere Tätigkeit in einem anderen Bereich schaffen würden, kann die Erwerbsminderungsrente deutlich schwerer erreichbar sein, weil sie nicht an Ihrem Beruf festhängt. Bei einer passenden BU Versicherung kann eine Leistung dagegen eher möglich sein, weil sie an Ihren konkreten Beruf anknüpft. Umgekehrt heißt das aber auch: Eine BU leistet nicht automatisch, sie prüft streng nach Vertrag, Gesundheitsangaben und ärztlichen Nachweisen.
Für Ihre Entscheidung ist daher hilfreich, sich drei Fragen zu stellen:
Geht es um Schutz, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, oder wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können.
Reicht die staatliche Leistung voraussichtlich für Ihre Fixkosten.
Welche private Ergänzung ist realistisch, auch mit Blick auf Gesundheitsfragen und Beitrag.
Wenn Sie möchten, ordnen wir das gemeinsam ein. Sie bekommen eine klare Einschätzung, was die Erwerbsminderungsrente abdeckt und wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ergänzen kann.
Weitere Themen, die Sie rund um die Erwerbsminderungsrente kennen sollten
Was außerdem wichtig ist: passende Absicherungen und Hintergründe
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Basisabsicherung. Sie wird streng geprüft und reicht finanziell je nach Lebenssituation oft nicht aus. Deshalb lohnt es sich, ergänzende Absicherungen und typische Hintergründe zu kennen, damit Sie Ihre Versorgungslücke realistisch einschätzen und die nächsten Schritte sauber planen können.
Nicht jede Diagnose führt automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist, wie stark Ihre Leistungsfähigkeit im Alltag und im Arbeitsleben dauerhaft eingeschränkt ist und was ärztlich belegbar ist. Hier sehen Sie typische Erkrankungsbilder, häufige Stolperstellen im Verfahren und worauf Sie bei Unterlagen und Verlauf achten sollten.
Erwerbsminderung beurteilt, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Berufsunfähigkeit schaut auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf. Genau dort entsteht oft die Versorgungslücke. Hier erklären wir die Unterschiede verständlich und zeigen, wann eine BU als Ergänzung sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Ein Unfall kann alles verändern, ist aber nur eine mögliche Ursache für Erwerbsminderung. Die staatliche Rente deckt keine typischen Zusatzkosten ab, die nach einem Unfall entstehen können, zum Beispiel Anpassungen im Alltag oder finanzielle Übergänge. Eine private Unfallversicherung kann je nach Tarif mit Kapitalleistung und weiteren Bausteinen ergänzen.
Wie die Rentenversicherung prüft und worauf es wirklich ankommt
Begutachtung, Reha und Rentenbescheid: Das prüft die Rentenversicherung
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist mehr als ein Formular. Die Deutsche Rentenversicherung prüft sehr genau, ob die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft sind, wie viele Stunden Arbeit pro Tag realistisch noch möglich sind und ob Reha oder andere Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit verbessern könnten. Wer den Ablauf kennt und Unterlagen sauber vorbereitet, vermeidet unnötige Verzögerungen und Missverständnisse.
Nach Eingang Ihres Antrags startet die Rentenversicherung in der Regel mit der Sichtung der Unterlagen. Dazu gehören ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Diagnosen, Therapieverläufe und Informationen zu Medikamenten sowie Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben. Wichtig ist dabei weniger die Diagnose als solche, sondern die nachvollziehbare Frage, welche Tätigkeiten in welchem Umfang noch möglich sind und seit wann die Einschränkungen bestehen. Reine Atteste „auf Zuruf“ helfen meist wenig, wenn sie keine konkrete Funktionsbeeinträchtigung beschreiben oder der Verlauf nicht dokumentiert ist.
Ein zentrales Prüfkriterium ist der Grundsatz „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung schaut deshalb, ob eine medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geeignet sein könnten, die Erwerbsfähigkeit zu stabilisieren oder wiederherzustellen. Das bedeutet nicht, dass immer zwingend eine Reha durchgeführt werden muss. Es bedeutet, dass die Rentenversicherung prüfen darf und oft auch prüft, ob eine Rente wirklich die letzte Option ist. Für Sie ist hier entscheidend: Reagieren Sie fristgerecht, reichen Sie angeforderte Unterlagen ein und nehmen Sie Termine ernst. Fehlende Mitwirkung kann das Verfahren unnötig erschweren.
Häufig folgt eine sozialmedizinische Beurteilung, die sich nicht nur auf Ihre eigenen Angaben stützt. Je nach Fall werden behandelnde Ärzte angeschrieben, weitere Befunde angefordert oder es wird eine unabhängige Begutachtung veranlasst. In einer Begutachtung geht es praktisch um Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Konzentration, Wegefähigkeit und die Frage, ob und in welchem zeitlichen Umfang eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich wäre. Genau hier entscheidet sich am Ende, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung anerkannt wird.
Am Schluss steht der Rentenbescheid. Erwerbsminderungsrenten werden häufig zunächst zeitlich befristet bewilligt und später erneut geprüft. Wenn eine Verlängerung nötig ist, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen und neue medizinische Unterlagen beifügen, damit der aktuelle Zustand nachvollziehbar belegt ist. Bei einer Ablehnung können Sie sich wehren. Üblich ist, dass Rechtsmittel wie ein Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist möglich sind, oft innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, hängt stark davon ab, ob Unterlagen fehlen, die Begründung nicht passt oder neue medizinische Erkenntnisse vorliegen.
Für die Praxis gilt: Die größten Hebel sind vollständige Unterlagen, ein stimmiger Behandlungsverlauf und eine klare Beschreibung der funktionellen Einschränkungen. Wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen dabei, den Ablauf einzuordnen und die Situation sauber zu strukturieren, damit Sie wissen, was realistisch ist und welche ergänzende Absicherung sinnvoll sein kann.
Diese Krankheitsbilder führen häufig zu einer Erwerbsminderung
Häufige Ursachen für Erwerbsminderung: Erkrankungen im Überblick
Nicht jede Diagnose führt automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist, wie stark Ihre Leistungsfähigkeit im Alltag und im Berufsleben dauerhaft eingeschränkt ist und ob Sie nach Einschätzung der Rentenversicherung noch in relevantem Umfang arbeiten können. In der Praxis zeigen Statistiken aber klare Schwerpunkte: Psychische Erkrankungen sind seit Jahren der häufigste Grund für neu bewilligte Erwerbsminderungsrenten.
Bei der Erwerbsminderungsrente geht es nicht um das Etikett einer Erkrankung, sondern um die Folgen. Die Rentenversicherung prüft, ob und in welchem zeitlichen Umfang eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist. Deshalb kann dieselbe Diagnose bei zwei Menschen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen, je nach Verlauf, Behandlung, Einschränkungen und beruflicher Belastung.
Wenn man auf die häufigsten Ursachen blickt, zeigen DRV-nahe Auswertungen seit Jahren ein stabiles Bild: Psychische Störungen machen rund gut 40 Prozent der neu zugehenden Erwerbsminderungsrenten aus. Danach folgen Diagnosegruppen wie Neubildungen (Krebserkrankungen), Neurologie sowie orthopädische Erkrankungen mit deutlich geringeren Anteilen.
1) Psychische Erkrankungen
Dazu zählen unter anderem Depressionen, Angststörungen, Anpassungsstörungen oder Traumafolgestörungen. Sie führen häufig zu längeren Krankheitsverläufen, wiederkehrenden Ausfällen und Einschränkungen in Konzentration, Belastbarkeit und sozialer Interaktion. Für die Beurteilung ist besonders wichtig, dass der Verlauf medizinisch nachvollziehbar dokumentiert ist. Also Diagnostik, Therapien, Medikation, Klinikaufenthalte, Arbeitsunfähigkeitszeiten und die konkrete Auswirkung auf den Alltag.
2) Krebserkrankungen und andere schwere internistische Verläufe
Bei Tumorerkrankungen kann weniger die Diagnose selbst als vielmehr die Kombination aus Therapie, Nebenwirkungen und Spätfolgen ausschlaggebend sein. Erschöpfung, Schmerzen, reduzierte Belastbarkeit oder Folgeschäden nach Operationen und Chemo oder Strahlentherapie können die Rückkehr in das Erwerbsleben stark erschweren. Entscheidend ist auch hier, was objektiv nachweisbar ist und wie dauerhaft die Einschränkung voraussichtlich bleibt.
3) Neurologische Erkrankungen
Dazu gehören zum Beispiel Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie oder Folgen von Schlaganfällen. Häufige Prüfpunkte sind Wegefähigkeit, Koordination, Feinmotorik, kognitive Leistungsfähigkeit und Fatigue. Je nach Ausprägung kann die Leistungsfähigkeit stark schwanken. Das macht eine saubere Befundlage und eine klare Darstellung typischer Tagesverläufe besonders relevant.
4) Erkrankungen des Bewegungsapparates
Schwere Wirbelsäulenerkrankungen, chronische Schmerzsyndrome, Arthrosen oder Bandscheibenschäden spielen vor allem bei körperlich belastenden Berufen eine große Rolle. Für die Rentenversicherung ist dabei wichtig, welche Tätigkeiten noch möglich sind, etwa Sitzen, Stehen, Heben, Tragen, Arbeiten über Kopf, Zwangshaltungen und wie lange das am Stück geht. Reine Bildbefunde reichen oft nicht, wenn die funktionellen Einschränkungen nicht sauber beschrieben sind.
Wichtig für die Praxis: Häufig ist es nicht eine einzelne Erkrankung für eine Erwerbminderungsrente, sondern die Kombination. Zum Beispiel psychische Belastung plus chronische Schmerzen oder eine Tumorerkrankung plus neurologische Folgen. Für die Einschätzung zählt dann das Gesamtbild der Leistungsfähigkeit, nicht die Anzahl der Diagnosen.
Weitere Absicherungen, die in Ihrer Situation wichtig sein können
Ergänzende Versicherungen rund um Erwerbsminderung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Basisleistung. In vielen Fällen deckt sie aber nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab und lässt wichtige Bausteine offen, etwa bei Pflegebedarf, längerer Krankheit oder zusätzlichen Kosten im Alltag. Mit einer passenden Kombination aus privaten Versicherungen können Sie diese Lücken gezielt schließen, ohne unnötig doppelt versichert zu sein.
Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit können zusammen auftreten, müssen es aber nicht. Wenn Pflege nötig wird, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus, um Eigenanteile dauerhaft abzufedern. Eine private Pflegezusatzversicherung kann Ihre Familie entlasten und mehr finanzielle Planbarkeit schaffen, je nach Tarif als Pflegerente oder Pflegetagegeld.
Viele Behandlungen und Leistungen im Alltag werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise übernommen, zum Beispiel bestimmte Diagnostik, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden. Eine ambulante Zusatzversicherung kann genau dort ergänzen, wo sonst regelmäßig Eigenkosten entstehen. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Sie Wert auf mehr Auswahl, Komfort oder planbare Zuzahlungen legen.
Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente
Was Sie schon immer über die Erwerbsminderungsrente wissen wollten
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann gezahlt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt arbeiten können. Maßgeblich ist also nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf schaffen, sondern wie viele Stunden Arbeit pro Tag Ihnen insgesamt noch möglich sind.
Ab wann gilt man als voll oder teilweise erwerbsgemindert?
Vereinfacht gilt die Stunden-Regel:
Volle Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
Teilweise Erwerbsminderung: mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig
Ab 6 Stunden täglich liegt in der Regel keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vor
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich überhaupt Anspruch habe?
Neben der medizinischen Seite braucht es auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Häufig sind das:
Wartezeit: in der Regel mindestens 5 Jahre rentenrechtliche Zeiten
Pflichtbeiträge: in der Regel 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Sonderkonstellationen, die die Rentenversicherung im Einzelfall prüft.
Zählt meine Diagnose automatisch, oder kommt es auf etwas anderes an?
Entscheidend ist nicht die Diagnose als Etikett, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit im Alltag und Berufsleben, also was Sie unter üblichen Bedingungen noch leisten können. Ärztliche Befunde, Verlauf, Therapien und Einschränkungen sind deshalb wichtiger als „der Name“ einer Erkrankung. Die Rentenversicherung schaut dabei auf die konkrete Funktions- und Belastbarkeit und lässt das medizinisch begutachten.
Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente und wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung. In der Praxis ist wichtig, dass der Antrag vollständig ist und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachvollziehbar dokumentiert sind. Typisch sind:
Antragsformulare der DRV
medizinische Unterlagen (Befunde, Entlassberichte, Therapien, Medikamentenplan)
Angaben zu Beruf und Tätigkeiten, damit Belastungen realistisch eingeordnet werden können
Was bedeutet „Reha vor Rente“ und warum ist das wichtig?
Die Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Reha- oder Teilhabeleistungen Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern können. Darum kann es sein, dass vor einer Rentenentscheidung zunächst Reha-Schritte gefordert oder geprüft werden. Für Sie heißt das: Reha-Themen sollten Sie ernst nehmen und sauber dokumentieren, weil sie im Verfahren eine große Rolle spielen können.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente und wovon hängt sie ab?
Die Rentenhöhe ist individuell. Sie hängt vor allem ab von:
Ihrem Versicherungsverlauf (Beitragszeiten, Einkommen, Entgeltpunkte)
der Zurechnungszeit (vereinfacht: Zeiten werden so behandelt, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge gezahlt)
möglichen Abschlägen bei frühem Rentenbeginn (bis zu 10,8 Prozent sind möglich)
Wie lange wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, ist sie befristet?
In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Ob befristet oder unbefristet gezahlt wird, hängt vor allem davon ab, ob eine Besserung aus Sicht der Rentenversicherung noch wahrscheinlich ist.
Darf ich trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten oder etwas hinzuverdienen?
Ja, aber es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich ändern können. Für 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung als Größenordnung:
volle EM-Rente: rund 20.700 Euro jährlich
teilweise EM-Rente: mindestens rund 41.500 Euro jährlich
Wichtig: Bei teilweiser EM-Rente kann die Grenze im Einzelfall auch individuell berechnet werden. Zudem können auch bestimmte Sozialleistungen bei Verdienstgrenzen eine Rolle spielen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung kommt vor. Dann zählt vor allem die Frist: Gegen einen Bescheid können Sie typischerweise innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Danach geht es um Begründung und Nachweise (Befunde, Verlauf, Funktionsdiagnostik, Arbeitsbelastung, Reha-Unterlagen). Viele Betroffene holen sich dabei Unterstützung, weil es stark auf saubere Dokumentation und Argumentation ankommt.
Gibt es für ältere Jahrgänge noch Berufsschutz in der gesetzlichen Rente?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es eine besondere Regelung („Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“). Das ist kein Ersatz für eine private BU, aber ein wichtiger Sonderfall, den man kennen sollte.
Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist der wichtigste Unterschied?
Der Kernunterschied ist die Logik der Prüfung:
Erwerbsminderung: zählt, ob Sie überhaupt noch am allgemeinen Arbeitsmarkt in relevantem Umfang arbeiten können (Stunden-Regel).
Berufsunfähigkeit (privat): knüpft typischerweise daran an, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich zu einem erheblichen Teil nicht mehr ausüben können (je nach Vertrag).
In der Praxis reicht die gesetzliche EM-Rente oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard abzusichern. Genau deshalb ist die Abgrenzung für die Vorsorge so wichtig.
Zusammenfassung
Die Erwerbsminderungsrente bietet Menschen, die dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt sind, eine wichtige finanzielle Absicherung. Sie wird gezahlt, wenn weniger als sechs Stunden Erwerbsarbeit pro Tag möglich sind – unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Voraussetzungen sind unter anderem eine ausreichende Versicherungszeit und die Vorlage medizinischer Nachweise.
Die Rentenversicherung prüft den Antrag sorgfältig und verlangt meist eine Reha vor der Entscheidung. Die Rentenhöhe richtet sich nach den bisher gezahlten Beiträgen und weiteren Faktoren wie Zurechnungszeit oder freiwillige Beiträge. Wer trotz Rente arbeiten möchte, sollte die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen 2026 kennen, um keine Kürzung zu riskieren.
Typische Ursachen für eine Erwerbsminderung sind psychische Erkrankungen, Krebs, neurologische Leiden oder chronische Rückenprobleme. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zusätzlich wichtigen Schutz – vor allem, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht.
Wer gut vorbereitet ist, medizinisch fundiert argumentiert und frühzeitig handelt, verbessert seine Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich.
Häufige Fragen
Reicht die Erwerbsminderungsrente als Einkommensschutz aus?
Oft nicht. Die EM-Rente ist eine Basisabsicherung und wird nach gesetzlichen Regeln berechnet. Wenn Ihre Fixkosten und Ihr Lebensstandard höher sind, bleibt häufig eine Lücke. Genau hier setzt private Arbeitskraftabsicherung an, zum Beispiel über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternative Konzepte, wenn BU nicht möglich oder nicht bezahlbar ist.
Was bringt eine private Unfallversicherung im Zusammenhang mit Erwerbsminderung?
Wenn ein Unfall Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, kann die Unfallversicherung je nach Tarif Leistungen wie Invaliditätszahlung, Unfallrente oder Bausteine für Reha und Umbauten bieten. Das ersetzt die EM-Rente nicht, kann aber finanzielle Folgen eines Unfalls deutlich abfedern, vor allem wenn der Alltag umorganisiert werden muss.
Welche Rolle spielt eine Krankenzusatzversicherung, wenn gesundheitliche Einschränkungen länger dauern?
Eine Krankenzusatzversicherung ist kein Einkommensersatz, kann aber Versorgungslücken schließen, zum Beispiel bei Zähnen, stationären Wahlleistungen oder ambulanten Extras. Das kann finanziell entlasten, wenn Behandlungen teuer sind oder Komfortleistungen wichtig werden.
Warum kann Pflegezusatzversicherung auch bei Erwerbsminderung relevant sein?
Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit sind nicht dasselbe, können aber zusammenkommen. Wenn Pflege nötig wird, reichen gesetzliche Leistungen häufig nicht aus, um Eigenanteile dauerhaft zu stemmen. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Belastungen für Sie und Ihre Familie zu reduzieren, je nach Tarif über Pflegetagegeld oder Pflegerente.