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Erwerbsminderungsrente: bei welchen Krank­hei­ten und Tipps

Bei welchen Krank­hei­ten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?

Die Erwerbsminderungsrente bietet Menschen, die aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang zu arbeiten, eine finanzielle Absicherung. Doch bei welchen Krank­hei­ten steht überhaupt ein Anspruch auf diese Rente? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen, welche Krankheitsbilder oft zu einer Bewilligung führen und welche Tipps es gibt, um den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten.

 

Das Wichtigste im Überblick

 

 Voraussetzungen: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als sechs Stunden täglich sinkt.

 Häufige Erkrankungen: Psychische Krank­hei­ten, orthopädische Beschwerden und Krebserkrankungen sind die häufigsten Ursachen für eine Bewilligung.

 Antragsprozess: Die Bearbeitung des Antrags kann lange dauern; frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Dokumentation sind entscheidend.

 Ablehnungsquote: Etwa die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt, Widersprüche können jedoch erfolgreich sein.

 

Was ist Erwerbsminderungsrente?

 
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Absicherung, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Sie greift, wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Diese Rente soll das Lebenseinkommen ersetzen, das der Versicherte aufgrund seiner Erwerbsminderung nicht mehr selbst verdienen kann. Dabei unterscheidet man zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente, je nachdem, wie stark die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Erwerbsminderungsrente bietet somit eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten.
 
 

Voraussetzungen und häufige Gründe für die Erwerbsminderungsrente

 
Welche Krankheiten führen zur Erwerbsminderung
 

Bevor ein Überblick über mögliche Krankheitsbilder gegeben wird, die zu einer Erwerbsminderungsrente führen können, hier noch ein paar kurze Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Art Frührente aufgrund einer Erkrankung. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen unter sechs Stunden täglich oder unter drei Stunden täglich an Arbeitskraft bereitstellt. Sie kann die Form einer vollen oder einer teilweisen Erwerbsminderungsrente haben und befristet werden oder unbefristet sein. Chronische Krank­hei­ten oder Unfallfolgen können zu einer Erwerbsunfähigkeit führen. Statistisch gesehen sind aktuell die häufigsten Krank­hei­ten, die eine Erwerbsminderungsrente erforderlich machen, Krebserkrankungen oder Erkrankungen der Psyche.

Etwa die Hälfte aller Anträge lehnt die Deutsche Rentenversicherung ab. Abgelehnt muss aber nicht unbedingt abgelehnt bleiben, denn in bestimmten Konstellationen kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt, sind die schon erworbenen Rentenansprüche von Bedeutung. Im Durchschnitt betrachtet werden unter 900 Euro monatlich an Erwerbsminderungsrenten gezahlt (rund 570 Euro bei einer teilweisen Erwerbsminderung und rund 890 Euro bei einer vollen Erwerbsminderung). Aktuell erhalten deutschlandweit rund 1,8 Millionen Menschen Erwerbsminderungsrente, wobei auch hier die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung noch weiter zu differenzieren ist.
 
 

Bei diesen Krank­hei­ten erhält man die EM-Rente

 

Mit einer gestellten Diagnose erhalten Sie nicht gleichzeitig den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Von entscheidender Bedeutung ist, ob Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, also wie eingeschränkt Ihr Berufsleben aufgrund der Erkrankung ist. Die Erwerbsminderung kann dabei auf verschiedenste Gründe zurückgeführt werden, wobei laut der Deutschen Rentenversicherung manche Krank­hei­ten häufiger zur Erwerbsminderungsrente führen als andere.

Besonders häufig können Menschen mit psychischen Erkrankungen laut aktuellem Stand ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen. Über ein Drittel der Rente wegen Erwerbsminderung nehmen Menschen mit Depressionen und Co. inzwischen wahr. Doch wie sieht das Diagnose-Spektrum oder Krankheitsbild in Deutschland, das die Arbeitsfähigkeit stark beeinflussen oder zur Berufs­unfähig­keit führen kann?
 

Orthopädie

Im Jahr 2022 konnten 18.547 Menschen aufgrund von orthopädischen Erkrankungen ihren Berufen ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen und mussten daher neu Erwerbsminderungsrente beantragen. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Bandscheibenvorfälle, Arthrose, Wirbelsäulenversteifungen oder Hüftdysplasien.
 

Kardiologie

Im Jahr 2022 haben Herz-Kreislauf-Erkrankungen dazu geführt, dass 5.904 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten (abgekürzt EM-Rente) geltend machen. Beispiele für Erkrankungen, die in diesem Bereich zur EM-Rente führen können, sind Herzmuskelentzündungen oder Herzinfarkte.
 

Gastroenterologie

Mit 2.948 Neugenehmigungen für EM-Rente im Jahr 2022 aufgrund von gastroenterologischen Erkrankungen, ist der Anteil in diesem Bereich zwar geringer, aber nicht zu unterschätzen. Diagnosen, die beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Hepatitis, Morbus Crohn oder eine Gastritis.
 

Pulmologie

5.605 Menschen erhielten im Jahr 2022 ihre Bewilligung zur EM-Rente aufgrund von Erkrankungen im Bereich der Atemwege. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Asthma oder Lungenödeme.
 

Hämatologie und Onkologie

Im Jahr 2022 haben onkologische und hämatologische Krank­hei­ten dazu geführt, dass 22.030 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten geltend machen. Diagnosen, die beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Blutkrebs, Brustkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs.
 

Psychosomatik und Psychotherapie

Der Großteil der neu genehmigten EM-Renten betrifft Menschen, die an einer Erkrankung im Bereich der Psychosomatik oder der Psyche leiden und daher ganz oder teilweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können, 2022 betraf dies 64.582, die ihren Antrag auf EM-Rente genehmigt bekamen. Das waren fast doppelt so viele, wie im Jahr 1996. Diagnosen, die in diesem Bereich beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind depressive Episoden und wiederkehrende Depressionen sowie Anpassungsstörungen.
 

Neurologie

In 2022 haben neurologische Erkrankungen dazu geführt, dass 20.515 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten geltend machen. Zu dem möglichen Erkrankungsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Multiple Sklerose, Epilepsie, Parkinson oder Lähmungen.
 

Suchterkrankung

5.285 Menschen bekamen im Jahr 2022 ihre Bewilligung zur EM-Rente aufgrund von Suchterkrankungen. Diagnosen, die in diesem Bereich beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Alkoholsucht, Schmerzmittelabhängigkeit oder Drogensucht.

Der gerade aufgezeigte Überblick macht das weite Spektrum der Ursachen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung deutlich. Ergänzt werden die genannten Bereiche noch um die Kategorie "Sonstige", die mit 20.442 neu im Jahr 2022 genehmigten EM-Renten nicht zu unterschätzen ist. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem HIV, Hashimoto, Hörverlust oder Tuberkulose.

Noch ein Tipp am Rande: Sie wollen sich weiter rund um das Themengebiet Gesundheitsfragen informieren? Dann haben wir diesbezüglich einen weiteren Artikel bereitgestellt.
 
 

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

 
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht Ihnen zu, wenn Sie täglich noch mindestens drei Stunden arbeiten können, aber nicht mehr als sechs Stunden. Diese Form der Rente soll die Einkommenslücke schließen, die durch die reduzierte Arbeitsfähigkeit entsteht. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hängt von individuellen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei teilweiser Erwerbsminderung eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorliegen muss, um Anspruch auf diese Rente zu haben. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei genau, in welchem Umfang die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.
 
 

Wie lange müssen Sie krank sein, um die Erwerbsmin­de­rungs­rente zu erhalten?

 

Vom Beginn der Erwerbsminderung an wird gerechnet und seitdem müssen sechs Monate vergangen sein. Denn erst ab dem Start des siebten Monats kann eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden. Davor bekommt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von seiner gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Die Antragsbearbeitung ist jedoch zeitaufwendig und so sollte damit bereits in den ersten drei Monaten nach der Krankheitsentstehung begonnen werden. So lautet die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung, sobald alle Kriterien erfüllt sind.

Ansprüche bezüglich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann geltend machen, wer aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Mindestens eine fünfjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung muss vorliegen und in dieser Zeit müssen mindestens über drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen wird die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht genehmigt.
 
 

Höhe und Berechnung der Erwerbsminderungsrente

 
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente variiert individuell, ist aber in der Regel vergleichsweise gering und deckt häufig nur rund ein Drittel des vorherigen Bruttogehalts ab. Die monatliche Rentenauszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Versicherungsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zeitpunkt, an dem die Erwerbsminderung eintritt. Tritt die Erwerbsminderung früh ein, wird simuliert, wie die weiteren Beitragszahlungen ausgesehen hätten. Die durchschnittlichen Beiträge der zurückliegenden Versicherungsjahre werden dann auch für die sogenannten Zurechnungszeiten angenommen. Allerdings wird für den vorzeitigen Rentenantritt ein Abschlag fällig. Für jeden Monat, den Sie früher Rente beziehen, als ursprünglich vorgesehen, werden von der monatlichen Rente 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Der maximale Abschlag liegt bei 10,8 Prozent. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Erwerbsminderungsrente eine faire und angemessene finanzielle Unterstützung bietet, ohne die Rentenkassen übermäßig zu belasten.
 
 

Gründe für eine Ablehnung

 

2020 erhielten etwa die Hälfte der Antragssteller und Antragsstellerinnen für die Erwerbsminderung eine Ablehnung. Wie kommt diese Quote zustande beziehungsweise, was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Sehr häufig wird den oben bereits genannten Wartezeiten nicht entsprochen. Also die Antragsstellerin oder der Antragssteller müssen fünf Jahre ihre deutsche Rentenversicherung haben und drei Jahre innerhalb dieses Zeitraums pflichtversichert sein. Nur für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sowie andere junge Menschen gelten diesbezüglich mildere Regellungen. Bei diesbezüglichen Unsicherheiten gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft.

Außerdem kann der Fall eintreten, dass sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Berufsalltag nicht mehr gewachsen sieht, aber der jeweilige Arzt oder die Ärztin dazu eine andere Meinung hat. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt Gutachten vom Amtsarzt/Amtsärztin sowie Facharzt/Fachärztin und/oder Hausarzt/Hausärztin. Der Amtsarzt oder die Amtsärztin kann dann beispielsweise bescheinigen, dass drei Stunden oder sechs Stunden Arbeit täglich machbar sind, was zu einer Ablehnung bezüglich einer (vollen) Rente wegen Erwerbsminderung führen würde.

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die fehlende Mitwirkung vonseiten des Antragsstellers oder der Antragsstellerin. Nimmt dieser oder diese beispielsweise den Gutachtertermin nicht wahr, droht eine Ablehnung. Diese oder ähnliche Gründe, bei denen Aufforderungen der DRV nicht entsprochen wurde, führten jeden zehnten Antrag zur Ablehnung.
 

Aufzählung der Ablehnungsgründer für eine EM Rente

 

Tipps für die Beantragung

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente direkt ohne Ablehnung genehmigt zu bekommen, ist nicht leicht, aber mit ein paar Tipps schon machbarer.

Bei der Deutsche Rentenversicherung sollte zunächst ein Antrag auf Kontenklärung eingehen und danach noch fehlende Versicherungszeiten geklärt werden.

Die eigene Krankengeschichte sollte ohne Lücken in Tabellenform erfasst werden und diese ärztlichen Gutachten und ärztliche Bescheinigungen (jeweils in Kopie) ergänzt werden.

Anschließend kann das eigentliche Antragsprocedere beginnen. Die entsprechenden Unterlagen können in Form eines eAntrags bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Hilfe beim Ausfüllen würden wir empfehlen. Neben dem eigentlichen Antrag sind einige Nachweise von Antragssteller oder Antragsstellerin erforderlich:

 Kopie vom Personalausweis (alternativ Reisepass oder Geburtsurkunde)
 Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer
 Tabelle mit Krankheitsverlauf (auch Krankenhausaufenthalte und Reha-Aufenthalte, mit Namen und Anschriften aller behandelnden Ärzte und Ärztinnen und Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft)
 Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsnachweise
 Bankdaten (IBAN und Bankleitzahl)
 Angabe bisheriger beruflicher Tätigkeiten
 

Nach der Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung wird eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt erfolgen, um das Bild der Berichte von Hausarzt/Hausärztin und/oder Facharzt/Fachärztin abzurunden oder zu widerlegen. Gerade bei psychischen Leiden können knifflige Fragen gestellt werden.

Eine Genehmigung des ersten Antrags ist meistens eher unwahrscheinlich. Ist ein Ablehnungsbescheid im Briefkasten, sollten Sie direkt Widerspruch erheben. Eine Widerspruchsbegründung und ergänzende Dokumente sind später nachreichbar, aber die Widerspruchsfrist sollte direkt auch ohne diese gewahrt werden.

Auch die Akteneinsicht kann und sollte beantragt werden, um Einblick in die Unterlagen zu erhalten, die zur Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente geführt haben, wodurch auch medizinische Gutachten einsehbar werden.

Nützt dies alles nichts, können Sie noch den Gang vor das Sozialgericht beschreiten. In diesem Fall wird meist vonseiten des Gerichts eine neue Gutachterin oder ein neuer Gutachter beauftragt und falls dieser Ihrer Meinung ist, erhalten Sie eine Bewilligung der EM-Rente bevor das Gericht überhaupt den Fall beurteilt.

Jetzt haben Sie neben vermeidbaren Ablehnungskriterien einige Tipps an der Hand, um einerseits besser auf den Gesamtprozess vorbereitet zu sein und um andererseits nicht zu verzagen, auch falls beim ersten Versuch eine Ablehnung im Briefkasten liegt. Ein Widerspruch, die Akteneinsicht und auch der Gang vor das Sozialgericht gehören zu Ihren Rechten und sollten Sie nicht abschrecken.

 

Fazit

 

Der Weg zur bewilligten Erwerbsminderungsrente kann lang und steinig sein. Da ist Durchhaltevermögen gefragt. Einige Klippen lassen sich durch gute Vorbereitung (zusammentragen der Nachweise für den Antrag, Wahrnehmen der Termine) umschiffen und bei anderen braucht man einen längeren Atem (Warten auf die Rückmeldung zum Antrag und gegebenenfalls weiterführende Handlungen nach der Rückmeldung zum Antrag). Der Ratgeberartikel hat Antragsvoraussetzungen, Antragsschritte und Ablehnungsgründe kurz überblicksartig abgehandelt. Weiterhin hat er auch Krank­hei­ten aufgelistet, mit denen andere Menschen eine EM-Rente bewilligt bekommen haben.

Der Prozess insgesamt ist jedoch höchst individuell, da jeder Mensch eine andere Krankheitsvorgeschichte hat und verschiedene Schwe­regrade von Krank­hei­ten die Arbeitsfähigkeit unterschiedlich stark beeinträchtigen. Es lassen sich also keine pauschalen Vergleiche vornehmen, weshalb der Antragsweg auch mehrere Expertenmeinungen vorsieht, die unabhängig voneinander entstehen. Am Ende geht es um eine Einschätzung Ihrer Arbeitsfähigkeit trotz einer fortbestehenden Erkrankung. Sollten Sie Fragen rund um die Antragsstellung haben, stehen Ihnen entsprechend ausgebildete Fachleute gern mit Rat und Tat zur Seite.


häufige Fragen

Bei welchen Krank­hei­ten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?

Bei Krank­hei­ten aus den Bereichen Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Pulmologie, Hämatologie & Onkologie, Psychosomatik & Psychotherapie, Neurologie, Krebserkrankungen, Suchterkrankungen und Sonstigen kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Dabei ist zu beachten, dass die entsprechenden Erkrankungen die möglichen Arbeitsstunden negativ beeinflussen müssen.

Welcher Arzt entscheidet über Erwerbsminderungsrente?

Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen, erhalten Sie meistens direkt eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt. Diese/dieser führt eine sozialmedizinische Begutachtung durch. Das entsprechende Ergebnis fließt in den gestellten Antrag zur Erwerbsminderungsrente mit ein und kann im Falle einer beantragten Akteneinsicht mit eingesehen werden.

Wann hat man Chancen auf Erwerbsminderungsrente?

Haben Sie schon länger physische oder psychische Beschwerden und beeinflussen diese Ihre Arbeitsfähigkeit? Haben Sie diesbezüglich einen Arzt oder eine Ärztin ins Vertrauen gezogen? Gibt es möglicherweise eine Krankheitsvorgeschichte, die sich rekonstruieren lässt? Dann kommt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht. Aber Achtung: Bis zum endgültig genehmigten Antrag braucht es teilweise einen sehr langen Atem. Widersprüche und der Gang vor das Sozialgericht können, aber müssen nicht, erforderlich werden. Da ist es manchmal gut, jemanden zur Unterstützung an der Seite zu haben. Zumal die eigene Erkrankung ja oftmals schon belastend genug ist.

Diese Rentenart wird außerdem oftmals nur zeitlich befristet bewilligt. In regelmäßigen Abständen kann es also auf eine Wiederholung der Antragsstellung hinauslaufen. Das ist so geregelt, da der Rentenanspruch ausschließlich besteht, wenn auch physische oder psychische Erkrankungen weiterhin vorliegen. Ist eine Bewilligung also befristet ausgesprochen worden, sollte sechs Monate vor Fristende ein Verlängerungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. So können Leerlaufzeiten verhindert werden.

Noch ein Tipp am Rande: Sie wollen sich rund um das Themengebiet Rentenbescheid informieren? Dann haben wir diesbezüglich einen weiteren Artikel bereitgestellt.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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