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Erwerbsminderungsrente: bei welchen Krank­hei­ten und Tipps

Bei welchen Krank­hei­ten bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Sie haben eine Krankheit, die Sie an der Ausübung Ihres Jobs hindert? Sie wollen daher in Erfahrung bringen, ob Sie deshalb längerfristig Ihre Arbeit ganz oder teilweise verlassen können, also Erwerbsminderungsrente beziehen können? In diesem Ratgeberartikel erhalten Sie einen groben Überblick über das Thema Erwerbsminderungsrente. Es geht unter anderem um Antragsvoraussetzungen, Antragsschritte und Ablehnungsgründe.
 
Welche Krankheiten führen zur Erwerbsminderung
 

Bevor ein Überblick über mögliche Krankheitsbilder gegeben wird, die zu einer Erwerbsminderungsrente führen können, hier noch ein paar kurze Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente:
Die gesetzliche Erwerbsminderungerente ist eine Art Frührente aufgrund einer Erkrankung. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Mensch unter sechs Stunden täglich oder unter drei Stunden täglich an Arbeitskraft bereitstellt. Sie kann die Form einer vollen oder einer teilweisen Erwerbsminderungrente haben und befristet werden oder unbefristet sein. Chronische Krank­hei­ten oder Unfallfolgen können zu einer Erwerbsunfähigkeit führen. Statistisch gesehen sind aktuell die häufigsten Krank­hei­ten, die eine Erwerbsminderungrente erforderlich machen, Krebserkrankungen oder Erkrankungen der Psyche.

Etwa die Hälfte aller Antrage lehnt die Deutsche Rentenversicherung ab. Abgelehnt muss aber nicht unbedingt abgelehnt bleiben, denn in bestimmten Konstellationen kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt, sind die schon erworbenen Rentenansprüche von Bedeutung. Im Durchschnitt betrachtet werden unter 900 Euro monatlich an Erwerbsminderungsrenten gezahlt (rund 570 Euro bei einer teilweisen Erwerbsminderung und rund 890 Euro bei einer vollen Erwerbsminderung). Aktuell erhalten deutschlandweit rund 1,8 Millionen Menschen Erwerbsminderungsrente, wobei auch hier die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung noch weiter zu differenzieren ist.
 
 

Bei diesen Krank­hei­ten erhält man die EM-Rente

 

Mit einer gestellten Diagnose erhalten Sie nicht gleichzeitig den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Von entscheidender Bedeutung ist, ob Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, also wie eingeschränkt Ihr Berufsleben aufgrund der Erkrankung ist. Die Erwerbsminderung kann dabei auf verschiedenste Gründe zurückgeführt werden, wobei laut der Deutschen Rentenversicherung manche Krank­hei­ten häufiger zur Erwerbsminderungsrente führen als andere.

Besonders häufig können Menschen mit psychischen Erkrankungen laut aktuellem Stand ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen. Über ein Drittel der Rente wegen Erwerbsminderung nehmen Menschen mit Depressionen und Co. inzwischen wahr. Doch wie sieht das Diagnose-Spektrum oder Krankheitsbild in Deutschland, das die Arbeitsfähigkeit stark beeinflussen oder zur Berufs­unfähig­keit führen kann?
 

Orthopädie

Im Jahr 2022 konnten 18.547 Menschen aufgrund von orthopädischen Erkrankungen ihren Berufen ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen und mussten daher neu Erwerbsminderungsrente beantragen. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Bandscheibenvorfälle, Arthrose, Wirbelsäulenversteifungen oder Hüftdysplasien.
 

Kardiologie

Im Jahr 2022 haben Herz-Kreislauf-Krank­hei­ten dazu geführt, dass 5.904 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten (abgekürzt EM-Rente) geltend machen. Beispiele für Erkrankungen, die in diesem Bereich zur EM-Rente führen können, sind Herzmuskelentzündungen oder Herzinfarkte.
 

Gastroenterologie

Mit 2.948 Neugenehmigungen für EM-Rente im Jahr 2022 aufgrund von gastroenterologischen Erkrankungen, ist der Anteil in diesem Bereich zwar geringer, aber nicht zu unterschätzen. Diagnosen, die beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Hepatitis, Morbus Crohn oder eine Gastritis.
 

Pulmologie

5.605 Menschen erhielten im Jahr 2022 ihre Bewilligung zur EM-Rente aufgrund von Erkrankungen im Bereich der Atemwege. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Asthma oder Lungenödeme.
 

Hämatologie und Onkologie

Im Jahr 2022 haben onkologische und hämatologische Krank­hei­ten dazu geführt, dass 22.030 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten geltend machen. Diagnosen, die beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Blutkrebs, Brustkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs.
 

Psychosomatik und Psychotherapie

Der Großteil der neu genehmigten EM-Renten betrifft Menschen, die an einer Erkrankung im Bereich der Psychosomatik oder der Psyche leiden und daher ganz oder teilweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können, 2022 betraf dies 64.582, die ihren Antrag auf EM-Rente genehmigt bekamen. Das waren fast doppelt so viele, wie im Jahr 1996. Diagnosen, die in diesem Bereich beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind depressive Episoden und wiederkehrende Depressionen sowie Anpassungsstörungen.
 

Neurologie

In 2022 haben neurologische Erkrankungen dazu geführt, dass 20.515 Menschen seit diesem Jahr ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten geltend machen. Zu dem möglichen Erkrankungsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem Multiple Sklerose, Epilepsie, Parkinson oder Lähmungen.
 

Suchterkrankung

5.285 Menschen bekamen im Jahr 2022 ihre Bewilligung zur EM-Rente aufgrund von Suchterkrankungen. Diagnosen, die in diesem Bereich beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Alkoholsucht, Schmerzmittelabhängigkeit oder Drogensucht.

Der gerade aufgezeigte Überblick macht das weite Spektrum der Ursachen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung deutlich. Ergänzt werden die genannten Bereiche noch um die Kategorie "Sonstige", die mit 20.442 neu im Jahr 2022 genehmigten EM-Renten nicht zu unterschätzen ist. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem HIV, Hashimoto, Hörverlust oder Tuberkulose.

Noch ein Tipp am Rande: Sie wollen sich weiter rund um das Themengebiet Gesundheitsfragen informieren? Dann haben wir diesbezüglich einen weiteren Artikel bereitgestellt.
 
 

Wie lange müssen Sie krank sein, um die Erwerbsmin­de­rungs­rente zu erhalten?

 

Vom Beginn der Erwerbsminderung an wird gerechnet und seitdem müssen sechs Monate vergangen sein. Denn erst ab dem Start des siebten Monats kann eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden. Davor bekommt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von seiner gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Die Antragsbearbeitung ist jedoch zeitaufwendig und so sollte damit bereits in den ersten drei Monaten nach der Krankheitsentstehung begonnen werden. So lautet die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung, sobald alle Kriterien erfüllt sind.

Ansprüche bezüglich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann geltend machen, wer aufgrund einer psychischen oder physischen Erkrankung unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Mindestens eine fünfjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung muss vorliegen und in dieser Zeit müssen mindestens über drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen wird die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht genehmigt.
 
 

Gründe für eine Ablehnung

 

2020 erhielten etwa die Hälfte der Antragssteller und Antragsstellerinnen für die Erwerbsminderung eine Ablehnung. Wie kommt diese Quote zustande beziehungsweise, was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Sehr häufig wird den oben bereits genannten Wartezeiten nicht entsprochen. Also die Antragsstellerin oder der Antragssteller müssen fünf Jahre ihre deutsche Rentenversicherung haben und drei Jahre innerhalb dieses Zeitraums pflichtversichert sein. Nur für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sowie andere junge Menschen gelten diesbezüglich mildere Regellungen. Bei diesbezüglichen Unsicherheiten gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft.

Außerdem kann der Fall eintreten, dass sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Berufsalltag nicht mehr gewachsen sieht, aber der jeweilige Arzt oder die Ärztin dazu eine andere Meinung hat. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt Gutachten vom Amtsarzt/Amtsärztin sowie Facharzt/Fachärztin und/oder Hausarzt/Hausärztin. Der Amtsarzt oder die Amtsärztin kann dann beispielsweise bescheinigen, dass drei Stunden oder sechs Stunden Arbeit täglich machbar sind, was zu einer Ablehnung bezüglich einer (vollen) Rente wegen Erwerbsminderung führen würde.

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die fehlende Mitwirkung vonseiten des Antragsstellers oder der Antragsstellerin. Nimmt dieser oder diese beispielsweise den Gutachtertermin nicht wahr, droht eine Ablehnung. Diese oder ähnliche Gründe, bei denen Aufforderungen der DRV nicht entsprochen wurde, führten jeden zehnten Antrag zur Ablehnung.
 

Aufzählung der Ablehnungsgründer für eine EM Rente

 

Tipps für die Beantragung

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente direkt ohne Ablehnung genehmigt zu bekommen, ist nicht leicht, aber mit ein paar Tipps schon machbarer.

Bei der Deutsche Rentenversicherung sollte zunächst ein Antrag auf Kontenklärung eingehen und danach noch fehlende Versicherungszeiten geklärt werden.

Die eigene Krankengeschichte sollte ohne Lücken in Tabellenform erfasst werden und diese ärztlichen Gutachten und ärztliche Bescheinigungen (jeweils in Kopie) ergänzt werden.

Anschließend kann das eigentliche Antragsprocedere beginnen. Die entsprechenden Unterlagen können in Form eines eAntrags bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Hilfe beim Ausfüllen würden wir empfehlen. Neben dem eigentlichen Antrag sind einige Nachweise von Antragssteller oder Antragsstellerin erforderlich:

 Kopie vom Personalausweis (alternativ Reisepass oder Geburtsurkunde)
 Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer
 Tabelle mit Krankheitsverlauf (auch Krankenhausaufenthalte und Reha-Aufenthalte, mit Namen und Anschriften aller behandelnden Ärzte und Ärztinnen und Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft)
 Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsnachweise
 Bankdaten (IBAN und Bankleitzahl)
 Angabe bisheriger beruflicher Tätigkeiten
 

Nach der Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung wird eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt erfolgen, um das Bild der Berichte von Hausarzt/Hausärztin und/oder Facharzt/Fachärztin abzurunden oder zu widerlegen. Gerade bei psychischen Leiden können knifflige Fragen gestellt werden.

Eine Genehmigung des ersten Antrags ist meistens eher unwahrscheinlich. Ist ein Ablehnungsbescheid im Briefkasten, sollten Sie direkt Widerspruch erheben. Eine Widerspruchsbegründung und ergänzende Dokumente sind später nachreichbar, aber die Widerspruchsfrist sollte direkt auch ohne diese gewahrt werden.

Auch die Akteneinsicht kann und sollte beantragt werden, um Einblick in die Unterlagen zu erhalten, die zur Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente geführt haben, wodurch auch medizinische Gutachten einsehbar werden.

Nützt dies alles nichts, können Sie noch den Gang vor das Sozialgericht beschreiten. In diesem Fall wird meist vonseiten des Gerichts eine neue Gutachterin oder ein neuer Gutachter beauftragt und falls dieser Ihrer Meinung ist, erhalten Sie eine Bewilligung der EM-Rente bevor das Gericht überhaupt den Fall beurteilt.

Jetzt haben Sie neben vermeidbaren Ablehnungskriterien einige Tipps an der Hand, um einerseits besser auf den Gesamtprozess vorbereitet zu sein und um andererseits nicht zu verzagen, auch falls beim ersten Versuch eine Ablehnung im Briefkasten liegt. Ein Widerspruch, die Akteneinsicht und auch der Gang vor das Sozialgericht gehören zu Ihren Rechten und sollten Sie nicht abschrecken.
 
 

Fazit

 

Der Weg zur bewilligten Erwerbsminderungsrente kann lang und steinig sein. Da ist Durchhaltevermögen gefragt. Einige Klippen lassen sich durch gute Vorbereitung (zusammentragen der Nachweise für den Antrag, Wahrnehmen der Termine) umschiffen und bei anderen braucht man einen längeren Atem (Warten auf die Rückmeldung zum Antrag und gegebenenfalls weiterführende Handlungen nach der Rückmeldung zum Antrag). Der Ratgeberartikel hat Antragsvoraussetzungen, Antragsschritte und Ablehnungsgründe kurz überblicksartig abgehandelt. Weiterhin hat er auch Krank­hei­ten aufgelistet, mit denen andere Menschen eine EM-Rente bewilligt bekommen haben.

Der Prozess insgesamt ist jedoch höchst individuell, da jeder Mensch eine andere Krankheitsvorgeschichte hat und verschiedene Schwe­regrade von Krank­hei­ten die Arbeitsfähigkeit unterschiedlich stark beeinträchtigen. Es lassen sich also keine pauschalen Vergleiche vornehmen, weshalb der Antragsweg auch mehrere Expertenmeinungen vorsieht, die unabhängig voneinander entstehen. Am Ende geht es um eine Einschätzung Ihrer Arbeitsfähigkeit trotz einer fortbestehenden Erkrankung. Sollten Sie Fragen rund um die Antragsstellung haben, stehen Ihnen entsprechend ausgebildete Fachleute gern mit Rat und Tat zur Seite.


Haben Sie Fragen?


FAQ

Weitere Fragen rund um den Themenbereich Erwerbsminderungsrente werden im Folgenden beantwortet. Einige greifen bereits behandelte Aspekte auf und fassen diese zusammen und andere beleuchten noch nicht betrachtete Aspekte.

Bei welchen Krank­hei­ten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?

Bei Krank­hei­ten aus den Bereichen Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Pulmologie, Hämatologie & Onkologie, Psychosomatik & Psychotherapie, Neurologie, Krebserkrankungen, Suchterkrankungen und Sonstigen kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Dabei ist zu beachten, dass die entsprechenden Erkrankungen die möglichen Arbeitsstunden negativ beeinflussen müssen.

Welcher Arzt entscheidet über Erwerbsminderungsrente?

Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen, erhalten Sie meistens direkt eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt. Diese/dieser führt eine sozialmedizinische Begutachtung durch. Das entsprechende Ergebnis fließt in den gestellten Antrag zur Erwerbsminderungsrente mit ein und kann im Falle einer beantragten Akteneinsicht mit eingesehen werden.

Wann hat man Chancen auf Erwerbsminderungsrente?

Haben Sie schon länger physische oder psychische Beschwerden und beeinflussen diese Ihre Arbeitsfähigkeit? Haben Sie diesbezüglich einen Arzt oder eine Ärztin ins Vertrauen gezogen? Gibt es möglicherweise eine Krankheitsvorgeschichte, die sich rekonstruieren lässt? Dann kommt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht. Aber Achtung: Bis zum endgültig genehmigten Antrag braucht es teilweise einen sehr langen Atem. Widersprüche und der Gang vor das Sozialgericht können, aber müssen nicht, erforderlich werden. Da ist es manchmal gut, jemanden zur Unterstützung an der Seite zu haben. Zumal die eigene Erkrankung ja oftmals schon belastend genug ist.

Diese Rentenart wird außerdem oftmals nur zeitlich befristet bewilligt. In regelmäßigen Abständen kann es also auf eine Wiederholung der Antragsstellung hinauslaufen. Das ist so geregelt, da der Rentenanspruch ausschließlich besteht, wenn auch physische oder psychische Erkrankungen weiterhin vorliegen. Ist eine Bewilligung also befristet ausgesprochen worden, sollte sechs Monate vor Fristende ein Verlängerungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. So können Leerlaufzeiten verhindert werden.

Noch ein Tipp am Rande: Sie wollen sich rund um das Themengebiet Rentenbescheid informieren? Dann haben wir diesbezüglich einen weiteren Artikel bereitgestellt.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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