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Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaft – Pflicht, Schutz & Kosten im Überblick
Sichern Sie Ihr Gemeinschaftseigentum optimal ab – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Für Eigentümergemeinschaften ist eine passende Gebäudeversicherung nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt das gemeinschaftliche Eigentum vor teuren Schäden und bewahrt die finanzielle Stabilität der Gemeinschaft. Doch welche Risiken müssen abgesichert sein? Und wie stellen Sie sicher, dass die Kosten fair verteilt werden?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen für Eigentümergemeinschaften verpflichtend sind, welche Leistungen in keiner Police fehlen dürfen und wie Sie den passenden Anbieter finden. Profitieren Sie von wertvollen Tipps und einer klaren Übersicht, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu sichern.
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Pflichtversicherung für gemeinschaftliches Eigentum
Was ist eine Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften?
Eine Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften ist eine spezielle Form der Wohngebäudeversicherung, die das gemeinschaftliche Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) absichert. Sie schützt vor finanziellen Belastungen durch Schäden am Gebäude, die durch Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in der Regel verpflichtend, um die Interessen aller Eigentümer zu wahren.
Im Gegensatz zur individuellen Gebäudeversicherung eines Einfamilienhauses berücksichtigt die Versicherung für Eigentümergemeinschaften die besonderen Anforderungen und Strukturen einer WEG. Sie umfasst nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhäuser, Dächer, Außenfassaden und technische Anlagen. Die Kosten für die Versicherung werden in der Regel entsprechend der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Eigentümer verteilt.Insurancy+1Wikipedia+1
Die Verwaltung und der Abschluss der Gebäudeversicherung obliegen meist dem gewählten Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Dieser ist dafür verantwortlich, einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigt. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungspolice an veränderte Gegebenheiten, wie etwa Umbauten oder Wertsteigerungen des Gebäudes.
Ein umfassender Versicherungsschutz ist wichtig, um im Schadensfall eine schnelle und effektive Regulierung zu gewährleisten und finanzielle Risiken für die Eigentümergemeinschaft zu minimieren. Daher ist es wichtig, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft über die Details der Versicherung informiert sind und bei Entscheidungen rund um den Versicherungsschutz mitwirken.
Die Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften deckt typischerweise folgende Risiken ab:
Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
Leitungswasser: Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, z. B. durch Rohrbrüche.
Sturm und Hagel: Schäden durch Unwetter mit Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h und Hagelschlag.
Elementarschäden: Optional können Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche mitversichert werden.
Zusätzlich können weitere Bausteine wie Glasbruch- oder Photovoltaikversicherungen in die Police aufgenommen werden, je nach Ausstattung und Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft.
Die Kosten der Gebäudeversicherung werden in der Regel entsprechend der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Diese Anteile sind meist in der Teilungserklärung der Immobilie festgelegt. In bestimmten Fällen kann die Eigentümergemeinschaft jedoch auch abweichende Vereinbarungen zur Kostenverteilung treffen, sofern diese mehrheitlich beschlossen werden.
Es ist wichtig, dass alle Eigentümer über die Höhe ihrer Beiträge informiert sind und die Abrechnungen transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sollten zeitnah in der Eigentümerversammlung besprochen und geklärt werden.
Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft trägt die Verantwortung für den Abschluss und die Verwaltung der Gebäudeversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören:
Auswahl eines geeigneten Versicherers und Abschluss der Police.
Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes und Anpassung bei Veränderungen.
Abwicklung von Schadensfällen in Zusammenarbeit mit dem Versicherer.
Information der Eigentümer über Versicherungsangelegenheiten und Einholung von Beschlüssen bei notwendigen Änderungen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hausverwalter und Eigentümern ist entscheidend, um einen optimalen Versicherungsschutz sicherzustellen und im Schadensfall effektiv handeln zu können.
Transparente Kosten, klare Leistungen
Was kostet eine Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften?
Die Kosten einer Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften richten sich maßgeblich nach der Größe, dem Zustand und der Lage des Gebäudes. Bereits für eine Gemeinschaft mit rund 20 Wohneinheiten beginnen die monatlichen Beiträge bei etwa 156 Euro. Die genaue Prämienhöhe wird jedoch individuell kalkuliert und auf die Eigentümer verteilt, meist im Verhältnis der Miteigentumsanteile.
Neben den klassischen Faktoren wie der Wohnfläche und der Versicherungssumme beeinflusst auch die geografische Lage die Kosten. In Regionen mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen – etwa in Hochwasser- oder Erdbebengebieten – fallen die Beiträge deutlich höher aus. Auch das Alter und der bauliche Zustand der Immobilie spielen eine zentrale Rolle. Ältere Gebäude mit Sanierungsstau oder nicht modernisierten Leitungen erhöhen das Risiko für Schadensfälle und damit die Versicherungsprämie.
Ein weiterer relevanter Punkt ist die Schadenshistorie der Immobilie. Gibt es bereits Vorschäden oder häufige Schadensmeldungen, kann dies zu einer erheblichen Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Zusätzlich wirken sich individuelle Zusatzleistungen wie ein erweitertes Elementarschadenpaket oder der Einschluss von Photovoltaikanlagen auf den Gesamtpreis aus.
Die Leistungen einer solchen Versicherung sollten im Gegenzug möglichst umfassend gestaltet sein. Neben dem Schutz vor Feuerschäden gehören auch Leitungswasserschäden sowie Schäden durch Sturm und Hagel zu den grundlegenden Leistungsbausteinen. Ergänzend bietet eine moderne Gebäudeversicherung die Möglichkeit, sich gegen sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben abzusichern.
Um den Versicherungsschutz optimal an die Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft anzupassen, ist es ratsam, regelmäßig eine Überprüfung der bestehenden Policen vorzunehmen. Gerade bei Wertsteigerungen der Immobilie oder baulichen Veränderungen sollte auch der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. In Zusammenarbeit mit einem professionellen Verwalter und einem unabhängigen Versicherungsexperten lässt sich die bestmögliche Absicherung bei gleichzeitig fairer Kostenverteilung realisieren.
Bessere Konditionen clever sichern
Vergleich und Wechsel der Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften
Ein regelmäßiger Vergleich der bestehenden Gebäudeversicherung ist für Eigentümergemeinschaften sinnvoll, um langfristig Kosten zu sparen und den Versicherungsschutz an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Gerade nach Sanierungen, dem Anbau neuer Gebäudeteile oder bei einer Wertsteigerung der Immobilie kann es sein, dass der bestehende Vertrag nicht mehr optimal passt.
Ein Wechsel bietet die Chance, bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen zu erhalten und gleichzeitig bestehende Versicherungslücken zu schließen.
Der Markt für Gebäudeversicherungen ist vielfältig, und die Angebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Umfang der Leistungen. Daher sollte der Fokus beim Vergleich nicht ausschließlich auf den monatlichen Beiträgen liegen. Viel wichtiger ist es, die enthaltenen Leistungen genau zu prüfen. Einige Anbieter locken mit günstigen Tarifen, schließen jedoch wichtige Risiken wie Elementarschäden oder Schäden an technischen Anlagen aus.
Vor einem Wechsel sollten Eigentümergemeinschaften außerdem prüfen, ob vertragliche Fristen einzuhalten sind. Die Kündigung einer bestehenden Police ist in der Regel nur zum Ende der Vertragslaufzeit oder bei einer Beitragserhöhung möglich. Wichtig ist zudem, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, um eine lückenlose Absicherung des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen.
Ein gut geplanter Wechsel kann nicht nur finanzielle Vorteile bieten, sondern auch den Versicherungsschutz der gesamten Gemeinschaft nachhaltig verbessern. Mit einem transparenten Vergleich und der Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsexperten lässt sich schnell herausfinden, welcher Tarif optimal zu den Anforderungen der Eigentümergemeinschaft passt.
Zusatzbausteine für umfassenden Schutz
Diese Erweiterungen sollten Sie beim Versicherungswechsel prüfen
Viele Risiken sind im Standardtarif einer Gebäudeversicherung nicht automatisch abgedeckt. Beim Wechsel der Police lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf sinnvolle Zusatzbausteine, die den Schutz Ihrer Immobilie gezielt erweitern und die finanziellen Interessen der Eigentümergemeinschaft optimal absichern.
Elementarversicherung
Extremwetterlagen nehmen zu – schützen Sie Ihre Immobilie vor Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Schneelast. Gerade für Gebäude in Risikogebieten ist diese Absicherung eine wichtige Ergänzung zum Basisschutz.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Unverzichtbar für Eigentümergemeinschaften: Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die auf dem Grundstück entstehen. Dazu gehören z. B. Unfälle durch glatte Wege oder herabfallende Gebäudeteile. Wichtig, um teure Haftungsrisiken abzusichern.
Photovoltaik-Versicherung
Photovoltaikanlagen sind wertvolle Investitionen, aber auch anfällig für Schäden. Schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten durch Vandalismus, Materialfehler oder Witterungseinflüsse. Eine ideale Ergänzung, wenn Ihre Immobilie bereits über eine Solaranlage verfügt oder diese geplant ist.
Rechtssicher und lückenlos wechseln
Darauf sollten Eigentümergemeinschaften beim Versicherungswechsel achten
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (WEG) erfordert sorgfältige Planung und Beachtung rechtlicher Vorgaben. Die Entscheidung über einen Versicherungswechsel liegt nicht bei einzelnen Eigentümern, sondern muss gemeinschaftlich getroffen werden.
Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zu versichern. Die Auswahl oder der Wechsel des Versicherers bedarf daher eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Vor dem Wechsel sollte eine umfassende Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes erfolgen. Dabei sind nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch der Deckungsumfang und mögliche Ausschlüsse zu berücksichtigen. Einige Altverträge enthalten Klauseln, die im Schadensfall zu Leistungseinschränkungen führen können. Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft, einen Tarif zu finden, der sowohl finanziell als auch leistungstechnisch optimal zur Immobilie passt.
Wichtig ist, dass der neue Versicherungsvertrag nahtlos an den alten anschließt, um Versicherungslücken zu vermeiden. Die Kündigung des bestehenden Vertrags sollte erst erfolgen, wenn die neue Police verbindlich abgeschlossen ist. Die Kündigungsfristen variieren je nach Vertragsart: Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall.
Die Kommunikation mit dem bisherigen Versicherer sollte schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Dabei sind Angaben wie Versicherungsnummer, Adresse des versicherten Objekts und der gewünschte Kündigungstermin zu machen. Nach dem Wechsel ist es ratsam, die neue Police sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
Bestand aufnehmen und aktuellen Vertrag prüfen
Bevor ein Wechsel der Gebäudeversicherung überhaupt in Betracht gezogen wird, ist eine gründliche Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes erforderlich. Prüfen Sie genau, welche Risiken abgedeckt sind und ob wichtige Bereiche wie Elementarschäden oder Haftungsrisiken fehlen.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Versicherungssumme gelegt werden: Entspricht sie dem aktuellen Gebäudewert oder droht eine Unterversicherung? Auch die Kündigungsfristen müssen genau geprüft werden, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
Gerade nach Sanierungen oder baulichen Veränderungen sollte die bestehende Police dringend auf ihre Aktualität und Vollständigkeit kontrolliert werden.
Angebote einholen und Versicherungsvergleich starten
Wenn der bestehende Vertrag nicht mehr den Anforderungen entspricht, ist der nächste Schritt der gezielte Angebotsvergleich. Holen Sie Angebote von mindestens drei bis fünf Versicherern ein oder lassen Sie sich von einem erfahrenem Versicherungsmakler unterstützen.
Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf den Leistungsumfang, mögliche Ausschlüsse und die Höhe der Selbstbeteiligung. Prüfen Sie auch, ob zusätzliche Bausteine wie der Schutz vor unbenannten Gefahren, Elementarschäden oder Photovoltaikanlagen sinnvoll sind.
Tipp: Nicht jeder Tarif ist in den gängigen Vergleichsportalen gelistet – wir können Ihnen weitere, oft bessere Angebote aufzeigen.
Beschluss fassen und rechtlich korrekt wechseln
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung darf in einer Eigentümergemeinschaft nur nach einem formellen Beschluss erfolgen. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 WEG liegt die Entscheidung über den Versicherungswechsel bei der Eigentümerversammlung.
Laden Sie die Eigentümer fristgerecht zur Versammlung ein und bringen Sie den Antrag auf einen Versicherungswechsel offiziell zur Abstimmung. In der Regel genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss, um den Wechsel zu legitimieren. Direkt im Anschluss daran sollte der Verwalter beauftragt werden, die weiteren Schritte einzuleiten und die Verhandlungen mit dem neuen Versicherer zu führen.
Bevor jedoch der alte Vertrag gekündigt wird, muss sichergestellt sein, dass die neue Versicherung verbindlich angenommen und schriftlich bestätigt wurde. Nur so lässt sich eine gefährliche Deckungslücke vermeiden. Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag alle relevanten Risiken abdeckt und lückenlos an den bisherigen Versicherungsschutz anschließt.
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen sorgfältig, insbesondere hinsichtlich möglicher Einschränkungen, Sublimits und Selbstbeteiligungen. Erst wenn die Annahme des neuen Vertrags schriftlich vorliegt, kann der Altvertrag gekündigt werden – so stellen Sie einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang sicher.
Bestehenden Vertrag kündigen und Wechsel dokumentieren
Sobald die Annahme des neuen Versicherungsvertrags verbindlich vorliegt, kann die bestehende Gebäudeversicherung fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen – idealerweise per Brief oder E‑Mail mit Lesebestätigung, um einen rechtsverbindlichen Nachweis zu haben.
Geben Sie in der Kündigung unbedingt die Versicherungsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin an. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs vom bisherigen Versicherer an, um den reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Beachten Sie dabei die geltenden Kündigungsfristen: Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts, beispielsweise bei einer Beitragserhöhung, steht Ihnen eine Frist von einem Monat zur Verfügung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels sollte die Dokumentation vollständig und lückenlos erfolgen. Archivieren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig und stellen Sie sicher, dass sämtliche Eigentümer der Gemeinschaft über den neuen Versicherungsschutz informiert sind.
So gewährleisten Sie, dass alle Beteiligten über den aktuellen Stand der Absicherung Bescheid wissen und jederzeit Zugriff auf die wichtigsten Vertragsdokumente haben.
Erfahrungen, die den Unterschied machen
Praxisnahe Einblicke in die Schadensregulierung von Eigentümergemeinschaften
Schadensfälle im Gemeinschaftseigentum sind oft komplexer als bei privat genutzten Immobilien. Unterschiedliche Interessen, unklare Zuständigkeiten und fehlende oder unzureichende Versicherungsleistungen können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Mit den richtigen Vorkehrungen lassen sich diese Probleme vermeiden. Erfahren Sie anhand typischer Beispiele aus der Praxis, worauf es wirklich ankommt und wie Sie Ihre Eigentümergemeinschaft optimal schützen.
Rohrbruch im Gemeinschaftseigentum – Streit um die Kostenverteilung
Ein defektes Wasserrohr im Keller eines Mehrfamilienhauses führte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden an den Wänden und dem Mauerwerk. Der bestehende Versicherungsvertrag der Eigentümergemeinschaft enthielt jedoch eine zu niedrige Versicherungssumme und deckte Schäden am Gemeinschaftseigentum nur unzureichend ab. Die Folge: Ein Streit unter den Eigentümern über die Kostenverteilung entbrannte, der erst nach langwierigen Verhandlungen aufgelöst werden konnte. Mit einem regelmäßig aktualisierten Versicherungsschutz hätte dieser Konflikt vermieden werden können.
Elementarschaden durch Starkregen – fehlender Zusatzbaustein wird zum Problem
Heftiger Starkregen sorgte dafür, dass die Tiefgarage einer Wohnanlage innerhalb kürzester Zeit unter Wasser stand. Die Versicherung der Eigentümergemeinschaft übernahm den Schaden jedoch nicht, da der notwendige Elementarschadenbaustein im Vertrag fehlte. Die Eigentümer blieben auf den Kosten für die Trocknung und Instandsetzung sitzen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine genaue Risikoanalyse und der Abschluss sinnvoller Zusatzbausteine sind – insbesondere in Zeiten zunehmender Wetterextreme.
Feuer im Keller – unzureichender Versicherungsschutz nach Sanierung
Nach einer umfangreichen Sanierung des Gebäudes war der Versicherungsvertrag nicht mehr an den aktuellen Gebäudewert angepasst worden. Als ein Feuer im Keller einen erheblichen Schaden verursachte, stellte sich heraus, dass die Versicherungssumme deutlich zu niedrig war. Die Eigentümergemeinschaft musste einen erheblichen Teil der Instandsetzungskosten selbst tragen. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme hätte diesen finanziellen Schaden verhindert.
Mit der richtigen Planung und einem gut abgestimmten Versicherungskonzept lassen sich solche Probleme vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Eigentümergemeinschaft optimal abgesichert ist – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Antworten auf Fragen, die wirklich weiterhelfen
Was Sie schon immer über Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften wissen wollten
Bei der Absicherung des Gemeinschaftseigentums gibt es zahlreiche Besonderheiten, die Eigentümer oft erst im Schadensfall bemerken. Hier finden Sie kompakte Antworten auf Fragen, die in der Praxis eine entscheidende Rolle spielen.
Ist die Gebäudeversicherung für eine Eigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtend?
Ja, gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 WEG ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, eine angemessene Versicherung für das Gemeinschaftseigentum abzuschließen. Der Umfang der Versicherung wird durch die Eigentümerversammlung beschlossen.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde?
Liegt eine Unterversicherung vor, ersetzt die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Differenz müssen die Eigentümer selbst tragen. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme ist daher unverzichtbar.
Müssen alle Eigentümer dem Versicherungswechsel zustimmen?
Nein, in der Regel genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass alle Eigentümer umfassend informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Deckt die Gebäudeversicherung auch Schäden innerhalb der einzelnen Wohnungen ab?
Die Gebäudeversicherung schützt das Gemeinschaftseigentum. Schäden im Sondereigentum, wie Böden, Tapeten oder Einbauküchen, müssen über eine separate Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert werden.
Kann die Versicherung den Vertrag von sich aus kündigen?
Ja, beispielsweise nach einem größeren Schadensfall oder bei ausbleibenden Zahlungen der Prämien. In solchen Fällen ist es wichtig, umgehend einen neuen Versicherungsschutz zu organisieren, um eine Deckungslücke zu vermeiden.
Wer haftet, wenn eine Versicherungslücke besteht?
Bei einer unzureichenden Absicherung haften die Eigentümer gemeinschaftlich für entstandene Schäden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Deshalb sollte eine Versicherungslücke unter allen Umständen vermieden werden.
Gibt es Besonderheiten bei gemischt genutzten Immobilien (Wohnen & Gewerbe)?
Ja, bei gemischt genutzten Immobilien ist eine gesonderte Risikoanalyse erforderlich. Gewerbliche Nutzung kann zu höheren Versicherungsprämien oder speziellen Ausschlussklauseln führen. Hier sollte besonders sorgfältig verglichen werden.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Gebäudeversicherung besonders?
Der Verwalter übernimmt die Kommunikation mit dem Versicherer, koordiniert die Schadensaufnahme und ist für die Einhaltung der Meldefristen verantwortlich. Eine enge Zusammenarbeit mit der Versicherung ist dabei essenziell für eine zügige Regulierung.
Welche Rolle spielt der Verwalter bei der Schadenregulierung?
Nur, wenn Sie es richtig planen. Der neue Vertrag sollte am Folgetag der Kündigung des Altvertrags beginnen. Kündigen Sie also erst dann, wenn Sie eine bindende Zusage der neuen Versicherung haben. Achten Sie darauf, dass die Policen exakt aneinander anschließen – sonst besteht für Schäden kein Versicherungsschutz.
Können Rücklagen der Eigentümergemeinschaft zur Deckung von Schäden genutzt werden?
Ja, wenn die Schadenskosten nicht vollständig durch die Versicherung gedeckt sind, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, vorhandene Instandhaltungsrücklagen zur Schadenbeseitigung zu verwenden. Eine ausreichende Rücklagenbildung ist daher besonders wichtig.
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Weitere Themen, die für Ihre Eigentümergemeinschaft wichtig sein könnten
Unbenannte Gefahren
Unvorhersehbare Schäden am Gebäude können schnell zum finanziellen Risiko werden. Mit dem Zusatzbaustein „Unbenannte Gefahren“ schützen Sie Ihre Immobilie vor plötzlichen Schäden, die nicht ausdrücklich in der Police genannt sind – zum Beispiel durch Vandalismus oder Materialfehler. Eine sinnvolle Ergänzung, um teure Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Grobe Fahrlässigkeit
Wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht – etwa ein offenes Fenster bei Sturm oder ein vergessenes Kerzenlicht – lehnen viele Versicherer die Leistung ab. Mit dem Zusatzbaustein „Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit“ stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung auch in solchen Fällen zahlt. Besonders wichtig für den umfassenden Schutz der Eigentümergemeinschaft.
Zusammenfassung
Eine umfassende Gebäudeversicherung ist für Eigentümergemeinschaften nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein entscheidender Baustein zur finanziellen Absicherung des Gemeinschaftseigentums. Von der Wahl der passenden Versicherungsleistungen über den rechtlich korrekten Wechsel bis hin zur Vermeidung von Versicherungslücken – nur ein professionell abgestimmter Versicherungsschutz stellt sicher, dass im Schadensfall keine finanziellen Belastungen auf die einzelnen Eigentümer zukommen.
Ob es um die Absicherung gegen Elementarschäden, grobe Fahrlässigkeit oder unbenannte Gefahren geht – eine regelmäßige Überprüfung der Police sowie der Vergleich aktueller Angebote sind unverzichtbar, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
häufige Fragen
Ist die Gebäudeversicherung für Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zuständig?
Die Gebäudeversicherung deckt in erster Linie das Gemeinschaftseigentum ab, also Bereiche wie das Dach, die Fassade, Treppenhäuser oder gemeinsam genutzte Heizungsanlagen. Das Sondereigentum, also beispielsweise Böden, Wandverkleidungen oder individuelle Ausstattungen in den Wohnungen, muss separat durch eine Hausratversicherung oder eine zusätzliche Elementar- und Glasversicherung abgesichert werden.
Welche Versicherung braucht man als Eigentümer einer Eigentumswohnung?
Neben der durch die Eigentümergemeinschaft abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung sollten Wohnungseigentümer eine Hausratversicherung für ihr Sondereigentum abschließen. Sinnvoll ist zudem eine private Haftpflichtversicherung sowie – bei Bedarf – eine Elementar- oder Glasversicherung für spezielle Risiken innerhalb der eigenen Wohnung.
Hat eine Eigentümergemeinschaft eine Wohngebäudeversicherung?
Ja, eine Eigentümergemeinschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung für das Gemeinschaftseigentum abzuschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der Abschluss und die Verwaltung der Police erfolgen in der Regel über den bestellten Verwalter der Eigentümergemeinschaft.
Kann man eine Gebäudeversicherung abschließen, ohne Eigentümer zu sein?
Nein, der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist grundsätzlich nur dem Eigentümer oder einer dafür bevollmächtigten Person – wie dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft – vorbehalten. Dritte ohne Eigentumsrechte können keine gültige Gebäudeversicherung für ein fremdes Objekt abschließen.