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Gebäudeversicherung nach Todesfall: Wichtige Infos für Erben

Gebäudeversicherung nach Todesfall: Wichtige Informationen für Hinterbliebene

Was geschieht mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung nach Todesfall des Versicherungsnehmers? Diese Frage beschäftigt viele Hinterbliebene. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte nun erforderlich sind und welche Optionen Ihnen offen stehen, wenn es um die Ge­bäude­ver­si­che­rung nach Todesfall geht. Die Wohngebäudeversicherung geht auf die Erben über und der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die versicherungstechnische Abwicklung, die im Folgenden näher erläutert wird.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die Gebäudeversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers; Hinterbliebene müssen die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Todesfall informieren und entscheiden, ob der Versicherungsschutz beibehalten oder gekündigt werden soll.

 Für die Meldung des Todesfalls an die Versicherungsgesellschaft sind wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde und die Originalversicherungspolice erforderlich; eine rechtzeitige Mitteilung und Einhaltung der Kündigungsfristen sind entscheidend, um Nachteile wie weiterlaufende Beitragszahlungen zu vermeiden.

 Nach dem Todesfall geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf die Erben über, die dann als neue Versicherungsnehmer auftreten; der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen. Es ist erforderlich, einen Eigentümerwechsel im Grundbuch vorzunehmen und gegebenenfalls eine Kosten-Nutzen-Abwägung hinsichtlich des bestehenden Versicherungsschutzes durchzuführen. Diese Vertragsübernahme stellt sicher, dass die Erben den Versicherungsschutz nahtlos fortführen können.


 

Einführung

 
Eine Person in einem Anzug hält ein Modell eines Hauses in ihren Händen, wobei die Hände schützend darüber platziert sind.
 

Die Nachricht vom Ableben eines verstorbenen Angehörigen löst eine Welle der Trauer aus, und dennoch erfordert die Realität ein rasches Handeln in vielen organisatorischen Fragen. Eine davon ist die Ge­bäude­ver­si­che­rung im Zusammenhang mit dem Nachlass. Was viele nicht wissen: Die Versicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Hinterbliebene stehen oft ratlos vor der Frage, welche Schritte nun zu unternehmen sind. Oftmals bildet sich eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden muss.

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Versicherungsgesellschaft zeitnah über den Todesfall informiert wird. Neben diesem administrativen Akt müssen die Erben entscheiden, ob der bestehende Versicherungsschutz beibehalten oder ob eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Unabhängig von der Entscheidung, die Versicherung zu übernehmen oder aufzulösen, ist die fristgerechte Mitteilung entscheidend, um Nachteile wie beispielsweise weiterlaufende Beitragszahlungen zu vermeiden.
 
 

Was passiert mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung nach dem Tod des Versicherungsnehmers?

 
Wenn ein Versicherungsnehmer verstirbt, stellt sich die Frage, was mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung passiert. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Versicherung und den Bedingungen des Versicherungsvertrags. In den meisten Fällen endet die Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Stattdessen geht die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über, die dann als neue Versicherungsnehmer auftreten. Es ist wichtig, dass die Erben die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Todesfall informieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten oder gegebenenfalls zu kündigen.
 

Tod eines Versicherungsnehmers: Drei mögliche Szenarien

Es gibt drei mögliche Szenarien, die nach dem Tod eines Versicherungsnehmers eintreten können:

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung erlischt automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers: Dies ist selten der Fall, da die meisten Versicherungsverträge eine automatische Übertragung auf die Erben vorsehen.

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung wird auf die Erben übertragen: In den meisten Fällen geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Diese müssen dann entscheiden, ob sie den Versicherungsschutz beibehalten oder kündigen möchten.

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung kann von den Erben weitergeführt werden: Die Erben haben die Möglichkeit, die bestehende Versicherung weiterzuführen und den Versicherungsschutz auf ihren Namen umzuschreiben.
 
 

Mitteilung des Todesfalls an die Versicherungsgesellschaft

 

Die erste Hürde für Hinterbliebene besteht darin, den Todesfall der Versicherungsgesellschaft zu melden. Diese Mitteilung muss unverzüglich erfolgen, da sie den Grundstein für alle weiteren Schritte legt. Einige Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb der ersten 72 Stunden nach dem Todesfall. Diese kurze Frist dient dem Schutz sowohl des Versicherers als auch der Hinterbliebenen. In der Regel wird auch eine Sterbeurkunde benötigt, um den Todesfall offiziell zu bestätigen.

Doch was bedeutet “unverzüglich” genau? In der Praxis gilt: je früher, desto besser. Eine verspätete Mitteilung kann zu Komplikationen und möglicherweise zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Erben stehen daher vor der Herausforderung, ihre Trauer zu bewältigen und gleichzeitig formale Notwendigkeiten zu erfüllen. Es ist ein Balanceakt zwischen emotionaler Verarbeitung und der Wahrung finanzieller Interessen.
 

Benötigte Dokumente

Um den Todesfall bei der Versicherungsgesellschaft zu melden, sind einige Dokumente erforderlich. An erster Stelle steht die Sterbeurkunde als offizieller Nachweis des Todesfalls. Ebenso wichtig ist die Originalversicherungspolice, die den bestehenden Vertrag bestätigt. In manchen Fällen wird zusätzlich die Geburtsurkunde der verstorbenen Person benötigt, um den gesetzlichen Erbanspruch zu klären. Es empfiehlt sich daher, diese Dokumente bereits im Voraus griffbereit zu halten.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise ein Testament oder eine notarielle Beglaubigung. Ein Erbschein kann ebenfalls notwendig sein, um die Erbberechtigung nachzuweisen. Diese Dokumente können helfen, rechtliche Ansprüche eindeutig zu klären und somit den Prozess der Umschreibung oder Kündigung zu beschleunigen.
 

Fristen und Formalitäten

Neben den erforderlichen Dokumenten müssen Erben auch die Fristen und Formalitäten im Blick behalten. Versicherungsverträge, insbesondere die Wohngebäudeversicherung, unterliegen bestimmten Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Oftmals ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den Vertragsdetails auseinanderzusetzen und entsprechend zu planen.

Das Versäumnis, die Kündigungsfrist einzuhalten, kann dazu führen, dass die Versicherung fortgeführt und Beiträge weiterhin fällig werden – eine unnötige finanzielle Last für die Erben. Daher ist eine rechtzeitige und korrekte Kündigung nicht nur eine Formalität, sondern eine wichtige Maßnahme, um die finanzielle Belastung zu kontrollieren.
 
 

Übergang der Ge­bäude­ver­si­che­rung auf die Erben

 

Nachdem die Versicherungsgesellschaft über den Todesfall informiert wurde, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Dies ist gesetzlich vorgesehen, sodass die Erben zu den neuen Versicherungsnehmern werden. Mit dem Erbfall übernehmen sie nicht nur das Eigentum, sondern auch die damit verbundenen Verpflichtungen, einschließlich des Weiterführens oder Kündigens der Versicherung. Dieser Prozess wird als Versicherungsnehmerwechsel bezeichnet.

Die Erben müssen nun abwägen, ob der bestehende Versicherungsschutz ihren Bedürfnissen entspricht oder ob Anpassungen notwendig sind. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, denn sie hat langfristige Auswirkungen sowohl auf den Versicherungsschutz als auch auf die finanziellen Verpflichtungen der Erben.
 

Eigentümerwechsel im Grundbuch

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Eigentümerwechsel im Grundbuch. Der neue Eigentümer muss dort beim Grundbuchamt eingetragen werden, um die Rechtslage eindeutig zu klären und den ordnungsgemäßen Übergang des Eigentums zu dokumentieren. Diese Eintragung ist nicht nur für die rechtliche Anerkennung wichtig, sondern auch für die Versicherungsgesellschaft, um den Wechsel des Versicherungsnehmers bei einer Veräußerung zu registrieren.

Die Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft muss unverzüglich nach der Grundbucheintragung erfolgen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die Versicherung auf die Erben umzuschreiben und sicherzustellen, dass keine Deckungslücken entstehen. Es handelt sich um eine formelle Notwendigkeit, die nicht unterschätzt werden sollte, da sie die Basis für den weiteren Versicherungsschutz bildet.
 

Übertragung der Versicherung: So funktioniert’s

Wenn die Ge­bäude­ver­si­che­rung auf die Erben übertragen wird, müssen diese bestimmte Schritte unternehmen, um die Versicherung auf ihren Namen umzuschreiben. Dazu gehören:

 Informieren der Versicherungsgesellschaft: Die Erben müssen die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Tod des Versicherungsnehmers informieren. Dies ist der erste und wichtigste Schritt, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

 Vorlage notwendiger Dokumente: Die Erben müssen wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde und die Originalversicherungspolice vorlegen. In manchen Fällen kann auch die Geburtsurkunde des Verstorbenen erforderlich sein, um den gesetzlichen Erbanspruch zu klären.

 Umschreibung der Versicherung: Die Erben müssen die Versicherung auf ihren Namen umschreiben lassen. Dies erfordert oft eine formelle Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
 

Kosten-Nutzen-Abwägung

Die Entscheidung, ob eine bestehende Ge­bäude­ver­si­che­rung weitergeführt oder gekündigt werden soll, hängt auch von einer gründlichen Kosten-Nutzen-Abwägung ab. Es gilt zu prüfen, ob die Konditionen der Versicherung den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechen und ob die Prämienhöhe angemessen ist. Eine solche Abwägung sollte alle Aspekte berücksichtigen: von der Höhe der Versicherungssumme bis hin zu den Leistungen, die im Schadensfall erbracht werden. Im Falle des Ablebens des Eigentümers geht die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über und der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen.

Erben sollten sich zudem Gedanken über mögliche Änderungen am Objekt machen, die den Versicherungsschutz beeinflussen könnten. Eine Anpassung der Versicherungssumme oder des Leistungsumfangs kann erforderlich sein, um das Objekt optimal abzusichern. Die frühzeitige Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft über solche Änderungen ist daher unerlässlich.
 
 

Sonderkündigungsrecht bei Erbfall

 

Das Sonderkündigungsrecht bei einem Erbfall ist ein Thema, das für Erben von besonderem Interesse sein kann. Es handelt sich hierbei um eine Option, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden kann, um sich von einem Versicherungsvertrag zu lösen. Das Sonderkündigungsrecht ist in der Regel an enge Voraussetzungen gebunden und nicht generell gegeben, weshalb es sich lohnt, die Richtlinien der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu prüfen. Das Kündigungsrecht der Erben ermöglicht es, die Wohngebäudeversicherung zu beenden, die auf die Erben übergeht und bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen bleibt.

Sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, muss dieses in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Erbfalls genutzt werden. Dieser Zeitraum ermöglicht Erben, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Versicherung über ihren Wunsch zu informieren, den Vertrag zu beenden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kündigung schriftlich eingereicht werden muss, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.
 

Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht

Die genauen Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht können sich je nach Versicherungsgesellschaft und den individuellen Vertragsbedingungen unterscheiden. Einige Versicherer bieten ein solches Recht an, das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Erbfalls genutzt werden kann. Einer der Gründe für ein Sonderkündigungsrecht kann eine signifikante Erhöhung der Versicherungsprämie ohne Verbesserung des Versicherungsschutzes sein.

Auch ein geregelter Schadensfall kann Anlass für eine außerordentliche Kündigung der Ge­bäude­ver­si­che­rung sein. Darüber hinaus kann das Erbrecht selbst unter bestimmten Umständen eine außerordentliche Kündigung ermöglichen, wenn dies in den Versicherungsbedingungen oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen ist.
 

Kündigung bei laufender Hypothek

Die Kündigung einer Ge­bäude­ver­si­che­rung kann insbesondere dann zu einer Herausforderung werden, wenn eine Hypothek auf dem Haus lastet. In solchen Fällen ist die Zustimmung der finanzierenden Bank erforderlich, da diese ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Immobilie weiterhin ausreichend versichert ist. Neben der Bank spielt auch der Hypothekengeber eine wichtige Rolle, da beide Parteien sicherstellen möchten, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Dieser Umstand kann die Flexibilität der Erben einschränken und erfordert eine sorgfältige Koordination mit der Kreditbank.

Es ist daher ratsam, schon frühzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen und die Bedingungen für eine mögliche Kündigung zu klären. In vielen Fällen wird eine Bank einer Kündigung nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig der Abschluss einer neuen, mindestens gleichwertigen Versicherung nachgewiesen werden kann. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema hilft, Verzögerungen und Komplikationen im Erbschaftsprozess zu vermeiden.
 
 

Meldung des Leerstands

 

Ein weiterer Punkt, der nach einem Todesfall Beachtung finden sollte, ist die Meldung eines möglichen Leerstands der Immobilie. Ein unbewohntes Haus stellt ein höheres Risiko für Versicherungsgesellschaften dar, da beispielsweise die Wahrscheinlichkeit für Einbrüche, Vandalismus oder Schäden durch wetterbedingte Einflüsse steigt. Eine Nichtmeldung kann zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge oder sogar zur Kündigung des Vertrages führen, was die finanzielle Belastung für die Erben weiter erhöht.

Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, dass die Versicherung über den Leerstand in Kenntnis gesetzt wird. Dies dient nicht nur dem korrekten Risikomanagement, sondern auch der Vermeidung von Unstimmigkeiten im Schadensfall. In diesem Zusammenhang kann auch eine spezielle Leerstandsversicherung in Betracht gezogen werden, um den Versicherungsschutz während der unbewohnten Zeit zu gewährleisten. Die Meldung sollte schnell und präzise erfolgen, um sicherzustellen, dass die Versicherungsleistungen auch in dieser Phase der Übergabe der Immobilie adäquat bleiben.
 
 

Anbieterwechsel nach Todesfall

 

Ein Anbieterwechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann nach einem Todesfall eine durchaus überlegenswerte Option sein. Die Situation ermöglicht den Erben nicht nur, die Konditionen des Vertrags zu überprüfen, sondern auch den Versicherungsmarkt nach möglicherweise günstigeren Tarifen oder besseren Konditionen zu sondieren. Ein Versicherungswechsel kann neue finanzielle Spielräume schaffen und dazu beitragen, dass die Versicherungsleistungen noch besser auf die Bedürfnisse der Erben abgestimmt sind. Zudem geht die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über und der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen.

Die Gründe für einen Anbieterwechsel können vielfältig sein: von Unzufriedenheit mit dem aktuellen Versicherer über signifikante Prämienerhöhungen bis hin zur Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Umstände. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote kann sich somit langfristig auszahlen.
 

Gründe für einen Anbieterwechsel

Ein Hauptgrund für den Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung nach einem Todesfall kann ein günstigerer Tarif sein. Da sich die Versicherungsmärkte ständig weiterentwickeln, ist es durchaus möglich, dass bessere Konditionen bei einem anderen Anbieter zu finden sind. Dies kann sich insbesondere in einer langfristigen Perspektive finanziell positiv auswirken, da niedrigere Versicherungsprämien zu erheblichen Einsparungen führen können.

Darüber hinaus bietet ein Anbieterwechsel die Möglichkeit, den Versicherungsschutz den individuellen Vorstellungen entsprechend anzupassen. Vielleicht erfordern bauliche Veränderungen am Objekt oder ein verändertes Nutzungsverhalten eine Anpassung der Police. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer kann in einem solchen Fall nicht nur Kostenersparnisse bringen, sondern auch zu einem umfassenderen Schutz führen.
 

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten

Bevor ein Anbieterwechsel vollzogen werden kann, müssen jedoch die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beachtet werden. Eine fristgerechte Kündigung ist unerlässlich, um den Wechsel reibungslos zu gestalten und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Vertragsdetails auseinanderzusetzen und die Kündigungsfristen im Kalender zu markieren. Im Falle des Ablebens des Eigentümers geht die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über und der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit bestehen.

Die meisten Ge­bäude­ver­si­che­rungen können zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Frist gibt den Erben ausreichend Zeit, sich nach Alternativen umzusehen und den Wechsel vorzubereiten. Eine genaue Kenntnis der Fristen hilft dabei, die Versicherungssituation nach dem Erbfall optimal zu gestalten.

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Schadensfall und Versicherungsleistungen

 
Wenn ein Schadensfall eintritt, müssen die Erben die Versicherungsgesellschaft informieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um die Versicherungsleistungen zu erhalten. Es ist wichtig, dass die Erben schnell handeln und alle erforderlichen Dokumente bereithalten, um den Schadensfall reibungslos abzuwickeln.
 

Abwicklung von Versicherungsfällen

Die Abwicklung von Versicherungsfällen kann komplex sein und erfordert oft die Hilfe eines Fachmanns. Es ist wichtig, dass die Erben die notwendigen Schritte unternehmen, um die Versicherungsleistungen zu erhalten und die Ge­bäude­ver­si­che­rung auf ihren Namen umzuschreiben. Dazu gehören:

 Meldung des Schadensfalls: Die Erben müssen den Schadensfall unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden und alle relevanten Informationen bereitstellen.

 Vorlage notwendiger Dokumente: Die Erben müssen alle erforderlichen Dokumente, wie Schadensberichte und Fotos, einreichen, um den Schadensfall zu dokumentieren.

 Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft: Die Erben sollten eng mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten, um den Schadensfall schnell und effizient abzuwickeln.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Ge­bäude­ver­si­che­rung ein wichtiger Teil des Vermögens des Versicherungsnehmers ist und dass die Erben bestimmte Pflichten haben, um die Versicherung auf ihren Namen umzuschreiben und die Versicherungsleistungen zu erhalten.

 


Tipps zur Vorsorge

 

Um den Angehörigen im Falle eines Todesfalls unnötigen Stress zu ersparen, ist es ratsam, Vorkehrungen zu treffen. Versicherungsnehmer sollten eine Liste mit allen Versicherungen und Vertragsdetails erstellen und diese an einem zugänglichen Ort hinterlegen. Eine umfassende Versicherungsübersicht hilft dabei, die Organisation der Versicherungsunterlagen zu optimieren. Auf diese Weise können Hinterbliebene schnell und ohne größere Suche die notwendigen Informationen finden und entsprechende Schritte einleiten.

Zu den empfohlenen Unterlagen gehören neben der Liste auch die Originalversicherungspolicen sowie wichtige Dokumente wie die Sterbe- und die Geburtsurkunde der versicherten Person. Diese sorgfältige Vorbereitung kann nicht nur die Abwicklung beschleunigen, sondern auch dabei helfen, den Versicherungsschutz ohne Unterbrechungen aufrechtzuerhalten.


Fragen

Kontakt


 

Zusammenfassung

 

In diesem Artikel wurden die verschiedenen Aspekte beleuchtet, die nach einem Todesfall in Bezug auf die Ge­bäude­ver­si­che­rung zu beachten sind. Von der Meldung des Todesfalls über die Übertragung der Police auf die Erben und den Versicherungsnehmer bis hin zu einem allfälligen Wechsel des Anbieters wurden die wichtigsten Schritte und Überlegungen aufgezeigt. Dabei wurde deutlich, dass eine rechtzeitige und genaue Erledigung der Formalitäten nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern auch die finanzielle Belastung für die Erben minimiert.

Für die Hinterbliebenen ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und Unterstützung zu suchen, sei es bei der Versicherung selbst oder bei einem unabhängigen Berater. Bei sorgfältiger Planung und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren können die Erben die Versicherungssituation nach einem Todesfall optimal gestalten und so die Zukunft des ererbten Vermögens sichern.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist?

Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft sofort über den Todesfall und entscheiden Sie, ob Sie den Vertrag übernehmen oder kündigen möchten. Legen Sie die Sterbeurkunde, die Originalversicherungspolice und eventuell weitere Dokumente vor.

Wie lange habe ich Zeit, um eine Ge­bäude­ver­si­che­rung nach einem Todesfall zu kündigen?

Sie haben in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, um die Ge­bäude­ver­si­che­rung zu kündigen. Einige Versicherer können jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Erbfalls einräumen.

Muss ich eine Ge­bäude­ver­si­che­rung weiterführen, wenn ich die Immobilie erbe?

Ja, Sie sind nicht verpflichtet, die Ge­bäude­ver­si­che­rung weiterzuführen, aber es ist ratsam, eine genaue Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, bevor Sie sich entscheiden.

Was geschieht mit der Ge­bäude­ver­si­che­rung, wenn das Haus noch mit einer Hypothek belastet ist?

In diesem Fall ist es nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank möglich, die Ge­bäude­ver­si­che­rung zu kündigen, da die Bank ein Interesse daran hat, dass die Immobilie ausreichend versichert bleibt.

Kann ich als Erbe von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

Ja, Sie können als Erbe unter bestimmten Bedingungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Erbfalls genutzt werden kann. Die genauen Bedingungen sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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