Wohngebäudeversicherung nach Todesfall – Was Erben jetzt wissen müssen
Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen Hinterbliebene auch die Wohngebäudeversicherung im Blick behalten.
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen stehen Trauer und emotionale Belastung im Vordergrund, dennoch sind wichtige Formalitäten zu erledigen. Erfahren Sie hier, wie Sie Versicherungsschutz sichern, Kosten vermeiden und rechtlich korrekt handeln.
Ein Trauerfall in der Familie ist ein einschneidendes Ereignis – emotional wie organisatorisch. Während viele Formalitäten geregelt werden müssen, stellt sich auch die Frage: Was passiert mit der Gebäudeversicherung des verstorbenen Eigentümers? Verschiedene Personen wie Erben, Hinterbliebene und andere Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Rechten sind betroffen. Viele Erben wissen nicht, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch endet. Stattdessen geht die Police im Todesfall auf die Erben über – mit Rechten, Pflichten und Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was nach dem Todesfall konkret zu tun ist, wie Sie die Police kündigen oder übernehmen, welche Dokumente benötigt werden – und wie Sie Fehler mit finanziellen Folgen vermeiden.
Dabei müssen die Regelungen der Versicherungsgesellschaften sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Erbschaft und zur Auszahlung der Todesfallleistung beachtet werden.
Beachten Sie, dass es Unterschiede zwischen den Versicherungen gibt und der individuelle Bedarf sorgfältig geprüft werden sollte.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Gebäudeversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod — sie geht gemäß § 1922 BGB auf die Erben über.
- Erben sind verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu informieren und erforderliche Unterlagen wie Sterbeurkunde und Versicherungspolice vorzulegen.
- Die bisherige Versicherungsprämie bleibt zu zahlen, auch bei einem Leerstand der Immobilie — eine Nichtmeldung kann Leistungsprobleme verursachen.
- Erben haben ein ordentliches Kündigungsrecht, meist mit dreimonatiger Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Ein außerordentliches Kündigungsrecht existiert in der Regel nicht.
- Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein — allerdings müssen Erben die bestehenden Kündigungs- und Vertragsfristen beachten.
- Bei mehreren Erben ist zu klären, wer künftig Versicherungsnehmer wird; der Grundbucheintrag und ggf. Bankzustimmungen können relevant sein.

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Gebäudeversicherung – was steckt eigentlich dahinter?
Was ist eine Gebäudeversicherung – und warum ist sie für Erben relevant?
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen rund um eine Immobilie – egal ob selbst bewohnt oder vermietet. Doch nach einem Todesfall müssen sich plötzlich Erben mit der Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen, obwohl sie zuvor oft nichts damit zu tun hatten. Umso wichtiger ist es, die grundlegende Funktion und die Bestandteile der Versicherung zu kennen.
Die Gebäudeversicherung schützt das Wohngebäude – also die Immobilie selbst – gegen unvorhersehbare Schäden durch folgende Hauptgefahren:
Feuer (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser (z. B. Rohrbruch, Frost)
Sturm und Hagel
Je nach Vertrag können auch zusätzliche Risiken abgedeckt sein, etwa:
Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch)
Vandalismus, Glasbruch oder unbenannte Gefahren
Wichtig: Versichert ist nicht der Hausrat (also Möbel & persönliche Gegenstände), sondern ausschließlich das Gebäude selbst inklusive fest verbauter Teile wie Heizung, Fenster oder Dach.
Wenn ein Haus oder eine Wohnung vererbt wird, übernimmt der Erbe automatisch auch die dazugehörige Gebäudeversicherung – samt aller Rechte und Pflichten. Nach dem Tod der versicherten Person geht der bestehende Versicherungsvertrag auf die Erben über. Das bedeutet konkret:
Die Police läuft weiter, sofern sie nicht gekündigt wird
Beiträge müssen gezahlt werden, auch wenn das Haus leer steht
Versicherungsschäden gehen auf das Erbe über
Sonderkündigungsfristen können nur kurzfristig genutzt werden
Ein unüberlegter Umgang mit der Police kann zu Problemen führen – zum Beispiel zu Deckungslücken, zu Zahlungsverzug oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Versicherungsleistungen. Daher ist es entscheidend, die Grundlagen zu verstehen und frühzeitig zu handeln.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung nach dem Todesfall?
Übergang der Gebäudeversicherung im Erbfall – Ihre Rechte und Pflichten
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers geht die Gebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Dieser Übergang bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich, die es zu beachten gilt.
Wenn ein Versicherungsnehmer verstirbt, endet die Gebäudeversicherung nicht automatisch. Stattdessen wird sie gemäß § 1922 BGB auf die Erben übertragen, die damit zu neuen Versicherungsnehmern werden. Der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Prämie bestehen.
Wichtige Schritte für Erben:
Unverzügliche Mitteilung an die Versicherung:Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Todesfall. Einige Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von 72 Stunden. Verspätete Mitteilungen können zu Komplikationen führen.
Bereitstellung erforderlicher Dokumente:In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:
Sterbeurkunde
Originalversicherungspolice
Gegebenenfalls ein Erbschein oder ein notarielles Testament
Entscheidung über Vertragsfortführung oder Kündigung:Als Erbe haben Sie die Wahl, den bestehenden Vertrag zu übernehmen oder zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht.
Grundbucheintragung:Für die offizielle Übertragung der Versicherung ist eine Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich. Der Eigentumsübergang durch die Grundbucheintragung ist Voraussetzung für die Umschreibung der Versicherung auf den neuen Eigentümer. Diese sollte zeitnah erfolgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Meldung eines Leerstands:Sollte die Immobilie nach dem Todesfall leer stehen, informieren Sie die Versicherung darüber. Ein Leerstand kann das Risiko erhöhen und zu Beitragsanpassungen führen.
Der Übergang der Gebäudeversicherung im Erbfall erfordert schnelles und sorgfältiges Handeln. Durch die rechtzeitige Information der Versicherung und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente sichern Sie den kontinuierlichen Schutz der Immobilie und vermeiden mögliche finanzielle Nachteile – der Versicherungsschutz für das Objekt bleibt nur bei korrektem Eigentumsübergang und entsprechender Meldung an die Versicherung bestehen.
Kündigen oder übernehmen? So treffen Sie als Erbe die richtige Entscheidung
Gebäudeversicherung nach dem Erbfall – Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Nach dem Erbfall stellt sich für viele Hinterbliebene die Frage: Soll die bestehende Gebäudeversicherung übernommen oder gekündigt werden? Je nach Situation können Fristen und Rechte unterschiedlich ausfallen – und die Entscheidung sollte gut überlegt sein.
Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Erben nicht nur vor emotionalen Herausforderungen, sondern auch vor organisatorischen und finanziellen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Frage, ob die bestehende Gebäudeversicherung des verstorbenen Eigentümers fortgeführt oder gekündigt werden soll. Denn obwohl der Vertrag rechtlich automatisch auf die Erben übergeht, ist dies keinesfalls eine bindende Verpflichtung. Sie haben als neuer Eigentümer die Wahl – unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen. Auch ein im Vertrag genannter Partner, wie etwa ein Ehepartner oder Lebenspartner, kann unter bestimmten Bedingungen die Versicherung übernehmen.
Grundsätzlich kann eine Gebäudeversicherung regulär mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese sogenannte ordentliche Kündigung bietet ausreichend Spielraum, um in Ruhe Angebote zu vergleichen und einen neuen Versicherungsschutz zu planen, der zu Ihrer aktuellen Situation passt. Wichtig ist nur, dass der neue Vertrag rechtzeitig vor dem Ende der alten Police in Kraft tritt, um einen nahtlosen Schutz sicherzustellen.
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung besteht bei vielen Versicherern auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach dem Todesfall – allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. Einige Gesellschaften räumen ein solches Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach offizieller Mitteilung des Erbfalls ein. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Versicherer und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Beachten Sie, dass die genauen Regelungen je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein können. Klären Sie dies im Zweifel direkt mit der Gesellschaft oder über einen unabhängigen Makler.
Kommt es im Zuge des Erbfalls zu einer Beitragserhöhung oder tritt ein Schaden ein, greifen darüber hinaus die bekannten Sonderkündigungsrechte gemäß § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier haben Sie als Erbe die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen – etwa, um auf einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Wenn die geerbte Immobilie noch mit einer Hypothek belastet ist, wird die Situation komplexer. In solchen Fällen ist die Zustimmung der finanzierenden Bank notwendig, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Banken verlangen in der Regel einen lückenlosen und gleichwertigen Versicherungsschutz, bevor sie dem Wechsel zustimmen – und das aus gutem Grund: Die Immobilie dient als Sicherheit.
Gerade bei älteren Verträgen lohnt sich eine genaue Prüfung der Leistungen. Viele Altverträge enthalten keine Elementarschaden-Deckung oder schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Wer hier zu lange zögert, riskiert veralteten Schutz bei unnötig hohen Beiträgen. Ein Tarifvergleich verschafft Klarheit – und nicht selten auch Ersparnisse.
Diese Zusatzbausteine sollten Sie als Erbe unbedingt kennen
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Eine übernommene Gebäudeversicherung stammt oft aus einer anderen Zeit – mit Schutzumfang, der weder den heutigen Risiken noch der neuen Nutzung der Immobilie gerecht wird. Deshalb lohnt sich nach einem Todesfall nicht nur der Blick auf die Hauptversicherung, sondern auch auf mögliche Zusatzbausteine. Drei davon sind besonders wichtig, wenn Sie als Erbe rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite sein möchten.
Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen – Naturgefahren nehmen zu und können hohe Sanierungskosten verursachen. Gerade bei älteren Immobilien oder unbekanntem Zustand empfiehlt sich dieser Schutz dringend. Die meisten Altverträge enthalten keinen Elementarbaustein – ein Upgrade lohnt sich fast immer.
Als Erbe übernehmen Sie automatisch die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück. Kommt jemand durch herabfallende Dachziegel oder Glätte zu Schaden, haften Sie mit Ihrem Vermögen. Diese Haftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzforderungen – auch bei Leerstand.
Nicht alle Schäden lassen sich vorhersehen – umso wichtiger ist der Schutz vor unbenannten Gefahren. Ob Tierbiss, Implosion oder Schäden durch Versehen: Mit diesem Baustein decken Sie viele Sonderrisiken ab, die sonst nicht versichert wären. Besonders sinnvoll bei Altbauten und wertvoller Bausubstanz.
Leerstand nach Todesfall – was Erben unbedingt melden müssen
Warum ein leerstehendes Haus zur Versicherungssache wird
Steht die Immobilie nach dem Todesfall leer – etwa bis zur Klärung der Erbfolge oder zum Verkauf –, muss dieser Zustand der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein und es können sich nachteilige Folgen für den Bestand des Vertrages ergeben.
Ein leerstehendes Wohngebäude stellt ein erhöhtes Risiko für Schäden und Einbrüche dar – insbesondere, wenn es über längere Zeit unbeaufsichtigt bleibt. Versicherer stufen solche Risiken deutlich höher ein, da sie im Schadenfall teurer ausfallen können: Rohrbrüche bleiben länger unbemerkt, ein Brand kann sich ungehindert ausbreiten, und Einbrecher haben leichteres Spiel.
Wichtig für Erben: Der Versicherer muss unverzüglich über den Leerstand informiert werden – idealerweise bereits in der Mitteilung über den Todesfall. In der Regel verlangt die Gesellschaft auch Angaben zur Dauer des Leerstands und ggf. zur geplanten weiteren Nutzung (z. B. Verkauf, Renovierung, Vermietung).
Je nach Vertragslage kann es zu Beitragsanpassungen kommen oder zu einer nachträglichen Leistungskürzung, wenn der Leerstand verschwiegen wurde. Bei besonders langem Leerstand oder baufälligem Zustand kann sogar eine separate Leerstandsversicherung erforderlich sein.
Sichern Sie sich als Erbe frühzeitig ab – nicht nur formal, sondern auch praktisch: Regelmäßige Kontrolle des Hauses, Sicherung von Fenstern und Türen, und Abschalten nicht benötigter Technik können helfen, Risiken zu minimieren.
Weiterführende Beiträge:
Finanzierte Immobilien: Warum die Bank beim Versicherungswechsel mitreden darf
Hypothek auf dem geerbten Haus – wann die Bank der Kündigung zustimmen muss
Ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet, haben Sie als Erbe nicht völlig freie Hand beim Wechsel oder der Kündigung der Gebäudeversicherung. Denn die Bank will sicherstellen, dass ihr Sicherungswert dauerhaft abgesichert ist.
In vielen Fällen ist das vererbte Wohngebäude noch über ein laufendes Darlehen finanziert. Das bedeutet: Die Bank, die als Kreditgeber im Grundbuch eingetragen ist, besitzt ein sogenanntes „Sicherungsinteresse“. Sie möchte verhindern, dass bei einem Schaden – etwa durch Brand oder Sturm – der Wert der Immobilie verloren geht und damit auch ihre finanzielle Sicherheit.
Deshalb enthalten die meisten Kreditverträge eine vertragliche Regelung, wonach ein Wechsel oder eine Kündigung der Gebäudeversicherung nur mit Zustimmung der Bank möglich ist. Dabei sind sowohl die vertraglichen als auch die gesetzlichen Regelungen zu beachten, die im Zusammenhang mit der Änderung der Versicherung nach einem Todesfall gelten. Als Erbe sind Sie daher verpflichtet, den geplanten Versicherungswechsel (oder die Fortführung mit veränderten Bedingungen) mit der Bank abzustimmen.
Die Bank wird diese Zustimmung in der Regel nur erteilen, wenn Sie nachweisen können, dass der neue Versicherungsschutz mindestens gleichwertig ist. Besonders wichtig sind dabei:
identische oder bessere versicherte Gefahren (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm)
eine ausreichende Versicherungssumme (meist Wiederaufbauwert)
ggf. zusätzliche Bausteine wie Elementarschäden oder Haftpflicht
Halten Sie frühzeitig Rücksprache mit der Bank – idealerweise bevor Sie kündigen oder wechseln. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz rechtlich einwandfrei bleibt.
Auch wenn die Versicherung auf Sie als Erbe übergeht, bedeutet das nicht, dass Sie ohne Rücksicht auf bestehende Kreditvereinbarungen handeln können. Die frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten – Versicherung, Grundbuchamt und Bank – schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Fallstricken.
Was Erben über die Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall wissen sollten
Wenn Sie eine Immobilie erben, übernehmen Sie nicht nur das Eigentum, sondern auch die damit verbundenen Verpflichtungen – einschließlich der Wohngebäudeversicherung. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen.
Übergibt sich die Gebäudeversicherung automatisch auf die Erben?
Ja. In der Regel geht die Gebäudeversicherung durch Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB automatisch auf die Erben über. Der bestehende Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit bestehen.
Welche Frist gilt für die Kündigung der Gebäudeversicherung nach dem Todesfall?
Erben können mit einer Frist von meist drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein über das übliche Kündigungsrecht hinausgehendes Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht.
Welche Unterlagen benötigt die Versicherung, um den Tod zu erfassen?
Typischerweise sind folgende Unterlagen erforderlich: Sterbeurkunde, Originalpolice bzw. Versicherungsschein, Nachweis über Erbberechtigung (z. B. Erbschein oder Testament) und Angaben zu den Erben.
Was passiert, wenn die Immobilie vorübergehend leer steht (Leerstand)?
Ein Leerstand gilt als Risikoerhöhung. Erben sollten den Versicherer unverzüglich informieren. In manchen Fällen kann eine spezielle Leerstandsversicherung sinnvoll sein. Nichtmeldung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen.
Bleibt die Prämienzahlung bestehen, auch wenn keine Nutzung stattfindet?
Ja. Die Beitragsverpflichtung bleibt bestehen, auch bei Nichtnutzung oder Leerstand, solange der Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde.
Kann ein alternativer Versicherer den Vertrag übernehmen?
Ja. Nach dem Todesfall haben Erben oft die Möglichkeit, den Vertrag bei Fälligkeit zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln — unter Beachtung der bestehenden Fristen und Vertragsbedingungen.
Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Todesfall?
In der Regel nein. Der Todesfall begründet kein Sonderkündigungsrecht. Erben können nur das ordentliche Kündigungsrecht nutzen.
Was ist zu beachten, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Es muss festgelegt werden, wer Versicherungsnehmer wird. Die Erben müssen sich intern abstimmen. Der Versicherer kann eine Erklärung verlangen, welcher Erbe künftig den Vertrag trägt.
Muss der Grundbucheintrag geändert werden, um Vertragsänderungen vorzunehmen?
Ja. Für viele Änderungen (z. B. Übertragung des Eigentums, Benennung des Versicherungsnehmers) ist die Umschreibung im Grundbuch relevant. Teilweise verlangen Versicherer eine Kopie des geänderten Grundbuchs.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle vor der Kündigung?
Ja. Solange der Vertrag wirksam besteht und die Prämien gezahlt werden, besteht Versicherungsschutz auch für Schadensfälle vor der formellen Kündigung
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Wenn Sie die geerbte Immobilie vermieten möchten, benötigen Sie einen Versicherungsschutz, der auf Vermieterbedürfnisse zugeschnitten ist. Denn nicht nur das Gebäude, sondern auch Ihre Vermieterhaftung sowie Mietausfälle können abgesichert werden. Erfahren Sie, welche Leistungen unverzichtbar sind und wie Sie Ihr Eigentum rundum schützen.
Viele wissen nicht: Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung lassen sich in der Regel anteilig auf die Mieter umlegen – als Teil der umlagefähigen Nebenkosten. Wir zeigen, wie das rechtlich korrekt funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Sie als Vermieter beachten sollten.
Zusammenfassung
Nach dem Tod des Eigentümers geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über; im Rahmen der Erbschaft müssen zudem auch andere Versicherungen geregelt und gegebenenfalls gekündigt oder angepasst werden. Es ist entscheidend, den Versicherer zeitnah über den Todesfall zu informieren und alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Bei leerstehenden Immobilien oder bestehenden Hypotheken sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann helfen, einen besseren Tarif zu finden und Kosten zu sparen.
Häufige Fragen
Wie lassen sich mögliche Unterversicherung oder Überversicherung bei geerbten Immobilien erkennen und vermeiden?
Erben sollten den Versicherungswert prüfen und ggf. einen Gutachter oder Sachverständigen hinzuziehen. Eine Anpassung der Versicherungssumme an den tatsächlichen Gebäudewert kann notwendig sein, um Unterversicherung zu vermeiden.
Wie verhält es sich bei einer Finanzierung oder Belastung der Immobilie durch Hypotheken oder Grundschulden?
Banken verlangen häufig, dass der Versicherungsvertrag weiterhin besteht und der Versicherungsnehmer zustimmt. Bei Umschreibungen oder Kündigungen ist auf die Zustimmung der finanzierenden Bank zu achten.
Wie sollte der Versicherungsschutz angepasst werden, wenn der neue Eigentümer Umbauten oder Modernisierungen plant?
Bei größeren Baumaßnahmen (z. B. Dachsanierung, Anbau) ist der Versicherer rechtzeitig zu informieren und der Versicherungsschutz anzupassen. Meist sind Baumaßnahmen meldepflichtig, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Existiert eine höhere Risikohaftpflicht, wenn nach dem Todesfall ein Renovierungsstau besteht?
Wenn z. B. Schäden durch Vernachlässigung entstehen, kann der Versicherer eine Leistungskürzung prüfen. Erben sollten darauf achten, die Immobilie instand zu halten, um zusätzliche Risiken zu minimieren.