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Die gesetzliche und private Unfallversicherungen zeigen ihren Unterschied vor allem im Leistungsumfang. Die Besonderheit der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass sie einen zentralen Bestandteil Ihrer Sozialversicherung darstellt. Arbeiten Sie in einem Angestelltenverhältnis, sind Sie automatisch versichert. Dasselbe gilt für Kinder, Schüler und Studierende. Lediglich Selbstständige müssen sich aktiv für diese Form des Schutzes entscheiden. Dadurch sind Sie sowohl während der Arbeitszeit als auch auf dem Weg zu Ihrem Arbeitsplatz versichert.
Die private Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die sich durch Unfälle auch außerhalb der Arbeitszeit ereignen. Erleiden Sie beim Sport einen Unfall, schützt Sie also nicht die gesetzliche, sondern die private Unfallversicherung. Der Unterschied ist jedoch auch, dass Sie von einem weitreichenderen Leistungsumfang profitieren. Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist in ihren Leistungen beschränkt.
Die gesetzliche und private Unfallversicherung bietet Ihnen einen Unterschied hinsichtlich ihres Leistungsumfangs, den Sie nicht vernachlässigen sollten. Schließlich ereignen sich die meisten Unfälle bekanntermaßen im privaten Umfeld. Sobald Sie aufgrund eines außerberuflichen Vorfalls eine dauerhafte Invalidität erleiden, können Ihnen finanzielle Einbußen entstehen.
Während die private Unfallversicherung Sie an dieser Stelle unterstützt, kann die Pflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen. Die gesetzliche und private Unfallversicherung ergänzt sich in Kombination demnach. Ihr klarer Vorteil: Sie sind während des gesamten Tages ausreichen geschützt und wissen, dass Ihnen im Ernstfall jemand zur Seite steht.
Grundsätzlich zeigen die gesetzliche und die private Unfallversicherung einen Unterschied hinsichtlich ihres Leistungsumfangs. Das bedeutet, dass Sie von der freiwilligen Versicherung zu anderen Zeitpunkten und in einem abweichenden Maße profitieren können.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ersetzt die Gesetzliche jedoch nicht. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zum vorgeschriebenen Schutz.
Allerdings beschränkt sich die gesetzliche Variante auf Ihre Arbeitszeit. Damit sind Sie während Ihrer Freizeit ungeschützt. Deshalb lohnt es sich, die gesetzliche und private Unfallversicherung mit ihren Unterschieden als ergänzende Policen zu betrachten.
Der Unterschied in den Versicherungsträgern besteht darin, dass es sich bei der freiwilligen Versicherung um einen der folgenden Träger handeln kann: Aktiengesellschaft, öffentlich-rechtlicher Versicherer oder Versicherungsverein.
Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen wird aus unterschiedlichen Berufsverbänden der öffentlichen Hand gebildet.
Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung bestimmen die Entgelte die Höhe Ihrer Beiträge. Dabei ist zusätzlich Ihre Unfallquote berücksichtigt, da sich der Versicherungsträger aus der öffentlichen Hand finanziert. Auch hier zeichnen sich die gesetzliche und die private Unfallversicherung durch einen Unterschied aus: Im Falle der privaten Unfallversicherung richten sich die Beiträge nach dem Leistungsumfang, den Sie versichern möchten. Sie möchten die Kosten vergleichen für die passende private Unfallversicherung vergleichen? Die Unterschiede zeigt Ihnen der Versicherungsrechner, den Sie bequem online nutzen können.
Vor dem Abschluss der freiwilligen Versicherung stellt sich die Frage: Was zahlt die private Unfallversicherung? Wie bereits angesprochen, kommt die freiwillige Personenversicherung auch für Unfälle in der Freizeit auf. Gleichzeitig bietet sie je nach Leistungsumfang folgenden Vorteile:
Anders als die gesetzliche hat die private Unfallversicherung einen Unterschied, was die Zugangsvoraussetzungen betrifft. So kann beispielsweise eine Gesundheitsprüfung anfallen. Während es sich bei der privaten Versicherung um eine freiwillige Ergänzung handelt, ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle Angestellten Pflicht.
Was unterscheidet die gesetzliche und die private Unfallversicherung? Die private Police ist deutlich flexibler. Das macht die private Unfallversicherung besonders sinnvoll, wenn es darum geht, einen umfangreichen Schutz zu genießen. Zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung ist der Unterschied, dass einzig der Grad der Invalidität zählt. Damit profitieren Sie als Versicherter langfristig von den Leistungen, die diese Form der Versicherung mit sich bringt.
Denn die private Unfallversicherung zeigt einen klaren Vorteil: Die guten Unfallversicherungen leisten bereits ab 1% Invalidität und die Versicherungssummen können dem individuellen Bedarf angepasst werden.
Sollte jedoch bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit ein dauerhafter Schaden zurückbleiben, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente. Den Anspruch haben versicherte nur, wenn:
Sollte der Grad der Erwerbsunfähigkeit geringer als 100 % sein, so wird die Unfallrente anteilig gekürzt. Die genaue Berechnung finden Sie unter DGUV - Höhe der Rente.
Als zusätzlichen und sehr sinnvollen Schutz sollten Sie an die Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Diese leistet sowohl bei Unfällen, Krankheiten wie auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall. Ebenso wir die BU-Rente dem tatsächlichen Bedarf, bei Antragsstellung angepasst.
Wichtig ist: Ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen ist immer möglich. Verlassen Sie sich ausschließlich auf Ihre gesetzliche Versicherung, gehen Sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn anders als die gesetzliche springt die private Unfallversicherung auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt ein.
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