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Gesundheitsfragen: Diese Angaben sind notwendig für die Versicherung

Gesundheitsfragen: Das muss bei der Versicherung angegeben werden

Wer eine Versicherung abschließen möchte, wird im Antrag häufig mit einer wichtigen Anforderung konfrontiert: Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu geben. Hier ist Vorsicht geboten, denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können ernsthafte Konsequenzen haben. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men legen großen Wert darauf, vor Vertragsabschluss korrekte Informationen über die Gesundheit des Antragstellers zu erhalten. Wer versucht, diese Informationen zu verschleiern oder zu manipulieren, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass der Vertrag für nichtig erklärt wird und jegliche Leistungen abgelehnt werden – damit sind auch die über Jahre eingezahlten Beiträge verloren.

Welche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht werden müssen und was Sie dabei beachten sollten, zeigt dieser Artikel.
 

Person füllt sorgsam Gesundheitsfragen in Versicherungsantrag aus, neben ihr ein symbolischer Schutzschild für Sicherheit durch vollständige Angaben.

 

 

Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung bei Ver­si­che­rungen?

 

Bei allen Versicherungen, die das Leben, Krankheit und die Arbeitskraft betreffen, spielen die sogenannten Gesundheitsfragen eine wichtige Rolle. Anhand dieser Informationen schätzt eine Versicherung das Risiko ein, das mit der Versicherung einer Person verbunden ist. Diese Schätzung nimmt Einfluss darauf, wie hoch die Beiträge ausfallen – oder ob der Antrag sogar abgelehnt wird.

Für Per­sonen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestaltet sich der Abschluss einer Versicherung daher häufig schwierig. Doch selbst nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung bleibt das Thema des Gesundheitszustands präsent und für den Versicherungsschutz von Bedeutung.

Der Umfang, in dem sich ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men für die Gesundheit interessiert, hängt von der Art des Versicherungsvertrags ab, der abgeschlossen werden soll. Wenn es für den Anbieter im Schadensfall um beträchtliche Geldsummen geht, wie beispielsweise bei einer Berufs­unfähig­keits- oder Risiko­lebens­ver­si­che­rung, müssen Antragssteller in der Regel umfangreiche Fragebögen ausfüllen. Bei Versicherungen mit geringeren Kosten, wie zum Beispiel einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, fällt die Gesundheitsprüfung in der Regel weniger umfangreich aus.

Übrigens: Es gibt auch Unternehmen, die Versicherungen ohne Gesundheitsfragen anbieten. Allerdings sind diese Tarife in der Regel teuer und bieten nur begrenzte Leistungen. Denn das Risiko, dass die Versicherung letztendlich in Anspruch genommen werden muss, steigt ohne eine Gesundheitsprüfung signifikant an – und die Anbieter lassen sich diese höhere Risikobereitschaft von den Kunden gut bezahlen.
 
 

Weshalb sollten Sie bei Gesundheitsfragen ehrlich sein?

 

Es ist äußerst wichtig, beim Ausfüllen der Fragen zum Gesundheitszustand nicht zu schummeln, sondern alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls riskieren Antragssteller im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes und aller bisher geleisteten Beiträge.

Aber: Angegeben werden müssen lediglich diejenigen Informationen, nach denen ausdrücklich in Textform gefragt wird. Wenn zum Beispiel im Versicherungsantrag nach "ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden" gefragt wird, müssen keine Beschwerden angegeben werden, für die keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde.

Die Gesundheitsfragen beziehen sich dabei immer auf einen bestimmten Zeitraum, normalerweise die letzten fünf Jahre für ambulante Behandlungen und höchstens zehn Jahre für stationäre Therapien. Versicherungen sind angehalten, explizit nach ärztlichen Behandlungen in diesem Zeitraum zu fragen – und nicht nach grundsätzlich allen Beschwerden und Gebrechen.

Damit alle Fragen ausführlich und vollständig beantwortet werden können, sollten sich Antragssteller für die Beantwortung ausreichend Zeit lassen. Es ist sinnvoll, den Bogen mit den Gesundheitsfragen nicht direkt während des Termins mit dem Versicherungsmitarbeiter auszufüllen, sondern die Fragen in Ruhe zu Hause zu beantworten, nachdem alle wichtigen Informationen vollständig zusammengetragen wurden.
 

Wieso sind Ihre Krankenakten wichtig?

Auch wenn es nach viel Aufwand klingt: Bevor die Gesundheitsfragen beantwortet werden, ist es ratsam, die eigene Patientenakte zu kennen. Es kommt nicht selten vor, dass in den Arztunterlagen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten vermerkt werden, über welche dieser möglicherweise nichts weiß.

Unbekannte Einträge in der Patientenakte – oder auch falsch vermerkte Informationen – können zu erheblichen Problemen führen, wenn Ansprüche bei einer Lebens-, Berufs­unfähig­keits- oder auch privaten Kranken­ver­si­che­rung geltend gemacht werden sollen. Es ist in diesem Fall nicht auszuschließen, dass die Versicherung annimmt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewusst Diagnosen und Informationen verschwiegen wurden.

Solche unbekannten Einträge in der Patientenakte kommen recht häufig vor, beispielsweise wenn Ärzte Beschwerden oder Verdachtsdiagnosen erwähnen, die sich im Endeffekt nicht bewahrheiten. Häufig rechnen Ärzte auch eine deutlich schwerwiegendere Diagnose ab, als tatsächlich vorliegt – und auch fehlerhafte Abrechnungen sind keine Seltenheit.

Falls in der Patientenakte falsche Angaben auffallen, sollte der entsprechende Arzt darauf angesprochen und um eine Korrektur gebeten werden. Tatsächlich besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf eine Korrektur falscher Diagnosedaten in den Patientenunterlagen – dazu muss jedoch mit einem ärztlichen Nachweis belegt werden, dass die entsprechende Diagnose nicht der Wahrheit entspricht. Dieser Nachweis erfolgt im besten Fall vom selben Arzt, der die Unrichtigkeit zu verantworten hat.

Es kann auch sinnvoll sein, den behandelten Arzt um Rat zu fragen und die Fragen mit ihm durchzusprechen. So wird sichergestellt, dass die Antworten auf dem Gesundheitsbogen mit der Patientenakte übereinstimmen. Dies ist vor allem zum späteren Zeitpunkt von Bedeutung, wenn die Versicherung bei der Bewilligung einer Leistung die Patientenakte anfordert.
 

Wie kommen Sie an Ihre Krankenakten?

Einen ersten Überblick über die Patientendaten erhalten Patienten durch Anforderung einer Patientenquittung oder Versichertenauskunft. Diese enthalten eine Zusammenfassung aller Leistungen, die von behandelnden Krankenhäusern, Ärzten und auch Zahnärzten abgerechnet wurden. In dieser Auskunft finden sich häufig bereits Diagnosedaten und auch Informationen über verschriebene Medikamente.

Die kostenfreie Patientenquittung muss explizit bei der Krankenkasse angefordert werden, da diese nicht automatisch bereitgestellt wird. Mittlerweile bieten viele Kassen dazu Online-Optionen oder Apps an, mit deren Hilfe diese Informationen bequem und schnell abgerufen werden können.

Wichtig: Krankenkassen löschen aus Datenschutzgründen einige Patientendaten bereits nach einem Zeitraum von vier Jahren. Werden Informationen über ältere Arztbesuche oder Aufenthalte im Krankenhaus benötigt, müssen Antragssteller sich direkt an die jeweiligen Ärzte wenden. So kann sichergestellt werden, dass alle wichtigen Daten vorliegen – dieser Prozess kann jedoch sehr zeitaufwendig sein, weshalb entsprechend Zeit dafür eingeplant werden sollte.

Benötigt werden die Patientenakten von allen Ärzten, die während des betreffenden Zeitraums konsultiert wurden. Dies umfasst nicht nur den Hausarzt, sondern beispielsweise auch Gynäkologen, Orthopäden oder Dermatologen. Alle Ärzte haben dabei die Verpflichtung, Patienten Einsicht in die Krankenunterlagen zu gewähren und bei Bedarf Kopien auszuhändigen. Tipp: Das Durchsehen alter Kalender kann helfen, um sich an alle Arztbesuche der vergangenen Jahre zu erinnern.

Jeder Patient besitzt zudem ein gesetzliches Recht auf eine Patientenquittung nach einem Arztbesuch, in der die abgerechneten Leistungen und die ungefähren Kosten aufgeführt werden. Eine solche Quittung kann direkt im Anschluss der Behandlung ausgehändigt oder aber gegen Ende des Quartals gegen eine Gebühr von einem Euro erhalten werden.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, an die Patientendaten zu gelangen: Sie können bei der kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes angefordert werden. Diesen Vereinigungen liegen jedoch nur Daten von Ärzten und Therapeuten vor, die im entsprechenden Bundesland tätig sind. Patienten, die in mehreren Bundesländern behandelt werden, müssen also bei mehreren kassenärztlichen Vereinigungen eine Auskunft beantragen. Wichtig: Den Ärztevereinigungen der Bundesländer liegen keine Krankendaten aus Krankenhäusern vor – diese müssen in diesem Fall also zusätzlich angefragt werden.
 
 

Wann prüft die Ver­si­che­rung die Ge­sund­heits­an­ga­ben?

 

Grundsätzlich gilt: Werden die Versicherungsbeiträge regelmäßig gezahlt, ohne große Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird normalerweise nicht überprüft, ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Diese Situation kann sich jedoch schnell ändern, wenn Leistungen von der Versicherung eingefordert werden. In solchen Fällen werden die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in der Regel genauer prüfen und nachforschen, ob bei der Gesundheitsprüfung etwas verschwiegen wurde – und haben auch das Recht, Informationen von den behandelnden Ärzten einzuholen.

Es ist ratsam, alle Unterlagen aufzubewahren, die bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen verwendet wurden. Dadurch kann im Falle eines Streits besser nachgewiesen werden, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt wurde. Die Verpflichtung zur Anzeige von bekannten Gefahrumständen regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Paragraph 19.

Die Versicherung geht davon aus, dass die Angaben bei den Gesundheitsfragen korrekt sind, wenn sie den Versicherungsbeitrag berechnet. Wenn Informationen fehlen, besteht das Risiko, den Versicherungsschutz zu verlieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Vorerkrankungen wissentlich verschwiegen werden – in einem solchem Fall müssen bereits ausbezahlte Leistungen an das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zurückgezahlt werden und auch die gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Versicherung muss jedoch beweisen, dass der Versicherte absichtlich gelogen hat, und nicht lediglich aus Schludrigkeit falsche Informationen angegeben hat.

Wurden aus Schusseligkeit falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht, kann das aber trotzdem negative Folgen haben: Der Versicherungsanbieter kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen oder auch rückwirkend die Höhe des Beitrags erhöhen sowie Leistungen in einigen Fällen ausschließen.
 

Wie können Sie Ihren Ver­si­che­rungsbeitrag reduzieren?

Bei einigen Vorerkrankungen können Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einen zusätzlichen Aufpreis verlangen, der zusammen mit dem Versicherungsbeitrag anfällt. Aber: Versicherte müssen nicht während der gesamten Vertragslaufzeit den erhöhten Beitrag zahlen. Stattdessen besteht das Recht, von der Versicherung zu fordern, den Beitrag zu senken, wenn von der früheren Krankheit kein erhöhtes Risiko mehr ausgeht. Dies sollte jedoch nachweisbar belegt werden können, zum Beispiel mittels eines ärztlichen Gutachtens. Falls es hier zu Unstimmigkeiten kommt, kann die Herabsetzung des Versicherungsbeitrags auch rechtlich durchgesetzt werden.
 

Genaue Angaben sind wichtig

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men legen großen Wert auf Transparenz. Vor Abschluss eines Vertrags möchten sie umfassende Informationen zur Gesundheit des Kunden erhalten. Sollte der Antragsteller versuchen, falsche Angaben zu machen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben – im schlimmsten Fall wird der Vertrag für ungültig erklärt, der Kunde erhält keinerlei Leistungen und die über die Jahre hinweg eingezahlten Beiträge sind verloren.

Es ist daher äußerst wichtig, ehrlich und vollständig alle Gesundheitsinformationen anzugeben, um in der Zukunft mögliche Probleme zu vermeiden. Eine ehrliche Offenlegung der Gesundheitsdaten liegt auch im eigenen Interesse: Auch wenn es verlockend sein mag, Informationen zu verschweigen oder zu verändern, ist dies langfristig betrachtet ein Fehler. Im Falle einer späteren Leistungsanforderung wird die Versicherung eine genaue Überprüfung der vorvertraglichen Angaben durchführen – sollten dabei Unstimmigkeiten oder Falschangaben entdeckt werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung die Zahlung verweigert und der Versicherungsschutz erlischt.

Übrigens: Die Versicherungsgesellschaften nutzen verschiedene Mechanismen, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Dazu gehören neben der Einsichtnahme in medizinische Unterlagen auch die persönliche Konsultation von Ärzten oder sogar die Durchführung von Gesundheitsprüfungen. Es empfiehlt sich daher, unbedingt alle relevanten medizinischen Unterlagen gründlich zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich an einen Fachexperten zu wenden, um sicherzustellen, dass alle gesundheitsbezogenen Informationen korrekt und vollständig angegeben werden. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass der Versicherungsvertrag durch falsche Angaben annulliert wird.
 

Interes­sieren sich alle Versicherer für meine Krankheitsgeschichte?

 

Die kurze Antwort: Nein. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men fragen nur dann den Gesundheitszustand eines Antragstellers ab, wenn es sich beim Vertragsabschluss um eine Lebens- oder Kranken­ver­si­che­rungen handelt – nicht jedoch für Sachversicherungen wie Hausrat- oder Kfz-Versicherungen.

Per­sonen, die ihre eigene Person oder ihr Leben ver­sichern möchten, müssen also ihre Gesundheitsinformationen offenlegen. Dabei gilt: Je besser der Gesundheitszustand des Kunden ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass er die gewünschte Versicherung ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge erhält.

Übrigens: Gesundheitsfragen müssen nicht nur bei privaten Kranken­ver­si­che­rungen beantwortet werden, sondern auch bei Zusatzversicherungen wie Zahn- oder Brillenversicherungen. Dies gilt auch für Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherungen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Kinderinvaliditätsversicherungen, Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen, Risiko­lebens­ver­si­che­rungen und Unfall­ver­si­che­rungen. Besonders Per­sonen, die sich nicht ausschließlich auf die staatlichen Leistungen, wie man sie beispielsweise bei der Erwerbsminderungsrente erhält, verlassen möchten, ist das Abschließen solcher Zusatzversicherung sinnvoll.
 

Die häufigsten Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung durchführen

 

Gibt es Fragen, welche die Assekuranzen nicht stellen dürfen?

Versicherungsgesellschaften haben das Recht, alle Informationen zu erfragen, die sie benötigen, um das Krankheitsrisiko eines potenziellen Neukunden richtig einschätzen zu können. Es gibt jedoch Einschränkungen in Bezug auf Gentests. Gemäß dem Gendiagnostikgesetz ist es den Versicherern untersagt, von jemandem zu verlangen, sich auf erblich bedingte Krankheitsrisiken testen zu lassen.

Auch die Testergebnisse, die der Kunde bereits durchgeführt hat, sind – zumindest für private Kranken­ver­si­che­rungen – tabu. Bei Lebens-, Erwerbsunfähigkeits- oder Berufs­unfähig­keitsversicherungen sowie Pfle­ge­ren­tenversicherungen müssen Kunden jedoch nicht selten vorhandene Testergebnisse offenlegen, sobald eine bestimmte Versicherungssumme erreicht wird.
 
 

Fällt es über­haupt auf, wenn ich schummle oder etwas vergesse?

 

Versicherte sollten in jedem Fall davon ausgehen, dass Falschangaben oder vergessene Gesundheitsinformationen früher oder später ans Licht kommen werden. Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Ärzte, ihre Krankenkasse und auch andere Versicherer von der ärztlichen Schweigepflicht zu befreien. Sobald Leistungen von einer Versicherung in Anspruch genommen werden wollen, wird diese dort nachfragen und möglicherweise auch Zugriff auf die Patientenakten erhalten. Kunden können lediglich verlangen, dass die Versicherung vor jeder Anfrage um Zustimmung bittet.

Des Weiteren haben die Versicherungsgesellschaften auch Zugriff auf eine gemeinsame Datenbank der Versicherer, das Hinweis- und Informationssystem (HIS). In diesem System werden Namen von Kunden gespeichert, die bereits Mitglied in einer Versicherung werden wollten, bei dieser aber abgelehnt wurden. Die privaten Krankenversicherer verfügen darüber hinaus über ein eigenes System, über das solche Daten ausgetauscht werden.

Auch wenn die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden müssen: Jede Bagatellerkrankungen anzugeben, ist nicht notwendig. Hier sollten sich Laien jedoch nicht nur auf ihre eigene Einschätzung verlassen: Beschwerden, die möglicherweise auf den ersten Blick unwichtig erscheinen, können aus medizinischer Sicht dennoch von Bedeutung sein.
 
 

Was passiert, wenn Falsch­angaben heraus­kommen?

 

Sofern der Versicherer nachweisen kann, dass ein Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, um eine Versicherung abzuschließen oder niedrigere Beiträge zu erhalten, besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung angefochten wird. In einem solchen Fall verliert der Kunde den Versicherungsvertrag und ist verpflichtet, bereits erhaltene Leistungen zurückzuerstatten. Die gezahlten Beiträge verbleiben beim Versicherer.

Diese Vorgehensweise kann nebenbei auch dazu führen, dass es für den Kunden äußerst schwierig bis unmöglich wird, eine neue Versicherung abzuschließen. Wichtig: Ähnliche Konsequenzen können auch eintreten, wenn jemand zwar nicht betrügerisch handeln wollte, das Handeln jedoch als grob fahrlässig einzustufen ist.
 

Was gilt, wenn vergessen wird, etwas anzu­geben?

Selbst unbeabsichtigte falsche Angaben können ernste Konsequenzen haben. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, rückwirkend höhere Beitragszahlungen zu fordern oder die Versicherungsleistungen zu reduzieren. Die Schwe­re der Sanktionen hängt dabei von der Fahrlässigkeit des Kunden ab und davon, ob der Versicherer den Vertrag überhaupt abgeschlossen hätte, wenn er vom tatsächlichen Gesundheitszustand Kenntnis gehabt hätte. Bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung spielt zudem auch eine Rolle, ob die verschwiegene Krankheit mit der aktuellen Berufs­unfähig­keit zusammenhängt.
 

Versicherung ohne Gesundheitsfragen

Gibt es Versicherungen in Bereich der Lebens-, Arbeits- oder Kranken­ver­si­che­rungen, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können? Tatsächlich existieren verschiedene Arten von Per­sonenversicherungen, wie beispielsweise bestimmte Erwerbsunfähigkeitsversicherung, bei deren Vertragsabschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Per­sonen mit Vorerkrankungen können hier von einem Versicherungsschutz profitieren – müssen jedoch mit Ausschlüssen oder höheren Prämien rechnen.

Des Weiteren können bei Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen oder Berufs­unfähig­keitsversicherungen vereinfachte Gesundheitsfragen mit einem verkürzten Fragekatalog gestellt werden – allerdings führen diese verkürzten Fragen in der Regel zu deutlich höheren Prämien für die Versicherten.

Zusätzlich besteht für Versicherte unter 30 Jahren häufig die Möglichkeiten, den Abfragezeitraum der Gesundheitsdaten zu verkürzen. In solchen Fällen konzentrieren sich die Gesundheitsfragen beispielsweise nur auf Krank­hei­ten, die innerhalb der letzten drei Jahre aufgetreten sind.
 
 

Bei diesen Versicherungen spielen Gesundheitsfragen eine Rolle

 

Es ist nicht bei jeder Versicherung üblich, dass Gesundheitsfragen gestellt werden, um das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers einzuschätzen. In den folgenden Versicherungen spielen Gesundheitsfragen jedoch fast immer eine Rolle und beeinflussen die Konditionen und Prämienhöhe des Versicherungsschutzes.
 

Berater klärt Paar über erforderliche Gesundheitsangaben für Versicherungen auf, Kundin lächelt zufrieden.

 

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eine besonders große Rolle spielen die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Vor allem in handwerklichen Berufen besteht ein erhöhtes Risiko für Berufs­unfähig­keit, aber auch Menschen in nicht-körperlichen Berufen sind gefährdet. Inzwischen haben psychische Erkrankungen die Spitzenposition als häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keit eingenommen.

Eine privat abgeschlossene Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet einem erwerbstätigen Versicherten eine Berufs­unfähig­keitsrente, falls aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine Berufs­unfähig­keit von mindestens 50 Prozent besteht. Auch Per­sonen, die pflegebedürftig sind, können als berufsunfähig eingestuft werden.
 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Um für den Fall des vorzeitigen Todes vorzusorgen, ist es ratsam, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung für die Angehörigen abzuschließen. Dies gilt insbesondere für Familien, in denen ein Elternteil deutlich mehr verdient als das andere. Im Falle des Todes der versicherten Person wird von der Versicherung eine vorher festgelegte Geldsumme, die Todesfallsumme, an die Hinterbliebenen ausgezahlt. In dieser herausfordernden Situation kann die Risiko­lebens­ver­si­che­rung dazu beitragen, finanzielle Hürden zu meistern und das wegfallende Einkommen zu kompensieren.
 

Unfall­ver­si­che­rung

Ein plötzlicher Zwischenfall kann sich jederzeit unvermittelt ereignen. Daher ist es sinnvoll, dass jeder Mensch über eine private Unfall­ver­si­che­rung verfügt. Es gibt diverse Unfall­ver­si­che­rungsoptionen auf dem Markt – sowohl mit als auch ohne medizinische Untersuchungen und Gesundheitsabfragen.

Die Hilfestellung, die durch eine solche Unfall­ver­si­che­rung gewährt wird, ist umfangreich und kann in einer schwierigen Situation zu einer enormen Entlastung des Betroffenen beitragen. Sie kann nicht nur finanzielle Sicherheit bieten, indem sie im Falle eines Unfalls eine Kapitalleistung oder eine Rente auszahlt. Zusätzlich können weitere Leistungen wie Krankenhaustagegelder, Genesungsgeld, Unfallrente oder Bergungskostenversicherung eingeschlossen werden, um die individuellen Bedürfnisse abzudecken.
 

Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV)

Auch bei der Mitgliedschaft in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung spielen Gesundheitsfragen eine entscheidende Rolle. Per­sonen in den folgenden Gruppen haben die Möglichkeit, eine private Kranken­ver­si­che­rung abzuschließen: Beamte, Selbstständige/Freiberufler und Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 66.000 Euro (Stand: 2023). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Darüber hinaus können Zusatzversicherungen wie beispielsweise für Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus abgeschlossen werden. In allen Fällen bewertet die Versicherung das individuelle Krankheitsrisiko basierend auf den Angaben zur Gesundheit und legt entsprechend die Prämien fest.
 
 

Fazit

 

Es wird deutlich: Gesundheitsfragen spielen eine wichtige Rolle bei verschiedenen Versicherungen, insbesondere im Bereich der Per­sonenversicherungen wie der privaten Kranken­ver­si­che­rung, Berufs­unfähig­keitsversicherung und Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Die Beantwortung dieser Fragen ermöglicht den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men eine Einschätzung des individuellen Krankheitsrisikos und wirkt sich damit auf die Höhe der Prämien sowie auf mögliche Leistungsausschlüsse aus.
 

Eine nachdenkliche Frau evaluiert sorgsam, welche Gesundheitsinformationen im Versicherungsantrag angegeben werden müssen.

 

Per­sonen mit Vorerkrankungen können dennoch Versicherungsschutz erhalten, müssen jedoch häufig mit höheren Beiträgen oder bestimmten Einschränkungen rechnen. Es ist wichtig, ehrliche und vollständige Angaben zu machen, da falsche oder verschwiegene Informationen schwerwiegende Konsequenzen haben können, wie die Anfechtung des Vertrags oder den Verlust von Leistungsansprüchen. Es ist daher ratsam, bei der Beantragung einer Versicherung alle Gesundheitsfragen sorgfältig und korrekt zu beantworten, um eine solide Basis für den Versicherungsschutz zu schaffen.


Haben Sie Fragen?


FAQ

Was muss man bei Gesundheitsfragen angeben?

Bei Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen ist es wichtig, ehrliche und vollständige Angaben zu machen. Man sollte alle relevanten Informationen zu bestehenden oder vergangenen Krank­hei­ten, Verletzungen oder medizinischen Behandlungen angeben – dies gilt sowohl für körperliche als auch für psychische Erkrankungen.

Warum Gesundheitsfragen?

Die Erhebung von Gesundheitsfragen ermöglicht es den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, eine Einschätzung des individuellen Krankheitsrisikos der Versicherungsnehmer vorzunehmen. Anhand der Antworten auf diese Fragen können die Versicherer also entscheiden, ob sie einen Vertrag abschließen wollen, welche Prämie angemessen ist und ob bestimmte Leistungen möglicherweise ausgeschlossen werden sollten.

Wie sieht eine Gesundheitsprüfung aus?

Eine Gesundheitsprüfung erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen eines Fragebogens, den der Versicherungsnehmer im Antragsprozess erhält. Dieser Fragebogen enthält detaillierte Fragen zu verschiedenen Aspekten der Gesundheit, einschließlich früherer und aktueller Erkrankungen, medizinischer Behandlungen, Operationen, Medikamenteneinnahme und selten auch genetische Risikofaktoren. Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. In einigen Fällen kann der Versicherer zusätzliche Informationen oder ärztliche Gutachten anfordern, um die Angaben zu überprüfen.


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