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Progression in der Unfall­ver­si­che­rung: Was Sie wissen müssen

Progression Unfall­ver­si­che­rung – Was Sie wissen sollten

Ob beim Freizeitfußball, beim Streichen der eigenen vier Wände oder auf dem Weg in den Urlaub - Unfälle passieren schneller als man denkt. Ein falscher Tritt, ein unerwarteter Sturz und plötzlich steht man vor ungeahnten Herausforderungen - gesundheitlich und finanziell. Hier kommt die private Unfall­ver­si­che­rung ins Spiel, die weltweit Schutz bietet, ob im Berufsalltag, in der Schule oder in der Freizeit.

Viele haben schon von der Unfall­ver­si­che­rung gehört, aber was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff Progression"? Ganz einfach: Dank der Progression können Sie im Invaliditätsfall von einer deutlich höheren Auszahlung profitieren - je nach gewählter Progressionsstaffel sogar bis zu 500% und mehr der vereinbarten Grundsumme. Das kann besonders wichtig sein, wenn der Unfall zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen führt, die auch erhebliche finanzielle Folgekosten nach sich ziehen. Sei es durch notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder spezielle Rehabilitationsmaßnahmen.
 
Progression in der Unfallversicherung
 

Darüber hinaus bieten viele Unfall­ver­si­che­rungen Zusatzbausteine an. Diese reichen vom Krankenhaustagegeld über die Übernahme stationärer Behandlungskosten bis hin zu Fahrtkosten zum Arzt. Alles, damit Sie und Ihre Familie nach einem Unfall möglichst sorgenfrei in den Alltag zurückkehren können.

Doch zurück zur Progression: Wie genau wird sie berechnet? Ab welchem Invaliditätsgrad setzt sie ein? Und wie wähle ich die richtige Grundsumme und Progression? In unserem Ratgeber gehen wir genau auf diese Fragen ein und zeigen Ihnen, warum die Wahl der richtigen Progression in der Unfall­ver­si­che­rung so entscheidend sein kann.

Doch nicht nur die finanzielle Absicherung steht im Vordergrund. Ein Unfall kann einen tiefen Einschnitt in das gewohnte Leben bedeuten - der Verlust des Augenlichts, ein teilweiser Gehörverlust oder gar die Amputation von Gliedmaßen können zu dauerhaften Beeinträchtigungen und Arbeitsunfähigkeit führen. Deshalb ist es wichtig, richtig abgesichert zu sein und zu wissen, welche Leistungen einem im Ernstfall zustehen.

Deshalb laden wir Sie ein: Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der Progression in der Unfall­ver­si­che­rung. Erfahren Sie, was sich hinter Begriffen wie Gliedertaxe und Invalidität verbirgt und wie Sie sich und Ihre Familie optimal schützen können. Denn das Wichtigste im Leben ist, auf das Unerwartete vorbereitet zu sein.
 
 

Was bedeutet Progression?

 
Der aus dem Lateinischen abgeleitete Begriff Progression bedeutet soviel wie "stufenweise Zunahme" und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, von der Steuerberechnung bis hin zur Versicherungswelt. In der privaten Unfall­ver­si­che­rung bezeichnet die Progression eine überproportionale Erhöhung der Auszahlungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Vereinfacht gesagt: Je schwerer die Folgen eines Unfalls sind, desto höher fällt die Auszahlung der Versicherung aus - und zwar über die eigentliche Grundsumme hinaus.
 

Die Bedeutung der Progression in der Unfall­ver­si­che­rung

Die Progression bei der Unfall­ver­si­che­rung bietet eine entscheidende Möglichkeit, sich gegen schwere und lebensverändernde Unfälle finanziell besser abzusichern. Während die Grundsumme den Grundbetrag für mögliche Versicherungsleistungen festlegt und die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad einzelner Körperteile und Sinnesorgane definiert, sorgt die Progression dafür, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad - in der Regel ab 25 Prozent - die Versicherungssumme überproportional steigt.

Das Prinzip ist einfach: Schwe­rere Unfälle können das Leben eines Menschen tiefgreifend verändern, sei es beruflich, privat oder in Bezug auf die Lebensqualität. Die durch die Progression erhöhten Auszahlungen sollen den Versicherten in solchen Situationen einen zusätzlichen finanziellen Puffer und Schutz bieten. Sie ermöglicht es den Betroffenen, sich notwendige Hilfsmittel, Umbauten oder spezielle Therapien zu leisten, die durch eine normale Versicherungssumme nicht gedeckt wären.
 

Wie die Progression die Auszahlung beeinflusst

Die Progression in der Unfall­ver­si­che­rung wirkt wie ein Multiplikator: Je höher der nach einem Unfall festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Auszahlung im Verhältnis zur Grundsumme. Ein einfaches Beispiel: Angenommen, eine Person hat eine Grundsumme von 100.000 Euro und eine Progression von 350% vereinbart. Bei einem Invaliditätsgrad von 50% würde sie ohne Progression 50.000 Euro erhalten. Mit der Progression von 350% erhöht sich dieser Betrag jedoch deutlich auf 100.000 Euro.

Für den Versicherungsnehmer ist es daher von Vorteil, die Progression genau zu verstehen und sie entsprechend der eigenen Lebenssituation und Risikoeinschätzung zu wählen. So kann sichergestellt werden, dass im Falle eines schweren Unfalls eine angemessene finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht. Das Hauptziel der Progression ist es, sicherzustellen, dass die Leistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung dem tatsächlichen Bedarf und der Schwe­re der Beeinträchtigung entsprechen. Das heißt, wenn ein Unfall zu erheblichen Einschränkungen im Leben des Betroffenen führt, die höhere Kosten verursachen, wird durch die Progression ein höherer Betrag ausgezahlt. Dies hilft, den finanziellen Bedarf in solchen Extremsituationen besser abzudecken.
 
 

Wie berechnet sich die Progression in der Unfall­ver­si­che­rung?

 

Progression ist ein zentraler Begriff in der Unfall­ver­si­che­rung. Er bezieht sich auf die Erhöhung der Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Grad der erlittenen Invalidität. Das Prinzip der Progression ist relativ einfach, kann aber in der praktischen Anwendung und bei der Berechnung der genauen Entschädigungshöhe komplex werden.

Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, Sie haben in Ihrer Versicherung eine Grundsumme von 200.000 Euro vereinbart. Wird Ihnen nach einem Unfall eine Vollinvalidität von 100 Prozent bescheinigt und wurde keine Progression vereinbart, erhalten Sie genau diese Grundsumme. Wurde jedoch eine Progression von 350 Prozent vereinbart, springt der Betrag auf beachtliche 700.000 Euro.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Invaliditätsgrad unter 100 Prozent die Progression oft in Stufen eingeteilt ist. Typischerweise liegen diese Stufen bei einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent, 50 Prozent und manchmal auch 75 Prozent. Überschreitet der festgestellte Invaliditätsgrad eine dieser Grenzen, wird die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung vervielfacht - sie kann sich verdoppeln, verdreifachen oder sogar verfünffachen.

Bei einer festgelegten Progression von 350% in der Unfall­ver­si­che­rung ist die Auszahlung oft in Stufen geregelt: Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25% wird einfach die Grundsumme ausbezahlt, zwischen 26% und 50% Invalidität wird das Dreifache der Grundsumme berechnet und ab 51% Invalidität sogar das Fünffache.

 Bis 25% Invalidität: einfache Auszahlung pro Prozentpunkt

 Von 26% bis 50%: dreifache Zahlung pro Prozentpunkt

 ab 51%: fünffache Zahlung pro Prozentpunkt

Gehen wir nun von einem Invaliditätsgrad von 52% aus und legen die oben genannte Progression zugrunde, wird die Berechnung interessant:

Für die ersten 25% der Invalidität würden 25% der Grundsumme ausgezahlt: 25% von 200.000 Euro = 50.000 Euro

Für die nächsten 25% (von 26% bis 50%) wird das Dreifache der Grundsumme gezahlt: 25% von 200.000 Euro = 50.000 Euro x 3 = 150.000 Euro

Für die verbleibenden 2 % (über 50 %) wird der fünffache Grundbetrag gezahlt: 2 % von 200.000 Euro = 4.000 Euro x 5 = 20.000 Euro.

Bei einem Invaliditätsgrad von 52% und einer vereinbarten Progression von 350% würden Ihnen also insgesamt 220.000 Euro aus Ihrer Unfall­ver­si­che­rung mit einer Grundsumme von 200.000 Euro zustehen.

Wichtig bei all diesen Berechnungen ist die Progressionstabelle, die in jeder Unfall­ver­si­che­rung zu finden ist. Sie gibt für jeden vereinbarten Progressionssatz (z. B. 225, 350 oder 500 Prozent) und für verschiedene Invaliditätsgrade an, welcher Anteil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.
 

Wer bestimmt den Invaliditätsgrad?

Der Invaliditätsgrad ist das zentrale Kriterium für die Berechnung der Entschädigung bei einer progressiven Unfall­ver­si­che­rung. Doch wer legt ihn fest? In der Regel wird der Invaliditätsgrad von einer medizinischen Fachperson, in der Regel einem Arzt, festgelegt. Er beurteilt den Gesundheitszustand der versicherten Person nach einem Unfall und schätzt ein, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Auf dieser Grundlage wird dann die Höhe der Entschädigung berechnet. Es ist daher sehr wichtig, sich nach einem Unfall zeitnah ärztlich untersuchen und den Invaliditätsgrad feststellen zu lassen.
 
 

Übliche Progressionsmodelle in der Unfall­ver­si­che­rung

 

Die Progression in der Unfall­ver­si­che­rung spielt eine wichtige Rolle, um den Versicherten im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten. Je nach Schwe­re der Invalidität kann die Entschädigungssumme steigen. Dabei stehen verschiedene Progressionsmodelle zur Auswahl, die die Höhe der Entschädigung bestimmen.


Progression 225

Bei diesem Modell werden die Versicherungsleistungen bei einem Invaliditätsgrad von 25 bis 50 Prozent verdoppelt. Übersteigt der Invaliditätsgrad 50 Prozent, verdreifachen sich die Leistungen.

Progression 350

Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdreifacht. Bei einem höheren Invaliditätsgrad von über 50 Prozent werden die Leistungen verfünffacht.

Progression 500

Bei diesem Modell werden die Versicherungsleistungen bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent ebenfalls verdreifacht. Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent erhöht sich die Leistung auf das Achtfache.

Progression 1000

Die höchste Progressionsstufe sieht bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent eine Verdreifachung der Versicherungsleistung vor. Übersteigt der Invaliditätsgrad die Grenze von 50 Prozent, wird die Entschädigung verzehnfacht.


Tabelle zur Progressionsstaffelung

Progression 100% 225% 350% 500%
Invaliditätsgrad in % prozentualer Anteil der Invaliditätssumme in %
25 25 25 25 25
30 30 35 40 40
40 40 55 70 70
50 50 75 100 100
60 60 105 150 180
70 70 135 200 260
80 80 165 250 340
90 90 195 300 420
100 100 225 350 500

Es ist wichtig, das richtige Progressionsmodell für die eigenen Bedürfnisse zu wählen. Die Wahl hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Auszahlung im Schadensfall und sollte daher gut überlegt sein.
 

Die 80:20-Regel und ihre Bedeutung für die Unfall­ver­si­che­rung

In der Unfall­ver­si­che­rung spielt die so genannte 80:20-Regel eine entscheidende Rolle. Sie besagt, dass mehr als 80% aller Unfälle, die zu einer Invalidität führen, einen Invaliditätsgrad von weniger als 20% zur Folge haben. Dies wiederum hat direkten Einfluss auf die Progression, da diese in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 25% einsetzt. Das bedeutet, dass in über 80% der Fälle die Progression nicht greift.
 

Warum greift die Progression oft nicht?

Der Grund, warum die Progression in vielen Fällen nicht greift, liegt in der Gliedertaxe. Oft wird nach einem Unfall nicht der volle Wert eines Körperteils aus der Gliedertaxe herangezogen. Nehmen wir als Beispiel einen Arm, der nach einem Unfall nur noch zu 30 % brauchbar ist. Bei einer Standard-Gliedertaxe, die einen Arm mit 70% bewertet, und einer tatsächlichen Einschränkung von 30% ergibt sich eine Gesamtleistung von 21%. Dies liegt unter dem Schwellenwert von 25%, so dass die Progression nicht aktiviert wird. Bei verbesserten Gliedertaxen könnte dieser Wert höher sein, z. B. 80% oder sogar 100%. Ein Arm mit einem Wert von 100% und einer Einschränkung von 30% würde die Progression auslösen - ein erheblicher finanzieller Unterschied!
 

Einfluss von Vorerkrankungen

Ein weiterer Punkt, der bei der Progression zu beachten ist, sind mögliche Leistungskürzungen aufgrund von Vorerkrankungen. Versicherer können Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen kürzen. Dies wird als Mitwirkungsanteil bezeichnet. Ein Beispiel: Bei einer ärztlich attestierten Arthrose und einem bei einem Sturz gebrochenen Handgelenk wird die Vorerkrankung zu 60 Prozent als heilungsverschlechternd gewertet. Ausgehend von einem Handwert von 55% aus der Gliedertaxe und einem Mitwirkungsanteil von 60% ergibt sich eine Entschädigung von ca. 22%. Auch hier gilt die Progression nicht. Es gibt jedoch Versicherungstarife, die auf diese Kürzungen durch einen Mitwirkungsanteil verzichten, teilweise sogar bis zu 100%. In diesem Fall läge die Entschädigung bei 55% und die Progression wäre aktiv.
 
 

Wie sollten Grundsumme und Progression in Ihrer Unfall­ver­si­che­rung gewählt werden?

 

Ein tragischer Unfall kann innerhalb von Sekunden eintreten und immense finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Unfall­ver­si­che­rung mit Progression kann hierbei eine wichtige Absicherung darstellen. Die Wahl der richtigen Grundsumme und der passenden Progression ist jedoch nicht immer einfach.

Die Realität zeigt: Rund drei Viertel aller Unfälle geschehen im privaten Umfeld. In diesen Fällen bietet die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung keinen Schutz. Eine private Unfall­ver­si­che­rung mit Progression springt hier ein und hilft, die finanziellen Belastungen nach einem Unfall zu bewältigen.
 

Grundsumme

Eine ausreichend hohe Grundsumme ist entscheidend. Der Jahresbruttoverdienst kann hierbei als Berechnungsgrundlage dienen. Ein beispielhafter Überblick abhängig vom Alter könnte wie folgt aussehen:

 20 Jahre: Bei einem Jahresbrutto von 50.000 EUR empfiehlt sich eine Grundsumme von 300.000 EUR.

 30 Jahre: 250.000 EUR.

 40 Jahre: 200.000 EUR.

 50 Jahre: 150.000 EUR.

 Kinder: Mindestens 150.000 EUR.

 Senioren: Mindestens 100.000 EUR.

Es ist zudem wichtig, die Gliedertaxe genau zu prüfen und sicherzustellen, dass diese für die individuellen Bedürfnisse angemessen ist.
 

Progression

Je schwerer die Invalidität, desto höher die finanziellen Folgen. Zu beachten ist, dass die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 26% einsetzt. Auch wenn es schwierig ist, eine pauschale Empfehlung auszusprechen, gilt als Faustregel, dass eine Progression von mindestens 350% ratsam ist. Dabei sollte die Invaliditätssumme nicht außer Acht gelassen werden. Eine hohe Grundsumme kann sich immer positiv auf die Invaliditätsleistung auswirken. Als Faustregel gilt die Invaliditätssumme sollte mindestens zwei bis drei Bruttojahresgehältern entsprechen.

Schließlich ist zu bedenken, dass die private Unfall­ver­si­che­rung flexibel gestaltet werden kann. Zusatzbausteine wie eine monatliche Unfallrente oder eine Todesfallleistung können je nach Bedarf integriert werden.


Unfall­ver­si­che­rung Vergleich


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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