Ren­te im Aus­land – Aus­zah­lung, Besteue­rung und wich­ti­ge Rege­lun­gen im Blick

Wer im Aus­land lebt, erhält oft wei­ter­hin Ren­te – wir zei­gen, was bei Steu­er, Kran­ken­ver­si­che­rung & Wohn­sitz gilt

Älteres Paar steht am Meer auf einer Promenade – Symbolbild für Rente im Ausland und Lebensabend in Südeuropa

Der Ruhe­stand im Aus­land ist für vie­le eine attrak­ti­ve Lebens­per­spek­ti­ve. Son­ne, ein neu­es Umfeld oder fami­liä­re Grün­de locken ins Aus­land. Doch der Umzug bringt vie­le Fra­gen mit sich – ins­be­son­de­re zum Ren­ten­be­zug, zur Steu­er­pflicht und zum Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung ermög­licht grund­sätz­lich die Aus­zah­lung der Ren­te in über 150 Län­der welt­weit. Trotz­dem vari­ie­ren die Bedin­gun­gen stark, je nach­dem, wohin Sie zie­hen und wie lan­ge Sie dort leben. Nur wer sich früh­zei­tig infor­miert und die rich­ti­gen Schrit­te unter­nimmt, kann finan­zi­el­le Ver­lus­te und Ver­wal­tungs­pro­ble­me ver­mei­den. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, damit Ihr Ruhe­stand im Aus­land sor­gen­frei gelingt.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Deut­sche Rent­ner erhal­ten ihre Ren­te grund­sätz­lich in über 150 Län­der welt­weit.

  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men regeln die Zah­lung und sozia­le Absi­che­rung – Abkom­men ver­bes­sern Ihre Rech­te.

  • Infor­mie­ren Sie den Ren­ten Ser­vice min­des­tens drei Mona­te vor dem Umzug ins Aus­land.

  • Steu­er­li­che Rege­lun­gen und Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz im Aus­land sind ent­schei­dend für finan­zi­el­le Sicher­heit.

  • Ohne Abkom­men kön­nen Ren­ten­kür­zun­gen oder Ein­schrän­kun­gen dro­hen – genaue Pla­nung ist des­halb uner­läss­lich.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Grund­la­gen ver­ste­hen: Wie funk­tio­niert die Ren­te im Aus­land?

Was bedeu­tet Ren­te im Aus­land?

Vie­le Deut­sche wün­schen sich, den Ruhe­stand in einem ande­ren Land zu ver­brin­gen – sei es aus kli­ma­ti­schen, fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Grün­den. Dabei stellt sich die zen­tra­le Fra­ge: Wie funk­tio­niert der Bezug der deut­schen Ren­te außer­halb Deutsch­lands? Grund­sätz­lich ist es mög­lich, die Ren­te in über 150 Län­dern welt­weit zu bezie­hen.

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt Ihre monat­li­chen Ren­ten­leis­tun­gen auch dann aus, wenn Sie nicht mehr in Deutsch­land leben. Dabei gel­ten jedoch ver­schie­de­ne Bedin­gun­gen und Rege­lun­gen, die abhän­gig vom Auf­ent­halts­land und der Dau­er des Aus­lands­auf­ent­halts sind.

Inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU) und der Euro­päi­schen Frei­han­dels­as­so­zia­ti­on (EFTA), zu der Län­der wie Nor­we­gen, Island, Liech­ten­stein und die Schweiz gehö­ren, erhal­ten Rent­ner ihre vol­le Ren­te ohne Kür­zun­gen. Das liegt an den bestehen­den Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men, die die Ren­ten­an­sprü­che schüt­zen und die sozia­le Absi­che­rung gewähr­leis­ten.

Für Län­der außer­halb der EU und ohne Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deutsch­land gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen. Hier kann es zu Ein­schrän­kun­gen oder Kür­zun­gen der Ren­ten­zah­lun­gen kom­men. Daher ist es wich­tig, sich vor dem Umzug umfas­send zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls pro­fes­sio­nel­le Bera­tung in Anspruch zu neh­men.

Zudem ist es uner­läss­lich, den Ren­ten Ser­vice früh­zei­tig über den geplan­ten Aus­lands­auf­ent­halt zu infor­mie­ren, damit die Zah­lun­gen rei­bungs­los erfol­gen und mög­li­che büro­kra­ti­sche Hin­der­nis­se ver­mie­den wer­den kön­nen.

Schutz durch inter­na­tio­na­le Abkom­men: So blei­ben Ihre Ren­ten­an­sprü­che sicher

Inter­na­tio­na­le Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men

Um Rent­nern den Bezug ihrer Ren­ten­leis­tun­gen auch im Aus­land zu ermög­li­chen, hat Deutsch­land mit zahl­rei­chen Län­dern Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men geschlos­sen. Die­se Ver­ein­ba­run­gen regeln nicht nur die Zah­lung der Ren­ten, son­dern auch die sozia­le Absi­che­rung, um Nach­tei­le durch unter­schied­li­che Sys­te­me zu ver­mei­den.

Die meis­ten Abkom­men gel­ten unab­hän­gig von der Staats­an­ge­hö­rig­keit und sor­gen dafür, dass Zei­ten der Bei­trags­zah­lung in ver­schie­de­nen Län­dern ange­rech­net wer­den kön­nen. Dadurch ent­steht ein lücken­lo­ser Ver­si­che­rungs­schutz, der Ihre Ansprü­che sichert und die finan­zi­el­le Pla­nung erleich­tert.

Beson­ders vor­teil­haft sind die­se Abkom­men inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU) sowie mit Län­dern der Euro­päi­schen Frei­han­dels­as­so­zia­ti­on (EFTA), zu denen Nor­we­gen, Island, Liech­ten­stein und die Schweiz zäh­len. In die­sen Län­dern kön­nen Sie Ihre Ren­te grund­sätz­lich ohne Kür­zun­gen bezie­hen.

Zie­hen Sie in ein Land ohne Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deutsch­land, kön­nen Ein­schrän­kun­gen bei der Ren­ten­zah­lung auf­tre­ten. In sol­chen Fäl­len kann es zu Kür­zun­gen kom­men, oder es ent­ste­hen büro­kra­ti­sche Hür­den. Des­halb ist es wich­tig, sich früh­zei­tig über die jewei­li­gen Rege­lun­gen zu infor­mie­ren und die Ren­ten­ver­si­che­rung recht­zei­tig zu kon­tak­tie­ren.

Die­se Abkom­men gel­ten nicht nur für die Alters­ren­te, son­dern auch für Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten und Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten – ein umfas­sen­der Schutz also für ver­schie­de­ne Lebens­la­gen.

Gut vor­be­rei­tet: So gelingt der Umzug ins Aus­land rei­bungs­los

Pla­nung des Umzugs – Schritt für Schritt

Ein Umzug ins Aus­land im Ren­ten­al­ter ist eine wich­ti­ge Ent­schei­dung, die eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung erfor­dert. Damit Ihre Ren­ten­zah­lun­gen auch nach dem Umzug zuver­läs­sig wei­ter­lau­fen und Sie kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le erlei­den, soll­ten Sie früh­zei­tig und sys­te­ma­tisch vor­ge­hen.

Zunächst ist es wich­tig, den Ren­ten Ser­vice der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung min­des­tens drei Mona­te vor Ihrem Aus­lands­auf­ent­halt über Ihre Plä­ne zu infor­mie­ren. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass Ihre Ren­ten­zah­lun­gen an Ihre neue Bank­ver­bin­dung im Aus­land über­wie­sen wer­den kön­nen und es kei­ne Unter­bre­chun­gen gibt.

Neben der Infor­ma­ti­on der Ren­ten­ver­si­che­rung müs­sen Sie auch ande­re per­sön­li­che Ände­run­gen, wie neue Adress­da­ten oder Bank­ver­bin­dun­gen, unver­züg­lich mel­den. Das betrifft auch die jähr­li­che Ein­rei­chung der Lebens­be­schei­ni­gung, die den Anspruch auf Ren­ten­zah­lun­gen bestä­tigt.

Vor dem Umzug soll­ten Sie außer­dem prü­fen, ob Ihr künf­ti­ger Wohn­sitz in einem Land mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men liegt und wel­che steu­er­li­chen und ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Fol­gen dies für Sie hat. Eine umfas­sen­de Bera­tung durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung sowie gege­be­nen­falls durch steu­er­li­che Exper­ten kann Ihnen hel­fen, Stol­per­stei­ne zu ver­mei­den.

Nach dem Umzug ist es wich­tig, dass Sie alle For­ma­li­tä­ten erle­di­gen und Ihren neu­en Wohn­sitz beim Ren­ten Ser­vice mel­den. Zudem soll­ten Sie Ihre Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung an die neu­en Gege­ben­hei­ten anpas­sen, um einen lücken­lo­sen Schutz zu gewähr­leis­ten.

Eine sys­te­ma­ti­sche Vor­be­rei­tung und eine früh­zei­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den zustän­di­gen Stel­len sind die bes­ten Vor­aus­set­zun­gen für einen sor­gen­frei­en Ruhe­stand im Aus­land.

Wei­te­re wich­ti­ge The­men für Ihren Ruhe­stand

Die­se Inhal­te soll­ten Sie ken­nen

Zum The­ma Ren­te im Aus­land gehö­ren auch grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen zu Ihrem Ren­ten­be­scheid, zur Besteue­rung Ihrer Ren­te und zur Mög­lich­keit, frü­her in Ren­te zu gehen. Unse­re fol­gen­den Bei­trä­ge bie­ten Ihnen ver­ständ­li­che Erklä­run­gen und hilf­rei­che Tipps, damit Sie Ihre Alters­vor­sor­ge best­mög­lich pla­nen und umset­zen kön­nen.

Ren­ten­be­scheid

Älteres Paar betrachtet Rentenbescheid im Garten – Symbolbild für Renteninformation und finanzielle Klarheit im Alter

Ihr Ren­ten­be­scheid infor­miert Sie detail­liert über die Höhe Ihrer Ren­ten­zah­lun­gen und die zugrun­de lie­gen­den Ver­si­che­rungs­zei­ten. Ver­ste­hen Sie Ihre Ren­ten­in­for­ma­tio­nen, um Ihren Ruhe­stand sicher zu pla­nen und mög­li­che Ansprü­che früh­zei­tig zu prü­fen.

Ren­ten­be­steue­rung

Älteres Paar prüft Unterlagen am Schreibtisch – Symbolbild für Besteuerung der Rente und finanzielle Planung im Alter

Die Besteue­rung Ihrer Ren­te kann je nach Wohn­sitz und Ein­kom­men vari­ie­ren. Erfah­ren Sie, wel­che Steu­er­re­geln für Rent­ner gel­ten und wie sich der Umzug ins Aus­land auf Ihre Steu­er­pflicht aus­wirkt.

Frü­her in Ren­te

Älteres Paar läuft lachend durchs Wasser am Strand – Symbolbild für früher in Rente und erfüllten Ruhestand

Möch­ten Sie vor­zei­tig in den Ruhe­stand gehen? Infor­mie­ren Sie sich über die Vor­aus­set­zun­gen, mög­li­che Abschlä­ge und wie ein Aus­lands­auf­ent­halt Ihre Plä­ne beein­flus­sen kann.

Wich­ti­ge steu­er­li­che Rege­lun­gen für Ihre Ren­te im Aus­land

Steu­er­li­che Aspek­te der Ren­te im Aus­land

Wenn Sie Ihren Ruhe­stand außer­halb Deutsch­lands ver­brin­gen, wir­ken sich ver­schie­de­ne steu­er­li­che Rege­lun­gen auf Ihre Ren­ten­zah­lun­gen aus. Die Besteue­rung hängt ent­schei­dend davon ab, in wel­chem Land Sie leben und ob Deutsch­land mit die­sem Land ein Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) abge­schlos­sen hat.

Die meis­ten DBA legen fest, ob Ihre Ren­te aus­schließ­lich im Wohn­sitz­land oder teil­wei­se auch in Deutsch­land besteu­ert wird. Dadurch sol­len Dop­pel­be­steue­run­gen ver­mie­den wer­den. Eini­ge Län­der ver­zich­ten ganz auf die Besteue­rung von deut­schen Ren­ten, ande­re besteu­ern die­se voll­stän­dig.

Rent­ner, die im Aus­land leben, kön­nen ent­we­der unbe­schränkt oder beschränkt steu­er­pflich­tig sein. Unbe­schränk­te Steu­er­pflicht bedeu­tet, dass Sie in Deutsch­land Ihre Ren­te ver­steu­ern, auch wenn Sie im Aus­land leben, und von bestimm­ten Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen pro­fi­tie­ren kön­nen. Beschränk­te Steu­er­pflicht hin­ge­gen bedeu­tet, dass nur bestimm­te Ein­künf­te in Deutsch­land besteu­ert wer­den, und Sie nicht in den Genuss von Frei­be­trä­gen oder Ehe­gat­ten­split­ting kom­men.

Es ist wich­tig, sich früh­zei­tig mit der steu­er­li­chen Situa­ti­on aus­ein­an­der­zu­set­zen und gege­be­nen­falls einen Steu­er­be­ra­ter zu kon­sul­tie­ren. Nur so kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie Ihre steu­er­li­chen Pflich­ten erfül­len und kei­ne unnö­ti­gen Kos­ten ent­ste­hen.

Gesund­heit im Blick: Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung im Aus­land

Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung im Aus­land

Beim Ruhe­stand im Aus­land ist der Schutz durch Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung beson­ders wich­tig. Für Rent­ner, die in der EU oder im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR) leben, besteht meist wei­ter­hin Anspruch auf Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung – aller­dings nur im Rah­men des Leis­tungs­ka­ta­logs des Wohn­sitz­lan­des.

Mit dem For­mu­lar E‑121 kön­nen gesetz­lich ver­si­cher­te Rent­ner ihre Mit­glied­schaft im Aus­land nach­wei­sen und so medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung im neu­en Wohn­sitz­land in Anspruch neh­men. Pri­vat­ver­si­cher­te soll­ten ihre Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen und gege­be­nen­falls Zusatz­ver­ein­ba­run­gen tref­fen, um den Ver­si­che­rungs­schutz auch im Aus­land zu gewähr­leis­ten.

Auch die Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nimmt im Aus­land häu­fig nur die Grund­kos­ten. Zusätz­li­che Pfle­ge­leis­tun­gen müs­sen oft pri­vat orga­ni­siert oder über Zusatz­ver­si­che­run­gen abge­si­chert wer­den. Beson­ders wich­tig ist es, vor einem Umzug die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu klä­ren und mög­li­che Lücken zu schlie­ßen.

Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen kön­nen hel­fen, inter­na­tio­na­le Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen – sind aber ins­be­son­de­re für Senio­ren mit Vor­er­kran­kun­gen oft schwer zu bekom­men. Eine früh­zei­ti­ge Bera­tung ist daher emp­feh­lens­wert.

Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen für Ihren Ruhe­stand im Aus­land

Die­se Absi­che­run­gen soll­ten Sie ken­nen

Neben der gesetz­li­chen Ren­te sind für vie­le Rent­ner zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen wich­tig, um den Ruhe­stand im Aus­land sor­gen­frei zu gestal­ten. Beson­ders die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Ergän­zung, wäh­rend eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung wich­ti­ge Lücken im Gesund­heits­be­reich schließt. Erfah­ren Sie, wie Sie mit die­sen Ver­si­che­run­gen Ihre Absi­che­rung ver­bes­sern kön­nen.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Mit einer pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ihre gesetz­li­che Ren­te auf­sto­cken und so Ihren Lebens­stan­dard auch im Aus­land sichern. Sie bie­tet fle­xi­ble Aus­zah­lungs­mo­del­le und indi­vi­du­el­le Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten – ide­al für alle, die mehr finan­zi­el­le Frei­heit im Ruhe­stand wün­schen.

Glückliche Familie mit zwei Kindern macht ein Selfie im Park – Symbolbild für Gesundheit, Vorsorge und Kranken­zusatz­versicherung

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung deckt im Aus­land oft nicht alle medi­zi­ni­schen Kos­ten ab. Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Eigen­an­tei­len und ermög­licht Zugang zu umfas­sen­de­ren Gesund­heits­leis­tun­gen, auch im Aus­land.

Wohin soll die Rei­se gehen? Lebens­hal­tungs­kos­ten und belieb­te Län­der für Rent­ner

Lebens­hal­tungs­kos­ten & belieb­te Län­der

Die Wahl des pas­sen­den Lan­des für den Ruhe­stand im Aus­land hängt maß­geb­lich von den Lebens­hal­tungs­kos­ten und per­sön­li­chen Vor­lie­ben ab.

Eini­ge Län­der bie­ten güns­ti­ge Prei­se für Mie­te, Lebens­mit­tel und Frei­zeit, wäh­rend ande­re mit höhe­rem Preis­ni­veau punk­ten – bei­spiels­wei­se durch bes­se­re Infra­struk­tur oder Gesund­heits­ver­sor­gung.

Belieb­te Zie­le für deut­sche Rent­ner sind vor allem Län­der im süd­li­chen Euro­pa wie Spa­ni­en, Por­tu­gal, Grie­chen­land oder Kroa­ti­en. Hier sor­gen mil­des Kli­ma und mode­ra­te Lebens­hal­tungs­kos­ten für eine attrak­ti­ve Kom­bi­na­ti­on. Auch Län­der in Süd­ost­asi­en wie Thai­land oder Indo­ne­si­en gewin­nen zuneh­mend an Beliebt­heit wegen des war­men Kli­mas und der ver­gleichs­wei­se nied­ri­gen Aus­ga­ben.

Aller­dings ist nicht jedes Land gleich geeig­net. Wäh­rend Län­der wie Mal­ta oder Por­tu­gal güns­ti­ge Lebens­hal­tungs­kos­ten und gute Ver­sor­gung bie­ten, sind Län­der wie die Schweiz, Däne­mark oder Island deut­lich teu­rer und eher für wohl­ha­ben­de­re Rent­ner geeig­net.

Vor einem Umzug soll­ten Sie des­halb die Lebens­hal­tungs­kos­ten genau prü­fen und neben finan­zi­el­len Aspek­ten auch kul­tu­rel­le und gesund­heit­li­che Fak­to­ren berück­sich­ti­gen. Nur so fin­den Sie ein Land, das zu Ihrem Lebens­stil und Ihren Bedürf­nis­sen passt.

Beson­der­hei­ten der Ries­ter-Ren­te bei Wohn­sitz­wech­sel ins Aus­land

Ries­ter-Ren­te und Ren­te im Aus­land

Die Ries­ter-Ren­te ist eine staat­lich geför­der­te pri­va­te Alters­vor­sor­ge, die vie­le Deut­sche nut­zen, um ihre gesetz­li­che Ren­te zu ergän­zen. Wenn Sie pla­nen, Ihren Wohn­sitz ins Aus­land zu ver­le­gen, soll­ten Sie die Beson­der­hei­ten der Ries­ter-Ren­te ken­nen, um finan­zi­el­le Nach­tei­le zu ver­mei­den.

Grund­sätz­lich bleibt die Ries­ter-Ren­te auch im Aus­land bestehen. Aller­dings kann die staat­li­che För­de­rung – die jähr­li­chen Zula­gen und even­tu­el­le Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen – zurück­ge­for­dert wer­den, wenn Sie außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU) oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) woh­nen. Inner­halb der EU und des EWR kön­nen Sie die För­de­rung wei­ter­hin erhal­ten, ohne sie zurück­zah­len zu müs­sen.

Es ist wich­tig, Ihre Ries­ter-Ver­trä­ge genau zu prü­fen und sich früh­zei­tig über die Aus­wir­kun­gen eines Wohn­sitz­wech­sels zu infor­mie­ren. Zudem soll­ten Sie Ihre Ries­ter-Ren­te in Ihre Gesamt­pla­nung der Alters­vor­sor­ge inte­grie­ren, um den best­mög­li­chen Nut­zen zu erzie­len.

Eine aus­führ­li­che Bera­tung hilft dabei, indi­vi­du­el­le Risi­ken zu ver­mei­den und Ihre pri­va­te Vor­sor­ge lang­fris­tig zu sichern – auch bei einem Leben im Aus­land.

Zusam­men­fas­sung

Ein Ruhe­stand im Aus­land eröff­net vie­le neue Mög­lich­kei­ten, erfor­dert aber auch eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung. Damit Sie Ihre deut­sche Ren­te ohne Unter­bre­chun­gen und finan­zi­el­le Nach­tei­le bezie­hen kön­nen, sind früh­zei­ti­ge Infor­ma­tio­nen und eine genaue Pla­nung uner­läss­lich. Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men, steu­er­li­che Rege­lun­gen, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung sowie die rich­ti­ge Mit­tei­lung an die Ren­ten­ver­si­che­rung sind ent­schei­den­de Fak­to­ren. Ergän­zend dazu sind pri­va­te Vor­sor­ge­lö­sun­gen und das Wis­sen um beson­de­re Ren­ten­ar­ten wie die Ries­ter-Ren­te wich­ti­ge Bau­stei­ne für Ihren sor­gen­frei­en Lebens­abend im Aus­land.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt Ren­ten in über 150 Län­der welt­weit. Inner­halb der EU und EFTA erhal­ten Sie Ihre vol­le Ren­te, in ande­ren Län­dern kön­nen Ein­schrän­kun­gen gel­ten.

Das hängt vom jewei­li­gen Land und Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men mit Deutsch­land ab. Man­che Län­der besteu­ern die deut­sche Ren­te gar nicht, ande­re teil­wei­se oder voll­stän­dig.

Sie soll­ten den Ren­ten Ser­vice min­des­tens drei Mona­te vor Ihrem Umzug infor­mie­ren, Ände­run­gen Ihrer Adres­se und Bank­ver­bin­dung mit­tei­len und sich über Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men und steu­er­li­che Aspek­te infor­mie­ren.

Inner­halb der EU/EWR besteht wei­ter­hin Anspruch auf Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung im Rah­men des Wohn­sitz­lan­des. Pri­vat­ver­si­cher­te soll­ten ihre Ver­trä­ge prü­fen und gege­be­nen­falls Zusatz­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen.