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Rente im Ausland: Sorgenfrei dank umfassender Tipps

Rente im Ausland: Die besten Tipps für Ihren sorgenfreien Ruhestand

Planen Sie Ihren Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen? Fragen sich, wie es mit der Rente im Ausland aussieht? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die Regeln für den Rentenbezug außerhalb Deutschlands, erklärt internationale Rentenabkommen und zeigt, wie Sie mit der richtigen Planung finanzielle Kürzungen vermeiden können.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Deutsche Rentner können ihre Rente in über 150 Ländern weltweit erhalten, müssen aber spezifische Regelungen des jeweiligen Landes beachten und den Renten Service über geplante Auslandsaufenthalte informieren.

 Internationale Sozialversicherungsabkommen regeln die Rentenzahlung und soziale Absicherung im Ausland; Länder ohne entsprechende Abkommen mit Deutschland haben möglicherweise Einschränkungen bei der Rentenzahlung.

 Bei der Planung des Ruhestands im Ausland sind neben den Rentenansprüchen auch steuerliche Aspekte und der Kranken- sowie Pflege­ver­si­che­rungsschutz zu beachten, um finanzielle und gesundheitliche Absicherungen sicherzustellen.

 

Ruhestand unter Palmen: So funktioniert die Rente im Ausland

 
Deutsche Rentner genießen ihren Ruhestand im Ausland
 

Ein sorgenfreier Ruhestand im Ausland beginnt mit einem guten Verständnis der Rentenregelungen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet deutschen Rentnern die Möglichkeit, ihre Rente in über 150 Ländern weltweit zu beziehen. Doch um die volle Rente auch im Ausland zu erhalten, sind bestimmte Regelungen je nach Aufenthaltsdauer und Land zu beachten. Das bedeutet, dass Sie, unabhängig davon, ob Sie Ihren Ruhestand in Florida, auf den Philippinen oder in Spanien verbringen möchten, sicherstellen müssen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben und die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes kennen und verstehen.

Aber keine Sorge, Sie sind nicht allein auf diesem Weg. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratung und Unterstützung für Rentner, die planen, ins Ausland zu ziehen. Es ist nur wichtig, dass Sie den Renten Service oder den Rentenversicherungsträger frühzeitig über den geplanten Auslandsaufenthalt informieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Rentenzahlungen reibungslos verlaufen und Sie Ihren Lebensabend im Ausland in vollen Zügen genießen können.
 

Rentenbezug weltweit – Was die Deutsche Rentenversicherung bietet

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten in über 150 Länder weltweit aus. In den Ländern der Europäischen Union sowie den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz - erhalten Rentner generell ihre volle Rente. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie in einem dieser Länder wohnen, Ihre Rentenzahlungen ohne Einschränkungen erhalten können.  Allerdings sollten Sie sich vor einem Umzug in eines dieser Länder informieren, um die Regelungen bezüglich der Rentenzahlungen zu kennen.

Aber was ist, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU oder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ziehen möchten? In diesem Fall können Einschränkungen bei der Rentenzahlung auftreten. Informieren Sie sich deshalb im Voraus und nehmen Sie gegebenenfalls eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rentenansprüche optimal nutzen können.
 

Internationale Rentenabkommen verstehen

Deutschland hat mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um die soziale Absicherung für Arbeitnehmer und Rentner auch im Ausland zu gewährleisten. Diese Abkommen zielen darauf ab, Nachteile zu minimieren, die durch Arbeit in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen können. Die meisten Sozialversicherungsabkommen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit und ermöglichen auch Nichtbürgern der Abkommensstaaten, die in einem der Länder gearbeitet haben, von den Vereinbarungen zu profitieren.

Ein Umzug in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland kann jedoch zu weiteren Einschränkungen bei der Rentenzahlung führen. Daher ist es wichtig, sich im Voraus zu informieren und sicherzustellen, dass Sie die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen jedes Landes kennen und verstehen. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rente ohne finanzielle Nachteile beziehen können, egal wo Sie Ihren Ruhestand verbringen möchten.
 
 

Planung ist alles: Umzug ins Ausland Schritt für Schritt

 
Planung des Umzugs ins Ausland für Rentner
 

Die Planung eines Umzugs ins Ausland kann eine aufregende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Es gibt viele Dinge zu bedenken, von der Auswahl des passenden Landes bis hin zur Sicherstellung, dass alle Ihre Rentenansprüche erfüllt sind. Um Überraschungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Umzug gut informieren und von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. 

Zudem sollte der Umzug der Rentenversicherung und der Kranken­ver­si­che­rung mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt werden.

Aber was genau sollten Sie vor und nach Ihrem Umzug beachten? Gibt es eine Checkliste für Rentner, die ins Ausland ziehen möchten? Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? In den folgenden Abschnitten werden wir diese und andere Fragen beantworten, um Ihnen dabei zu helfen, Ihren Umzug ins Ausland Schritt für Schritt zu planen.
 

Vor dem Umzug: Checkliste für Rentner

Bevor Sie Ihren Umzug ins Ausland planen, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

 Informieren Sie den Renten Service der Deutschen Post AG über einen Umzug ins Ausland rechtzeitig.

 Die termingerechte Mitteilung an den Renten Service sichert die pünktliche Überweisung der Rente auf das neue Konto.

 Neben Umzügen müssen Sie auch andere Änderungen der persönlichen Verhältnisse, wie beispielsweise neue Bankverbindungen, an den Renten Service melden.

Eine gründliche Planung und eine umsichtige Kommunikation mit den relevanten Stellen können dazu beitragen, dass Ihr Umzug ins Ausland reibungslos verläuft und Sie Ihren Ruhestand ohne unnötige Sorgen genießen können.
 

Nach dem Umzug: Anmeldung und Formalitäten

Nachdem Sie in Ihr neues Zuhause im Ausland umgezogen sind, gibt es weitere wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Rentenzahlungen reibungslos weiterlaufen. Zunächst sollten Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG umgehend Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Rentenzahlungen ohne Unterbrechungen auf Ihr neues Konto überwiesen werden. Zudem ist es wichtig, dass Sie dem Renten Service auch alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, wie die neue Adresse unverzüglich melden. Darüber hinaus müssen Rentner jährlich eine Lebensbescheinigung beim Renten Service der Deutschen Post AG einreichen, um ihren fortbestehenden Anspruch zu belegen.

Wenn Sie all diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rente auch nach Ihrem Umzug ins Ausland ohne Unterbrechungen erhalten und Ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen können.
 
 

Steuerliche Aspekte der Rente im Ausland

 
Steuervorteile für Rentner im Ausland
 

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie bei der Planung Ihres Ruhestands im Ausland berücksichtigen sollten, sind die steuerlichen Aspekte. Je nachdem, in welchem Land Sie leben, können unterschiedliche Besteuerungsregeln für Ihre Rente gelten. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern legen fest, ob und wie Renten von im Ausland lebenden Rentnern besteuert werden.

Die DBA können bestimmen, dass Renten nur im Wohnsitzstaat des Rentners oder teilweise auch in Deutschland besteuert werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass ohne ein DBA oder bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland ohne Rückkehrabsicht die Rente ab dem ersten Euro in Deutschland besteuert wird. Daher ist es wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen vollständig verstehen und erfüllen.
 

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

In Bezug auf die Besteuerung von Renten gibt es zwei Arten von Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Rentner, die in Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig sind, kommen nicht in den Genuss des Grundfreibetrags von derzeit 11.604 Euro für Ledige und des doppelten Betrags für Verheiratete. Bei beschränkter Steuerpflicht fallen steuerliche Vergünstigungen wie Ehegattensplitting, Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen, Kinder und Alleinerziehende weg.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Antragstellung als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, wodurch Sie deutsche Steuervorteile nutzen können.
 

Nutzung von Steuervorteilen trotz Wohnsitz im Ausland

Trotz Wohnsitz im Ausland können Sie deutsche Steuervorteile nutzen. Durch Beantragung einer unbeschränkten Steuerpflicht können Rentner, die dauerhaft im Ausland leben, deutsche Steuervorteile nutzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn mindestens 90 % Ihres Einkommens in Deutschland versteuert wird oder Ihre Einkünfte außerhalb Deutschlands den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Möglichkeit zur Antragstellung auf unbeschränkte Steuerpflicht auch davon abhängt, ob das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung von Renten durch den deutschen Fiskus zulässt und ausländische Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Daher ist es ratsam, im Voraus eine gründliche Planung und Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Steuerpflichten vollständig verstehen und erfüllen können.

 
 

Gesundheitsschutz im Ausland: Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung

 
Gesundheitsvorsorge im Ausland für Rentner
 

Wenn Sie planen, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, ist es wichtig, auch Ihre Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung zu berücksichtigen. Vor einem Umzug ins Ausland sollten Rentner ihre Versicherungen prüfen und anpassen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Kranken­ver­si­che­rung liegen. Für im EU-Ausland wohnende Rentner werden von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland nur Behandlungskosten übernommen, die im Leistungskatalog des Wohnsitzlandes vorgesehen sind.

Die Pflege­ver­si­che­rung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der bei einem geplanten Ruhestand im Ausland berücksichtigt werden sollte. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung übernimmt im Ausland lediglich die Grundkosten; zusätzliche Kosten müssen durch den Versicherten selbst getragen werden. Daher ist es wichtig, sich im Voraus zu informieren und eventuell eine Zusatzversicherung in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie im Falle einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit gut versorgt sind.
 

Kranken­ver­si­che­rung in der EU und EWR

Rentner und Rentnerinnen, die ihren Wohnsitz in ein EU-Ausland verlegen, können ihre Mitgliedschaft in der deutschen Kranken­ver­si­che­rung beibehalten, wenn sie ausschließlich eine Rente der deutschen Rentenversicherung beziehen und im Wohnstaat keinen eigenen Leistungsanspruch durch eine Beschäftigung erwerben. Mit dem Formular E-121 einer deutschen Krankenkasse können gesetzlich versicherte Rentner sich beim Kranken­ver­si­che­rungsträger im neuen Wohnsitzland melden und dort den gleichen medizinischen Versorgungsanspruch wie die dort lebenden Menschen erhalten.

Für Rentner, die in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind, gelten andere Regelungen. Sie behalten ihren Versicherungsschutz im vollen Umfang auch im europäischen Ausland bei und sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen sowie gegebenenfalls eine Auslandsvereinbarung treffen.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssituation genau prüfen und sicherstellen, dass Sie im Falle einer Krankheit im Ausland gut versorgt sind.
 

Private Zusatzversicherungen für den globalen Schutz

Neben der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung kann auch eine private Zusatzversicherung eine wichtige Rolle bei der Absicherung gegen gesundheitliche Risiken im Ausland spielen. Eine Zusatzversicherung kann zur Absicherung gegen Risiken wie unvollständige Beihilfezahlungen oder unzureichende PKV-Leistungen im internationalen Rahmen abgeschlossen werden.

Allerdings kann der Abschluss einer solchen Versicherung für Senioren über 70 Jahre oder mit Vorerkrankungen Herausforderungen mit sich bringen, da ein solcher Versicherungsschutz von einigen Versicherern eventuell nicht gewährt wird. Informieren Sie sich deshalb bitte im Voraus und nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, um die beste Versicherungslösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.
 
 

Lebensstandard im Ruhestand: Länder mit günstigen Lebenshaltungskosten

 
Lebenshaltungskosten im Ausland für Rentner
 

Wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich für ein Land entscheiden, das Ihren Lebensstandard und Ihre finanziellen Möglichkeiten entspricht. Einige Länder in Europas Süden sind für ihre günstigen Lebenshaltungskosten bekannt und daher besonders attraktiv für Rentner. Dazu zählen vor allem Griechenland, Spanien und Kroatien. Aber auch Länder wie Thailand und Indonesien sind aufgrund des warmen Klimas und günstiger Lebenshaltungskosten bei deutschen Rentnern beliebt.

Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Länder gleich sind. Während einige Länder ein niedrigeres Preisniveau als Deutschland bieten, wie Malta, Griechenland und Portugal, gibt es auch Länder, in denen das Preisniveau deutlich höher ist, wie die Schweiz, Island und Dänemark. Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus gründlich informieren und das Land auswählen, das am besten zu Ihren finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Vorlieben passt.
 
 

Die Riester-Rente im Ausland: Was gilt es zu beachten?

 

Die Riester-Rente ist eine weitere wichtige Rentenleistung, die Sie beim Umzug ins Ausland berücksichtigen sollten. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss die staatliche Förderung der Riester-Rente zurückgezahlt werden, es sei denn, man ist innerhalb der EU oder des EWR ansässig.

Rentner, die ihren Ruhestand innerhalb der EU oder des EWR verbringen, können ihre Riester-Rente weiterhin beziehen, ohne staatliche Zulagen zurückzuzahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die spezifischen Regelungen Ihrer Rente kennen und verstehen, wenn Sie planen, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen.
 
 

Der internationale Rentenanspruch: Mehrere Länder, eine Rente

 

Wenn Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Rentenansprüche in mehreren Ländern. Es ist möglich, dass beim Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden, aber das Auszahlen der Rente erfolgt jeweils separat durch jedes Land. Für den Anspruch auf eine deutsche Rente können bestimmte Zeiten, die im Ausland angesammelt wurden, berücksichtigt werden, wenn sie aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland stammen.

Es gibt jedoch Einschränkungen bei der Anerkennung von Rentenzeiten aus Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat; diese können nicht für den Rentenanspruch berücksichtigt werden. Prüfen Sie also Ihre Rentenansprüche in allen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um Ihre Rentenansprüche geltend zu machen.
 
 

Finanzielle Weitsicht: Rente im Ausland ohne Kürzungen sichern

 

Es ist wichtig, dass Sie Ihre finanzielle Situation sorgfältig planen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rente im Ausland ohne Kürzungen erhalten. Bei längerfristigen Aufenthalten von mindestens sechs Monaten im Jahr außerhalb der EU besteht das Risiko von Rentenkürzungen. Ohne ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland können im Ausland gelebte Zeiten zu Kürzungen oder Einschränkungen der deutschen Rente führen.

Informieren Sie sich daher im Voraus und sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen treffen, um Ihre volle Rente zu sichern.
 
 

Den Überblick behalten: Wichtige Dokumente und Nachweise

 

Wenn Sie ins Ausland ziehen, ist es wichtig, dass Sie all Ihre Dokumente und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahren und verwalten. Bei einem Umzug in ein anderes Land oder einer Änderung der Bankverbindung muss das dem Renten Service der Deutschen Post AG gemeldet werden. Außerdem müssen Rentner jährlich eine Lebensbescheinigung beim Renten Service der Deutschen Post AG einreichen, um ihren fortbestehenden Anspruch zu belegen.

In einigen Ländern wird derzeit die Möglichkeit eines digitalen Lebensnachweises über eine App erprobt. Dies könnte den Prozess der Einreichung der Lebensbescheinigung in Zukunft erheblich erleichtern. Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Änderungen, um alle notwendigen Schritte unternehmen zu können, die Ihnen Ihren Rentenanspruch sichern.

Unsere Kundenapp simplr bietet Ihnen den Komfort, jederzeit und überall auf Ihre Versicherungsdokumente zuzugreifen. Sie können auch Ihre wichtigsten Unterlagen in der App speichern und verwalten. Mit simplr haben Sie nicht nur alle relevanten Informationen und Dokumente zu Ihrer Renten- und Kranken­ver­si­che­rung stets griffbereit, sondern können auch direkt in der App Änderungen vornehmen, wie zum Beispiel Adressänderungen oder die Aktualisierung Ihrer Bankverbindung. Dies spart Zeit und Mühe, besonders wenn Sie im Ausland sind und keinen direkten Zugang zu Postdiensten haben. Zudem bietet die App eine sichere Plattform für den schnellen Kontakt mit uns, falls Fragen oder Probleme auftreten sollten.

 

Zusammenfassung

 

Ein Ruhestand im Ausland kann eine aufregende Möglichkeit sein, Ihren Lebensabend zu genießen und neue Kulturen und Lebensweisen zu entdecken. Doch es ist wichtig, sich gut vorzubereiten und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit Sie Ihre Rente ohne Unterbrechungen oder Kürzungen beziehen können. Indem Sie sich informieren, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und alle notwendigen Dokumente und Nachweise griffbereit haben, dürfen Sie Ihren Ruhestand im Ausland sorgenfrei genießen.


Häufig gestellte Fragen

Wird die deutsche Rente gekürzt wenn man im Ausland lebt?

Wenn Sie im Ausland leben, kann es zu Kürzungen Ihrer Rente und anderen Einschränkungen kommen, insbesondere außerhalb der EU oder in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Daher sollten Sie sich vorab über mögliche Auswirkungen informieren.

In welchem Land wird die deutsche Rente nicht versteuert?

Die deutsche Rente wird in verschiedenen Ländern wie Kuwait, Moldawien, Japan, Thailand, Vietnam, Mauritius und Albanien nicht besteuert.

Kann ich meine Rente auch im Ausland beantragen?

Ja, Sie können Ihre Rente auch im Ausland beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihre Rente in über 150 anderen Ländern auf ein Konto Ihrer Wahl.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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