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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Alle Infos

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? – Schlüsselinfos zur Leistungsfall-Regelung

Bei Eintritt einer Berufs­unfähig­keit stellt sich die essentielle Frage: Wann zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung? Die Antwort hängt davon ab, ob eine ärztlich festgestellte Berufs­unfähig­keit vorliegt, die länger als sechs Monate Bestand haben wird. In diesem Artikel klären wir Sie über die genauen Kriterien auf. Dazu gehören der erforderlichen BU-Grad sowie der Prognosezeitraum. Doch damit nicht genug. Wir zeigen Ihnen auch genau auf, welche Schritte für den Leistungsbezug nötig sind.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Die Berufs­unfähig­keitsversicherung leistet Zahlungen bei festgestelltem BU-Grad und wenn voraussichtlich eine mindestens sechsmonatige Berufs­unfähig­keit vorliegt, die durch ärztliche Gutachten bestimmt wird.

 Es gibt je nach BU-Grad gestaffelte finanzielle Leistungen, wobei bereits bei einer 25-prozentigen Berufs­unfähig­keit - abhängig vom Tarif - eine Teilrente gezahlt werden kann.

 Die Auszahlungen aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung sind als ‘sonstiges Einkommen’ steuerpflichtig und müssen entsprechend in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

 

Wann zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

 
Berufsunfähigkeitsversicherung - Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
 

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Doch was bedeutet das genau? Die Berufs­unfähig­keit wird anhand des sogenannten BU-Grades gemessen. Dieser Grad wird durch eine ärztliche Untersuchung bestimmt und ist entscheidend für die Leistung der Versicherung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sogenannte Prognosezeitraum. Dieser beschreibt die Dauer, für die eine Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird. In der Regel beträgt dieser Zeitraum mindestens sechs Monate. Sollten all diese Bedingungen erfüllt sein, leistet die Berufs­unfähig­keitsversicherung eine Zahlung.
 

BU-Grad und ärztliche Feststellung

Der BU-Grad gibt an, wie stark eine Person berufsunfähig ist. Dieser Grad wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Je nach Grad der Berufs­unfähig­keit variiert auch die Höhe der ausbezahlten BU-Rente für betroffene Menschen.

Die ärztliche Untersuchung kann entweder durch ein Gutachten nach Aktenlage oder durch eine persönliche Untersuchung erfolgen. Der Versicherungsnehmer muss diese Untersuchungen durchführen lassen, um die Leistungen der Berufs­unfähig­keitsversicherung in Anspruch nehmen zu können.
 

Prognosezeitraum und Dauerhaftigkeit

Neben dem BU-Grad spielt auch die Dauerhaftigkeit der Berufs­unfähig­keit eine entscheidende Rolle. Die Berufs­unfähig­keit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern, damit die Versicherung zahlt.

Die Feststellung der Dauer der Berufs­unfähig­keit erfolgt durch ärztliche Beurteilungen und medizinische Unterlagen. Sowohl Hausärzte als auch Fachärzte können dies feststellen. Der sogenannte Prognosezeitraum, also die Dauer, während der eine Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird, spielt dabei eine entscheidende Rolle.
 
 

Der Weg zur BU-Rente: Phasen und Übergänge

 
Phasen und Übergänge zur BU-Rente
 

Der Weg zur BU-Rente ist nicht immer ein leichter. Sie durchlaufen dabei verschiedene Phasen und Übergänge, welche es zu beachten gilt. Diese umfassen:

 Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

 Krankentagegeld

 Erwerbsminderungsrente

 BU-Rente
 

Lohnfortzahlung und Krankentagegeld

Die Phase der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Berufs­unfähig­keit beträgt in der Regel maximal sechs Wochen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter.

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung greift das Krankentagegeld. Diese Versicherungsleistung der Krankenkassen gleicht den Einkommensverlust bei anhaltender Krankheit aus und wird gezahlt, sobald eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Kranken­ver­si­che­rung eingereicht wird. Bei Berufs­unfähig­keit dauert diese Phase bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag "arbeitsunfähig oder berufsunfähig - wo liegt der Unterschied?.
 

Erwerbsminderungsrente und BU-Rente

Nach Ablauf von 78 Wochen endet die Auszahlung des Krankengeldes. Mit dem Ende des Anspruchs auf Krankengeld beginnt der Übergang zur Erwerbsminderungsrente. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird durch die Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert berechnet.

Per­sonen, die weiterhin krank sind und nicht in der Lage sind zu arbeiten, haben Anspruch auf eine Berufs­unfähig­keitsrente, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.
 
 

Staffelregelung und anteilige BU-Rente

 
Staffelregelung und anteilige BU-Rente
 
Die Staffelregelung in der Berufs­unfähig­keitsversicherung ermöglicht je nach Gesellschaft und Tarif eine gestaffelte Auszahlung der BU-Rente, abhängig vom Grad der Berufs­unfähig­keit. Mit der Staffelregelung können bereits bei einem Berufs­unfähig­keitsgrad von 25 Prozent Leistungen gezahlt werden. Dies bietet zwar eine finanzielle Unterstützung, selbst wenn die Berufs­unfähig­keit nur teilweise vorliegt, dafür erhalten Sie auch erst ab 75 Prozent die volle BU-Rente.
 

Anteilige Rente bei geringerer Berufs­unfähig­keit

Die anteilige Rente bietet bei einer Berufs­unfähig­keit von 25 Prozent eine finanzielle Absicherung. Sie wird berechnet, indem der Prozentsatz der Berufs­unfähig­keit auf die volle BU-Rente angewendet wird. Dies kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Die Bestimmung der Höhe der anteiligen Rente hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und kann auf verschiedene Weisen berechnet werden. Es gilt zu beachten, dass die Rente im Leistungsfall besteuert wird und die Auszahlung daher geringer ausfällt als bei der vollen BU-Rente.
 
 

Laufzeit der Berufs­unfähig­keitsversicherung

 
Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
 

Die Vertragslaufzeit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist ein Faktor, der sorgfältig bedacht werden sollte. Sie sollte idealerweise bis zum Renteneintrittsalter vereinbart werden, um eine finanzielle Lücke zu vermeiden.

Die Dauer der Berufs­unfähig­keitsversicherung wird durch die Versicherungsdauer bestimmt. Sollte die Laufzeit der Berufs­unfähig­keitsversicherung vor dem Renteneintrittsalter enden, besteht die Gefahr, dass keine finanzielle Absicherung mehr besteht und auf das Einkommen aus der Versicherung verzichtet werden muss. Hier stellt sich die Frage, wie lange zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung in solch einem Fall?
 

Renteneintrittsalter und Lückenvermeidung

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland liegt bei etwa 64,4 Jahren. Daher ist es empfehlenswert, eine Verlängerungsoption zu wählen, um die Versicherung bis zum Renteneintritt fortzusetzen und somit eine kontinuierliche finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

Sollte die Laufzeit der Berufs­unfähig­keitsversicherung vor dem Renteneintrittsalter enden, besteht die Gefahr, dass Sie im Falle einer Berufs­unfähig­keit vor dem finanziellen Ruin stehen.
 
 

Rückkehr in den Beruf und Umschulungsmöglichkeiten

 
Die Berufs­unfähig­keitsversicherung, auch als BU-Versicherung bekannt, ist nicht auf Dauer angelegt. Ziel ist es, die Wiederaufnahme der Arbeit zu unterstützen und die Menschen wieder in ihren Beruf zu integrieren bzw. eine Umschulung zu ermöglichen. Bei dieser Aufgabe spielen Versicherungen, insbesondere Berufs­unfähig­keitsversicherungen, eine wichtige Rolle. Ein angemessener Versicherungsschutz ist daher von großer Bedeutung.
 

Unterstützung durch Versicherer

Versicherer können bei der Rückkehr in den Beruf oder einer Umschulung unterstützend mitwirken. Sie finanzieren Maßnahmen zur Wiedereingliederung und bieten Leistungen, um den Versicherten bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu helfen.

In einigen Fällen bieten Versicherungen auch eine Umschulungsrente an oder ermöglichen bei teilweiser Erwerbsminderung eine Umschulung. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen sogar von der Rentenversicherung übernommen.
 
 

Steuerliche Aspekte der BU-Rente

 
Steuerliche Aspekte der BU-Rente
 

Die Auszahlung der BU-Rente ist steuerpflichtig. In der Steuererklärung muss sie als “sonstiges Einkommen” angegeben werden.

Die Höhe des Steuersatzes hängt von der individuellen Vorsorgeschicht ab. Renten aus der ersten Schicht müssen im Alter mit dem gültigen Steuersatz versteuert werden, während Renten aus der Basisvorsorge nachgelagert mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden.

Mehr Informationen haben wir für Sie in unserem Beitrag "Abzüge bei der BU-Rente" dargestellt.
 

Sonstiges Einkommen und Steuersätze

Eine BU-Rente muss in der Steuererklärung angegeben werden. Sie wird als ‘sonstiges Einkommen’ deklariert und unterliegt daher der Steuerpflicht.

Der exakte Steuersatz für die Berufs­unfähig­keitsrente kann variieren und hängt von der individuellen steuerlichen Situation des Empfängers ab. Es gibt jedoch einen Grundfreibetrag, bis zu dem Berufs­unfähig­keitsrenten steuerfrei sind. Dieser Freibetrag sollte bei der Besteuerung des sonstigen Einkommens berücksichtigt werden.
 
 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung eine wichtige Absicherung bietet, um im Falle einer Berufs­unfähig­keit den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Allerdings sind dabei verschiedene Aspekte zu beachten, von der Bestimmung des BU-Grads über die Laufzeit der Versicherung bis hin zu steuerlichen Aspekten. Umfassende Informationen und eine sorgfältige Planung sind daher entscheidend, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.


Häufig gestellte Fragen

Wie lange zahlt BU rückwirkend?

Die Möglichkeit einer rückwirkenden Leistung der Berufs­unfähig­keitsrente hängt von den Bedingungen des abgeschlossenen Vertrags ab.

Wann kann ich meine Berufs­unfähig­keitsversicherung in Anspruch nehmen?

Sie können Ihre Berufs­unfähig­keitsversicherung in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf unbestimmte Zeit hin nicht mehr ausüben können und der Grad der Berufs­unfähig­keit über 50 Prozent liegt. Dies muss von einem Arzt bestätigt werden.

Wie wird der BU-Grad bestimmt?

Der BU-Grad wird durch eine ärztliche Untersuchung bestimmt und gibt an, wie stark eine Person berufsunfähig ist. Es ist wichtig, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um den genauen Grad der Berufs­unfähig­keit feststellen zu können.

Was ist der Prognosezeitraum?

Der Prognosezeitraum beschreibt die Dauer, für die eine Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird. In der Regel beträgt dieser Zeitraum mindestens sechs Monate. Es gibt jedoch keine feste Regelung, die den Zeitraum eingrenzt.

Wie lange zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt solange, wie die Berufs­unfähig­keit besteht, jedoch maximal bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung, sondern die Zahlungen enden mit dem Ende der Vertragslaufzeit.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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