Ihr Versicherungsmakler | Sicherheit für Sie & Ihre Familie
Umgestürzte Bäume: Wann zahlt die Gebäudeversicherung?

Umgestürzte Bäume: Gebäudeversicherung übernimmt Kosten nicht immer

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ist ein unverzichtbarer Schutz für Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende. Naturereignisse wie Blitzschlag oder Sturm können nicht nur eine Gefahr für Gebäude darstellen, sondern beispielsweise auch Bäume zum Umstürzen bringen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die entstehenden Reparatur- und Aufräumkosten allerdings nur, wenn es in der Versicherungspolice entsprechend vorgesehen ist. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Ge­bäude­ver­si­che­rung in Bezug auf umgestürzte Bäume wissen müssen.
 
 

Das Wichtigste in Kürze

 

 Die Kosten für die Bergung oder Beseitigung umgestürzter Bäume können über eine Zusatzklausel in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

 Die Kostenübernahme ist oft auf 5.000 oder 10.000 Euro beschränkt.

 War der Baum bereits vor dem Schadenereignis abgestorben, leistet die Versicherung in der Regel nicht.

 Es empfiehlt sich, eine Fachfirma mit der fachgerechten Beseitigung des Baumes zu beauftragen.

 Eine regelmäßige Kontrolle des Baumbestandes kann helfen, Schäden durch umstürzende Bäume zu vermeiden.

 

Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei umgestürzten Bäumen?

 
Umgestürzte Bäume können erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen. Von beschädigten Dächern über zerstörte Fenster bis hin zu beschädigten Fassaden - die Folgen können vielfältig und kostspielig sein. Doch wer trägt die Kosten für die Entfernung der umgestürzten Bäume und die Reparatur der entstandenen Schäden?
 
Baum ist umgestürzt und hat das Haus beschädigt
 
In vielen Fällen deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab, die durch umgestürzte Bäume verursacht werden. Dies umfasst sowohl die Kosten für die Entfernung als auch die Reparatur der entstandenen Schäden am Gebäude. Dabei umfasst der Versicherungsschutz grundsätzlich das Gebäude selbst sowie andere auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen. Die Police deckt somit Schäden ab, die durch umgestürzte Bäume verursacht werden, wenn diese während eines Sturms auf Ihr Gebäude fallen.
 

Übernahme von Aufräumkosten

Ein anderer Sachverhalt tritt jedoch ein, wenn der Baum nach dem Umstürzen durch den Sturm lediglich in den Garten fällt und dort liegen bleibt, ohne das Gebäude zu beschädigen. In einem solchen Fall entstehen Kosten für die Entsorgung des Baums, jedoch keine Reparaturkosten für das Gebäude.

Kosten, die für das Beseitigen eines umgestürzten Baums entstehen, sind in der Regel nicht abgedeckt. Allerdings können Sie die Aufräumkosten für Bäume als Zusatzklausel abschließen, damit die Versicherung auch dann greift, wenn ein umgestürzter Baum lediglich entfernt werden muss, ohne weiteren Schaden am Gebäude angerichtet zu haben.
 

Wer zahlt bzw. haftet bei einem Sturmschaden durch Nachbars Baum?

Überlegen Sie, welche Versicherung für Sturmschäden durch den Baum Ihres Nachbarn aufkommt. Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, deckt diese den Schaden an Ihrem Haus ab. Anschließend kann Ihre Versicherung den Nachbarn oder dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Regress nehmen, sofern dem Nachbarn ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Falls Sie keine eigene Wohngebäudeversicherung haben, wird Ihnen der entstandene Schaden nicht ersetzt, es sei denn, es kann dem Nachbarn ein Verschulden nachgewiesen werden. Die Haftung des Nachbarn hängt vom Zustand des Baumes unmittelbar vor dem Schadensereignis ab. Wenn keine erkennbaren Vorschäden am Baum vorhanden waren, trägt Ihr Nachbar keine Haftung und Sie müssen selbst für die Beseitigung der Sturmschäden aufkommen. In solchen Fällen spricht man von höherer Gewalt, für die der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden kann. Bei erkennbaren Vorschäden ist es jedoch möglich, dass Ihr Nachbar für die entstehenden Kosten verantwortlich ist.
 

Ausschluss von Schäden durch "höhere Gewalt"

Einige Versicherungspolicen schließen Schäden durch "höhere Gewalt" aus. Dazu können Ereignisse wie Stürme oder Naturkatastrophen gehören, die zum Umstürzen von Bäumen führen. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass auch solche Ereignisse abgedeckt sind.
 
 

Welche Kosten sind gedeckt?

 

Für die Entfernung eines umgestürzten Baumes, wird empfohlen, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Besonders bei großen Bäumen ist es ratsam, die Aufräumarbeiten nicht eigenständig durchzuführen. Oftmals befinden sich Stamm oder Äste unter erheblicher mechanischer Spannung. Ein unkontrolliertes Lösen solcher Spannungen kann beim Sägen von Stamm und Ästen zu schweren und potenziell lebensbedrohlichen Unfällen führen.

Spezialisierte Fachbetriebe wissen um die Gefahren und übernehmen die sichere Entsorgung für Sie. Dabei können Kosten für folgende Leistungen anfallen:

 die Sicherung der Schadensstelle,

 das Zersägen von Stamm und Ästen,

 die Entfernung des Baumstumpfes sowie

 den Abtransport des zerkleinerten Holzes.

Wenn die Versicherungspolice die Kosten für die Aufräumarbeiten nach umgestürzten Bäumen abdeckt, werden diese in vollem Umfang übernommen. In einigen Versicherungspolicen sind sogar die Kosten für die Neupflanzung von Bäumen und die Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung enthalten.
 
umgestürzter Baum beschädigt Garten
 

Begrenzte Kostenübernahme

Während die Kosten für die Reparatur und den Wiederaufbau von Gebäuden auf die Versicherungssumme begrenzt sind, gilt bei der Entfernung von umgestürzten Bäumen in der Regel eine deutlich niedrigere Kostenobergrenze. Oftmals decken Versicherer die anfallenden Kosten lediglich bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 oder 10.000 Euro ab.
 
 

Auf welche tariflichen Klauseln sollten Sie achten?

 

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Bäume auf Ihrem Grundstück in Ihrer Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es wichtig, dass dies explizit im Versicherungstarif enthalten ist. Überprüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen auf Klauseln, die sich auf Aufräumungs- oder Bergungskosten für Bäume beziehen. Nutzen Sie dazu auch gerne unseren Vergleichsrechner.

Folgende Kriterien sind von Bedeutung:

 Versicherte Ereignisse: Es ist wichtig sicherzustellen, dass zumindest Ereignisse wie Blitzschlag und Sturm abgedeckt sind.

 Versicherte Leistungen: Ihre Versicherung sollte mindestens die Kosten für die Entfernung und den Abtransport der Bäume übernehmen. Idealerweise deckt sie auch die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung und die Anpflanzung eines neuen Baumes.

 Zustand des Baumes: Eine kundenfreundliche Klausel würde nicht nur umgestürzte, sondern auch beschädigte Bäume abdecken, deren Zustand eine Fällung erforderlich macht.

 Kostengrenze: Viele Versicherer setzen eine Obergrenze für die Kosten der Baumbeseitigung. Bei Grundstücken mit einem großen Baumbestand kann es sinnvoll sein, gegen Aufpreis eine Erhöhung dieser Grenze zu vereinbaren.
 

Welche Einschränkungen gelten?

Obwohl das Aufräumen von umgestürzten Bäumen möglicherweise in Ihrem Wohngebäudeversicherungstarif enthalten ist, sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Versicherung die Kosten für die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten in jedem Fall übernimmt.

Voraussetzung für die Leistung der Wohngebäudeversicherung ist, dass die Ursache des Schadens ein versichertes Ereignis war - zum Beispiel Blitzschlag oder Sturm bei einem umgestürzten Baum. Hier gibt es eine wichtige Einschränkung für Versicherungsnehmer:

Sturmschäden sind in der Regel nur versichert, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht - was einer mittleren Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h entspricht. Als Nachweis genügen die Daten eines Wetterdienstes. Wenn der Baum bei geringerer Windstärke umgestürzt ist, leistet die Versicherung in der Regel nicht.

Keine Leistung bei abgestorbenen Bäumen

Die Versicherung erwartet, dass die betroffenen Bäume vor dem Schadensereignis nicht bereits abgestorben und morsch waren. Wenn der Gutachter feststellt, dass der umgestürzte Baum bereits vorher abgestorben war, kann der Versicherungsnehmer nicht mit einer Kostenübernahme rechnen.

Sind notwendige Baumfällarbeiten mitversichert?

Die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gehen unterschiedlich mit der Situation um, wenn ein Baum stark beschädigt ist, aber noch nicht umgestürzt ist und aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Falls die Versicherung ausschließlich umgestürzte Bäume abdeckt, behält sie sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern, wenn der Baum noch teilweise steht.

Einige Versicherungen schließen jedoch ausdrücklich das erforderliche Fällen beschädigter Bäume in ihren Leistungsumfang ein.
 
 

Was tun im Schadensfall?

 

Wenn umgestürzte Bäume Schäden an Ihrer Immobilie verursachen, ist es wichtig, schnell zu handeln. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

 Absicherung der Schadensstelle: Als Erstes ist es wichtig, die Schadensstelle zu sichern, um zu verhindern, dass weitere Schäden auftreten können. Dabei müssen Sie auch darauf achten, dass keine Folgeschäden entstehen können. Zudem sollten Sie prüfen, ob durch den umgestürzten Baum Dritte geschädigt wurden, wie beispielsweise Gegenstände im angrenzenden Garten oder geparkte Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

 Beauftragung eines Fachbetriebs: Im nächsten Schritt sollten Sie die Feuerwehr oder ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen, um den Baum fachgerecht zu entfernen. Hierbei geht es nicht nur um das Zerlegen des Baumes, sondern auch um den sicheren Abtransport des Holzes.

 Schadenmeldung: Die Schadensmeldung erfolgt üblicherweise telefonisch oder online. Der Versicherer weist Ihnen daraufhin eine Schadennummer zu. Wenn die Einschaltung eines Gutachters erforderlich ist, wird dieser die weiteren Schritte übernehmen.

 Dokumentation des Schadens: Falls kein Gutachter hinzugezogen wird, müssen Sie selbst die Schadensdokumentation vornehmen. Hierbei ist es ratsam, Fotos von der Schadensstelle und den beschädigten Gegenständen anzufertigen. Die eigentliche Schadensmeldung erfolgt heutzutage häufig online oder über eine Kunden-App, wo Sie auch Ihre Fotos hochladen können.
 
 

Vorbeugung von Schäden durch umgestürzte Bäume

 
Es empfiehlt sich, in regelmäßigen Abständen den Zustand des Baumbestandes zu überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Dürreperioden im Sommer, die zu einem trockenen Boden führen können und somit die Standfestigkeit der Bäume beeinträchtigen. Es ist ratsam, übermäßigen Astwuchs zu entfernen, um die Angriffsfläche für mögliche Stürme zu reduzieren. Sollten klare Anzeichen für das Absterben eines Baumes vorhanden sein, könnte ein schrittweiser Rückschnitt eine Lösung darstellen, um zukünftige, nicht versicherte Kosten zu vermeiden.
 
 

Fazit

 

Umgestürzte Bäume können erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen. Glücklicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen die Kosten für die Entfernung und die Reparatur der entstandenen Schäden ab. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall optimal geschützt sind.

Möchten Sie mehr über Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung erfahren oder eine individuelle Beratung erhalten? Kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite und sichern Sie sich den optimalen Schutz für Ihre Immobilie!


Häufige Fragen

Welche Versicherung greift bei umgestürzten Bäumen?

Bei Schäden durch umgestürzte Bäume greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers.

Wer haftet für Schaden durch umgestürzte Bäume?

Die Haftung hängt von den Umständen des Falls ab. In einigen Fällen kann der Eigentümer des Baumes haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn jedoch der Baum gesund und gut gepflegt war und der Schaden unvorhersehbar war, kann die Haftung schwierig zu klären sein.

Sind Bäume in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, die durch umgestürzte Bäume verursacht werden. Die Entfernung des Baumes selbst ist jedoch möglicherweise nicht in allen Policen enthalten.

Wer muss umgestürzten Baum entfernen?

In der Regel ist der Eigentümer des Grundstücks für die Entfernung des umgestürzten Baumes verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Baum auf seinem Grundstück stand.

Wer ist zuständig für umgestürzte Bäume?

Die Zuständigkeit liegt normalerweise beim Grundstückseigentümer, der dafür verantwortlich ist, den Schaden zu beheben und den Baum zu entfernen.

Ist ein umgestürzter Baum versichert?

Die Versicherung eines umgestürzten Baumes hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. In einigen Fällen kann die Wohngebäudeversicherung des Grundstückseigentümers Schäden abdecken, die durch umgestürzte Bäume verursacht wurden, insbesondere wenn der Schaden am Gebäude entstanden ist.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
AMBA Assekuranz-Makler-Büro-Allgäu hat 4,96 von 5 Sternen 317 Bewertungen auf ProvenExpert.com