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Baum fällt aufs Haus – wann zahlt die Gebäudeversicherung?
Umgestürzter Baum, Astbruch oder Wurzelschaden? Wir zeigen, wann die Gebäudeversicherung greift – und wo Sie selbst haften
Starke Stürme, aufgeweichte Böden und marode Wurzeln – wenn ein Baum umstürzt, kann er große Schäden am Haus, Nebengebäude oder Garten anrichten. Doch wer zahlt, wenn das Dach beschädigt oder der Baum fachgerecht entsorgt werden muss? Die Wohngebäudeversicherung greift nicht in jedem Fall – entscheidend ist, was genau passiert ist und was im Vertrag steht. Wir zeigen Ihnen, welche Schäden übernommen werden, wo typische Fallstricke lauern und wie Sie sich optimal absichern können.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Finanzieller Schutz für Ihr Zuhause – bei Wind, Wetter und unerwarteten Schäden
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden an ihrem Gebäude – verursacht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Auch wenn ein Baum auf das Haus stürzt, greift die Versicherung – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie deckt in der Regel sowohl Haupt- als auch Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuser, ab. Wichtig ist jedoch: Nicht jede Aufräumarbeit oder Baumfällung wird automatisch übernommen. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen – und auf mögliche Zusatzbausteine.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am versicherten Gebäude, die durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Hagel verursacht werden – dazu zählt auch ein umstürzender Baum, wenn er durch ein solches Ereignis fällt. Versichert sind Reparaturen an Dach, Fassade, Fenstern oder fest installierten Teilen des Hauses. Auch Nebengebäude sind in den meisten Policen eingeschlossen.
Gebäudeschäden durch umgestürzte Bäume bei Sturm (Windstärke ≥ 8)
Reparaturkosten am Dach, Mauerwerk, Fenstern oder Rollläden
Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser
In vielen Tarifen: Übernahme der Entsorgungskosten für den Baum (ggf. begrenzt)
Teilweise auch: Neupflanzung oder Ersatz zerstörter Bäume
Die Versicherung leistet nur, wenn der Schaden auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist – also z. B. auf Sturm oder Blitzschlag. Fällt ein Baum ohne nachweisbaren Sturm oder war er bereits morsch, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Auch das reine Entfernen eines Baumes ohne Gebäudeschaden ist nicht immer mitversichert – außer bei gesondertem Einschluss.
Schäden ohne Windstärke ≥ 8 (z. B. bei nassem Boden, aber ohne Sturm)
Abgestorbene oder vorgeschädigte Bäume ohne vorherige Kontrolle
Bäume, die „einfach so“ umfallen – ohne versichertes Ereignis
Aufräumarbeiten ohne Zusatzbaustein im Vertrag
Baumfällungen bei potenzieller Gefahr, solange der Baum noch steht
Gebäudeschaden durch Baum – wann leistet die Versicherung?
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei umgestürzten Bäumen?
Ob nach Sturm oder durch morsche Wurzeln – nicht jeder umgestürzte Baum ist automatisch ein Versicherungsfall. Entscheidend ist das versicherte Ereignis und der Zustand des Baumes.
Ein umgestürzter Baum kann erhebliche Schäden am Haus verursachen – vom zerborstenen Fenster bis zum eingestürzten Dach. Die Wohngebäudeversicherung greift in vielen Fällen, doch die Leistung ist an klare Bedingungen geknüpft: Der Baum muss durch ein versichertes Naturereignis, meist Sturm ab Windstärke 8 (≥ 62 km/h) oder Blitzschlag, zu Fall gekommen sein. Das Wetterereignis muss dabei nachweisbar sein – etwa durch Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Versichert ist nicht nur das Hauptgebäude, sondern häufig auch Garagen, Gartenhäuser und andere fest installierte Nebengebäude auf dem Grundstück. Voraussetzung ist, dass diese im Vertrag mit eingeschlossen sind.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn der Baum auf Ihr Gebäude stürzt, aber nicht durch Sturm verursacht wurde – etwa durch Altersschwäche, Wassermangel oder durch Menschenhand. In solchen Fällen zahlt die Versicherung nicht, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit durch Dritte vor (z. B. Nachbar hat morsche Bäume nicht entfernt).
Typische versicherte Schäden:
Schäden am Dach, Mauerwerk, Fenstern
Verformte Dachrinnen, zerdrückte Solar- oder Photovoltaikanlagen
Zerstörte Carports oder Anbauten
Wichtig: Die Versicherung zahlt nur dann, wenn der Baum nicht bereits vorgeschädigt war. Ein abgestorbener oder erkennbar morscher Baum kann als Vorschaden gewertet werden – und führt oft zur Ablehnung des Leistungsanspruchs.
Baum beseitigt – Kostenfrage offen?
Aufräum- und Entsorgungskosten – was wirklich übernommen wird
Nicht jeder gefallene Baum richtet Gebäudeschaden an – doch auch das reine Entfernen kann teuer werden. Ohne Zusatzbaustein zahlt die Versicherung oft nur begrenzt oder gar nicht.
Fällt ein Baum auf das Grundstück, ohne das Gebäude zu beschädigen, entsteht häufig keine unmittelbare Reparaturnotwendigkeit – wohl aber ein erheblicher Aufwand: der Baum muss zersägt, abtransportiert und eventuell auch ein Wurzelstock entfernt werden. Ob die Wohngebäudeversicherung diese Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.
In vielen Standardtarifen ist die Beseitigung und Entsorgung von umgestürzten Bäumen nicht automatisch enthalten. Es gibt jedoch optionale Klauseln oder Tariferweiterungen, die genau diesen Fall abdecken. Häufig liegt die maximale Erstattungssumme für solche Aufräumkosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Versicherungsfall.
Zu den erstattungsfähigen Leistungen können gehören:
Sicherung der Schadensstelle (Absperrungen, Gefahrenbeseitigung)
Zersägen und Entfernen von Stamm und Ästen
Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Holzes
Entfernung des Baumstumpfs
Bei hochwertigen Tarifen: Ersatzpflanzung und Wiederherstellung der Gartenanlage
Versicherungen verlangen fast immer, dass ein Fachbetrieb mit den Arbeiten beauftragt wird. Eigenleistungen ohne Nachweis führen meist zum Leistungsausschluss. Zudem dürfen solche Maßnahmen nur dann erfolgen, wenn die Ursache ein versichertes Ereignis war – also z. B. Sturm oder Blitzschlag.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer Police ein Zusatzbaustein für Aufräumkosten enthalten ist – und in welcher Höhe. Gerade bei großen Grundstücken mit hohem Baumbestand kann sich ein Upgrade lohnen.
Weitere häufige Gebäudeschäden – oft unterschätzt, aber teuer
Diese Schäden treten häufig in Verbindung mit Sturm oder Naturereignissen auf
Ein umgestürzter Baum ist selten ein Einzelfall: Auch andere Schäden am Haus entstehen durch Sturm, Starkregen oder unvorhersehbare Naturgefahren. Diese drei Schadenarten sollten Sie ebenfalls im Blick behalten.
Naturgefahren
Ob Starkregen, Erdrutsch oder Überschwemmung – Naturgefahren nehmen zu und betreffen mittlerweile viele Regionen in Deutschland. Die Wohngebäudeversicherung deckt diese Risiken nur ab, wenn der Elementarschadenbaustein abgeschlossen wurde.
Schimmelbildung nach Feuchteeintritt
Schimmel kann sich bereits nach wenigen Tagen bilden – etwa, wenn durch einen umgestürzten Baum Regenwasser ins Haus eindringt. Die Sanierung ist teuer, die Versicherung leistet nur bei nachweisbarem Sturmschaden.
Wasserschaden durch Folgeschäden
Ein geplatztes Fallrohr, beschädigte Dachrinne oder ein eingedrückter Lichtschacht – Wasserschäden entstehen oft indirekt nach einem umgestürzten Baum. Die Wohngebäudeversicherung springt nur bei klar versichertem Auslöser ein.
Der Baum war nicht Ihrer? Dann gilt es genau hinzuschauen.
Wenn der Baum vom Nachbarn stammt – wer haftet wirklich?
Stürzt ein Baum vom Nachbargrundstück auf Ihr Haus, wird es rechtlich kompliziert. Ob Ihre Versicherung oder der Nachbar haftet, hängt vom Zustand des Baumes und vom Nachweis ab.
Fällt ein Baum von einem fremden Grundstück auf Ihr Haus oder Ihren Garten, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet – und wer zahlt? Grundsätzlich übernimmt Ihre eigene Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten – unabhängig davon, woher der Baum stammt. Im Anschluss kann sie versuchen, beim Nachbarn Regress zu nehmen. Doch das ist nur dann möglich, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Ein Nachbar haftet nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet: Wenn der Baum sichtbar krank, abgestorben oder sturmanfällig war und dennoch nicht entfernt wurde. War der Baum dagegen gesund und der Schaden nicht vorhersehbar, spricht man juristisch von höherer Gewalt – und niemand muss haften.
Gerichte urteilen in solchen Fällen oft zugunsten des Nachbarn – sofern keine konkreten Warnzeichen (z. B. Pilzbefall, morsche Äste, Risse im Stamm) dokumentiert sind.
Was Sie in solchen Fällen tun sollten:
Schaden Ihrer Versicherung melden – sie prüft und reguliert zunächst
Beweissicherung durchführen – Fotos, Zeugenaussagen, ggf. Baumbewertung
Keine eigenständigen Schuldzuweisungen – das klärt im Zweifel der Gutachter
Prüfen, ob Ihre Versicherung Regressforderungen stellen möchte
Praxistipp: Wenn Sie selbst viele Bäume auf Ihrem Grundstück haben, lohnt sich eine regelmäßige Sichtprüfung – im Zweifel auch durch einen Fachbetrieb. So vermeiden Sie, später selbst haftbar gemacht zu werden.
Vorbeugung spart Geld, Ärger und Streit
Schäden vermeiden: So schützen Sie sich vor unversicherten Fällen
Nicht jeder Schaden wird von der Versicherung übernommen – umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und die eigenen Bäume regelmäßig zu kontrollieren.
Damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich leistet, kommt es nicht nur auf den Vertrag, sondern auch auf die eigene Sorgfalt an. Denn wer einen morschen Baum auf seinem Grundstück ignoriert oder Warnzeichen nicht ernst nimmt, riskiert den Versicherungsschutz.
In vielen Fällen verweigert der Versicherer die Leistung, wenn der Baum offensichtlich vorgeschädigt oder bereits abgestorben war. Ebenso kann es zu Problemen kommen, wenn eine vertragliche Zusatzklausel für Aufräumarbeiten fehlt oder nur eine zu niedrige Deckungssumme vereinbart wurde.
Das können Sie konkret tun
🌳 Regelmäßige Baumkontrolle durchführen: Mindestens einmal jährlich, vor allem nach stürmischen Jahreszeiten
🪓 Totholz entfernen lassen: Abgestorbene Äste und morsches Holz sind eine große Gefahrenquelle
📷 Baumzustand dokumentieren: Fotos und kurze Notizen helfen bei Streitfragen mit Gutachtern
📄 Versicherungsbedingungen prüfen: Ist die Beseitigung umgestürzter Bäume versichert? Gibt es eine Deckungsgrenze?
🔁 Tarif ggf. anpassen: Gerade bei großen Grundstücken kann sich ein höherer Aufräumkosten-Einschluss lohnen
Gut zu wissen: Einige Versicherer bieten im Rahmen von Premium-Tarifen auch die Fällung stark beschädigter, aber noch stehender Bäume an – sofern eine unmittelbare Gefahr droht. Diese Leistung ist besonders hilfreich, um präventiv zu handeln, bevor ein unversicherbarer Schaden entsteht.
Weitere Gebäudeschäden
Wenn ein Baum fällt, bleiben weitere Schäden selten aus
Ein umgestürzter Baum ist oft nur der Auslöser – beschädigte Dächer, offene Fenster oder freiliegende Fassaden laden Folgeereignisse wie Einbruch, Wasserschäden oder Tierbefall regelrecht ein. Diese weiteren Schäden sollten Sie ebenfalls beachten.
Sturmschäden am Gebäude
Sturmschäden gelten ab Windstärke 8 als versichert – doch was zählt genau dazu? Wann greift die Gebäudeversicherung? Und was ist mit Nebengebäuden oder loser Dacheindeckung?
Dach undicht
Wenn der Baum das Dach beschädigt, kann Regen ungehindert eindringen – und Folgeschäden verursachen. Wann zahlt die Versicherung bei Feuchteschäden am Dachstuhl oder an der Dämmung?
Weitere Themen
Zusammenfassung
Ein umgestürzter Baum kann am Gebäude großen Schaden anrichten – doch ob die Versicherung zahlt, hängt von vielen Details ab: War der Sturm stark genug? War der Baum gesund? Gab es eine Zusatzklausel für Aufräumkosten? Die Wohngebäudeversicherung leistet nur bei klar versicherten Ereignissen – meist ab Windstärke 8. Für Entsorgungs- oder Fällkosten ist häufig ein ergänzender Baustein notwendig. Auch bei Schäden durch Nachbars Bäume kommt es auf den Nachweis von Vorschäden oder Versäumnissen an. Wer gut informiert ist, kann sich rechtzeitig absichern und böse Überraschungen vermeiden.
häufige Fragen
Zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Baum auf mein Haus fällt?
Ja – aber nur, wenn der Baum durch ein versichertes Ereignis (z. B. Sturm ab Windstärke 8) umgestürzt ist und dabei das Gebäude beschädigt hat. Ohne Sturm oder Vorschäden am Baum kann die Leistung abgelehnt werden.
Was kann ich tun, um Schäden durch Bäume zu vermeiden?
Lassen Sie regelmäßig den Baumbestand kontrollieren, entfernen Sie Totholz und prüfen Sie Ihre Versicherung auf ausreichende Deckung. Viele Tarife lassen sich gezielt erweitern.
Sind Aufräumkosten für einen umgestürzten Baum mitversichert?
Nur, wenn in Ihrer Police eine Zusatzklausel dafür enthalten ist. In vielen Tarifen sind die Kosten auf 5.000 bis 10.000 € begrenzt. Prüfen Sie die genauen Vertragsbedingungen.
Wer haftet, wenn der Baum vom Nachbarn kommt?
Nur wenn der Nachbar seine Pflicht zur Baumpflege verletzt hat – etwa bei abgestorbenen oder geschädigten Bäumen. Ansonsten gilt häufig höhere Gewalt, und Ihre eigene Versicherung greift.