Gebäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten – das ist wich­tig

Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te? Wir zei­gen, wie Sie Ihr Gebäu­de rich­tig absi­chern – auch bei gemein­sa­mer Wand und sepa­ra­ter Poli­ce

Moderne Doppelhaushälfte mit weißer Fassade, grauem Dach und markantem orangenem Fassadenrahmen

Dop­pel­haus­hälf­ten sind für vie­le Fami­li­en eine attrak­ti­ve Lösung: ein eige­nes Zuhau­se mit Gar­ten – aber oft güns­ti­ger als ein frei­ste­hen­des Haus. Doch auch bei geteil­tem Gebäu­de gilt: Jede Haus­hälf­te braucht ihren eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Haus­hälf­te mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung umfas­send absi­chern, wel­che Kos­ten auf Sie zukom­men und war­um eine prä­zi­se Tren­nung der Zustän­dig­kei­ten im Scha­dens­fall ent­schei­dend ist.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Jede Dop­pel­haus­hälf­te muss sepa­rat ver­si­chert wer­den – mit eige­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Die Ver­si­che­rung schützt bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel

  • Zusatz­bau­stei­ne wie Ele­men­tar- oder Glas­ver­si­che­rung sind sepa­rat wähl­bar

  • Im Scha­den­fall regu­liert der Ver­si­che­rer nur Schä­den an der eige­nen Haus­hälf­te

  • Die Kos­ten rich­ten sich nach Lage, Grö­ße, Bau­jahr und gewähl­ten Leis­tun­gen

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Ein Muss für bei­de Haus­hälf­ten

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten – und war­um ist sie unver­zicht­bar?

Auch wenn sich zwei Haus­hälf­ten ein Dach tei­len – in Sachen Ver­si­che­rung ist jede Sei­te eigen­stän­dig zu betrach­ten. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten bei Schä­den an Ihrer Immo­bi­lie und ist für jeden Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te abso­lut emp­feh­lens­wert.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te. Sie schützt vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und wei­te­re Risi­ken, die mas­si­ve finan­zi­el­le Fol­gen nach sich zie­hen kön­nen. Wich­tig dabei: Jede Dop­pel­haus­hälf­te benö­tigt eine eige­ne Poli­ce – denn auch wenn das Gebäu­de äußer­lich zusam­men­hängt, ist die recht­li­che und ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Betrach­tung getrennt.

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst nicht nur das Haupt­ge­bäu­de selbst, son­dern auch fest ver­bau­te Bestand­tei­le wie Heiz­sys­te­me, Ein­bau­kü­chen, sani­tä­re Anla­gen, Fens­ter und Türen. Auch An- und Zubau­ten wie Gara­gen, Car­ports oder Ter­ras­sen sind oft mit­ver­si­chert – sofern sie Bestand­teil des Ver­tra­ges sind.

Für Schä­den, die nur eine Haus­hälf­te betref­fen – etwa ein geplatz­tes Hei­zungs­rohr oder ein Brand im Küchen­be­reich – kommt aus­schließ­lich die jewei­li­ge Ver­si­che­rung des betrof­fe­nen Eigen­tü­mers auf. Eine Abstim­mung mit dem Nach­barn ist daher weder not­wen­dig noch sinn­voll – im Gegen­teil: Bei gemein­sam genutz­ten oder angren­zen­den Berei­chen soll­te die Tren­nung der Zustän­dig­kei­ten klar im Ver­trag gere­gelt sein.

Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder eine Glas­bruch­ver­si­che­rung machen den Schutz kom­plett – vor allem in Regio­nen mit Stark­re­gen, Hang­la­ge oder erhöh­ter Sturm­ge­fahr. Wer zusätz­lich spa­ren will, soll­te prü­fen, ob eine Bün­de­lung mit ande­ren Ver­si­che­run­gen beim sel­ben Anbie­ter Rabat­te bringt.

Die­se Risi­ken sind in jeder Stan­dard-Poli­ce ent­hal­ten. Ver­si­chert sind Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, geplatz­te Lei­tun­gen, Frost­schä­den sowie Schä­den durch Stür­me ab Wind­stär­ke 8 und Hagel.

Ver­si­chert sind: Mau­er­werk, Dach, Fas­sa­de, fest ver­bau­te Böden, Fens­ter, Türen, sani­tä­re Anla­gen, Heiz­sys­te­me, Trep­pen­lif­te, Mar­ki­sen und fest instal­lier­te Außen­leuch­ten. Auch fest ver­bun­de­ne Anbau­ten wie Car­ports oder Ter­ras­sen sind mit­ver­si­cher­bar.

Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch oder Schnee­last sind nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten. Die­se Risi­ken kön­nen über die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ergänzt wer­den – eben­so wie Glas­bruch, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder unbe­nann­te Gefah­ren.

Jeder Eigen­tü­mer muss eine eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen – auch bei bau­lich ver­bun­de­nen Haus­hälf­ten. Schä­den wer­den aus­schließ­lich an der ver­si­cher­ten Hälf­te regu­liert. Eine gegen­sei­ti­ge Haf­tung besteht nur bei Fremd­ver­schul­den.

Prei­se ver­ste­hen – rea­lis­tisch kal­ku­lie­ren

Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten – und wovon hängt der Bei­trag ab?

Die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einer Dop­pel­haus­hälf­te hän­gen stark von der Aus­stat­tung, der Lage und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Auch bau­li­che Details und der Wert der Immo­bi­lie spie­len eine Rol­le. Wer weiß, wor­auf es ankommt, kann mit dem pas­sen­den Tarif viel Geld spa­ren – ohne auf Sicher­heit zu ver­zich­ten.

Die Prä­mi­en für die Ver­si­che­rung einer Dop­pel­haus­hälf­te begin­nen bei etwa 17 € im Monat, kön­nen aber – je nach Wohn­flä­che, Regi­on, Bau­wei­se und Zusatz­bau­stei­nen – auf über 50 € stei­gen. Ein güns­ti­ger Tarif ist nicht auto­ma­tisch der bes­te. Viel ent­schei­den­der ist, dass die Poli­ce im Scha­den­fall die tat­säch­li­chen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten trägt.

Ein häu­fi­ger Feh­ler ist, sich rein am Preis zu ori­en­tie­ren, ohne auf den Umfang der ver­si­cher­ten Leis­tun­gen zu ach­ten. Vie­le Basis­ta­ri­fe decken nur die wich­tigs­ten Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ab. Wer sich dar­über hin­aus gegen Natur­ka­ta­stro­phen (z. B. Über­schwem­mung, Rück­stau) oder Glas­bruch absi­chern möch­te, braucht ergän­zen­de Bau­stei­ne. Für tech­nisch moder­ni­sier­te Haus­hälf­ten mit PV-Anla­ge oder Wär­me­pum­pe gel­ten oft Son­der­re­ge­lun­gen – hier soll­te genau geprüft wer­den, was mit­ver­si­chert ist.

Auch Ihre Selbst­be­tei­li­gung beein­flusst die Bei­trags­hö­he: Je höher sie ange­setzt ist, des­to nied­ri­ger fällt in der Regel der Monats­bei­trag aus. Eben­so ent­schei­dend: Vor­schä­den, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen oder hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tung kön­nen die Kos­ten erhö­hen oder sen­ken. In jedem Fall lohnt sich ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich – nicht nur wegen des Prei­ses, son­dern auch wegen gra­vie­ren­der Unter­schie­de in der Leis­tung.

Wovon hängt der Bei­trag kon­kret ab?

  • Gebäu­de­wert und Ver­si­che­rungs­sum­me:
    Je höher der Wie­der­her­stel­lungs­wert, des­to teu­rer die Ver­si­che­rung.

  • Wohn­flä­che und Bau­jahr:
    Grö­ße und Alter der Haus­hälf­te beein­flus­sen das Scha­den­ri­si­ko.

  • Lage der Immo­bi­lie:
    Hochwasser‑, Sturm- oder Hang­la­gen füh­ren zu Risi­ko­zu­schlä­gen.

  • Bau­art­klas­se und Aus­stat­tung:
    Hoch­wer­ti­ge Bau­ma­te­ria­li­en oder auf­wen­di­ge Aus­stat­tun­gen ver­teu­ern den Tarif.

  • Vor­schä­den:
    Frü­he­re Schä­den am Gebäu­de erhö­hen die Prä­mi­en.

  • Zusatz­bau­stei­ne:
    Ele­men­tar­schä­den, Glas­bruch oder unbe­nann­te Gefah­ren wer­den extra berech­net.

  • Selbst­be­tei­li­gung:
    Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung redu­ziert den Bei­trag – erhöht aber das Risi­ko im Scha­den­fall.

Tari­fe cle­ver ver­glei­chen

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten: War­um ein Ver­gleich ent­schei­dend ist

Ein güns­ti­ger Bei­trag sagt wenig über die Qua­li­tät einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aus. Erst ein direk­ter Ver­gleich zeigt, wel­cher Tarif Ihre Haus­hälf­te umfas­send schützt – und wo Leis­tungs­lü­cken lau­ern. Wer bewusst ver­gleicht, spart nicht nur Geld, son­dern trifft die rich­ti­ge Ent­schei­dung für Sicher­heit und Wert­erhalt.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen für Dop­pel­haus­hälf­ten unter­schei­den sich teils deut­lich – sowohl im Preis als auch in der Leis­tung. Wäh­rend Basis­ta­ri­fe nur die gesetz­lich nicht ver­pflich­ten­den Grund­ge­fah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel abde­cken, bie­ten ande­re deut­lich mehr: etwa Schutz bei Ele­men­tar­schä­den, Glas­bruch, Hotel­kos­ten im Scha­dens­fall oder Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren. Auch Rückstau­schutz, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Wär­me­pum­pen sind nicht immer auto­ma­tisch mit­ver­si­chert.

Beim Ver­gleich kommt es also nicht nur auf den Bei­trag an, son­dern auf den gesam­ten Leis­tungs­um­fang. Prü­fen Sie: Wel­che Bau­stei­ne sind ent­hal­ten? Gibt es Ein­schrän­kun­gen bei Vor­schä­den? Wie fair und schnell regu­liert der Ver­si­che­rer? Und was steht im Klein­ge­druck­ten?

Unser Ver­gleichs­rech­ner ana­ly­siert alle rele­van­ten Fak­to­ren und gibt Ihnen ein kla­res Bild – indi­vi­du­ell zuge­schnit­ten auf Ihre Dop­pel­haus­hälf­te, Ihr Risi­ko­pro­fil und Ihre Wohn­la­ge. So sind Sie im Ernst­fall auf der siche­ren Sei­te und pro­fi­tie­ren gleich­zei­tig von einem markt­ge­rech­ten Bei­trag.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Die­se Zusatz­bau­stei­ne soll­ten Sie beim Abschluss Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten im Blick behal­ten

Ergän­zen­der Schutz für Ihre Dop­pel­haus­hälf­te

Beim Abschluss oder Wech­sel Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung lohnt sich ein kri­ti­scher Blick über den Basis-Tarif hin­aus. Vie­le Risi­ken sind in Stan­dard­de­ckun­gen nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten – kön­nen aber durch Zusatz­bau­stei­ne gezielt abge­si­chert wer­den. Prü­fen Sie daher genau, wel­che Erwei­te­run­gen für Ihre Dop­pel­haus­hälf­te sinn­voll oder sogar not­wen­dig sind, um lücken­lo­sen Schutz zu gewähr­leis­ten.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft

Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Hoch­was­ser, Rück­stau oder Erd­rutsch neh­men zu – und ver­ur­sa­chen oft Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he. Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt Ihre Dop­pel­haus­hälf­te vor die­sen Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen, die in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung meist nicht ent­hal­ten sind.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Schä­den an Möbeln, Tech­nik oder Klei­dung durch Feu­er, Ein­bruch oder Lei­tungs­was­ser sind nicht über die Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ergänzt den Schutz Ihrer Dop­pel­haus­hälf­te im Inne­ren – und ist beson­ders bei ver­mie­te­ten Haus­hälf­ten ein wich­ti­ger Zusatz.

Unbe­nann­te Gefah­ren

Reihen moderner Wohnhäuser bei Nacht mit beleuchteten Fenstern in ruhiger Siedlung

Die­se Erwei­te­rung deckt alle plötz­li­chen und unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den, die nicht aus­drück­lich benannt sind – zum Bei­spiel durch Van­da­lis­mus, Bedie­nungs­feh­ler oder Mate­ri­al­ver­sa­gen. Ein idea­ler Rund­um­schutz für moder­ne und hoch­wer­tig aus­ge­stat­te­te Dop­pel­haus­hälf­ten.

Was ist ver­si­chert?

Leis­tun­gen & ver­si­cher­te Bestand­tei­le der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt nicht nur das Gebäu­de selbst, son­dern auch vie­le fest ver­bau­te Bestand­tei­le und – sofern ver­ein­bart – angren­zen­de Neben­ge­bäu­de. Gera­de bei Dop­pel­haus­hälf­ten ist es ent­schei­dend, genau zu wis­sen, was zur eige­nen Hälf­te zählt – und wie sich Schä­den kor­rekt zuord­nen las­sen.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Dop­pel­haus­hälf­ten deckt Schä­den durch Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ab. Der Schutz bezieht sich auf das Haupt­ge­bäu­de, also Ihre Haus­hälf­te, sowie auf fest damit ver­bun­de­ne Bestand­tei­le. Ver­si­chert sind zum Bei­spiel:

  • Gebäu­de­be­stand­tei­le:
    Dazu gehö­ren Wän­de, Decken, Fens­ter, Türen, Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen, indi­vi­du­ell ein­ge­bau­te Küchen, fest ver­leg­te Fuß­bö­den, Trep­pen und Dach­flä­chen­fens­ter.

  • Gebäu­de­zu­be­hör:
    Hier­zu zäh­len Gegen­stän­de, die der Instand­hal­tung oder dem Gebrauch des Gebäu­des die­nen und bau­lich mit ihm ver­bun­den sind. Bei­spie­le sind Mar­ki­sen, Brief­kas­ten­an­la­gen, Anten­nen, Müll­ton­nen­bo­xen oder Solar­kol­lek­to­ren (sofern ver­trag­lich erfasst).

  • Neben­ge­bäu­de und Grund­stücks­be­stand­tei­le:
    Soweit auf Ihrer Haus­hälf­te mit­ver­si­chert: Gara­ge, Car­port, Gar­ten­haus, Zaun­an­la­gen oder Ter­ras­sen. Auch fest instal­lier­te Außen­be­leuch­tung kann mit­ver­si­chert wer­den, wenn sie dem ver­si­cher­ten Grund­stücks­teil ein­deu­tig zuge­ord­net ist.

Zusätz­lich über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall auch Fol­ge­kos­ten, die über Repa­ra­tu­ren hin­aus­ge­hen:

  • Auf­räum- und Abbruch­kos­ten:
    Ent­fer­nen von Schutt und beschä­dig­tem Bau­ma­te­ri­al, z. B. nach einem Brand oder Was­ser­scha­den.

  • Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten:
    Erstat­tung, wenn Möbel oder Gerä­te aus­ge­la­gert oder beson­de­re Maß­nah­men zur Scha­dens­ver­hü­tung getrof­fen wer­den müs­sen.

  • Miet­aus­fall:
    Bei ver­mie­te­ten Dop­pel­haus­hälf­ten wer­den ent­gan­ge­ne Miet­ein­nah­men ersetzt, wenn das Gebäu­de nach einem ver­si­cher­ten Scha­den vor­über­ge­hend nicht nutz­bar ist.

Wich­tig für Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te:
Nicht alle tech­ni­schen Anla­gen gel­ten auto­ma­tisch als ver­si­chert. Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Wär­me­pum­pen oder Wall­bo­xen für E‑Fahrzeuge müs­sen oft gezielt als Zusatz­bau­stein in die Poli­ce auf­ge­nom­men wer­den. Es lohnt sich, hier genau hin­zu­se­hen – denn im Scha­den­fall kön­nen sonst hohe Eigen­kos­ten ent­ste­hen.

Wenn der Ernst­fall ein­tritt

Drei Scha­den­fäl­le und wie die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt

Ob Was­ser, Schim­mel oder Ein­bruch – die­se Scha­den­fäl­le zei­gen, wie schnell es ernst wird. Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sichert nicht nur Wer­te – sie schützt Ihre Exis­tenz.

Egal ob Natur­ge­fahr, tech­ni­sche Ursa­che oder Ein­bruch – die fol­gen­den Fäl­le ver­deut­li­chen, wie unter­schied­lich Schä­den an Dop­pel­haus­hälf­ten aus­fal­len kön­nen. Sie machen klar, war­um es ent­schei­dend ist, früh­zei­tig vor­zu­sor­gen. Eine leis­tungs­star­ke Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Eigen­tü­mer nicht nur vor hohen Repa­ra­tur­kos­ten, son­dern auch vor Miet­aus­fäl­len, Rück­bau­kos­ten und Sanie­rungs­pflich­ten. Dabei ist wich­tig, dass die Poli­ce zu Ihrer Gebäu­de­nut­zung passt – und mög­li­che Zusatz­ri­si­ken wie Schim­mel­bil­dung oder ver­al­te­te Lei­tun­gen berück­sich­tigt sind.

Schim­mel­bil­dung

Fachkraft in Schutzanzug begutachtet starken Schimmelbefall an den Wänden eines Wohnzimmers

Ein defek­tes Was­ser­rohr sorgt über Wochen für Feuch­tig­keit hin­ter einer Wand. Es ent­steht mas­si­ver Schim­mel­be­fall. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Sanie­rung – jedoch nur, weil Fol­ge­schä­den expli­zit im Tarif abge­si­chert waren.

geplatz­te Hei­zungs­rohr

Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

Ein Rohr­bruch im Kel­ler bleibt meh­re­re Tage unbe­merkt. Das aus­tre­ten­de Was­ser beschä­digt Böden und Wän­de. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung trägt die Kos­ten für Repa­ra­tur, Trock­nung und Reno­vie­rung.

Ein­bruch mit Van­da­lis­mus

Einbrecher hebelt mit Brecheisen eine Terrassentür an einem Wohnhaus auf

Ein­bre­cher drin­gen über die Ter­ras­sen­tür ein und hin­ter­las­sen schwe­re Schä­den. Fens­ter wer­den zer­stört, Innen­tü­ren auf­ge­bro­chen, Wän­de beschmiert. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt die Repa­ra­tu­ren – sofern Ein­bruch­fol­gen mit­ver­si­chert sind.

Typi­sche Fra­gen, mit denen Eigen­tü­mer im All­tag kon­fron­tiert sind

Was Sie schon immer über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihre Dop­pel­haus­hälf­te wis­sen woll­ten

Sie sind sich unsi­cher, ob Ihre Dop­pel­haus­hälf­te rich­tig ver­si­chert ist oder ob Sie mög­li­cher­wei­se zu viel bezah­len? Ob beim Eigen­tü­mer­wech­sel, nach einem Scha­den oder bei der Erwei­te­rung durch eine PV-Anla­ge – es gibt vie­le Fra­gen, die über die rei­ne Leis­tung hin­aus­ge­hen. Wir haben hier für Sie die wich­tigs­ten Pra­xis­fra­gen zusam­men­ge­stellt, die Eigen­tü­mer häu­fig stel­len.

Ja. Auch wenn das Gebäu­de äußer­lich als Ein­heit erscheint, gilt aus ver­si­che­rungs­tech­ni­scher Sicht: Jeder Eigen­tü­mer braucht sei­ne eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Nur so ist im Scha­dens­fall ein­deu­tig geklärt, wel­che Ver­si­che­rung zustän­dig ist – etwa bei Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Sturm­schä­den auf nur einer Sei­te.

Im Nor­mal­fall erfolgt die Abgren­zung über Tei­lungs­er­klä­rung oder Grund­buch. Wich­tig ist, dass Sie beim Abschluss der Ver­si­che­rung exakt die zu Ihrer Haus­hälf­te gehö­ren­den Bau­tei­le (z. B. Gara­ge, Win­ter­gar­ten, Kel­ler­raum) ange­ben. Im Zwei­fel hilft eine Gebäu­de­auf­maß­skiz­ze oder ein gemein­sa­mes Schrei­ben bei­der Eigen­tü­mer.

Die Ver­si­che­rungs­pflicht besteht nicht – aber das Risi­ko steigt. Kommt es z. B. zu einem Brand oder Was­ser­scha­den, der von der unver­si­cher­ten Haus­hälf­te aus­geht, kann eine Scha­dens­re­gu­lie­rung lang­wie­rig wer­den. Eine gute Poli­ce ent­hält auch pas­si­ven Rechts­schutz, um Regress­for­de­run­gen durch­zu­set­zen.

Wenn die­se fest mit Ihrer Haus­hälf­te ver­bun­den sind, soll­ten sie in der Poli­ce auf­ge­führt sein. Vie­le Tari­fe ent­hal­ten sol­che Bestand­tei­le auto­ma­tisch – bei älte­ren Ver­trä­gen oder Bil­lig­an­ge­bo­ten lohnt sich jedoch ein Blick ins Klein­ge­druck­te. Auch Anbau­ten in Grenz­nä­he müs­sen gemel­det wer­den.

Die­se sind oft nicht auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen emp­feh­len vie­le Ver­si­che­rer einen eige­nen Bau­stein – die­ser schützt u. a. auch bei Über­span­nung, Ertrags­aus­fall oder Dieb­stahl. Wär­me­pum­pen gel­ten je nach Mon­ta­ge­ort als Zube­hör oder eigen­stän­di­ge tech­ni­sche Ein­rich­tung.

Nein – gemein­schaft­lich genutz­te Flä­chen wie Wasch­kü­che oder Fahr­rad­kel­ler gehö­ren nicht zur ver­si­cher­ten Wohn­flä­che Ihrer Haus­hälf­te. Geben Sie im Antrag nur die Wohn­flä­che Ihrer eige­nen Nut­zungs­ein­heit an, da eine fal­sche Anga­be zur Unter- oder Über­ver­si­che­rung füh­ren kann.

Unbe­dingt – vor allem nach ener­ge­ti­schen oder bau­li­chen Sanie­run­gen (z. B. Däm­mung, Fens­ter, Dach). Die­se kön­nen den Wie­der­her­stel­lungs­wert ver­än­dern, was sich auf die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­wirkt. Eine ver­al­te­te Berech­nungs­grund­la­ge führt im Scha­den­fall schnell zu Pro­ble­men oder Leis­tungs­kür­zun­gen.

Nur dann, wenn bei einem Ein­bruch Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen – etwa an Fens­tern, Türen, Wän­den oder Roll­lä­den. Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den über­nimmt hin­ge­gen die Haus­rat­ver­si­che­rung. Wich­tig ist, dass der Ein­bruch nach­weis­lich statt­ge­fun­den hat (Ein­bruch­spu­ren) und die Immo­bi­lie nicht leer stand.

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Zusam­men­fas­sung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te kein Luxus, son­dern ein not­wen­di­ger Schutz. Denn auch wenn bei­de Haus­hälf­ten ein gemein­sa­mes Gebäu­de tei­len, muss jeder Eigen­tü­mer sei­ne Sei­te sepa­rat ver­si­chern – inklu­si­ve aller fest ver­bun­de­nen Bestand­tei­le, tech­ni­scher Anla­gen und rele­van­ter Neben­ge­bäu­de.

Die Kos­ten rich­ten sich unter ande­rem nach Wohn­flä­che, Lage, Bau­wei­se und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen – wie etwa der Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder dem Schutz vor unbe­nann­ten Gefah­ren. Ein indi­vi­du­el­ler Tarif­ver­gleich hilft dabei, sowohl die Leis­tun­gen als auch die Bei­trä­ge opti­mal auf die Immo­bi­lie und den eige­nen Bedarf abzu­stim­men.

Scha­dens­fäl­le wie Rohr­brü­che, Sturm­schä­den oder Feu­er sind kei­ne Sel­ten­heit. Umso wich­ti­ger ist es, sich nicht nur auf Stan­dard­ta­ri­fe zu ver­las­sen, son­dern gezielt auf einen lücken­lo­sen Ver­si­che­rungs­schutz zu ach­ten. Wer sei­ne Anga­ben voll­stän­dig macht, früh­zei­tig vor­sorgt und regel­mä­ßig prüft, ist im Ernst­fall klar im Vor­teil.

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häu­fi­ge Fra­gen

Die Kos­ten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für eine Dop­pel­haus­hälf­te lie­gen je nach Lage, Bau­art­klas­se, Aus­stat­tung und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen in der Regel zwi­schen 150 und 350 Euro pro Jahr. Tari­fe mit höhe­rem Schutz – z. B. inkl. Ele­men­tar­schä­den – kön­nen auch dar­über hin­aus­ge­hen. Wer ener­gie­be­wusst saniert hat oder eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung wählt, kann Bei­trä­ge sen­ken. Ein Ver­gleich lohnt sich auf jeden Fall.

Dop­pel­haus­hälf­ten bie­ten vie­le Vor­tei­le – doch es gibt auch Her­aus­for­de­run­gen: Geteil­te Gebäu­de­struk­tu­ren, etwa bei der Außen­wand oder Dach­flä­che, kön­nen bei Sanie­run­gen oder Schä­den zu Abstim­mungs­be­darf mit dem Nach­barn füh­ren. Auch Geräusch­über­tra­gun­gen durch nicht aus­rei­chend iso­lier­te Wän­de oder die kla­re Tren­nung der Ver­si­che­rungs­be­rei­che erfor­dern Auf­merk­sam­keit und kla­re Rege­lun­gen.

Ja. Eine Dop­pel­haus­hälf­te zählt ver­si­che­rungs­tech­nisch als eigen­stän­di­ges Wohn­ge­bäu­de. Auch wenn sie mit der zwei­ten Haus­hälf­te bau­lich ver­bun­den ist, ist jede Hälf­te in der Regel sepa­rat im Grund­buch ein­ge­tra­gen und muss eigen­stän­dig ver­si­chert wer­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bezieht sich daher aus­schließ­lich auf die eige­ne Hälf­te.

Für Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung essen­zi­ell. Zusätz­lich kön­nen – je nach Nut­zung – eine Haus­rat­ver­si­che­rung, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder eine Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung sinn­voll sein. Wird das Gebäu­de ver­mie­tet, ist auch eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht rat­sam.